Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Mai 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12649 18. Wahlperiode 02.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12102 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Mit Stichtag 10. Oktober 2016 waren erneut mehr offene Haftbefehle gegen polizeibekannte Rechtsextremisten erfasst als zuvor (vgl. Bundestagdrucksache 18/10584). Es lagen 598 Haftbefehle zu insgesamt 454 Personen vor. Gestiegen ist auch die Zahl von Personen, die wegen eines spezifisch rechtsextrem motivierten Delikts gesucht werden (von 79 im März 2016 auf 92) oder wegen eines Gewaltdelikts (von 93 auf 108). Die Fragesteller sind besorgt über die Tatsache, dass 263 der offenen Haftbefehle aus den Jahren 2015 oder früher stammen. Ein relevanter Teil der gesuchten Nazis entzieht sich damit über einen längeren Zeitraum der Festnahme, was die Frage aufwirft, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Diese Frage verdient , gründlich untersucht zu werden. Vor diesem Hintergrund sind die Fragesteller nicht beruhigt über die Information der Bundesregierung (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagdrucksache 18/10584) zu den diesbezüglichen Besprechungen der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Die AG hat sich ausschließlich mit 36 Personen befasst, die aufgrund einer Terrorismus - oder Gewaltstraftat gesucht wurden und seit mindestens einem halben Jahr unauffindbar waren, wohingegen zu Personen, die wegen weiterer Delikte mit oder ohne PMK-Bezug gesucht wurden, keine Besprechungen stattfanden. Zudem gab es nur zwei solcher Besprechungen von jeweils einer Stunde Dauer, was bedeutet, dass pro flüchtigem, gewalttätigem Neonazi im Schnitt gerade einmal 3,3 Minuten gesprochen wurde. Fragen nach der Sorgfalt der polizeilichen Ermittlungen wirft aus Sicht der Fragesteller auch die Tatsache auf, dass von den insgesamt 108 Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, nur ganze drei in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind. Die Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. Drucksache 18/12649 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 30. März 2017 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben, sind nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 30. März 2017 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (IN- POL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 596 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (fünf Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 462 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 30. März 2017 bestand zu insgesamt 106 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen drei dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 104 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen fünf dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 21 dieser 104 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens , zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen? Bei den oben genannten 596 Ausschreibungen zur Fahndung handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien: • Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 503 Fahndungen • Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 74 Fahndungen • Haftbefehle gem. § 456a der Strafprozeßordnung – StPO: zehn Fahndungen • Haftbefehle zur Unterbringung: drei Fahndungen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12649 • Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes: eine Fahndung • Haftbefehle ausländischer Behörden: fünf Fahndungen d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 38 Personen, die sich gem. Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Die erbetenen Angaben sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet? Die oben genannten 596 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereich der Abteilung Staatsschutz des BKA) wie folgt bewertet: Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 109 Fahndungen Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 482 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden: fünf Fahndungen 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten (zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen; diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation , der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden). Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag 30. März 2017 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen zu entnehmen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Die Aufschlüsselung erfolgt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in Drucksache 18/12649 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/ Interpol-Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden und daher in der Tabelle nicht enthalten sind. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 30.03.17) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt alle Jahre 596 109 109 21 2008 1 1 0 0 2009 1 0 1 0 2010 1 1 0 0 2011 11 4 2 0 2012 9 1 0 0 2013 19 9 4 1 2014 32 4 1 0 2015 55 9 9 2 2016 210 44 42 7 2017 257 36 50 11 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen zu entnehmen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei der nachfolgenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt , da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 30.03.17) davon Personen mit PHW1 „gewalttätig“ alle Jahre 462 111 2008 1 0 2009 1 1 2010 1 0 2011 8 4 2012 6 1 2013 18 4 2014 24 4 2015 39 8 2016 162 33 2017 202 56 1 Personengebundener Hinweis. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12649 Von den zum Stichtag der Erhebung mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS_WN) 21 Personen als gewaltbereit eingestuft. 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 10. Oktober 2016 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen? Vom 10. Oktober 2016 bis zum 19. Mai 2017 fanden sechs Sitzungen der AG Personenpotentiale im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R) statt, in denen ausschließlich mit offenen Haftbefehlen (OHB) gesuchte Personen thematisiert wurden. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden 38 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, erörtert. a) Falls sich der Zeitrahmen von 3,3 Minuten pro gesuchtem gewalttätigem Neonazi nicht wesentlich geändert hat (vgl. Bundestagdrucksache 18/10584), inwiefern hält die Bundesregierung diesen Zeitrahmen für ausreichend ? b) Aus welchem Grund beschäftigt sich die AG Personenpotenziale nur mit solchen Personen, die wegen Priorität I oder II (Terrorismus oder Gewaltstraftat ) gesucht werden, und nicht mit solchen, die wegen Priorität III (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug) gesucht werden, oder wenigstens mit jenen sonstigen Delikten, die einen PMK-Bezug aufweisen? Die Fragen 4a und 4b werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich wählen die datenbesitzenden Stellen (die den Haftbefehl ausgestellt haben) die Fälle aus, die im GETZ-R thematisiert werden. In der Regel sind dies die Länder, außerdem die BPOL, das ZKA und in Fällen eigener Ermittlungen das BKA. Dabei können Haftbefehle aller Kategorien, unabhängig von einem PMK-Bezug, eingebracht werden. Daneben bringt das BKA regelmäßig Fälle ein, die auf eine besondere Dringlichkeit schließen lassen. Diese werden nach den nachfolgenden Kriterien ausgewählt und im Anschluss in einer gesonderten Sitzung in der AG Personenpotenziale im GETZ-R erörtert. Dabei werden alle Personen ausgewählt, die aufgrund einer Terrorismusstraftat/Priorität 1 oder Gewaltstraftat/Priorität 2 und länger als sechs Monate gesucht und aktuell mit unbekanntem Aufenthaltsort sind. Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen gestaltet . Die Anzahl der in den Sitzungen der AG Personenpotentiale thematisierten Personen und die Dauer der einzelnen Sitzungen variiert und hängt von den konkret thematisierten Fällen und der jeweiligen Erkenntnislage ab. So wird gewährleistet, dass alle Teilnehmer die ihnen vorliegenden Informationen einbringen können und jeder Fall in angemessenem Umfang thematisiert werden kann. Drucksache 18/12649 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? In den bisherigen Sitzungen zeigte sich, dass in einigen Fällen fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht wurden, die eine positive Auswirkung auf die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führt die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen somit zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Die insgesamt dynamische Abarbeitung der OHB wird auch dadurch deutlich, dass 355 der zum Stichtag 10. Oktober 2016 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, bis zum 30. März. 2017 vollstreckt werden konnten oder sich anderweitig erledigt haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe). Zu 28 der 44 Personen, die bislang auf Grundlage der objektiven Kriterien vom BKA eingebracht und besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. Zu drei Personen liegen Haftbefehle gemäß § 456a StPO (Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland ) vor. Es ist davon auszugehen, dass auch die Thematisierung im GETZ-R einer der Faktoren war, die zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen hat. d) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Bei fünf Personen wurde die Einschätzung des PMK-Hintergrunds überprüft und aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse neu bewertet. Bei der Betrachtung im Rahmen der durch das BKA initiierten Erörterungen zu den oben genannten 44 Personen wurden bei fünf Personen keine aktuellen Bezüge zur PMK -rechtsfestgestellt . Da die Speichergründe für die vorgenannten Personen in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/oder die Vergabe des PHW „Straftäter rechtsmotiviert“ (ab dem 28. Juni 2016 des EHW [Ermittlungsunterstützende Hinweise]„Politisch motivierter Straftäter PMK -rechts-“) vor diesem Hintergrund nicht mehr gegeben waren, waren die Datenbestände aus datenschutzrechtlichen Gründen und unter Beachtung der jeweiligen Errichtungsanordnung anzupassen. Dies führt dazu, dass die vorgenannten fünf Personen die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter nicht mehr erfüllen. e) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum spezifischen Beitrag der Geheimdienste zur Auffindung gesuchter Neonazis machen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilt im Rahmen der AG Personenpotentiale „Offene Haftbefehle“ Erkenntnisse mit, um damit zur Vollstreckung von Offenen Haftbefehlen beizutragen. Anlassbezogen ist auch der Militärische Abschirmdienst mit einzubeziehen (falls Erkenntnisse über eine Zugehörigkeit der gesuchten Person zur Bundeswehr vorliegen). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12649 5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern? Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotenziale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten? Der Fokus der Sitzungen in der AG Personenpotenziale im GETZ-R liegt auf dem länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK-rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte. Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als „unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen oder keinen festen Wohnsitz haben, kann häufig erst nach Auffinden der Person fundiert eingeschätzt werden. Ob Straftäter sich im Einzelfall der Vollstreckung ihrer Haftbefehle entziehen, obliegt der abschließenden Bewertung der ermittlungsführenden Dienststelle. Das BKA kann hierzu keine Aussagen treffen, da die Haftbefehle durch die Länderdienststellen oder durch die Bundespolizei vollstreckt werden. 6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personengebundenen Hinweise angeben)? Die 462 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl waren zum Stichtag 30. März 2017 alle in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 411 Personen EHW „PMKR“ in INPOL-Z: 179 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 111 Personen Gewalttäterdatei „rechts“: 12 Personen Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 41 Personen NADIS WN: 149 Personen a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Acht der 104 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. Drucksache 18/12649 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Vier der 21 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben? d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? e) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem ausgeschrieben? Die Fragen 6c bis 6e werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu sechs Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, sind Ausschreibungen zur Festnahme im SIS II eingestellt. Hierbei handelt es sich in fünf Fällen um Ausschreibungen anderer Schengenstaaten. Eine der sechs vorgenannten Personen ist aufgrund eines aus Deutschland stammenden Europäischen Haftbefehls im SIS II ausgeschrieben. Bei einer Personenausschreibung zur Festnahme im SIS II ist der ausschreibende Staat verpflichtet, grundsätzliche Informationen an alle SIRENEN-Büros (engl. Supplementary Information Request at the National Entry, franz. Supplément d'Information Requis pour l’Entrée National E), der an das SIS II angeschlossenen Staaten zu übermitteln. Durch die Bundesregierung werden keine Auskünfte zu den in Rede stehenden Haftbefehlen erteilt, da diese möglicherweise Rückschlüsse auf den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Person zulassen und hierdurch ggf. der Fahndungszweck gefährdet werden könnte. Seitens des BKA besteht darüber hinaus zu den offenen Haftbefehlen keine statistische Auswertemöglichkeit im Hinblick auf einen durch die zuständigen Länderdienststellen initiierten internationalen Schriftverkehr. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 10. Oktober 2016 nur drei von insgesamt 108 wegen eines Gewaltdeliktes gesuchten Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts erfasst waren, für die Sorgfalt der zuständigen Landespolizeibehörden im Umgang mit dieser Datei bzw. den Ermittlungen? Die Speicherung in der „Gewalttäterdatei rechts“ ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Hierzu kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12649 a) Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei ? Die Datei „Gewalttäter rechts“ dient der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten im Sinne des Definitionssystems PMK (Phänomenbereich PMK -rechts-). Die Datei dient insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen Musikkonzerten, öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen , insbesondere Aufmärschen sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter Personen ausgehen. Die Datei hält Informationen vor, um insbesondere sachgerechte und wirksame Eingriffsmaßnahmen zu treffen, Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen der Polizei zu liefern, zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Eine Eingabe von Personen in die Datei „Gewalttäter rechts“ erscheint geboten, soweit die Gewalt durch mehrere Personen gemeinsam zur Durchsetzung politischer Ziele angewendet worden ist. b) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen ? Im Zuge der Besprechung einzelner Personen in der AG Personenpotenziale des GETZ wird die Speicherung in Verbunddateien aufgegriffen und thematisiert. Die abschließende Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Bearbeitung der entsprechenden Speicherung obliegt der zuständigen datenbesitzenden Behörde. 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen)Bereichen der PMK ermöglicht es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, eine als bedeutsam einzustufende Personengruppe anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht, zur Verfügung zu stellen. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle, die zum Stichtag bereits vollstreckt sind oder sich anderweitig erledigt haben sind nicht Bestandteil der Erhebung. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der Erkenntnislage zu verzeichnen. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 4c hingewiesen. Drucksache 18/12649 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Antwort zu Frage 1e Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 30. März 2017 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 8 Absatz 5 BKAG) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden . Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder -Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 1 Sicherung des Straf-verfahrens § 253 StGB 2 nein ja 2 Strafvollstreckung BtMG3 nein nein 3 Sicherung des Strafverfahrens § 246 StGB nein nein 4 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 5 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 6 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 7 Strafvollstreckung § 244 i. V. m. § 252 StGB nein ja 8 Strafvollstreckung § 21 StVG ja nein 9 Strafvollstreckung BtMG nein nein 10 Strafvollstreckung § 125 StGB ja ja 11 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 12 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 13 Strafvollstreckung § 315b StGB unbekannt ja 14 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 15 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 16 Strafvollstreckung § 21 StVG4 unbekannt nein 17 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein 18 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 19 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 2 Strafgesetzbuch 3 Betäubungsmittelgesetz 4 Straßenverkehrsgesetz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 20 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 21 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 22 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 23 Strafvollstreckung § 113 StGB unbekannt ja 24 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 25 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 26 Strafvollstreckung BtMG nein nein 27 Strafvollstreckung §§ 241, 223 StGB ja ja 28 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 29 Strafvollstreckung §§ 241, 223 StGB unbekannt ja 30 SIS II / Interpol-Ro-tecke 31 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 32 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 33 Strafvollstreckung AufenthG5 nein nein 34 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 35 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 36 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 37 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 38 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 39 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 40 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 41 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 42 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 43 Strafvollstreckung § 293 StGB nein nein 44 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 45 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 46 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 47 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 48 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 49 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 50 Strafvollstreckung § 370 AO6 nein nein 51 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 52 Sicherung des Straf-verfahrens § 223 StGB nein ja 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 6 Abgabenordnung Drucksache 18/12649 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 53 Sicherung des Straf-verfahrens § 244 StGB nein nein 54 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 55 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 56 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB ja ja 57 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 58 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 59 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 60 SIS II / Interpol-Rotecke 61 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 62 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 63 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 64 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 65 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 66 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB ja ja 67 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 68 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 69 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 70 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 71 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 72 Sicherung des Straf-verfahrens § 244 StGB nein nein 73 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 74 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 75 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja 76 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 77 Strafvollstreckung StVG nein nein 78 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 80 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 81 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 82 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 83 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 84 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 85 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 86 Sicherung des Straf-verfahrens § 223 StGB ja ja 87 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 88 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 89 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 90 Strafvollstreckung VersG7 ja nein 91 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 92 Strafvollstreckung VersG ja nein 93 Sicherung des Straf-verfahrens § 130 StGB ja nein 94 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 95 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 97 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 98 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 99 Strafvollstreckung WaffG8 nein nein 100 Sicherung des Straf-verfahrens StVG nein nein 101 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 102 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 103 Strafvollstreckung §§ 2 StVG, 21 I Ziffer 1 StVG nein nein 104 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 105 Strafvollstreckung StVG nein nein 106 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 108 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 109 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 110 Sicherung des Straf-verfahrens § 130 StGB ja nein 111 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 112 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 7 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge 8 Waffengesetz Drucksache 18/12649 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 113 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 114 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 115 Sicherung des Straf-verfahrens § 265a StGB nein nein 116 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 117 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 118 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 119 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 120 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 121 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 122 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 123 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 124 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 125 Strafvollstreckung § 224 StGB unbekannt ja 126 Strafvollstreckung § 132a StGB unbekannt nein 127 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 128 Strafvollstreckung § 316b StGB nein nein 129 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 130 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 131 Sicherung des Straf-verfahrens § 212 StGB nein ja 132 Sicherung des Straf-verfahrens §§ 108, 108a UrhG9 nein nein 133 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 134 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 135 Sicherung des Straf-verfahrens § 255 StGB nein ja 136 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 137 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 138 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 139 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 140 Sicherung des Straf-verfahrens § 29a BtMG nein nein 141 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 142 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 9 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 143 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 144 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 145 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 146 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 147 Strafvollstreckung § 164 StGB ja nein 148 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 149 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 150 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 151 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 152 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 153 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 154 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 155 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 156 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB ja nein 157 Strafvollstreckung § 240 StGB unbekannt nein 158 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 159 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 160 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 161 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 162 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 163 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 164 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 165 Strafvollstreckung OWiG10 nein nein 166 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 167 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 168 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 169 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 170 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 171 Strafvollstreckung § 224 StGB unbekannt ja 172 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 173 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 174 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 175 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 10 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Drucksache 18/12649 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 176 Strafvollstreckung OWiG nein nein 177 Sicherung des Straf-verfahrens § 21 StVG nein nein 178 Sicherung des Straf-verfahrens § 130 StGB ja nein 179 Sicherung des Straf-verfahrens § 21 StVG nein nein 180 Sicherung des Straf-verfahrens § 316 StGB nein nein 181 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 182 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 183 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 184 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 185 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 186 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 187 Sicherung des Straf-verfahrens §§ 113, 223 StGB nein ja 188 Unterbringung § 29 BtMG nein nein 189 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 190 Strafvollstreckung § 29 StGB nein nein 191 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 192 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 193 Strafvollstreckung § 29 StGB nein nein 194 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 195 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 196 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 197 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 198 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 199 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 200 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 201 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 202 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 203 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 204 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 205 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 206 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 207 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 208 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 209 Sicherung des Straf-verfahrens § 253 StGB nein ja 210 Sicherung des Straf-verfahrens § 185 StGB nein nein 211 Sicherung des Straf-verfahrens § 52 WaffG nein nein 212 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 213 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 214 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 215 Strafvollstreckung WaffG nein nein 216 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 217 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 218 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 219 SIS II / Interpol-Rotecke 220 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 221 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 222 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 223 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 224 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 225 Sicherung des Straf-verfahrens § 243 StGB nein nein 226 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 227 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 228 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 229 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 230 Sicherung des Straf-verfahrens § 243 StGB nein nein 231 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 232 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 233 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 234 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 235 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 236 SIS II / Interpol-Rotecke 237 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 238 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein Drucksache 18/12649 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 239 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 240 Strafvollstreckung OWiG nein nein 241 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 242 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 243 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 244 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 245 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 246 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 247 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 248 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 249 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 250 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 251 Sicherung des Straf-verfahrens § 244 StGB nein nein 252 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 253 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 254 Unterbringung § 243 StGB nein nein 255 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 256 Sicherung des Straf-verfahrens § 223 StGB nein ja 257 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 258 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 259 Sicherung des Straf-verfahrens § 255 StGB nein ja 260 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 261 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 262 Strafvollstreckung BtMG nein nein 263 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 264 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 265 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 266 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 267 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 268 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 269 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB ja nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 270 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 271 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 272 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 273 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 274 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 275 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 276 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 277 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 278 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 279 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 280 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 281 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 282 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 283 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 284 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 285 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 286 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 287 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 288 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 289 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 290 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 291 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 292 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 293 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 294 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 295 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 296 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 297 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 298 Strafvollstreckung §§ 51, 52 WaffG nein nein 299 Sicherung des Straf-verfahrens § 223 StGB nein ja 300 Strafvollstreckung BtMG nein nein 301 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 302 Strafvollstreckung § 6 PflversG11 nein nein 11 Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Drucksache 18/12649 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 303 Strafvollstreckung OWiG nein nein 304 Strafvollstreckung OWiG nein nein 305 Unterbringung § 249 StGB nein ja 306 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 307 Strafvollstreckung §§ 303 StGB, § 185 StGB nein nein 308 Strafvollstreckung OWiG nein nein 309 Strafvollstreckung OWiG nein nein 310 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 311 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 312 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 313 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 314 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 315 Strafvollstreckung § 51 StPO nein nein 316 Strafvollstreckung § 240 StGB unbekannt nein 317 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 318 Strafvollstreckung OWiG nein nein 319 Strafvollstreckung §§ 1,3,29,33 BtMG und § 52 WaffG nein nein 320 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a StGB nein nein 321 Strafvollstreckung § 263 Abs. 1 StGB nein nein 322 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 323 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein 324 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 325 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 326 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 327 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 328 Sicherung des Straf-verfahrens § 244 StGB nein nein 329 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 330 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 331 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 332 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 333 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 334 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 335 § 456a StPO §§ 224, 226 StGB nein ja Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 336 Strafvollstreckung §§ 123, 303 StGB nein nein 337 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 338 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 339 Strafvollstreckung §§ 113, 185 StGB nein ja 340 Strafvollstreckung § 51 StPO12 nein nein 341 Strafvollstreckung §156 StGB nein nein 342 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 343 Strafvollstreckung NVersG13 ja nein 344 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 345 Strafvollstreckung § 20 NVersG ja nein 346 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 347 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 348 Strafvollstreckung §§ 242, 248a StGB nein nein 349 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 350 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein 351 Strafvollstreckung BTMG nein nein 352 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 353 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 354 Strafvollstreckung WaffG, BtMG nein nein 355 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 356 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 357 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 358 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 359 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 360 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 361 Strafvollstreckung BtMG nein nein 362 Sicherung des Straf-verfahrens § 244 StGB nein nein 363 Sicherung des Straf-verfahrens §224 StGB nein ja 364 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 365 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB ja ja 366 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 12 Strafprozessordnung 13 Niedersächsisches Versammlungsgesetz Drucksache 18/12649 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 367 Sicherung des Straf-verfahrens § 265a StGB nein nein 368 Strafvollstreckung StVG nein nein 369 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 370 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 371 Sicherung des Straf-verfahrens Ordnungshaft nein nein 372 Sicherung des Straf-verfahrens BtMG nein nein 373 Sicherung des Straf-verfahrens § 243 StGB nein nein 374 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 375 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 376 Strafvollstreckung §§ 303, 240, 185 StGB nein nein 377 Sicherung des Straf-verfahrens §§ 240, 241, 263 StGB nein nein 378 Strafvollstreckung §§ 223, 185, 113, 86a StGB ja ja 379 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 380 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 381 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 382 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 383 Strafvollstreckung BtMG nein nein 384 Sicherung des Straf-verfahrens § 263 StGB nein nein 385 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 386 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 387 Strafvollstreckung StVG nein nein 388 Strafvollstreckung Nichterscheinen zum Gerichtster-min/Ordnungshaft nein nein 389 § 456a StPO WaffG nein nein 390 Sicherung des Straf-verfahrens § 86a StGB ja nein 391 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 392 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 393 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 394 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 395 Strafvollstreckung Erzwingungshaft § 96 ff OWiG nein nein 396 Strafvollstreckung StVG nein nein 397 Strafvollstreckung §§ 243, 242, 265a StGB nein nein 398 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 399 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 400 Strafvollstreckung §§ 248a, 242 StGB nein nein 401 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 402 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 403 Strafvollstreckung BtMG nein nein 404 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 405 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 406 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein 407 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 408 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 409 Strafvollstreckung §§ 224, 303 StGB nein ja 410 Strafvollstreckung § 242 StGB ja nein 411 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 412 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 413 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 53 StGB nein nein 414 Strafvollstreckung BtMG nein nein 415 § 456a StPO § 244 StGB nein nein 416 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 417 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 418 Strafvollstreckung WaffG nein nein 419 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 420 Strafvollstreckung §§ 223, 113, 86a, 185 StGB ja ja 421 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 422 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 423 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 424 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 425 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 426 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Drucksache 18/12649 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 427 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 428 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 429 Strafvollstreckung § 27 VersG ja nein 430 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 431 Strafvollstreckung BtMG nein nein 432 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 433 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 434 Strafvollstreckung StVG nein nein 435 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 436 Strafvollstreckung Erzwingungshaft für einen Bußgeldbescheid ja nein 437 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 438 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 439 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 440 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 441 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 442 Strafvollstreckung VersG ja nein 443 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 444 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 445 Strafvollstreckung VersG ja nein 446 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 447 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 448 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 449 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 450 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 451 Strafvollstreckung BtMG nein nein 452 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 453 Sicherung des Straf-verfahrens § 265a StGB nein nein 454 Strafvollstreckung Ordnungshaft wegen Nichterscheinen zum Termin als Zeuge nein nein 455 Strafvollstreckung § 306 StGB nein ja 456 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 457 Sicherung des Straf-verfahrens § 238 StGB nein nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 458 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 459 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 460 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 461 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 462 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 463 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 464 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 465 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 466 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 467 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 468 Strafvollstreckung BtMG nein nein 469 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 470 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 471 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 472 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 473 § 456a StPO § 244a StGB nein nein 474 Strafvollstreckung StVG nein nein 475 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 476 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 477 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 478 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 479 Sicherung des Straf-verfahrens § 249 StGB nein ja 480 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 481 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 482 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 483 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 484 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 485 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 486 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 487 Strafvollstreckung OWiG nein nein 488 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 489 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 490 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 491 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 492 Strafvollstreckung § 223, 224 StGB nein ja Drucksache 18/12649 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 493 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 494 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 495 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 496 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 497 Strafvollstreckung OWiG nein nein 498 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 499 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 500 Sicherung des Straf-verfahrens § 263a StGB nein nein 501 Strafvollstreckung BtMG nein nein 502 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 503 Sicherung des Straf-verfahrens § 265a StGB nein nein 504 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 505 Strafvollstreckung OWiG nein nein 506 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 507 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 508 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 509 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 510 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 511 Strafvollstreckung OWiG nein nein 512 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 513 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 514 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 515 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 516 Strafvollstreckung § 249 StGB, u. a. nein ja 517 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 518 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 519 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 520 Sicherung des Straf-verfahrens § 243 StGB nein nein 521 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 522 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 523 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 524 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 525 Strafvollstreckung OWiG nein nein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 526 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 527 Sicherung des Straf-verfahrens § 125a StGB ja ja 528 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 529 Strafvollstreckung GmbhG14 nein nein 530 Strafvollstreckung BtMG nein nein 531 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 532 Strafvollstreckung § 315 b StGB nein ja 533 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 534 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 535 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 536 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 537 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 538 Sicherung des Straf-verfahrens § 241 StGB nein nein 539 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 541 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 542 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 543 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 544 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 545 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 546 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 548 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 549 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 550 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 551 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 552 Strafvollstreckung OWiG nein nein 553 Strafvollstreckung OWiG nein nein 554 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 555 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 556 Sicherung des Straf-verfahrens StVG nein nein 557 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 14 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Drucksache 18/12649 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 558 Strafvollstreckung VersG nein nein 559 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 560 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 561 SIS II / Interpol-Rotecke 562 Strafvollstreckung AMG15 nein nein 563 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 564 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 565 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 567 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 569 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 570 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 571 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein 572 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 573 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 574 Strafvollstreckung PflichtVersG nein nein 575 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 576 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 577 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 578 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 579 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 580 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 581 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 582 Strafvollstreckung OWiG nein nein 583 Strafvollstreckung OWiG nein nein 584 Strafvollstreckung OWiG nein nein 585 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes § 242 StGB nein nein 586 Strafvollstreckung VersG ja nein 587 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 588 Strafvollstreckung OWiG nein nein 589 Strafvollstreckung OWiG nein nein 590 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 15 Arzneimittelgesetz Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/12649 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 591 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 592 Strafvollstreckung WaffG ja nein 593 Strafvollstreckung OWiG nein nein 594 Strafvollstreckung OWiG nein nein 595 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 596 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333