Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12788 18. Wahlperiode 19.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12431 – Humanitäre Katastrophe und Seeblockade durch Saudi-Arabien vor der Küste Jemens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Republik Jemen steht zwei Jahre nach der Militärintervention einer von Saudi-Arabien geführten Koalition am 26. März 2015 am Rande einer Hungersnot und einer humanitären Katastrophe. Mindestens 18 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe und leiden unter Nahrungsmangel. Knapp sieben Millionen sind akut von Hunger bedroht. Die Vereinten Nationen haben den Bedarf für Nothilfe im Jemen auf 2,1 Mrd. US-Dollar veranschlagt, doch nur 7 Prozent davon sind derzeit durch Finanzierungszusagen der Geberländer gedeckt (www. oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschenhungertod -bedroht). Jemen weist weltweit die dritthöchste Rate von Unterernährung auf. Am dringendsten benötigt die jemenitische Bevölkerung Hilfe in der Ernährung, der Gesundheitsversorgung, sicheren Zugang zu Trinkwasser und Sanitäranlagen (http://tinyurl.com/n287t9y, Auswärtiges Amt). Nach Aussage des Auswärtigen Amts wird eine „erfolgreiche Durchführung der erforderlichen humanitären Hilfsmaßnahmen […] jedoch durch Verletzungen des humanitären Völkerrechts erschwert“ (ebd.). Das Außenamt erwähnt – anders als etwa die Vereinten Nationen – dabei nicht die Militärintervention der von Saudi-Arabien angeführten Militärkoalition als Ursache für diese humanitäre Notlage. Bei den Luftangriffen unter Führung Riads wurden seit 2015 über 7 600 Menschen getötet, darunter 4 600 Zivilisten. Über drei Millionen Menschen wurden durch diese Kämpfe vertrieben (www.oxfam.de/presse/ pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschen-hungertod-bedroht). Die seit 2015 andauernden Luftangriffe, auch auf Zivilisten, die für diese hohen Zahlen verantwortlich sind, sind nach Einschätzung von Human Rights Watch Kriegsverbrechen (www.hrw.org/news/2015/07/27/yemen-coalition-strikesresidence -apparent-war-crime). Der sichere Zugang zum Jemen, der für die humanitäre Hilfe unerlässlich wäre, wird insbesondere durch die Zerstörung von Häfen, Straßen, Brücken durch Luftangriffe sowie die Blockade des Wasserzugangs zum Jemen durch eine von Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition erschwert und in großen Teilen unmöglich gemacht (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-siebenmillionen -menschen-hungertod-bedroht ). Da Jemen rund 90 Prozent seiner Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nahrungsmittel importieren muss, ist eine solche Blockade für die vom Auswärtigen Amt konstatierten prekären Bedingungen eines Großteils der Bevölkerung mitverantwortlich, wenn nicht sogar ausschlaggebend. Durch die Handlungsweise Saudi-Arabiens steht eine humanitäre Katastrophe kurz bevor. Das bisherige Engagement der Bundesregierung für ein Ende von Luftangriffen und Seeblockade hielt sich aus Sicht der Fragesteller bisher in Grenzen: Tatsächlich genehmigte der Bundessicherheitsrat immer wieder Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien oder einen Staat, der an der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beteiligt ist, und zwar auch noch nach Beginn der Seeblockade und der Luftschläge vor gut zwei Jahren. Erst am 27. Januar 2017 informierte der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über eine weitere Genehmigung solcher Rüstungsexporte. Erlaubt wurde der Verkauf von zwei bewaffneten Patrouillenbooten , auf deren Export noch 46 weitere folgen sollen (www.taz.de/!5375763). Wie der Bundessicherheitsrat die fortlaufenden Rüstungsexporte angesichts der humanitären Folgen der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens genehmigen kann, ist aus Sicht der Fragesteller unverständlich, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass deutsche Waffen, Munition oder sonstige Rüstungsgüter – auch aus dem Dual-use-Bereich – Kriegsverbrechen durch Saudi- Arabien und/oder seine Bündnispartner im Jemen ermöglichen. Die durch den UN-Sicherheitsrat nicht gedeckten Luftangriffe der von Saudi- Arabien angeführten Koalition werden bis dato fortgeführt. Jüngstes erschreckendes Ereignis war der Angriff auf ein Flüchtlingsboot Mitte März aus Somalia , das auf den Weg in den Jemen war und bei dessen Zerstörung mindestens 42 Menschen getötet wurden (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/ !5393259/). 1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens in Bezug auf die humanitäre Notlage im Jemen getroffen? Angesichts des gewachsenen humanitären Bedarfs hat die Bundesregierung seit März 2015 ihre humanitäre Hilfe in der Republik Jemen deutlich erhöht. Dabei gliedert sich die deutsche humanitäre Hilfe in das von den Vereinten Nationen koordinierte humanitäre System ein und unterstützt deutsche Nichtregierungsorganisationen und die humanitären Organisationen der Vereinten Nationen im Rahmen des humanitären Hilfsplans, sowie die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung . Die strategischen Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe in Jemen sind Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene sowie Schutzmaßnahmen. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung im Rahmen des „Whole-of-Yemen“-Ansatzes in Jemen vorrangig Regionen mit hohen Unterernährungsraten, hohem Binnenvertriebenen-Anteil sowie angrenzende Länder, die Flüchtlinge aus Jemen aufgenommen haben. Aufgrund der drohenden Hungersnot in Jemen fördert die Bundesregierung insbesondere das Welternährungsprogramm, dessen Schwerpunkt auf Ernährungssicherung liegt. Zudem liegt der Fokus auf der Eindämmung des aktuellen Cholera -Ausbruchs. Ferner führt die Bundesregierung auch in der aktuellen Krise die Entwicklungszusammenarbeit mit Jemen weiter. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde an den Krisenkontext angepasst, um beispielsweise noch vorhandene öffentliche Strukturen zur Versorgung der Bevölkerung mit Basisdienstleistungen aufrechtzuerhalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12788 2. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2016 humanitäre Hilfe für den Jemen bereitgestellt? Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 32,5 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Jemen bereitgestellt. 3. In welchem Umfang wird die Bundesregierung im Jahr 2017 humanitäre Hilfe für den Jemen bereitstellen? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung angesichts des gestiegenen humanitären Bedarfs bisher 125 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Jemen bereitgestellt. 4. a) Wie hat die Bundesregierung nachvollziehbar sichergestellt, dass die im Jahr 2016 bereitgestellten Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Jemen in Höhe von 55,25 Mio. Euro trotz der schwierigen Erreichbarkeit verwendet wurden? Seit Beginn der aktuellen Krise in Jemen wurde die Entwicklungszusammenarbeit an den Krisenkontext angepasst. Aufgrund der Sicherheitslage ist kein entsandtes Personal mehr vor Ort. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat über 140 lokale Angestellte in Jemen, die die Projekte weiterführen. Die Steuerung erfolgt von Deutschland aus. Ein Risiko- und Sicherheitsmanagement wurde eingerichtet, um durch konstante Beobachtung der Sicherheitslage die weitere Umsetzung der Vorhaben vor Ort zu ermöglichen. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Portfolio an den aktuellen Krisenkontext angepasst. Im Vordergrund stehen schnell wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebensbedingungen, die über die Agenturen der Vereinten Nationen oder lokale Projektträger umgesetzt werden. Mit den jeweiligen Trägern sind spezielle Verfahren zur Mittelverwendungskontrolle vereinbart, beispielsweise Auszahlungen entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt auf Grundlage von Verwendungsnachweisen und aktualisierten Bedarfsschätzungen. b) Wofür wurden diese Mittel verwendet (bitte nach Organisation, Verwendungszweck und Verwendungsort aufschlüsseln)? Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage I) zu entnehmen. 5. Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, davon auszugehen, dass ihre getroffenen Maßnahmen ausreichend sind? Die Bundesregierung integriert ihre humanitäre Hilfe in den von den Vereinten Nationen koordinierten humanitären Hilfsplan, der für das Jahr 2017 einen Bedarf von 2,1 Mrd. US-Dollar deklariert. Die Bundesregierung ist mit bislang 125 Mio. Euro drittgrößter humanitärer Geber in Jemen. Damit trägt die Bundesregierung einen Anteil von 6 Prozent zur Deckung des von den Vereinten Nationen koordinierten Hilfsplans bei. Zudem hat die Bundesregierung, im Gegensatz zu den meisten anderen Gebern, die Entwicklungszusammenarbeit nicht eingestellt und leistet damit einen zusätzlichen Beitrag, um auf den vor Ort bestehenden Bedarf einzugehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Maßnahmen wären nach Meinung der Bundesregierung notwendig, um das Andauern oder gar eine Verschärfung der humanitären Katastrophe im Jemen abzuwenden? Nur eine politische Lösung des Konflikts kann die humanitäre Krise in Jemen nachhaltig beenden. Alle Konfliktparteien sind dazu aufgerufen, die Waffen ruhen zu lassen, uneingeschränkten humanitären Zugang zu gewähren und zum Verhandlungstisch zurückzukehren. 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Kontext zusätzlich zu den bisher getroffenen Initiativen? Die Bundesregierung wird weiterhin den Sondergesandten der Vereinten Nationen für Jemen, Ismail Ould Sheikh Ahmed, bei seinen Bemühungen um eine politische Lösung unterstützen. Sie wird auch weiter alle Konfliktparteien an ihre Verantwortung erinnern, im Interesse der notleidenden Menschen die Kampfhandlungen umgehend einzustellen und sich ernsthaft für eine politische Lösung des innerjemenitischen Konflikts einzusetzen. Die Bundesregierung wird weiterhin die Berghof Foundation bei ihren Aktivitäten unterstützen, alle jemenitischen Gruppen im Rahmen eines inklusiven informellen Dialogformats zusammenzubringen . 8. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der humanitären Situation im Jemen ein? Eine Verschärfung der humanitären Krise ist möglich. Sowohl der humanitäre Zugang, als auch der kommerzielle Warenverkehr leiden erheblich unter den schlechten Sicherheitsbedingungen, administrativen Hürden und der fehlenden Geldversorgung durch die handlungsunfähige Zentralbank. Ausbleibende Gehaltszahlungen im öffentlichen Sektor lassen zunehmend öffentliche Strukturen kollabieren und entziehen weiten Teilen der Bevölkerung die finanzielle Lebensgrundlage . Jemen ist zudem von einem massiven Cholera-Ausbruch betroffen; ein sprunghafter Anstieg der Verdachtsfälle und Todesopfer wird seitens der Vereinten Nationen erwartet. 9. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die humanitäre Notlage im Jemen? Die Gründe für die humanitäre Notlage in Jemen sind vielschichtig. Jemen gehörte bis Anfang 2015 zu den humanitären Notlagen, die von der Europäischen Union (Directorate-General for European Civil Protection and Humanitarian Aid Operations Forgotten Crisis Assessment) auf der Liste der „Vergessenen Krisen“ aufgeführt wurden. Extreme Armut, Flüchtlings- und Migrationsströme, steigende Lebensmittelpreise, Wasserknappheit, Ölkrise sowie häufige Naturkatastrophen (wie etwa Dürren) und interne bewaffnete Konflikte kennzeichneten die Lage bereits vor 2015. Die Kampfhandlungen und damit einhergehende Maßnahmen seit Ende März 2015 haben wichtige Versorgungsrouten und andere zivile Infrastruktur zerstört und damit die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Außerdem kann aufgrund der bereits seit längerem handlungsunfähigen Zentralbank ein rapider Währungsverfall beobachtet werden. Die jemenitische Zentralbank ist außer für klassische Aufgaben wie der Währungsstabilisierung auch für die Gehaltszahlungen im öffentlichen Sektor verantwortlich, die seit Monaten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12788 nicht mehr erfolgt sind. Dadurch ist ein großer Teil der Bevölkerung nicht mehr in der Lage, ausreichend Lebensmittel zu kaufen oder für ärztliche Behandlungen aufzukommen. 10. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition vor der Küste Jemens Hilfslieferungen erschwert werden und dadurch die humanitäre Notlage verschärft und begründet wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/ jemen-saudi-arabiens-krieg-gegen-die-huthis-hat-schlimme-folgen-a-104 5758.html)? Die Vereinten Nationen haben den Verifikations- und Inspektionsmechanismus UNVIM („United Nations Verification and Inspection Mechanism“) geschaffen, um den maritimen kommerziellen und humanitären Warenverkehr zu erleichtern. Hierdurch hat sich der Zugang zu den jemenitischen Häfen am Roten Meer verbessert . Gleichwohl können zusätzliche Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der von der Militärkoalition unter Führung Saudi-Arabiens durchgeführten Seeraumüberwachung dazu beigetragen haben, dass Warenimporte verzögert wurden. b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die humanitäre Notlage im Jemen auch Konsequenz der Luftangriffe der von Saudi- Arabien angeführten Koalition ist (www.tagesschau.de/ausland/jemenhungersnot -101.html)? Durch Kampfhandlungen beider Seiten gab es viele Todesopfer und Verletzte. Mehr als die Hälfte aller Gesundheitseinrichtungen und andere zivile Infrastruktur wurden angegriffen und beschädigt beziehungsweise zerstört. Viele Hafenanlagen , Straßen und Brücken sind zerstört oder mit zahlreichen Kontrollpunkten versehen, was den Zugang zu grundlegenden Versorgungsgütern und Dienstleistungen sowie den Transport von Hilfsgütern und den Zugang der humanitären Akteure erschwert. 11. Welche Kenntnisse (auch geheimdienstliche) hat die Bundesregierung über den Umfang ziviler Opfer von Luftangriffen, die seit dem Jahr 2015 von der von Saudi-Arabien angeführten Koalition durchgeführt wurden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Verurteilung der Seeblockade durch die UNO (www.zeit.de/news/2015-06/25/uno-uno-verurteilt-seeblockadedurch -arabische-koalition-im-jemen-25213408), und welche Konsequenzen zieht sie in diesem konkreten Zusammenhang aus dem Vorgehen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Versorgung von Jemen mit Handelsgütern aufrechterhalten werden muss. Hierfür war die Einrichtung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen im April 2016 ein wichtiger Schritt. Die Bundesregierung setzt sich bei allen Beteiligten dafür ein, zu einem reibungslosen Funktionieren des Mechanismus beizutragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche weiteren Nationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang zurzeit an der Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beteiligt? Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesminis-teriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang (Anlage III) verschickt .* 14. Welche dieser Nationen werden von der Bundeswehr und/oder anderen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland derart unterstützt, dass dieser Beistand die Beteiligung an der Militärintervention in Jemen begünstigen könnte? Weder die Bundeswehr noch andere Institutionen der Bundesrepublik Deutschland leisten der Militärkoalition Beistand. 15. Welche politischen Maßnahmen gegenüber Saudi-Arabien und den Staaten der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition hat die Bundesregierung unternommen , um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des Völkerrechts sowie eine Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken? Die Bundesregierung drängt in ihren politischen Gesprächen mit den Parteien mit Nachdruck auf uneingeschränkten humanitären Zugang sowie die Achtung humanitären Völkerrechts. Um eine unabhängige, gründliche und zügige Untersuchung von Vorwürfen von Verletzungen humanitären Völkerrechts zu gewährleisten , setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige internationale Untersuchungskommission ein. 16. Welche Auswirkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung ihre in der Antwort zu Frage 15 genannten politischen Maßnahmen auf die humanitäre Situation sowie die Einhaltung des Völkerrechts? Eine nationale jemenitische Untersuchungskommission sowie ein gemeinsames Auswertungsgremium der Militärkoalition („Joint Incidents Assessment Team“) gehen Vorwürfen von Verletzungen humanitären Völkerrechts im Jemen-Konflikt nach. Die Einrichtung nationaler Untersuchungsgremien war ein erster Schritt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine internationale Untersuchungskommission einsetzen. 17. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des humanitären Völkerrechts sowie einer Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken? 18. Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung in Bezug auf Frage 16 für realisierbar? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 12 und 15 wird verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für dem Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12788 19. Inwiefern glaubt die Bundesregierung, dass der Besuch des damaligen Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015, auf den sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 26. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6857) verwiesen hat, eine positive Veränderung bewirkt hat? Bei seiner Reise nach Riad am 18./19. Oktober 2015 hatte der damalige Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, die Lage in Jemen mit dem Präsidenten der Republik Jemen, Abed Rabbo Mansur Hadi, wie auch mit der saudischen Staatsführung umfassend erörtert. Dabei forderte er Saudi-Arabien insbesondere auf, zu einer politischen Lösung beizutragen. Seitdem fanden mehrere Runden von Friedensverhandlungen in der Schweiz und in Kuwait statt, allerdings ohne greifbares Ergebnis. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang Hilfslieferungen, die zur Beendigung der humanitären Notlage im Jemen gedacht waren, durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition verhindert, unterbunden oder zerstört wurden? Die humanitäre Gemeinschaft in Jemen sieht sich mit zahlreichen administrativen , bürokratischen, logistischen und die Sicherheit betreffenden Hindernissen konfrontiert, die von den Konfliktparteien verursacht werden. 21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Unterbindung oder Verhinderung von humanitären Maßnahmen, die durch die Bundesregierung geplant, finanziell unterstützt, durchgeführt oder anderweitig unterstützt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Seeblockade ? Auf die Antwort zu Frage 10a wird verwiesen. 22. Gab es seit November 2015 Kontakte zwischen Kräften der durch Saudi- Arabien geführten Koalition und Kräften der Operation „ATALANTA“ (wenn ja, bitte detailliert aufführen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine formalen Kontakte zwischen Kräften der Operation ATALANTA und Kräften der von Saudi-Arabien geführten Koalition. Es kommt vereinzelt zu Begegnungen von militärischen Einheiten der jeweiligen Operation im Rahmen der Teilnahme am internationalen Seeverkehr . 23. In welchem Umfang hat der Bundessicherheitsrat seit Beginn der Angriffe der von Saudi-Arabien angeführten Koalition im Jahr 2015 den Export von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien geführten Koalition genehmigt (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Gesamtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids beantworten)? Als Staaten der durch Saudi-Arabien geführten Koalition wurden neben Saudi- Arabien die folgenden Staaten berücksichtigt: Arabische Republik Ägypten, Königreich Bahrain, haschemitisches Königreich Jordanien, Staat Katar, Staat Kuwait , Königreich Marokko, Republik Senegal, Republik Sudan und Vereinigte Arabische Emirate. Als Zeitpunkt wurden alle Bundessicherheitsratsentscheidungen ab 25. März 2015 berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bereits gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates über abschließende Genehmigungsentscheidungen , denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist, informiert. Die einzelnen Genehmigungsentscheidungen sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage II) zu entnehmen. 24. Welche Schiffe oder Boote, die zur militärischen Nutzung geeignet sind, wurden seit Beginn der Angriffe auf Jemen von Deutschland oder deutschen Firmen nach Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition exportiert? Seit dem 25. März 2015 wurden für Ägypten und Saudi-Arabien Ausfuhrgenehmigungen für Schiffe bzw. Boote erteilt, die unter die Kriegswaffenliste Nr. 17 und Nr. 18 beziehungsweise Ausfuhrlistenposition A0009 fallen. Genehmigungen wurden für Patrouillenboote nach Saudi-Arabien (Kriegswaffenliste-Nr. 17) und ein U-Boot für Ägypten (Kriegswaffenliste-Nr. 18) erteilt. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib sowie Einsatz der in der Antwort zu Frage 24 genannten Schiffe oder Boote im Rahmen der von Saudi-Arabien angeführten Koalition? 26. Auf Basis welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung ausschließen, dass genannte Schiffe und Boote im Rahmen der Seeblockade der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition zum Einsatz kommen? Die Fragen 25 und 26 werden zusammengefasst beantwortet. Bezüglich der genannten Patrouillenboote wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12320 vom 10. Mai 2017 verwiesen. Weitere eigene Erkenntnisse liegen der Bunderegierung nicht vor. 27. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie Waffen oder Material aus Rüstungsexporten, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition im Jemen verwendet wurden oder werden? a) Inwiefern hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnisse darüber, ob Waffen, Munition oder Material, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei der Seeblockade vor der Küste Jemens verwendet wurden? b) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen, Material oder Munition, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei dem Angriff auf ein Flüchtlingsboot im März 2017 verwendet wurden (www.zeit.de/ gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/jemen-fluechtlingsboot-somaliakampfhubschrauber -angriff-tote)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12788 c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen oder Munition, die aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei Luftangriffen auf den Jemen verwendet wurden? d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Waffen, die aus Rüstungsexporten stammen, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition zu zivilen Opfern in Jemen oder vor der Küste Jemens geführt haben? Die Fragen 27 bis 27d werden zusammengefasst beantwortet. Kenntnisse über die Verwendung von Waffen, Munition oder Material, die aus vom Bundessicherheitsrat genehmigten Rüstungsexporten stammen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 28. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von Seiten Saudi-Arabiens aller aus Rüstungsexporten stammenden Waffen, welche seit dem Jahr 2015 vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 29. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die vom Bundessicherheitsrat genehmigten und an Saudi-Arabien gelieferten/zu liefernden bewaffneten Boote, über die der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2017 informierte, im Rahmen der Seeblockade vor der Küste Jemens eingesetzt werden (www.taz.de/!5375763/)? 30. Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse über den Einsatz und Verwendungszweck der in der Antwort zu Frage 29 benannten Boote? Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12320 vom 10. Mai 2017 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 31. Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, durch wen in der Meeresstraße Bab al-Mandab vor der Küste des Jemen im März 2017 ein Flüchtlingsboot angegriffen wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/jemenfluechtlinge -aus-somalia-offenbar-durch-kampfhubschrauber-getoetet-a-11 39194.html)? 32. a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der in Frage 31 benannte Angriff von Kräften der von Saudi-Arabien angeführten Koalition ausgeführt wurde (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!53932 59/)? b) Wenn nicht, wer war nach Meinung der Bundesregierung für diesen verheerenden Angriff verantwortlich? Die Fragen 31, 32a und 32b werden zusammengefasst beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in Frage 31 benannten Vorfall? Dieser Angriff verdeutlicht erneut die Notwendigkeit der Achtung humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien sowie einer schnellen Wiederaufnahme inklusiver Friedensverhandlungen. Für beides setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck ein. 34. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Human Rights Watch zu, dass Saudi-Arabien, und damit ein Staat, an den vom Bundessicherheitsrat Rüstungsexporte genehmigt wurden, in den letzten zwei Jahren wiederholt Kriegsverbrechen begangen hat (www.hrw.org/news/2015/ 07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-war-crime)? Die Bundesregierung verfolgt Berichte von Verletzungen humanitären Völkerrechts im Jemen-Konflikt mit großer Sorge. Um eine unabhängige, gründliche und zügige Untersuchung der Vorwürfe zu gewährleisten, setzt sich die Bundesregierung für eine unabhängige internationale Untersuchungskommission ein. 35. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus – und wenn ja, mit welcher Begründung –, dass Saudi-Arabien und die Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition mit den durch die Bundesregierung gelieferten Waffen und Materialien in Zukunft angesichts der bekannten Vorfälle verantwortungsvoll umgehen werden? 36. Wie wird die aktuelle Situation in Anbetracht der Seeblockade vor der jemenitischen Küste und der Luftangriffe auf den Jemen, sowie die geschilderten konkreten Ereignisse, in Zukunft die Entscheidung der Bundesregierung in Bezug auf weitere Rüstungsexporte an Saudi-Arabien oder einen Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition beeinflussen? 37. Wird die Bundesregierung Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien oder einen Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition weiterhin zustimmen? Die Fragen 35 bis 37 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grundlage sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern “ und der Vertrag über den Waffenhandel. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen . Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Saudi-Arabien und in den Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12788 Anlage I, Antwort zu Frage 4b) Organisation Verwendungszweck Mittel (in Millionen Euro) Ort Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Unterstützung der lokalen Wasserversorger bei der Stabilisierung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung 3 Aden, Hodeidah, Sana’a, Taiz Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Bildungssystems 2,5 Hajjah, Sana’a Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Gesundheitssystemstärkung mit Schwerpunkt Mutter- Kind-Gesundheit und Familienplanung 3 Hajjah, Hodeidah, Ibb, Lahj, Al- Mahweet, Sana’a, Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Unterstützung des Privatsektors beim Umgang mit der Krise, insbesondere für Ausbildungsmaßnahmen 1,25 Aden, Mukallah, Sana’a, Taiz Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Förderung von Zivilgesellschaft und Good Governance 1 Sana’a Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Studien- und Fachkräftefonds, insbesondere zur Finanzierung des Risiko- und Sicherheitsmanagements 1,5 landesweit Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Verbesserung des Zugangs zu sozialen Basisdienstleistungen für Binnenvertriebene und lokale Bevölkerung in zentralen Aufnahmeregionen im Jemen 3 Ibb, Taiz Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Aufrechterhaltung der Wasserversorgung 11 Aden, Al-Dahle, Hodeidah, Lahj, Mukallah, Sana’a Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Unterstützung von Binnenflüchtlingen durch Bereitstellung von Schul- und Lernmaterial, Rehabilitierung von Wassersystemen und medizinische Versorgung 9 Hajjah, Sa’ada, Sana’a, Taiz World Food Programme (WFP) Bekämpfung von Mangelernährung bei Kindern und Müttern sowie Maßnahmen zur Prävention 15 landesweit Social Fund for Development Beschäftigungsintensive Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung der Resilienz 5 landesweit in ländlichen Regionen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage II, Antwort zu Frage 23 Ägypten Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 06/2015 Wärmebildkamera und Software-Paket zur Kampfwertsteigerung von Swingfire-Panzerabwehrraketen MBDA Deutschland GmbH * 06/2015 HF-Kommunikationssysteme inkl. Zubehör zum Einbau in Fregatten Hagenuk Marinekommunikation GmbH * 10/2015 Zubehör und Ausrüstung für Betrieb, Instandhaltung von Torpedos sowie zum Training und Ausbildung an Torpedos Atlas Elektronik GmbH 9,3 Mio. 06/2016 U-Boot mit zugehörigen Ausbildungssimulatoren , Depotersatzteilen, Batterie - Lade- und Entladestation und Zubehör Thyssen Krupp Marine Systems * 06/2016 Torpedos Atlas Elektronik GmbH * 03/2017 Lenkflugkörper SIDEWINDER komplett oder in Einzelteilen Zielsuchköpfe für SIDEWINDER Trainingslenkflugkörper Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG Bahrain Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12788 Jordanien Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 06/2015 Vollautomatische Gewehre Heckler & Koch GmbH 811.900 10/2015 Tragbare Panzerabwehrwaffen Dynamit Nobel Defence GmbH * 02/2016 Maschinenpistolen Vollautomatische Gewehre Heckler & Koch GmbH 14.565 10/2016 Schützenpanzer MARDER Rheinmetall Landsysteme GmbH ca. 12,8 Millionen Maschinenkanonen Kaliber 20 mm Ersatzverschlüsse Maschinenkanonen 20 mm Fahrschulpanzer MARDER Ersatzteile Katar Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 06/2015 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr: Kampfpanzer LEOPARD 2 Bergepanzer WISENT 2 Gepanzertes Fahrzeug DINGO 2 Gepanzertes Fahrzeug FENNEK Maschinengewehre Kaliber 7,62 und 12,7 mm Panzerhaubitze 2000 Krauss-Maffei Wegman GmbH & Co. KG Keine Angabe, da vorübergehende Ausfuhr Kuwait Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 02/2016 Rohr für Marineleichtgeschütz Rheinmetall Waffe Munition GmbH * 06/2016 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr zur Erprobung: Gepanzertes Mannschaftstransportfahrzeug FUCHS 2 Rheinmetall MAN Military Vehicles * Marokko Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12788 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Saudi-Arabien Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 06/2015 Patrouillenboote 44 m Fr. Fassmer GmbH * 02/2016 Zivile Hubschrauber mit militärischen Einbauten Airbus Helicopter Deutschland GmbH * 06/2016 Patrouillenboot, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH * 11/2016 Artilleriemultifunktionszünder (über Frankreich) Junghans Microtec GmbH * 01/2017 Patrouillenboote, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH * 03/2017 Patrouillenboote, 40 m Fr. Lürssen Werft GmbH * 03/2017 Vorübergehende, wiederholte Ausfuhr : Radarsystem SPEXER Airbus Defence and Space Electronics and Border Security GmbH * Senegal Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum. Sudan Keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates im angefragten Zeitraum. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12788 Vereinigte Arabische Emirate Monat/Jahr der Entscheidung Rüstungsgut Exportierendes Unternehmen Gesamtvolumen in EURO 06/2015 Vorübergehende Ausfuhr: Gepanzertes Kettenfahrzeug Flensburger Fahrzeugbau GmbH Keine Angabe, da vorübergehende Ausfuhr 06/2015 Zünder für Infanteriemunition 40 mm Junghans Microtec GmbH * 10/2015 Vollautomatische Gewehre Maschinenpistolen Patronen Heckler & Koch GmbH 508.719 02/2016 Vollautomatische Gewehre Gehäuseoberteile für vollautomatische Gewehre Maschinenpistolen Patronen für Granatwaffen Heckler & Koch GmbH Rheinmetall Waffe Munition GmbH 1.546.138 06/2016 Mehrfache vorübergehende Ausfuhr zur Erprobung: Torpedos ohne Gefechtskopf vollständig oder als Einzelteile (Rumpftorpedos, Zielsuchköpfe) (Verlängerung) Atlas Elektronik GmbH * 06/2016 Vorübergehende Ausfuhr zur Erprobung : Gepanzertes Fahrzeug PMMC als Mannschaftstransporter (Folgeantrag zu abgelaufener Genehmigung ) Flensburger Fahrzeugbau GmbH * 11/2016 Teile und Komponenten für mobiles Gefechtsübungszentrum Rheinmetall Defence Electronics GmbH 8,4 Millionen 03/2017 Teile und Komponenten für die Erweiterung eines Gefechtsübungszentrums Rheinmetall Defence Electronics GmbH 34,7 Millionen 03/2017 Zünder für 40mm Infanteriepatronen Junghans Microtec GmbH * 03/2017 Reaktivpanzerungen in Form von Modulen Dynamit Nobel Defence GmbH 125,84 Millionen * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen aus Mitteilungen der Bundesregierung an den Bundestag oder auch anderen parlamentarischen Anfragen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben , die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333