Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12789 18. Wahlperiode 19.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12525 – Die Entführung der Bischöfe Mor Gregorios Yohanna Ibrahim und Boulos Yazigi in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum vierten Jahrestag der Entführung von zwei orthodoxen Bischöfen in Syrien appelliert die katholische Deutsche Bischofskonferenz an die Täter, die Geistlichen freizulassen (EPD vom 21. April 2017). Bei der brutalen Entführung am 22. April 2013 wurden der syrisch-orthodoxe Metropolit von Aleppo Mor Gregorios Yohanna Ibrahim und sein griechisch-orthodoxer Amtskollege Boulos Yazigi in Syrien nahe der Stadt Aleppo von radikal-islamischen Rebellen verschleppt . Der Vorfall ereignete sich in einer von der oppositionellen Freien Syrischen Armee kontrollierten Region. Der Fahrer und Subdiakon von Bischof Ibrahim, Fatha’Allah Kabboud, wurde dabei ermordet. Nach Medienberichten ereignete sich die Geiselnahme, als Boulos Yazigi nach einem mehrwöchigen Besuch seiner Gemeinden in der Türkei mit Hilfe seines syrisch-orthodoxen Amtskollegen nach Aleppo zurückkehren wollte. Über die Identität der Entführer und den Verbleib der beiden Entführten gab es in der Folge unterschiedliche Angaben (KNA vom 29. Oktober 2013). 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) über den Verbleib der beiden entführten Geistlichen Mor Gregorios Yohanna Ibrahim und Boulos Yazigi? Das Auswärtige Amt verfolgt die tragische Entführung und das Schicksal des syrisch -orthodoxen Erzbischofs von Aleppo, Mor Gregorius Yuhanna Ibrahim, und des griechisch-orthodoxen Erzbischofs von Aleppo, Boulos Yazigi mit großer Sorge. Die Bundesregierung verfügt jedoch weder über eigene Informationen zum gegenwärtigen Verbleib der beiden Geistlichen noch zum genauen Hintergrund der Entführung oder zu etwaigen Bemühungen um deren Freilassung durch Dritte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12789 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche), dass der Chef für nationale Sicherheit im Libanon, Generalmajor Abbas Ibrahim, im Oktober 2013 in indirektem Kontakt mit den Entführern der beiden Geistlichen Mor Gregorios Yohanna Ibrahim und Boulos Yazigi gestanden hat und Verhandlungen über einen Mittelsmann geführt wurden (KNA vom 29. Oktober 2013), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Inhalt der Verhandlungen zum Zwecke der Freilassung der beiden Geistlichen? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise vor, wonach Abbas Ibrahim Verhandlungen mit den Entführern über einen Mittelsmann geführt hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) zu, dass dem libanesischen Geheimdienst der mutmaßliche Aufenthaltsort der beiden Geistlichen Yohanna Ibrahim und Boulos Yazigi bekannt war (KNA vom 29. Oktober 2013)? 4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) zu, dass nach Worten des damaligen Chefs des syrischen Oppositionsbündnisses , George Sabra, beide Geistliche im Mai 2013 noch am Leben und bei guter Gesundheit gewesen waren (KNA vom 9. Mai 2013)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche), dass die beiden Geistlichen im Mai 2013 von einer kleinen Rebellengruppe in der Ortschaft Bshaqtin 20 Kilometer nordwestlich von Aleppo festgehalten wurden (KNA vom 9. Mai 2013)? 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), welche Rebellengruppe zu jenem Zeitpunkt die beiden Geistlichen festhielt ? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, durch welche Gruppe die Geiseln zu dieser Zeit entführt oder festgehalten wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verweisen. 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die Entführung der beiden Geistlichen in dem von der Freien Syrischen Armee (FSA) kontrollierten Gebiet stattfand (www.oromoye.de/ index.php/pressemitteilungen/212-1-jahr-ohne-lebenszeichen-schicksalentfuehrter -bischoefe-in-syrien-weiterhin-ungewiss-), bzw. welche Einheit (en) und/oder Gruppierung(en) kontrollierte(n) im April und Mai 2013 dieses Gebiet? Die Entführung der beiden Erzbischöfe soll sich zwischen dem – seinerzeit – von verschiedenen Gruppen der bewaffneten Opposition kontrollierten Ort Mansoura und Stellungen der syrischen Armee in dem Aleppiner Vorort Rashidain ereignet haben. Aufgrund militärischer Kooperationen der regimefeindlichen Gruppen und deren wechselnd starker Verflechtung untereinander kann eine Zuordnung der Gebiete im Raum Aleppo zu einer einzigen regimefeindlichen Gruppe nicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12789 vorgenommen werden. Diese wurden zeitgleich von mehreren regimefeindlichen Gruppen dominiert. 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die beiden Geistlichen in einer Region entführt wurden, in der nur solche islamistischen Kampfgruppen operieren, die auch von der Türkei logistisch, politisch und diplomatisch unterstützt werden (www.ead. de/arbeitskreise/religionsfreiheit/nachrichten/einzelansicht/article/tuerkeivorwurf -tuerkei-unterstuetzt-islamisten.html)? In der Region um Aleppo waren zur fraglichen Zeit nicht nur ausschließlich regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen, die durch die Türkei unterstützt wurden , aktiv. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die türkischen Behörden keinerlei Anstalten gemacht haben bzw. machen, bei der Suche nach den Bischöfen behilflich zu sein (www. ead.de/arbeitskreise/religionsfreiheit/nachrichten/einzelansicht/article/ tuerkei-vorwurf-tuerkei-unterstuetzt-islamisten.html)? 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass es sich bei den Entführern um Tschetschenen im Sold der von der Türkei und den Golfstaaten unterstützten (www.heute.de/der-buergerkriegin -syrien-ist-zu-einem-internationalen-stellvertreterkrieg-geworden-aberwer -will-was-46939990.html) islamistischen Al-Qaida-Ableger Al-Nusra- Front (heute: Fatah al-Scham) handelte (KNA vom 25. April 2013)? 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die syrisch-kurdischen „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) die „Al Fatah-al Hassouna“-Gruppen beschuldigten, die beiden Geistlichen in der Hand zu haben, und die YPG-Kommandantur die FSA und die von George Sabra geführte „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ aufforderte, die gefangenen Metropoliten umgehend in Freiheit zu setzen (www.pro-oriente.at/?site=ne20130430231629)? 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass der syrisch-orthodoxe Metropolit Gregorios Yohanna Ibrahim schon vor der Entführung am 22. April 2013 bereits einmal entführt worden war, seine Kidnapper ihn aber „nach einem Telefonat aus einer bedeutenden arabischen Hauptstadt“ freigelassen haben (www.kath.net/news/54969), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, (auch nachrichtendienstliche) über die Entführer? 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, mit wem der italienische Jesuit Paolo Dall'Oglio über die Freilassung der entführten Bischöfe Gregorios Youhanna Ibrahim und Boulos Yazigi verhandeln wollte, als er im syrischen Raqqa vermutlich von IS-Terroristen im Juli 2013 entführt wurde (http://kath.net/news/51191)? Die Fragen 9 bis 13 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) darüber, dass Pater Dall'Oglio von der islamistischen Terrororganisation „Ahrar al-Sham“ entführt und dann an die Terror-Miliz IS gegen vermutlich eine höhere Summe übergeben wurde (http://kath.net/news/51191)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333