Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Juni 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12659 18. Wahlperiode 06.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12349 – Verbindungen von Schießsport- bzw. Schützenvereinen und Rechtsextremisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. April 2017 wurden mehr als zehn Objekte im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder des Vereins „Bayerische Schießsportgruppe München e. V.“ durchsucht und dabei neben weiterem Beweismaterial auch illegale Waffen beschlagnahmt (www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/ 2017/139/index.php). Nach Angaben des Bayerischen Innenministeriums dienten die Ermittlungen dazu, zu prüfen, ob ein vereinsrechtliches Verbot ausgesprochen werden könne. Nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann handele es sich bei dem Verein möglicherweise um den bewaffneten Arm von Pegida München. Wörtlich wird der Innenminister zitiert: „Auf jeden Fall sind wir heute der waffenaffinen Szene rund um Pegida München gehörig auf die Füße getreten“ (www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/ pressearchiv/2017/139/index.php). Und weiter: „Diese Leute könnten durch den legalen Besitz von Waffen in der Lage sein, mit Waffengewalt gegen Minderheiten und politische Repräsentanten des Staates vorzugehen“ (www.sueddeutsche. de/muenchen/rechtsextremismus-schuetzenverein-soll-bewaffneter-arm-vonpegida -muenchen-sein-1.3481896). Der Münchner Ableger von Pegida wird seit mehr als einem Jahr vom bayerischen Verfassungsschutz überwacht, u. a. weil Teile des Vorstandes der extrem rechten Szene angehören (www. verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/extremistische_pegida_ableger/ situation/index.html). 1. In wie vielen Fällen sind der Bundesregierung seit 2014 personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen Schießsport- und Schützenvereinen mit neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Gruppen bzw. Einzelpersonen bekannt geworden (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland auflisten )? In einem bei der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung geführten Ermittlungsverfahren waren im Jahr 2014 Verbindungen eines in Bayern wohnhaften Beschuldigten zu einem Schießsportverein bekannt geworden. Es bestand unter anderem der Verdacht, dass der Beschuldigte zur Er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12659 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode langung von Waffen einen Schießsportverein mitgegründet hatte, dessen Vorstand er auch war. Über den Verein wie auch über persönliche Waffenbesitzkarten hatte er Zugriff auf mehrere Schusswaffen (drei Pistolen und vier Langwaffen ). Diese waren neben ca. 1 700 Schuss Munition verschiedenen Kalibers und weiteren Beweismitteln anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 8. Mai 2014 sichergestellt worden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Angaben zu politisch motivierten Straftaten werden durch das jeweils zuständige Landeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD – PMK) an das Bundeskriminalamt übermittelt . Die „Gruppen-/Organisationszugehörigkeit“ – und hier die Zugehörigkeit zu einem „Schießsport- bzw. Schützenverein“ – ist im Rahmen des KPMD - PMK kein vorgesehenes Pflichtfeld. Personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen Schießsport- und Schützenvereinen mit neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Gruppen bzw. Einzelpersonen sind somit aufgrund der vorliegenden polizeilichen Datenbasis nicht recherchierbar. Sofern im Zuge der nachrichtendienstlichen Beobachtung von neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Gruppen bzw. Einzelpersonen Informationen über Versuche einer Schusswaffenbeschaffung anfallen, werden die erforderlichen weiteren Maßnahmen eingeleitet, um den Sachverhalt aufzuklären und den Zugriff auf Waffen möglichst zu unterbinden. Im Falle von bekannt werden dem legalen Waffenbesitz bei Rechtsextremisten wird geprüft, inwieweit den zuständigen Landesbehörden die Erkenntnisse als Grundlage für die Prüfung einer Erlaubnisentziehung übermittelt werden können. Grundsätzlich fällt die Beobachtung von Schießsport- und Schützenvereinen nicht unter den gesetzlich definierten Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz im dritten Quartal 2016 hat ergeben, dass diesen insgesamt 750 tatsächliche und mutmaßliche Rechtsextremisten bekannt waren, die über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten. Darunter befinden sich auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen. Die zuständigen Länderbehörden arbeiten mit großem Aufwand daran, bestehende Waffenerlaubnisse bei Rechtsextremisten zu entziehen und wenn möglich bereits im Vorfeld zu verhindern. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Welcher Art sind die personellen und organisatorischen Überschneidungen in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen im Einzelnen? 3. Sind im Zusammenhang oder anlässlich der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle bei Durchsuchungsmaßnahmen Waffen, Waffenteile, Munition oder Sprengstoffe aufgefunden oder beschlagnahmt worden (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Art und Umfang der beschlagnahmten Gegenstände auflisten)? 4. Welche vereins- bzw. waffenrechtlichen Konsequenzen wurden in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen gezogen (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland und Verein auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12659 5. Wurde in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen gegen Mitglieder der Schießsport- und Schützenvereine strafrechtliche Ermittlungen im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) geführt (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Verein und Tatvorwurf auflisten )? 6. Wurde in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen gegen Mitglieder der Schießsport- und Schützenvereine strafrechtliche Ermittlungen wegen waffen- bzw. sprengstoffrechtlicher Delikte geführt (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland und Verein auflisten)? 7. Wurde in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen gegen Mitglieder der neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Gruppen strafrechtliche Ermittlungen wegen waffen- bzw. sprengstoffrechtlicher Delikte geführt (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Gruppe, Tatvorwurf auflisten)? 8. Ist in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen bekannt geworden, dass waffentechnische bzw. -rechtliche Kenntnisse an Mitglieder neonazistischer bzw. rechtsextremistischer Gruppen vermittelt wurde, und wenn ja, in welchem Umfang und welcher Weise (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland , beteiligten Vereinen und Gruppen auflisten)? 9. Ist in den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen bekannt geworden, dass Angehörige von Schießsport- und Schützenvereinen mit solchen extremen Gruppen gemeinsam Aktivitäten wie Schießtraining oder Wehrsportübungen in Deutschland oder im europäischen Ausland veranstaltet und durchgeführt haben (bitte einzeln nach Jahr und Bundesland/Land und beteiligten Vereinen sowie Gruppen auflisten)? Die Fragen 2 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Sind die in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle Gegenstand von Erörterungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum- Rechts (GETZ-R) gewesen, und wenn ja, wann, welche Fälle, mit welchen Ergebnissen? Personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen Schießsport- und Schützenvereinen mit neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Gruppen bzw. Einzelpersonen waren nicht Gegenstand von Erörterungen im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts (GETZ-R). 11. Sind der Bundesregierung Ermittlungen gegen Schießsport- und Schützenvereine oder deren Mitglieder bekannt, in denen Angehörige der rechten Szene ohne ausreichende waffenrechtliche Erlaubnis an Waffen trainieren konnten? Wenn ja, wann, wo, welcher Verein, welche Personen/Gruppierungen der extremen Rechten wurden festgestellt, und welche Ordnungswidrigkeits-/Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12659 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Sind der Bundesregierung Diebstähle in oder bei Schießsport- und Schützenvereinen bekannt, bei denen Waffen, Waffenteile oder Munition entwendet wurden, welche später bei Razzien im Besitz von Personen der neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Szene auftauchten? Wenn ja, wann, wo, welcher Verein, und welche Personen der neonazistischen Szene? Sowohl in der ehemaligen Falldatei Bundeskriminalamt Waffen (FBK Waffen) als auch in der Datei PIAV-Waffen- und Sprengstoffkriminalität (PIAV-WSK) waren und sind keine standardisierten Meldefelder/-inhalte hinsichtlich einer politisch motivierten Relevanz zum Sachverhalt hinterlegt. Der politische Hintergrund ist Gegenstand des einzelnen Ermittlungsverfahrens. Daher sind keine statistischen Aussagen im Sinne der Fragestellung möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333