Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12678 18. Wahlperiode 07.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Renate Künast, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12453 – Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische Verbrauchsangaben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Haushaltsgeräte mit einem niedrigen Energieverbrauch helfen Energie einzusparen und Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher gering zu halten. Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) das Ziel gesetzt, über eine „Top-Runner-Strategie – national und auf EU-Ebene“ bis zum Jahr 2020 den Primärenergieverbrauch um 85 Petajoule zu senken. Damit sollen 5,1 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Die Primärenergieeinsparungen über die Top-Runner-Strategie sollen damit den größten Beitrag zum Erreichen der NAPE-Ziele leisten und sind somit auch ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele einzuhalten. Dafür sind ambitionierte Vorgaben auf EU-Ebene zentral, denn die wesentlichen Vorgaben für die Top-Runner -Strategie werden dort beschlossen. Nach Aussage der Bundesregierung sollen Verbraucher von den Ökodesign-Regelungen direkt über die kostensenkende Wirkung niedrigerer Energieverbräuche profitieren. Besonders sparsame Geräte sollen anhand des EU-Energielabels für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar sein. Auf europäischer Ebene ist es jedoch zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung des Energy Labelling und der Festlegung des kommenden Arbeitsprogramms zum Ökodesign gekommen. Gleichzeitig stellt die Europäische Kommission fest, dass bestehende Vorgaben häufig nicht eingehalten werden und zum Teil an der Lebensrealität in den Haushalten vorbeigehen. Der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher und damit die Wirkungen auf den Energieverbrauch sind dadurch in Frage gestellt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Überwachung der Märkte in Bezug auf Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung in der Kompetenz der Länder liegt. Aus diesem Grund führt die Bundesregierung weder Kontrollen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode von den Ländern durchgeführten Überprüfungen noch Berechnungen von eventuell fehlenden Energieeinsparungen oder eventuell höheren Kosten für den Verbraucher durch. 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass 10 Prozent bis 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, die Verbraucher somit irregeführt und die vorgesehenen Energieeinsparungen um etwa 10 Prozent verfehlt werden (vgl. KOM(2016)773 endg.; Ratsdok.- Nr. 15288/16)? Wenn nein, von welchen Zahlen geht die Bundesregierung aus? Bezogen auf das Dokument KOM(2016) 773 endg. hält die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission für wenig aussagekräftig. Die Prozentzahl bezieht sich auf die bei Vor-Ort-Kontrollen im Handel festgestellten Verstöße bei der Energieverbrauchskennzeichnung. Damit sind auch Fälle erfasst, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist oder in denen Küchenstudios nicht jedes Küchengerät gesondert ausgezeichnet haben. Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein. 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die jährlich entgangenen Energieeinsparungen erhöhten Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die durch eine mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung der EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung durch Herstellende und Handel entstehen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Einschätzungen der Europäischen Kommission zu nichtkonformen oder nicht korrekt gekennzeichneten Produkten die Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zu ergreifen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage1 wird verwiesen. 4. Wie viele Produktprüfungen fanden bislang im Rahmen des Projekts „Unterstützung der Marktüberwachung“ bei der Bundesanstalt für Materialprüfungen (BAM) statt? Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) führt seit Anfang 2016 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Projekt durch, über das Labortests bei Produktgruppen in Auftrag gegeben werden, bei denen noch wenig Erfahrungen vorliegen. Damit sollen insbesondere bestehende Prüfmethoden weiterentwickelt werden, die für die Arbeit aller Landesbehörden grundsätzlich relevant sind. Dieses Projekt soll dazu beitragen, die Länder besser zu befähigen, den Anteil nichtkonformer Produkte oder irreführender Informationen bei Ökodesign und Energielabel zu senken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12678 Es wurden folgende Prüfungen durchgeführt (Stand: 20. Mai 2017): Klimageräte Wärmepumpen Wäschetrockner Dunstabzugshauben Anzahl Geräte im Ringversuch 2 2 2 2 Anzahl Geräte in Einzelprüfungen 0 0 5 39 Anzahl Prüfungen im Ringversuch 16 20 24 16 Anzahl Prüfungen in Einzelprüfungen 0 0 5 39 Anzahl Prüfungen gesamt 16 20 29 55 a) Auf welche Produktgruppen und auf welche Vorgaben (z. B. korrekte Anzeige des Labels, korrekte Klassifizierung, Einhaltung von Mindeststandards , Prüfstandards) bezogen sich die Prüfungen (bitte auflisten)? Es wurden folgende Anforderungen überprüft: Produktgruppe Klimageräte Wärmepumpen Wäschetrockner Dunstabzugshauben Prüfstandards für technische Prüfungen EN 14511:2013, EN 14825:2016, EN 12102:2013 EN 14511:2013, EN 14825:2016, EN 12102:2013 EN 61121:2013, EN 60704:2012 EN 61591:2014, EN 60704:2012 Berechnung des EEI und Vorgaben zu Toleranzen VO (EU) 626/2011 und VO (EU) 206/2012 VO (EU) 811/2013 VO (EU) 392/2012 VO (EU) 65/2014 und VO (EU) 66/2014 b) In wie vielen Fällen wurden dabei Verletzungen der Vorgaben festgestellt ? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Projekt „Unterstützung der Marktüberwachung “, das von der BAM im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt wird, nicht Produkte geprüft werden, sondern die Eignung von Prüfnormen, -methoden und -laboren. Eine Verletzung der Vorgaben für Produkte kann nur von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder festgestellt werden. Gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben (siehe Vorbemerkung) finden im Rahmen des BAM-Projektes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine Konformitätsprüfungen statt. Das Ziel des Projektes ist die Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung von Prüfmethoden im Hinblick auf deren Verlässlichkeit (Validität) und Wiederholbarkeit (Reliabilität). Mit Hilfe von Ringversuchen wird dabei die Qualität der Labore ermittelt sowie überprüft, wie breit die Streuung der Ergebnisse ist, wenn die Versuche nach den Prüfnormen durchgeführt werden. Aus diesen Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen für die Normungsgremien über Schwachpunkte der Prüfnormen abgeleitet. In einem weiteren Schritt sollen auch Mangelschwerpunkte der Produkte herausgearbeitet werden, bei denen eine verstärkte Überwachung vorgenommen werden könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4e verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Welcher Art waren die Verstöße? Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen. d) Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet? Auf die Antwort zu Frage 4b wird verwiesen. e) Wurden die Ergebnisse der Prüfungen den Behörden der Bundesländer mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Länder haben die Möglichkeit, die Erkenntnisse aufgrund der Prüfungen im Rahmen des Projektes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einschließlich der Prüfprotokolle abzurufen und im Rahmen eigener Ermittlungen zu verwenden. Davon haben sie Gebrauch gemacht. Über daraus folgende Tätigkeiten der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. f) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Ergebnissen ? Die Bundesregierung wird eine Bewertung der Ergebnisse nach Abschluss des Projektes vornehmen. g) Wie viele Produktprüfungen nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte -Gesetz (EVPG) und dem Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz (EnVKG) finden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich insgesamt statt, und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Vorgaben festgestellt (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)? Die BAM fungiert als beauftragte Stelle nach ENVKG und EVPG. In dieser Funktion erhält sie seit 2009 gesammelte Meldungen der Länder über die Produktprüfungen zur Weiterleitung an die Europäische Kommission. Dabei werden sowohl physische Produktprüfungen als auch Überprüfungen im Handel oder Dokumentenprüfungen erfasst. Die Bundesregierung schätzt die Aussagekraft der Zahlen als gering ein. Verstöße werden in der Meldung nicht nach Schwere differenziert. Die Europäische Kommission hat die Systematik der Abfragen mehrfach geändert. Es existieren keine einheitlichen Definitionen zu den Abfragekriterien. Daher entscheiden die Bundesländer , welche Definition sie anlegen und demzufolge, welche Zahlen sie melden . Im Sinne der Transparenz werden im Folgenden auch die wesentlich niedrigeren Zahlen der Verwaltungsbeschlüsse (unter diesen versteht die Europäische Kommission verfahrensbeendende Entscheidungen) und der vom Markt genommenen Modelle aufgeführt. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass es sich um gemeldete Zahlen der Bundesländer handelt, deren Vollständigkeit oder Richtigkeit sie nicht überprüfen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12678 Aus den gesammelten Meldungen ergeben sich folgende Zahlen: Jahr Prüfungen EVPG Festgestellte Verstöße EVPG Verwaltungsbeschlüsse EVPG Prüfungen ENVKG Festgestellte Verstöße ENVKG Verwaltungsbe - schlüsse ENVKG Vom Markt genommene Modelle 2009 1041 512 35 4579 1965 155 0 2010 326 73 9 3320 314 11 8 2011 1998 282 38 n/a 827 142 2 2012 3507 571 231 18093 2368 212 5 2013 2130 484 94 13673 1106 594 91 2014 2994 815 166 20335 2082 526 173 2015 3315 1151 229 37394 2251 215 171 Für das Jahr 2016 liegen noch keine vollständigen Zahlen vor. 5. Werden die Aktivitäten der Landesbehörden zur Marktüberwachung auf Bundesebene zusammengeführt, um einen Überblick über die nationalen Überprüfungs- und Überwachungsmaßnahmen zu erhalten? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, werden gemeinsam mit den Ländern bundesweite Ziele zu den Aktivitäten vereinbart? c) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar, und wie werden sie seitens der Bundesregierung zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 4 g wird verwiesen. 6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um Länderbehörden bei der Erarbeitung von Marktüberwachungs-Konzepten und um den Informationsaustausch zwischen den Behörden zu unterstützen (bitte auflisten )? Sind weitere Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nimmt für die Bundesregierung an den halbjährlichen Sitzungen des Bund-Länder-Ausschusses zum ENVKG/EVPG teil. Sie unterstützt die Länder im Rahmen des rechtlich Möglichen , zum Beispiel durch das aktuell durch die BAM durchgeführte Projekt. Sie befindet sich auch in regelmäßigem Austausch mit den Bundesratsbeauftragten zum ENVKG und EVPG. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung führt die Geschäftsstelle dieses Ausschusses und hat die Erstellung von Marktüberwachungskonzepten wissenschaftlich begleitet. Die Bundesregierung nimmt auch an den Sitzungen der europäischen Marktüberwachungsbehörden (ADCO Ecodesign und ADCO Energy Labeling) teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie wird sichergestellt, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass Produkte, die bei Prüfungen aufgefallen sind, nicht länger im Handel erhältlich sind? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. In der Bundesgesetzgebung wird sichergestellt, dass den Ländern die erforderlichen Vollzugsinstrumente zur Verfügung stehen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es Vollzugsdefizite gibt, wenn Produkte vom Markt genommen werden müssen. Durch die Aktualisierung der EVPG-V im letzten Jahr wurde darüber hinaus die Grundlage für die Verhängung von Bußgeldern erweitert. Deren Verhängung steht im Ermessen der Marktüberwachungsbehörden der Länder. 8. Wie hoch sind bundesweit die jährlichen Kosten für die Marktüberwachung in Deutschland? Wie hoch sind bundesweit die bei Verstößen verhängten Bußgelder pro Jahr? Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, Verstöße gegen das Energieverbrauchsrelevante -Produkte-Gesetz zu erkennen und zu melden? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Hinweise auf die zuständigen Stellen geben auch die BAM und das Umweltbundesamt auf ihren Internetseiten. 10. Unterstützt die Bundesregierung den im neuen Ökodesign-Arbeitsplan formulierten Vorschlag der Europäischen Kommission, Ökodesign auch auf Ressourceneffizienz auszuweiten? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich bei der Formulierung produktspezifischer Verordnungen stets für angemessene, technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, ökologisch sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar sind und durch die Marktüberwachung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden können. Dies gilt auch für Anforderung an die Ressourceneffizienz. Deshalb begrüßt die Bundesregierung, dass mit dem Arbeitsplan der „Spielraum für Verbesserungen bei der Ausarbeitung von Materialeffizienzvorschriften in Produktverordnungen systematischer untersucht werden“ soll. In diesem Rahmen wirken die BAM und das Umweltbundesamt auch aktiv an der Erarbeitung von Normen zu Aspekten der Materialeffizienz mit. 11. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für bestimmte Produktgruppen perspektivisch absolute Verbrauchsobergrenzen festzulegen anstelle von Vorgaben für den Energieverbrauch in Relation (beispielsweise zur Größe des Geräts)? Bei Ökodesign-Anforderungen handelt es sich um Marktzugangsvoraussetzungen . Das heißt, Produkte, die die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, dürfen auf dem europäischen Binnenmarkt nicht in Verkehr gebracht werden. Eine absolute Verbrauchsobergrenze entspräche demnach einem Verbot großer oder sehr leistungsfähiger Produkte. Ein generelles Verbot großer Produkte würde einen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12678 unverhältnismäßigen Eingriff in die Entscheidungskompetenz von Verbrauchern darstellen. Daher setzt sich die Bundesregierung nicht bei allen Produkten für eine Obergrenze ein. Hinzu kommt, dass in einigen Fällen große Geräte energieeffizienter sind als kleine. Dies ist etwa der Fall bei großen Waschmaschinen oder Kühlschränken, die insbesondere für große Haushalte oder Gewerbe energieeffizienter sein können als mehrere kleinere Geräte oder häufigere Waschzyklen. Eine Obergrenze kann in einigen Fällen bei Geräten sinnvoll sein, die lediglich in einem engen Leistungsbereich angeboten werden. Ein Beispiel sind Staubsauger, für die es eine Verbrauchsobergrenze gibt. 12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbraucher über die kürzlich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vereinbarte Rückkehr zur Skala A bis G bei der Energieverbrauchs -Kennzeichnung zu informieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Informationspflicht der Bundesregierung soll in der noch zu verabschiedenden Novelle der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung gesetzlich verankert werden. Die Bundesregierung plant, die Informationskampagne in zeitlicher Nähe zum Zeitpunkt der Umstellung der jeweiligen Produktgruppen durchzuführen. Die ersten Produkte mit geändertem Label werden erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 im Handel zu finden sein. Schon jetzt hat die Bundesregierung über Pressemitteilungen und im Newsletter „Energiewende“ über die Novelle informiert und führt Gespräche mit einschlägigen Verbraucher-, Hersteller - und Umweltverbänden, um möglichst eine Kommunikation mit übereinstimmenden Botschaften zu erreichen. 13. Will die Bundesregierung die Hersteller dazu anregen, freiwillig vorab die geplante Datenbank zur Erfassung des Energieverbrauchs, wie sie in der Revision der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgesehen ist, zu nutzen, vor dem Hintergrund, dass Hersteller neu auf den Markt kommende Produkte erst ab dem 1. Januar 2018 eintragen müssen, und bereits am Markt befindliche Produkte freiwillig eintragen können? Wenn nein, warum nicht? Nach aktuellem Wissensstand geht die Bundesregierung davon aus, dass die Datenbank nicht vor dem 1. Januar 2019 zur Verfügung stehen wird, so dass eine Eintragung vorab nicht möglich sein wird. 14. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen der Nationalen Top-Runner- Initiative ergriffen, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern (bitte mit Verbreitungs- und Nutzungszahlen auflisten)? Die Nationale Toprunner-Initiative wurde mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen. Die Initiative ist die Strategie der Bundesregierung für mehr Produkteffizienz. Im engen Dialog mit zentralen Effizienzakteuren (Hersteller -, Händler-, Verbraucher- und Umweltschutzverbänden) werden nationale Maßnahmen für effiziente Produkte entwickelt und umgesetzt. Durch die Initiative sollen energieeffiziente und qualitativ hochwertige Geräte („Top-Runner“) schneller in den Markt gebracht und damit deren Marktdurchdringung vorangetrieben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Auftaktkonferenz der Nationalen Toprunner-Initiative fand am 14. Juni 2016 statt. Seitdem wurden im Rahmen der Initiative insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern: Öffentlichkeitsarbeit: Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung durch die Stakeholder im Rahmen der öffentlichen Auftaktveranstaltung Fortlaufende Aktualisierung der Webseite (www.deutschland-machts-effizient. de) mit verschiedenen Produktkampagnen, Verbrauchertipps, Erklärhilfen und Infografiken Umsetzung eines Produktfinders auf der Website in Kooperation mit EcoTopTen Veröffentlichung eines knapp dreiminütigen Animationsfilms zum EU-Label Aktivierung des Twitterkanals der Initiative Veröffentlichung von drei Beiträgen im Newsletter „Energiewende Direkt“ Erstellung und Zuleitung von Multiplikatorenpaketen an insgesamt 79 Multiplikatoren Präsentation der Initiative auf relevanten Fachmessen (E-World, ISH Frankfurt , CeBIT) und Verbrauchermessen (IHM München); insgesamt wurden 3 250 Materialen der Nationalen Toprunner-Initiative verteilt und pro Tag durchschnittlich 50 Beratungsgespräche am Stand geführt. Entwicklung und Druck von Informationsmaterialien für Verbraucher: Verbraucherflyer (5 000 Stück) Poster und Drehscheibe zum Thema Beleuchtung (3 000 Stück) Poster und Rubbelflyer zum Thema Kühlschrank (7 500 Stück) Ratgeber „Richtig Waschen“ plus Posterflyer (5 000 Stück) Die Distribution der Verbrauchermaterialien erfolgt auch in Kooperation mit Verbänden, etwa dem Verbraucherzentrale-Bundesverband vzbv. Für den Handel: Gründung eines Händlernetzwerkes mit Verbands- und Unternehmensvertretern aus dem Handel. Es fanden bisher drei Händlerdialoge statt. Entwicklung und Veröffentlichung von Schulungsmaterialien für Verkaufsberater Für die Hersteller: Vorbereitung und Durchführung der ersten drei Innovationsworkshops im Rahmen der ISH, der CeBIT sowie der Berliner Energietage (BET). Fortführung des Dialogs mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der Konzeption und Umsetzung einer EU-Produktdatenbank Für Stakeholder: Einrichtung des Strategiebeirats mit zentralen Branchenakteuren. Der Strategiebeirat unterstützt die Initiative bei der Verbreitung der Angebote an die Zielgruppen. Kontinuierlicher Ausbau des Stakeholder-Netzwerkes, v. a. Kontaktaufbau zu regionalen Verbrauchervertretern, Konzipierung von Dialogreihen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12678 15. Wie viel Primärenergie konnte bisher durch die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorgesehene nationale Top-Runner-Initiative eingespart werden? Die Berechnung von Einsparungen durch Kommunikationsmaßnahmen und die Arbeit mit Multiplikatoren ist mit erheblichen methodischen Schwierigkeiten verbunden . Dennoch ist die Bundesregierung bestrebt, die Wirkung auch solcher Maßnahmen zu quantifizieren und hat daher die begleitende Evaluation um eine Abschätzung gebeten. Eine endgültige Aussage kann erst aufgrund der nach Abschluss des Projektes durchzuführenden Wirkungsmessungen (zum Beispiel Verbraucherbefragungen ) erfolgen und wird auch dann mit Unsicherheiten behaftet sein. Im Jahr 2016, dem Jahr des Anlaufens der Initiative, geht der Zwischenbericht der Evaluation vom 24. Februar 2017 von Energieeinsparungen in Höhe von ca. 23 TJ PEV aus. Die Evaluatoren schätzen auf Basis der Auswertung, dass die Aktivitäten des Jahres 2016 aufgrund der Folgewirkungen bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von insgesamt ca. 115 TJ PEV führen. Nicht erfasst sind dabei die Wirkungsbeiträge aus den Folgejahren. Neuere Berechnungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln hat die Bundesregierung Mittel eingesetzt, um den nationalen Top-Runner-Ansatz zu fördern sowie die Anwendung der EU-Energiekennzeichnung und der Ökodesign-Vorgaben zu überprüfen und öffentlich transparent bekannt zu machen? Die Nationale Top-Runner-Initiative wird aus dem Energieeffizienzfonds (EEF) im Energie- und Klimafonds (EKF) unter der Haushaltsstelle 6092 686 03 finanziert . Folgende Mittel wurden eingesetzt: 2015 167 189,00 Euro 2016 2 126 392,85 Euro Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Für welche konkreten Änderungen setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der laufenden produktspezifischen Regulierung ein (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947), um die derzeitigen Testbedingungen hinsichtlich der Angaben des EU-Energie-Labels von Elektrogeräten so anzupassen, dass sie der realen Verbraucherpraxis entsprechen und nicht (wie wiederholt festgestellt, z. B. von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz etc.) nur unter speziellen Testverfahren und bei der Wahl von besonderen Programmen (bspw. Energiesparprogrammen) eintreten (bitte die konkreten Änderungsvorschläge benennen und einzeln auflisten )? Da es sich um laufende Verhandlungsprozesse handelt, kann die Bundesregierung hierzu keine Auskünfte erteilen. Sie setzt sich für eine anspruchsvolle produktspezifische Regulierung ein, deren Anforderungen möglichst weitgehend der Verbraucherpraxis entsprechen. Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885 vom 5. April 2017 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Zukunft bei der Berechnung des Verbrauchswertes von einzelnen Produktgruppen (konkret bei Waschmaschinen und Geschirrspülern) der Energieverbrauch für die tatsächlich durchschnittlich am meisten genutzten Waschgänge von Waschmaschinen und Geschirrspülern zugrunde gelegt wird (siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947)? Aus Sicht der Bundesregierung ist in der Vorstudie der Europäischen Kommission zur Fortentwicklung der Regulierung bei Waschmaschinen und Geschirrspüler das Verbraucherverhalten nicht ausreichend erfasst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daraufhin das Ökoinstitut und die Universität Bonn beauftragt, eine ergänzende Verbraucherbefragung durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Studie soll nun beurteilt werden, wie die Verbraucher die neu entwickelten Programmkombinationen (Bedienpanels) annehmen und wie sich das gezeigte Verbraucherverhalten auf den Energie- und Wasserverbrauch auswirken würde. Die Bundesregierung wird sich vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse und nach Konsultation mit den deutschen Interessengruppen dafür einsetzen, dass der Verbrauchswert aufgrund der Programme berechnet wird, die von den Verbrauchern vorwiegend genutzt werden und die möglichst große Anreize für die Energieeinsparung setzen. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass zukünftig bereits die Vorstudien Untersuchungen enthalten, die eine Abschätzung des Verbraucherverhaltens erlauben. 19. Wie will die Bundesregierung die absehbaren Minderungen bei den Energieeinsparungen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die durch die nur noch einmal jährlich stattfindenden Entscheidungen der EU zu Energy Label und Ökodesign und die Verzögerungen auf EU-Ebene zum Arbeitsprogramm und bei der Weiterentwicklung des Labels bedingt sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885), ausgleichen ? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit dem Grünbuch Energieeffizienz die Debatte um die Fortentwicklung und Verstärkung des Energieeffizienzinstrumentariums gestartet. Auf Grundlage der Ergebnisse des Konsultationsprozesses zum Grünbuch sollen geeignete Instrumente und Maßnahmen identifiziert werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. 20. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Haushalte mit geringem Einkommen beim Erwerb und der richtigen Nutzung energiesparender Haushaltsgeräte (bitte Maßnahmen, Laufzeit, finanzielle Ausstattung, Reichweite sowie erzielte Energie- und Kosteneinsparungen für die Haushalte nennen)? Die Bundesregierung fördert Information und Beratung für Haushalte mit geringem Einkommen mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen (vzbv) sowie dem Stromspar-Check Kommunal. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projektes von vzbv und den regionalen Verbraucherzentralen finden jährlich mehr als 100 000 Energieberatungen statt. In ca. 4 000 Fällen jährlich handelt es sich um persönliche Energieberatungen von einkommensschwachen Haushalten. Diese fanden entweder in einer der 750 Energieberatungsstellen oder als Energie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12678 Check zu Hause statt. Die für alle Verbraucher kostenlosen Angebote (u. a. Beratungen auf Messen und Ausstellungen, telefonische Energieberatung und Energieberatung per Mail) werden auch von Haushalten mit geringem Einkommen genutzt. Das Projekt „Stromspar-Check Kommunal“ wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert und vom Deutschen Caritasverband e. V. (DCV) und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. durchgeführt. In dem Projekt werden Haushalte mit geringem Einkommen in der eigenen Wohnung kostenlos zum Energie- und Wassersparen beraten . Außerdem werden in den Haushalten Energie- und Wassersparartikel (sogenannte Soforthilfen) im Wert von durchschnittlich 40 Euro installiert (z. B. LED, schaltbare Steckdosenleisten, Wassersparduschköpfe, Thermohygrometer). Berechtigt sind Personen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Der Projektansatz des Stromspar-Check besteht bereits seit Dezember 2008. Im Rahmen des Nachfolgeprojekts Stromspar-Check PLUS (Januar 2013 bis März 2016) wurde die Kernberatung um ein Angebot zum Kühlgerätetausch und die Möglichkeit eines Monitorings durch einen zusätzlichen Haushaltsbesuch erweitert . Haushalte, die am Kühlgerätetausch teilnehmen wollen, müssen ein Altgerät besitzen, das älter als zehn Jahre ist und ein Einsparpotenzial von mindestens 200 kWh/a beim Austausch durch ein A+++Gerät aufweist. Werden die Kriterien erfüllt, erhält der Haushalt einen Gutschein über 150 Euro. Der Kühlgerätetausch und das Monitoring haben sich als Bestandteile der Beratung etabliert. Der Stromspar -Check Kommunal wird mit rund 30 Millionen Euro aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert; die Laufzeit des Projekts geht vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2019. Im Folgenden werden die wichtigsten quantitativen Projektergebnisse dargestellt. Dabei werden die Ergebnisse aus dem Gesamtzeitraum des Projekts seit Ende 2008 bis 24. Mai 2017 denen des Zeitraums Stromspar-Check Kommunal 2016 gegenübergestellt. Einsparungen aller Haushalte über Lebensdauer der Soforthilfen (7 bis 10 Jahre) und der Kühlgeräte (14 Jahre): Ergebnisse seit Ende 2008 bis 24.05.2017: Ergebnisse SSC Kommunal in 2016: 256.829 Haushalte 28.416 Haushalte 8.772 mit Kühlgerätetausch (seit Oktober 2013) 2.349 mit Kühlgerätetausch Strom durch Soforthilfen 533 GWh 136 Mio. Euro 57 GWh 15,7 Mio. Euro CO2-Reduktion durch Soforthilfen 449.000 t 48.000 t Strom durch Kühlgerätetausch 20 GWh 5,1 Mio. Euro 5 GWh 1,4 Mio. Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12678 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie viele Gutscheine wurden im Rahmen des Kühlgerätetauschprogramms des StromsparCHECK Kommunal im Jahr 2016 vergeben (absolut und im Vergleich zur Zielsetzung des Programms)? Wie viele davon wurden bereits eingelöst? Wie viel Energie bzw. CO2 und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nutzung der Gutscheine auszuweiten? Im Projektzeitraum 2016 des Stromspar-Check Kommunal (ab April 2016) wurden 11 961 Kühlgerätegutscheine ausgegeben. Gutscheine laufen grundsätzlich nach drei Monaten ab, können jedoch verlängert werden. Hierzu wird jeweils ein neuer Gutschein erstellt. Von den ausgegebenen Gutscheinen wurden bislang 2 349 eingelöst. Im Rahmen des Stromspar-Check Kommunal ist der Austausch von insgesamt 6 000 Geräten avisiert. Damit befindet sich das Austauschprogramm derzeit auf einem guten Weg hin zur Zielerfüllung. Angaben zur Energieund Kosteneinsparung durch den Kühlgerätetausch können den Tabellen in der Antwort zu Frage 20 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333