Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12555 18. Wahlperiode 29.05.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12175 – Verbindung zwischen libyschen Sicherheitskräften und Organisierter Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2015 begann die Europäische Union (EU) mit der Militärmission „EUNAVFOR MED – Operation Sophia“ im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt der Aufklärung von Schleusernetzwerken. Eine weitere wichtige Aufgabe von EUNAVFOR MED besteht „im Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See durchzusetzen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102). In der Erklärung von Valletta vom 3. Februar 2017 bekräftigten die Mitglieder des Europäischen Rates, dass die Zusammenarbeit mit Libyen und den Nachbarstaaten Libyens als Transitländer vertieft werden würde. Der Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle der libyschen Grenzen sei prioritär zu handhaben, dabei gehe es insbesondere um die Finanzierung der Operation Sophia. Darüber hinaus sollten Aufnahmekapazitäten für Libyen aufgebaut werden. Diese Maßnahmen sollen mit 200 Mio. Euro zusätzlich aus dem Afrikafond als „erster Schritt“ finanziert werden (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/01/03-maltadeclaration /). Im 22. Bi-weekly Analytical Report der EU-Grenzagentur Frontex vom 9. Dezember 2016 ist die Rede von der Verwicklung libyscher Autoritäten in Schmuggel. Die Bundesregierung wird in ihrer Antwort zu Frage 4d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11344 deutlicher. Demnach sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen einzelne Angehörige der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu nutzende Gebiet aufgeklärt , Boote mit Flüchtlingen begleiteten und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/ Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden). Diese Praxis ähnelt der Beschreibung eines durch die Flüchtlingsrettungsorganisation Sea-Watch berichteten Angriffs der libyschen Küstenwache auf Flüchtlingsboote , bei dem bis zu dreißig Flüchtlinge ums Leben kamen und die Angehörigen der Küstenwache versucht hatten, gewaltsam den Motor des Boots zu stehlen (www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-getoetet-unbekannteattackieren -offenbar-boot-vor-libyen-a-1117743.html). Nach Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11739 wurde die Untersuchung der Vorfälle ausgerechnet der beschuldigten libyschen Küstenwache übertragen, der im Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12555 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode in Libyen (UNSMIL) schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. So heißt es, dass die libysche Küstenwache vor der libyschen Küste abgefangene Flüchtlinge in Lager der Abteilung zur Bekämpfung von Migration (DCIM) bringt, wo sie Vergewaltigung und Folter ausgesetzt sind. UNSMIL beschreibt, dass aufgegriffene Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an Farmen und Privathaushalte zur Zwangsarbeit übergeben werden (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf). Darüber hinaus ist in einem der „Welt am Sonntag“ vorliegenden Schreiben der deutschen Botschaft in Niger von „KZ ähnlichen Verhältnissen in den sogenannten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt spricht weiter von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen“. „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d.h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“ (www.welt.de/politik/deutschland/ article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html). In diesem Zusammenhang werfen sich nach Ansicht der Fragesteller nicht nur Fragen der Verwicklung der sogenannten libyschen Einheitsregierung in diese Praktiken auf, sondern auch hinsichtlich der auf EU-Ebene, wie auch auf nationaler Ebene, immer wieder diskutierten Einrichtung von „Hot Spots“ in Libyen und der Zusammenarbeit mit der libyschen Einheitsregierung. 1. Hält die Bundesregierung es für ausreichend, angesichts der Angriffe auf Flüchtlingsboote und Boote von NGOs wie Sea-Watch, die libysche Küstenwache auf die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien hinzuweisen“ (Bundestagsdrucksache 18/11344, Antwort zu Frage 4a) und eine Erklärung eines nicht genannten Vertreters der libyschen Küstenwache entgegenzunehmen , dass „die Zwischenfälle auf Hoher See untersucht“ würden, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung der Bundesregierung, dass „Teile der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammenarbeiten … genutzte Migrantenboote zur Wiederverwertung birgt“ (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche- Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 4a und 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 wird verwiesen. a) Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung zur Aufklärung der Angriffe auf NGO-Schiffe unternommen (bitte Vorgehen ausführlich begründen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 4a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 und zu den Fragen 1a und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10617 vom 9. Dezember 2016 wird verwiesen. b) Welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die an solchen Angriffen beteiligten Mitglieder der libyschen Küstenwache verhängt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12555 c) Sind der Bundesregierung Beteiligte an solchen Übergriffen bekannt, und nehmen diese an Schulungen im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia teil? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11329 vom 22. Februar 2017 und zu Frage 4d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 18/9641 vom 16. September 2016 verwiesen. 2. Welche Straftaten meint die Bundesregierung im Einzelfall, wenn sie davon spricht, dass ihr Vorfälle bekannt seien, bei denen einzelne Angehörige von Teilen der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu nutzende Gebiet aufklärten, Migrantenboote begleiteten und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettingertageblatt .de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwacheunterstuetzt -Schleuserbanden) (bitte alle bekannten Fälle mit Tatvorwurf, etwaigen Opfern etc. auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 wird verwiesen. a) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit der libyschen Küstenwache mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)? Der Bundesregierung sind Berichte der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und Nichtregierungsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen zur Situation von Flüchtlingen und Migranten bekannt. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 verwiesen. b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, dass Flüchtlingsboote von der libyschen Wache versenkt wurden oder ohne Motor auf dem Mittelmeer zurückgelassen wurden? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu Vorfällen dieser Art mit der libyschen Küstenwache. c) Inwiefern stellt ein solcher Vorfall einen Grund zur Intervention von anwesenden internationalen Kräften dar, und gab es schon solche Interventionen ? In einem solchen Fall greift die völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung oder Nothilfe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12555 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im UNSMIL-Bericht beschriebenen Praxis, dass Flüchtlinge, die auf dem Meer von der libyschen Küstenwache aufgegriffen würden, in Einrichtungen der Abteilung zur Bekämpfung von Migration (DCIM) oder auf Privathäuser und Farmen verteilt würden, sie dann oft zur Zwangsarbeit gezwungen würden und insbesondere Frauen Vergewaltigung oder anderen Formen sexueller Gewalt ausgesetzt seien (www.ohchr.org/Documents/ Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf), insbesondere in Hinsicht auf EUNAVFOR MED Operation Sophia? Vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage von Flüchtlingen und Migranten in Libyen unterstützt die Bundesregierung zusammen mit der Europäischen Union und Italien unter anderem die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Rahmen eines Regionalprogrammes, das 14 Länder entlang der Hauptmigrationsrouten von Westafrika bis nach Libyen umfasst. Ziel ist der verbesserte Schutz von Flüchtlingen und Migranten, ihre Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr in die Herkunftsländer sowie die Unterstützung von Aufnahmegemeinden . Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15, 16 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11452 vom 7. März 2017 verwiesen. 3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an bewaffnete Milizen übergeben, und falls ja, welche (vgl. www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en. pdf)? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 4. Welche über den UNSMIL Bericht hinausgehenden Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass Mitglieder des DCIM und der libysche Küstenwache „mit bewaffneten Gruppen, Schmugglern und Menschenhändlern zusammenarbeiten, um Migranten für ihren Profit“ auszubeuten (www.ohchr. org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)? Um welche Vergehen handelt es sich dabei nach Erkenntnis der Bundesregierung im Einzelnen (bitte soweit möglich auch die bewaffneten Gruppen, auf die sich die Aussage bezieht, nennen)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 2a und 4d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12555 5. Inwieweit hat die Bundesregierung über den Bericht von Ärzte ohne Grenzen (MSF) hinausgehende Kenntnisse über die dort beschriebenen Praktiken von „Folter, Missbrauch, sexuelle[r] Gewalt“, die auch von Seiten libyscher Sicherheitskräften gegenüber Flüchtlingen praktiziert würden (www.msf.org. br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)? Vertreter der Botschaft Tripolis besuchen „Detention Center“ und verschaffen sich persönlich ein Bild von der menschenrechtlichen Situation. Über die Unterstützung der internationalen Organisation für Migration (IOM), das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Internationale Komitee der Rotkreuzorganisationen (IKRK) versucht die Bundesregierung einen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen zu leisten . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 6. Welche der sogenannten libyschen Einheitsregierung unterstellten Grenzschutzeinheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, abgesehen von der libyschen Küstenwache, und wo werden diese eingesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind neben der libyschen Küstenwache die Einheiten der Seepolizei mit der Sicherung der maritimen Grenzen beauftragt. Die Sicherung der Landgrenzen obliegt den Grenzschutzeinheiten. Es ist davon auszugehen, dass diese Kräfte nicht vollständig unter Kontrolle eines zentralen Kommandos stehen, zumal häufig mehrere Loyalitäten bestehen. Die Grenzübergangspunkte werden unter der Direktion für Grenzsicherheit betrieben. Es ist derzeit unklar, welche Akteure genau die einzelnen Grenzübergangspunkte betreiben und kontrollieren. a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Kenntnisse vor. b) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen, verantwortliche Einheiten etc. benennen)? Wenngleich Berichte der Internationalen Organisationen und Medien Hinweise auf eine mögliche Zusammenarbeit enthalten, liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu spezifischen Fällen einer Zusammenarbeit libyscher Grenzschutzeinheiten mit der Organisierten Kriminalität vor. c) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12555 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Kooperationen zwischen EU, Bundesregierung oder europäischen Behörden oder Agenturen und der DCIM oder sonstigen Einrichtungen der libyschen Einheitsregierung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte erläutern)? Zur Umsetzung der Malta-Erklärung vom 3. Februar 2017 sind die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (unter anderem mit seiner Delegation vor Ort sowie über IOM/UNHCR) in stetigem Kontakt mit den im Migrationskontext relevanten libyschen Behörden. Die Bundesregierung unterhält keine bilaterale Kooperation mit dem libyschen „Directorate for Combatting Illegal Migration“ (DCIM – untersteht dem libyschen Innenministerium). 8. Über welche möglichen Kenntnisse bezüglich Kooperation des DCIM mit Schleusernetzwerken oder von Verbindungen zu Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel oder der Organisierten Kriminalität im Allgemeinen verfügt die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. 9. Welche Einheiten und Einrichtungen sind dem DCIM nach Kenntnis der Bundesregierung unterstellt? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstehen dem DCIM 24 sogenannte Detention Center. Zudem verfügt das DCIM über polizeiähnliche Einheiten, die auch für die Sicherung und Bewachung der Lager verantwortlich sind. a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem DCIM? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem DCIM. b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel? Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)? Es gibt auch durch die Berichte der Internationalen Organisationen und der Medien Hinweisen auf eine mögliche Zusammenarbeit. Der Bundesregierung liegen aber keine konkreten Erkenntnisse zu spezifischen Fällen einer Zusammenarbeit der DCIM mit der Organisierten Kriminalität vor. d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12555 10. Welche Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Passport Investigations Department unterstellt? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dem Passport Investigations Department? Die Fragen 10 und 10a werden zusammengefasst beantwortet. Weder hat Die Bundesregierung Kenntnis über die interne Organisation der libyschen Behörde Passport Investigations Department noch über Fälle von Korruption im Zusammenhang mit dieser Einrichtung. b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation dieser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel? c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc. benennen)? Die Fragen 10b und 10c werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen. d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. e) Gibt es immer noch dem Passport Investigation Department unterstehende Einrichtungen, in denen Flüchtlinge festgehalten werden? Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem in Frage 3 erwähnten OHCHR-Bericht , wonach zumindest zwei Detention Center im Westen Libyens der Behörde Passport Investigations Department unterstehen sollen. Weitergehende Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu Übergriffen in den von der DCIM kontrollierten Einrichtungen, in denen sich Geflüchtete befinden, und was sind die Konsequenzen der Bundesregierung aus den im UNSMIL Bericht benannten Demütigungen und Misshandlungen und der Folter, die Flüchtlinge in DCIM-Einrichtungen zu erdulden haben (www.ohchr.org/ Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11452 vom 7. März 2017 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12555 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in dem von der libyschen Einheitsregierung kontrollierten Gebiet Privatgefängnisse, wie sie in dem in der „Welt“ zitierten Schreiben beschriebenen werden, und wenn ja, wo, und wie viele für wie viele Gefangene (www.welt.de/politik/deutschland/ article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse. html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11452 vom 7. März 2017 wird verwiesen. 13. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob es Bemühungen der libyschen Regierung gibt, die sogenannten Privatgefängnisse schließen zu lassen und die dort begangenen Verbrechen zu ahnden? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang angestellt, um eine Beendigung dieser Praxis zu unterstützen? In bilateralen Kontakten der Bundesregierung mit der libyschen Einheitsregierung wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau staatlicher Institutionen in Libyen den Vorgaben des Libyschen Politischen Abkommens (LPA) vom 17. Dezember 2015 folgt. In dessen Präambel bekennt sich Libyen zu seinen eingegangen völkerrechtlichen Verpflichtungen, zu denen auch die Antifolter -, Frauen, Wanderarbeiter-, Rassendiskriminierung- und Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen gehören. In dem Maße wie die libysche Einheitsregierung ihre Handlungsfähigkeit ausbauen kann, wird die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen eingefordert werden können. 14. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Todesopfer unter Flüchtlingen von 2015 auf 2016 vor der libyschen Küste um 48 Prozent (Frontex Bi-Weekly No. 22)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12043 vom 24. April 2017 wird verwiesen. 15. Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11344, Frage 3a, ob die Kräfte der libyschen Küstenwache im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation Sophia auf die Unzulässigkeit sogenannter Push-Back-Praktiken hingewiesen werden, dass im nächsten Ausbildungsmodul rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen Gegenstand der Ausbildung seien, hinsichtlich des Gegenstands der Frage zu verstehen (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11739 vom 29. März 2017 ist so zu verstehen, dass die Angehörigen der libyschen Küstenwache im Rahmen der Ausbildung durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zu den völkerrechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen ihrer Arbeit als Küstenwache geschult werden. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei das Vorgehen im Rahmen von Seenotrettungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12555 16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Ärzte ohne Grenzen, dass „libysche Autoritäten regelmäßig gegen das non-refoulement Prinzip verstoßen“ (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_ europe.pdf)? Für die Bundesregierung ist die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards bei der Behandlung von Flüchtlingen und Migranten ein wichtiges Thema. Darauf legt sie auch bei der Unterstützung von Projekten internationaler Organisationen und bei Beratungen innerhalb der Europäischen Union ein großes Augenmerk. Im Frühjahr 2017 konnte zum Beispiel erstmals IOM einen Workshop mit Personal der DCIM zum „Schutz der Menschenrechte von Migranten in Detention Centers“ durchführen. 17. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Entkriminalisierung von illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt in Libyen unternommen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund dieser Gesetzgebung Flüchtlinge „willkürlich und unbegrenzt inhaftiert“ werden (www.ohchr. org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)? Die Menschenrechtslage von Flüchtlingen und Migranten in Libyen ist Gegenstand regelmäßiger Gespräche der Bundesregierung mit der libyschen Einheitsregierung . 18. Wird im Rahmen von EUNAVFOR MED – Operation Sophia die willkürliche und unbegrenzte Inhaftierung von der libyschen Küstenwache aufgegriffener Flüchtlinge thematisiert; www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_ europe.pdf (bitte ausführen)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 19. Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Menschenrechtslage von Flüchtlingen in Syrien, in Zukunft „Auffanglager“ für Flüchtlinge in Libyen zu errichten, in die Flüchtlinge auch wieder zurückgebracht werden sollen (www.zeit.de/politik/ausland/2017-01/malta-eu-innenministerasylrecht -treffen-thomas-de-maiziere)? Die Bundesregierung verfolgt keine derartigen Pläne. 20. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klima der Straflosigkeit in Libyen bei Rechtsverletzungen von Flüchtlingen (bitte ausführlich begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen in Libyen aufgrund des schwachen Staatsmonopols gravierende Defizite bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Verletzung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten. Die Bundesregierung ist bestrebt, Libyen bei der Schaffung staatlicher Strukturen zu unterstützen, um einhergehend mit der Stabilisierung des Landes auch die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu gewährleisten. 21. In welchen weiteren afrikanischen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche „Auffanglager“ für zurückgebrachte Flüchtlinge mit europäischer Unterstützung geplant oder schon in Betrieb? Sogenannte Auffanglager mit europäischer Unterstützung sind nicht geplant und auch nicht in Betrieb. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333