Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12722 18. Wahlperiode 13.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12527 – Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine wichtige Vergleichsgröße, um festzustellen, ob der Mindestlohn in Deutschland existenzsichernd ist, er eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht und hilft, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, ist die so genannte Niedriglohnschwelle. Rechnerisch entspricht die Niedriglohnschwelle zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Zur Feststellung der Werte wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Sie erlaubt also auch Aussagen darüber, wie der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle im internationalen Vergleich dasteht. Von Interesse ist dabei auch, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindestlohnhöhe in Deutschland berücksichtigt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und der verwendeten Datenquelle ab. Die Festlegung einer Niedriglohnquote richtet sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt. Diese Forschungskonvention basiert auf pragmatischen und technischen Erwägungen zur Auswertung einer Verteilungsstatistik, die unabhängig sind von der absoluten Höhe der Löhne. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12722 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der gesetzliche Mindestlohn steht in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Niedriglohnschwelle, sondern dient dazu, Beschäftigte vor Dumpinglöhnen zu schützen. Die Entscheidung über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns trifft eine ständige Kommission der Tarifpartner. Die Kommission orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung. Zudem prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenverdienst in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt, sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen , und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Die verfügbaren Daten zu durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten aus der Eurostat-Datenbank, aktuell für das Jahr 2014, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12722 GEO/TIME Durchschnittlicher Stundenverdienst 2014 Euro Europäische Union (28 Länder) 15,35 Euroraum (19 Länder) 16,16 Belgien 19,90 Bulgarien 2,34 Tschechische Republik 5,38 Dänemark 27,61 Deutschland 17,78 Estland 5,78 Irland 24,22 Griechenland 9,48 Spanien 11,85 Frankreich 17,40 Kroatien : Italien 15,42 Zypern 11,09 Lettland 4,41 Litauen 3,91 Luxemburg 22,94 Ungarn 4,64 Malta 9,89 Niederlande 17,89 Österreich 15,93 Polen 5,66 Portugal 7,45 Rumänien 2,79 Slowenien 8,84 Slowakei 5,33 Finnland 19,61 Schweden 20,64 Vereinigtes Königreich 18,76 Island 16,06 Norwegen 30,80 Schweiz 33,72 Montenegro 4,07 Mazedonien 2,70 Serbien 3,11 Türkei 3,84 Quelle der Daten Eurostat : nicht verfügbar NACE_R2 Industrie, Baugew erbe und Dienstleistungen (ohne Öffentliche Verw altung, Verteidigung und Sozialversicherung ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Medianverdienst (Bruttostundenverdienst ) in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt, sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen , und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Die verfügbaren Daten aus einer Veröffentlichung von Eurostat zu Medianverdiensten in Kaufkraftstandard (KKS) und Euro, den daraus errechneten Niedriglohnschwellen und dem Anteil der Niedriglohnempfänger, aktuell für das Jahr 2014, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12722 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Niedriglohnschwelle (Bruttostundenverdienst) in Euro bzw. nationaler Währung auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland, in der EU und im Euro-Raum insgesamt sowie in den einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde in Euro bzw. nationaler Währung in den einzelnen EU-Ländern (bitte für alle Länder angeben, in denen es einen Mindestlohn pro Stunde gibt; bitte für die Länder, in denen es einen Mindestmonatsverdienst gibt, diesen ausweisen)? Die Auswertungen von Eurostat zu Mindestlöhnen beziehen sich immer auf Monatsverdienste, da nur Deutschland, Irland, Frankreich, Malta und das Vereinigte Königreich Mindestlöhne auf Stundenbasis haben. Die verfügbaren Daten aus der Eurostat-Datenbank in Euro und Kaufkraftstandard (KKS), aktuell für das Jahr 2017, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 51 im April 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12322 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12722 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Niedriglohnempfänger in der EU, im Euro-Raum insgesamt sowie in den einzelnen EU-Ländern? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Median-Bruttostundenverdienst nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. GEO/TIME 2017 Euro KKS Belgien 1531,93 1453,36 Bulgarien 235,20 501,17 Tschechische Republik 407,09 643,76 Dänemark : : Deutschland 1498,00 1493,37 Estland 470,00 644,81 Irland 1563,25 1279,50 Griechenland 683,76 804,77 Spanien 825,65 910,06 Frankreich 1480,27 1414,52 Kroatien 433,35 663,46 Italien : : Zypern : : Lettland 380,00 552,66 Litauen 380,00 624,61 Luxemburg 1998,59 1658,87 Ungarn 411,52 723,49 Malta 735,63 917,31 Niederlande 1551,60 1432,81 Österreich : : Polen 453,48 881,45 Portugal 649,83 792,75 Rumänien 275,39 550,59 Slowenien 804,96 1012,09 Slowakei 435,00 657,53 Finnland : : Schweden : : Vereinigtes Königreich 1396,90 1236,29 Island : : Norwegen : : Schweiz : : Montenegro 288,05 536,78 Mazedonien 231,40 528,88 Albanien 154,61 336,72 Serbien 249,69 521,90 Türkei 479,47 962,47 Quelle der Daten Eurostat : nicht verfügbar Monatliche Mindestlöhne Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12722 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestlohn pro Stunde nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Mindestlohn pro Monat nach Kaufkraftparität und Kaufkraftstandard auf Grundlage der Daten von Eurostat in Deutschland und in den anderen einzelnen EU-Ländern nach den aktuellsten Verdienststrukturerhebungen (wenn es verschiedene Angaben zu dem genannten Indikator gibt, bitte alle unter Angabe möglicher verschiedener Abgrenzungen ausweisen, und den für die Bundesregierung maßgeblichen Wert kennzeichnen und begründen, warum dieser maßgeblich für die Bundesregierung ist)? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung verschieden hohe Niedriglohnschwellen hinsichtlich der Angaben durch Eurostat und das Statistische Bundesamt , und wenn ja, welche genauen Abgrenzungen liegen ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde, und welche Niedriglohnschwelle soll laut Eurostat und Statistischem Bundesamt nach Kenntnis der Bundesregierung als möglichst aussagekräftig für welche Verwendung genutzt werden ? In den Auswertungen von Eurostat zum Thema Niedriglohn werden nur die Wirtschaftsabschnitte B – S ohne O (Öffentliche Verwaltung; Verteidigung; Sozialversicherung ) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) analysiert, denn der Wirtschaftsabschnitt O ist generell nicht Teil der Verdienststrukturerhebung . Das Statistische Bundesamt erhebt zwar auch keine Daten über diesen Wirtschaftsabschnitt, kann sie aber aus den Daten der Personalstandstatistik ableiten , sodass dieser Wirtschaftsabschnitt bei Analysen des Statistischen Bundesamtes zu Niedriglöhnen stets Teil der Auswertung ist. Daraus entsteht eine Differenz zu den von Eurostat veröffentlichten Daten. Bei einem Vergleich mit anderen EU-Ländern sollte aus Kompatibilitätsgründen auf die Zahlen von Eurostat zurückgegriffen werden. Falls nur die Situation in Deutschland betrachtet wird, sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Vorteil, da die Wirtschaft umfassender abdeckt ist. 10. Wenn verschiedenen Niedriglohnschwellen enger oder weiter gefasste Erhebungen zugrunde liegen, wie bewertet die Bundesregierung dann den möglichen Sachverhalt, dass beispielsweise bei Einbeziehung der Landwirtschaft und von Kleinstbetrieben die Niedriglohnschwelle sinkt, weil dort das Lohnniveau besonders niedrig liegt? Die sogenannte Niedriglohnschwelle ist eine statistische Kennziffer für die Lohnverteilung . Ihre Höhe hat für sich genommen keine Aussagekraft, da sie neben der verwendeten Datenquelle von zahlreichen Annahmen abhängt, die aus normativen und methodischen Gesichtspunkten heraus zu treffen sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12722 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Aus welchen Branchen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Gegensatz zu den Verdienststrukturerhebungen von 2006 und 2010 bei der Erhebung 2014 zusätzlich erfassten Betriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und in den Erhebungen von 2006 und 2010 nicht berücksichtigt wurden (bitte die zehn Branchen oder Wirtschaftszweige mit den meisten erfassten Beschäftigten nennen, alternativ die zehn Branchen oder Wirtschaftszweige mit den meisten erfassten Betrieben)? Dazu liegen beim Statistischen Bundesamt keine Auswertungen vor. 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den in der Antwort zu Frage 11 genannten zehn Branchen oder Wirtschaftszweigen jeweils der durchschnittliche Bruttostundenverdienst? Hilfsweise können aus den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zur Verdienststrukturerhebung 2014 (Fachserie 16 Heft 1 Tabellen 3.2.4.1 – 3.2.4.20) Angaben zur Anzahl der Vollzeitbeschäftigten und ihrem Bruttomonatsverdienst nach Größenklassen der Anzahl der Beschäftigten für die einzelnen Wirtschaftsabschnitte entnommen werden (siehe nachfolgender Auszug). Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich hier um die Größenklasse des Unternehmens und nicht des Betriebes handelt. Für die Auswahl in der Stichprobe war jedoch die Betriebsgröße relevant. 13. Welche Bedeutung hat die Niedriglohnschwelle für die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Mindestlohnhöhe in Deutschland? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . 3.2.4.1 Bruttomonatsverdienste nach betrieblichen und persönlichen Eigenschaften im April 2014 Deutschland A-S Land- und Forstw irtschaft, Fischerei, Produzierendes Gew erbe und Dienstleistungsbereich Vollzeitbeschäftigte Anzahl Median arithm. Mittel Anzahl Median arithm. Mittel Anzahl Median arithm. Mittel 1 000 1 000 1 000 Insgesamt................................................ 21 166 2 990 3 441 6 720 2 745 3 004 14 445 3 115 3 644 Unternehmen mit … bis … Beschäftigten 1 - 9......................................................... 1 977 2 250 2 627 674 2 000 2 233 1 304 2 396 2 830 10 - 49..................................................... 4 282 2 500 2 895 1 275 2 261 2 527 3 007 2 600 3 051 50 - 99..................................................... 2 109 2 698 3 110 618 2 438 2 687 1 491 2 800 3 285 100 - 249................................................. 2 788 2 864 3 326 818 2 565 2 840 1 970 3 000 3 528 250 - 499................................................. 1 949 3 099 3 563 586 2 750 3 008 1 363 3 263 3 802 500 - 999................................................. 1 526 3 350 3 917 491 2 993 3 350 1 036 3 574 4 185 1000 und mehr......................................... 6 533 3 640 4 054 2 259 3 299 3 572 4 274 3 856 4 308 Betriebliche und persönliche Eigenschaften Insgesamt Frauen Männer Euro Euro Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333