Deutscher Bundestag Drucksache 18/1269 18. Wahlperiode 29.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1131 – Eigenständige Jugendpolitik und Gründung einer Allianz für die Jugend Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mittlerweile ist in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion unbestritten , dass es einer eigenen Jugendpolitik als eigenständiges Politikfeld bedarf. Dafür haben sich viele junge Menschen, Jugendverbände, das Bundesjugendkuratorium und zahlreiche weitere Jugendorganisationen und andere Verbände immer wieder stark gemacht. Umso erfreulicher war es, dass eine Eigenständige Jugendpolitik in den Koalitionsverträgen zwischen CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009 und zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 ihre Niederschrift gefunden hat. Anlässlich des letzten Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages im Juni 2011 verkündete die von CDU, CSU und FDP getragene Bundesregierung mit der damaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik. Die Eigenständige Jugendpolitik sollte in einem Prozess entwickelt werden. Dazu wurde eine Fachstelle „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ bei der „Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V.“ (AGJ) mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes eingerichtet. Die Ergebnisse aus diesem Prozess sollten nach den damaligen Vorstellungen in eine Eigenständige Jugendpolitik münden. In drei Expertengruppen und neun Fachforen mit Wissenschaft , Fachwelt, Jugendverbänden und Jugendlichen wurden unter Federführung des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik“ Empfehlungen an die Politik für insgesamt drei Fachgebiete entwickelt: „Übergangsgestaltung von der Schule in die Arbeitswelt“, „Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte “ sowie „Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum“. Als zentrales Element zur Etablierung einer Eigenständigen Jugendpolitik soll die Gründung einer „Allianz für die Jugend“ auf dem diesjährigen Kinder- und Jugendhilfetag Anfang Juni 2014 erfolgen. Zudem soll die Einrichtung eines so Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. genannten Jugend-Checks erfolgen. Drucksache 18/1269 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Weiterführung der Eigenständigen Jugendpolitik und zur Gründung der „Allianz für die Jugend“ aus (bitte detailliert ausführen)? 2. Was werden die zentralen Aufgaben der Eigenständigen Jugendpolitik und der „Allianz für die Jugend“ sein (bitte detailliert ausführen)? 6. Plant die Bundesregierung zu einer besseren Implementierung der Eigenständigen Jugendpolitik die Einrichtung von Zweigstellen bzw. regionalen Anlaufstellen der „Allianz für die Jugend“? Die Fragen 1, 2 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, mit einer Eigenständigen Jugendpolitik Jugend als eigenständige Lebensphase anzuerkennen, die Belange und Bedarfe junger Menschen zu berücksichtigen sowie jungen Menschen die Teilhabe und Beteiligung bei allen sie betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen zu ermöglichen. Dafür bedarf es unter anderem einer ressortübergreifenden Jugendpolitik, wie sie die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 101) festgeschrieben hat. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird die Bundesregierung eine „starke Allianz für Jugend“ vorantreiben. Aktuell führt das zuständige Bundesministerium Gespräche zur Weiterentwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik mit den entsprechenden Akteurinnen und Akteuren. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 3. Wie werden die Eigenständige Jugendpolitik und die „Allianz für die Jugend “ finanziell ausgestattet (bitte detailliert nach Art und Herkunft der Mittel sowie deren vorgesehene Verwendung aufschlüsseln)? 4. Wie werden die Eigenständige Jugendpolitik und die „Allianz für die Jugend “ personell ausgestattet (bitte detailliert aufschlüsseln)? 15. Plant die Bundesregierung ein Programm oder eine zusätzliche Finanzierung bereitzustellen, um eine Eigenständige Jugendpolitik besser etablieren zu können? Die Fragen 3, 4 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Finanzierung der bundespolitischen Maßnahmen im Themenfeld Eigenständige Jugendpolitik erfolgt aktuell aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Über die Einbindung weiterer Möglichkeiten zu finanziellen Ausgestaltung sowie zur Höhe der finanziellen Mittel wird im Kontext der Weiterentwicklung der Eigenständige Jugendpolitik zu entscheiden sein. Dies betrifft auch Fragen der personellen Ausstattung. 5. In welcher (Rechts-)Form soll die Eigenständige Jugendpolitik weitergeführt bzw. die „Allianz für die Jugend“ gegründet werden? Eigenständige Jugendpolitik ist als ganzheitlicher und ressortübergreifender Politikansatz zu verstehen und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der es grundsätzlich keiner gesonderten (Rechts-)Form bedarf. Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 6 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1269 7. Ist die Einrichtung eines Beirates oder/und Kuratoriums für die „Allianz für die Jugend“ geplant? Wenn ja, wer bzw. welche Institutionen sollen darin vertreten sein, und wenn nein, warum nicht? 8. Ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für die „Allianz für die Jugend “ geplant? Wenn ja, wer bzw. welche Institutionen sollen darin vertreten sein, und wenn nein, warum nicht? 12. Wie wird die Bundesregierung die Beteiligung der Fachwelt an der Eigenständigen Jugendpolitik und der „Allianz für die Jugend“ sicherstellen (bitte detailliert ausführen)? Die Fragen 7, 8 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Weiterentwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik wird weiterhin von Sachverständigen, u. a. durch das Bundesjugendkuratorium, das die Bundesregierung nach § 83 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe berät, begleitet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung von Sachverständigen bzw. Akteuren der Zivilgesellschaft befindet sich noch in der Abstimmung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 6 verwiesen. 9. Hat sich die Organisationsform des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik “ mit Beirat und Steuerungskreis sowie den im Zentrum beteiligten Akteuren bewährt (bitte detailliert ausführen)? Bietet sich diese Organisationsform nach Ansicht der Bundesregierung auch für die „Allianz für die Jugend“ an (bitte begründen)? 26. Wird das „Zentrum Eigenständige Jugendpolitik“ auch nach der Gründung einer „Allianz für die Jugend“ bestehen bleiben und eine Förderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten (wenn ja, in welcher Höhe und für wie lange, und wenn nein, warum nicht)? Die Fragen 9 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Sowohl das Zentrum für Eigenständige Jugendpolitik, dessen Vertreterinnen und Vertreter sich auf Arbeitsebene in einer Steuerungsgruppe zusammengeschlossen haben, als auch der Beirat des BMFSFJ haben in der Vergangenheit erfolgreich an der Entwicklung der Jugendpolitik mitgewirkt. Das Zentrum zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik arbeitet planmäßig bis zum 31. August 2014. Anlässlich des 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags Anfang Juni ist geplant, dass die Geschäftsstelle des Zentrums einen Ergebnisband publiziert, der die Leitlinien, Grundsätze und Ziele der Jugendpolitik, die im Verlauf des Prozesses entwickelt wurden, vorstellt. Auch der Stand des Diskurses aus den Fachforen, den Arbeiten der Expertengruppen, den Empfehlungen aus wissenschaftlichen Expertisen sowie den Ergebnissen der Jugendbeteiligung in den Themenfeldern Bildung, Beteiligung und Übergangsgestaltung wird in diesem Band publiziert. Die Bundesregierung wertet diese Ergebnisse aus und wird sie bei der Implementierung einer Eigenständigen Jugendpolitik einbeziehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 6 verwiesen. Drucksache 18/1269 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie wird die Bundesregierung die Beteiligung von Jugendlichen an der Eigenständigen Jugendpolitik und der „Allianz für die Jugend“ sicherstellen (bitte detailliert ausführen)? Teilhabe und Beteiligung sind konstituierende Merkmale einer Eigenständigen Jugendpolitik, sie werden daher auch bei der Weiterentwicklung eine zentrale Rolle spielen. Die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung befindet sich noch in der Abstimmung. 11. Wie wird die Bundesregierung die Beteiligung der Jugendverbände als organisierte Vertretung der Interessen junger Menschen an der Eigenständigen Jugendpolitik und der „Allianz für die Jugend“ sicherstellen (bitte detailliert ausführen)? Zur Beteiligung der Jugendverbände an der Weiterentwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Jugendverbänden . 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Jugendbeteiligung im Prozess der Eigenständigen Jugendpolitik bzw. gegebenenfalls in einer „Allianz für die Jugend“ den Kriterien für Jugendbeteiligung aus dem Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland entspricht? Mit der weitreichenden Verbreitung der im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland erarbeiteten „Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ wird die strukturelle Verankerung von Partizipation in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in institutionellen Kontexten freier und öffentlicher Träger weiter vorangetrieben. Die Bundesregierung zieht diese Qualitätsstandards bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen ein. Die Qualitätsstandards stehen auf der Website www.kindergerechtesdeutschland .de zum Download bereit. Die Organisation der Jugendbeteiligung am Prozess der Eigenständigen Jugendpolitik findet in enger Kooperation mit dem Deutschen Bundesjugendring statt. Sie orientiert sich an den Qualitätsstandards zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und stützt sich auf die langjährige Erfahrung der Jugendverbände. 14. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Eigenständige Jugendpolitik in der Fläche etabliert werden kann? 17. Welche Aufgaben kommen nach Ansicht der Bundesregierung auf Länder und Kommunen zu, um eine Eigenständige Jugendpolitik flächendeckend zu etablieren und umzusetzen (bitte detailliert ausführen)? 18. Welche Aufgaben kommen nach Ansicht der Bundesregierung auf den Bund zu, um eine Eigenständige Jugendpolitik flächendeckend zu etablieren und umzusetzen (bitte detailliert ausführen)? Die Fragen 14, 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung strebt die Entwicklung der Eigenständigen Jugendpolitik zu einem durchgängigen Leitprinzip für politische Maßnahmen an. Ziel ist die Berücksichtigung von Belangen und Bedarfen junger Menschen sowie die ange- messene Ermöglichung zu Teilhabe und Beteiligung bei allen sie betreffenden Maßnahmen und Entscheidungen. Dafür bedarf es – wie bereits in der Antwort Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1269 zu den Fragen 1, 2 und 6 dargelegt – unter anderem einer ressortübergreifenden Jugendpolitik. Zur Etablierung einer Eigenständigen Jugendpolitik in der Fläche ist die Bereitschaft sämtlicher Akteurinnen und Akteure in Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft , Jugendarbeit und Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen und Medien gefordert , ihre Entscheidungen nach den Leitlinien, Grundsätzen und Zielen einer solchen auszurichten. Insbesondere setzt dies auch die Bereitschaft voraus, dort wo möglich, geeignete Beteiligungsverfahren für junge Menschen einzurichten. Zur Implementierung und Verstetigung der Eigenständigen Jugendpolitik auf Bundesebene wird die Bundesregierung u. a. in einer interministeriellen Arbeitsgruppe den Politikansatz in weitere Politikfelder außerhalb der „klassischen “ Jugendpolitik hineintragen. Weitere Maßnahmen befinden sich noch in der Abstimmung. Interessen und Belange junger Menschen werden ferner künftig unmittelbar über eine Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ in die Demografiestrategie der Bundesregierung einfließen. Gemeinsam mit den Jugendverbänden wird die Bundesregierung zudem die Ausgestaltung eines Jugend-Checks prüfen. 16. Planen nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Bundesländer Programme oder die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, um eine Eigenständige Jugendpolitik besser etablieren zu können? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Erkenntnisse vor. Ihr ist bekannt, dass einige Länder bereits konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um eine Eigenständige Jugendpolitik zu etablieren. 19. Wie möchte die Bundesregierung die Ergebnisse aus dem Entwicklungsprozess einer Eigenständigen Jugendpolitik, an denen neben der wissenschaftlichen Fachwelt hunderte interessierte Jugendliche, Experten und Expertinnen und Interessierte an den Fachforen teilgenommen und mitgearbeitet haben, nachhaltig sichern und in die politische Weiterarbeit einfließen lassen? Wie wird die Bundesregierung die Kontinuität der Arbeit an einer Eigenständigen Jugendpolitik sicherstellen (bitte begründen)? 24. Sind nach Ansicht der Bundesregierung weitere Schwerpunkte zu verorten , die für die Etablierung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu beachten sind (wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen und weitere Vorgehensweise benennen)? 25. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung weitere Akteure an der Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik beteiligt werden? Wenn ja, welche (bitte detailliert aufzählen und einzeln begründen)? Die Fragen 19, 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 14, 17 und 18 wird verwiesen. Drucksache 18/1269 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche der Empfehlungen des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik“ wird die Bundesregierung aus dem Schwerpunkt „Übergangsgestaltung von der Schule in die Arbeitswelt“ umsetzen, und welche nicht? Wie und in welchem Zeitrahmen soll die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen erfolgen (bitte detailliert aufzählen und einzeln begründen)? Im Rahmen des Dialogprozesses zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Schwerpunkt „Übergangsgestaltung von der Schule in die Arbeitswelt “ wurden verschiedene Handlungsbedarfe identifiziert und Lösungsansätze zu den Themen „Vorbereitung und Berufsorientierung“, „Schritte beim Übergang “, „Umwege, Brüche und Mobilität“ sowie „Junge Erwachsene“ teilweise kontrovers diskutiert. Zur Umsetzung einzelner Vorschläge können derzeit keine Aussagen getroffen werden. 21. Welche der Empfehlungen des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik“ wird die Bundesregierung aus dem Schwerpunkt „Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte“ umsetzen, und welche nicht? Wie und in welchem Zeitrahmen soll die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen erfolgen (bitte detailliert aufzählen und einzeln begründen)? Dem Diskussionsprozess im Bereich Schule und außerschulische Lern- und Bildungsorte liegt zu Recht ein ganzheitliches Verständnis von Bildung zugrunde, die an unterschiedlichen Orten des formalen und des non-formalen Lernens stattfindet. Zwischen Bildungsanforderungen und persönlicher Entwicklung, dem Wissens- und Kompetenzerwerb müssen junge Menschen selbst genauso wie die Bildungspartner ein Gleichgewicht finden. Es ist daher Aufgabe aller Akteurinnen und Akteure, die sich an der Umsetzung einer Eigenständigen Jugendpolitik im Bildungsbereich beteiligen – Bund, Länder, Bildungsinstitutionen , freie Trägern der außerschulischen Jugendbildung, Arbeitswelt und Jugendhilfe – gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die Wertschätzung non-formaler Bildung und Anerkennung non-formaler Kompetenzen, die Schule als Lern- und Lebensort sowie das Wohlbefinden von Jugendlichen in Lern- und Bildungsorten eine Aufwertung erfahren. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen in weitere Beratungen einbeziehen . 22. Welche der Empfehlungen des „Zentrums Eigenständige Jugendpolitik“ wird die Bundesregierung aus dem Schwerpunkt „Beteiligungschancen und -anlässe im politischen und öffentlichen Raum“ umsetzen, und welche nicht? Wie und in welchem Zeitrahmen soll die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen erfolgen (bitte detailliert aufzählen und einzeln begründen)? Eigenständige Jugendpolitik hebt die Verantwortung aller Ressorts und gesellschaftlichen Bereiche für Jugend hervor. Um die Partizipation von Jugendlichen zu stärken, bedarf es daher zunächst einer Selbstverpflichtung aller gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure. Partizipation darf nicht allein auf Mitwirkung in Jugendverbänden oder bestimmter Partizipationsgremien, etwa Auszubildendenvertretungen , reduziert werden. Es geht darum, Strukturen so auszubauen, dass Partizipation selbstverständlich überall gelebt wird und von klein auf erlernt werden kann. Es existieren bereits einige gute Rahmenbedingungen für eine politische Partizipation von Jugendlichen, z. B. Schüler-, Jugendausbildungs - und Studierendenvertretungen, Onlineforen, Internetplattformen, Ju- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1269 gendparlamente, Gremien in Jugendverbänden und -initiativen, Jugendorganisationen der Parteien und Partizipationsprojekte. Die Zusammenarbeit zwischen Jugend und Politik wollen wir auch auf der Bundesebene ausbauen durch die Entwicklung passgenauer Beteiligungsformate in unterschiedlichen Themenfeldern. Die Bundesregierung wird dabei die Empfehlungen einbeziehen. 23. Wie und warum erfolgte die Festlegung auf diese drei Schwerpunkte? Die Festlegung dieser Themen erfolgte im Einvernehmen zwischen den Mitgliedern der Steuerungsgruppe des Zentrums für Eigenständige Jugendpolitik, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen , der Jugendverbände, der Wissenschaft sowie dem Träger des Zentrums, der AGJ, zusammensetzt. Mit der Festlegung der drei Schwerpunktthemen Bildung, Beteiligung und Übergänge für den Entwicklungsprozess ist es zum einen gelungen, zahlreiche Expertinnen und Experten, die entweder tagtäglich mit Jugendlichen arbeiten oder wissenschaftlich oder beruflich mit Jugendpolitik befasst sind, über die Fachforen zur Mitgestaltung der Eigenständigen Jugendpolitik zu gewinnen. Zum anderen wurden auch Jugendliche mit diesen Themen erreicht, die ihren Alltag maßgeblich beeinflussen und bestimmen. So konnten sich Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache in den Prozess einbringen. 27. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines „Jugend-Checks“ vorlegen? Wann soll der „Jugend-Check“ in Kraft treten, und was wird er beinhalten ? Die Ausgestaltung eines Jugend-Checks und die Maßnahmen, die ein JugendCheck konkret umfassen sollte, befinden sich in der Abstimmung. Die Bundesregierung beabsichtigt, in enger Abstimmung mit den Jugendverbänden ein geeignetes Verfahren zur Entwicklung des Jugend-Checks auf den Weg zu bringen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333