Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12676 18. Wahlperiode 07.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12320 – Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien – tatsächliche Ausfuhren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Saudi-Arabien ist einer der bedeutendsten Abnehmer deutscher Rüstungsgüter. 1. In welchem Wert wurden Kriegswaffen jeweils nach Saudi-Arabien, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bis zum 30. April 2017) tatsächlich ausgeführt (bitte nach Jahr und Ausfuhrlistennummer und unter Angabe der genaueren Bezeichnung der Waffen und dem jeweiligen Gesamtwert je Ausfuhrlistennummer aufschlüsseln )? Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwertet das statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen und deren Erfüllung zuließe. In einzelnen Fällen könnten zudem aus der Kombination von öffentlichen Angaben zu Stückzahlen mit den Angaben zum Wert Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Güter geschlossen werden. Dies würde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2015 (2 BvE 5/11) in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit des Unternehmens eingreifen (vgl. Randnummern 185, 192 und 219 des Urteils). Die auf den Erhebungen des statistischen Bundesamtes ermittelten Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen in den angefragten Jahren lauten wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12676 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Land Wert in Tausend € Saudi-Arabien - Katar 291.164 Vereinigte Arabische Emirate 2.056 2016 Land Wert in Tausend € Saudi-Arabien 18.384 Katar 790.500 Vereinigte Arabische Emirate 27.950 2017 (bis April) Land Wert in Tausend € Saudi-Arabien 36.768 Katar 188.115 Vereinigte Arabische Emirate 9.367 2. In welchem Wert wurden sonstige Rüstungsgüter jeweils nach Saudi-Arabien , Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bis zum 30. April 2017) tatsächlich ausgeführt (bitte nach Jahr und Ausfuhrlistennummer und unter Angabe der genaueren Bezeichnung der Waffen und dem jeweiligen Gesamtwert je Ausfuhrlistennummer aufschlüsseln)? Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor. 3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Produktion in der Waffenfabrik zur Herstellung des G36 in Saudi-Arabien läuft, und wenn ja, wurden G36- Sturmgewehre in den Jahren 2016 oder 2017 dort hergestellt? Die Bundesregierung hat seit Mitte 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36-Produktion in Saudi-Arabien erteilt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse, ob 2016 oder 2017 die Produktion von G36-Stumgewehre in Saudi-Arabien erfolgt ist. 4. Den Export welcher Teile für den Kampfhubschrauber Apache hat die Bundesregierung in die USA und nach Saudi-Arabien seit dem 1. Januar 2015 genehmigt (bitte nach Monaten und Land sowie unter der Angabe des jeweiligen Wertes aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Stefan Liebich auf Bundestagsdrucksache 18/11885 wird verwiesen. Die darin aufgeführten Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit Apache für die USA werden wie folgt ergänzt bzw. korrigiert: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12676 Die USA ist Mitglied der NATO. Nach den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 ist die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgütern für NATO-Partner grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Güterbeschreibung Genehmigungsmonat und -jahr Wert in € Kugellager Januar 2015 3.658 Kugellager Februar 2015 8.261 Kugellager April 2015 12.898 Zylinderrollensätze Mai 2015 15.000 Gelenklager Juli 2015 24.817 Kugellager Oktober 2015 12.474 Buchsen, Gelenklager und Zylinderrollensätze November 2015 24.556 Buchsen und Gelenklager Februar 2016 5.493* Gelenklager März 2016 6.857 Zylinderrollensätze April 2016 110.955 Kugellager Mai 2016 29.519 Buchsen, Kugellager und Zylinderrollensätze Juli 2016 444.534 Buchsen September 2016 1.642 Buchsen und Kugellager Dezember 2016 66.112** Buchsen Januar 2017 6.772 Buchsen Februar 2017 5.181 Buchsen März 2017 50.307 Buchsen April 2017 14.559 * In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stefan Liebich war als Wert 5 513 Euro angegeben. Der korrigierte Wert ist 20 Euro niedriger und beträgt 5 493 Euro. ** In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stefan Liebich war als Wert 66 162 Euro angegeben. Der korrigierte Wert ist 50 Euro niedriger und beträgt 66 112 Euro. 5. Auf welcher saudischen Marinebasis sind bzw. sollen die aus Deutschland nach Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote nach Kenntnis der Bundesregierung stationiert (werden)? Die zur Endverwendung durch die Küstenwache bestimmten Patrouillenboote sollen im Rahmen der maritimen Komponente des saudi-arabischen Programms zur Grenzsicherung eingesetzt werden. Laut Antragsunterlagen ist eine Verteilung auf verschiedene Grenzschutzbasen des Küstenschutzes am Golf bzw. Roten Meer vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12676 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Von welcher saudischen Marinebasis stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die saudischen Kriegsschiffe, die die Seeblockade Jemens durchsetzen ? Der Zugang zu den jemenitischen Häfen, die nicht unter Kontrolle der Regierung von Präsident Hadi stehen, wird durch den Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen (UNVIM) geregelt. Die erbetenen Auskünfte können nicht offen beantwortet werden. Sie enthalten unter dem Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Die Offenlegung solcher Informationen könnte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und einsehbar bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.* * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333