Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12672 18. Wahlperiode 07.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12257 – Deutschlands Beitrag zur Lösung des Konflikts im Südsudan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als jüngstes Land der Welt erleidet der Südsudan eine der größten humanitären Katastrophen des 21. Jahrhunderts. Bürgerkrieg und Hunger treiben jene, denen es möglich ist, aus dem Land. Während jedoch ein dringend notweniges Waffenembargo durch die Vereinten Nationen im Sicherheitsrat bereits mehrfach scheiterte, konnte die Europäische Union (EU) ein solches bereits am 7. Mai 2015 im Rahmen des Durchführungsbeschlusses 2015/740/GASP verhängen. Die Bundesregierung sprach sich wiederholt für einen inklusiven, nationalen Dialog aus und ist wie auch im Khartum-Friedensprozess bemüht, diesen in Südsudan zu fördern (Bundestagsdrucksache 17/1955). Da die derzeitige Troika , bestehend aus den USA, dem Vereinigten Königreich sowie Norwegen, im Zuge des Brexits und dem Regierungswechsel in den USA auseinanderzubrechen droht, haben momentan China, Japan und Deutschland den besten Zugang zu Präsident Salva Kiir. Diese sind über die United Nation Mission in South Sudan (UNMISS) an weiteren Stabilisierungsbemühungen in den bisherigen Friedensverhandlungen beteiligt (www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Laenderinfos/Suedsudan/Aussenpolitik_node.html). In einem Bericht des UN Panel of Experts on South Sudan vom 19. September 2016 (S/2016/963) wurde im Jahr 2016 nachdrücklich auf die illegalen Waffentransporte über sowie von Staaten, denen die Bundesregierung nach dem Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016 Einzelausfuhrgenehmigungen erteilte, als maßgebliches Hindernis der humanitären Versorgung hingewiesen. So stand beispielsweise im Jahr 2014 die Ukraine als Waffenimporteur deutscher Rüstungsgüter aufgrund der Waffenausmusterung in den Südsudan in der Kritik (Amnesty International; http://amnestysudan .de/amnesty-wordpress/category/dokumentationen/waffenexporte-insudan /). Mittels der Vereinbarung von sogenannten Endverbleibserklärungen beabsichtigt die Bundesregierung neben der Sicherstellung der zweckgerichteten Nutzung im Rahmen der Exportkontrolle den Transfer von zum militärischen Gebrauch geeigneter Güter in mit einem Waffenembargo belegte Regionen zu verhindern. Über jene formale Erklärung hinaus verzichtet die Bundesregierung allerdings auf anschließende Vorortkontrollen (Bundestagsdrucksache 17/2207). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In verschiedenen Berichten wird zudem die wachsende militärische Beteiligung Ägyptens im Südsudan erwähnt (www.southsudannewsagency.com/index.php/ 2017/02/03/egyptian-air-force-bombs-south-sudanese-rebels-upper-nile/; www. reuters.com/article/us-south-sudan-war-idUSKBN15J0KG). Kritisiert wird insbesondere die „geheime“ Kooperation der ägyptischen Regierung mit dem südsudanesischen Präsidenten Salva Kiir, welche mit Hilfe Ugandas zustande gekommen sei (https://www.middleeastobserver.org/2017/01/11/did-al-sisi-kiirand -museveni-form-a-tripartite-alliance-against-ethiopia-and-sudan/). Während der Deutsche Bundestag aktuell eine deutsche Mandatserweiterung im Zuge der UNMISS diskutiert, beteiligte sich Deutschland im Rahmen des „Better Migration Management“ der Europäischen Union in der Region am Horn von Afrika – Ägypten, Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Südsudan, Tunesien und Uganda – (www.giz.de/en/worldwide/40602.html). Zudem ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH bereits im vergangenen Jahr als Teil des Polizeiprogramms Afrika in Kooperation mit UNMISS, United Nation Police und South Sudan National Police Service aktiv gewesen (Bundestagsdrucksache 18/8928). Im Zentrum steht insbesondere die illegale grenzüberschreitende Migration, welcher mittels des Ausbaus mangelhafter bzw. fehlender staatlicher Infrastruktur sowie Migrationsmanagement entgegengewirkt werden soll. 1. Welche Ausbildungsmaßnahmen für sudanesische Grenz- und Sicherheitsbeamte haben in der Vergangenheit unter deutscher oder europäischer Beteiligung stattgefunden bzw. sind derzeit im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ oder weiterer Projekte noch in Planung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12275 vom 4. Mai 2017 zum Stand der Umsetzung des europäischen Migrationsmanagements am Horn von Afrika verwiesen. Informationen über weitere etwaige EU-Aktivitäten liegen der Bundesregierung in diesem Kontext nicht vor. 2. Inwiefern planen die Bundesregierung und die EU, im Rahmen von Migrationspartnerschaften sowie anderen Kooperationen mit Nachbarstaaten des Südsudans, die Grenzsicherung und das Migrationsmanagement in den Grenzregionen zum Südsudan zu verbessern? Das Finanzierungsinstrument der EU-Migrationspartnerschaften ist der EU-Nothilfe -Treuhandfonds für Afrika (EUTF). In diesem Rahmen sind keine über das Vorhaben „Better Migration Management“ (BMM) hinausgehenden Maßnahmen zur Grenzsicherung und zum Migrationsmanagement am Horn von Afrika geplant . Eine aktuelle Projektübersicht des EUTF ist einsehbar unter http://ec. europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trust-fund/horn-africa_en. Zum aktuellen Stand der Maßnahmen in der zweiten Komponente des BMM-Vorhabens („Kapazitätsaufbau“) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12275 vom 4. Mai 2017 zum Stand der Umsetzung des europäischen Migrationsmanagements am Horn von Afrika verwiesen. Im Rahmen des vom Auswärtigen Amt finanzierten und über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführten Programms „Grenzmanagement in Afrika – From Barriers to Bridges“, wird das African Union Border Programme der Afrikanischen Union beraten. Im Kontext der Gespräche zwischen Uganda und Südsudan zur Markierung der Grenze zwecks Beilegung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12672 Konflikten der Grenzanrainergemeinden wegen des umstrittenen Grenzverlaufs wurde auch die Afrikanische Union informiert und gebeten, diesen Prozess zu begleiten. 3. Welche konkrete Funktion übernehmen deutsche Militärs im Rahmen der UNMISS, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Effektivität? Mit Stand vom 8. Mai 2017 sind bei UNMISS 18 deutsche Soldaten eingesetzt: Davon sind sechs Soldaten als Stabspersonal im Stab des Missionshauptquartiers eingesetzt, ein Soldat unterstützt die Flugabfertigung der Vereinten Nationen (VN), und weitere acht Soldaten sind als Militärbeobachter in verschiedenen VN Einrichtungen im Land eingesetzt. Zusätzlich befinden sich derzeit drei weitere Soldaten aufgrund planmäßiger Personalwechsel im Einsatzland. Die deutschen Soldaten leisten in ihren Funktionen einen qualitativ hochwertigen und geschätzten Beitrag zur Aufgabenerfüllung von UNMISS. Die deutschen Soldaten wirken als Teil der Mission bei der Erfüllung des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Mandats mit, das namentlich den Schutz der Zivilbevölkerung, die Überwachung und Untersuchung der Menschenrechtslage, die Schaffung von Bedingungen für die Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen und -lieferungen und die Unterstützung bei der Implementierung des Friedensabkommens von 2015 umfasst. 4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einen möglichen nationalen Versöhnungsprozess bzw. Dialog im Südsudan zu unterstützen, und welche konkrete Form der diplomatischen Assistenz sowie von krisenpräventiven Maßnahmen leistete sie bislang im Einzelnen (bitte Projekte einzeln nach Jahren und unterschieden zwischen militärischen, polizeilichen und zivilen Maßnahmen auflisten)? Das Auswärtige Amt unterstützt die Afrikanische Union im Rahmen eines Mediationsprojekts , um den „Nationalen Dialog“ in Südsudan durch die Einbeziehung bereits bestehender und Förderung weiterer Friedens- und Dialoginitiativen auf lokaler und regionaler Ebene zu einem transparenten und inklusiven politischen Konfliktlösungsprozess zu entwickeln. Ebenso wird das Büro des durch den Beschluss des AU-Gipfels vom 31. Januar 2017 beauftragten Mediators Präsident Konaré unterstützt, um politische Lösungen mit den verschiedenen Konfliktparteien zu sondieren. Ziel ist es, einen Waffenstillstand, die Verbesserung des humanitären Zugangs und eine Wiederaufnahme direkter politischer Gespräche zwischen den Konfliktparteien zu erreichen. Das Auswärtige Amt leistet in Südsudan darüber hinaus einen zivilen, stabilisierenden Beitrag in Form von Beratung im Bereich Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration, Juristischer Beratung und Fortbildung für Richter des südsudanesischen Supreme Court zur Übergangsrechtsprechung und zur Vorbereitung der Bildung eines gemischt aus in- und ausländischen Richtern bestehenden, sogenannten hybriden Gerichtshofs wie im Friedensabkommen (ARCiSS–Agreement on the Resolution of Conflict in South Sudan) vorgesehen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Finanzieller Unterstützung und fachlicher Beratung der Institutionen des Friedensabkommens , der Monitoringkommission JMEC (Joint Monitoring and Evaluation Commission) sowie der Waffenstillstandskommission CTSAMM (Ceasefire and Transitional Security Monitoring Mechanism). Die Bundesregierung verfolgt mit der Unterstützung beider Kommissionen die Ziele Konfliktbegrenzung , Annäherung der Konfliktparteien, Transparenz und die Möglichkeit einer späteren „Übergangsjustiz“ (beispielsweise über den hybriden Gerichtshof), Unterstützung für besonders gefährdete Personengruppen in Dschuba und Bor bei der Traumabewältigung und durch juristische Beratung. Einzelheiten sind der dieser Frage als Anhang 1 beigefügten Tabelle (Anlage zu Frage 4) zu entnehmen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Friedens- und Versöhnungsprozesses im Sudan, und welche Lehren zieht sie aus diesem für den Südsudan? Der Friedens- und Versöhnungsprozess im Sudan ist noch nicht abgeschlossen. Die Unterstützung des Prozesses im Sudan über die letzten fünf Jahre hat gleichwohl gezeigt, dass sowohl auswärtige Mediation insbesondere mit den bewaffneten Gruppen als auch technische Beratung der internen Verhandlungsprozesse erforderlich sind und miteinander abgestimmt werden müssen, um die Verhandlungsprozesse offen zu halten und bislang nicht beteiligten Gruppen den Beitritt zu ermöglichen. 6. In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich an inklusiven und offenen Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien zu beteiligen, wie von den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, Intergovernmental Authority on Development und anderen gefordert ? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Welche Erkenntnisse als auch Angaben liegen der Bundesregierung bzgl. einer den Verhandlungsprozess unterstützenden neuen Troika bestehend aus China, Japan und Deutschland vor? Der Bundesregierung ist keine „neue Troika“ aus China, Japan und Deutschland bekannt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Internationale Gemeinschaft eines gemeinsamen und koordinierten Handelns („one voice messaging “) bedarf, um die Südsudan-Krise beenden zu können. Daher steht die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit ihren europäischen und internationalen Partnern. 8. Welcher Zusammenhang bzw. welche Kooperation besteht zwischen der bisherigen und der möglichen zweiten Troika, bestehend aus Deutschland, China und Japan? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12672 9. In welcher Form und welchem Umfang beteiligt sich Deutschland an der Sicherung des Zugang humanitärer Helferinnen und Helfer in den Südsudan? Der Zugang humanitärer Helfer zur notleidenden Bevölkerung in Südsudan wird hauptsächlich durch die von UNMISS ausgeübten Schutzfunktionen gewährleistet . Hierzu trägt auch die deutsche Beteiligung an UNMISS (siehe Antwort zu Frage 3) bei. Das Auswärtige Amt fördert darüber hinaus ein Projekt zur finanziellen Unterstützung und technischen Beratung der Monitoringkommission JMEC („Joint Monitoring and Evaluation Commission“) sowie der Waffenstillstandskommission CTSAMM („Ceasefire and Transitional Security Monitoring Mechanism “), die als Mechanismen ebenfalls direkte Unterstützung bei der Sicherung des Zugangs für humanitäre Helferinnen und Helfer in Südsudan leisten. Als Teil des Mandats ist es die Aufgabe von CTSAMM, die Behinderung des Zugangs von humanitären Akteuren zu beobachten und zu dokumentieren. Dementsprechend ist CTSAMM landesweit präsent, um diese Informationen auf allen Ebenen aus erster Hand zusammenzutragen. Wenn Helfern der Zugang nicht gewährt wird, wird CTSAMM ebenfalls aktiv und entsendet Vertreter vor Ort, um die Zugangsverweigerungen zu verifizieren und ihre Hintergründe zu untersuchen . Diese Informationen gehen an die CTSAMM-Board Meetings und an JMEC, sie werden in Berichtsform veröffentlicht und der südsudanesischen Regierung zugeleitet mit der Aufforderung, ungehinderten Zugang zu gewähren. Die Bundesregierung nimmt über die deutsche Botschaft in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Stellen vor Ort (darunter auch JMEC und CTSAMM) an allen relevanten diplomatischen Aktionen zur Sicherung oder Förderung eines besseren humanitären Zugangs in Südsudan teil. 10. Welche Art und wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen von Rüstungsgütern sowie Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU wurden an den Südsudan, dessen Anrainerstaaten sowie den Senegal, Ägypten und die Ukraine seit dem 1. Januar 2016 vergeben? Als Anrainerstaaten des Südsudan in die Auswertung einbezogen wurden Äthiopien , Demokratische Republik Kongo, Kenia, Sudan, Uganda und Zentralafrikanische Republik. Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang 2 (Anlage zu Frage 10) verschickt.* 11. Welche afrikanischen Staaten werden in welchem Umfang derzeit von der Bundesregierung mit Ausstattungshilfe für ihre Streitkräfte unterstützt (bitte einzeln nach Land, Projekt, Laufzeit, Finanzvolumen und Anzahl entsendeter Berater auflisten)? Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte werden im Programmzeitraum 2017 bis 2020 (Laufzeit vier Jahre) derzeit die Staaten Ghana, Mali, Namibia, Nigeria, Tansania und Senegal unterstützt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelheiten sind der als Anhang 3 (Anlage zu Frage 11) beigefügten Länderübersicht zu entnehmen. 12. In welchem Rahmen beteiligt sich bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, sich bi- und multilateral aktiv für das Zustandekommen eines umfassenden VN-Waffenembargos in Südsudan einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass a) andere Staaten bis zum Zustandekommen eines solchen Embargos bilateral darauf verzichten, Waffenlieferungen durch Ausfuhrgenehmigungen zu ermöglichen, b) sich bi- und multilateral aktiv für gezielte Sanktionen wie das Einfrieren von Konten und Einschränkung der Reisefreiheit gegen alle maßgeblichen Akteure des Konflikts einzusetzen? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung wirbt aktiv für die Verhängung eines Waffenembargos sowie zusätzlicher Individualsanktionen der Vereinten Nationen gegen Südsudan und dessen Konfliktparteien. Auf Initiative der Bundesregierung hin besteht bereits seit 2005 ein EU-Waffenembargo gegen den gesamten Sudan, unter ausdrücklichem Einschluss des Südsudan seit 2011. 13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Rüstungsgütern an die südsudanesische Regierung sowie oppositionelle Gruppierungen durch Anrainerstaaten Südsudans, denen die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat, sowie den Senegal und die Ukraine vor? a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgenehmigungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten Reexporten von Rüstungsgütern machen? Die Bundesregierung hat keine Reexportgenehmigungen zur Lieferung von Rüstungsgütern an die südsudanesische Regierung oder oppositionelle Gruppierungen in Südsudan erteilt und hat keine Kenntnis von nicht genehmigten Reexporten von Rüstungsgütern an die südsudanesische Regierung oder oppositionelle Gruppierungen in Südsudan. b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Einsatz von Rüstungsgütern aus Deutschland in aktuellen Konflikthandlungen im Südsudan? c) Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen anderer ausschließender Bestimmungen (außerhalb des Rahmens von Endverbleibserklärungen ) durch oben genannte Länder bekannt? Wenn ja, welche? Die Fragen 13b und 13c werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12672 d) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 Rüstungsgüter, die aus dem Bestand der Bundeswehr bezogen wurden (Verkäufe, Überlassungen, Leihen etc.) oder deutschen Rüstungsfirmen , in den Südsudan oder Anrainerstaaten reexportiert (bitte mit Angaben , ob die Bundesregierung diesen Reexporten zugestimmt hat)? Die Bundesregierung hat folgende Reexportgenehmigungen in den Südsudan und dessen Anrainerstaaten erteilt: Empfängerland Gesamtanzahl Reexport Land Güterbeschreibung AL-Position Demokratische Republik Kongo 3 Italien Propeller für UAV-Systeme für VN-Mission A0010C Kenia 1 Belgien Übungsgranaten für Granatpistolen für VN-Mission A0003A Südsudan 1 Demokratische Republik Kongo Teile für Minenräumausrüstung für VN-Mission A0006A Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/1197 vom 17. April 2014 und auf die Schriftliche Frage 5 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 18/5342 vom 26. Juni 2015 verwiesen. 14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an die südsudanesische Regierung sowie oppositionelle Gruppierungen durch Anrainerstaaten Südsudans , denen die Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigung ausgestellt hat, sowie den Senegal und die Ukraine vor? a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zu erteilten Reexportgenehmigungen sowie nach Kenntnis der Bundesregierung nicht genehmigten Reexporten von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU machen? Die Bundesregierung hat keine Reexportgenehmigungen zur Lieferung von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an die südsudanesische Regierung oder oppositionelle Gruppierungen in Südsudan erteilt und hat keine Kenntnis von nicht genehmigten Reexporten von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an die südsudanesische Regierung oder oppositionelle Gruppierungen im Südsudan. b) Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bzgl. des Transports und Einsatzes von deutschen Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU im Südsudan? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. c) Welches Land hat nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 Güter nach der Anti-Folter-Verordnung der EU, die aus dem Bestand der Bundeswehr bezogen wurden (Verkäufe, Überlassungen, Leihen etc.) oder deutschen Rüstungsfirmen, in den Südsudan oder Anrainerstaaten reexportiert (bitte mit Angaben, ob die Bundesregierung diesen Reexporten zugestimmt hat)? Die Bundesregierung hat keine Reexportgenehmigungen zur Lieferung von Gütern nach der Anti-Folter-Verordnung der EU an den Südsudan oder dessen Anrainerstaaten erteilt. Es wurden auch keine Reexportanträge für Bundeswehrabgaben für Güter nach der Anti-Folter Verordnung der EU in den Südsudan oder die Anrainerstaaten gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bzgl. militärischer Abkommen zwischen Ägypten und der Regierung Südsudans sowie kolportierter militärischer Einsätze Ägyptens im Südsudan vor? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen zu militärischen Abkommen zwischen Ägypten und der Regierung Südsudans vor. Medienberichte über einen Einsatz der ägyptischen Luftwaffe im Südsudan-Konflikt werden nach übereinstimmender Wertung internationaler Experten als falsch beurteilt. 16. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung das Engagement Ägyptens mit und im Südsudan im Rahmen ihrer Gespräche mit der ägyptischen Regierung ? Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 15 sieht die Bundesregierung derzeit keinen Anlass, in ihren Gesprächen mit Ägypten ein Engagement des Landes mit und in Südsudan in herausgehobener Form zu thematisieren. 17. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Engagements Ugandas im südsudanesischen Konflikt vor? Uganda ist als Nachbarland von der Situation in Südsudan in besonderem Maße betroffen. Die mit Einverständnis der südsudanesischen Regierung ab Ende 2013 in Dschuba präsenten ugandischen Truppen wurden gemäß dem von der Intergovernmental Authority for Development (IGAD) vermittelten Friedensabkommen vom August 2015 aus Südsudan abgezogen. Seit Wiederausbruch des Bürgerkriegs im Juli 2016 ist Uganda zum Hauptaufnahmeland für Flüchtlinge aus Südsudan geworden (rund 900.000 Flüchtlinge). Der Umgang Ugandas mit ihnen gilt als vorbildlich. Uganda ist Garantiestaat des südsudanesischen Friedensabkommens und Mitglied der Institutionen des Friedensabkommens JMEC und CTSAMM. 18. Welche Akteure zählt die Bundesregierung im Rahmen ihres Engagements im Südsudan zu ihren wesentlichen Partnern? Die Bundesregierung arbeitet mit allen Partnern zusammen, die sich für eine friedliche Lösung des Konflikts in Südsudan einsetzen und einen relevanten Beitrag leisten wollen. Dazu gehören insbesondere die Europäische Union, Großbritannien , Norwegen, die USA, China, Japan, Äthiopien, Sudan und Uganda. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12672 Anhang 1 (Anlage zu Frage 4) Projektliste militärische, polizeiliche und zivile Maßnahmen in Südsudan 2013 Militärische Maßnahmen: Keine. Polizeiliche Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Länderkomponente Südsudan im überregionalen Polizeprogramm Afrika, Phase II, Aufbau eines nationalen Kommunikationssystems, Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.01.2013 -30.11.2013 Zivile Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Entsendung eines zivilen Experten zur Beratung in Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration von Kämpfern Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bonn International Conversion Center (BICC) 2013 Länderkomponente Südsudan im Grenzmanagement-Vorhaben im Rahmen des African Union Border Programme (Unterstützung bei Delimitierung und Demarkierung der sudanesischsüdsudanesischen Grenze) GIZ 01.01.2013 -31.12.2013 Juristische Beratung und Unterstützung des Verfassungsprozesses Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gGmbH (MPS) 01.01.2013 -31.12.2013 Friedensförderung durch kulturellen Austausch Holy Trinity Peace Village Kuron (Förderung über ifa zivik) 01.01.2013 -31.12.2013 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2014 Militärische Maßnahmen: Keine. Polizeiliche Maßnahmen: Keine. Zivile Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Entsendung eines zivilen Experten zur Beratung in Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration von Kämpfern KfW und BICC 01.01.2014 -31.12.2014 Entwicklung von Kapazitäten und technische Beratung für den “Subregional Arms Control Mechanism” (SARCOM) BICC 2014 Juristische Beratung und Unterstützung des Verfassungsprozesses MPS 01.01.2014 -31.07.2014 Förderung von Verfassungsmäßigkeit und Rechtstaatlichkeit im Südsudan MPS 01.11.2014 -31.12.2014 2015 Militärische Maßnahmen: Keine. Polizeiliche Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Länderkomponente Südsudan im überregionalen Polizeiprogramm Afrika, Phase II, Aufbau eines nationalen Kommunikationssystems, Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.02.2015 -31.12.2015 Zivile Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Förderung von Verfassungsmäßigkeit und Rechtstaatlichkeit im Südsudan MPS 01.02.2015 -31.12.2015 Mobilisierung der Zivilgesellschaft gegen Hate Speach agency for open culture and critical transformation gGmbH (Förderung über ifa zivik) 01.01.2015 -31.12.2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12672 2016 Militärische Maßnahmen: Keine. Polizeiliche Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Länderkomponente Südsudan im überregionalen Polizeprogramm Afrika, Phase II, Aufbau eines nationalen Kommunikationssystems, Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.01.2016 -30.06.2016 Zivile Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens (ARCISS) im Südsudan Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 01.04.2016 -31.12.2016 Beratung zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie zur Sicherheitssektorreform BICC 01.04.2016 -31.12.2016 Aufbau der Kapazitäten der Übergangsjustiz des Verfassungsgerichts im Südsudan MPS 01.02.2016 -31.12.2016 Förderung von Verfassungsmäßigkeit und Rechtstaatlichkeit im Südsudan MPS 01.01.2016 -30.06.2016 Mobilisierung der Zivilgesellschaft gegen Hate Speach agency for open culture and critical transformation gGmbH (Förderung über ifa zivik) 01.01.2016 -31.12.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2017 Militärische Maßnahmen: Keine Polizeiliche Maßnahmen: Keine Zivile Maßnahmen: Projektinhalt Durchführer Laufzeit Unterstützung der Implementierung des Friedensabkommens (ARCISS) im Südsudan GIZ 01.01.2017 -31.12.2017 Beratung zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie zur Sicherheitssektorreform BICC 01.01.2017 -31.12.2017 Aufbau der Kapazitäten der Übergangsjustiz des Verfassungsgerichts im Südsudan MPS 01.01.2017 -31.12.2017 Unterstützung der Mediationsbemü-hungen der AU und Koordinierung lokaler Dialogprozesse Berghof Foundation 30.03.2017 -31.12.2017 African Union Peace Fund Zweckbindung: Konfliktlösung Sudan und Südsudan AUHIP 2017 Unterstützung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen in Dschuba und Bor durch Traumabewältigung und juristische Beratung für Opfer sexueller Gewalt UNDP 01.01.2017 -31.12.2017 Mobilisierung der Zivilgesellschaft gegen Hate Speach agency for open culture and critical transformation gGmbH (Förderung über ifa zivik) 01.01.2017 -31.12.2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12672 Anhang 3 (Anlage zu Frage 11) Nr. Land Anzahl Berater1 Ghana - Budget: 8.200.000,- Euro 6 1 Aufbau und Ausstattung eines Mobilen Gefechtsstandes für die ECOWAS2 Standby Force in Accra 2 Aufbau und Ausstattung einer Instandsetzungseinrichtung in Accra 3 Aufbau und Ausstattung eines Pionierausbildungszentrums in Accra 4 Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich militärisches Nachrichtenwesen in Accra Mali - Budget: 6.400.000,- Euro 4 1 Aufbau und Ausstattung einer Zentrallogistik der Streitkräfte in Kati 2 Unterstützung beim Aufbau einer Pioniermaschinen- und einer Feldlagerbetriebseinheit in Kati 3 Aufbau und Ausstattung einer Zentralwerkstatt der Pioniere in Bamako Nigeria - Budget : 11.250.000,- Euro 4 1 Aufbau und Ausstattung eines Rehabilitationszentrums für posttraumatisch Verwundete / Versehrte 2 Aufbau und Ausstattung einer Mobile Medical Care Unit3 in Abuja 3 Beschaffung von zwei containerbasierten Trauma Care Units in Abuja 4 Aufbau und Ausstattung einer Einheit für mobile bodengestützte Aufklärung in Abuja 5 Aufbau und Ausstattung einer Einheit Counter Improvised Explosive Device in Abuja 6 Betreuung des Ausbildungszentrums für Instandsetzung in Abuja 7 Betreuung der Sanitätsstation am Nigerian Army Peacekeeping Center in Jaji Namibia - Budget : 6.520.000,- Euro 7 1 Aufbau und Ausstattung eines Unterstützungselementes für Friedensmissionen in Leopardsvalley 2 Ausbildungseinrichtung Sanitätsdienst 3 Aufbau und Ausstattung eines Mobile Field Hospitals UN-Level II in Okahandja Tansania - Budget (Plan): 8.660.000,- Euro 6 1 Aufbau und Ausstattung einer zentralen militärischen Instandsetzungseinrichtung in Lugalo 2 Betrieb und Ausbildung an der Military School of Medical Science in Lugalo 3 Aufbau und Ausstattung von regionalen militärischen Instandsetzungseinrichtungen in Daressalaam, Morogoro, Tabora, Sansibar, Arusha, Dodoma und Songea 4 Aufbau und Ausstattung einer Fachambulanz in Arusha 1 Technische Beratergruppe der Bundeswehr 2 ECOWAS – Economic Community Of West African States 3 Mobile Medical Care Unit – Mobiles Feldlazarett Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12672 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Land Anzahl Berater1 Senegal - Budget: 11.520.000,- Euro 6 1 Umstrukturierung des Pionierbataillons in Bargny 2 Erweiterung des techn. Ausbildungszentrums in ein internationales Pionierausbildungszentrum in Bargny 3 Aufbau und Ausstattung einer Diensthundeschule und Ausstattung der Mobilen Hundestaffel in Mbour Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333