Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12647 18. Wahlperiode 01.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12201 – Lage von Geflüchteten in Griechenland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. März 2016 haben die Mitglieder des Europäischen Rates und die Türkei „zur Bewältigung der Migrationskrise“ unter anderem gemeinsam erklärt, dass Asylsuchende, die ab dem 20. März 2016 aus der Türkei auf den griechischen Inseln ankommen, wieder in die Türkei zurückgeführt werden, und für jeden aus Griechenland in die Türkei rückgeführten syrischen Geflüchteten ein Syrer oder eine Syrerin aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Türkei Schutzsuchende mit allen erforderlichen Maßnahmen daran hindert, dass sie über See oder Land aus der Türkei in die Europäische Union gelangen. Die von der Europäischen Union eingerichteten sogenannten Hotspots auf den Ostägäisinseln, die bis dato der Aufnahme und Registrierung von Schutzsuchenden dienten, sollten zum Zwecke der Umsetzung der erklärten Vereinbarung zu geschlossenen Einrichtungen werden. Seit dem 20. März 2016 ist die Zahl der Asylsuchenden, die aus der Türkei kommend die griechischen Inseln erreichen, stark zurückgegangen. Die Europäische Kommission stellt in ihrem letzten Fortschrittsbericht (https://ec. europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-204-F1-DE-MAIN- PART-1.PDF) für den Zeitraum zwischen 8. Dezember 2016 und 26. Februar 2017 einen Rückgang auf nur noch 43 Personen pro Tag fest, während vor der Erklärung noch durchschnittlich mehr als 1 700 Asylsuchende pro Tag verzeichnet wurden. Neuankommende Asylsuchende in Griechenland überwiegen aber bei weitem die Zahl der in die Türkei zurückgeführten Menschen. Ihre Zahl summierte sich der Kommission zufolge seit Anfang Dezember 2016 auf 3 449 Menschen, während im selben Zeitraum 151 Menschen rückgeführt wurden. Aus Griechenland wurden seit dem 20. März 2016 insgesamt 1 014 Menschen von den Inseln der Ostägäis in die Türkei abgeschoben. Gleichzeitig läuft die im Europäischen Rat beschlossene Umverteilung von Schutzsuchenden aus Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten noch immer schleppend (https://ec. europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/europeanagenda -migration/20170302_tenth_report_on_relocation_and_resettlement_ en.pdf). Die Zahl der Schutzsuchenden, die derzeit noch in Griechenland ausharren müssen, ist entsprechend hoch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufnahme und Asylverfahren in Griechenland 1. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland im Asylverfahren (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Nach Angaben der griechischen Asylbehörde bestehen mit Stand vom 31. März 2017 für 33 038 Asylsuchende laufende Verfahren. Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern kann auf der Webseite der griechischen Asylbehörde unter folgendem Link abgerufen werden: http://asylo.gov.gr/en/?page_id=370. 2. Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den griechischen Ostägäisinseln (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Nach den offiziellen Angaben von KEPOM, der zentralen Koordinierungsstelle für Migration der griechischen Regierung, befinden sich mit Stand vom 4. Mai 2017 13 870 Flüchtlinge und Migranten auf den ostägäischen Inseln. Diese Zahl umfasst auch Personen, die bisher noch keinen Asylantrag gestellt haben. Eine Statistik der Herkunftsländer liegt der Bundesregierung nicht vor. 3. Wie viele Personen der derzeit auf den griechischen Ostägäisinseln befindlichen Asylsuchenden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in sogenannten Hotspots untergebracht? Nach den offiziellen Angaben von KEPOM befinden sich mit Stand vom 4. Mai 2017 7 383 Flüchtlinge und Migranten in den Registrierungs- und Erstaufnahmezentren , den sogenannten Hotspots. 4. Wie viele sogenannte Hotspots befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage auf den griechischen Ostägäisinseln, wo befinden sich diese, wer betreibt sie, und wie viele Personen können durch sie jeweils aufgenommen werden? Die griechische Regierung hat auf den ostägäischen Inseln fünf Hotspots eingerichtet , die in Verantwortung des „Reception and Identification Service“ (RIS) des griechischen Migrationsministeriums stehen. Sie befinden sich auf Lesbos (Moria – Kapazität 3 500), Chios (Vial – Kapazität 1 100), Kos (Pili – Kapazität 1 000), Leros (Kapazität 1 000) und Samos (Vath – Kapazität 850). 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterbringung von Asylsuchenden in den griechischen sogenannten Hotspots aus menschenrechtlicher Sicht? 6. Inwiefern hält die Bundesregierung die Unterbringung in Hotspots für vereinbar mit den Vorgaben der Grundrechte-Charta (insbesondere Artikel 6) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (insbesondere Artikel 5)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12647 7. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/ Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Menschenrechtliche_ Bewertung_EU-Tuerkei-Vereinbarung_in_ihrer_Umsetzung_20_06_2016. pdf) sowie des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zu, demnach die pauschale Inhaftierung von Menschen in sogenannten Hotspots mit dem Recht auf Freiheit nicht vereinbar seien? Falls nein, wie begrünet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) lässt in Artikel 5 Absatz 1 lit. f die Freiheitsentziehung u. a. zur Verhinderung der unerlaubten Einreise unter bestimmten Voraussetzungen zu. Dasselbe gilt für Artikel 6 der Grundrechte Charta (GRC). Die Unterbringung in Hotspots kann daher grundsätzlich auch dann, wenn sie mit – entsprechend den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit befristeten – Freiheitseinschränkungen verbunden ist, mit den Vorgaben der EMRK und der Grundrechte Charta vereinbar sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10152 vom 26. Oktober verwiesen. 8. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Abzug des Personals zahlreicher Nichtregierungsorganisationen, wie beispielsweise „Ärzte ohne Grenzen“, seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Vereinbarung (www.aerzte-ohne-grenzen. de/beendung-arbeit-eu-hotspot-moria-lesbos) aus sogenannten griechischen Hotspots? 9. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesem Abzug gezogen , und wie wirkt sich dieser Abzug nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Versorgung der Asylsuchenden vor Ort aus? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bedauert die Entscheidung von „Ärzte ohne Grenzen“, ihr Personal aus den griechischen Registrierungszentren abzuziehen. Der Bundesregierung sind über die in der Frage verlinkte Erklärung hinaus keine weiteren Beweggründe für die Entscheidung bekannt. Der Abzug hatte nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten in den Hotspots. Auch nach dem Rückzug von „Ärzte ohne Grenzen“ sind weiterhin zahlreiche Nichtregierungsorganisationen in den Hotspots aktiv. Die Verantwortung für die Versorgung in den sogenannten Hotspots liegt in den Händen der griechischen Regierung, die von der EU unterstützt wird. Griechenland stehen dafür Mittel aus den Mehrjahresprogrammen des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) der EU sowie Soforthilfe aus dem gleichen Fonds zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise auch Mittel für die Gesundheitsversorgung auf den Inseln, die dem griechischen Gesundheitsministerium zugewiesen werden. Die Bereitstellung bilateraler humanitärer Hilfe flankiert die EU-Anstrengungen. Die Bundesregierung hat seit September 2015 bislang insgesamt 13,5 Mio. Euro bilateral für die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten in Griechenland bereitgestellt (inkl. geplante Projekte: 18,1 Mio. Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in den sogenannten Hotspots Asylsuchende bestimmter Nationalitäten (u. a. Algerier) pauschal als „Wirtschaftsflüchtlinge “ eingestuft werden, dadurch im Vergleich zu Angehörigen anderer Nationalitäten erschwerten Zugang zu Registrierung und Asylantragsprüfung haben, und aufgrund dieser Einstufung in Haft genommen werden (vgl. www.hrw.org/news/2017/03/15/greece-year-suffering-asylumseekers )? Wenn ja, wie bewertet sie dies mit Blick auf das Verbot unterschiedlicher Behandlung nach Artikel 3 der Genfer Flüchtlingskonvention? Die Europäische Kommission hat in ihrem 4. Fortschrittsbericht zur Implementierung der EU-Türkei-Erklärung (siehe Seite 7 des Berichts) von der Einrichtung eines beschleunigten Verfahrens für Migranten bestimmter Nationalitäten (Maghreb-Länder, Pakistan und Bangladesch) ab dem 5. Dezember 2016 berichtet . Ziel dieses auf Lesbos erprobten Verfahrens war es, Registrierung, Interview und Entscheidung über den Asylantrag innerhalb weniger Tage durchzuführen und somit Wartezeiten für Asylsuchende aus dieser Gruppe zu verkürzen. 11. Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um unbegleitete Minderjährige? Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger in Griechenland liegt nach Angaben des Nationalen Zentrums für Soziale Solidarität (E.K.K.A.) vom 19. April 2017 bei geschätzt 2 000. Mitgezählt werden Minderjährige in Begleitung von anderen Familienangehörigen als ihren Eltern sowie mit Erwachsenen verheiratete Minderjährige . 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Griechenland , und wie bewertet sie diese, insbesondere vor der Hintergrund der UN- Kinderrechtskonvention? Der EU-Rechnungshof kommt in seinem im April 2017 vorgelegten Sonderbericht zum „Hotspot-Konzept“ zu dem Schluss, dass es sowohl in den sogenannten Hotspots als auch auf der nächsten Aufnahmeebene nach wie vor an geeigneten Einrichtungen fehlt, um unbegleitete Minderjährige im Einklang mit internationalen Standards unterzubringen und diese Fälle entsprechend zu behandeln. Zur Behebung der Defizite spricht der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen an die Europäische Kommission zur Unterstützung Griechenlands aus. Die griechische Regierung strebt unter anderem im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung eine zügige Verbesserung der derzeitigen Versorgungs- und Unterbringungssituation von unbegleiteten Minderjährigen in den Hotspots an, indem sichere Bereiche eingerichtet und Kinderschutzbeauftragte ernannt werden sollen. Bei der Bereitstellung sicherer Bereiche sind bereits Fortschritte zu verzeichnen, die Ernennung der Kinderschutzbeauftragten steht jedoch noch weiterhin aus. Die griechische Regierung hat zudem in ihrer Finanzplanung für 2017 angekündigt, 2 000 Aufnahmeplätze für unbegleitete Minderjährige aus dem Mehrjahresprogramm des AMIF zu finanzieren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12647 13. Über wie viele spezielle Plätze für unbegleitete minderjährige Asylsuchende verfügt Griechenland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Orten und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)? Landesweit stehen 1 272 Plätze in 54 speziellen Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige zur Verfügung, 182 weitere Plätze sind derzeit in Planung. Eine detaillierte Übersicht nach Ort und jeweiliger Anzahl ist über folgende Webseite des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (Unicef) abrufbar: www.unicef. org/ceecis/resources_28329.html 14. Welche Maßnahmen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um die Achtung der Grund- und Menschenrechte der in Griechenland befindlichen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sicherzustellen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der humanitären Hilfe die Einrichtung und den Betrieb eines Unterstützungszentrums für unbegleitete Minderjährige in Thessaloniki, in dem die betroffenen Minderjährigen psychologische Betreuung und administrative Hilfe im Umgang mit den lokalen Behörden (einschließlich der Begleitung zu Arztterminen und ähnliches) erhalten. Darüber hinaus werden in dem Zentrum auch Bildungsmaßnahmen angeboten. Die Bundesregierung setzt sich zudem auf europäischer Ebene für die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Migranten in Griechenland im Einklang mit internationalen Standards ein. 15. Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Griechenland befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um besonders Schutzbedürftige im Sinne des Artikels 21 der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) (bitte nach Personengruppe aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16. Wie viele der in Griechenland registrierten Asylsuchenden haben nach Erkenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Übernahme nach Deutschland im Rahmen der Dublin-Verordnung (wegen enger familiärer Bindungen ) gestellt, und wie viele davon sind in den Jahren 2016 und 2017 tatsächlich nach Deutschland eingereist (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Übernahmeersuchen werden nicht von Asylsuchenden gestellt, sondern von den Behörden der Mitgliedstaaten. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des Dublinverfahrens 3 135 Ersuchen von Griechenland an Deutschland auf Basis von Zuständigkeitskriterien mit Familienbezug gestellt (insgesamt wurden im Jahr 2016 3 179 Ersuchen von Griechenland an Deutschland gestellt). Im ersten Quartal 2017 betrug die Anzahl dieser Ersuchen aus Griechenland 2 481 bei insgesamt 2 514 Ersuchen. In 2016 wurden 739 Personen zum Zwecke der Familienzusammenführung im Dublinverfahren nach Deutschland überstellt, im ersten Quartal 2017 waren es 837 Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung der derzeit in Griechenland befindlichen Asylsuchenden außerhalb von sogenannten Hotspots? Nach offiziellen Angaben der griechischen Regierung leben mit Stand vom 2. Mai 2017 54 635 Flüchtlinge und Migranten in Griechenland außerhalb der sogenannten Hotspots. Die Zahl der Personen in Flüchtlingslagern auf dem Festland hat im Zuge der Winter-Evakuierungen stark abgenommen und liegt derzeit bei rund 15 000. Etwa 23 000 Personen sind im Rahmen der Unterbringungsprogramme des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und Nichtregierungsorganisationen in Wohnungen und Hotels untergebracht. Der Anteil der Unterbringung in Appartements soll im Laufe des Jahres 2017 weiter auf 30 000 Plätze ansteigen. Die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten liegt in der Verantwortung der griechischen Regierung und wird in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission , dem UNHCR und Nichtregierungsorganisationen koordiniert. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung für Asylsuchende in Griechenland, insbesondere in den sogenannten Hotspots (bitte nach Anbietern, Standorten und Kapazitäten aufschlüsseln)? Aktuell sind nach Angaben des UNHCR 102 Anwälte in den sogenannten Hotspots im Einsatz. 72 werden durch den UNHCR und 30 durch die Griechische Asylbehörde finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10691 vom 14. Dezember 2016 verwiesen. 19. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen der Unterstützung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in Notlagen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten, entsendenden Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung beteiligt sich seit Jahren an den Unterstützungsmaßnahmen für EASO. Im Anschluss an die EU-Beschlüsse zur Umsiedlung von Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland aus 2015 sowie die EU-Türkei-Vereinbarung vom März 2016 wurden die deutschen Unterstützungsmaßnahmen deutlich verstärkt. Bislang wurden im Jahr 2017 mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Unterstützung von EASO und der griechischen Asylbehörde entsandt. Vorbereitungen für weitere Entsendungen werden derzeit getroffen. Einsatzorte sind vor allem die griechischen Inseln Chios, Kos, Leros, Lesbos und Samos, sowie das griechische Festland (Athen und Thessaloniki). Da die Einsatzdauer der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich variiert und die Einsatzzahlen sich ständig ändern, ist eine weitere Aufschlüsslung nach Monaten und Einsatzorten nicht verfügbar. 20. Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind im Rahmen von Frontexmissionen im Jahr 2017 in Griechenland tätig (bitte nach Monaten, entsendenden Behörden und griechischen Einsatzorten aufschlüsseln)? Mit Stand vom 8. Mai 2017 sind im Rahmen von Frontex 74 deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Griechenland im Einsatz. Die Bundespolizei (BPOL) wird hierbei durch zwölf Beamte der Polizeien der Länder (LaPo) unterstützt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12647 Die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie deren Einsatzort in den ersten Monaten des Jahres 2017 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Januar 2017 Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl Griechenland Kipi BPOL 1 Griechenland Kos BPOL 1 Griechenland Leros LaPo 1 Griechenland Lesbos BPOL 6 Griechenland Lesbos LaPo 9 Griechenland Piräus BPOL 1 Griechenland Samos LaPo 2 Griechenland Samos BPOL 31 Februar 2017 Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl Griechenland Kipi BPOL 1 Griechenland Kilkis BPOL 12 Griechenland Kos BPOL 1 Griechenland Leros LaPo 1 Griechenland Lesbos BPOL 6 Griechenland Lesbos LaPo 9 Griechenland Piräus BPOL 1 Griechenland Samos LaPo 2 Griechenland Samos BPOL 31 März 2017 Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl Griechenland Kipi BPOL 1 Griechenland Kilkis BPOL 12 Griechenland Kos BPOL 8 Griechenland Kristalopigi BPOL 1 Griechenland Lesbos BPOL 8 Griechenland Lesbos LaPOL 12 Griechenland Piräus BPOL 1 Griechenland Samos BPOL 32 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode April 2017 Einsatzland Einsatzort Behörde Anzahl Griechenland Kipi BPOL 1 Griechenland Kilkis BPOL 12 Griechenland Kos BPOL 8 Griechenland Kristalopigi BPOL 1 Griechenland Lesbos BPOL 8 Griechenland Lesbos LaPOL 12 Griechenland Piräus BPOL 1 Griechenland Pylos BPOL 2 Griechenland Samos BPOL 32 Für die Folgemonate wird mit einem ähnlichen Personalansatz geplant. Die Anzahl des eingesetzten Personals und die Einsatzorte werden durch Frontex lagebedingt festgelegt. 21. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich EU-Mitgliedstaaten weigern , Personal nach Griechenland zu schicken, weil sie aufgrund der instabilen Sicherheitslage auf den griechischen Inseln Gefahren für ihre Beamtinnen und Beamten fürchten (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-ingriechenland -eu-staaten-fuerchten-um-sicherheit-ihrer-beamten-a-1118701. html), und wenn ja, um welche Mitgliedstaaten handelt es sich, und welche Konsequenzen hat diese Tatsache für die Situation auf den griechischen Inseln ? Die Entsendung von Personal nach Griechenland liegt grundsätzlich im Ermessen der Mitgliedstaaten. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, ob und gegebenenfalls welche Mitgliedstaaten aktuell eine Entsendung nach Griechenland aufgrund der Sicherheitslage ablehnen. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und EASO haben im Rahmen von Sitzungen der Steuerungsgruppe zur Umsetzung der EU-Türkei Erklärung die griechische Regierung mehrfach dazu aufgefordert, die Sicherheit für die eingesetzten Experten zu gewährleisten, woraufhin Griechenland Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen hat. Die Sicherheitslage hat sich auf den betroffenen griechischen Inseln im Vergleich zum Frühjahr/Sommer 2016 substantiell verbessert. Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union 22. Wie viele Asylsuchende wurden im Zuge der im Europäischen Rat im September 2015 verbindlich beschlossenen Umverteilung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage aus Griechenland in die Bundesrepublik Deutschland umverteilt (bitte nach Staatsangehörigkeit und aufnehmendem Bundesland aufschlüsseln)? Mit Stand vom 27. April 2017 wurden insgesamt 2 423 Asylsuchende aus Griechenland in die Bundesrepublik umverteilt (davon 2 125 Syrer, 254 Iraker und 44 Staatenlose). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12647 Die Verteilung auf die Bundesländer ergibt sich aus folgender Tabelle: Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 286 Bayern 264 Berlin 119 Brandenburg 26 Bremen 72 Hamburg 77 Hessen 145 Mecklenburg-Vorpommern 33 Niedersachsen 249 Nordrhein-Westfalen 639 Rheinland-Pfalz 155 Saarland 91 Sachsen 83 Sachsen-Anhalt 53 Schleswig-Holstein 84 Thüringen 47 Gesamtsumme 2.423 Die Verteilung der Personen innerhalb der Bundesrepublik erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel mittels Eingabe per Überquote in das Verteilungssystem EASY. 23. Wie viele Asylsuchende haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis einschließlich April 2017 eine Umverteilungszusage nach Deutschland erhalten , aber befinden sich noch auf die Umverteilung wartend in Griechenland (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Mit Stand vom 27. April 2017 befanden sich 884 Asylsuchende in Griechenland, die eine Umverteilungszusage erhalten und noch auf die Umverteilung gewartet haben (eine Aufschlüsselung nach Monaten ist nicht möglich). 24. Welche konkreten Defizite sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Praxis der Umverteilung aus Griechenland? Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine zugesagte Umverteilung zügig voranzutreiben? Defizite in Bezug auf die derzeitige Praxis der Umverteilung aus Griechenland nach Deutschland können nicht benannt werden. Die von der Bundesrepublik monatlich zur Verfügung gestellten Plätze (bis zu 500 für Umsiedlungen aus Griechenland ) werden derzeit nahezu vollständig von Griechenland genutzt. Es ist angezeigt , dass die Mitgliedstaaten, die Asylsuchende im Rahmen der Umverteilung bislang nicht oder nur in geringem Umfang aufgenommen haben, ihr Engagement verstärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen der Zahl der bisher von der Bundesrepublik Deutschland zugesagten Plätze sowie der geringen Zahl der bisher tatsächlich im Rahmen der Umverteilung aufgenommenen Asylsuchenden? Deutschland bietet Griechenland und Italien seit September 2016 monatliche Umsiedlungen von bis zu jeweils 500 Asylsuchenden an. Das verstärkte Engagement Deutschlands erst seit September 2016 ist unter Verweis auf das Migrationsgeschehen 2015 und seine Auswirkungen bis heute zu erklären. Außerdem hatte auch die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen aus der Türkei im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung eine hohe Priorität. 26. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verrechnung der Zahl der aus der Türkei aufgenommenen Syrerinnen und Syrer mit der Zahl der im Rahmen der Umverteilung aus Griechenland aufzunehmenden Schutzsuchenden (http://nachrichten.btg/index.php/news/detailansicht/ID/ 4332c36b781181e555d3532b26616a1d/type/tnews) auf die Situation in Griechenland aus? Zur Entlastung des griechischen und italienischen Asylsystems sollten 2016/2017 bis zu 160 000 Asylsuchende auf die EU-Mitgliedsstaaten umverteilt werden. Davon wurde über die Verteilung von zunächst 106 000 Plätzen über die EU-Mitgliedstaaten entschieden, wobei die Quote für Deutschland 27 536 Plätze beträgt. Mit dem ergänzenden EU-Ratsbeschluss vom 29. September 2016 (EU 2016/1754) wurde die Möglichkeit eröffnet, die verbliebene Teilquote von 54 000 Plätzen des Relocationverfahrens (für Deutschland: 13 694 Personen) für eine Direktaufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei zu nutzen, wovon die Bundesregierung Gebrauch macht. Dass sich die Umwidmung der Relocation-Plätze negativ auf die Situation in Griechenland auswirkt, kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. In ihrem 11. Bericht zu Umsiedlungen und Neuansiedlungen vom 12. April 2017 geht die Europäische Kommission davon aus, dass noch rund 14 000 Personen in Griechenland für eine Umsiedlung in Frage kommen. 27. Wie viele Asylsuchende beabsichtigt die Bundesregierung bis September 2017 aus Griechenland nach Deutschland umzusiedeln? Hierüber ist noch nicht abschließend entschieden worden. Die Bundesregierung beabsichtigt, Griechenland zunächst weiterhin monatlich bis zu 500 Plätze für Relocation zur Verfügung zu stellen. Dublin-Rücküberstellungen 28. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Personen, die zunächst von Dublin-Überstellungen nach Griechenland ausgenommen werden sollen, als solche identifiziert werden (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 vom 7. Februar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11119)? Besonders schutzbedürftige Personen werden vom BAMF im Rahmen der Anhörung im Asylverfahren oder auf Hinweis durch die Ausländerbehörden oder andere zuständige Stellen identifiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12647 29. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass nach Griechenland rücküberstellte Personen dort im Rahmen einer der eigentlichen Asylantragsprüfung vorgeschalteten Überprüfung der Zuständigkeit der Türkei als sicherer Drittstaat (sogenannte Admissibility Tests) in die Türkei weiterüberstellt werden? Inwiefern ist in diesem Fall eine individuelle Zusicherung der Einhaltung der Standards der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) gewährleistet? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Sieht die Bundesregierung angesichts der wiederholten illegalen Rückschiebungen syrischer und afghanischer Flüchtlinge durch die Türkei (www. amnesty.org/en/latest/news/2016/03/turkey-safe-country-sham-revealeddozens -of-afghans-returned/; www.proasyl.de/news/warum-der-deal-mitder -tuerkei-eine-schande-fuer-europa-ist/) den Schutz des Non-Refoulement -Grundsatzes gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention im Falle einer Weiterschiebung über Griechenland in die Türkei gewährleistet? Die EU-Türkei-Erklärung sieht bei der Rückführung die uneingeschränkte Wahrung des EU- und des Völkerrechts sowie den Schutz der Flüchtlinge und Migranten nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung vor. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass im Falle der bislang unter der EU-Türkei Erklärung zurückgeführten Flüchtlinge und Migranten von diesen Bestimmungen abgewichen worden wäre. Vertreter der Bundesregierung stehen dabei in einem kontinuierlichen Austausch mit Angehörigen türkischer Behörden, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, um sich über die Lage der Flüchtlinge in der Türkei zu informieren, auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der bis Juni 2016 zuständigen griechischen Asylberufungsausschüsse, die sich in einer Vielzahl der ergangenen Entscheidungen gegen die Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat wendeten und lediglich zwei der eingereichten Berufungen abgelehnt hatten (www.ecre.org/wp-content/uploads/2016/12/HOTSPOTS- Report-5.12.2016.pdf)? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht die Entscheidung des griechischen Staatsrates zur Frage, ob die Türkei einen sicheren Drittstaat für syrische Flüchtlinge und Migranten darstellt, noch aus. 32. Welche Aufnahmeeinrichtungen, die den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) entsprechen, sind der Bundesregierung in Griechenland bekannt (bitte nach Orten, Betreiber, Größe und Auslastung aufschlüsseln)? Eine Übersicht der Aufnahmeeinrichtungen mit Angaben zu Kapazität und Zahl der tatsächlichen Bewohner stellt KEPOM jeden Dienstag unter folgendem Link zur Verfügung: http://mindigital.gr/index.php/%CF%80%CF%81%CE%BF% CF%83%CF%86%CF%85%CE%B3%CE%B9%CE%BA%CF%8C-%CE%B6 %CE%AE%CF%84%CE%B7%CE%BC%CE%B1-refugee-crisis. Diese entsprechen nach griechischen Angaben den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12647 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Sind angesichts der Engpässe bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in Griechenland zusätzlich zu den von Griechenland geforderten Zusicherungen nach Auffassung der Bundesregierung Monitoring- Maßnahmen vorgesehen, um die Validität der zugesicherten menschenwürdigen Unterbringung der überstellten Personen sicherzustellen? Die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2016 sieht neben der individuellen Zusicherung durch die griechischen Behörden auch die Unterstützung bei der Umsetzung durch EASO mittels Experten der Mitgliedstaaten vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, EASO hierfür auf ihre Anforderung hin entsprechende Experten zu benennen. 34. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der gesicherte Zugang zum Asylverfahren sowie zu unabhängiger Rechtsberatung Bestandteil der von Griechenland vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung? Ja. 35. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die gesicherte medizinische und psychosoziale Versorgung und Betreuung Bestandteil der von Griechenland vor einer Rücküberstellung einzuholenden Zusicherung? Ja, sofern sie im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist. 36. Sieht die Bundesregierung in der Ankündigung, Dublin-Rücküberstellungen nach Griechenland ab dem 15. März 2017 wieder aufzunehmen, bei gleichzeitig laufender Umverteilung zur Entlastung Griechenlands auf andere EU- Mitgliedstaaten, einen Widerspruch? Wenn nein, bitte begründen? Nein, die Umverteilung hat aus Sicht der Bundesregierung neben den Unterstützungsmaßnahmen für das griechische Aufnahme- und Asylsystem schon jetzt zu einer deutlichen Entlastung Griechenlands beigetragen, so dass eine Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen in einer gegenüber der Umverteilung deutlich geringeren Zahl aus Sicht der Bundesregierung hierzu nicht im Widerspruch steht. 37. Wie viele Rückübernahmeersuche an Griechenland mit welchem Ergebnis hat es zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln )? Es wurden insgesamt seit dem 15. März 2017 von Deutschland 18 Übernahmeersuchen an Griechenland gestellt. Bislang hat Griechenland noch keine Zustimmung erteilt (Stand: 8. Mai 2017). Übernahmeersuchen an Griechenland/Herkunftsland Anzahl Afghanistan 3 Armenien 4 Simbabwe 4 Syrien, Arabische Republik 6 Türkei 1 Gesamt 18 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333