Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 30. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12631 18. Wahlperiode 01.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12222 – Lebensmittelverschwendung verhindern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung ist gefordert, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten. Das hat der Bundesrat am 31. März 2017 beschlossen und weitere konkrete Forderungen aufgestellt, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, sich endlich aktiver und zielführender mit politischen Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung einzusetzen . Denn Lebensmittelverschwendung ist aus ethischen und ökologischen Gründen nicht hinnehmbar. Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) beziffert den Wasserverbrauch, der allein durch Lebensmittelverluste in Deutschland entsteht, auf rund ein Fünftel des deutschen Wasserverbrauchs. Die Belegung landwirtschaftlicher Fläche für den Lebensmittelkonsum entspricht insgesamt etwa 60 Prozent der Fläche Deutschlands – der Anteil der Lebensmittelverluste allein verbraucht etwa die Flächengröße Niedersachsens. Zudem bezeichnet das UBA insbesondere den hohen Abfallanteil im Außer-Haus-Konsum, in dem rund ein Drittel der eingesetzten Lebensmittel nicht verzehrt werden, als auffällig . Vor allem Lebensmittelverluste von tierischen Produkten seien außerdem mit hohen Umweltauswirkungen verbunden und sollten daher prioritär vermieden werden (siehe Endbericht „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“, www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung -von-instrumenten-zur-vermeidung-von). Als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab die Bundesregierung an, fehlende Daten zu Ausmaß und Gründen der Lebensmittelverluste für alle Stufen der Wertschöpfungskette zu ermitteln (siehe Bundestagsdrucksache 18/5903). Das war im Herbst 2015. Dies wäre angesichts unterschiedlicher kursierender Angaben zu Ausmaß, Verantwortlichkeiten und Gründen der Verluste dringend notwendig. Zudem hat die Bundesregierung diese fehlende Datengrundlage wiederholt als Grund dafür angeführt, warum sie der Einführung quantitativer Ziele zur Lebensmittelabfallvermeidung kritisch gegenüberstehe (s. u. a. Bundestagsdrucksache 18/2863) – obwohl sowohl durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament als auch im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) konkrete Minimierungsziele vorgelegt wurden. Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ im November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10200) die fehlende Datengrundlage – insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel – bemängelt und die Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ des BMEL als „unzureichend vorbereitet und Erfolg nicht nachweisbar“ stark kritisiert. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung sieht sich zur Umsetzung der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele verpflichtet. Das mit der Agenda 2030 angestrebte Ziel für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste (SDG 12.3) lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“. Die Umsetzung von SDG 12.3 wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen, die nur gelingen kann, wenn sich alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette mit eigenen, möglichst konkreten Beiträgen beteiligen und das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln fördern. Mit der im März 2012 gestarteten Initiative Zu gut für die Tonne! ist es in den letzten Jahren gelungen, durch gezielte Information der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Wertschätzung von Lebensmitteln zu erhöhen und eine bessere Wahrnehmung durch Medien und Öffentlichkeit zu erreichen. Darauf aufbauend wird nun ein Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs - und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette geführt. Umsetzung der Bundesratsforderungen 1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesrat am 31. März 2017 gefassten Beschluss „Lebensmittelverluste in Deutschland verringern“ (Bundesratsdrucksache 180/17)? Wann ist mit der Vorlage der Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu zu rechnen? Die Bundesregierung wird zu der Entschließung des Bundesrates vom 31. März 2017 Stellung nehmen, wenn die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung dazu abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt bereits einen Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette. In den Prozess sind bereits bzw. werden die fachlich betroffenen Ressorts, die Bundesländer und die Akteure entlang der Wertschöpfungskette eingebunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12631 2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten, und wie begründet sie ihre diesbezüglichen Überlegungen ? Inwieweit gesetzliche Initiativen notwendig sind, ist am Ende des Strategieprozesses zu entscheiden. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 3. In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits seit langem angekündigte (s. Ernährungspolitischer Bericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/8650) und nun auch vom Bundesrat geforderte Aufstellung einer nationalen Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste in Deutschland? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Plant die Bundesregierung, verbindliche branchenspezifische Reduktionsziele festzulegen bzw. zu vereinbaren? Wenn ja, wann, und welche konkreten Überlegungen gibt es diesbezüglich? Wenn nein, warum nicht, und inwiefern ist das mit dem bereits im Jahr 2012 fraktionsübergreifend beschlossenen Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren “ (Bundestagsdrucksache 17/10987) sowie dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) aus dem Jahr 2015 vereinbar, die beide entsprechende Forderungen an die Bundesregierung gestellt haben? Die Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schwierigkeiten einer zuverlässigen Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten in allen Bereichen der Wertschöpfungskette teilen alle europäischen Länder. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des EU-FUSIONS-Projekts ein methodisches Handbuch erarbeitet, in dem Empfehlungen für Begriffsdefinitionen sowie mögliche Erhebungsverfahren zur Erfassung von Lebensmittelabfällen in Europa enthalten sind. Es enthält praktische Leitlinien für die Quantifizierung von Lebensmittelabfällen auf den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette . Ziel war es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, um vergleichbare Daten erheben zu können. Eine rechtlich verbindliche Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten wird im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Beratungen des sog. Kreislaufwirtschaftspaketes im Rahmen der Überarbeitung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie verschiedentlich diskutiert. Als Voraussetzung dafür wird jeweils angemerkt, dass ein derartiges Monitoring nur auf der Basis vereinheitlichter Erfassungsmethoden möglich ist. Da es somit keine rechtlich verbindliche Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten entlang der Wertschöpfungskette gibt, setzt die Bundesregierung hier auf freiwillige Vereinbarungen mit den Akteuren. Bei der Erfassung von validen Zahlen ist die Bundesregierung auf die Mitarbeit der Akteure entlang der Wertschöpfungskette angewiesen . Dies wird auch Gegenstand des laufenden Strategieprozesses zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette sein. Für den Bereich der privaten Haushalte hat die Bundesregierung die Gesellschaft für Konsumforschung mit der Ermittlung neuer, repräsentativer Zahlen zur Erfassung der Lebensmittelabfälle beauftragt. Mittels Haushaltstagebüchern – im methodischen Handbuch der EU als zulässige Erhebungsmethode genannt – werden in repräsentativ ausgewählten Haushalten die Wegwerfvorgänge protokolliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Befragung findet in mehreren Wellen verteilt auf ein Jahr statt, so dass saisonale Unterschiede abgefangen werden können. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen. Die Finanzmittel für diese Studie in Höhe von 260 000 Euro brutto werden aus dem Haushaltstitel 1002 68404 bereitgestellt. 5. In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits seit langem angekündigte und nun auch vom Bundesrat geforderte Einrichtung einer nationalen, ressortübergreifenden Koordinierungsplattform? In dem zum 1. Februar neu eingerichteten Bundeszentrum für Ernährung wurde im April dieses Jahres eine Koordinierungsstelle für die Strategie zur Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste eingerichtet. 6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, ein deutschlandweites Forschungsnetzwerk zur besseren Vernetzung und Koordination zu schaffen, um zu einer Stärkung der Wertschätzung von Lebensmitteln sowie einer Verringerung der Verluste beizutragen? Um einen möglichst globalen Überblick zum aktuellen Wissenstand zu laufenden Forschungsarbeiten und bestehenden globalen Initiativen, technologischen Innovationen und vorhandenen wissenschaftlichen Expertisen zu erarbeiten, wurde am Thünen-Institut für Ländliche Räume im Jahr 2016 ein Webportal eingerichtet (vgl.: www.global-flw-research.org/). Auf dieser Grundlage ist geplant, im Rahmen des Verbundes der G20 – „Agricultural Chief Scientists“ und unter Einbezug weiterer internationaler Organisationen eine einschlägige, gemeinsame Handlungsstrategie zu entwickeln. Neben der Beratung der Bundesregierung bei entsprechenden Forschungsanfragen und der Betreuung des Web-Portals wird das Thünen-Institut als Ressortforschungseinrichtung des BMEL im Juni zum Prozess-Auftakt der mehrjährigen Initiative einen internationalen Workshop organisieren. Daten zu Ausmaß und Gründen für Lebensmittelverluste 7. a) Weshalb hat die Bundesregierung entgegen der Ankündigung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Lebensmittelverschwendung beenden“ (Bundestagsdrucksache 18/5903) bislang keine neuen Zahlen zu Lebensmittelverlusten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette ermittelt? b) In welchem Stand befindet sich dieses Ermittlungsverfahren (bitte spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette angeben)? Wie, und durch wen werden die jeweiligen Daten erhoben? c) Wie hoch sind die Finanzmittel, die für die Erhebung der Daten eingesetzt wurden, und aus welchem Haushaltstitel wurden diese bereitgestellt? d) Wann ist mit dem Abschluss des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zu rechnen , und wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgelegt (bitte spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette angeben )? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen, die aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12631 e) Welche konkreten Ergebnisse zur Höhe der Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette hat das von der Bundesregierung finanzierte Forschungsprojekt REFOWAS erlangt (bitte pro Stufe der Wertschöpfungskette angeben)? Welche weiteren Untersuchungen zur Analyse der Höhe der Lebensmittelverluste sind im Rahmen dieses Forschungsprojekts geplant? Das Forschungsprojekt „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“ (REFOWAS) hat das Ziel, Maßnahmen, Bewertungsrahmen und Analysenwerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln unter Einbindung sozialer und ökologischer Innovationen aufzuzeigen. Als Zwischenergebnis aus der Ökobilanzierung im Rahmen des Forschungsprojekts verzeichnen private Haushalte mit rund 3,5 Millionen. Tonnen jährlich den größten Anteil an vermeidbaren Lebensmittelverlusten bzw. -abfällen in der Wertschöpfungskette. Darauf folgen Landwirtschaft mit rund 1,7 Millionen Tonnen , Verarbeitung mit rund 1,5 Millionen Tonnen, die Außer-Haus-Verpflegung mit ca. 1 Million Tonnen pro Jahr und der Handel mit 351 000 Tonnen jährlich. In drei Fallstudien werden die Teilbereiche Obst- und Gemüseproduktion, Bäckereien und Schulversorgung detaillierter analysiert. Erste Ergebnisse liegen aus dem Bereich Schulversorgung vor, hier ergaben die Messung und Analyse von Speiseresten an elf Ganztagsschulen, dass rund ein Viertel der produzierten Essensmengen entsorgt werden. REFOWAS hat eine Laufzeit von Juni 2015 bis Mai 2018. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Projekts veröffentlicht. 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller sowie des Umweltbundesamtes (s. o. g. Bericht), dass es bezüglich fehlender Daten problematisch ist, dass für Lebensmittel-Discounter überhaupt keine Zahlen vorliegen, und wie wird die Bundesregierung dieses Problem beheben? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen, die aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet wurden. 9. a) Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten vom Lebensmittelhandel vor bezüglich des Ausmaßes und der Gründe für Lebensmittelverluste – auch für die unterschiedlichen Warengruppen, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen. Solche Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Daten zu erhalten? Werden diese Daten im Rahmen des Forschungsprojekts REFOWAS erhoben ? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8, insbesondere zu dem EU-FUSIONS-Projekt wird verwiesen. Von 2015 bis 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Forschungsprojekt „REFOWAS – Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen “. Ziel des Vorhabens ist es, die Ursachen von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette und hier insbesondere den Anteil an vermeidbaren Abfällen zu analysieren sowie Strategien und Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Abfallreduzierung zu identifizieren und praktisch zu erproben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode REFOWAS zielt auf Ergebnisse zu folgenden Teilthemen: Quantitativer Überblick über die Lebensmittelwertschöpfungskette und Abfälle /Verluste, Ökobilanzen mit Ressourcenansprüchen und Umweltwirkungen, Vorschläge zur Verbesserung der Statistik, Geeignete, teilweise neu entwickelte Methoden zur Ableitung und Bewertung von Handlungsoptionen, Ansatzstellen für Maßnahmen zur Lebensmittelabfallvermeidung. Erste Ergebnisse des noch nicht abgeschlossenen Projektes sind in der Antwort zu Frage 7e aufgeführt. 10. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der im Ernährungsbericht 2016 angekündigten repräsentativen Befragung von Privathaushalten, die für April 2017 angekündigt waren, bereits vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Befragung? Wenn nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen. 11. a) Teilt die Bundesregierung das Ziel des Kreislaufwirtschaftspakets, das am 14. März 2017 im Europaparlament verabschiedet wurde, Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren und bis zum Jahr 2030 zu halbieren? Wird die Bundesregierung diese Reduktionsziele in den nun anstehenden Verhandlungen im Rat unterstützen? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zum SDG Ziel 12.3. bekannt und wird sich in diesem Sinne auch bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel positionieren. b) Wie will sie – angesichts fehlender Daten und ihrer bisherigen Ablehnung quantitativer Reduktionsziele – die Erfüllung dieser Ziele gewährleisten? Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen. Gesetzliche Regelungen und politische Handlungsempfehlungen 12. Welche EU-Staaten sowie andere Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverluste ergriffen? Im Februar 2016 wurde in Frankreich von Senat und Nationalversammlung das „Gesetz zum Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung“ (LOI n° 2016-138 du 11 février 2016 relative à la lutte contre le gaspillage alimentaire) verabschiedet . Das Gesetz verpflichtet Supermärkte ab einer bestimmten Größe unverkäufliche aber genießbare Lebensmittel abzugeben und dazu Verträge mit karitativen Einrichtungen abzuschließen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Im August wurde in Italien das Gesetz 166/2016 verabschiedet. Anders als Frankreich setzt Italien nicht auf die Androhung von Sanktionen, sondern auf Anreize durch Steuererleichterungen bei Lebensmittelspenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12631 Kenntnisse über gesetzliche Maßnahmen in weiteren Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. a) Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, den Lebensmitteleinzelhandel dazu zu verpflichten, Lebensmittel zu spenden anstatt sie zu entsorgen, wie dies etwa in Frankreich und Italien gesetzlich festgeschrieben ist? b) Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine solche Regelung, und welche dagegen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Fragen 13a und 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Anders als in Frankreich ist es in Deutschland seit vielen Jahren selbstverständlich , dass zahlreiche Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis an „Die Tafeln“ oder andere soziale Einrichtungen abgeben. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung und wird in dieser Auffassung unter anderem auch vom Bundesverband Deutsche Tafel e. V. unterstützt (siehe Vorstandsbeschluss von Februar 2016). 14. Was ist aus der Ankündigung der Bundesregierung geworden, „neben den Verbrauchern künftig auch verstärkt Handel, Erzeuger und Gastronomie mit in die Verantwortung zu nehmen“ (s. Bundestagsdrucksache 18/5903), was ist seit dieser Ankündigung konkret passiert, und wie definiert die Bundesregierung „in die Verantwortung nehmen“ in diesem Fall? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das BMEL führt derzeit einen Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette. Das BMEL ist seit dem Jahr 2015 aktives Mitglied im Steuerungskomitee des deutschen Pilotprojekts zum EU-Projekt REFRESH. Mit REFRESH („Resource Efficient Food and dRink for the Entire Supply cHain“) werden innovative Ansätze zur Vermeidung und Verwertung von Lebensmittelabfällen entlang aller Abschnitte der Versorgungskette untersucht. Hierfür kooperieren 26 Partner aus 12 europäischen Ländern und China, um gemeinsam auf das Ziel 12.3 der Nachhaltigen Entwicklungsziele hinzuarbeiten. Deutschland ist eines von vier REFRESH-Pilotländern, in denen Pilot-Arbeitsgruppen (Pilot Working Platforms ) gegründet wurden. Diese bieten einen Rahmen für die nationalen Akteure aus Industrie, Handel, Verwaltung und Zivilgesellschaft, um die spezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in ihrem Land zu diskutieren und dafür Rahmenbedingungen (Frameworks for Action) zu entwickeln. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 – Unser Weg zu einer biobasierten Wirtschaft“ die noch unzureichenden Verwertungsprozesse von Reststoffströmen oder die nicht ausreichend effizienten Energie- und Stoffkreisläufe als zentrales Handlungsfeld aufgegriffen . Mit der Richtlinie zur ressourcenschonenden Lebensmittelherstellung fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Forschungsprojekte und Innovationen, die diese Problematik aufgreifen und Lösungswege anbieten. Ziel der Bekanntmachung – auch im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung – sind Technologien, Verfahren und Arbeitstechniken Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für eine sichere und Rohstoff effiziente Lebensmittelproduktion. Entlang der vielschichtigen Wertschöpfungskette sollen Wege aufgezeigt werden, Nebenprodukte innovativ zu verwerten, Energie- und Stoffströme zu nutzen oder Reststoffe verfahrenstechnisch aufzubereiten. Die erwarteten Forschungsergebnisse und Innovationen sind für eine weiter zu entwickelnde nachhaltige Lebensmittelindustrie von großer Bedeutung. Die Entwicklung „intelligenter Verpackungen“, die Informationen zur Qualität eines Lebensmittels liefern, wird ebenfalls gefördert und greift damit eine Aufgabe aus dem Grünbuch des BMEL auf: Neue Wege vertrauenswürdiger Lebensmittelkennzeichnung mit Hilfe digitaler Technologien zu gehen, um unter anderem die Frische von Lebensmitteln im Internet der Dinge anzuzeigen. Im Rahmen der Verleihung des Bundespreises für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung wurden Gespräche mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. geführt. Mit „greentable“, dem Portal für nachhaltige Gastronomie, wurden die „Beste- Reste-Boxen“ für Restaurants entwickelt und zum Start 20 000 Boxen kostenlos an interessierte Gastronomen verteilt. Inzwischen können die Boxen bei Metro Cash&Carry Deutschland käuflich erworben werden. Dazu hat die Metro zunächst 100 000 Boxen bestellt, eine weitere Bestellung soll folgen. Die teilnehmenden Gastronomen können sich auf der Internetplattform www.restlosgenießen .de registrieren. Die dazugehörenden Informationsmaterialien und die Türaufkleber für die Gastronomen werden von der Initiative Zu gut für die Tonne! bereitgestellt. 15. Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung seit Herbst 2015 – wie in o. g. Antwort angekündigt – Gespräche über deren Beiträge und Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung mit welchen konkreten Resultaten und Schlussfolgerungen geführt (bitte Angabe der jeweiligen Akteure , des jeweiligen Gesprächsdatums sowie der konkreten Gesprächsergebnisse bzw. Vereinbarungen)? Schwerpunkt der Gespräche in den zurückliegenden Jahren war u. a. der Umgang mit den Haltbarkeitsdaten, die Erfassung von Daten, der Aufbau eines Internetportals und die Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda im Rahmen des Strategieprozesses zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette. Zu den Haltbarkeitsdaten wurden folgende Gespräche auf EU-Ebene geführt: am 23. Mai 2016 auf Fachebene in der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, am 18. Juli 2016 Gespräch von Herrn Bundesminister Schmidt mit Herrn Kommissar Andriukaitis, parallel dazu Gespräch des BMEL und der Europäischen Kommission auf Fachebene, am 14. September 2016 Gespräch auf Fachebene mit Mitgliedern der Europäischen Kommission am Rande des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, am 5. Oktober 2016 Austausch auf Fachebene zwischen des BMEL und der Europäischen Kommission. Der Diskussionsprozess dauert noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12631 Folgende Gespräche wurden mit den Bundesländern, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft geführt: am 29. Juli 2016 Bund-Länder-Besprechung zum Thema Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste am 23. September 2016 auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft zum Thema „Haltbarkeitsdaten“ am 20. Dezember 2016 auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. zum Thema „Haltbarkeitsdaten“ am 10. Januar 2017 Gespräch auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern der REWE-Group zum Thema „Haltbarkeitsdaten“ am 15. Februar 2017 Bund-Länder-Besprechung zum Thema Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste am 22. März 2017 Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung der Informations-Plattform am 5. April 2017 Gespräche mit verschiedenen Verbänden im Umfeld der Verleihung des Bundespreises für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung regelmäßige Gespräche mit Forschungseinrichtungen beispielsweise zu Monitoring und Datenerfassung Auch diese Gespräche dauern noch an. 16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des Umweltbundesamtes „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen “? Es liegt noch keine abschließende Bewertung des Berichts vor. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter, „gezielt für ausgewählte Bereiche des Lebensmittel verarbeitenden Gewerbes Referenzdokumente für eine abfallvermeidende „Gute Fachliche Praxis“ zu erarbeiten“? Welche Konsequenzen zieht sie daraus, und plant sie, gemeinsam mit den Ländern, entsprechende Maßnahmen umzusetzen (wenn ja, gibt es hierzu bereits konkrete Pläne mit inhaltlichen und zeitlichen Ablaufplänen)? Referenzdokumente für eine abfallvermeidende „Gute Fachliche Praxis“ werden als sinnvoll eingeschätzt. Entsprechende Leitfäden können aber nur von den Akteuren selbst oder gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet werden, da für die Erarbeitung konkreter Handlungs-empfehlungen Detailkenntnisse der Branchen vorhanden sein müssen. Eine Reihe von Leitfäden liegt bereits vor. So haben beispielsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den „Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Veranstaltungen mit Verpflegung “, das Umweltbundesamt im Jahr 2015 den Leitfaden „Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Catering“, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) und United Against Waste die Checkliste „Wo können Sie in Ihrem Betrieb Lebensmittelabfälle vermeiden?“ und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie ein Heft zur Lebensmittelverschwendung mit Hinweisen zu Ursachen und Vermeidungsmöglichkeiten erarbeitet. Es Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ist vorgesehen, diese Leitfäden und andere Dokumente auch auf einer gemeinsamen Internetplattform des Bundes und der Länder den Akteuren zugänglich zu machen. 18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gutachterinnen und Gutachter , dass die „Planung und Durchführung eines gemeinsamen Diskussionsund Abstimmungsprozesses zwischen Fachexperten aus dem Bereich der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (…) sowie Vertretern der Umweltressorts aus Bund und Ländern, bei der die Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Abfallvermeidungsaspekten in die Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis thematisiert werden“ – inklusive Beteiligung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. – sinnvoll wäre, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür ein? In den bereits laufenden Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette sind die Bundesländer bereits einbezogen. So fanden im Februar und März dieses Jahres Gesprächsrunden mit Vertretern der Bundesländer zur Etablierung einer Internet-Plattform statt. Weiteres Thema war die Entwicklung des Strategieprozesses. Das BMEL setzt damit den Beschluss der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) um (TOP 11): „Zur besseren Koordinierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden Bund und Länder im Zuge der Erarbeitung einer nationalen Strategie ihren gegenseitigen Austausch weiter intensivieren und die Länder werden ihre Aktivitäten in die im Rahmen der nationalen Strategie vorgesehenen Plattform einstellen“. Es obliegt den jeweiligen Behörden, wen sie in die Arbeitsgremien entsenden. Das BMEL hat im Rahmen der 13. VSMK über die Pläne zur Erarbeitung und Umsetzung der Strategie berichtet, auch über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Strategie. Diese wird die Aufgaben des Kommunikationsbüros der Initiative Zu gut für die Tonne! fortführen und die Koordinierung weiterer Projekte sowie die Vernetzung der Akteure übernehmen. Die VSMK hat dem Bericht zugestimmt. Es gibt keine weiteren Berichtspflichten. Zudem gibt es bereits bestehende Gremien, die im Rahmen des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder geschaffen wurden, in denen regelmäßig über den Fortgang des Programms berichtet und beraten wird. 19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der Gutachterinnen und Gutachter, einzelne Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches auf möglicherweise bestehende Hemmnisse der Abfallvermeidung zu prüfen? Das BMEL hat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) den in Frage 19 genannten Bericht der Gutachterinnen und Gutachter zur Kenntnis geben . Die DLMBK ist ein von Weisungen des BMEL unabhängiges Gremium. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches beschreiben die allgemein gültige Verkehrsauffassung der im Deutsche Lebensmittelbuch aufgeführten Lebensmittel . Bei der Erarbeitung der Leitsätze können die Mitglieder der DLMBK Sachkennerinnen und Sachkenner zur Beratung in den Fachausschüssen der DLMBK hinzuziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12631 20. Wie steht die Bundesregierung zur von den Gutachterinnen und Gutachtern vorgeschlagenen Einrichtung eines paritätisch von Staat und Einzelhandel finanzierten Entschädigungsfonds, um mögliche Haftungsrisiken bei der Weitergabe von Lebensmitteln an Dritte aufzufangen? Hat sie diesbezüglich bereits eigene Prüfungen vorgenommen oder Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht, und ist dies noch geplant? Für die Einrichtung eines Haftungsfonds mit staatlicher Beteiligung bedarf es einer entsprechenden Anzahl von Fällen, die für sich gesehen eine Legitimation für die Einrichtung eines Haftungsfonds darstellen könnten. Der Bundesregierung sind keine solchen Fälle bekannt. Mindesthaltbarkeitsdatum und intelligente Verpackungen 21. Welche Ergebnisse konnten bislang bei der Entwicklung sogenannter intelligenter Verpackungen erzielt werden, deren Förderung der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, im September 2016 in der Presse ankündigte (siehe www.topagrar.com/news/Home-top-News- Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatum-auf-intelligenten-Verpackungen- 4719859.html)? 22. An wen und wann wurde dieses Forschungsvorhaben mit welchen finanziellen Mitteln vergeben (bitte Angabe des Auftragnehmers, des konkreten Projekts inkl. Fragestellung und Laufzeit sowie der Höhe der Finanzmittel und des Haushaltstitels)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Derzeit werden die im Rahmen der Bekanntmachung über die „Förderung von Innovationen zur sicheren, ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittelherstellung “ eingereichten und als förderwürdig bewerteten Projektskizzen zur formellen Antragstellung aufgefordert. Im Rahmen des 2-stufigen Bewilligungsprogramms wurden somit noch keine Forschungsvorhaben bewilligt, allerdings nach umfassender Bewertung durch externe Gutachter bereits mehrere Verbundvorhaben zur Vorlage eines vollständigen Förderantrages aufgefordert. 23. Wie weit ist der Bundesminister Christian Schmidt mit seinen Bestrebungen, ein verpflichtendes Verbrauchsverfallsdatum einzuführen (siehe www. topagrar.com/news/Home-top-News-Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatumauf -intelligenten-Verpackungen-4719859.html)? Das Max Rubner-Institut (MRI) wurde beauftragt, die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD) zu erarbeiten. Zudem werden vom MRI ausgewählte Lebensmittel daraufhin geprüft, ab wann diese als verdorben einzustufen sind und wie deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vergeben wurde. Das MRI führt außerdem Untersuchungen zum Verbraucherinnen- und Verbraucherverständnis und zur Verbraucherinnen- und Verbrauchererwartung eines zusätzlichen VVD auf der Verpackung neben dem MHD durch. Weiter führt das MRI derzeit eine umfassende Metastudie zum internationalen Forschungsstand zur Frage, ob weitere Lebensmittel von der MHD-Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden sollten, durch. Die Arbeiten dauern noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12631 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Soll es nach dem Willen der Bundesregierung das angekündigte Verbrauchsverfallsdatum zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geben oder stattdessen? Auf die Antwort zu Frage 23 und die aus diesem Forschungsvorhaben des MRI zu erwartenden Ergebnisse wird verwiesen. Weiter wird auf die zu Frage 22 gegebene Antwort und die zu erwartenden Entwicklungen verwiesen. Vor diesem Hintergrund sieht Bundesminister Schmidt die Möglichkeit das MHD durch ein VVD zu ergänzen. Inwieweit und für welche Produkte es weiterhin ein verbindliches MHD geben muss, befindet sich dabei ebenfalls – auch auf EU-Ebene – noch in der Prüfung (vgl. Antwort zu Frage 23). 25. Welche Gespräche wurden dazu mit wem in Brüssel geführt, bzw. welche Schreiben an wen versandt? Mit welchen Ergebnissen? Am 18. Juli 2016 trafen sich Bundesminister Schmidt und EU-Kommissar Andriukaitis, um sich über die Themen Datumsangaben und Reduzierung von Lebensmittelverschwendung auszutauschen (siehe dazu auch Antwort auf Frage 15). Auf Fachebene gab es mehrere Gespräche, in denen das Anliegen der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung insbesondere im Zusammenhang mit Datumsangaben erörtert wurde (siehe Antwort zu Frage 15). Der Diskussionsprozess dauert an. 26. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung bei einem verpflichtenden Verbrauchsverfallsdatum im Vergleich zum geltenden MHD? Auf die Antworten zu den Fragen 22, 23 und 24 wird verwiesen. Das VVD soll die Information darüber vermitteln, bis wann ein Lebensmittel noch gesundheitlich unbedenklich ist und – wenn auch unter Umständen unter Qualitätseinbußen – verzehrt werden kann. 27. Welche Herausforderungen wären damit verbunden (insbesondere bezüglich der Bekanntmachung und Kommunikation)? Die Ausgestaltung des VVD setzt die Kenntnis des Zeitpunkts des voraussichtlichen Verderbs eines Lebensmittels voraus. Ein VVD muss dementsprechend so ausgestaltet werden, dass eine klare Information der Verbraucherschaft gewährleistet und eine Irreführung ausgeschlossen ist. Je nach konkreter Umsetzung kann auch Änderungsbedarf an bestehenden rechtlichen Regelungen erforderlich werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333