Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12754 18. Wahlperiode 16.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12504 – Mögliche Ausgleichsflächen auf Rügen für den geplanten Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut aktueller Presseberichte (Schweriner Volkszeitung (SVZ) vom 8. Mai 2017: „Bauern gegen Nord Stream-Pläne“ und NDR.de vom 10. Mai 2017: „Merkel sagt Bauern Unterstützung zu“) sollen auf Rügen Landwirte als Ausgleich für den Bau der „Nord Stream 2“-Trasse produktives Ackerland in extensives Grünland umwandeln. Die Nord Stream AG, Tochterunternehmen des russischen Gaslieferanten Gazprom, will im Jahr 2018 mit dem Bau der 1 200 Kilometer langen Erdgastrasse von Russland nach Deutschland beginnen. Als Kompensation für den Bau der zweiten Ostsee-Pipeline durch den Greifswalder Bodden ist laut Presseberichten auf Rügen eine großflächige Renaturierung von 3 000 Hektar Land geplant. Darunter sind auch 1 200 Hektar wertvoller Ackerboden . Die Landwirte auf Rügen fürchten nun um ihre Existenz, sollten die Maßnahmen gegen ihren Willen durchgesetzt werden. Die betroffenen Landwirte lehnen Entschädigungszahlungen ab. Direkte Gespräche mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben hat es im Vorfeld nicht gegeben, weder von Seiten der Nord Stream AG noch von Seiten der Bundes- oder Landesregierung. Erst rund drei Wochen vor Auslegung der Planungsunterlagen wurden die betroffenen Landwirte über die geplanten Renaturierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen informiert. 1. Inwieweit ist die Bundesregierung in das Genehmigungsverfahren für die geplante Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“ eingebunden? Für die geplante Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ finden zwei Genehmigungsverfahren statt, von denen eines vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), einer Behörde des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, durchgeführt wird. Die betroffenen Bundesbehörden wurden gemäß den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorgaben, u. a. des EnWG, BBergG, UVPG sowie des VwVfG durch die zuständigen Behörden beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12754 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Unterstützung gibt die Bundesregierung der Nord Stream AG im laufenden Genehmigungsverfahren? Die Errichtung und der Betrieb der Erdgashochdruckleitung „Nord Stream 2“ durch die Ostsee wird nicht von der Nord Stream AG sondern von der rechtlich eigenständigen Nord Stream 2 AG geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Auf welcher Ebene und auf welchem Wege werden Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Nordstream AG über die Realisierung der Ostsee- Pipeline „Nord Stream II“ geführt? Die Bundesregierung führt auf Ministerebene sowie den verschieden Ebenen der Ministerien Informationsgespräche mit Vertretern der Nord Stream 2 AG zum Projekt Erdgashochdruckleitung „Nord Stream 2“. Für die Gespräche werden unterschiedliche Formate genutzt. 4. Wer entscheidet über Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Pipelinebau „Nord Stream II“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)? 5. Welche Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Pipelinebau „Nord Stream II“ hat die Nord Stream AG? 6. Warum werden ganz überwiegend Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen auf der Insel Rügen vorgesehen (vgl. Artikel in der SVZ vom 8. Mai 2017: „Bauern gegen Nord Stream-Pläne“)? 7. Wer hat die jetzt im Planfeststellungsverfahren zur Diskussion stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der Insel Rügen vorgeschlagen? Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Nord Stream 2 AG ist als Vorhabenträger durch die entsprechenden rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet, den durch den Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline entstehenden Eingriff in die Umwelt durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Der überwiegende Teil des Eingriffs durch den Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline würde im Greifswalder Bodden erfolgen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Nord Stream 2 AG aufgrund des naturräumlichen Zusammenhangs ca. 20 Optionen für Kompensationsmaßnahmen im gesamten Einzugsgebiet des Greifswalder Boddens durch interne und externe Umweltexperten prüfen lassen. Bei dieser Prüfung haben sich fünf Flächen des Suchraums als geeignet für die zu erzielenden Kompensationseffekte herausgestellt. Diese Flächen wurden von der Nord Stream 2 AG für Kompensationsmaßnahmen in den Antragsunterlagen aufgeführt . Die von der Nord Stream 2 AG vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen sind Bestandteil der Prüfung und des noch anstehenden Erörterungstermins in den Genehmigungsverfahren. Die Entscheidung hierüber obliegt den zuständigen Genehmigungsbehörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12754 8. Inwieweit sind die geplanten Renaturierungsmaßnahmen von landwirtschaftlichen Flächen auf Rügen als Ausgleichsmaßnahmen ungeeignet, da es sich um hochwertige Ackerböden handelt, die gemäß §15 Absatz 3 BNatSchG) „nur im notwendigen Umfang“ für Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen und damit im Widerspruch zum Bundesnaturschutzgesetz stehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Nord Stream 2 AG die bisher einzige als Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Fläche mit hochwertigem Ackerboden nicht mehr in die weitere Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen einbeziehen. 9. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten im Verfahren, alternative Ausgleichsmaßnahmen über die genannten hinaus zu erreichen, zum Beispiel die Entmunitionierung der Ostsee voranzutreiben, eine Entschlammung des Greifswalder Boddens durchzuführen oder vorhandene Ökokonten einzusetzen ? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeiten für die Durchsetzung von alternativen Ausgleichsmaßnahmen gegenüber der Nord Stream 2 AG, die über die rechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgehen. 10. Warum gab es im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens keine Gespräche mit den betroffenen Eigentümern, insbesondere den Bauern? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, nach welchen Gesichtspunkten die Nord Stream 2 AG den Zeitpunkt für den Beginn der Gespräche mit den betroffenen Eigentümern gewählt hat. 11. Wie steht die Bundesregierung zum Einsatz eigener Flächen (der Bodenverwertungs - und -verwaltungs GmbH – BVVG) für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream II“? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. wie sie im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einen Beitrag für Kompensationsmaßnahmen leisten kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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