Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12726 18. Wahlperiode 14.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12458 – Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fleischwirtschaft in Deutschland ist bekannt für schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne. Viele Beschäftigte wurden auf Grundlage fragwürdiger Werkvertragskonstruktionen mit ausländischen Subunternehmen nach Deutschland entsendet. Hinzu kommen die laut Presseberichten höchst prekären Wohnund Lebenssituationen (NDR, 10. Februar 2017). Deutschland wird von europäischen Partnern mit Blick auf die Fleischwirtschaft Sozialdumping vorgeworfen (Welt, 14. März 2013). Im Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Die Fleischbranche hatte deshalb einen Tarifvertrag verhandelt, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag. Damit sollten die Löhne in der Branche langsam an den Mindestlohn herangeführt werden. Derzeit liegt der bundesweite Mindestlohn in der Fleischwirtschaft mit 8,75 Euro noch immer knapp unter dem gesetzlichen Mindestlohn . Im Herbst 2015 verkündeten die sechs größten Konzerne der Fleischbranche , bis Mitte 2016 die Entsendung von ausländischen Beschäftigten durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen. Die Gesamtsituation der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Branche ist nach wie vor völlig unklar. Noch immer gibt es zahlreiche Klagen von Beschäftigten in der Fleischbranche. Zudem gibt es weiterhin zahlreiche Presseartikel , in denen der Fleischindustrie ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorgeworfen werden (NWZ, 22. April 2017/Deutsche Welle, 21. März 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Teil dieses Artikelgesetzes ist das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) (Bundestagsdrucksache 18/12611). Es dient der Sicherung der Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fleischwirtschaft sowie der Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft. Mit dem GSA Fleisch wird u. a. eine Unternehmerhaftung für Subunternehmerketten hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt und der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen für die Fleischwirtschaft sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Daten zur Branche 1. Wie viele Beschäftigte arbeiteten jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“, und wie viele der Beschäftigten waren a) direkt sozialversicherungspflichtig angestellt; b) Leiharbeitskräfte; c) Werkvertragsbeschäftigte, und d) wie viele der Beschäftigten wurden von ausländischen Subunternehmen entsandt (2016 bitte monatlich differenzieren)? In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren im Juni 2016 insgesamt 158 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit registriert. Angaben zu Leiharbeitskräften , Werkvertragsbeschäftigten und entsandten Beschäftigten von ausländischen Subunternehmen in dieser Wirtschaftsgruppe liegen in der Beschäftigungsstatistik nicht vor. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den Tabellen 1a und 1b entnommen werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Tabelle 1a: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WS 73) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 560 Schlachthaeuser, Schmalzsiedereien 561 Kommunale Schlachthöfe 562 Fleischerei 1 2 3 4 5 30.06.1996 27.738.996 208.516 72.322 1.346 134.848 Stichtag Anzahl Insgesamt darunter 56 Schlachterei u. Fleischverarb. davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12726 Tabelle 1b: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2. Wie viele Betriebe gab es jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ insgesamt; a) wie viel Prozent der Betriebe arbeiten mit eigenem Personal; b) wie viel Prozent der Betriebe arbeiten mit Werk- oder Dienstvertragsarbeitskräften (bitte vergleichsweise den entsprechenden Anteil über alle Wirtschaftszweige nennen); c) wie viel Prozent der Betriebe sind als Subunternehmer mit eigenen Beschäftigten auf Werk- oder Dienstvertragsbasis in anderen Unternehmen tätig, und d) ist der Bundesregierung die Zahl der Betriebe bekannt, die als ausländische Subunternehmen für deutsche Betriebe tätig waren? Im Juni 2016 waren nach Angaben aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung “ insgesamt 8 700 Betriebsstätten verzeichnet. Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung ist eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Grundlage der regionalen Zuordnung ist das Gemeindegebiet. Das heißt, ein Unternehmen mit Niederlassungen (Filialen) in verschiedenen Gemeinden besteht aus verschiedenen Betrieben; diese Betriebe haben jeweils eine eigene Betriebsnummer . Ebenso kann der Betrieb auch aus mehreren Niederlassungen in einer Gemeinde bestehen, die lediglich eine Betriebsnummer benötigen, wenn sie denselben wirtschaftsfachlichen Schwerpunkt besitzen. Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können den Tabellen 2a und 2b entnommen werden. Vergleiche zwischen den Jahren sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich . Die Fragen 2a bis 2d können aus Angaben der Beschäftigungsstatistik nicht beantwortet werden. 1511/1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel 1512/ 1012 Schlachten von Geflügel 1513/1013 Fleischverarbeitung 1 2 3 4 5 30. Juni 2006 26.533.905 162.369 20.308 6.864 135.197 30. Juni 2013 29.615.680 143.942 20.278 8.114 115.550 30. Juni 2014 30.174.505 143.145 20.176 7.779 115.190 30. Juni 2015 30.771.297 153.352 21.275 7.948 124.129 30. Juni 2016 31.373.691 158.508 24.213 8.353 125.942 darunter davon 151/101 Schlachten und Fleischverarbeitung Insgesamt Berichtsmonat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2a: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WS 73) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 2b: Betriebsstätten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Auszubildenden sowie die Ausbildungsquote jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“? In der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016 insgesamt 4 500 Auszubildende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 2,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Wirtschaftsgruppe . Die Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können der Tabelle 3 entnommen werden. Vergleiche des Jahres 2006 mit den Jahren ab 2013 sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Angaben für 1996 liegen nicht vor. 560 Schlachthaeuser, Schmalzsiedereien 561 Kommunale Schlachthöfe 562 Fleischerei 1 2 3 4 5 30.06.1996 2.037.376 19.945 1.502 135 18.308 Stichtag Betriebsstätten Insgesamt darunter 56 Schlachterei u. Fleischverarb. davon 1511/1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel 1512/ 1012 Schlachten von Geflügel 1513/1013 Fleischverarbeitung 1 2 3 4 5 30. Juni 2006 2.019.722 12.823 731 93 11.999 30. Juni 2013 2.127.001 9.376 832 82 8.462 30. Juni 2014 2.139.170 9.138 835 87 8.216 30. Juni 2015 2.152.030 8.900 826 87 7.987 30. Juni 2016 2.163.297 8.665 832 84 7.749 Berichtsmonat Insgesamt darunter 151/101 Schlachten und Fleischverarbeitung davon Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12726 Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Auszubildende am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e Sv B - A us zu bi ld en de A nt ei l Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e Sv B - A us zu bi ld en de A nt ei l Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e Sv B - A us zu bi ld en de A nt ei l Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e Sv B - A us zu bi ld en de A nt ei l Sv -p fli ch tig Be sc hä fti gt e Sv B - A us zu bi ld en de A nt ei l 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 30 . J un i 2 00 6 26 .5 33 .9 05 1. 43 7. 42 0 5, 4 16 2. 36 9 12 .4 04 7, 6 20 .3 08 69 1 3, 4 6. 86 4 14 0 2, 0 13 5. 19 7 11 .5 73 8, 6 30 . J un i 2 01 3 29 .6 15 .6 80 1. 36 1. 10 2 4, 6 14 3. 94 2 5. 70 7 4, 0 20 .2 78 53 5 2, 6 8. 11 4 81 1, 0 11 5. 55 0 5. 09 1 4, 4 30 . J un i 2 01 4 30 .1 74 .5 05 1. 37 4. 28 2 4, 6 14 3. 14 5 5. 31 6 3, 7 20 .1 76 48 4 2, 4 7. 77 9 87 1, 1 11 5. 19 0 4. 74 5 4, 1 30 . J un i 2 01 5 30 .7 71 .2 97 1. 33 1. 37 2 4, 3 15 3. 35 2 4. 93 2 3, 2 21 .2 75 44 3 2, 1 7. 94 8 89 1, 1 12 4. 12 9 4. 40 0 3, 5 30 . J un i 2 01 6 31 .3 73 .6 91 1. 31 4. 65 1 4, 2 15 8. 50 8 4. 53 5 2, 9 24 .2 13 42 7 1, 8 8. 35 3 82 1, 0 12 5. 94 2 4. 02 6 3, 2 Be ric ht sm on at da ru nt er In sg es am t da vo n A nz ah l 15 11 /1 01 1 Sc hl ac ht en (o hn e Sc hl ac ht en v on G ef lü ge l 15 12 / 1 01 2 Sc hl ac ht en v on G ef lü ge l 15 13 /1 01 3 Fl ei sc hv er ar be itu ng 15 1/ 10 1 Sc hl ac ht en u nd F le is ch ve ra rb ei tu ng Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viel Prozent der Unternehmen bzw. der Werkvertragsunternehmen in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ haben einen Betriebsrat? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 die Summe der Umsätze in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ (bitte differenziert nach Betriebsgrößen angeben)? Nachfolgende Übersicht gibt die Umsätze im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung sowie seiner Unterklassen nach Beschäftigtengrößenklassen der Betriebe wieder. Im Jahr 2006 wurden statt der Jahresumsätze lediglich die Umsätze im September 2006 erhoben und ausgewiesen. Im Jahr 1996 unterscheiden sich die ausgewiesenen Beschäftigtengrößenklassen von denen der nachfolgenden Jahre. Tabelle 4: Umsatz in Betrieben im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung nach Beschäftigtengrößenklassen Wirtschaftszweig Betriebe mit … bis … Beschäftigten 1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999 1.000 und mehr Umsatz gesamt in 1.000 € Jahr 2016 Schlachten u. Fleischverarb. 5.133.245 5.209.088 14.485.025 8.420.682 7.437.277 870.753 41.556.070 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 2.863.998 1.951.715 7.095.503 .1) .1) -2) 16.113.594 Schlachten von Geflügel 207.753 335.385 1.768.609 781.963 .1) .1) 4.368.783 Fleischverarbeitung 2.061.495 2.921.988 5.620.913 . 5.757.385 .1) 21.073.694 Jahr 2015 Schlachten u. Fleischverarb. 4.841.593 4.693.785 13.779.716 9.864.176 .1) .1) 39.659.280 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 2.766.863 1.716.080 6.190.238 .1) .1) -2) 15.051.939 Schlachten von Geflügel 107.056 293.487 1.912.933 .1) 967.835 .1) 4.313.369 Fleischverarbeitung 1.967.674 2.684.219 5.676.545 5.753.406 .1) .1) 20.293.972 Jahr 2014 Schlachten u. Fleischverarb. 4.982.989 4.924.005 13.674.276 10.823.359 .1) .1) 40.128.695 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 2.907.227 1.743.239 7.053.670 .1) .1) -2) 15.559.736 Schlachten von Geflügel 121.946 451.132 1.255.729 .1) 1.143.097 .1) 4.486.737 Fleischverarbeitung 1.953.816 2.729.633 5.364.877 6.852.213 .1) .1) 20.082.222 Jahr 2013 Schlachten u. Fleischverarb. 4.967.922 5.089.085 13.750.131 11.496.275 .1) .1) 40.779.680 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 2.749.922 2.019.964 7.562.671 2.939.239 .1) -2) 16.242.800 Schlachten von Geflügel 115.635 339.986 888.926 1.559.100 .1) .1) 4.485.124 Fleischverarbeitung 2.057.878 2.729.134 5.298.535 6.997.936 .1) .1) 20.051.756 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12726 Wirtschaftszweig Betriebe mit … bis … Beschäftigten 1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999 1.000 und mehr Umsatz gesamt in 1.000 € September 2006 Schlachten u. Fleischverarb. 304.158 361.604 1.107.896 441.310 .1) .1) 2.712.424 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 151.537 160.457 555.938 .1) .1) -2) 956.622 Schlachten von Geflügel 3.962 18.158 51.841 96.686 50.169 -2) 220.814 Fleischverarbeitung 148.659 182.989 500.117 .1) 414.389 .1) 1.534.988 Jahr 1996 1 - 19 20 - 49 50 - 99 100 - 199 200 - 299 300 - 499 500 - 999 1.000 u. mehr Umsatz Insgesamt Schlachten u. Fleischver. 179.848 2.295.481 3.073.389 5.622.994 2.567.880 2.925.680 1.592.742 587.371 18.845.385 davon: Schlachten (ohne Geflügel) 81.390 938.155 1.140.688 2.199.256 814.209 646.113 .1) .1) 6.349.889 Schlachten von Geflügel .1) 43.082 204.507 396.546 443.657 262.553 .1) -2) 1.464.287 Fleischverarbeitung .1) 1.314.244 1.728.194 3.027.192 1.310.014 2.017.013 1.270.782 .1) 11.031.209 Anm.: Zum Berichtskreis gehören Betriebe ab 20 Beschäftigte. 1) Aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht veröffentlicht, aber in der Gesamtsumme enthalten. 2) Nichts vorhanden. Quelle: Statistisches Bundesamt 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Zahl der Beschäftigten der zehn größten Unternehmen absolut und prozentual in Relation zum gesamten Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung “ jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 entwickelt? Konzentrationsstatistische Daten für das Produzierende Gewerbe liegen derzeit für das Jahr 2014 als aktuellstem Jahr vor. Daten für das Jahr 1996 sind nicht verfügbar. Stattdessen enthält die Übersicht Daten für das Jahr 2001 als dem am weitesten zurückliegenden verfügbaren Jahr. Tabelle 5: Unternehmenskonzentration im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung Jahr Unternehmen gesamt Gesamtumsatz Anteil der 10 größten Unternehmen1) am Gesamtumsatz Tätige Personen gesamt zugehöriger Anteil der tätigen Personen in den 10 größten Unternehmen1) Anzahl Mill. € % Anzahl % 2014 1.216 40.499 26,0 113.652 4,7 2013 1.214 41.212 25,8 113.396 4,9 2012 1.226 40.521 25,8 113.756 4,9 2011 1.214 36.480 24,0 114.716 5,0 2006 1.152 29.150 22,2 111.707 5,4 2001 1.112 23.256 23,1 104.993 7,0 Anm.: Zum Berichtskreis gehören Unternehmen ab 20 tätigen Personen. 1) Gemessen am Umsatz. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Schlachtleistung in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016? Angaben zur Schlachtleistung des Wirtschaftszweiges „Schlachten und Fleischverarbeitung “ sowie der entsprechenden Unterklassen liefert die Statistik des Verarbeitenden Gewerbes nicht. Hilfsweise werden im Folgenden die gewerblichen Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft nach Tierarten aufgelistet . Die Daten stammen aus der Schlachtungsstatistik (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) bzw. der Geflügelschlachtungsstatistik (Geflügel). Tabelle 6: Gewerbliche Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft in Deutschland Tierart Einheit 1996 2006 2013 2014 2015 2016 Rinder Tsd. t 1.424,5 1.174,1 1.106,4 1.132,6 1.132,9 1.147,1 Schweine Tsd. t 3.547,4 4.630,0 5.494,2 5.516,3 5.566,3 5.581,4 Schafe und Ziegen Tsd. t 15,4 22,2 20,3 20,2 20,8 21,5 Geflügel1) Tsd. t 597,5 1.024,6 1.456,8 1.526,3 1.520,4 1.526,8 Zusammen Tsd. t 5.584,8 6.850,9 8.077,7 8.195,4 8.240,4 8.276,8 1) Zahlen bis 2006: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien mit einer monatlichen Kapazität von mindestens 2.000 Tieren; Zahlen ab 2013: Schlachtungen in Geflügelschlachtereien, die nach dem EU-Hygienerecht zugelassen sind; einschl. Strauße, Fasane, Wachteln und Tauben. Quelle: Statistisches Bundesamt Löhne und Arbeitsbedingungen: 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ für a) direkt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; b) Leiharbeitskräfte; c) Werkvertragsbeschäftigte, und d) Beschäftigte, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden (bitte differenziert nach Leistungsgruppen und nach Geschlecht angeben)? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zu Stundenlöhnen vor. Alternativ können aber „Bruttomonatsentgelte“ herangezogen werden. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Nach den letzten verfügbaren Angaben für den Dezember 2015 belief sich das Medianentgelt sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigten in der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und Fleischverarbeitung“ auf 1 977 Euro. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12726 Angaben zu den gewünschten Jahren in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen können der Tabelle 7 entnommen werden. Vergleiche des Jahres 2006 mit den Jahren ab 2013 sind aufgrund des Wechsels der Wirtschaftszweigklassifikation nur eingeschränkt möglich. Angaben für das Jahr 1996, für Leiharbeitskräfte , Werkvertragsbeschäftigte und für entsandte Beschäftigte von ausländischen Subunternehmen liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 7: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach Wirtschaftszweigen (WZ 2003/ WZ 2008), Zeitreihe Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n in € In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n in € In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n in € In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n in € In sg es am t m it A ng ab e zu m E nt ge lt M ed ia n in € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 31 . D ez em be r 2 00 6 19 .4 95 .4 48 19 .1 66 .2 58 2. 56 5 13 2. 08 4 12 9. 75 2 1. 71 5 17 .3 73 17 .0 61 2. 03 6 6. 84 7 6. 71 2 1. 66 5 10 7. 86 4 10 5. 97 9 1. 67 0 31 . D ez em be r 2 01 3 19 .9 96 .6 12 19 .7 92 .7 16 2. 95 4 11 0. 81 3 10 9. 46 9 1. 94 3 17 .5 43 17 .2 30 2. 00 9 7. 41 1 7. 33 9 1. 92 9 85 .8 59 84 .9 00 1. 93 5 31 . D ez em be r 2 01 4 20 .2 44 .5 48 20 .0 48 .1 03 3. 02 4 11 4. 85 9 11 2. 94 9 1. 96 4 18 .4 50 17 .5 10 2. 04 7 7. 51 6 7. 45 7 1. 98 3 88 .8 93 87 .9 82 1. 94 6 31 . D ez em be r 2 01 5 20 .5 61 .5 97 20 .2 39 .2 90 3. 08 4 11 9. 43 4 11 6. 49 7 1. 97 7 19 .8 26 18 .8 42 1. 97 6 7. 33 7 7. 26 2 2. 03 1 88 .8 93 87 .9 82 1. 94 6 Be ric ht sm on at A nz ah l In sg es am t da ru nt er 15 1/ 10 1 Sc hl ac ht en u nd Fl ei sc hv er ar be itu ng da vo n 15 11 /1 01 1 Sc hl ac ht en (o hn e Sc hl ac ht en vo n G ef lü ge l 15 12 / 1 01 2 Sc hl ac ht en v on G ef lü ge l 15 13 /1 01 3 Fl ei sc hv er ar be itu ng Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12726 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Beschäftigung von Leiharbeitskräften, Werk- und Dienstvertragsbeschäftigten und Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeiten von direkt sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Leiharbeitskräften, Werk- und Dienstvertragsbeschäftigten und von Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“? Zu dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage „Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie“ der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Oktober 2016, Bundestagsdrucksache 18/10084, verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Wie bewertet die Bundesregierung Akkordarbeit in Betrieben des Wirtschaftszweigs „Schlachten und Fleischverarbeitung“ hinsichtlich des Arbeits - und des Tierschutzes? Grundsätzlich gilt für Betriebe des genannten Wirtschaftszweigs das Arbeitsschutzregelwerk : Für Arbeitsplätze sind Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen . Hinsichtlich der Arbeitsgestaltung beim Einsatz von Arbeitsmitteln macht die Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich die Vorgabe, „... ein Arbeitstempo und ein Arbeitsrhythmus zu vermeiden, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können“ (§ 6). Für die Lastenhandhabung benennt die Lastenhandhabungsverordnung im Anhang als zu berücksichtigende Gefährdung bei einer Beurteilung „das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs...“. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1151 gibt ebenso Gestaltungshinweise (z. B. „... Vermeidung eines aufgrund des Arbeitsablaufs vom Beschäftigten nicht zu beeinflussenden Arbeitstempos und Arbeitsrhythmus ...“ bzw. „...Vermeidung von Taktarbeit, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt ...“). Schlachthöfe sind unabhängig von ihrer Arbeitsorganisation an die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen gebunden. Dazu gehört, dass gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 alle tierschutzrelevanten Tätigkeiten im Einklang mit Standardarbeitsanweisungen durchzuführen sind. Aus den Artikeln 16 und 17 dieser Verordnung ergeben sich auch umfangreiche Pflichten zur betrieblichen Eigenkontrolle. Bei Verstößen gegen die tierschutzrechtlichen Vorschriften können die zuständigen Behörden der Länder gemäß Artikel 22 der genannten Verordnung u. a. Anpassungen der Standardarbeitsanweisungen und Eigenkontrollen sowie die Drosselung oder Einstellung der Produktion anordnen. Auch der Entzug des Sachkundenachweises, über den Personen mit tierschutzrelevanter Tätigkeit verfügen müssen, ist an dieser Stelle vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnsituation von Beschäftigten , die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, und von Werkvertragsbeschäftigten, die in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ arbeiten, entwickelt ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Probleme sind der Bundesregierung hinsichtlich Löhnen, Arbeitsbedingungen und Wohnsituation von Beschäftigten, die von ausländischen Subunternehmen entsendet werden, und von Werkvertragsbeschäftigten in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ bekannt? 14. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Selbstverpflichtung der Fleischindustrie, die Arbeits-, Entlohnungs- und Unterbringungsbedingungen zu verbessern, bewährt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine aktuellen spezifischen Kenntnisse über die Arbeitsbedingungen und die Wohnsituation von entsandten Beschäftigten in der Fleischwirtschaft. Nach Angaben der Fleischwirtschaft hatten sich bereits im Jahr 2014 mehr als 52 Unternehmen der Branche auf einen Verhaltenskodex verständigt, mit dem soziale Standards und Anforderungen an die Unterbringung der Beschäftigten von den Unternehmen durchgesetzt werden sollen. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Werkvertragspartner (Arbeitgeber der Werkvertragsarbeitnehmer ) ihre Leistungen gegenüber den Werkvertragsarbeitnehmern nicht in unangemessener Höhe zum Abzug bringen. Im Jahr 2015 bekannten sich die sechs größten Unternehmen der Fleischwirtschaft mit einer Selbstverpflichtung zu besseren Arbeitsbedingungen für mobile Beschäftigte. Nach Angaben der Fleischwirtschaft sind seither weitere Unternehmen dieser Selbstverpflichtung beigetreten. Die Unterzeichner legen sich darauf fest, die Arbeitsverhältnisse der Werkvertragsarbeitnehmer auf in Deutschland gemeldete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzustellen , den Anteil der Stammbelegschaft zu erhöhen und mehr in Qualifizierungsmaßnahmen für Werkvertragsarbeitnehmer zu investieren. Zum Stand der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung veröffentlichte der Verband der Ernährungswirtschaft e. V. (Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) erstmals im September 2016 einen Jahresbericht. Darin wird festgestellt, dass insbesondere das Ziel der Umstellung der Arbeitsverhältnisse auf nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erreicht wurde. Der zweite Umsetzungsbericht wird voraussichtlich im Herbst 2017 vorliegen. Parallel fördert die Bundesregierung mit dem Beratungsprojekt „Faire Mobilität“ des DGB die sozial- und arbeitsrechtliche Beratung von mobilen Beschäftigten, vorwiegend aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12726 Wettbewerbssituation: 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der deutschen Betriebe an der Wertschöpfung in der europäischen Schlacht- und Fleischverarbeitungsbranche jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016, und wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Wettbewerbssituation auf dem europäischen Markt (bitte differenziert nach den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ angeben )? Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) weist im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Angaben zur Bruttowertschöpfung im europäischen Ländervergleich als tiefste Gliederung nur für den Wirtschaftsbereich „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, Getränkeherstellung und Tabakverarbeitung“ aus. Entsprechende Daten für den Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ sowie den Unterklassen liegen somit nicht vor. Im Rahmen der Strukturellen Unternehmensstatistik finden sich allerdings für einzelne Jahre Zahlen zum Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten und Fleischverarbeitung sowie der zugehörigen Unterklassen im europäischen Ländervergleich. Wegen fehlender Angaben einzelner EU-Mitgliedstaaten in einzelnen Jahren und damit fehlender Angaben für die EU insgesamt lassen sich die deutschen Anteile an der EU jedoch nicht für alle Jahre berechnen. Da für die Jahre 1996 bis 2002 keine Daten für die EU insgesamt vorliegen, wurde das Jahr 2003 als frühestes Jahr, für das Daten der EU insgesamt vorliegen, in die Übersicht aufgenommen. Tabelle 8: Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert des Wirtschaftszweiges Schlachten und Fleischverarbeitung Wirtschaftszweig 1996 2003 2006 2013 2014 2015 Anteil Deutschlands am EU-Produktionswert1) (%) Schlachten und Fleischverarbeitung .2) 18,6 22,0 21,1 20,5 19,9 Schlachten (ohne Geflügel) .2) 13,5 14,4 17,7 17,0 .2) Schlachten von Geflügel .2) 9,8 10,4 12,8 .2) .2) Fleischverarbeitung .2) 25,8 31,5 28,5 27,8 .2) 1) 2003, 2006: EU-27; 2013-15: EU-28 2) Daten liegen nicht vor. Quelle: EUROSTAT, eigene Berechnungen In beiden Bereichen des Fleischsektors (Schlachtung und Fleischverarbeitung) sind auf dem EU-Binnenmarkt im Wesentlichen funktionierende Marktstrukturen mit intensivem Austausch von Waren festzustellen. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen auf EU- Ebene offensichtlich in erheblicher Weise beeinträchtigt wäre. Beide Bereiche sind – wie andere Sektoren auch – von einem anhaltenden Strukturwandel gekennzeichnet. Gleichzeitig sind für einen kleineren Teil des Sektors umfangreich Aktivitäten in kleineren und mittleren Unternehmen/Einheiten, die vom Volumen her nicht näher zu beziffern sind, insbesondere zur Herstellung von Spezialitäten und Versorgung von Nischenmärkten zu verzeichnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie viele tote sowie lebende Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 1996, 2006 und 2013 bis 2016 zur Schlachtung bzw. Zerlegung aus dem Ausland importiert (bitte nach Tierart, Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Übersichten zeigen die Einfuhren Deutschlands an Schlachttieren (jeweils getrennt nach Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Geflügel ) für die Jahre 1996, 2006, 2013, 2014, 2015 und 2016 nach Herkunftsländern . Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den einzelnen Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten Lieferungen. Tabelle 9: Deutsche Einfuhr von Schlachtrindern1) (Stück) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 21.164 68.807 39.685 39.005 30.786 31.008 darunter Tschechische Republik 60 13.241 22.802 15.596 15.082 16.002 Niederlande 1.677 17.469 4.703 2.523 4.897 6.486 Luxemburg2) . 5.771 5.510 5.723 5.567 5.271 Frankreich 884 291 1.284 944 899 1.106 Belgien3) 8.883 16.502 2.122 1.780 1.277 1.067 Österreich 9.598 1.525 1.698 1.043 1.077 502 Polen 50 7.850 461 1.662 546 322 Litauen - 40 38 763 194 88 Estland - - 29 226 496 84 Dänemark - 4.747 167 8.029 324 74 Slowakei - 1.275 93 35 327 - Lettland - - 244 536 100 - Ungarn - 75 410 81 - - 1) Schlachtkälber, Schlachtfärsen, Schlachtbullen und -ochsen, Schlachtkühe. 2) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. 3) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12726 Tabelle 10: Deutsche Einfuhr von Schlachtschweinen (Stück) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 2.710.095 3.769.359 4.857.440 4.451.691 4.206.689 4.373.471 darunter Niederlande 2.218.514 3.036.237 4.483.221 4.011.399 3.846.584 3.965.423 Belgien1) 136.577 48.517 164.971 131.753 91.799 158.306 Dänemark 334.436 472.586 98.912 161.979 126.007 75.704 Tschechische Republik - 45.636 26.839 39.972 41.606 62.659 Luxemburg2) . 9.261 13.084 14.023 32.591 50.641 Frankreich 7.397 93.243 56.137 42.479 34.516 31.898 Polen - 380 40 2.415 11.205 25.954 Ungarn 150 233 8.806 11.639 12.891 1.897 Slowakei - 11.766 340 320 3.864 530 Kroatien - - - 235 3.400 194 Österreich 354 22.910 1.433 547 - 164 Schweden 9.513 11.388 3.655 34.930 2.226 - Spanien 253 10.005 - - - - Irland 249 6.394 - - - - Vereinigtes Königreich 2.634 645 - - - - 1) 1996: Belgien/Luxemburg. 2) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 11: Deutsche Einfuhr von Schlachtschafen und -ziegen (Stück) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 62.325 87.591 73.288 74.360 80.765 120.726 darunter Niederlande 36.631 30.450 37.431 43.246 49.429 45.056 Spanien - 5.372 2.901 2.664 9.147 36.219 Vereinigtes Königreich 4.825 17.927 3.124 1.398 426 14.499 Rumänien - 1.694 - 3.870 10.410 8.932 Italien - - 5.566 2.550 750 4.444 Österreich 711 1.202 6.622 6.135 3.022 4.241 Irland 5.112 - 11.166 9.151 5.731 4.173 Frankreich 1.121 10.066 3.431 2.706 231 1.919 Polen 7.387 6.637 1.989 1.482 571 1.029 Luxemburg1) . 1.057 155 212 624 214 Litauen - - 126 35 349 - Dänemark 4.355 8.150 651 850 - - Tschechische Republik 2.160 2.693 - - - - Belgien2) - 2.339 - 16 - - 1) Daten 1996 nur für Belgien/Luxemburg; siehe dort unter Belgien. 2) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 12: Deutsche Einfuhr von Schlachtgeflügel (Stück) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 11.019.844 11.276.129 36.224.271 35.180.598 39.437.680 39.498.651 darunter Dänemark 1.887.262 780.807 8.447.798 7.891.612 11.698.047 17.471.976 Niederlande 7.090.587 5.223.181 10.988.863 9.454.631 10.530.894 7.603.817 Tschechische Republik 199.232 2.652.184 8.898.848 8.739.532 7.099.341 6.360.610 Frankreich 1.446.190 2.201.190 3.348.619 3.241.832 3.682.713 3.412.028 Polen - 41.856 2.336.009 3.438.249 4.157.476 2.134.048 Österreich 297.795 274.465 826.470 963.586 924.560 1.063.915 Schweiz 6.417 44.930 519.947 616.180 715.889 807.106 Ungarn 44.305 14.170 88.707 71.801 85.793 382.832 Schweden - - 445.134 474.139 395.018 150.650 Belgien1) 709 32.846 269.965 289.036 147.949 110.453 Vereinigtes Königreich 9.438 - - - - 1.216 Spanien - - 22.940 - - - Bulgarien - - 19.696 - - - Italien - 10.500 5.642 - - - Griechenland 37.909 - - - - - 1) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Fleischeinfuhren werden in der Außenhandelsstatistik nicht nach ihrer jeweiligen weiteren Verwertung unterschieden. Um näherungsweise angeben zu können, welche Fleischmengen zur weiteren Zerlegung eingeführt wurden, werden daher im Folgenden hilfsweise die Einfuhrzahlen von Fleisch aufgeführt, das in Form ganzer oder halber Tierkörper (im Falle von Rindern, Schweinen sowie Schafen und Ziegen) bzw. unzerteilt (im Falle von Geflügel) nach Deutschland geliefert wurde. Die nachfolgenden Übersichten zeigen die entsprechenden Einfuhren Deutschlands für die Jahre 1996, 2006, 2013, 2014, 2015 und 2016 nach Herkunftsländern . Berücksichtigt wurden dabei die Herkunftsländer mit in den einzelnen Jahren im Verhältnis zu den Gesamteinfuhren nennenswerten Lieferungen . Zu berücksichtigen ist, dass beim Geflügel ein großer Teil der unzerteilt eingeführten Ware ohne weitere Verarbeitungsschritte direkt in den Groß- oder Einzelhandel gelangt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12726 Tabelle 13: Deutsche Einfuhr von Rindfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 35.246 30.092 54.022 47.624 46.253 27.750 darunter Niederlande 14.386 12.049 12.810 11.564 13.987 11.327 Polen - 4.723 11.723 14.045 16.545 4.151 Belgien1) 4.532 1.258 4.870 3.691 4.334 3.806 Frankreich 10.126 8.417 13.083 9.295 4.001 3.183 Italien 3.532 1.824 1.720 2.093 1.718 2.558 Österreich 2.086 1.121 3.116 2.252 1.837 737 Irland 39 5 912 776 932 664 Vereinigtes Königreich 0 243 1.824 761 1.022 531 Tschechische Republik - 1 1.585 1.345 670 423 Dänemark 117 21 1.801 1.738 986 283 Spanien 406 - 100 - - 14 1) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 14: Deutsche Einfuhr von Schweinefleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 324.428 356.478 450.384 473.650 450.036 412.155 darunter Belgien1) 123.733 183.973 255.610 253.389 233.749 194.130 Dänemark 39.196 69.486 74.971 78.563 83.723 62.279 Polen - 18.354 20.252 29.128 28.998 42.306 Vereinigtes Königreich 44.467 18.841 27.199 27.438 26.983 29.164 Spanien 1.236 11.390 11.711 21.910 20.548 25.030 Niederlande 87.924 28.889 21.295 25.244 23.892 22.294 Frankreich 9.232 5.534 20.427 17.466 15.374 19.253 Irland 7.523 8.502 9.478 13.570 13.126 12.092 Italien 1.343 5.734 7.245 5.245 1.971 3.120 Portugal 323 - 318 326 871 1.500 Österreich 4.880 1.262 536 524 632 666 Tschechische Republik 156 1.523 98 32 13 54 Finnland 374 2.754 446 114 69 51 Schweden 3.391 - 151 571 8 0 1) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 15: Deutsche Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, ganze oder halbe Tierkörper (t) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 10.556 4.840 7.322 9.103 10.817 6.824 darunter Vereinigtes Königreich 4.540 2.595 4.809 5.868 7.867 4.404 Irland 3.492 990 1.188 2.013 1.463 1.104 Niederlande 170 170 662 646 839 428 Belgien1) 11 356 151 264 48 358 Neuseeland 2.101 544 321 111 183 204 Österreich 0 13 25 15 32 143 Frankreich 204 107 95 64 199 120 Griechenland - 33 59 61 77 38 Rumänien - 6 - 48 93 3 1) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 16: Deutsche Einfuhr von Geflügelfleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, unzerteilt (t) Land 1996 2006 2013 2014 2015 2016 (v) Deutschland insgesamt 161.954 75.111 79.270 81.465 82.399 88.568 darunter Polen 9.158 11.492 13.212 14.194 12.875 19.111 Niederlande 82.177 19.850 24.588 25.979 23.954 18.867 Ungarn 13.128 10.533 13.045 11.493 10.069 13.690 Österreich 66 5.782 7.689 8.864 9.785 12.501 Frankreich 41.533 14.432 9.659 9.159 11.362 10.990 Italien 2.177 2.668 2.192 3.294 4.244 4.020 Belgien1) 1.825 993 3.222 3.193 3.830 2.888 Vereinigtes Königreich 6.169 1.664 1.601 1.196 1.732 1.564 Ukraine - - - 91 1.165 1.530 Tschechische Republik 1.822 1.632 1.729 1.544 1.502 1.408 Dänemark 2.035 571 1.067 1.904 1.332 1.209 Schweden - 4.375 133 68 1 22 Thailand 1.036 29 0 - 2 9 Portugal - 21 576 78 34 8 Brasilien - 878 48 35 3 - 1) 1996: Belgien/Luxemburg. Quelle: Statistisches Bundesamt 17. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich gegenüber der Bundesregierung in den vergangenen Jahren kritisch über Lohn- und Sozialdumping durch die deutsche Schlachtbranche geäußert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kritik? 18. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der von der belgischen Regierung eingereichten Beschwerde an die Europäische Kommission gezogen , die Deutschland Sozialdumping vorwirft? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12726 In den vergangenen Jahren haben sich Belgien, Frankreich und Dänemark kritisch zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen in der deutschen Schlachtbranche geäußert . Insbesondere wurde der Vorwurf erhoben, Deutschland lasse insoweit Lohnund Sozialdumping zu. Auch vor dem Hintergrund dieser Diskussion hat die Bundesregierung durch die Einbeziehung der Fleischwirtschaft in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass der Anfang 2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft schnellstmöglich für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche als verbindlicher, der staatlichen Kontrolle unterliegender Entlohnungsstandard vorgeschrieben werden konnte. Kontrollen, Verstöße und Bußgelder: 19. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Behörden in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ durchgeführt (bitte auch differenziert nach Bundesländern angeben)? In der Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) wird die Branche Fleischwirtschaft erfasst. Eine Differenzierung in Unterbranchen ist nicht vorgesehen. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Fleischwirtschaft (differenziert nach Bundesländern) Arbeitgeberprüfungen wie folgt durchgeführt: Tabelle 17: Kontrollen Arbeitgeberprüfungen 2013 2014 2015 2016 Baden-Württemberg 59 178 56 16 Bayern 23 157 70 94 Berlin 7 3 7 4 Brandenburg 20 8 15 5 Bremen 8 15 7 4 Hamburg 11 3 10 2 Hessen 18 46 26 11 Mecklenburg-Vorpommern 8 12 10 12 Niedersachsen 56 80 58 53 Nordrhein-Westfalen 64 104 98 38 Rheinland-Pfalz 3 22 9 4 Saarland 4 24 4 10 Sachsen 39 25 23 5 Sachsen-Anhalt 8 11 9 6 Schleswig-Holstein 9 25 27 7 Thüringen 8 19 16 7 Summe 345 732 445 278 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12726 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ festgestellt, und in welcher Höhe wurden Bußgelder, Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen verhängt? Bei festgestellten Verstößen leitet die FKS Straf- bzw. Bußgeldverfahren ein. In den Jahren 2013 bis 2016 wurden in der Fleischwirtschaft wie folgt Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet sowie Geldbußen festgesetzt bzw. Geld- und Freiheitsstrafen verhängt: Tabelle 18: Straf- bzw. Bußgeldverfahren 2013 2014 2015 2016 eingeleitete Bußgeldverfahren 156 317 171 135 festgesetzte Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall in Euro 200.320 2.365.581 190.130 161.300 eingeleitete Strafverfahren 207 216 256 209 Geldstrafen in Euro 59.405 88.190 71.095 141.150 Freiheitsstrafen in Monaten 159 92 65 94 21. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in den jeweiligen Unterbranchen im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ nachgeforderten Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich? Der Bundesregierung liegen keine Daten über nachgeforderte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2013 bis 2016 in dem Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ vor, da keine gesonderte branchenspezifische Erfassung erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333