Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12752 18. Wahlperiode 16.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12577 – Erkenntnisse und Konsequenzen aus den Enthüllungen hinsichtlich des rechtsextremistischen Netzwerkes um Franco A.: Qualitätsmanagement beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zusammenhang mit dem Fall von Franco A. überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit in zwei internen Prüfgruppen die Akten mehrerer Tausend Asylverfahren. Der Oberleutnant Franco A. soll gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den bisherigen Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als angeblicher Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das BAMF nach einer Anhörung zu seinen Asylgründen, die in französischer Sprache stattfand, im Dezember 2016 subsidiären Schutz gewährt. Wie es zu derart gravierenden Fehlentscheidungen kommen konnte, ist derzeit Gegenstand einer internen Untersuchung beim BAMF. Die Behörde überprüft alle Asylverfahren, an denen die Verantwortlichen im Fall Franco A. (Anhörer, Entscheider, Dolmetscher) beteiligt waren. Neben den Asylverfahren, die die Verantwortlichen im Fall Franco A. bearbeitet hatten, untersucht das BAMF derzeit auch 2 000 weitere positive Asylentscheidungen von syrischen und afghanischen Asylsuchenden aus dem Zeitraum von Anfang Januar 2016 bis zum 27. April 2017. Bei diesen Überprüfungen traten laut BAMF Fehler in zahlreichen Fällen auf. Wegen der umfangreichen Untersuchung im Fall Franco A. stellt sich das BAMF auf neue Verzögerungen bei den laufenden Asylverfahren ein. Nach dem früheren Leiter des BAMF, Frank-Jürgen Weise, hat auch der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, qualitative Mängel bei Asylverfahren in Folge der Flüchtlingskrise eingeräumt (www.tagesspiegel.de/politik/ aufarbeitung-des-falls-franco-a-innenministerium-waren-qualitaetsmaengel-beimbamf -bekannt/19837320.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ladung des Franco A. alias David Benjamin zur Asylantragstellung sowie zum Interview zu seinen Asylgründen und die Zuteilung einer französisch-sprachigen Dolmetschung zuständig gewesen? Die Ladung sowie die Zuteilung der Dolmetscher erfolgten durch die Außenstelle Zirndorf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Standort Beuthenerstraße in Nürnberg. 2. Inwieweit war bekannt, dass Franco A. alias David Benjamin auch die deutsche Sprache beherrscht, gibt es hierzu Hinweise in der Asylakte? In der Asylakte finden sich keine Hinweise, dass Franco A. alias David Benjamin die deutsche Sprache beherrschte. Lediglich die Dolmetscherin aus der Anhörung hat auf Nachfrage angegeben, dass der Antragsteller Deutsch mit französischem Akzent gesprochen und teilweise auf Deutsch ohne vorherige Übersetzung geantwortet habe. Sowohl die Mitarbeiterin bei der Aktenanlage, der Dolmetscher bei der Aktenanlage sowie der Anhörer konnten sich hieran nicht erinnern. 3. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Fall Franco A. alias David Benjamin am 7. November 2016 eingesetzte Anhörer von der Bundeswehr für welchen Zeitraum an das BAMF (Außenstelle Zirndorf) abgeordnet ? Der Anhörer war für den Zeitraum vom 26. September 2016 bis 31. Dezember 2016 zum BAMF kommandiert. 4. Wie viele Anhörungen hatte der im Fall Franco A. alias David Benjamin eingesetzte Anhörer vor derjenigen im Asylverfahren von Franco A. bereits durchgeführt? Wie viele danach? Insgesamt hat der Anhörer vor dem Fall Franco A. vier Anhörungen und danach weitere 16 Anhörungen durchgeführt. 5. Aus welcher Bundeswehreinheit stammt dieser an das BAMF abgeordnete Anhörer? Zu dieser Frage kann keine Auskunft gegeben werden. Bei einer Kenntnis der Einheit ließe sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auch der Name ermitteln. Das Recht der betreffenden Person auf informationelle Selbstbestimmung geht dem Frage- und Informationsrecht des Parlaments auch insofern vor, als dass keine indirekte Identifizierung der betreffenden Person verlangt werden kann. 6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der an das BAMF abgeordnete Anhörer Franco A. kannte? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass der an das BAMF abgeordnete Anhörer Franco A. kannte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12752 7. Beruht der dem Generalbundesanwalt (GBA) übermittelte Sachverhalt zum Fall Franco A. auf internen Ermittlungen der Bundeswehr und konkret welcher dortigen Institution, z. B. des Wehrdisziplinaranwalts oder des Militärischen Abschirmdienstes? Sind Befragungen von Personen bundeswehrintern und innerhalb des BAMF vorgenommen worden, und liegen deren Ergebnisse nun dem GBA vor? Welche eigenen Ermittlungshandlungen macht der GBA oder verlässt er sich auf interne Ermittlungen der Bundeswehr, und wenn ja, aus welchem Grund? Alle internen Erkenntnisse sind dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zur Verfügung gestellt worden. Das weitere Vorgehen bestimmt der Generalbundesanwalt. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, muss eine Beantwortung zu Einzelheiten des laufenden Ermittlungsverfahrens derzeit unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestags zu erfüllen, tritt im hier gegebenen Fall nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. 8. Wie lange und in welchem Zeitraum dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulung, die der Anhörer, der im Fall Franco A. alias David Benjamin beteiligt war, durch das BAMF erhielt, und welche Schulungsinhalte enthielt diese? Der Anhörer hat an der Schulung für Anhörer vom 26. September 2016 bis 14. Oktober 2016 teilgenommen. Die Schulung beinhaltete materielles Recht (Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote), Werkzeuge zur Anwendung des materiellen Rechts, physikalisch-technische Untersuchung (PTU), Übungsfälle, MARiS für Anhörer (elektronisches Workflowsystem zur Asylverfahrensbearbeitung), Anhörungstechniken sowie Rollenspiele. 9. Wie sah nach Kenntnis der Bundesregierung die interne Qualitätssicherung bei der BAMF-Außenstelle Zirndorf im November 2016 aus? Wurde das sog. Vier-Augen-Prinzip vor der Einstellung des Anhörungsprotokolls als „entscheidungsreif“ in das MARIS-System in der Außenstelle Zirndorf praktiziert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich wird das Anhörungsprotokoll vom Anhörer in MARIS eingestellt. Die Entscheidungsreife wird vom Entscheider, dem die Akte zugeleitet wird, festgestellt . Hier setzt das sog. Vier-Augen-Prinzip der Qualitätskontrolle an. Wenn das Anhörungsprotokoll im Hinblick auf die Erstellung des Bescheides noch Fragen aufwirft, sind diese vor Bescheiderstellung zu klären, ggf. ist der Antragsteller neu zu laden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Verfügte nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Anhörung zu den Asylgründen am 7. November 2016 im Fall Franco A. alias David Benjamin eingesetzte Dolmetscherin für die französische Sprache über Landeskenntnisse zum Herkunftsland Syrien, und war sie neben der Dolmetschung für die französische Sprache auch für arabische Dolmetschungen beim BAMF eingesetzt? Inwieweit die Dolmetscherin Landeskenntnisse zu Syrien besitzt, ist nicht bekannt . Dies ist für eine Dolmetschung auch nicht relevant. Die Dolmetscherin wurde auch für die arabische Sprache eingesetzt. 11. Wann wurde der Entscheider, der Franco A. alias David Benjamin am 16. Dezember 2016 subsidiären Schutzstatus gewährte, von der Bundesagentur für Arbeit an das Entscheidungszentrum Ost in Berlin für welchen Zeitraum abgeordnet? Der Entscheider war vom 4. April 2016 bis 31. Dezember 2016 zum BAMF abgeordnet . 12. Welche wie lange dauernde Schulung hat dieser Entscheider durch das BAMF erhalten? Wie viele weitere Bescheide hat der Entscheider ausgefertigt, und sind hierbei Auffälligkeiten festgestellt worden? Der Entscheider hat an der Schulung für Entscheider vom 11. April 2016 bis 6. Mai 2016 teilgenommen. Die Schulung beinhaltete den Ablauf des Asylverfahrens , materielles Recht (Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbote ), Einreise- und Aufenthaltsverbote, offensichtlich unbegründete Anträge, Werkzeuge der Rechtsanwendung (z. B. Texthandbücher, Herkunftslandsinformationen ), Bescheidaufbau, Übungsfälle, Anwendung von MARiS, Überblick MILO (Informationssystem des BAMF zu Herkunftsländerinformation, Asyl und Flüchtlingsschutz, Rückkehrförderung und Migration), physikalisch-technische Untersuchung, (PTU), Datenschutz und Sicherheit im Asylverfahren. Der Entscheider hat in weiteren 434 Verfahren Bescheide erstellt. Darunter ergaben sich bei 41 Fällen aus der Dokumentation Auffälligkeiten. In wenigen Fällen betraf das die individuelle Würdigung des Sachverhalts. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rückfragen des Entscheiders im Fall Franco A. alias David Benjamin bezüglich der Feststellung dessen syrischer Staatsangehörigkeit an den Anhörer über das BAMF-interne MARIS-System? Welche Antwort ist der Bundesregierung bekannt, und kann man Antworten im internen Schriftwechsel des BAMF nachverfolgen, und wenn nein, warum nicht? Rückfragen des Entscheiders im Hinblick auf Feststellung zur syrischen Staatsangehörigkeit sind nicht im MARIS-System dokumentiert. Der Entscheider gibt an, sich an den Fall nicht mehr erinnern zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12752 14. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Ablauf nach Erstellung des Bescheids? Welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifizierung war für die endgültige Freigabe des Bescheids im Entscheidungszentrum Ost zuständig? Zum grundsätzlichen Vorgehen: Bevor der vom Entscheider gefertigte Bescheid zur Zustellung gegeben wird, wird er als „Entwurf“ im System MARiS dem Teamleiter oder Teamkoordinator zur Qualitätssicherung vorgelegt. Dieser sendet nach der Qualitätssicherung den Vorgang an den Entscheider zurück, der den Bescheid erst dann zur Zustellung weiterleitet. 15. Wieso werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der internen Revision nur positive Asylbescheide von syrischen und afghanischen Asylantragstellern untersucht? Die Auswahl im Rahmen der Stichprobe von 2 000 Verfahren war auf ähnliche Fallkonstellationen wie Franco A. gerichtet. Das Asylgesetz beschränkt die Pflicht zur Überprüfung auf anerkennende Bescheide. Bei ablehnenden Bescheiden besteht die Möglichkeit, diese, soweit sie aus Sicht der Betroffenen unrichtig sind, einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. 16. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass bei negativen Asylbescheiden immer von einem ordnungsgemäßen Verfahren auszugehen ist? Wenn ja, worauf begründet sich diese Einschätzung? Wenn nein, wann beginnt die Aufarbeitung von negativen Bescheiden? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Haben die mit Asylklagen gegen negative Bescheide des BAMF befassten Verwaltungsgerichte nach Auffassung der Bundesregierung genügend Detailkenntnisse über die internen Abläufe und Strukturen des BAMF und seiner Gliederungen, um neben den materiell-rechtlichen Problemstellungen des Asylverfahrens gegebenenfalls auch über systemische Mängel innerhalb des BAMF zu urteilen? Gegenstand der Gerichtsverfahren ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Asylentscheidung und grundsätzlich nicht der Verfahrensablauf im BAMF, es sei denn, es kann sich im Einzelfall auf die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung auswirken. 18. Mit welcher Begründung werden nach Kenntnis der Bundesregierung positive Bescheide afghanischer Antragsteller überprüft und nicht z. B. irakische, iranische oder pakistanische Asylverfahren? Afghanistan wurde als Vergleichsland ausgewählt, da das Fallmuster Franco A. hierauf anwendbar war und eine entsprechende Anzahl positiver Entscheidungen vorlag. 19. Wann wird der Abschlussbericht der Innenrevision des BAMF vorliegen? Der Bericht der Internen Revision wurde am 31. Mai 2017 den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vorgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wann wird der Abschlussbericht der Prüfgruppe des BAMF vorliegen, die die Asylverfahren, in denen die Mitarbeiter, die im Fall Franco A. alias David Benjamin beteiligt waren, untersucht? Die Untersuchung ist mittlerweile abgeschlossen, ein entsprechender Bericht wurde erstellt. 21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, in den Einzelfällen Verfahrensbevollmächtigte und Verwaltungsgerichte über die Ergebnisse von Amts wegen zu informieren, und wenn nein, warum nicht? In den Fällen, die von Rechts wegen eine Information der Verfahrensbevollmächtigten und der Verwaltungsgerichte vorsehen, wird diese auch erfolgen. 22. Wie viele Anhörungen und Asylentscheidungen müssen die Bediensteten des BAMF nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage durchschnittlich pro Tag durchführen (bitte nach Dienststellen bzw. Gliederungen des BAMF und nach Anhörungen bzw. Entscheidungen aufschlüsseln)? Gibt es eine Differenzierung nach Herkunftsländern, bzw. werden die vermutlich unterschiedlich langen Bearbeitungsdauern der Anträge berücksichtigt (falls ja, wie wird dies in der Verwaltungspraxis umgesetzt)? Es sind keine Werte für Anhörungen und Entscheidungen vorgegeben. Bei den zu Controllingzwecken gebildeten Orientierungswerten wurden die unterschiedlichen Bearbeitungsdauern verschiedener Herkunftsländer berücksichtigt. Die Orientierungswerte liegen zum Zeitpunkt der Anfrage bei täglich drei Anhörungen oder 3,5 beschiedenen Personen. Die Außenstellen entscheiden selbstständig die ggfs. notwendige Differenzierung nach Herkunftsländern und/oder Personengruppen (z. B. für unbegleitete Jugendliche mit geringeren Fallzahlen). 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Arbeitsbelastung des Personals beim BAMF? Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde ist insbesondere infolge der noch anhängigen Verfahren aus den Jahren 2016 und früher, den hohen Zugangszahlen für Integrationskurse und der Aufgaben im Prozessbereich weiterhin hoch. 24. Hält die Bundesregierung angesichts des Falls Franco A. an der Zielvorgabe, die noch anhängigen 232 493 (Stand: Ende April 2017) Asylverfahren bis zum 31. Mai 2017 abgeschlossen zu haben, fest, und wenn nein warum nicht? Es gibt keine Vorgabe der Bundesregierung, alle anhängigen Verfahren bis Ende Mai abzuschließen. Ziel des BAMF ist es, bis Ende Frühjahr 2017 nur noch einen Bestand von rund 105 000 offenen Altverfahren aus dem Jahr 2016 und den Vorjahren zu haben. Mit Stand Ende Mai sind rund 114 000 Verfahren aus 2016 und früher noch anhängig. Der Abbau der Rückstände aus den Vorjahren verlief in den ersten vier Monaten des Jahres planmäßig. Kapazitätsentzüge, die sich aufgrund der Untersuchungen rund um den Fall Franco A. ergeben und die geschärften Qualitätsanforderungen, haben zu einer leichten Verlangsamung beim Rückstandsabbau geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12752 25. Bis wann sollen die noch offenen Verfahren aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgeschlossen sein (bitte aufschlüsseln, wie viele Verfahren aus den jeweiligen Jahren noch anhängig sind)? Ziel ist es, alle anhängigen Altverfahren im Jahresverlauf 2017 abgebaut zu haben . Ende des Jahres 2017 soll eine Umlaufmenge von bis zu rd. 50 000 anhängigen Verfahren erreicht werden. Dies ist der normale Bestand, von dem das BAMF bei gleichbleibenden Zugangszahlen ausgeht. Mit Stand 31. Mai 2017 sind insgesamt 114 168 Altverfahren noch anhängig. Tab: Anhängige Verfahren 2014 bis 2016 differenziert nach Erst- und Folgeanträgen Erstanträge Folgeanträge Summe 2014 6.965 1.015 7.980 2015 21.047 1.808 22.855 2016 80.350 2.983 83.333 26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die standardisierte Qualitätskontrolle im BAMF zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage organisiert (bitte eine exakte Beschreibung des Ablaufs der Qualitätskontrolle geben)? Die standardisierte Qualitätskontrolle erfolgt beim BAMF im Bereich der Anhörungen und Entscheidungen über eine sog. Kurzübersicht (KÜ). Jede Entscheidung muss, bevor sie zugestellt wird, zur Qualitätsprüfung dem Qualitätsförderer mit der vom Entscheider gefertigten KÜ vorgelegt werden. Die KÜ trifft in strukturierter Form Aussagen darüber, welche Fallkonstellation zu welchem Herkunftsland vorliegt, welche Entscheidung getroffen wurde, und ob die Entscheidung im Einklang mit den Entscheidungsinstrumenten des BAMF steht. Anhand der Kurzübersicht kann die Schlüssigkeit der Entscheidung vom Qualitätsförderer nachvollzogen werden. Nach der Dienstanweisung war bei allen Herkunftsländern mit hoher Schutzquote eine Qualitätssicherung zunächst über die KÜ und damit verbundenen Stichproben vorgeschrieben. Die bisherige Weisungslage zur Prüfdichte wurde am 24. Mai 2017 ergänzt. Bei den sicheren Herkunftsländern und Syrien ist mindestens in jedem 20. Verfahren eine Qualitätsprüfung vorgesehen. Die Qualitätssicherung differenziert in der KÜ nach Anhörung und Entscheidung. Im Einzelnen sind Prüfungen wie folgt vorzunehmen : Eritrea: sämtliche Vollablehnungen Konversion zum christlichen Glauben in Herkunftsländern mit Asylrelevanz Jeder 20. Fall Syrien bzw. Asylbewerber, deren Aufenthaltsland Syrien war. Außerdem stehen den Entscheidern für die Elemente Anhörung und Entscheidung Leitsätze, Texthandbücher, Anhörungsleitfäden, Prüfschemata und Qualitätshandbücher als Unterstützung zur Verfügung. Hinzu kommen themen- oder herkunftsländerbezogene Audits durch das Qualitätssicherungsreferat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche Überlegungen gibt es in der BAMF-Leitung und der Bundesregierung , eine für alle BAMF-Gliederungen geltende, gründliche Qualitätssicherung für die Verfahren beim BAMF (vor allem Anhörungen und Bescheiderstellung ) vorzusehen? Unabhängig von den nach Bekanntwerden des Falls Franco A. sofort eingeleiteten Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Asylverfahrensbereich wurde von der Leitung des BAMF bereits Anfang 2017 – ausgehend von dem Grob-Konzept zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems aus 2016 – der Auftrag zur Weiterentwicklung des Konzeptes erteilt. Die Überarbeitung und Einführung erfolgt in vier Stufen. Gleichzeitig erfolgt aktuell die Abfrage von Weiterqualifizierungsbedarfen der Mitarbeiter. Das Ergebnis wird zeitnah vorliegen, die erforderlichen Maßnahmen aufgesetzt. 28. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Qualitätssicherung des BAMF i. d. R. nur auf abweichende Entscheidungen bzw. Auffälligkeiten reagiert, und somit beispielsweise die Zuerkennung eines Schutzstatus für einen syrischen Geflüchteten oder die Nichtanerkennung eines Schutzbedarfes bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern einer genaueren Qualitätskontrolle entgehen? Die Qualitätsprüfung erfolgt unabhängig von entsprechenden Abweichungen /Auffälligkeiten stichprobenartig, so dass auch bei vermeintlich unauffälligen Fallkonstellationen eine Qualitätssicherung erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 29. Warum hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Qualitätssicherungskonzept des BAMF, das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22. April 2016 angekündigt wurde (Antwort zu Frage 26: „(...) Im Zusammenhang mit der derzeit im BAMF in der Entwicklung befindlichen Neustrukturierung der Arbeitsprozesse wird in verschiedenen Arbeitsebenen an einem umfassenden Gesamtkonzept für die Qualitätssicherung gearbeitet. Als besonders wertvoll erweist sich hier die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit UNHCR. Ziel dieser Arbeiten ist es, ein modernes, funktionsübergreifendes und dem angestrebten Endausbau der Behörde angemessenes Qualitätsmanagementsystem zu entwickeln. Als Eckpunkte dieses Systems sind eine effiziente und effektive Grundschulung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Wissenstransfer durch bestehende Mitarbeiter sowie frühzeitige qualifizierte Eingriffe zur Optimierung von Teilverfahren geplant. Dabei sollen vorbeugende Maßnahmen Vorrang vor abhelfenden Eingriffen (Entscheidungskorrektur, Gerichtsverfahren , Nachschulung usw.) haben.“ Bundestagsdrucksache 18/8204) und dessen Einsatz durch die Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. Juli 2016 bestätigt wurde (Antwort zu Frage 7: „(...) Das BAMF hat ein neues Konzept zur Qualitätssicherung erarbeitet, um dem gewachsenen Volumen an Anträgen und der gewachsenen Zahl an Mitarbeitenden zu entsprechen . Dieses geht jetzt in die Umsetzung.“ Bundestagsdrucksache 18/9269), im Fall Franco A. alias David Benjamin versagt? Sind Änderungen an dem Qualitätssicherungskonzept vorgesehen, und wenn ja, welche, und warum? Falls keine Änderungen vorgesehen sind, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12752 Die Umsetzung vom Grobkonzept zum Feinkonzept hat sich verzögert. Der Sachstand zur Umsetzung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 27. Im Übrigen hat die Stichprobe des BAMF aus Anlass des Falls Franco A. ergeben, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelte. Die Prüfung hat keinen einzigen vergleichbaren Fall zu Tage gefördert. 30. Sind auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher Zielgruppe des neuen BAMF- Konzepts zur Qualitätssicherung, und wenn ja, welche Schulungen in welchem zeitlichen Ausmaß sind vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Welche Schulungen speziell für Dolmetscher wurden in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt, was waren die konkreten Schulungsinhalte und die jeweilige Dauer, und wie viele Dolmetscher haben an den Schulungen teilgenommen ? Haben alle Dolmetscher bereits eine Schulung besucht, und – falls nicht – bis wann sollen alle Dolmetscher eine Schulung mit welchem konkreten Inhalt absolviert haben? Der Bereich des Dolmetschereinsatzes ist Bestandteil des Qualitätssicherungskonzeptes . Aktuell werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) die Inhalte einer Online-Schulung entwickelt, die noch im Sommer 2017 für alle Dolmetscher, die vom BAMF beauftragt werden können, zur Verfügung steht. Der Fokus dieser Schulung wird auf der Rolle des Dolmetschers in der Anhörung, den Dolmetschertechniken, der Integrität, Neutralität und Unparteilichkeit liegen. 31. Was bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung eine „verkürzte“ Ausbildung bzw. Schulung beim BAMF (bitte jeweils nach Lerninhalten für Anhörerinnen und Anhörer, Entscheiderinnen und Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer auflisten)? Wie viele Bedienstete haben vom 1. Januar 2016 bis 27. April 2017 eine verkürzte Schulung besucht (bitte nach Dienststellen bzw. Gliederungen prozentual auflisten)? Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 27. April 2017 haben insgesamt 2 923 Beschäftigte an Spezialschulungen teilgenommen, die auf den jeweils geplanten spezialisierten Einsatz abgestimmt und daher verkürzt waren. Davon wurden 1 466 (50,15 Prozent) auf die Tätigkeit als Anhörerin bzw. Anhörer und 984 (33,66 Prozent) auf eine Tätigkeit als Vollentscheider bzw. Vollentscheiderinnen (Anhörung und Bescheiderstellung) vorbereitet. Der Einsatz dieser Kräfte erfolgte in Außenstellen und Ankunftszentren. Für 473 (16,18 Prozent) Beschäftigte , die ausschließlich auf die Tätigkeit der Bescheiderstellung vorbereitet wurden , erfolgte der Einsatz in den Entscheidungszentren. Eine spezielle Schulung von Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfern hat im genannten Zeitraum nicht stattgefunden. Hier erfolgte die Einarbeitung am Arbeitsplatz. Grundlage für die Ermittlung der Daten zu Personal und Schulung war das System EPOS (elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenmanagementsystem). Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle erforderlichen Daten in EPOS eingepflegt waren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Lerninhalte werden zusätzlich in den regulären Schulungen des BAMF vermittelt (bitte nach Schulungen für Anhörerinnen und Anhörer, Entscheiderinnen und Entscheider, Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer auflisten)? Die Lerninhalte der jeweiligen Schulungsmaßnahme können der folgenden Tabelle entnommen werden. Vollentscheider (VE) 12 Wochen VE verkürzt Entscheider- Bescheiderstellung Entscheider- Anhörung 5 Wo 4 Wo 3 Wo Phase I 1. Ablauf des Asylverfahrens x x x 2. Das materielle Flüchtlingsrecht - Übersicht Rechtsgrundlagen, insbes. AsylG - Der Asylantrag - Die Antragstellung - Flüchtlingsschutz mit Übungen x x x - Asylberechtigung x x x - Subsidiärer Schutz mit Übungen x x x - Abschiebungsverbote x x x 3. Weitere Rechtsgrundlagen im AsylG, insbesondere - Rechte und Pflichten der AST - Offensichtliche Unbegründetheit x x - Familienasyl - Abschiebungsandrohung/-anordnung - Einstellung des Verfahrens x x - Beschleunigtes Verfahren - Nachfluchttatbestände - Widerruf und Rücknahme - Überblick Gerichtsverfahren 4. Einreise- und Aufenthaltsverbot x x x 5. Folgen des Asylverfahrens x x x 6. Werkzeuge x x x 7. EASO-Core-Modul „Schutzgewährung“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12752 Vollentscheider (VE) 12 Wochen VE verkürzt Entscheider- Bescheiderstellung Entscheider- Anhörung 5 Wo 4 Wo 3 Wo Phase II 8. Arbeiten mit Texthandbuch x x x 9. Der Bescheidaufbau x x 10. Überblick über häufig verwendete Gerüstbescheide und Textbausteine 11. Sachverhaltsdarstellung x x 12. Die Subsumtionsmethode mit Übungen x x 13. Bearbeitung von Übungsfällen Kategorie A x x x 14. Bearbeitung von Übungsfällen Kategorie B x x - Begründung der offensichtlichen Unbegründetheit x x - leichte Fälle x x - schwierige Fälle 15. Bearbeitung von Übungsfällen Kategorie C zu unterx x x schiedlichen HKL - leichte Fälle x x x - schwierige Fälle 16. Besondere Bescheidarten - Familienschutz - Verfahrenseinstellungen 17. EASO-Core-Modul „Beweiswürdigung“ Phase III 18. Die Grundfunktionen von MARiS x x x 19. Bearbeitung von Echtfällen Kategorie A+B+C x 22. Abschließende Bescheidbearbeitung in MARiS x x Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12752 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vollentscheider (VE) 12 Wochen VE verkürzt Entscheider- Bescheiderstellung Entscheider- Anhörung 5 Wo 4 Wo 3 Wo Phase IV 23. Informationsplattform MILo x x 24. Dokumentenprüfung PTU x x 25. Vorstellung des Sicherheitsreferates x x 26. Datenschutz im Asylverfahren x x 27. Dublin-Verfahren x x Phase V 28. Anhörungstechniken x x - Die Spracherkennungssoftware Dragon x x - Protokollierungsmethoden x x -Die DC-Methode x x - Vorbereitung auf die Anhörung x x -HKL-Leitsätze, Anhörungsleitfaden x x - Aufbau eines harmonischen Verhältnisses x x - Arbeiten mit Dolmetscher x x - Einleitungsphase x x - Eingangsfragen und -belehrung x x - Fragebogen x x -Übungen zum Fragebogen - Einführung in ein Schwerpunktthema x x -Freie Schilderung x x - Plausibilitätsphase x x -Strukturierung der Plausibilitätsprüfung x x -Fragearten und Frageformen x x -Realkennzeichen x x -Übungen - Abschluss der Anhörung - Einreise- und Aufenthaltsverbot: x x Fristreduzierende Gründe - Rückübersetzung x x - Abschlussfragen und -belehrung x x Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12752 Vollentscheider (VE) 12 Wochen VE verkürzt Entscheider- Bescheiderstellung Entscheider- Anhörung 5 Wo 4 Wo 3 Wo - Eingereichte Dokumente x x - Kontrollbogen x x - Nachbereitung der Anhörung x x - Dolmetschereinsatzzettel x x - Scanaufträge SAKL/SAUK x x - Übersetzungsaufträge x x - Weiterleiten der Akte in MARiS x x 29. EASO-Core-Modul „Gesprächsführungstechniken “ 30. Rollenspiele zu unterschiedlichen HKL x x - leichte Fälle x x -schwierige Fälle -Analyse und Besprechung der Rollenspiele 31. Teilnahme an Echtanhörungen - Analyse und Besprechung der Anhörung 33. Wann und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen 250 000 Fälle syrischer Antragsteller, die im sog. Fragebogenverfahren entschieden wurden, vom BAMF sicherheitsüberprüft, und was genau umfasste die Überprüfung? 34. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch Fälle nicht sicherheitsüberprüfter Asylantragsteller aus den Fragebogenverfahren, und wenn ja, wie viele aus welchen Herkunftsländern? Die Fragen 33 und 34 werden wegen des thematischen Zusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Asylbewerber wurden in den BAMF-Außenstellen einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Die Fingerabdruckabnahme erfolgt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Asylgesetz ab dem Alter von 14 Jahren. Der Abgleich der Fingerabdrücke erfolgte in den INPOL-Dateien des BKA. Unabhängig von der ED- Behandlung- erfolgte darüber hinaus eine Überprüfung im (damaligen) Automatisierten Datenabgleich (ADA) mit den Sicherheitsbehörden. D. h. nach Aktenanlage wurden die auf den Angaben der Antragsteller beruhenden Personendaten in täglichen Datenpaketen an die Sicherheitsbehörden übermittelt und mit den dortigen Dateien abgeglichen. Treffermeldungen wurden vom Sicherheitsreferat des BAMF einzeln auf ihre Verfahrensrelevanz überprüft. Bei relevanten Einzelfallmeldungen konnte die bearbeitende Stelle keine Entscheidung im schriftlichen Verfahren treffen, sondern musste eine Anhörung des Antragstellers durchführen. Das gleiche galt, wenn es sonstige Zweifel an der Identität oder Staatsangehörigkeit des Antragstellers gab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333