Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12723 18. Wahlperiode 14.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12537 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2017) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichtiges Mittel deutscher und der EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend . So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen . Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen . Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei , bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159) sowie vom 16. Februar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11218). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 02.November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdruck- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12723 sache 18/8198), vom 15. November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330) sowie vom 7. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11391) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt (Stand: 31. März 2017). 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt – BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Antwort zu den Fragen 1 bis 1c und 1e können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende OSZE SMM Ukraine 1.091 31. März 2018 UNMIK Kosovo 1.32 1 Pristina offen EUMM Georgien 211 8 Gori, Zugdidi 14. Dezember 2018 UNMIL Liberia 1.139 3 Monrovia 30. März 2018 UNAMID Darfur/Sudan 17.905 6 Buram, El Fasher 30. Juni 2017 UNSOM Somalia 141 1 Mogadishu 2 Mogadishu 16. Juni 2017 MINUSTAH Haiti 4.519 2 Portau - Prince 1 Port- au- Prince 16. Juni 2017 EUPOL COPPS Palästinensische Gebiete 56 2 Ramallah 30. Juni 2018 EUBAM Moldau/Ukraine 80 1 Kuchurhan 6 Odessa, Chisinau , Kuchurhan , Chernomorsk 30. November 2017 EULEX Kosovo 434 2 Pristina, Mitrovica 16 Pristina, Mitrovica 14. Juni 2018 EUCAP Somalia 54 1 Hargeiza 31. Dezember 2017 MINUSMA Mali 13.357 1 Bamako 13 Bamako, Gao, Mopti 30. Juni 2017 1 nur Polizei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte DEU gesamt davon BPOL (Einsatzort) davon BKA (Einsatzort) davon Zoll (Einsatzort) davon LaPo (Einsatzort) Mandatende EUBAM Rafah Palästinensische Gebiete 8 1 Rafah 30. Juni 2018 EUAM Ukraine 125 1 Kiew 3 Kiew 30. Juni 2017 EUCAP Sahel Mali 91 9 3 Bamako 14. Januar 2019 EUBAM Libyen 18 1 Tunis 21. August 2017 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung im Sinne der Frage neu hinzugekommen und es hat keine Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nennen)? Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung des Bedarfs der Mandatgeber sowie personeller Kapazitäten und finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale Polizeiprojekte an. 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern , Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben )? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 2d können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12723 Einsatz Gesamtstärke davon BPOL davon BKA davon Zoll davon LaPo davon Andere GPPT Afghanistan 44 Funktionen: Sicherheit, Administration , Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor , Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif ) 16 2 0 26 0 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 32 Funktion: Projektleitung, Administration , Trainingsexperten (Standorte: Riad, Damman, Jeddah , Yanbu, Al Wajh, Al Gurayat ) 32 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Funktion: Projektleitung2 Administration 3 0 0 0 0 Twinning-Projekt Ukraine 7 Funktion: Projektleitung und Kurszeitexperten Twinning am Standort Kiew 7 0 0 0 0 Bilaterales Projekt Bosnien und Herzegowina 11 Funktion: Projektleitung und Kurzeitexperten am Standort Sarajevo 11 0 0 0 0 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über sicherheitsrelevante Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im vergangenen Quartal involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen )? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt. 2 Leiter des Projektes TUN ist in Zugleichfunktion als GVB in Tunesien eingesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EUAM (Ukraine) Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen Vorfällen . Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden. OSZE SMM Ukraine Der bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder verletzt. Sicherheitsbedenken für einen Einsatz in Kiew und in den westlichen Oblasten der Ukraine bestehen nicht. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes zu beobachtende Verschärfung der Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen. Die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) kontrollieren weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren und wichtigen Verkehrswege. Den regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich den Taliban, ist es gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen ländlichen Hochburgen und Rückzugsräumen in einzelnen Landesteilen weiter auszubauen. Ein Einflussgewinn der Terrororganisation Islamischer Staat in Afghanistan (Islamic State in Khorasan Province /ISKP) konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstützung internationaler Kräfte, jedoch verhindert werden. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) hat sich im Vergleich zum vorherigen Quartal etwas stabilisiert, bleibt aber weiterhin angespannt. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) und Al-Qaida ist insgesamt hoch. Anfang März 2017 wurde bei einer Polizeirazzia im Al-Rayan Bezirk in Riad ein IS-Angehöriger durch saudi-arabische Sicherheitskräfte getötet , zwei weitere wurden festgenommen. Bei einer Polizeiaktion am 21. Januar 2017 in Djidda sprengten sich zwei Angehörige des IS nach einem Feuergefecht mit Sicherheitskräften selbst in die Luft. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die demokratischen Institutionen fragil bleiben. Der kosovarischen Polizei gelang es durchgängig, die Situation auch bei den von der Opposition organisierten Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen. Am 11. Juni 2017 fanden Neuwahlen statt. UNMIL (Liberia) Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt Liberia ein wirtschaftlich wie politisch fragiler Staat. Auf Grundlage der VNSR-Resolution 2239 (2015) hat die Regierung Liberias die Sicherheitsverantwortung zum 30. Juni 2016 voll- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12723 ständig von UNMIL übernommen. Die VN-Mission ist bis 30. März 2018 verlängert (VNSR-Resolution 2333 (2016)), die Truppenzahl wurde von 1.240 auf maximal 434 reduziert. Auch die Polizeikomponente wurde um gut 50 Prozent auf 310 Personen verringert. UNAMID (Sudan) Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil, Ende Mai 2017 auch mit kurzfristig wieder ausgebrochenen Kämpfen im Jebel Marra-Gebiet. Die humanitäre Situation der Zivilbevölkerung bleibt prekär. Die Friedensverhandlungen stocken derzeit bei der Frage des humanitären Zugangs in die Konfliktgebiete. Im Rahmen des UNAMID-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs die Kernaufgaben der Mission. Die Ausrichtung und Größe der Mission sind derzeit Gegenstand einer strategischen Überprüfung und der zum 30. Juni 2017 anstehenden Mandatsverlängerung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. UNSOM, EUCAP Somalia (ehemals EUCAP Nestor) Mit der letzten Gliedstaatengründung im Jahr 2016 tritt Somalia in eine neue Phase des Föderalisierungsprozesses, in der der Schwerpunkt auf dem Aufbau einer dezentralen Verwaltung des Landes liegt. Mit den Präsidentenwahlen am 8. Februar 2017 wurden Fortschritte auf dem Weg hin zu den ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one vote“ – erzielt, die für das Jahr 2020 avisiert sind. Seit dem Jahr 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (African Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrormiliz in Somalia. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die im September 2015 begonnene Gewaltwelle ist zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen . Die Anschlagshäufigkeit bewegt sich auf dem Niveau vor der vom September 2015. Dennoch bleibt die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt. Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen und Artillerieangriffen in Reaktion hierauf. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Nach häufigeren Öffnungen im Winter ist der Grenzübergang Rafah seit mehr als 80 Tagen für die Ausreise aus Gaza geschlossen. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung . EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt , aber ruhig. Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher Mechanismus ist an der Verwaltungslinie zu Südossetien etabliert. Dies verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauensbildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung , Zugang zu Archiven). Schließung zwei von vier Übergängen an der Verwaltungslinie (Abchasien) wird als problematisch angesehen, südossetische Verkündung von „zero tolerance“ gegenüber ABL-Überschreitungen hat die Spannungen erhöht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali) Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt weiter fragil. Das malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen islamistische -terroristische Gruppierungen vor, welche aber nach wie vor asymmetrische Angriffe gegen malische und in Mali eingesetzte ausländische Streitkräfte durchführen. EUBAM Libyen (z.Zt. Tunesien) Die Sicherheitslage bleibt in weiten Teilen Libyens angespannt. Rivalisierende Gruppen und Milizen ringen um ihren jeweiligen Einfluss. Feldmarschall Haftar konnte in den vergangenen Monaten auch seinen politischen Einfluss ausbauen. MINUSTAH (Haiti) MINUSTAH hat nach dem Hurrikan im Oktober 2016 die Bevölkerung mit Nothilfe - und Aufbauarbeiten unterstützt und bei der Organisation und Durchführung der Wahlen erhebliche logistische Hilfe geleistet. Seit 7. Februar 2017 ist der mit deutlicher Mehrheit neugewählte Staatspräsident Moïse im Amt, der auch über eine Mehrheit in den beiden Kammern des Parlaments von Haiti verfügt. Haiti hat damit eine Chance, größere politische Stabilität zu erreichen. MINUSTAH und die VN agieren in Haiti seit Ende des Jahres 2010 vor dem Hintergrund einer Cholera-Epidemie, an der seitdem mehr als 8.000 Menschen gestorben sind. Die Mission unterstützt die haitianischen Behörden bei der Bekämpfung der Epidemie. Am 12. April 2017 wurden die graduelle Beendigung der „militärischen Komponente“, eine Reduktion der Polizeikomponente und die Schließung der Mission bis zum 15. Oktober 2017 beschlossen. Die Folge-Peacekeeping-Mission MINUJUSTH (UN Mission for Justice Support in Haiti) ist zunächst für den Zeitraum 16. Oktober 2017 bis 15. April 2018 vorgesehen . Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2016. 5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten angeben)? Zum Stichtag waren gemäß nachfolgender Übersicht 63 Verbindungsbeamte (VB) des BKA an 51 Standorten in 49 Staaten eingesetzt. Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Afghanistan Kabul 2 Marokko Rabat 1 Ägypten Kairo 1 Mexiko Mexiko-City 1 Albanien Tirana 1 Niederlande Den Haag 1 Algerien Algier 1 Österreich Wien 1 Argentinien Buenos Aires 1 Pakistan Islamabad 1 Belgien Brüssel 1 Panama Panama-Stadt 1 Brasilien Brasilia 1 Nigeria Lagos 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12723 Land Ort Anzahl BKA-VB Land Ort Anzahl BKA-VB Brasilien Sao Paulo 1 Peru Lima 1 Bulgarien Sofia 1 Polen Warschau 1 China Peking 2 Portugal Lissabon 1 Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Rumänien Bukarest 2 Frankreich Paris 2 Russische Föderation Moskau 2 Ghana Accra 1 Saudi-Arabien Riad 1 Griechenland Athen 1 Schweden Stockholm 1 Großbritannien London 2 Serbien Belgrad 1 Indien Neu Delhi 1 Spanien Madrid 2 Indonesien Jakarta 1 Südafrika Pretoria 1 Italien Rom 2 Thailand Bangkok 2 Jordanien Amman 1 Tunesien Tunis 1 Kasachstan Astana 1 Tschechische Republik Prag 1 Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1 Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1 Kosovo Pristina 1 Ukraine Kiew 1 Kroatien Zagreb 1 USA Washington 2 Lettland Riga 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Libanon Beirut 1 Gesamt 63 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 49 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei an 32 Einsatzorten in 25 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 2 Äthiopien Addis Abeba 1 Algerien Algier 1 China Guangzhou 2 China Peking 2 China Shanghai 2 Ghana Accra 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Einsatzort Anzahl DVB Indien Chennai 1 Indien Mumbai 1 Indien Neu Delhi 2 Iran Teheran 2 Irak Erbil 1 Jordanien Amman 3 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 1 Malaysia Kuala Lumpur 1 Nigeria Lagos 2 Pakistan Islamabad 1 Russland Moskau 3 Russland Sankt Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 3 Südkorea Seoul 1 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 1 Türkei Istanbul 4 Ukraine Kiew 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 1 Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2 Weißrussland Minsk 1 Vietnam Hanoi 1 Gesamt 49 b) Sicherheitsbeamte, Zum Stichtag waren 229 Sicherheitsbeamte der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz: Land/Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 14 Kuba/Havanna 2 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Kuwait/Kuwait 1 Ägypten/Kairo 5 Libanon/Beirut 9 Albanien/Tirana 1 Algerien/Algier 5 Mali/Bamako 3 Armenien/Eriwan 1 Marokko/Rabat 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12723 Land/Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Aserbaidschan/Baku 2 Mauretanien/Nouakchott 2 Äthiopien/Addis Abeba 1 Mazedonien/Skopje 1 Bahrain/Manama 1 Moldau/Chisinau 1 Bangladesch/Dhaka 1 Niger/Niamey 1 Belarus/Minsk 4 Nigeria/Abuja 2 Belgien/Brüssel 4 Nigeria/Lagos 3 Belgien/Brüssel 3 Pakistan/Islamabad 4 Bosnien und Herzegowina/Sarajewo 1 Pakistan/Karachi 2 Brasilien/Sao Paolo 1 Palästina/Ramallah 1 Bulgarien/Sofia 1 Polen/Warschau 1 Burkina Faso/Ouagadougou 2 Russland/Kaliningrad 1 Burundi/Bujumbura 1 Russland/Moskau 10 China/Hongkong 2 Russland/Nowosibirsk 2 China/Peking 13 Russland/St. Petersburg 1 Korea//Pjöngjang 1 Saudi Arabien/Riad 4 Elfenbeinküste/Abidjan 1 Senegal/Dakar 1 Frankreich/Paris 6 Serbien/Belgrad 2 Georgien/Tiflis 2 Spanien/Madrid 1 Ghana/Accra 0 Sri Lanka/Colombo 1 Griechenland/Athen 2 Sudan/Khartum 2 Großbritannien/London 6 Thailand/Bangkok 1 Tschad/N'Djamena 1 Indien/New Delhi 3 Tschechien/Prag 1 Indonesien/Jakarta 2 Tunesien/Tunis 4 Irak/Bagdad 8 Türkei//Izmir 2 Irak/Erbil 4 Türkei/Ankara 7 Iran/Teheran 6 Türkei/Istanbul 4 Israel/Tel Aviv 2 Turkmenistan/Duschanbe 1 Italien/Rom 1 Ukraine/Kiew 3 Jordanien/Amman 3 Ungarn/Budapest 1 Kasachstan/Almaty 1 USA/New York 5 Kasachstan/Astana 1 USA/Washington 15 Kenia/Nairobi 2 Usbekistan/Taschkent 2 Kirgisien/Bischkek 1 Vietnam/Hanoi 2 Kongo/Kinshasa 2 Vietnam/Ho-Chi-Minh-City 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land/Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Kosovo/Pristina 1 Gesamt 229 Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes zum Schutz deutscher Auslandsvertretungen 26 Polizeibeamte als Sicherheitsberater an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein: Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl Afghanistan/Kabul 1 Irak//Bagdad 2 Afghanistan/Masar-e-Sharif 1 Iran//Teheran 1 China/Peking 1 Kenia/Nairobi 1 Kolumbien/Bogota 1 Libanon/Beirut 1 Venezuela/Caracas 1 Mali/Bamako 1 Ägypten/Kairo 1 Pakistan/Islamabad 1 Äthiopien/Addis Abeba 1 Russland/Moskau 1 Ghana/Accra 1 Saudi Arabien/Riad 1 Guatemala/Guatemala-Stadt 1 Türkei/Ankara 1 Indonesien/Jakarta 1 Vereinigte Staaten von Amerika //New York 1 Indien/New Delhi 1 Pretoria/Südafrika 1 Paris/Frankreich 1 Athen/Griechenland 1 Taschkent/Usbekistan 1 Gesamt 26 Zudem setzt die Bundespolizei insgesamt 27 Polizeibeamte als Personenschutz Ausland an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein: Land / Ort Anzahl Land / Ort Anzahl Afghanistan, Kabul 10 Afghanistan, Mazar-e-Sharif 6 Irak, Bagdad 10 Tunesien, Tunis (Personenschutz- Verbindungs-beamter) 1 Gesamt 27 c) grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 24 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei (GVB) sowie 2 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre Verstärkungen im Ausland gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt. Land Anzahl Land Anzahl Indien 1 Libanon, (zgl. Polizeiberater) 1 1 Albanien, mit Nebenakkreditierung Kosovo 1 Bosnien und Herzegowina, mit Nebenakkreditierung Montenegro 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12723 Land Anzahl Land Anzahl Bulgarien 1 China 1 Tschechien, mit Nebenakkreditierung Slowakei 1 Ägypten 1 Spanien 1 Frankreich 1 Griechenland 2 Ungarn, mit Nebenakkreditierung Österreich 1 Italien, mit Nebenakkreditierung Malta 1 Marokko 1 Litauen, mit Nebenakkreditierung Estland und Lettland 1 Rumänien, mit Nebenakkreditierung Moldau 1 Polen 1 Serbien, mit Nebenakkreditierung Mazedonien 1 Russland 1 Türkei 1 Tunesien 2 Kroatien, mit Nebenakkreditierung Slowenien 1 Ukraine 1 d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen, und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 8 Polizeibeamte der Bundespolizei als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen eingesetzt. Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 3 Bilateral Griechenland Thessaloniki 1 Bilateral Griechenland Patras 1 Bilateral Griechenland Igoumenitsa 1 Bilateral Italien Mailand 2 Bilateral Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten zu den Fragen 7e und 7g verwiesen. e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Antwort zu den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? Antwort ist nicht vorhanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen, und an welchen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Funktion Anzahl Head of Operations Division 1 Situation Centre 1 Training Unit 1 Return Support 1 Pooled Resources 1 Risk Analysis Unit 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), Die seit März 2016 eingesetzten 2 Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei mit 24 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Poseidon 2017 den griechischen Behörden zur Verfügung gestellt. Seit dem 31. Oktober 2016 werden der bulgarischen Grenzbehörde 10 Streifenfahrzeuge mit 20 Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen Land-außengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung gestellt . Seit dem 13. Februar 2017 werden der griechischen Polizei 5 Streifenfahrzeuge mit 10 Polizeibeamten zur Überwachung der Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Kilkis im Rahmen des gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2017 zur Verfügung gestellt. d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, Zum Stichtag wurden insgesamt 7 deutsche Polizeibeamte als „Screener“ eingesetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12723 e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen), Maßnahme Anzahl Frontex JO Triton 23 Frontex JO Poseidon 64 Frontex FOA Land 77 Frontex FP Land 13 Gesamt 177 f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte Sri Lanka Deutschland, Schweden 4 Serbien / ejR Mazedonien Österreich, Deutschland, Island 18 Georgien/ Armenien Österreich, Deutschland, Schweden, Griechenland, Belgien 34 Albanien/ Kosovo Deutschland, Schweden 33 Kosovo Österreich, Deutschland, Finnland, Ungarn 30 Nigeria Italien, Deutschland, Polen 5 Pakistan Griechenland, Deutschland, Frankreich , Belgien, Ungarn, Finnland 24 Albanien Deutschland, Finnland, Island 28 Nigeria Deutschland, Schweiz, Tschechische Republik, Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Frankreich, Spanien, Österreich 18 Albanien/ Georgien Deutschland, Schweden, Spanien 24 Kosovo Deutschland, Österreich 21 Georgien / Armenien Deutschland, Griechenland, Österreich 16 Nigeria Deutschland, Belgien, Italien 21 Albanien / Kosovo Schweden, Deutschland 36 Russland Deutschland, Österreich 14 Pakistan Griechenland, Deutschland, Frank-reich, Finnland, Ungarn 28 Kosovo Deutschland, Finnland 21 Albanien Deutschland, Spanien , Island 24 ejR Mazedonien Deutschland, Island 26 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Polizeivollzugsbeamte Kosovo Deutschland, Österreich 20 Ghana / Nigeria Italien, Deutschland, Belgien 13 Pakistan Deutschland, Griechenland, Österreich , Belgien, Litauen, Tschechische Republik, Dänemark, Slowenien, Rumänien , Slowakei, Niederlande 18 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogen Erkenntnismitteilungen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2017 sind insgesamt 399 Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt . Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten 398 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 85 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung unerlaubter Einreise 156 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch 5 Fälle Verdacht Visumerschleichung 14 Fälle Kfz-Kriminalität 5 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-Zugehörigkeit) 9 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche 15 Fälle Missbrauch Verdacht Aufenthaltsrecht/ Sozialbetrug 1 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/ Scheinehe 2 Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat 1 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 4 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung 89 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 12 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittbescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze) Zusätzlich wurde eine Erkenntnisanfrage bearbeitet. In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend zusätzlich die Auflistung der konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12723 Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil Griechenland Lesbos JO Poseidon 35 Organisation Grenzkontrolle Registrierung Rückführung Griechenland Samos JO Poseidon 17 Grenzkontrolle Registrierung Griechenland Leros JO Poseidon 1 Registrierung Griechenland Kos JO Poseidon 8 Grenzüberwachung Grenzkontrolle Griechenland Piräus JO Poseidon 3 Organisation Griechenland Kipi JO FP Land 3 Grenzkontrolle Griechenland Kristallopigi JO FP Land 1 Grenzkontrolle Griechenland Kilkis JO FOA Land 21 Grenzüberwachung Italien Pozzallo JO Triton 5 Grenzkontrolle Registrierung Italien Taranto JO Triton 4 Organisation Registrierung Italien Trapani JO Triton 5 Grenzkontrolle Registrierung Italien Lampedusa JO Triton 6 Grenzkontrolle Registrierung Italien Crotone JO Triton 3 Registrierung Bulgarien Svilengrad JO FOA Land 35 Grenzüberwachung Bulgarien Elhovo JO FOA Land 11 Grenzüberwachung Bulgarien Bolyarovo JO FOA Land 6 Grenzüberwachung Ungarn Kiskunhalas JO FOA Land 4 Grenzüberwachung Ungarn Röszke JO FP Land 4 Grenzkontrolle Ungarn Tompa JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Bajakovo JO FP Land 2 Grenzkontrolle Kroatien Karasovici JO FP Land 1 Grenzkontrolle 8. Welche Gerätschaften ist von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern sind diese benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Die Bundespolizei stellt FRONTEX im Technical Equipment Pool weiterhin folgende Einsatzmittel zur Verfügung: 1 mobilen Herzschlagdetektor 3 Einsatzhubschrauber 1 Einsatzschiff Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2 Kontroll- und Streifenboote 10 Wärmebildkameras 2 Einsatzfahrzeuge Die 2 Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis auf weiteres im Rahmen der FRONTEX JO Poseidon 2017 zur Wahrnehmung von Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7c verwiesen. 9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen? a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien bzw. Bundespolizei bzw. BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht? f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt? Bundeskriminalamt Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen. Bundespolizei (Europäische Zusammenarbeit) Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatz -mittel Italien Zugstreifen trilateral DEU- AUT-ITA: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration Täglich 2 PVB, partielle Beteiligung von Beamten des Freistaat Bayern DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Ungarn Zugstreifen trilateral DEU- AUT-HUN: Bahnsicherheit, Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität/Schleusungskriminalität /Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 PVB DEU Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12723 Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatz -mittel Tschechien Gemeinsame Streifen bilateral DEU-CZE: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Polen Gemeinsame Dienststellen (Projektstatus) auf Grundlage des DEU-POL Polizeivertrages : Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Frankreich Gemischte Streifen bilaterale DEU-FRA sowie streckenbezogene Zugstreifen (z.B. Kaiserslautern - Paris): Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB Bilateral Nein Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Schweiz Gemeinsame bilaterale DEU-CHE Streifen: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Dänemark Gemeinsame bilaterale DEU-DAN Streifen: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB und des Landes Schleswig -Holstein Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen UZwG Ja/Nein Führungs-/Einsatz -mittel Niederlande Gemeinsame bilaterale DEU-NLD Streifen: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration Je Streife 1 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Niederlande Grenzüberschreitende Polizeiteams (GPT) DEU-NLD: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration 2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste Belgien Gemeinsame bilaterale DEU-BEL Streifen: Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität / Schleusungskriminalität/ Unerlaubte Binnenmigration je Streife 1 - 2 PVB Bilateral Nein KFZ-BPOL, Dienstwaffe (Pistole P30), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und persönliche Schutzweste 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal durchgeführt bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben )? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/12723 Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Albanien Arbeitsbe-such Bekämpfung reisender und international agierender Täter mit den Nachbarund Täterherkunftsstaaten - Eigentumskriminalität 17.01.2017 - 19.01.2017 Albanien 11.223,69 € 0610 - 687 07 Albanien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Armenien, Georgien, Moldau, Ukraine, Aserbaidschan Multinationaler Lehrgang Ethik/Anti-Korruption 30.01.2017 - 31.01.2017 Deutschland 0,00 € Benin Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Ecuador Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Indonesien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Irak Lehrgang Terrorismusbekämpfung (Grundlagen ) 15.03.2017 - 23.03.2017 Jordanien/Irak 15.000,00 € 6002 - 687 03 Irak, Jordanien Arbeitsbesuch Projektberater/Begleitung PAH-Maßnahmen 13.03.2017 - 21.04.2017 Jordanien 73.929,50 € 0610 - 687 07 Jordanien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0501 - 687 23 Kenia Lehrgang Bekämpfung Rauschgift-Kriminalität 27.03.2017 - 31.03.2017 Kenia 30.000,00 € 0610 - 687 07 Kenia Arbeitsbe-such Überarbeitung Lehrplan Polizeischule - praktisches Training zu Didaktik 06.02.2017 - 10.02.2017 Kenia 8.710,48 € 0501 - 687 34 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Kenia, Tansania, Uganda Multinationaler Lehrgang Todesermittlungslehrgang 06.02.2017 - 17.02.2017 Uganda 31.534,77 € 0501 - 687 34 Kolumbien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Kosovo Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Serbien 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Libanon Arbeitsbe-such Terrorismusbekämpfung 30.01.2017 - 02.02.2017 Deutschland 5.366,71 € 0610 - 687 07 Libanon Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Marokko Arbeitsbe-such Monitoring/ Evaluierung - Projektkoordinierung 30.01.2017 - 02.02.2017 Marokko 4.268,38 € 0501 - 687 23 Marokko Arbeitsbe-such Forensik/Ausweisdokumente 14.03.2017 - 16.03.2017 Deutschland 3.500,00 € 0501 - 687 23 Mazedonien Arbeitsbesuch Schmauchspurenanalyse 14.02.2017 - 17.02.2017 Mazedonien 0,00 € Moldau Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Mongolei Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Montenegro Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Nigeria Arbeitsbe-such Rauschgift/ Sondierung Diensthundführer 26.02.2017 - 04.03.2017 Deutschland 6.624,00 € 0501 - 687 23 Nigeria Arbeitsbe-such Menschenhandel und Wirtschaftskriminalität 27.03.2017 - 29.03.2017 Österreich 1.696,00 € 0501 - 687 23 Nigeria Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0501 - 687 23 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/12723 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Kriminalstatistik und Lagebild 10.03.2017 - 17.03.2017 Palästinensische Gebiete 4.963,66 € 0501 - 687 23 Palästinensische Gebiete Lehrgang Tatortarbeit/Spuren-sicherung und AFIS 23.03.2017 - 01.04.2017 Palästinensische Gebiete 18.496,00 € 0501 - 687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Tatortarbeit/Spurensicherung und AFIS 25.02.2017 - 04.03.2017 Deutschland 11.170,00 € 0501 - 687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Tatortarbeit/ Spurensicherung und AFIS 04.03.2017 - 11.03.2017 Deutschland 11.170,00 € 0501 - 687 23 Palästinensische Gebiete Arbeitsbesuch Tatortarbeit/Spurensicherung und AFIS 25.02.2017 - 11.03.2017 Deutschland 7.746,00 € 0501 - 687 23 Palästinensische Gebiete Lehrgang Konflikttraining Train-the-Trainer (ergänzende Maßnahmen ) 04.03.2017 - 17.03.2017 Palästinensische Gebiete 14.188,00 € 0501 - 687 23 Peru Lehrgang Schiffs- und Contai-nerkontrollen 13.02.2017 - 24.02.2017 Peru 0,00 € Ruanda Lehrgang Tatortarbeit 06.03.2017 - 17.03.2017 Ruanda 20.000,00 € 0610 - 687 07 Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Studienbesuch Rauschgiftbekämpfung in Baden- Württemberg 10.01.2017 - 12.01.2017 Deutschland 0,00 € Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“- Seminar OK-Ermittlung (Drogen) I 23.01.2017 - 27.01.2017 Serbien 0,00 € Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Operative Analyse 20.03.2017 - 24.03.2017 Serbien 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Internationale Kooperation I 07.02.2017 - 09.02.2017 Serbien 0,00 € Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Workshops zu Drogenhandel via Internet/Darknet 13.03.2017 - 17.03.2017 Serbien 0,00 € Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Finanzermittlung: Gesetzeslage OK 23.01.2017 - 27.01.2017 Serbien 0,00 € Serbien Lehrgang Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Finanzermittlung: Gesetzeslage schwere Kriminalität 06.02.2017 - 10.02.2017 Serbien 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Studienbesuch Finanzermittlung Baden -Württemberg 06.03.2017 - 10.03.2017 Deutschland 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 24.01.2017 - 26.01.2017 Serbien 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Studienbesuch Drogenanalyse 13.03.2017 - 17.03.2017 Deutschland 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 31.01.2017 - 01.02.2017 Serbien 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 31.01.2017 - 01.02.2017 Serbien 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/12723 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/Ort Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten/ HH-Stelle Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 07.02.2017 - 09.02.2017 Serbien 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 24.01.2017 - 25.01.2017 Serbien 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Studienbesuch „Faserspuren“ 27.03.2017 - 31.03.2017 Deutschland 0,00 € Serbien Arbeitsbe-such Twinning „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ - Bedarfserhebung 31.01.2017 - 02.02.2017 Serbien 0,00 € Serbien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Taiwan Arbeitsbe-such Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismusbekämp - fung 27.03.2017 - 31.03.2017 Deutschland 4.000,00 € 0610 - 687 07 Tunesien Arbeitsbe-such Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln - Evaluierung und fachlicher Austausch 30.01.2017 - 02.02.2017 Deutschland 8.201,95 € 0501 - 687 23 Tunesien Arbeitsbe-such Rechtsstaatliches Verwaltungshandeln - Evaluierung und fachlicher Austausch 06.02.2017 - 10.02.2017 Deutschland 8.393,73 € 0501 - 687 23 Tunesien Lehrgang Terrorismus 14.02.2017 - 22.02.2017 Tunesien 11.802,50 € 0501 - 687 23 Tunesien Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 6002 - 687 03 Usbekistan Stipendiat Basismodul 02.01.2017 - 14.04.2017 Deutschland 1 6.000,00 € 0610 - 687 07 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anmerkungen zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des BKA und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in Deutschland variierte die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den einzelnen Maßnahmen beteiligt waren. Lediglich zum Stipendiatenprogramm des BKA können detaillierte Angaben gemacht werden. Allgemein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren , wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher kleinere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe): Aus der folgenden Tabelle gehen die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und der Zeitraum der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 0624- 532 02) Bezeichnung ISEC 2013 ca. 18.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027 Strengthening and sustainable establishment of the European Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST) 01.01.2015 - 19.05.2017 ISEC 2013 ca. 29.000,- € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421 SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market development of NPS by forensic analysis of the composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE) 01.04.2015 - 31.03.2017 ISEC 2013 ca. 52.000,- € HOME/2013/ISEC/MO/ENFSI/4000005962 ENFSI – Arbeitsgruppen/forensische Datenbanken 01.01.2015 - 31.05.2017 ISF-zentral 2014 0,00 €. HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822 Towards the development of Pan-European databases in forensic science – TDPEDFS (ENFSI) 01.01.2016 – 31.12.2017 ISF-zentral 2014 ca. 8.000,-€. HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532 Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness (CONTRA) 01.03.2016 – 28.02.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/12723 Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 0624- 532 02) Bezeichnung ISF-dezentral 2015 0,00 € IK25-5793-2015-01 Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme – eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)“ 01.07.2016 – 30.06.2018 ISF-zentral 2015 0,00 €. HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001 Development of the next generation uniform format EU visa sticker (NEVIS) 01.02.2016 – 31.10.2017 ISF-zentral 2016 ca. 18.000,- € EMPACT/01/OAP.2016/CCA OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA) 15.04.2016 – 30.06.2017 ISF-Dezentral 2016 ca. 16.000.- € IK25-5793-2016-09 Projekt Prinz - Bekämpfung der international organisierten Eigentumskriminalität 01.09.2016 - 31.08.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 2.600.- € IK25-5793-2016-15 Professionelle Sicherung von illegalen Rauschgiftlaboren (Bunker Kevelaer) 01.10.2016 - 30.09.2019 ISF-Dezentral 2016 0.00 € IK25-5793-2016-08 Organisierte Finanzdelikte - Chipkarten - Analysen mit Ermittlerunterstützung (CheckCard) 01.03.2017 - 29.02.2020 ISF-Dezentral 2016 ca. 20.000.- € IK25-5793-2016-14 Bekämpfung des Nigerianischen Menschenhandels in Europa THB ETUTU 2017-2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 10.000.- € IK25-5793-2016-10 Bekämpfung der Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität in Deutschland - Parallelgesellschaft und Verfahrensführung (REOK 2017-2019) 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 5.000.- € IK25-5793-2016-11 Research Network on Organised Crime 2017-2019 01.01.2017 - 31.12.2019 ISF-Dezentral 2016 ca. 1.500.- € IK25-5793-2016-07 Weiterentwicklung und Verbreitung der Europäischen Fahrzeug- Identifizierungs-Datei (EuFID) 01.01.2017 - 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderprogramm Ausgaben (HH-Titel 0624- 532 02) Bezeichnung ISF-Dezentral 2016 ca. 200.- € IK25-5793-2016-12 Ausbeutung Minderjähriger in Deutschland sowie in Bulgarien und Rumänien (AusMin) 01.01.2017 - 31.12.2018 ISF-Dezentral 2016 0,00 € IK25-5793-2016-03 Stärkung der Fähigkeit zur Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke sowie zur Verhütung entsprechender Straftaten (IMSI-Catcher) 01.01.2017 - 31.12.2019 Bundespolizei Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Albanien ABH Lehrgang zur Bewältigung von grenzpolizeilichen Lagen für Führungskräfte 20.- 26. 03. 2017 ALB ALB Grenzpolizei 0610.68707 1745,10 € Serbien ABH Grenzpolizeiliche Maßnahmen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung 06.-10.03.- 2017 Belgrad SRB Grenzpolizei 0610.68707 Noch nicht abgerechnet Bosnien und Herzegowina ABH Umsetzungsplanung beim Informationsmanagement 30.01.- 02.02.2017 Sarajevo BIH Grenzpolizei 0610.68707 2355,06 € Bosnien und Herzegowina ABH Finalisierung für den Bereich des Informationsmanagements 20.03.- 23.03.2017 Sarajevo BIH Grenzpolizei 0610.68707 1652,54 € Bosnien und Herzegowina ABH Umsetzungsplanung im Bereich Finanzmanagement 30.01.- 02.02.2017 Sarajevo BIH Grenzpolizei 0610.68707 2532,10 € Bosnien und Herzegowina ABH Finalisierung für den Bereich des Finanzmanagements 20.03.- 23.03.2017 Sarajevo BIH Grenzpolizei 0610.68707 2496,26 € Bosnien und Herzegowina ABH Umsetzungsplanung im Bereich Innenrevision 13.03.- 15.03.2017 Sarajevo BIH Grenzpolizei 0610.68707 2264,94 € Ukraine ABH Grundlehrgang Dokumenten - und Urkundensicherheit 28.- 30. 03. 2017 Lemberg Staatlicher Grenzschutzdienst UKR 0610.68707 165,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/12723 Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Urkaine ABH Grundlehrgang Polizeiliche Identitätsprüfung 28.- 30.0 3. 2017 Lemberg Staatlicher Grenzschutzdienst UKR 0610.68707 165,00 € Afghanistan ABH BPOLI CGN BPOLD STA am HKIA, Luftsicherheit , Durchsuchung von KFZ und Personen, Schulung Waffen, 1 Monat , 2 Kurzzeitexperten (F) 09.01.-05. 02.2017 Hamid Karzai International Afghanische Grenzpolizei Airport 0610.68707 8.306,00 € Afghanistan ABH BPOLI CGN am HKIA, Luftsicherheit, Auffinden von Gegenständen, taktisches Vorgehen, 1 Monat, 2 Kurzzeitexperten (F) 13.02. - 12. 03.2017 Hamid Karzai International Airport Afghanische Grenzpolizei 0610.68707 12.400,00 € Afghanistan ABH Besuch Delegation afghanischer Führungskräfte des Grenzschutzes; Informations - und Erfahrungsaustausch im Bereich Ausund Fortbildung 22.- 28. 03. 2017 DEU Afghanische Nationalpolizei 0610.68707 3.318,21 € Korea ABH Besuch einer Delegation von Führungskräften Korea Immigration Service aus den technischen Fachbereichen des Schwerpunkt : technische Möglichkeiten im Rahmen der Grenzkontrolle (Smart- Border-Systemen) 16.03.2017 DEU Korea Immigration Service 0610.68707 45,00 € Israel ABH Besuch einer israelischen Delegation bei der BPOLD FRA 31.01. 2017 DEU Israeli Police/ Deutschland 0610.68707 335,00 € Turkmenistan ABH Delegationsbesuch Turkmenistan im Seehafen Rostock Cabinet Ministers, The State Service of Maritime and River Transportation, Ministry of Internal affairs , State Customs Service , State Service Migration , State Frontier Service , Ministry of Health and Medical Industry 17.03. 2017 DEU Turkmenische Behörden/ Deutschland 0610.68707 0,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Begünstigte Partnerbehörde HH-Stelle / Kosten Russland ABH Expertenaustausch zu bedeutsamen Sportveranstaltungen auf internationaler Ebene mit Blick auf die FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2018 in RUS 13.03.2017 Föderaler Sicherheitsdienst der Russischen Föderation 0610.68707 Noch nicht abgerechnet Palästina Evaluierung Evaluierungsreise 10. KW / Ramallah Palestinian Civil Police 0501.68723 1794,19 € Tunesien ABH Arbeitstreffen 6. KW / Tunis Grenzpolizei 0501.68723 sowie 6002.68703 insgesamt ca. 23.000 € Tunesien ABH Multiplikatoren- Qualifizierung Erkennen von Urkundenfälschungen 7.KW / Tozeur Grenzpolizei Tunesien ABH Fahrsicherheits-training 7.KW / Tunis - Mornaguia Nationalgarde Tunesien ABH Training polizeiliches Boarding 9./10. KW / DEU/Neustadt in Holstein Nationalgarde Tunesien ABH Training Verhalten im Grenzraum 10. + 11. KW / Oued Zarga Nationalgarde Tunesien ABH Einweisung Nutzung Wärmebildgeräte 11. KW / Oued Zarga Nationalgarde Tunesien ABH Multiplikatoren Qualifizierung zur Erkennung von Urkundenfälschungen 12. KW / Djerba Grenzpolizei Tunesien ABH Multiplikatoren-Qualifizierung zur Erkennung von Urkundenfälschungen 13. KW / Monastir Grenzpolizei Tunesien ABH Fahrsicherheitstraining 13. KW / Tunis - Mornaguia Nationalgarde Tunesien ABH Einweisung Nutzung - PowerMoon, - Notstromaggregate, - Durchsuchungs-spiegel 13. KW / Oued Zarga Nationalgarde Ergänzung: Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes sowie das Twinning-Projekt in der Ukraine dauern weiterhin an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/12723 Eine Quantifizierung der Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben werden. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum/ Ort Anzahl ausl. Tln. Anzahl DEU Tln. Kosten in € Serbien ABH Förderung und Entwicklung einer bürgernahen Polizei 25.-27.01.2017 Belgrad 13 3 479,45 Kroatien ABH Entwicklung und Umsetzung der Präventionsarbeit in einem Polizeipräsidium 27.01.- 01.03.2017 Zagreb 4 2263,60 Russland ABH Polizeiliche Einsatzbewältigung im Zusammenhang mit Fußballspielen 09.03.- 12.03.2017 Berlin/ München 11 6 1380,37 11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen , und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Bundeskriminalamt Die für das zweite Quartal 2017 geplanten Maßnahmen des BKA befinden sich in der Umsetzung. Bundespolizei Die für das zweite Quartal 2017 geplanten Maßnahmen der Bundespolizei befinden sich in der Abstimmung. Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Es ist beabsichtigt die Zusammenarbeit mit den ausländischen Sicherheitskräften fortzusetzen. Die Maßnahmenplanung befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Titel 0610 687 07 getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern bzw. BKA bzw. Bundespolizei aufgliedern)? Bundeskriminalamt: Land Ort Funktion davon BKA davon BPol davon Zoll davon LaPo Andere Belgien Brüssel Interpol - Entsandter Beamter (seconded ) 1 0 0 0 0 Frankreich Lyon Interpol - Entsandte Beamte (seconded) 7 0 1 3 0 Niederlande Den Haag Europol - Verbindungsbeamte 6 1 1 3 0 Jordanien Amman Unterstützung BKA-Verbindungsbeamter 1 0 0 0 0 Palästinensische Gebiete Ramallah Polizeiberater 1 0 0 0 0 Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage bilateraler Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundespolizei Land/ Organisation Art der Maßnahme Ort Vereinte Nationen Fachliche Beratung, Informationssteuerung und - gewinnung an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen USA/New York Europäische Union Fachliche Beratung, Informationssteuerung und - gewinnung ; Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU Belgien/Brüssel Europol Niederlande/Den Haag KAIPTC Fachliche Beratung, Informationssteuerung und - gewinnung beim Kofi Anan Peace Keeping Trainingscenter Accra/Ghana DEU Konsulat New York migrations- und grenzpolizeilicher Berater BPOL in den USA zgl. Verbindungsbeamter BPOL USA/New York Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/12723 Land/ Organisation Art der Maßnahme Ort Österreich Expertentreffen Teilnahme am Konsortialmeeting im Rahmen des bilateralen Forschungsprojektes FLORIDA AUT/Wien Österreich Fortbildungsveranstaltung Einweisung von Angehörige der Österreichischen Polizei im Rahmen ihres Besuches an der KB HH in die Grundlagen der PTR Aus- und Fortbildung DEU/Hamburg Österreich Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern, Austausch der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst. AUT/Thörl-Maglern Schweiz Fortbildungsveranstaltung Erstintervention bei komplexen lebensbedrohlichen Einsatzlagen DEU/Konstanz Tschechien Expertentreffen Besprechung IKT-Zusammenarbeit CZE Tschechien Workshop Sitzung der UAG Lageaustausch zur Regionalen Bayerisch -Tschechischen Arbeitsgruppe: Austausch von Informationen zu aktuellen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen und Kriminalitätsphänomenen im bayerisch -tschechischem Grenzgebiet in CZE CZE Tschechien Fortbildungsveranstaltung Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen CZE/Ostrov Tschechien Expertentreffen Internationales Seminar „Terrorismus“. Darstellung der gegenwärtigen Bedrohungslage durch den Terrorismus , Strategien und Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung CZE/Holesov Tschechien Expertentreffen Erstellung DEU-CZE-Lagebild DEU/München Tschechien Expertentreffen Besprechung Novellierung Leitfäden, Vorbereitung 8. Sitzung DEU-CZE LG CZE/Prag Finnland Schulungsmaßnahme International Baltic ACO-SAR Course; Lehrgang für Aircraft Coordinator (ACO) FIN Frankreich Hospitation G 20-Finanzministertreffen DEU/Baden-Baden Kroatien Fortbildungsveranstaltung Teilnahme an dem EBCGT Land Border Surveillance Officer Training II/2017 HRV/Zagreb Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land/ Organisation Art der Maßnahme Ort Italien Expertentreffen Besprechung über die Thematik trilaterale Streifen ITA/Bozen Polen Expertentreffen 27. Sitzung der AG Grenze DEU/Blumberg Rumänien Fortbildungsveranstaltung Schulungsmaßnahme Kfz-Kriminalität zur Unterstützung der ROU Polizeiakademie ROU Slowakei Fortbildungsveranstaltung Teilnahme an der RAILPOL-Arbeitsgruppe „Public Order“ SVK/Bratislava Schweden Expertentreffen Informationsaustauschen zum Thema Asyl und Migration mit Vertretern der SWE Polizei sowie der Asylbehörde DEU 13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugesagt , aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger, jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)? Bundeskriminalamt: Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe Ghana 2 Diensthunde Narcotics Control Board 12.000,00 € Irak portable GPS-Systeme (mit Kar-tenmaterial Irak) Innenministerium Counter Explosives Directorate 5.600,00 € Irak Zündmaschinen Innenministerium Counter Explosives Directorate 14.105,00 € Irak Einsatzrucksäcke Innenministerium Counter Explosives Directorate 56.420,00 € Irak Laser-Kopierer-Drucker Innenministerium Counter Explosives Directorate 910,00 € Irak Transportkisten für Zündmittel Innenministerium Counter Explosives Directorate 10.192,00 € Irak EOD-Arbeitsgerät, Sandsackfül-ler, Schaufeln, Lötgerät Innenministerium Counter Explosives Directorate 4.422,60 € Irak EOD-Werkzeugkoffer Innenministerium Counter Explosives Directorate 21.840,00 € Irak EOD-Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Klebeband, Sandsäcke ) Innenministerium Counter Explosives Directorate 1.493,25 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/12723 Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe Irak Spreng- und Zündmittel für div. Ausbildungsvorhaben Innenministerium Counter Explosives Directorate 6.500,00 € Irak Spurensicherungskoffer und Material für IED-Nachbauten Innenministerium Counter Explosives Directorate 19.186,00 € Irak 20 Digitalkameras Innenministerium Counter Explosives Directorate 7.065,99 € Irak 3 Ausbildungssätze inerte Darstellungsmunition (ohne jegliche Spreng-und Zündmittel) Innenministerium Counter Explosives Directorate 70.793,10 € Jordanien Röntgengerät zur Gepäckkon-trolle Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 62.000,00 € Jordanien Kopierer und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 5.000,00 € Jordanien Faxgeräte und Peripherie Syrian Refugees Affairs Directorate (SRAD) 500,00 € Jordanien Medical Care Kit/ Erste Hilfe Set Gendarmerie 24.700,00 € Kambodscha Verbrauchsmaterialien zur Tat-ortarbeit Commisariat General, Department of Anti-Humantrafficking & Juvenile Protection 7.800,00 € Kambodscha Digitalkameras Commisariat General, Department of Anti-Humantrafficking & Juvenile Protection 1.700,00 € Kolumbien Ausstattung Ermittlungseinheit (Beteiligung im Rahmen NCA- Projekt) Nationalpolizei 50.000,00 € Libanon Kartenlaserdrucker mit Zubehör Internal Security Forces Akademie 14.000,00 € Libanon 20 Laptops Internal Security Forces Akademie 13.000,00 € Marokko sondergeschütztes Kraftfahrzeug Direction Générale de la Sûreté Na-tionale 37.000,00 € Mauretanien 2 Kryptogeräte/Laptops mit Kryptosoftware zur sicheren Kommunikation Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN)/ Direction de la Sûreté de l’État (DSE) 1.000,00 € Nigeria 5 Diensthunde Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 22.500,00 € Nigeria Drug Wipe Tests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 6.000,00 € Nigeria 2 Hundetransporter Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 70.000,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12723 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Bezeichnung Empfänger Wert der Aus-stattungshilfe Nigeria Führungs- und Einsatzmittel Nigeria Police Force, National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons 15.600,00 € Nigeria 20 Tatortkoffer Nigeria Police Force / Forensiklabor 16.600,00 € Nigeria Drogensubstanztests Nigeria Police Force, National Drug Law Enforcement Agency 2.000,00 € Palästinensische Gebiete AFIS Verlängerung Garantie Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 50.000,00 € Palästinensische Gebiete Labortisch Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 20.000,00 € Palästinensische Gebiete Tatortkoffer Palästinensische Zivilpolizei (PCP) 20.600,00 € Ruanda 20 Tatorttaschen Rwanda National Police 20.000,00 € Serbien Referenzmaterial Kriminaltech-nik National Criminalistic Technical Center (NCTC) 0,00 € Somalia 20 Tatortkoffer Somalia Police Force 50.000,00 € Somalia 20 Laptops Somalia Police Force 20.000,00 € Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Garde Nationale 3.500,00 € Tunesien pädagogische Hilfsmittel zur Ausbildungsunterstützung Police Nationale 3.500,00 € Tunesien Ausstattung Spurenidentifika-tion (Evo-Finder) Police Nationale 231.500,00 € Tunesien 2 Mikroskope (Spurenidentifi-kation) Police Nationale 79.500,00 € Tunesien 3 zivile Fahrzeuge inkl. Video-Ausstattung Police Nationale 90.000,00 € Tunesien 2 zivile Fahrzeuge Police Nationale, Generaldirektion Kriminalpolizei 50.000,00 € Tunesien 15 Computer mit Druckern Police Nationale 23.750,00 € Tunesien Bürostühle Garde Nationale 3.000,00 € Tunesien AFIS Erweiterung Datensys-teme Innenministerium/ Police scientifique et technique 2.500.000,00 € Tunesien AFIS 100 mobile Abfragegeräte Innenministerium/ Police scientifique et technique 600.000,00 € Tunesien AFIS 4 stationäre Endgeräte Innenministerium/ Police scientifique et technique 100.000,00 € Bundespolizei, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder: Es werden derzeit mögliche Ausstattungshilfen geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333