Deutscher Bundestag Drucksache 18/1277 18. Wahlperiode 30.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Herbert Behrens, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1143 – Sanierungsbedarf und Kartellvorwürfe beim Atommüll-Projekt Schacht Konrad Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beim Ausbau der alten Eisenerzgrube Schacht Konrad zu einem Atommülllager gibt es einen unerwartet umfangreichen Sanierungsbedarf. Schacht Konrad wurde in den 50er- und 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts zur Eisenerzgewinnung abgeteuft. Die Frage der Standsicherheit bis weit in das 21. Jahrhundert hinein spielte damals naturgemäß keine Rolle. Nun sind umfangreiche Sanierungen notwendig, da ansonsten die notwendige Standsicherheit nicht nachgewiesen werden kann. Das südliche Trum von Schacht Konrad 1 wird seit April 2013 nach Sicherheitsberechnungen des Gutachters des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) saniert. Als sich der Deutsche Bundestag im Mai 2013 mit dieser Frage beschäftigt hat, stand die Begutachtung des nördlichen Trums von Schacht 1, die Begutachtung der Schachtanlage Konrad 2 sowie eine überarbeitete Zeit- und Kostenrechnung für die Sanierungsmaßnahmen noch aus. Am 20. Dezember 2013 berichtete unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/absprachen-von-bergbaufirmen-kartellder -unterwelt-1.1847995), dass gegen die Baufirmen, die unter Tage tätig sind, wegen illegaler Preisabsprachen ermittelt wird. Da es sich einerseits um ein Lager des Bundes handelt, das teilweise mit öffentlichen Gelder finanziert wird, und andererseits um einen sicherheitstechnischen hoch sensiblen Bereich , besteht ein verstärktes öffentliches Interesse an möglichen illegalen Handlungen der beteiligen Firmen. In der „Süddeutschen Zeitung“ wurde die Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), die vom eigentlichen Betreiber und Bauherrn, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), als privater Dritter mit dem Bau und Betrieb des Atommülllagers beauftragt wurde, damit zitiert, dass auf eine neuerliche, ordentliche Ausschreibung verzichtet werden Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 25. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. solle, damit sich die Inbetriebnahme von Schacht Konrad nicht weiter verzögere . Drucksache 18/1277 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Sanierungsbedarf betrifft nicht die Standsicherheit des Schachtes, sondern den Lastabtrag der Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen in das Schachtmauerwerk. Der Schacht Konrad 1 wird nicht nach Sicherheitsberechnungen des Gutachters des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) saniert, vielmehr hat sich aufgrund des Prüfergebnisses des Sachverständigen des LBEG zum Lastabtrag der Führungseinrichtungen der Schachtförderanlagen in das Schachtmauerwerk erhöhter Sanierungsaufwand gegenüber den ursprünglichen Planungen ergeben. 1. Wer hat das Sanierungskonzept für das südliche Trum von Schacht Konrad 1 aufgestellt? Die DBE hat das Sanierungskonzept für das südliche Trum von Schacht Konrad 1 aufgestellt. 2. Treffen die Aussagen des BfS, namentlich Dr. Jörg Tietze (Leiter Fachbereich Sicherheit nukleare Entsorgung) und Arthur Junkert (Leiter Infostelle Schacht Konrad) anlässlich einer Befahrung von Schacht Konrad durch den Umweltausschuss der Stadt Salzgitter am 1. Oktober 2013 zu, dass der Gutachter des LBEG für die Sanierung des nördlichen Trums von Schacht Konrad 1 weitere Sicherheitsberechnungen eingefordert hat, und wenn ja, sind diese bereits erfolgt, bzw. bis wann werden sie nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt sein? Der Sachverständige hat keine weiteren – im Sinne von zusätzlichen – Sicherheitsberechnungen gefordert. Auch im Falle des nördlichen Trums ist der Nachweis zum Lastabtrag der Führungseinrichtungen der Schachtförderanlage in das Schachtmauerwerk zu erbringen . Aufgrund einer anderen technischen Konzeption der Schachtförderanlage Konrad 1 Nord ist der Nachweis mit geänderten Grunddaten zu führen. Die Berechnungen sind erfolgt und die zugehörigen Unterlagen werden dem Sachverständigen des LBEG zur Prüfung vorgelegt. Mit einem Prüfergebnis rechnet das BfS Mitte 2014. Anschließend wird der Genehmigungsantrag für den Einbau der Führungseinrichtungen der Schachtförderanlage im nördlichen Trum beim LBEG eingereicht. 3. Aus welchen genauen Gründen akzeptiert der Gutachter die (laut Aussagen des BfS, namentlich Dr. Jörg Tietze und Arthur Junkert anlässlich der Befahrung von Schacht Konrad durch den Umweltausschuss der Stadt Salzgitter am 1. Oktober 2013) einfache Übertragung der Sicherheitsberechnungen für die Sanierung des südlichen Trums nicht für das nördliche Trum, obwohl es sich um denselben Schacht handelt? Aufgrund einer anderen technischen Konzeption der Schachtförderanlage Konrad 1 Nord erfolgt ein unterschiedlicher Lastabtrag der Führungseinrichtungen in das Schachtmauerwerk. Deshalb sind die Berechnungen nicht übertragbar . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1277 4. Hat dies etwas damit zu tun, dass für die Sanierung des südlichen Trums, entgegen den (nach Aussagen des BfS, namentlich Dr. Jörg Tietze und Arthur Junkert anlässlich der Befahrung von Schacht Konrad durch den Umweltausschuss der Stadt Salzgitter am 1. Oktober 2013) ursprünglichen Forderungen des Gutachters, nicht mehr der Austausch des betroffenen Mauerwerks durchgeführt werden muss, sondern eine Sanierung der Stoßfugen ausreicht, und welche zeitlichen und kostenwirksamen Auswirkungen hat diese Minderung der Anforderung an die Sanierung? Nein. 5. Mit welchen Abschreibungszeiträumen wird für die Sanierungsmaßnahmen gerechnet, und kann definitiv ausgeschlossen werden, dass durch den Verzicht auf einen Austausch des Mauerwerks später, während des Betriebs von Schacht Konrad, wiederholte Sanierungsmaßnahmen notwendig werden ? Die Förderanlagen im Schacht Konrad 1 sind für die Betriebsdauer des Endlagers ausgelegt. Dem entsprechend werden auch die notwendigen Sanierungen im Schachtmauerwerk ausgelegt. 6. Wann ist mit einer Prüfung der Standsicherheit von Schacht Konrad 2, dem Schacht über den nach Plan später der Atommüll eingelagert werden soll, zu rechnen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Trifft es zu, dass auch der Förderturm von Schacht Konrad 1 sanierungsbedürftig ist, und falls ja, in welchem Umfang? Das Fördergerüst Konrad 1 unterliegt wie jede technische Anlage einem Verschleiß , dem durch Instandhaltungsmaßnahmen begegnet wird. 8. Liegt der für Ende des Jahres 2013 avisierte Bericht der DBE über den zusätzlichen Zeitbedarf und die zusätzlichen Kosten für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen inzwischen vor, und wenn nein, warum nicht, bzw. wann ist mit dem Bericht zu rechnen? Ja. 9. Falls der Bericht vorliegt, von welchem zusätzlichen Zeitbedarf und welchem Termin der Inbetriebnahme von Schacht Konrad geht die DBE inzwischen aus? Als neuen im Entwurf des Rahmenterminplans errechneten Termin für die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Der von der DBE genannte Termin ist allerdings nach Einschätzung des BfS mit Unsicherheiten behaftet, die nicht näher quantifizierbar und auch von der Bundesregierung noch nicht abschließend bewertet worden sind. Drucksache 18/1277 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Falls der Bericht vorliegt, von welchen zusätzlichen Kosten für die Sanierung geht die DBE aus? Der „Forecast auf die Projektkostenrechnung 2014“ der DBE weist eine Kostensteigerung gegenüber der Projektkostenrechnung 2013 der DBE in Höhe von 173 Mio. Euro aus. Diese beinhaltet ausschließlich die Kostenerhöhung durch die Projektlaufzeitverlängerung. Der „Forecast“ stellt eine erste grobe Abschätzung der mit der Projektkostenrechnung 2014 zu erwartenden Kostenentwicklung dar. 11. Welche Bauleistungen in welchem Kostenumfang sind von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen illegaler Preisabsprachen der ausführenden Firmen betroffen? Nach derzeitig vorliegenden Informationen sind alle im Vergabeverfahren „Errichtung und Erweiterung untertägiger Grubenbaue“ für das Projekt Konrad an sechs Bergbauspezialunternehmen – zusammengeschlossen in drei Arbeitsgemeinschaften – als Lose vergebene Aufträge für Bauleistungen von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft betroffen. Im Vergabeverfahren sollten fünf Lose und ein Anhang als Los 6 vergeben werden . Das Auftragsvolumen wurde auf 121 Mio. Euro geschätzt. Los 1 „Auffahrung und Erweiterung Einlagerungstransportstrecke, Brückenfeld , Werkstatt und Strahlenschutzraum“ wurde zu einem Auftragswert von 39 520 365,04 Euro netto vergeben. Los 3 „Erstellen von Wetterbohrungen im Bereich der Grubennebenräume und der Einlagerungskammern“ und 5 „Auffahrung bzw. Erweiterung von Kammerzufahrten, Abwettersammelstrecken und Herstellung der Einlagerungshohlräume“ wurden zu einem Gesamtauftragswert von 41 464 496,17 Euro netto vergeben. Los 2 und 4 wurden zunächst nicht vergeben, Los 6 wurde entsprechend seiner Anteile an die Auftragnehmer der Lose 1, 3 und 5 vergeben. 12. Nach welchem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren wurden die betreffenden Bauabschnitte vergeben (öffentliche oder beschränkte Ausschreibung , national oder europaweit)? Die vorgenannte Bauleistung wurde in einem EU-weiten, nichtoffenen Vergabeverfahren , unterteilt in fünf Lose und einen Anhang, ausgeschrieben. 13. Falls keine EU-weite Ausschreibung stattgefunden haben sollte, wie ist das angesichts des Leistungsumfanges vergaberechtlich zu begründen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Falls sich die Vorwürfe auf illegale Preisabsprachen bewahrheiten, treffen Presseberichte zu, dass auch im Falle eines solchen möglicherweise betrügerischen Verhaltens auf eine neue Ausschreibung verzichtet werden soll, und wie stellt sich die Bundesregierung dazu? Die Frage betrifft in strafrechtlicher Hinsicht ein laufendes Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft. Den Ergebnissen und ggf. sich daran anschließenden Strafprozessen wird die Bundesregierung nicht vorgreifen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1277 Die Vor- und Nachteile einer Kündigung wurden von der DBE abgewogen und es wurde festgestellt, dass angezeigt war, die Verträge fortzuführen und gleichzeitig Schadensersatzansprüche zu prüfen. 15. Wie kann die Bundesregierung bzw. das BfS als Bauherr und Betreiber sicherstellen, dass Firmen, die möglicherweise ein betrügerisches Verhalten an den Tag legen, dies nicht auch auf andere Bereiche ausdehnen (z. B. Qualität der verwendeten Baumaterialien)? Wie funktioniert das Kontrollsystem, wie lückenlos ist es, und wer führt das Controlling durch? Das Ziel aller im Zuge der Errichtung des Endlagers Konrad durch die DBE getätigten Ausschreibungen ist die Beauftragung qualifizierter Fachfirmen. Hierzu wird in den nach geltendem Vergaberecht gestalteten Ausschreibungen ein hohes Qualitätsanforderungsprofil an die Bewerber innerhalb des Auswahlverfahrens gestellt. Die Erfüllung aller (Qualitäts-)Anforderungen aus dem Planfeststellungsbeschluss Konrad wird durch Eigenüberwachungen des Auftragnehmers, Prüfungen durch die DBE und deren beauftragte Sachverständige, das BfS im Zuge u. a. der Bauherrenüberwachung sowie Sachverständige der beteiligten Behörden und die beteiligten Behörden des Landes Niedersachsen selbst überwacht und dokumentiert. 16. Welcher Beschluss des Deutschen Bundestages liegt der Aussage auf dem Bauschild an Schacht Konrad 1 zugrunde: „Hier entsteht aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages das Endlager Konrad für das Bundesamt für Strahlenschutz“? Die Baustellentafeln zur Baumaßnahme „Errichtung Endlager Konrad“ wurden entsprechend dem Leitfaden des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Februar 2010 gestaltet. Die Formulierung „ ... aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages ... “ bezieht sich nicht auf einen Errichtungsbeschluss des Deutschen Bundestages, sondern auf den Beschluss des Deutschen Bundestages als Haushaltsgesetzgeber , für den Zweck der Errichtung des Endlagers Konrad Haushaltsmittel des Bundes zu bewilligen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333