Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 12. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12734 18. Wahlperiode 15.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12436 – G20-Gipfel in Hamburg – Polizeiliche Maßnahmen, Kosten und Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 7. und 8. Juli 2017 findet das Treffen der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg statt (siehe dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11895 vom 29. März 2017). Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kann dabei auch auf Unterstützungsleistungen der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks zurückgreifen. Auch beteiligt sich der Bund an den Kosten der geplanten Sicherheitsmaßnahmen, die nach bisherigen Schätzungen 150 Mio. Euro oder mehr betragen könnten (vgl. taz.die tageszeitung , 16.  März  2017). 1. a) Mit welchen Leistungen und Personal in welchem Umfang wird die Bundesregierung die FHH, insbesondere durch die Bundespolizei, die Bundeswehr und das Technisches Hilfswerk, anlässlich des Treffens der G20- Staats- und Regierungschefs in Hamburg unterstützen? Die Bundespolizei unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg anlässlich des G20-Gipfels mit folgenden Leistungen: Aufbau von Absperrtechnik für Objektschutzmaßnahmen, Stellung eines nachtflugtauglichen Polizeihubschraubers, technischen Einsatzkräften und Wasserwerfereinheiten sowie einem Einsatzschiff. Die Bundespolizei wird die Freie und Hansestadt Hamburg nach bisherigem Planungsstand mit insgesamt ca. 180 Beamtinnen und Beamten unterstützen. Das Technische Hilfswerk leistet technische Unterstützung durch Beleuchtungsausstattung, Netzersatzanlagen (Notstromversorgung), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12734 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bereitstellung von Zelten sowie Ausstattung zur Verpflegungseinnahme, Führungs- und Kommunikationseinrichtungen. Das Technische Hilfswerk wird die FHH mit insgesamt ca. 250 Helfern unterstützen . Im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes hat die FHH gegenüber der Bundeswehr Hilfeleistung für den Zeitraum des G20- Gipfels angefragt. Diese Anforderungen umfassen technisch-logistischen Amtshilfe durch die Bereitstellung von Material (z. B. Abstellflächen für Fahrzeuge, Unterkunft, Lagerräume, Verpflegung, Transport- und Kommunikationsmittel) sowie die Anforderung spezieller Fähigkeiten der Bundeswehr (sanitätsdienstliche Unterstützung mit Ärzten und sanitätsdienstlichem Personal und Material, mit ABC-Detektionsfähigkeiten sowie mit der Bereitstellung eines Luftlagebildes ) unterhalb der Einsatzschwelle. b) Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, die dadurch für den Bundeshaushalt entstehen? Die Ausgaben der Sicherheits- und unterstützenden Behörden des Bundes im Geschäftsbereich des BMI für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und grundsätzlich nicht einsatzbezogen erfasst. An einsatzbedingten Mehrausgaben für Maßnahmen aus Anlass des G20-Gipfels sowie der G20-Ministertreffen werden folgende Bedarfe erwartet : Behörde Personalausgaben Unterbringungsausgaben Transport-, Einsatz-, Stationierungsausgaben - in Mio. € gerundet - Bundespolizei 2,0 10,0 8,8 Bundeskriminalamt 0,2 5,5 3,9 Technisches Hilfswerk 0,6 0,1 0,9 c) Hat die Bundesregierung der FHH gegenüber auf die übliche Erstattung dieser Kosten ggf. anteilig verzichtet, und wenn ja, aus welchem Grund? Ja. Die Bundesregierung verzichtet auf die Erstattung dieser Kosten, wie sie dies auch anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 und des G7-Gipfels auf Schloss Elmau im Jahr 2015 getan hat. 2. Wie viele, und je welche Unterstützungskräfte a) der Bundespolizei, Durch die Freie und Hansestadt Hamburg wurden ca. 180 Unterstützungskräfte der Bundespolizei für den Zeitraum vom 30. Juni bis zum 9. Juli 2017 angefordert . b) der Bundeswehr, und Es wird auf Antwort zu Frage 1a verwiesen. Der Umfang der benötigten Einsatzkräfte im Zusammenhang mit speziellen Fähigkeiten der Bundeswehr ist erst im Lichte der tatsächlichen Einsatzplanung vor Ort bestimmbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12734 c) des Technischen Hilfswerks kann die FHH nach bisherigem Planungsstand für je welchen Zeitraum anfordern bzw. hat dies bereits getan? Durch die Freie und Hansestadt Hamburg wurden ca. 250 THW-Helfer für den Zeitraum 29. Juni 2017 bis zum 10. Juli 2017 angefordert 3. Welche Aufgaben sollen a) die Bundespolizei, Die Bundespolizei nimmt die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Gipfelaustragung am 7. und 8. Juli 2017 nicht nur am Veranstaltungsort , sondern im gesamten Bundesgebiet wahr. Die Schwerpunkte bilden hierbei die grenz- und bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung nach § 2 und § 3 BPolG, insbesondere in Bezug auf die Überwachung und gegebenenfalls Verhinderung der Anreise sowie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen die Verhinderung der Einreise von Gewalttätern aus dem Ausland. Die Aufgabenzuweisung für die bundespolizeilichen Unterstützungskräfte im Zuständigkeitsbereich der Freie und Hansestadt Hamburg obliegt der Polizei Hamburg. b) die Bundeswehr, und Nach derzeitiger Planung der Freie und Hansestadt Hamburg soll die Bundeswehr Aufgaben im Rahmen der technischen Amtshilfe, wie in der Antwort zu Frage 1a dargestellt, übernehmen. Werden im Rahmen von technisch-logistischen Hilfeleistungen Kräfte der Bundeswehr tätig, so geschieht dies stets unter Führung und nach Maßgabe der zivilen Einsatzstellen vor Ort. c) das Technische Hilfswerk anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs nach bisheriger Planung im Einzelnen übernehmen, und wie sollen diese Kräfte dabei jeweils konkret eingesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Die THW-Helfer werden entsprechend dem konkreten Amtshilfeersuchen eingesetzt. 4. a) Inwiefern drohen infolge des Einsatzes der Bundespolizei in Hamburg anlässlich des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in einzelnen Bundespolizeirevieren (bzw. Dienststellen) Personalengpässe? Die anlässlich des G20-Gipfels 2017 geplanten Einsatz- und Unterstützungsmaßnahmen der Bundespolizei erfordern einen hohen Kräftebedarf. Die regionalen Bundespolizeibehörden erfüllen die zugewiesenen Aufgaben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich grundsätzlich mit eigenem Personal. Die Bundespolizeibehörden werden durch interne personelle Umschichtungen sowie rechtlich zulässiger Veränderungen der Regeldienstzeiten eine höchstmögliche Verfügbarkeit von eigenen Kräften sicherstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12734 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwiefern wird dies im Rahmen der bisherigen Planung berücksichtigt bzw. ausgeglichen? Zur Gewährleistung der maximalen Verfügbarkeit an Einsatzkräften haben die Bundespolizeibehörden urlaubsbeschränkende Maßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei veranlasst und die Schichtplanung sowie die Aus- und Fortbildung umgestellt. c) Wie wird anfallende Mehrarbeit ausgeglichen? Ein Ausgleich für anfallende Mehrarbeit erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. d) Wie erfolgt die Anrechnung der Arbeitszeit hinsichtlich der gesamten Dauer des Einsatzes bzw. der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Einsatzort? Die Anrechnung der Arbeitszeit während des Einsatzes erfolgt in Abhängigkeit der Dienstverrichtung (Volldienst, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Ruhe, Reisezeit) nach den Vorgaben des Bundesbeamtengesetzes (§§ 87 f. BBG) und der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) sowie den hierzu ergangenen Erlass- und Verfügungsregelungen . Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kommt § 11 Bundespolizeibeamtengesetz zur Anwendung. Für die Tarifbeschäftigten gelten die Reglungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. des hierzu ergänzenden Kraftfahrertarifvertrages. 5. Inwiefern lässt sich in Bezug auf die Bundespolizei mit Blick auf die Fragen 2 und 3 bereits sagen, wie viele Unterstützungskräfte damit beschäftigt sein werden, den ordentlichen Ablauf des Gipfels zu schützen, und wie viele für die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit und zum Schutz der Versammlungsteilnehmer eingesetzt werden sollen? Die Einsatz- und Kräfteplanung der Bundespolizei anlässlich des G20-Gipfels 2017 ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 6. In welcher Höhe beteiligt sich der Bund an (je welchen) weiteren Sicherheitskosten des Treffens der G20-Staats- und Regierungschefs in Hamburg? Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg haben eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die vorsieht, dass der Bund für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen Hamburgs anlässlich des zurückliegenden OSZE-Ministerrats und des kommenden G20-Gipfels einen nach den beiden Veranstaltungen nicht aufgegliederten Pauschalbetrag von 50 Mio. Euro zahlen wird. 7. Inwiefern waren oder sind Bundesbehörden mit der Analyse der Sicherheitslage beim G20-Gipfel in Hamburg befasst, und wenn ja, a) welche, und b) mit jeweils wie vielen Personalstunden? Das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz befassen sich mit der Analyse der Sicherheitslage anlässlich des G20-Gipfels in der Freie und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12734 Hansestadt Hamburg. Da die Analyse der Sicherheitslage derzeit im Regeldienst stattfindet, erfolgt keine Erfassung von Personalstunden. 8. a) Welche spezifischen Szenarien für den Verlauf der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg halten je welche Bundesbehörden nach bisheriger Analyse für wahrscheinlich oder möglich? In Anlehnung an vergleichbare Veranstaltungen in Deutschland (G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, NATO-Gipfel 2009 in Straßburg/Kehl und G7-Gipfel 2015 in Elmau) wird auch für den G20-Gipfel in Hamburg mit Protestmobilisierungen gerechnet. Neben Aufrufen zu friedlichem Protest gegen den Gipfel findet bundesweit bereits im Vorfeld des Gipfels eine Mobilisierung großer Teile des gewaltorientierten linksextremistischen Spektrums statt. b) Welchen Phänomenbereichen im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sind diese Szenarien zugeordnet? In den Jahren 2007 und 2009 kam es zu teilweise massiven und gewalttätigen Ausschreitungen, an denen sich insbesondere linksextremistische Gruppierungen /Personen beteiligten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der G20-Gipfel 2017 für alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität thematische Anknüpfungspunkte bietet, um Proteste und Aktionen zu rechtfertigen. Die Szenarien werden nach aktuellem Stand jedoch eher den Bereichen Linksextremismus sowie Ausländerextremismus zugeordnet. 9. Wie viele Menschen je welchen politischen Spektrums (Personenpotenzial) erwartet die Bundesregierung zu Versammlungen, die durch den G20-Gipfel in Hamburg oder die Anwesenheit einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer veranlasst sein könnten (bitte nach dem jeweiligen Phänomenbereich der PMK aufschlüsseln)? Für den Zeitraum des Gipfels sind in Hamburg Gegenveranstaltungen mit insgesamt mehreren Hunderttausend Teilnehmern angemeldet. Diese werden größtenteils dem bürgerlichen und linken Spektrum zuzuordnen sein. Genauere Zahlen, die über die angemeldeten Teilnehmerzahlen hinausgehen, liegen den Bundessicherheitsbehörden nicht vor. Aus dem Bereich des PKK-nahen Spektrums liegen derzeit keine Anmeldungen vor. Eine angemeldete Veranstaltung, die dem rechten Spektrum zugeordnet wurde, wurde vom Veranstalter abgesagt. Die Mobilisierung für den Gipfel tritt in den nächsten Wochen in die entscheidende Phase. Tagespolitische Ereignisse, die in Zusammenhang zu dem Gipfel gesetzt werden können, haben starken Einfluss auf das Personenpotenzial. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die zu erwartenden Personenzahlen genannt werden. 10. Welche Auswirkungen des G20-Gipfels sowie der Proteste erwarten welche Bundesbehörden auf die Hamburger Zivilgesellschaft, Geschäftsinhaber sowie Anwohner v. a. in der dortigen Innenstadt? Die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltungen des G20-Gipfels, der Hotels etc. sowie anlässlich der bisher angemeldeten Gegenveranstaltungen sind darauf ausgerichtet, die sicherheitsbedingten Einschränkungen möglichst gering zu halten und zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12734 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie bewertet die Bundesregierung Pressemeldungen (vgl. DER TAGES- SPIEGEL, 9. Mai 2017), wonach die „Anwesenheit von Reizpersonen wie Trump, Putin und Erdogan“ sich „mobilisierungsverstärkend“ auf Versammlungen auswirken könnte? Spekulationen von Medien werden von der Bundesregierung nicht kommentiert. 12. Inwiefern arbeiten Bundesbehörden im Rahmen des Gesamtkonzepts zu den Protesten gegen den G20-Gipfel auch mit (welchen) ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen? Das Bundeskriminalamt führt anlassbezogenen Informationsaustausch über Sachverhalte/Mobilisierungs- und Protesterkenntnisse im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel mit ausländischen Staatsschutzdienststellen über die etablierten Kommunikationswege durch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz tauscht im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung Erkenntnisse insbesondere zu möglichen Anreisen gewaltorientierter ausländischer Teilnehmer mit den betroffenen ausländischen Partnerdiensten aus. Die Bundespolizei beabsichtigt, ausländische Verbindungsbeamte in das bundespolizeiliche Informationsmanagement einzubinden, um rechtzeitig grenzpolizeilich relevante Anreiseinformationen zu erhalten. Die regionalen Bundespolizeibehörden stimmen sich im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eng mit den Behörden der jeweils angrenzenden Nachbarstaaten ab. Die Bundespolizei hat ein Unterstützungsersuchen für -100- österreichische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für den Zeitraum vom 28. Juni bis 12. Juli 2017 im Großraum Hamburg an die Republik Österreich gerichtet . 13. Wie bewertet die Bundesregierung Meldungen (vgl. DER SPIEGEL 15/2017), dass die Polizeikommunikation am Boden durch Störsender des US Secret Service an Bord von US-Helikoptern zum Schutz des Präsidenten der Vereinigten Staaten beeinträchtigt werden könnte? Es liegen aus den zurückliegenden Einsätzen mit Beteiligung des US Secret Service keine Erkenntnisse vor, die einen solchen Einsatz belegen würden. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Ausgangs des Referendums in der Türkei auf mögliche Proteste kurdischer und anderer Gruppen aus Anlass des G20-Gipfels in Hamburg? Der Ausgang des Verfassungsreferendums in der Türkei spielt derzeit innerhalb der PKK-Anhängerschaft in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Dennoch wird erwartet, dass die Thematik im Rahmen möglicher Protestaktionen aufgegriffen wird. Dies gilt auch entsprechend für den Bereich der nationalistischen Türken. 15. a) Warum hat die Bundesregierung gerade Hamburg und dort das dicht bewohnte Schanzenviertel zum Austragungsort des G20-Gipfels gewählt, obwohl dies absehbar viele Einwohner dort beeinträchtigt? b) Was unternahm die Bundesregierung genau, um den Austragungsort Hamburg und dort jenes Stadtviertel zu verhindern? c) Welche Aspekte des Schutzes der Gipfelteilnehmer sprachen je für und gegen die Auswahl gerade jenes Stadtviertels? Mit dem Hafen, der mitten in der Stadt liegt, verfügt die Freie und Hansestadt Hamburg seit Jahrhunderten über Handelsbeziehungen in alle Welt und darf sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12734 zu Recht als weltoffene und internationale Stadt bezeichnen. Die Hamburger Messe bietet besonders günstige Bedingungen, um logistische und sicherheitstechnische Anforderungen an einen G20-Gipfelort zu erfüllen. Die Polizei in Hamburg wird den sicheren Ablauf des Gipfels, den Schutz der Bevölkerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit garantieren. Das Leben in der Stadt soll an den beiden Gipfeltagen so normal wie möglich bleiben. Das Ziel ist, sicherheitsbedingte Einschränkungen möglichst gering zu halten und zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 16. Hat die Bundeswehr oder haben Militärs (welcher) anderer Staaten, wie bei vergangenen G7/8/20-Gipfeln, nun auch in Hamburg vor, zum Schutz der Teilnehmer, Batterien von Flugabwehrraketen bzw. Patriots aufzustellen? Wenn ja, wann, und wo genau? Die Bundeswehr unterstützt die Vorbereitung und Durchführung des G20-Gipfels 2017 mit Hilfeleistungen im Rahmen der technischen Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes auf Antrag ziviler Behörden, sofern dies rechtlich zulässig und leistbar ist. Derzeit liegen keine Anfragen der Freie und Hansestadt Hamburg bezüglich des Einsatzes von Flugabwehrsystemen vor. 17. Plant die Bundeswehr, wie etwa beim G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007, nun auch in und um Hamburg – ungeachtet des Verfassungsverbots solcher Einsätze im Inland – a) wieder Feldjäger, Eloka-Einheiten (zum Aufklären und Stören der Telekomunikation von Protestierern) sowie Tornado-Luftaufklärer einzusetzen , b) militärische Sperrzonen einzurichten? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Es ist nicht beabsichtigt, „militärische Sperrzonen“ einzurichten. 18. Wie lauten ggf. die Detailantworten zu den Fragen 17a und 17b und die Begründung eines solchen Einsatzes? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Wie werden beim G20-Gipfel in Hamburg etwa eingesetzte Bundespolizisten pflichtgemäß die körperliche Unversehrtheit von Demonstranten und Demonstrantinnen , die u. U. Anfahrtstrassen ausländischer Gipfelteilnehmer blockieren, davor schützen, von deren Fahrzeugen angefahren oder beschossen zu werden (so dass sie sich lt. Hamburger Innensenator Grote „beim Aufeinandertreffen mit der Kolonne in Gefahr bringen“ würden, Stern.de 10. Mai 2017)? Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fahrzeugbewegungen von Gipfelteilnehmern obliegen nicht dem Bund. Zu Einsatzmaßnahmen der Polizei der FHH nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 20. Welche Rolle spielt die Gewährleistung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit im Rahmen der Einsatzplanung gemäß Frage 19? Zu Einsatzmaßnahmen der Polizei der Freie und Hansestadt Hamburg nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12734 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie wird folglich die Bundesregierung vorsorglich die Regierungen der G20-Staaten darauf hinweisen, dass derlei Gefährdung unbedingt zu unterlassen ist, und vielmehr in jedem Fall deutsches Recht zu beachten ist? Das Auswärtige Amt wird diesen Punkt gegenüber den Delegationen ansprechen und daran erinnern, dass von ausländischen Delegierten auf deutschem Boden deutsches Recht einzuhalten ist. Dies gilt auch im Falle der Mitglieder diplomatischer bzw. konsularischer Missionen und ihrer Fahrzeuge, für welche die Vorschriften des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD) bzw. des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) gelten . Beide Abkommen enthalten Verpflichtungen zur Beachtung deutschen Rechts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333