Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 15. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12766 18. Wahlperiode 19.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12625 – Verpackungsmüllberg aus Coffee-to-go-Bechern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland produziert am meisten Verpackungsmüll in der gesamten EU – insgesamt und pro Kopf. 216 Kilogramm Verpackungsmüll erzeugte im Jahr 2014 jeder Mensch in Deutschland pro Jahr, 27 Kilogramm mehr als noch vor zehn Jahren (www.umweltbundesamt.de/daten/abfall-kreislaufwirtschaft/entsorgungverwertung -ausgewaehlter-abfallarten/verpackungsabfaelle#textpart-1). Ein Grund hierfür ist laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/6318), dass immer mehr außer Haus konsumiert wird, vor allem Nahrungsmittel wie etwa „Coffee to go“ in Einwegbechern. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) werden in Deutschland stündlich 320 000 Einwegbecher verbraucht. Pro Jahr sind das fast drei Milliarden Stück. Laut DUH entstehen bei der Herstellung der Becher und ihrer Plastikdeckel CO2- Emissionen von über 110 000 Tonnen. Zur Herstellung der Becher werden zehntausende Tonnen Holz sowie Milliarden Liter Wasser benötigt. Mit der jährlich verbrauchten Energiemenge könnte man eine Kleinstadt versorgen (www.duh.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Coffee-to-go_Hintergrund. pdf). Zwar gibt es immer mehr gute Initiativen zur Steigerung von Mehrweg bei Coffee-to-go und in einigen Städten sogar verpackungsfreie Supermärkte, es ist aber fraglich, ob diese den Megatrend zu mehr Verpackungsmüll stoppen können . Der wachsende Müllberg steht im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt die Vermeidung von Müll als oberstes Ziel vor. Erst danach folgen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, also die stoffliche Verwertung. In ihrem Beschluss vom 17. Juni 2016 sprachen sich die Umweltminister der Länder dafür aus, die hohe Zahl von Einweggetränkebechern zu verringern. Sie forderten den Bund dazu auf, die ökologische Bedeutung des zunehmenden Gebrauchs von Einwegbechern zu untersuchen und zu prüfen, ob sich durch Verbraucheraufklärung und freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft eine Verringerung erreichen lässt. Außerdem solle der Bund die Möglichkeiten anderweitiger, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12766 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rechtlicher Maßnahmen prüfen. Der Bund sollte bis zur 88. Umweltministerkonferenz (UMK), die Anfang Mai 2017 stattfand, darüber berichten (www. umweltministerkonferenz.de/documents/UMK-Protokoll_Juni_2016.pdf). 1. Wie hat sich das jährliche Verpackungsmüllaufkommen in Deutschland seit dem Jahr 2014 weiterentwickelt (bitte Angabe in Tonnen pro Jahr), und wie hat sich die Gesamtmenge der Verpackungsabfälle prozentual zum Vorjahr jeweils geändert? Daten über den Verbrauch und die Verwertung von Verpackungen in Deutschland werden regelmäßig von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamts erhoben. Danach sind im Jahr 2015 18,15 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle angefallen. Gegenüber dem Jahr 2014 hat sich das Aufkommen an Verpackungsabfällen um 2,1 Prozent erhöht. Insgesamt wurden mit 17,61 Millionen Tonnen Verpackungsabfall rund 97 Prozent verwertet, davon 12,59 Millionen Tonnen (69,4 Prozent) stofflich und 5,03 Millionen Tonnen (27,7 Prozent) energetisch. Zusätzlich wurden 1,88 Millionen Tonnen aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 2. Ist die Bundesregierung der Bitte der 86. Umweltministerkonferenz nachgekommen und hat bis zur 88. UMK die ökologische Bedeutung des zunehmenden Verbrauchs von Einwegbechern untersucht und darüber Bericht erstattet ? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen, und wo kann der Bericht eingesehen werden? 3. Ist die Bundesregierung der Bitte der 86. Umweltministerkonferenz nachgekommen und hat bis zur 88. UMK die Wirksamkeit von Verbraucheraufklärung und freiwilligen Vereinbarungen der Wirtschaft bei der Reduzierung des Einwegbecheraufkommens überprüft? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen? 4. Ist die Bundesregierung der Bitte der 86. Umweltministerkonferenz nachgekommen und hat bis zur 88. UMK die Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs geprüft? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen? Die Fragen 2 bis 4 sind inhaltlich eng miteinander verbunden, so dass sie zusammen beantwortet werden. Die Umweltministerkonferenz hat auf ihrer 86. Sitzung die Bundesregierung gebeten , die ökologische Bedeutung des zunehmenden Verbrauchs an Einwegkaffeebechern zu prüfen und darüber hinaus Möglichkeiten zur Reduzierung der Menge an Einwegkaffeebechern im kommunalen Abfallaufkommen insbesondere durch Konsumentenaufklärung, freiwillige, aber auch rechtliche Maßnahmen zu prüfen. Um dieser Bitte nachzukommen, hat das Bundesumweltministerium die Vergabe eines Forschungsvorhabens „Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr und mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs“ veranlasst. Im Rahmen des Vorhabens soll zunächst die Nutzung von Einweggetränkebechern in Deutschland dargestellt und danach deren abfallwirtschaftliche Relevanz sowie deren Ressourcenrelevanz und ökologische Bedeutung analysiert werden. Des Weiteren sollen dem Verbrauch entgegensteuernde Maßnahmen, wie die Aufklärung von Verbrauchern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12766 und Vertreibern sowie freiwillige und verpflichtende Maßnahmen der Wirtschaft insbesondere auf ihre Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Effizienz hin überprüft werden. Das Forschungsvorhaben befindet sich im Vergabeverfahren und ist auf eine Bearbeitungsdauer von 15 Monaten angelegt. 5. Befürwortet die Bundesregierung die Idee der Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Becher, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird sie dies unterstützen? Die Bundesregierung befürwortet den Einsatz von Mehrwegbechern im Außer- Haus-Verzehr und begrüßt die vielfältigen Initiativen in diesem Bereich. Mit Blick auf mögliche zusätzliche Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 6. Welche Anreize zum Umstieg von Einweg- auf Mehrwegbecher setzt die Bundesregierung in ihren eigenen Bundesministerien und Behörden? In den Ressorts der Bundesregierung und auch in den nachgeordneten Bereichen wurden insbesondere in den jeweiligen Kantinenbereichen Maßnahmen ergriffen oder sind in Planung, welche die Vermeidung oder Verminderung des Verbrauchs von Einweggetränkebechern bewirken sollen. Im Wesentlichen können die Maßnahmen in zwei Gruppen unterteilt werden: Zum einen handelt es sich um Maßnahmen, welche finanzielle Anreize zur verstärkten Nutzung von Mehrweggetränkebechern setzen. Diese reichen von einer pauschal verbilligten Abgabe von Heißgetränken in Mehrweggetränkebechern bis hin zu Rabattkartensystemen für Heißgetränke, die in Mehrwegbechern ausgegeben werden. Hierbei wird zumeist jedes zehnte Heißgetränk im Mehrwegbecher kostenfrei angeboten. Zum Teil werden vor Ort Mehrweggetränkebecher „to-go“ durch die Kantinenbetreiber zum Kauf angeboten und durch das Angebot von bis zu drei kostenfreien Heißgetränken ein finanzieller Anreiz zu deren Kauf und Nutzung gesetzt. Zum anderen handelt es sich um Maßnahmen, durch welche die Abgabe von Heißgetränken im Einweggetränkebecher, zumeist in einer Spannbreite von 10 bis 20 Cent, verteuert wird oder durch die Einweg-Becher nicht mehr angeboten werden. Letzteres ist zum Beispiel in den meisten Kantinen des Bundesumweltministeriums und seiner nachgeordneten Behörden der Fall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333