Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12792 18. Wahlperiode 21.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Harald Ebner, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12667 – Obstbauforschung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit vollziehen sich klimatische Veränderungen. Neben der allgemeinen Erwärmung nehmen die Anzahl der Witterungsextreme und deren Intensität zu. Das Auftreten von Hitzeperioden und länger anhaltenden Trockenphasen wird ebenso zur Regel wie extreme Kaltwetterphasen und Phasen mit weit überdurchschnittlichen Niederschlägen. Das bekommen auch die verschiedenen Obstgehölze zu spüren: sie sind Temperaturbereichen von ca. -30 °C bis +40 °C ausgesetzt. Damit wird bei der Mehrzahl der Sorten die ökologische Anbaugrenze überschritten. Es können sowohl Kälte- als auch Hitzeschäden auftreten. Die Verlängerung der Vegetationsdauer im Ergebnis der Klimaveränderungen in Deutschland um ca. 25 Tage pro Jahr bedeutet bei einer relativen Konstanz der Summe der Jahresniederschläge eine zusätzliche Belastung der Gehölze. Durch die Verlängerung der Vegetationsdauer fehlen Niederschläge, um die Bestände ausreichend mit Wasser versorgen zu können. Die Antwort auf viele Fragen des Überlebens von Kulturpflanzen in Zeiten der Klimakrise liegt in der Nutzung der genetischen Ressourcen, der standortangepassten Sorten, Gehölzunterlagen oder deren Sämlinge und in der verstärkten Forschung an klimaangepassten Anbaumethoden. In vielen Teilen Deutschlands traten in Folge mehrerer Fröste und Kaltwetterphasen im April 2017 bei obstbaulichen Kulturen massive Schäden auf. Lokal wurden Temperaturen bis -6 °C registriert, in einigen Regionen ist mit Totalausfällen bei der Ernte zu rechnen. Mögliche Hilfen aus Steuermitteln für die Obstbauern sind im Gespräch. Die Landwirtschaftsminister der betroffenen Länder haben sich am 2. Mai 2017 dazu ausgetauscht und prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Hilfsprogramm mit Landes- und Bundesmitteln möglich ist. Laut Hilmar Schwärzel, dem Leiter der Obstbauversuchsstation Müncheberg, hätten die Bauern die starken Ernteeinbußen verhindern können – mit den richtigen Anbaumethoden (Potsdamer Neueste Nachrichten vom 23. Mai 2017). Vor mehr als 20 Jahren wurde Saatgut aus dem Sortengarten Müncheberg gewonnen und für die Anzucht widerstandsfähiger Sämlingspopulationen verwendet . Diese haben sich in extensiv gepflegten Pflanzungen sehr gut bewährt und zeigen eine höhere Anpassungsfähigkeit als veredelte Gehölze. Die Forschung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12792 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode an der Obstbauversuchsstation in Müncheberg steht jedoch Aussagen von lokalen Akteuren zufolge auf der Kippe. Von ehemals 16 Mitarbeitenden in den 1990er Jahren sind derzeit nur noch der Leiter und einige Forstarbeiter in der Station tätig. Die Eingruppierung der Obstbauversuchsstation als nachgeordnete Einrichtung des Landes Brandenburg in das „Landesamt für Ländliche Entwicklung , Landwirtschaft und Flurneuordnung“ erlaubt der Obstbauversuchsstation keine weiteren Projekte mehr, kritisiert die „Initiative zum Wiederaufbau der Obstbauversuchsstation“ (www.wiederaufbau-obstbauversuchsanstalt.de/index. php/presse/14-pressemitteilung/30-kirschbluete-obstbauversuchsstationmuencheberg -trotzt-der-aktuellen-entwicklung). 1. Wie viele Obstbaubetriebe sind nach Wissen der Bundesregierung in welchem Ausmaß von den Spätfrösten betroffen (bitte Anzahl und regionale Verteilung der geschädigten Obstbaubetriebe sowie Höhe der entstandenen Schäden nach Kulturen angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Obstbaubetriebe in Baden-Württemberg , Bayern, Hessen, im südlichen Rheinland-Pfalz, im Rheinland, in Sachsen und in Brandenburg betroffen. Eine genaue Erfassung des Ausmaßes der Schäden ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die entsprechenden Schadensmeldungen der Länder werden voraussichtlich erst im Spätsommer nach Abschätzung der Ernteverluste vorliegen. 2. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Frostereignissen und dem Klimawandel, und stuft sie die Wetterereignisse ähnlich einer Naturkatastrophe ein, und wenn nein, warum nicht? 3. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung der geschädigten Obstbaubetriebe diskutieren Bund und Länder, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um bundesweit finanzielle Hilfen bei Ernteausfällen zu ermöglichen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Änderung des Klimas hat bereits zu einem früheren Pflanzenaustrieb geführt (siehe Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2015: Handlungsfeld Biologische Vielfalt Impact Indikator „Phänologische Veränderung bei Wildpflanzenarten“ – Handlungsfeld Landwirtschaft Impact Indikator „Verschiebung agrarphänologische Phasen“). Dieser Trend wird voraussichtlich weiter anhalten. Da die Spätfröste singuläre Ereignisse aufgrund spezifischer Wetterkonstellationen darstellen, werden diese nicht zwangsläufig mit den steigenden Frühjahrestemperaturen ebenfalls früher ins Jahr verschoben. Somit steigt die Gefahr von Spätfrösten, die zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen führen, mit fortschreitenden Klimawandel voraussichtlich an. Für Schäden in der Landwirtschaft gilt in Deutschland eine nationale Rahmenrichtlinie (RRL) zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, verursacht durch Naturkatastrophen oder diesen gleichzustellende widrige Witterungsverhältnisse. Frostschäden gelten nach der RRL und dem ihr zugrundeliegenden EU-Beihilferecht als widrige Witterungsverhältnisse und können zu maximal 80 Prozent von den Ländern entschädigt werden, falls mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung eines betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurden. In benachteiligten Gebieten kann die Hilfe bis zu 90 Prozent betragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12792 Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder grundsätzlich für Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen zuständig. Insofern entscheiden die Länder über die Ausgestaltung der Hilfe. Bei Katastrophen nationalen Ausmaßes oder ihnen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen kann der Bund im Rahmen der gesamtstaatlichen Repräsentation und Verantwortung auf Basis der RRL finanzielle Hilfe leisten. Voraussetzung für eine Hilfe des Bundes ist die Einstufung des Schadereignisses als „Katastrophe von nationalem Ausmaß“. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, unterliegt einer wertenden Einschätzung aufgrund der Gesamtumstände des jeweiligen Schadereignisses. Über mögliche Bundeshilfen kann letztlich erst nach Eingang und Wertung der Schadensmeldungen der Länder, die voraussichtlich erst im Spätsommer nach Abschätzung der Ernteverluste vorliegen, entschieden werden. Hierzu steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in engem Austausch mit den betroffenen Ländern, um im Bedarfsfall rasch zu handeln. 4. Ist die Bundesregierung in Gesprächen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank , das Liquiditätshilfeprogramm für alle frostgeschädigten Betriebe zu öffnen? Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen können Obstbauern Liquiditätshilfen beantragen, und wenn nein, warum nicht? Das vom Bund aufgelegte und über die Landwirtschaftliche Rentenbank umgesetzte Bürgschaftsprogramm basiert auf einer Garantie im Haushaltsgesetz 2017. Die Garantie des Bundes gilt nur für Ausfälle aus modifizierten Ausfallbürgschaften , die Milchviehbetriebe im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 15. Dezember 2016 in Anspruch nehmen. Auf Basis dieser Richtlinie ist keine Unterstützung frostgeschädigter Landwirte möglich. Zudem sind Hilfsmaßnahmen zur Beseitigung oder Milderung der Folgen von Naturkatastrophen nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Sache der Länder. Nur bei Katastrophen nationalen Ausmaßes kann der Bund aus dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe leisten. Unabhängig davon unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank frostgeschädigte Landwirte bereits durch ein Liquiditätssicherungsprogramm. Das Programm ist seit Anfang Mai 2017 bis einschließlich 30. Juni 2018 für Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die aufgrund der Frühjahrsfröste in 2017 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, geöffnet. 5. Welche Soforthilfen sind nach Einschätzung der Bundesregierung außerdem möglich? Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Antragstellung für die Umstellung und Umstrukturierung im Weinbau wiedereröffnet, damit Betriebe , die Neupflanzungen für die nahe Zukunft geplant haben, diese auf betroffenen Rebflächen vorgezogen durchführen können. Zudem können die Länder auf Basis o. a. RRL (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3) die von Spätfrostschäden betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12792 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Obstforschung im Hinblick auf Biodiversität und wirtschaftliche Entwicklung in den Anbauregionen bei? Die Bundesregierung misst der Obstforschung eine sehr hohe Bedeutung bei. In der Regel sind die deutschen obstbaulichen Anbauregionen (Cluster) am erfolgreichsten , in denen jeweils eine Versuchseinrichtung praxisnahe und auf die Region abgestimmte Forschungs- und Versuchsergebnisse in die Anbaupraxis vor Ort transferiert. Durch ihre Beiträge zur Schaffung, Charakterisierung, Evaluierung und Erhaltung obstgenetischer Ressourcen trägt die Obstforschung auch zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen als wichtigem Teil der biologischen Vielfalt bei. 7. Welche bundeseigenen Institute befassen sich an welchen Standorten mit der Obstbauforschung (bitte auflisten), und welche Schwerpunkte haben diese jeweils? Das Julius Kühn-Institut (JKI) betreibt obstbauliche Forschung in den Kompetenzbereichen Züchtungsforschung/Züchtung und Pflanzenschutz/Pflanzengesundheit einschließlich der Anwendungstechnik im Pflanzenschutz. Die Aufgaben des Instituts für Züchtungsforschung an Obst des JKI in Dresden- Pillnitz fokussieren sich auf vier Bereiche: 1. Biodiversität erhalten und nutzen 2. Spitzensorten bei Kern-, Stein- und Beerenobst züchten 3. Die Struktur des Genoms erforschen und die Funktion von Genen aufklären 4. Genetisch bedingte Resistenzen finden und nutzbar machen. Die obstbauliche Forschung des Instituts für Pflanzenschutz in Obst-und Weinbau des JKI in Dossenheim konzentriert sich auf die Ursachen und die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen im Obstbau. Das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz des JKI in Braunschweig arbeitet an sensorgestützten Technologien, um den Pflanzenschutz im integrierten und ökologischen Obstbau umweltschonender zu gestalten. 8. Welche Institute in der Verantwortung der Bundesländer befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen Standorten mit der Obstbauforschung (bitte auflisten), und welche Schwerpunkte haben diese jeweils? Das Obstbauzentrum Jork ist das Kompetenzzentrum für den Obstbau in Norddeutschland . Im Rahmen der norddeutschen Kooperation koordiniert es das gärtnerische Versuchswesen und die Gartenbauberatung für ca. 1 400 Obstbaubetriebe in den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg -Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Das Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee in Bavendorf (KOB) ist eine privatrechtliche Stiftung. Ihr Zweck ist die Förderung des Obstanbaus in der Bodenseeregion und damit auch der Erhalt der dort gewachsenen Kulturlandschaft. Dabei werden die Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Praxis übernommen . Hierzu zählt einerseits die an den Standort gebundene grundlagenorientierte Forschung. Andererseits soll durch anwendungsorientierte Untersuchungen und Beratung, aber auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Obstbauregionen die Umsetzung der Forschungsergebnisse in die obstbauliche Praxis gefördert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12792 Das Kompetenzzentrum Gartenbau (KoGa) wurde im Jahre 2002 begründet und führt am Standort Campus Klein-Altendorf der Universität Bonn das Potenzial von Wissenschaft, Versuchswesen und Beratung unter einem Dach zusammen. Die Träger des KoGa sind die Universität Bonn, das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, das Forschungszentrum Jülich sowie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) betreibt angewandte Forschung u. a. im Bereich Gartenbau einschließlich Obst. Themen sind u. a. die Entwicklung effektiver, energiesparender Verfahren für den Obst- und Gemüsebau unter Berücksichtigung des Klimawandels, ökologischer Obst- und Gemüsebau, Entwicklung moderner, umweltgerechter Anbauverfahren mit dem Ziel einer hohen Produktsicherheit, Betriebs-wirtschaftliche Bewertung von Verfahrensvarianten oder Prüfung von Sorten im Hinblick auf ihre technologische Eignung. Der Fachbereich Obstbau der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) wird geprägt durch sein spezialisiertes Versuchswesen im Rahmen der Mitteldeutschen Kooperation, welches durch folgende Arbeitsschwerpunkte gekennzeichnet ist: Anbaueignungsprüfung zu Sorten und Unterlagen bei Birne, Aprikose und Kirsche Anbausysteme und Sortenvergleiche bei Johannis- und Stachelbeeren sowie Kiwi-Beeren als innovativer Beerenobststart in Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus wird u. a. an Einrichtungen mehrerer Hoch- und Fachhochschulen (u. a. München-Weihenstephan, Bonn, Hohenheim, Osnabrück, Geisenheim) zum Obstanbau geforscht. 9. An welchen Standorten und in der Verantwortung welcher Institutionen werden in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung obstgenetische Ressourcen gesichert? Zum Erhalt der deutschen obstgenetischen Ressourcen hat das BMEL 2007 das Julius-Kühn-institut (JKI) beauftragt, das Genbanknetzwerk „Deutsche Genbank Obst“ (DGO) aufzubauen und zu koordinieren. Die DGO besteht aus sammlungshaltenden Partnern in fruchtartenspezifischen Netzwerken (Apfel, Kirsche, Erdbeere , Pflaume, Birne, Strauchbeerenarten, zukünftig auch Wildobst). Die Sammlungshaltenden Partner der DGO arbeiten auf Basis eines Kooperationsvereinbarung partnerschaftlich zusammen und koordinieren ihre Erhaltungsarbeit. Die Sammlungen selbst verbleiben im Eigentum ihrer jeweiligen Träger. Erkenntnisse hat der Bund nur über die Standorte von Sammlungen, die sich bisher der DGO angeschlossen haben. Dies sind: Das Julius-Kühn-Institut (JKI), Institut für Züchtungsforschung an Obst, Dresden -Pillnitz; das Bundessortenamt (BSA), Prüfstelle Wurzen; das Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee in Bavendorf (KOB); die Hermann Cordes Baumschulen KG, Holm; das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Sondershausen; die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Quedlinburg; der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Kassel; die Stadt Witzenhausen; die Gemeinde Hagen a. T. W.; die Landwirtschaftliche Lehranstalten Triesdorf; die Universität Hohenheim, Institut für Kulturpflanzenwissenschaften; die Technische Universität München, Freising-Weihenstephan; das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden; das Esteburg-Obstbauzent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12792 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rum Jork; das Brandenburgisches Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung-Obstbauversuchsstation Müncheberg; die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg, Baden-Württemberg sowie eine Privatperson als ebenfalls sammlungshaltender Partner der DGO. 10. Welches Potential zur Abwendung von Klimafolgen misst die Bundesregierung der Obstbauforschung zu, und wie unterstützt die Bundesregierung die Erarbeitung von welchen langfristigen Strategien zur Schadensbeschränkung im Obstbau? Die Bundesregierung sieht ihren Forschungsschwerpunkt zur Abwendung von Klimafolgen für die Landwirtschaft insbesondere in Vorhaben zur Risikoabschätzung von Extremwettersituationen wie den diesjährigen Spätfrostereignissen und der Entwicklung von Anpassungsstrategien. Deshalb fördert das BMEL ein großes Verbundvorhaben in seinem Innovationsprogramm und unter Beteiligung von Ressortforschungseinrichtungen und dem Deutschen Wetterdienst zur Entwicklung eines Extremwettermonitorings und Risikoabschätzungssystems zur Bereitstellung von Entscheidungshilfen im Extremwettermanagement der Landwirtschaft (EMRA), bei dem der Apfel eine Modellkultur ist. 11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Obstbauversuchsstation in Müncheberg zu? Die Bundesregierung misst der Obstbauversuchsstation Müncheberg, welche die brandenburgischen obstgenetischen Ressourcen in einer großen Sammlung bewahrt , als sammlungshaltender Partner der Deutschen Genbank Obst eine sehr große Bedeutung bei. Im Idealfall werden die Sammlungen der Länder, des Bundes und anderer Träger zusammen in der DGO ein vollständiges nationales Inventar der obstgenetischen Ressourcen bilden. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen Entwicklung der Obstbauversuchsstation in Müncheberg? Die Bundesregierung begrüßt, dass die Versuchsstation wieder in die Obhut des Landes gelangte und so der Erhalt der brandenburgischen obstgenetischen Ressourcen wahrscheinlich besser und dauerhaft gesichert ist. 13. Sind derzeit bundeseigene Institute an der Obstforschung am Standort Müncheberg beteiligt (wenn ja, bitte auflisten, und wenn nein, bitte begründen)? An der Obstforschung am Standort Müncheberg sind bundeseigene Institute zurzeit nicht beteiligt. Dafür gibt es keinen bestimmten Grund. Die Zusammenarbeit mit Bundesinstituten im Rahmen von Forschungsprojekten steht grundsätzlich allen obstbaulichen Versuchseinrichtungen der Länder offen und wird von den jeweiligen Wissenschaftlern zum Beispiel im Rahmen von Verbundforschungsvorhaben auch praktiziert. 14. Gibt es Interessenbekundungen von bundeseigenen Instituten, mit der Obstbauversuchsstation in Müncheberg kooperieren zu wollen? Das Julius-Kühn-Institut kooperiert mit der Versuchsstation Müncheberg im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Deutschen Genbank Obst. Das betrifft insbesondere den Informationsaustausch und die laufenden pomologischen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12792 molekulargenetischen Erhebungen zur Sortenechtheit der Genbankbestände der Deutschen Genbank Obst, die das BMEL über seinen Projektträger, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, als nichtwissenschaftliche Untersuchungen und Erhebungen ausgeschrieben und vergeben hat. Die Erhebungen sind notwendig, um später sortenechtes Material innerhalb der DGO an anderen Standorten zu duplizieren, damit im Verlustfall in einer Sammlung die Sorten nicht verloren sind. Das ist der Kern der koordinierten Erhaltungsbemühungen. 15. Plant die Bundesregierung selbst bzw. über bundeseigene Institute, sich an der Obstbauversuchsstation in Müncheberg zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Form, und was ist der Stand der Umsetzung, und wenn nein, warum nicht? Müncheberg ist eine Versuchsstation des Landes Brandenburg. Für eine Beteiligung gibt es kein bundespolitisches Interesse. 16. Welche Umstände und Schritte sind nötig, damit der Bund oder bundeseigene Institute sich an der Obstbauversuchsstation in Müncheberg beteiligen? Die Bundesländer erhalten ihre obstgenetischen Ressourcen in eigener Zuständigkeit . Daher und aufgrund der Deutschen Genbank Obst ist eine Beteiligung des Bundes fachlich nicht geboten. Eine hypothetische Darlegung der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung erübrigt sich daher. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333