Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12736 18. Wahlperiode 15.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12472 – Rechtsextremismus und Wehrmachtsverherrlichung in der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zusammenhang mit dem Skandal um den Offizier Franco A., der Ende April 2017 festgenommen worden war, hat die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, der Bundeswehr ein „Haltungsproblem“ und „Führungsschwäche auf verschiedenen Ebenen“ vorgeworfen. In der Truppe gebe es einen „falsch verstandenen Korpsgeist“ (Frankfurter Rundschau, 2. Mai 2017). In diesem Zusammenhang sagte die Bundesverteidigungsministerin auch, die Wehrmacht sei „in keiner Weise traditionsstiftend“ für die Bundeswehr. Die Fragesteller zweifeln nicht daran, dass die Bundesverteidigungsministerin Recht hat – sie halten sie aber selbst für einen Teil des Problems. So ist es in der Bundeswehr nicht unüblich, dass Soldaten, die wegen rechtsextremer Tätigkeiten oder Äußerungen (z. B. Hitlergruß, Hakenkreuz-Schmiererei, Sieg-Heil- Rufe usw.) aufgefallen sind, im Dienst verbleiben oder weiterhin an der Waffe ausgebildet werden. Die Bundesregierung sieht darin gleichwohl keinen Anlass, das Disziplinarrecht zu ändern, um solche Soldaten einfacher aus der Truppe zu entfernen (vgl. Bundestagdrucksache 18/11882). Sie erklärte die Vorfälle vielmehr zu „Einzelfällen“. Die Fragesteller haben demgegenüber mehrfach ihre Ansicht geäußert, die Bundeswehr müsse sicherstellen, dass, wer den „Hitlergruß“ entbiete, nicht in der Bundeswehr verbleiben dürfe. Zur Attraktivität einer Traditionsbildung zur Wehrmacht verweisen die Fragesteller exemplarisch auf die Tatsache, dass immer noch Kasernen nach Hitler-treuen Offizieren der Wehrmacht benannt sind. Die Historie um den Offizier Franco A. zeigt, dass auf verschiedenen Ebenen der Bundeswehr der rechtsextreme Hintergrund des Soldaten bekannt war, aber keinen Anlass zu disziplinarischem Einschreiten gegeben hat. Zwar wertete das Zentrum für Sozialwissenschaften und Militärgeschichte der Bundeswehr die Masterarbeit von Franco A. als extremistisch, dies hatte aber keine weiteren Konsequenzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Von daher ist auch die Aussage von Generalinspekteur Volker Wieker im „ARD-Morgenmagazin“ vom 4. Mai 2017, die „Selbstreinigungskräfte“ in der Bundeswehr seien unzureichend, zutreffend – sie verweisen aber auch auf die politische Verantwortung der Bundesverteidigungsministerin, der sie aus Sicht der Fragesteller nur höchst unzureichend nachkommt. Dass die Bundeswehr ein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus hat, ist keine neue Erkenntnis. So betonte der Historiker Michael Wolffsohn im „TAGESSPIEGEL“ vom 2. Mai 2017, die Bundeswehr sei „attraktiv für Extremisten jedweder Couleur“, es gebe einen „Zustrom extremistischen Personals“. Militär sei „für Menschen mit Gewaltbereitschaft ein ideales Übungsfeld“. Aus Sicht der Fragesteller ist jetzt unter anderem notwendig, sich die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verdachtsprüfungen erneut vorzunehmen und die gegenwärtig zu prüfenden 280 Verdachtsfälle besonders gründlich zu prüfen . So bearbeitet der Militärische Abschirmdienst (MAD) Medienberichten zufolge derzeit 280 rechtsextremistische Verdachtsfälle. Im vergangenen Jahr hat er in lediglich drei Fällen einen solchen Verdacht bestätigt. Im Jahr davor waren es vier (Bundestagdrucksache 18/7892), im Jahr 2014 drei (Bundestagdrucksache 18/4912). Dies kann zwar den Tatsachen entsprechen – die Fragesteller halten es aber auch für denkbar, dass rechtsextreme Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden. Zudem zeigen die Darlegungen der Bundesregierung (vgl. Bundestagdrucksache 18/4912, Antwort zu Frage 4), dass beispielsweise die Mitgliedschaft eines Soldaten auf Zeit in einer rechtsextremistischen Vereinigung nicht als Dienstvergehen gewürdigt wurde und der Soldat bei einer „verstärkten Dienstaufsicht“ im Dienst verblieb. Falls nicht anders angegeben, beziehen sich die Fragen auf den Zeitraum von 2012 bis 2017. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Zusammenhang mit den aktuellen Vorkommnissen um den Offizier Franco A. hat die Bundesministerin der Verteidigung deutlich gemacht, dass die weit überwiegende Mehrheit der Angehörigen der Bundeswehr ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt. Gleichwohl ist durch die Meldungen aber auch erkennbar geworden , dass verschiedene Bereiche der Bundeswehr einer neuerlichen Bestandsaufnahme unterzogen werden müssen. Dort, wo Änderungs- oder Verbesserungsbedarf ersichtlich wird, werden die zur Gewinnung von Handlungssicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Dies betrifft u. a. den Bereich des Traditionsverständnisses und der Traditionspflege der Bundeswehr. Das bisherige Regelungswerk der Bundeswehr zu diesem Bereich datiert noch aus der Zeit vor 1990 und bedarf aufgrund der Entwicklungen nach der deutschen Wiedervereinigung dringend einer Überarbeitung. Dazu wurde ein umfassender und breit angelegter Beteiligungsprozess angestoßen. Ziel ist es, die Geschichte der Bundeswehr im Sinne gelebter demokratischer Tradition in den Streitkräften zu vergegenwärtigen. Dabei gilt es, zu aktualisieren, zu modernisieren und, wo nötig, die gültigen Richtlinien zu ergänzen. Das Disziplinarrecht in Form der Wehrdisziplinarordnung und die darauf beruhenden Regelungen und Vorschriften unterliegen ohnehin einer ständigen Prüfung , um Verfahrensabläufe zu optimieren und die Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren zu gewährleisten. Gegenwärtig wird in Folge der aktuellen Ereignisse insbesondere die Frage untersucht, ob es sinnvoll erscheint, im Sinne eines „Mehraugenprinzips“ den Abschluss einzelner Verfahrensabschnitte durch übergeordnete Stellen überprüfen zu lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12736 1. Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle sind vom MAD in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 abschließend geprüft worden? Seit 2012 wurden insgesamt 1 522 Verdachtsfälle aufgenommen, die sich wie folgt aufschlüsseln: Jahr Verdachtsfälle 2012 338 2013 309 2014 308 2015 265 2016 227 2017 (erstes Quartal) 75 Hinzu kommen weitere 274 Verdachtsfälle, die vor dem 1. Januar 2012 aufgenommen wurden und deren Bearbeitung nach diesem Stichtag endete. Diese fließen zum besseren Verständnis in die Beantwortung der folgenden Fragen ein. a) In wie vielen Fällen wurde dabei der Verdacht aus Sicht des MAD ausgeräumt ? Von den insgesamt 1 796 Fällen konnte in 1 135 Fällen der Verdacht ausgeräumt werden. b) In wie vielen Fällen hat sich der Verdacht aus Sicht des MAD bestätigt? In 19 zwischen 2012 und dem ersten Quartal 2017 abgeschlossenen Fällen hat sich der Verdacht bestätigt. 2. Um welche konkreten Betätigungen ging es bei den bestätigten Fällen (bitte im Folgenden für jeden Fall einzeln angeben sowie Namen etwaiger rechtsextremistischer Vereinigungen angeben)? Die Antwort zu Frage 2 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage und daraus resultierender Maßnahmen sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) aus § 1 Absatz 1 des MAD- Gesetzes besonders schutzwürdig. Insofern könnte die Offenlegung der angefragten Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) in der Anlage als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die Betroffenen ergriffen, b) in welchen Fällen wurde ein Dienstvergehen erkannt, c) in welchen Fällen wurde ein Dienstverbot ausgesprochen, und d) in welchen Fällen wurde die Dienstzeit vorzeitig beendet? Die Fragen 2a bis 2d werden im Zusammenhang beantwortet. Der MAD informiert die zuständigen Disziplinarvorgesetzten über vorhaltbare Erkenntnisse. Die disziplinare Bewertung obliegt sodann der alleinigen Verantwortung der Disziplinarvorgesetzten in der truppendienstlichen Hierarchie. In den in der Antwort zu Frage 1b genannten 19 Fällen wurden die betroffenen Personen durch die Personal bearbeitenden Stellen aus den Beschäftigungsverhältnissen entlassen bzw. nicht mehr im Bereich der Bundeswehr eingesetzt, nachdem der MAD entsprechend unterrichtet und beraten hatte. Im Einzelnen: In 13 Fällen wurde bei erkannten Extremisten die Dienstzeit vorzeitig beendet. In einem Fall stellte der Soldat selbst einen Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit, bevor der MAD die Bearbeitung abgeschlossen hatte. Die Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgte zeitnah zum Antrag. In einem weiteren Fall wurde einem Soldaten die Ernennung zum Soldaten auf Zeit verwehrt. Dieser schied noch während der Eignungsübung aus der Bundeswehr aus. In einem anderen Fall wurde noch während der Probezeit die Kündigung ausgesprochen . In drei Fällen wurden die Angehörigen von beauftragten zivilen Wachfirmen nicht mehr in den Liegenschaften des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eingesetzt. 3. In wie vielen der abschließend geprüften, aber nicht als bestätigt angesehenen Fälle wurde gleichwohl eine rechtsextreme, antisemitische, fremdenfeindliche , wehrmachtsverherrlichende, sexistische oder sonst aus Sicht der Bundesregierung unangemessene Handlung oder Äußerung des Beschuldigten bzw. dessen Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung ermittelt (bitte jeweils ausführlich darlegen)? Der MAD erfasst keine „unangemessenen Handlungen“ von Angehörigen des Geschäftsbereichs BMVg. Liegen Erkenntnisse über eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Organisation vor, führt dies zu einer Einstufung als „Rechtsextremist“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12736 4. In wie vielen Fällen wurde der Verdachtsfall vom MAD wegen Ausscheidens des Betroffenen aus der Truppe oder aus anderen Gründen nicht abschließend geprüft? Welche Anstrengungen werden in solchen Fällen von der Bundeswehr, ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei oder des Verfassungsschutzes, unternommen , um dennoch Klarheit darüber zu gewinnen, ob der betreffende Soldat sich rechtsextremistisch betätigt hat? Von 2012 bis einschließlich des ersten Quartals 2017 konnten 359 Verdachtsfälle der insgesamt 1 796 im Sinne der Fragestellung nicht abschließend geprüft werden . Mit dem Ausscheiden eines Bundeswehrangehörigen aus dem Geschäftsbereich entfällt die gesetzliche Grundlage zur weiteren Bearbeitung durch den MAD. In den Fällen, in denen der MAD eigene Erkenntnisse im Rahmen der Vorgangsbearbeitung gewonnen hat, werden diese nach einer Relevanzprüfung den dann zuständigen Verfassungsschutzbehörden unaufgefordert überstellt. 5. Um welche konkreten Verdachtsfälle handelt es sich bei den gegenwärtig vom MAD zu prüfenden 280 (bitte soweit möglich einzeln darlegen)? Über Inhalt und Fortgang laufender Bearbeitungen von Verdachtsfällen können derzeit keine Informationen erteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestags zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Mit einer Auskunft zu Erkenntnissen aus laufenden Verdachtsfallbearbeitungen des MAD würde eine Offenbarung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und zum Erkenntnisstand einhergehen, die die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des MAD als Nachrichtendienst des Bundes gefährden würde. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass das Frage- und Informationsrecht des Parlaments in diesem konkreten Fall nach Abwägung der widerstreitenden Interessen zurückstehen muss. 6. Ist die Bundesregierung bereit, die vom MAD als nicht bestätigt bewerteten Verdachtsfälle der Vergangenheit erneut überprüfen zu lassen, um die Möglichkeit , dass rechtsextreme Vorfälle fälschlicherweise nicht als solche eingeschätzt wurden oder bewusst vertuscht werden sollten, auszuschließen (bitte begründen)? Der MAD schöpft regelmäßig den ihm gesetzlich vorgegebenen Ermittlungsrahmen aus und unterzieht die zu beurteilenden Sachverhalte einer sachgerechten Bewertung. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, abgeschlossene Verdachtsfallbearbeitungen einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie vielen, weder vom MAD geprüften noch dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages übermittelten Besonderen Vorkommnissen lagen fremdenfeindliche, antisemitische, wehrmachtsverherrlichende oder sonst aus Sicht der Bundesregierung unangemessene Äußerungen oder Handlungen von Angehörigen der Bundeswehr zu Grunde, und welche Schritte wurden daraufhin eingeleitet (bitte vollständig angeben)? Alle Meldungen im Meldeverfahren „Besonderes Vorkommnis“ bzw. dem ab März 2015 gültigen Meldeverfahren „Innere und Soziale Lage“ über fremdenfeindliche , antisemitische, wehrmachtsverherrlichende oder sonstige unangemes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sene Äußerungen oder Handlungen gelangen dem MAD bzw. dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags zur Kenntnis. Insofern gab oder gibt es keine Meldungen, die vom MAD nicht geprüft oder dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages nicht übermittelt wurden. 8. Trifft es zu, dass ein Kommandeur einer Ausbildungseinheit eine Einladung aus Frankreich mit den Worten abgelehnt hat, er stelle sich „nicht als Besiegter mit einer deutschen Delegation zu einer Siegesparade“ sowie: „So lange die Franzosen das Ende des Krieges als ‚victoire‘ feiern, solange nimmt keine deutsche Delegation, eingeladen oder nicht, an einer solchen Zeremonie teil“, und wenn ja, Ja. a) wann hat sich der Vorfall ereignet, Der Vorfall hat sich am 8. Mai 2016 ereignet. b) trifft es weiter zu, dass der betreffende Offizier mit einer Rüge versehen wurde (BILD-Zeitung und FOCUS, 5. Mai 2017), Der betreffende Offizier wurde schriftlich belehrt. Diese Belehrung stellt eine „Erzieherische Maßnahme“ dar, die auch als Rüge bezeichnet werden kann und als oberhalb der normalen Kritik am Verhalten von Soldatinnen oder Soldaten gewertet werden muss. c) ist über diesen Vorgang eine Meldung an den Wehrbeauftragten ergangen , und wenn nicht, warum nicht, Eine Unterrichtung an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages erfolgte nicht, da es sich um einen Vorgang disziplinarer Relevanz handelte, der vom BMVg nach Kenntnisnahme eng begleitet wurde. d) welche Mechanismen gibt es in der Bundeswehr, um solche Vorfälle bzw. Äußerungen, die aus Sicht der Fragesteller zumindest den Verdacht auf Nähe zur Wehrmacht bzw. zum NS-Faschismus wecken, auch statistisch, zu erfassen und auszuwerten? Alle Vorfälle, die den Verdacht auf eine rechtsextremistische und bzw. oder fremdenfeindliche Äußerung, eine unzulässige politische Betätigung oder den Verdacht auf Volksverhetzung einer bzw. eines Angehörigen der Bundeswehr beinhalten , sind gemäß dem Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr meldepflichtig. Grundlage einer solchen Meldung ist die Bewertung der zuständigen Vorgesetzten vor Ort, ob die Voraussetzungen für ein Meldepflichtiges Ereignis erfüllt sind. Die gemeldeten Sachverhalte werden anschließend ausgewertet und statistisch erfasst . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12736 9. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Umstand, dass, wie aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Drucksachen ersichtlich, es wiederholt vorkommt, dass rechtsextrem auffällig gewordene Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen haben, und was will sie unternehmen, um dies abzustellen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/4912 wird verwiesen. Bei allen Entscheidungen in solchen Fällen werden im Rahmen der Dienstaufsicht durch die zuständigen Vorgesetzten auch weiterhin Einzelfallbetrachtungen anzustellen und einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen sein. Hierbei werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Stand sowie den Ergebnissen der durchzuführenden Ermittlungen auch künftig unterschiedliche Entscheidungen denkbar sein. 10. Wie viele a) Soldaten auf Zeit, und b) Berufssoldaten, die gegenwärtig Dienst leisten, haben in der Vergangenheit Anlass für eine Meldung über besondere Vorkommnisse mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund gegeben oder waren ein Verdachtsfall für den MAD, und in wie vielen Fällen wurde der Verdacht bestätigt (bitte jeweils ausführlich darstellen )? Das Meldewesen „Besondere Vorkommnisse“ und ab März 2015 das Meldewesen „Innere und Soziale Lage der Bundeswehr“ erfasst nicht, wie lange beschuldigte oder betroffene Soldatinnen und Soldaten noch Dienst leisten. Im Zeitraum 2012 bis 2017 (Stichtag: 31. März 2017) war die folgende Anzahl von Sachverhalten pro Jahr mit mutmaßlich rechtsextremem Hintergrund Anlass für Meldungen über ein Besonderes Vorkommnis (Meldeverfahren bis Februar 2015) bzw. Meldepflichtiges Ereignis (Meldeverfahren ab März 2015): 2012 67 2013 58 2014 65 2015 62 2016 61 2017 24 Die Weitergabe dieser Meldungen an den MAD und dessen Bearbeitungsergebnisse werden nicht statistisch erfasst. Auch der MAD führt keine Übersichten oder Statistiken über Eingänge aus dem Meldewesen der Bundeswehr. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, die gegenwärtig Dienst leisten, waren in der Vergangenheit Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung oder Partei (Mehrfachnennungen in Bezug auf die vorangegangene Frage bitte kennzeichnen)? Das BMVg führt keine Übersichten zu Mitgliedschaften von Soldaten in politischen Organisationen, auch nicht in rechtsextremistischen Vereinigungen oder Parteien. Der MAD bearbeitet derzeit zwei Fälle von Angehörigen des Geschäftsbereichs BMVg (Soldat und Beamter), von denen einer Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung bzw. Partei war. Die weitere Person verfügt zumindest über einen mitgliederähnlichen Status. 12. Wie häufig wurden in den Jahren seit 2012 wehrmachtsaffine Bilder in den Unterkünften von Soldaten bzw. Gemeinschaftsräumen innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr festgestellt, und wie wurde jeweils damit umgegangen (bitte möglichst die einzelnen Fälle darstellen)? Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse über solche Feststellungen vor dem Jahr 2017 vor. 13. Inwiefern ordnen die militärhistorischen Sammlungen innerhalb der militärischen Liegenschaften nach Einschätzung der Bundesregierung die darin ausgestellten Exponate, Gemälde usw., die einen Bezug zur Wehrmacht haben , in ausreichender Form in den historischen Kontext ein und folgen einem pädagogischen Konzept, das die Vermittlung von Wissen über die Verantwortung der Wehrmacht an Verbrechen zum Ziel hat, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die im Rahmen der politischen und historischen Bildung von Dienststellen der Bundeswehr betriebenen Militärgeschichtlichen Sammlungen sind Bestandteil des Museumswesens der Bundeswehr. Alle Einrichtungen der Bundeswehr, die auftragsgebunden Sachzeugen der deutschen Militärgeschichte beschaffen, bewahren , erforschen, bekanntmachen und ausstellen, stellen Militärgeschichte nicht isoliert, sondern im Zusammenhang der geschichtlichen Gesamtentwicklung der jeweiligen Epochen dar (z. B. die Wechselbeziehungen zwischen dem Militär und den Bereichen Staat, Politik und Gesellschaft). Dies betrifft auch Exponate mit Wehrmachtsbezug. Die durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) fachlich zu billigende historische Kontextualisierung von Exponaten in Militärgeschichtlichen Sammlungen ist Voraussetzung für die Genehmigung zu Aufbau und Betrieb der Sammlung durch die Sammlungsbeauftragten der Organisationsbereiche der Bundeswehr. Die Sammlungsbeauftragten stellen durch Prüfungen vor Ort sicher, dass die Militärgeschichtlichen Sammlungen stets in Kenntnis der für das Museumswesen der Bundeswehr geltenden Regelungen betrieben und die fachlichen Vorgaben des ZMSBw für die historische Bildung eingehalten werden. 14. Inwiefern sieht die Bundesregierung mittlerweile ebenfalls die Problematik einer besonderen Attraktivität der Bundeswehr für Rechtsextremisten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Dem BMVg liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit die Bundeswehr auf Rechtsextremisten eine besondere Attraktivität ausübt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12736 Gleichwohl wird die in einem Interview vom 19. Mai 2017 geäußerte Einschätzung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags geteilt, dass Uniformen, Waffen und Hierarchien auf Rechtsextremisten attraktiv wirken können. Auch deshalb leistet der MAD seit vielen Jahren intensive Präventionsarbeit im Bereich Rechtsextremismus. Im Rahmen dieser Präventionsmaßnahmen wurden und werden Dienststellen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr aufgesucht und deren Dienststellenleiter und Mitarbeiter beraten und informiert. Das zum 1. April 2017 organisatorisch eingerichtete Dezernat Prävention im MAD wurde priorisiert personell ausgestattet und hat am 1. Juni 2017 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist, vorrangig Vorgesetzte noch stärker als bisher aufzuklären und in die Lage zu versetzen, radikalisierte bzw. sich radikalisierende Angehörige des Geschäftsbereichs zu erkennen und dem MAD zu melden. 15. Sieht die Bundesregierung nunmehr die Notwendigkeit, die (disziplinar )rechtlichen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen rechtsextrem auffällig gewordene Soldaten zu verschärfen, einschließlich der Möglichkeiten sofortigen Dienstverbots und vorzeitiger Entlassung? Das geltende Disziplinarrecht hält ausreichend Möglichkeiten bereit, tat- und schuldangemessen auf rechtsextremes Fehlverhalten zu reagieren. Die Möglichkeiten der Disziplinierung reichen bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Bei Art und Maß der Disziplinierung sind in jedem Einzelfall gesondert Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die bisherige Führung und die Beweggründe der betroffenen Soldatin bzw. des betroffenen Soldaten zu berücksichtigen. Die insoweit zu treffende Ermessensentscheidung erfolgt nicht willkürlich, sondern orientiert sich insbesondere an den durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Maßstäben und Grundsätzen. 16. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Forderung der Bundesministerin der Verteidigung, die Wehrmacht solle „in keiner Weise traditionsstiftend “ für die Bundeswehr sein, umzusetzen? Die ehemalige deutsche Wehrmacht kann für die Bundeswehr keine Tradition begründen. Die Überarbeitung der Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr ist angestoßen worden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch zu früh, um Angaben zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung des zu überarbeitenden Erlasses zu machen. Das Sammeln und Ausstellen von Wehrmachtsexponaten außerhalb von Sammlungen und Museen der Bundeswehr ist nicht Teil der Traditionspflege der Bundeswehr. a) Welche Konsequenzen ergeben sich in dieser Hinsicht etwa hinsichtlich der Benennung von Kasernen nach Hitler-treuen Wehrmachtsoffizieren? b) Ist sie bereit, solche Kasernen nun schleunigst umzubenennen, und wenn ja, bis wann? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Ist sie auch bereit, solche Umbenennungen ggf. auch ohne die Zustimmung der jeweiligen Kommunen sowie Kasernenbelegschaften vorzunehmen ? Die Fragen 16a bis 16c werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundeswehr folgt bei Kasernenbenennungen dem bewährten Ansatz, Namensgebungen in einem Meinungsbildungsprozess bei den betroffenen Bundeswehrangehörigen „von unten“ zu initiieren. Dies entspricht den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform. Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Traditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden, diesen Prozess überall dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten. Ziel ist es, dabei zu prüfen, ob die Benennungen der Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr sind und ob eine Umbenennung von Kasernen zu erfolgen hat. Es gilt daher, bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen sein. 17. In welchen konkreten Fällen hat die Bundeswehr in den letzten Jahren die Initiative zu einer Kasernenumbenennung ergriffen, ist dabei „aber zum Teil auf harte Gegenpositionen vor Ort gestoßen“ (vgl. BILD am Sonntag, 14. Mai 2017; bitte die jeweiligen Kasernennamen einzeln anführen und angeben , von konkret welcher Seite mit welchen Argumenten Gegenpositionen vertreten wurden, und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung hieraus zieht)? Alle Meinungsbildungsprozesse zur Namensgebung einer Kaserne, die den dialogischen Diskurs mit den jeweiligen Kommunen oder mit den Angehörigen von Namensgebern einschließen, wurden in den letzten Jahren trotz teilweise zunächst abweichender Positionen zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt. 18. In welchem Umfang wird im Rahmen der politischen Bildung innerhalb der Bundeswehr bislang auf die Verbrechen der Wehrmacht im faschistischen Raub- und Vernichtungskrieg eingegangen (bitte auch angeben, wie viele Stunden monatlich oder jährlich jeder Soldat verpflichtend an solchen Bildungsveranstaltungen teilnehmen muss)? Für die Durchführung der politischen Bildung in der Bundeswehr sind die Kommandeurinnen und Kommandeure oder truppendienstliche Vorgesetzte sowie zivile Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen verantwortlich. Veranstaltungen der politischen Bildung werden grundsätzlich durch die nächsten Disziplinarvorgesetzten geleitet. Im Rahmen der Inneren Führung und dem damit einhergehenden Prinzip vom „Führen mit Auftrag“ sind die für die Durchführung der politischen Bildung verantwortlichen Vorgesetzten in der Wahl der Themen entlang folgender Vorgaben flexibel: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12736 Für die ersten Monate zu Beginn des Wehrdienstes sind 16 Ausbildungsstunden in den folgenden Themengebieten verpflichtend: (1) Dienen – wofür?, (2) Eid und Feierliches Gelöbnis, (3) Verfassungsrechtliche Stellung der Bundeswehr, (4) Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr, (5) Friedenssicherung im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme, (6) Interkulturelles Verständnis, (7) Politik und Medien, (8) Extremismus. Für die Herleitung dieser Themengebiete ist auch ein historischer Blick auf das in der Frage genannte Thema möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Im weiteren Verlauf der Dienstzeit sind für Soldatinnen und Soldaten der Mannschaftslaufbahn mindestens drei Ausbildungsstunden je Monat vorzusehen. Für die Fort- und Weiterbildung von Offizieren und Unteroffizieren sind mindestens drei Tage im Jahr vorzusehen. Das in der Frage genannte Thema findet sich hierbei unter der Kategorie „Historische Entwicklungen und Ereignisse“. Als Unterthema ist unter anderem genannt „Nationalsozialismus/Zweiter Weltkrieg“. Dieses ist wie folgt untergliedert: (1) Die ideologischen Grundlagen des Nationalsozialismus, (2) Nationalsozialistische Machtergreifung, (3) Der Zweite Weltkrieg, (4) Wehrmacht und Nationalsozialismus. Zwischen Gefolgschaft und Widerstand ; insbesondere der 20. Juli 1944. a) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein Soldat entschuldigt oder nicht entschuldigt entsprechenden Bildungsveranstaltungen fernbleibt? Müssen sie zwingend nachgeholt werden? Bei einem nicht entschuldigten Fernbleiben von Soldatinnen und Soldaten an einer dienstlich angeordneten Veranstaltung können Erzieherische Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen nach den jeweils geltenden Bestimmungen angewandt werden. Eine Wiederholung von Veranstaltungen für entschuldigt oder nicht entschuldigt Abwesende obliegt den jeweils verantwortlichen Vorgesetzten. b) Welches Lehrmaterial findet dabei von Seiten der Dozentinnen und Dozenten bzw. Vorgesetzten Verwendung (bitte möglichst vollständig angeben )? Die politische Bildung in der Bundeswehr folgt den Grundsätzen der Inneren Führung . Bei der Durchführung der politischen Bildung können Vorgesetzte sich der Vielfalt der politischen Bildungsangebote in und außerhalb der Bundeswehr bedienen . Die jeweils verantwortlichen Vorgesetzten sind daher in der Wahl der Lehrmaterialien frei. Sie erhalten finanzielle Mittel für die Beschaffung von Lehr- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12736 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode materialien und können auf die Fachinformationszentren, Bibliotheken der Bundeswehr sowie auf das „Netzwerk Politische Bildung in der Bundeswehr“ zurückgreifen . Das ZMSBw stellt den Ausbildungseinrichtungen, Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr zielgruppenorientierte Lehrmaterialien für die historische Bildung zur Verfügung: (1) Grundkurs deutsche Militärgeschichte, Band 1-3 sowie interaktive CD (Militärgeschichtliches Forschungsamt (MGFA), Cornelsen und Oldenbourg-Verlag München 2008 (Band 2 behandelt den Zweiten Weltkrieg mit Vernichtungskrieg und den Verbrechen der Wehrmacht), (2) Matthias Rogg: Kompass Militärgeschichte. Ein historischer Überblick für Einsteiger, Rombach-Verlag Freiburg 2013 (behandelt den Zweiten Weltkrieg mit eigenem Kapitel zu Kriegsverbrechen, Besatzungspolitik und Völkermord ), (3) Thomas Reuther: Widerstand und Wehrmacht. Buch und DVD, Rombach- Verlag Freiburg 2013 (behandelt die Verbrechen im Kapitel: Die NS-Diktatur im „Rassenkampf“). Des Weiteren gibt das ZMSBw die Reihe „Militärgeschichte kompakt“ heraus, die den Angehörigen der Bundeswehr einen konzentrierten Überblick über wesentliche Themen und Epochen der deutschen Militärgeschichte geben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Publikationen zu nennen: (1) Jürgen Förster: Die Wehrmacht im NS-Staat. Eine strukturgeschichtliche Analyse, Oldenbourg-Verlag München 2007 (behandelt die Verschränkung der Wehrmacht mit dem NS-System), (2) Rolf-Dieter Müller: Hitlers Wehrmacht 1935-1945, Oldenbourg-Verlag München 2012 (behandelt Themen wie Militärjustiz, Vernichtung, Terror, Widerstand, Kriegsverbrechen im Kapitel: Totaler Krieg und Vernichtungskrieg ). Darüber hinaus behandelt das ZMSBw die genannten Themen regelmäßig in der Zeitschrift „Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung“, die quartalsweise in der Bundeswehr an alle Truppenteile und Dienststellen verteilt wird. Zuletzt : Peter Lieb: Brutal und inkompetent. Das SS-Karstwehrbataillon 1943-1944, in: Militärgeschichte 1/2017, S. 18-21. Neben diesen speziell für die historische Bildung aufbereiteten Publikationen können die Dozenten und Lehrkräfte auf die umfangreichen wissenschaftlichen Publikationen des ZMSBw (bzw. seiner Vorgängerinstitution MGFA) zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen der Wehrmacht zurückgreifen . Zu nennen sind hier z. B.: (1) das Reihenwerk „Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg“ und jüngst: (2) Reichskommissariat Ostland. Tatort und Erinnerungspolitik, Schöningh-Verlag , Paderborn 2012, (3) Markus Pöhlmann: Der Panzer und die Mechanisierung des Krieges. Eine deutsche Geschichte 1890 bis 1945, Schöningh-Verlag, Paderborn 2016. Darüber hinaus dienen die Dauerausstellung und die regelmäßigen Sonderausstellungen des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr (MHM) der historischen Bildung der Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen. Zurzeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12736 unterstützt das MHM die Unteroffiziersschule des Heeres in Delitzsch mit einem Schulungsangebot zur historischen Bildung der Feldwebelanwärter. Die Lehrkräfte der Bundeswehr im Bereich der historischen Bildung werden einmal jährlich in einem Lehrgang beim ZMSBw in Potsdam fachlich weitergebildet . c) Welches Lehrmaterial wird an die teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten ausgegeben (bitte möglichst vollständig angeben)? Es gibt kein verpflichtendes Sortiment an Lehrmaterialien, das an die teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten ausgegeben wird. Das ZMSBw unterstützt die historische Bildung in der Bundeswehr durch die Bereitstellung geeigneter Lehrmaterialien. Die unterschiedlichen Publikationen des ZMSBw werden hierzu zielgruppengerecht an die Ausbildungseinrichtungen, Truppenteile und Dienststellen der Bundeswehr verteilt. Zu dem angefragten Themenkomplex wird derzeit das in der Antwort zu Frage 18b genannte Handbuch „Matthias Rogg: Kompass Militärgeschichte. Ein historischer Überblick für Einsteiger, Rombach-Verlag Freiburg 2013“ bereitgestellt. d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es nicht ausreicht, lediglich die Symbole von Rechtsextremismus und Wehrmachtsverherrlichung (etwa in Gestalt von Kasernennamen) zu beseitigen , sondern eine Stärkung der politischen Bildung bei Soldaten aller Dienstgrade unbedingt geboten ist, und welche Anstrengungen will sie in dieser Hinsicht gegebenenfalls unternehmen? Im Aktionsprogramm des BMVg zur Stärkung der Inneren Führung ist eine Stärkung der politischen Bildung vorgesehen. e) Inwiefern hält sie die Hinzuziehung externen Sachverstands in der politischen Bildung für geboten? Dieses findet bereits im Rahmen des „Netzwerkes Politische Bildung in der Bundeswehr “ in enger Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung und zahlreichen unabhängigen Bildungsträgern statt. 19. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zur Attraktivität der Bundeswehr für Rechtsextremisten sind der Bundesregierung aus den letzten fünf Jahren bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Inwiefern sieht sie die Notwendigkeit einer weiteren, unabhängigen Untersuchung ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333