Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12793 18. Wahlperiode 21.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12674– Entwicklung der Pestizidmengen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Menge in Deutschland produzierter und abgesetzter Pestizide steigt seit Jahren kontinuierlich an und liegt derzeit bei fast 110 000 Tonnen (Stand: 2015, Zubereitungen). Die jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegten Berichte ermöglichen eine Auswertung in Zeitreihen, die eine enorme Mengensteigerung in den letzten 20 bzw. 50 Jahren anzeigt. Die BVL-Daten stellen jedoch nur Wirkstoffgruppen und Größenklassen an Einzelwirkstoffen dar, über die gefahrstoffrechtliche Einstufung und Mengen der abgesetzten Pestizide nach Gefahren-Einstufung (beispielsweise über Angabe der Wirkstoffe, die auf der Liste des Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. (PAN Germany) der Highly Hazardous Pesticides (HHP) oder der Schwarzen Liste gefährlicher Pestizide von Greenpeace stehen, sowie über die CLP- Einstufung der Wirkstoffe in den zugelassenen Mitteln) geben sie keine Auskunft , genauso wenig wie eine kontinuierliche Darstellung der Entwicklung der Ausfuhren erfolgt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der in der Kleinen Anfrage verwendete Begriff „Pestizide“ sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide umfasst. Aus dem Kontext der Vorbemerkungen ist zu entnehmen, dass sich die Fragen auf Pflanzenschutzmittel beschränken. Die Antworten der Bunderegierung beziehen sich daher ausschließlich auf Pflanzenschutzmittel und nicht auf Biozide. Nach § 64 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ist die Art und Menge der im Inland abgegebenen oder ausgeführten Pflanzenschutzmittel und der jeweils in ihnen enthaltenen Wirkstoffe meldepflichtig. Die Ausfuhr und damit auch mögliche Einschränkungen der Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln regelt § 25 PflSchG. Die Inlandsabgabe an Pflanzenschutzmitteln insgesamt, ohne inerte Gase1, betrug 1 In der Regel für den Vorratsschutz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode im Jahr 2015 109 344 Tonnen2. In der EU werden nur die Angaben zu den abgesetzten Wirkstoffmengen verglichen. Diese betrug im Inland, ohne inerte Gase, im Jahr 2015 34 752 Tonnen3. Im Jahr 1995 wurden 30 467 Tonnen Wirkstoffmenge im Inland, ohne inerte Gase, abgesetzt. 1. Wie hat sich in den Jahren 2006 bis heute der prozentuale Anteil der Ausfuhr an der Gesamtmenge der hergestellten Pestizide entwickelt (bitte nach Wirkstoffgruppen aufschlüsseln; Angabe in Tonnen und Prozent für die Jahre 2006 bis heute)? Die Menge der in Deutschland hergestellten Pflanzenschutzmittel ist nicht meldepflichtig . Bis zum Jahr 2010 sind die vom Industrieverband Agrar (IVA) bei seinen Mitgliedsfirmen freiwillig erhobenen Produktionsmengen von Pflanzenschutzmittel -Wirkstoffen in den Statistischen Jahrbüchern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht worden (www.bmel-statistik.de//fileadmin/ user_upload/010_Jahrbuch/Stat_Jahrbuch_2011.pdf, Tabelle 84). Danach hat der IVA die freiwillige bundesweite Erhebung der Produktionsmengen aus kartellrechtlichen Gründen eingestellt. Die Art und Mengen des Inlandsabsatzes und der Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln und der enthaltenen Wirkstoffe veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seinen jährlichen Berichten unter www.bvl.bund.de/psmstatistiken. 2. Wie ist die Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im Inlandsabsatz und in der Ausfuhr (bitte Rangliste der ersten zehn Wirkstoffe für Inlandsabsatz /berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr und jeweils Mengen für die Jahre 2006 bis heute darstellen)? In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die erfragten Ranglisten dargestellt. 2 Veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), www.bvl.bund.de 3 Vgl. Fußnote 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12793 Tabelle: Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im Inlandsabsatz und in der Ausfuhr; absteigend nach Mengen sortiert (2006 bis 2011). 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Inlandsabsatz Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Sulfurylfluorid Isoproturon Mancozeb Schwefel Pendimethalin Metazachlor Chlorthalonil Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Mancozeb Isoproturon Schwefel Metamitron Pendimethalin Metazachlor Chlorthalonil Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Mancozeb Isoproturon Metamitron Metazachlor Pendimethalin S-Metolachlor Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Isoproturon Mancozeb Metamitron Pendimethalin S-Metolachlor Fenpropimorph Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Isoproturon Schwefel Mancozeb Metamitron S-Metolachlor Metazachlor Pendimethalin Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Isoproturon Mancozeb Metamitron Terbuthylazin S-Metolachlor Pendimethalin Ausfuhr Schwefel Dazomet Metiram Endosulfan Bentazon Chlormequat Glufosinat Propamocarb Ethofumesat Tebuconazol Schwefel Dazomet Metiram Chlormequat Propamocarb Propineb Glufosinat Kupferhydroxid Tebuconazol Bentazon Schwefel Metiram Dazomet Chlormequat Propineb Kupferhydroxid Metazachlor Bentazon Fenpropimorph Kupferoxychlorid Schwefel Metiram Dazomet Propineb Chlormequat Kupfe-rhydroxid Glufosinat Bentazon Metazachlor Fenpropimorph Schwefel Dazomet Metiram Pyraclostrobin Chlormequat Kupferoxychlorid Metazachlor Bentazon Glufosinat Fenpropimorph Schwefel Dazomet Metiram Propineb Chlormequat Kupferhydroxid Glufosinat Bentazon Fenpropimorph Boscalid Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Rangliste der Wirkstoffe mit den höchsten Mengen im Inlandsabsatz und in der Ausfuhr; absteigend nach Mengen sortiert (2012 bis 2015). 2012 2013 2014 2015 Inlandsabsatz - berufliche Verwender Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Isoproturon Dimethenamid-P Metamitron Mancozeb Terbuthylazin Pendimethalin Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Metamitron Mancozeb Isoproturon Terbuthylazin Pendimethalin Dimethenamid-P Kohlendioxid Glyphosat Schwefel Chlormequat Mancozeb Isoproturon Metamitron Chlorthalonil Tebuconazol Pendimethalin Kohlendioxid Glyphosat Chlormequat Schwefel Mancozeb Metamitron Pendimethalin Tebuconazol Chlorthalonil Terbuthylazin Inlandsabsatz - nicht-berufliche Verwender Pelargonsäure Rapsöl Eisen-II-sulfat Glyphosat Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) Mineralöle MCPA Maleinsäurehydrazid 2,4-D Eisen-III-phosphat Eisen-II-sulfat Glyphosat Rapsöl Pelargonsäure MCPA 2,4-D Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) Eisen-III-phosphat Maleinsäurehydrazid Paraffinöle (CAS 8042-47-5) Glyphosat Rapsöl Pelargonsäure Eisen-II-sulfat MCPA 2,4-D Eisen-III-phosphat Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) Paraffinöle (CAS 8042-47-5) Maleinsäurehydrazid Eisen-II-sulfat Glyphosat Pelargonsäure Rapsöl MCPA Eisen-III-phosphat 2,4-D Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali- Seife) Metaldehyd Maleinsäurehydrazid Ausfuhr - berufliche Verwender Schwefel Metiram Dazomet Chlormequat Propineb Glufosinat Bentazon Kupferhydroxid Kupferoxychlorid Metazachlor Schwefel Metiram Dazomet Propineb Chlormequat Glufosinat Metazachlor Tebuconazol Imidacloprid Kohlendioxid Schwefel Metiram Dazomet Propineb Chlormequat Bentazon Tebuconazol Metazachlor Kupferhydroxid Imidacloprid Schwefel Dazomet Metiram Propineb Glufosinat Tebuconazol Kohlendioxid Chlormequat Bentazon Pyraclostrobin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12793 Ausfuhr - nicht-berufliche Verwender Eisen-II-sulfat Pelargonsäure Metribuzin Rapsöl Glyphosat Imidacloprid Eisen-III-phosphat Pencycuron Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) MCPA Eisen-II-sulfat Pelargonsäure Mineralöle Glyphosat Rapsöl Imidacloprid Pencycuron Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) Thiacloprid MCPA Eisen-II-sulfat Pelargonsäure Eisen-III-phosphat Rapsöl Glyphosat Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali-Seife) Imidacloprid Pencycuron Mineralöle Thiacloprid Eisen-II-sulfat Pelargonsäure Mineralöle Glyphosat Rapsöl Eisen-III-phosphat 2,4-D Fettsäuren, Kaliumsalze (Kali- Seife) Maleinsäurehydrazid Pencycuron Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012. 3. Welche Pestizidwirkstoffe, die aktuell im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung hochgefährliche Pestizide nach der PAN-Liste der Highly Hazardous Pesticides (PAN-HHP-Liste) (siehe www.pan-germany.org/download/PAN_HHP_List_161212_F.pdf) (bitte namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz und Export)? 4. Wie viele der aktuell zugelassenen, und in Deutschland abgesetzten bzw. ausgeführten Pestizide enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung Wirkstoffe , die auf der PAN-HHP-Liste gelistet sind (bitte Anzahl der Mittel, getrennt nach Inlandsabsatz und Export aufführen)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der als HHP eingestuften an den in der Europäischen Union (EU) zugelassenen, und in in Deutschland abgesetzten Pestiziden enthaltenen Wirkstoffen von 2009 bis heute entwickelt (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Wirkstoffen gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an Wirkstoffen , die als HHP eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln )? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Deutschland zugelassenen und abgesetzten Pestizide von 2009 bis heute verändert, deren Wirkstoffe auf der PAN-Liste der HHP stehen (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Pestiziden gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an Pestiziden mit Wirkstoffen, die als HHP eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz /nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Ob ein Wirkstoff auf der in der Frage genannten Liste des Pestizid Aktions-Netzwerks e. V. (PAN Deutschland) steht, ist für die zuständigen Behörden kein Entscheidungskriterium . Das einschlägige EU-Recht ist bei der Zulassung anzuwenden . Außer im Falle der sogenannten „Cut-Off“-Kriterien ist die Zulassungsfähigkeit auf der Basis der Risikobewertung zu prüfen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden ausschließlich Pflanzenschutzmittel zugelassen, die die Kriterien des Artikels 4, Absatz 3 erfüllen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie viele der in der EU zugelassenen Wirkstoffe, die auch in Deutschland als Bestandteil zugelassener Formulierungen angewendet werden, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der aktuellen „Schwarzen Liste der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace (www.greenpeace.de/sites/ www.greenpeace.de/files/publications/20160727_schwarze_liste_pestizide_ greenpeace.docx.pdf)? 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in der EU zugelassenen, und in in Deutschland abgesetzten Pestiziden enthaltenen Wirkstoffen von 2009 bis heute entwickelt, die auf der „Schwarzen Liste der gefährlichsten Pestizide“ von Greenpeace stehen (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Wirkstoffen gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an Wirkstoffen, die auf der Schwarzen Liste stehen , angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz /nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)? 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Deutschland zugelassenen und abgesetzten Pestizide von 2009 bis heute verändert, deren Wirkstoffe auf der „Schwarzen Liste der gefährlichen Pestizide“ von Greenpeace stehen (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Pestiziden gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an Pestiziden mit Wirkstoffen, die auf der „Schwarzen Liste“ stehen, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Für die in der Frage genannte Liste von Greenpeace gelten die gleichen Ausführungen , wie in der Antwort zu den Fragen 3 bis 6. Insoweit wird hierauf verwiesen . 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an zugelassenen Stoffen in der EU, für die wissenschaftliche Hinweise auf endokrin schädliche Wirkungen (endokrine Disruptoren) bestehen? Die Europäische Kommission hat für die Entwicklung der wissenschaftlichen Kriterien zur Feststellung endokrin schädlicher Stoffe im Sinne des EU-Pflanzenschutzrechtes eine umfassende Analyse in Form einer Folgenabschätzung durchgeführt und veröffentlicht4. Über die Ergebnisse dieser Analyse hinaus liegen noch keine weiteren Erkenntnisse vor, da die entsprechende EU-Verordnung zu den wissenschaftlichen Kriterien für die Identifizierung endokriner Disruptoren noch nicht verabschiedet worden ist. 11. Unterstützt die Bundesregierung den am 30. Mai 2017 zur Abstimmung stehenden Kriterienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einstufung von Stoffen als endokrine Disruptoren, welche Verbesserungen bei der Identifizierung von endokrinen Disruptoren sowie der Reduktion der Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber entsprechender Pestizidwirkstoffe erwartet die Bundesregierung durch die Umsetzung des am 30. Mai 2017 zu Abstimmung stehenden Kriterienvorschlags zur Einstufung von Stoffen als endokrine Disruptoren der Europäischen Kommission, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die für den 30. Mai 2017 geplante Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelgesetzgebung , zu dem in der Frage genannten Kriterienvorschlag wurde durch 4 http://ec.europa.eu/health//sites/health/files/endocrine_disruptors/docs/2016_impact_assessment_en.pdf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12793 die Europäische Kommission am Tag der Abstimmung verschoben. Die Bundesregierung unterstützt den vorliegenden Verordnungsentwurf, der im Hinblick auf den Schutz von Mensch und Umwelt eine Verbesserung gegenüber den zurzeit geltenden Übergangskriterien darstellt und für mehr Rechtssicherheit bei Antragstellern und Zulassungsbehörden sorgt. 12. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Ausnahme von Pestizidwirkstoffen mit gezieltem endokrinem Wirkmechanismus auf Schadorganismen von der Einstufung als endokriner Disruptor auf die eingesetzte Menge und den Anteil solcher Pestizide am Gesamt-Pestizidabsatz auswirken, und wie auf das Ziel der Reduktion der Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber Pestizid-Wirkstoffen mit endokrin schädlicher Wirkung ? Die in der Frage angesprochene Ausnahme für endokrine Wirkstoffe setzt sehr strenge Grenzen. Wirkstoffe mit gezieltem endokrinen Wirkmechanismus auf Schadorganismen, wie z. B. Häutungshemmer, weisen keinen endokrinen Wirkmechanismus auf, der relevant für den Menschen ist. Somit ist grundsätzlich von diesen Wirkstoffen keine zusätzliche Gefahr für den Menschen zu erwarten. Im Gegenteil, die selektiv wirkenden Stoffe reduzieren eine Belastung mit weit unspezifischeren Insektiziden und können einen Vorteil für die Gesundheit des Menschen und des Naturhaushaltes darstellen. Die von der Ausnahme begünstigten Wirkstoffe müssen dennoch eine vollständige Risikobewertung durchlaufen und können nur zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erfüllen. Erkenntnisse zu konkreten Mengenentwicklungen liegen noch nicht vor. 13. Hält die Bundesregierung die im am 30. Mai 2017 zur Abstimmung stehenden Kriterienvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen Anforderungen hinsichtlich der Einstufung als endokriner Disruptor im Bereiche Pestizide bzw. Biozide für angemessen und notwendig, und lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung damit eine Reduktion der Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber entsprechenden Pestizidwirkstoffen wirksam erreichen (bitte begründen)? Die einheitlichen Kriterien zur Identifizierung endokriner Disruptoren in den Bereichen Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte werden für angemessen und notwendig erachtet, um eine transparente und harmonisierte Bewertung in den Rechtsbereichen durchführen zu können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Grundsätzlich ist der Verordnungsentwurf geeignet, die in der Frage angesprochene Exposition von Mensch und Umwelt zu reduzieren, da entsprechende Stoffe in Europa nicht mehr zur Anwendung kommen werden und über diesen Weg weder in die Umwelt noch in Lebensmittel eingetragen werden können. 14. Wie viele endokrin schädlich wirkende Pestizidwirkstoffe werden nach Wissen oder Einschätzung der Bundesregierung in Folge der Umsetzung des am 30. Mai 2017 zur Abstimmung stehenden Kriterienvorschlags der Europäischen Kommission als endokrine Disruptoren eingestuft? Da bislang noch keine Wirkstoffe nach den zur Abstimmung stehenden EU-weit gültigen Kriterien zur Identifizierung von endokrin schädlichen Stoffen bewertet worden sind, liegen über die erwähnte Folgenabschätzung der Europäischen Kommission hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche Pestizidwirkstoffe, die im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt werden, sind nach CLP Gefahrenkategorie eingestuft aufgrund ihrer Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, anderer gesundheitlicher Auswirkungen oder gewässergefährdender Wirkung (bitte namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz und Export)? Die beiden nachfolgenden Tabellen listen die Wirkstoffe, die eine Einstufung als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, 1B oder 2 (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; entnommen aus der öffentlich zugänglichen Wirkstoffdatenbank der EU-Kommission) haben, und die 2015 in Pflanzenschutzmitteln im Inland abgesetzt oder ausgeführt wurden. Entsprechende Übersichten für andere Kategorien gesundheitlicher Gefahren oder Gefahren für Gewässer sind nach Kenntnis der zuständigen Fachbehörden nicht vorhanden. Die meisten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe haben eine oder mehrere der in der Frage angesprochenen Einstufungen. Von den 751 aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind 533 mit mindestens einem Gefahrenhinweis zur Gesundheit gekennzeichnet und 570 mit einem Gefahrenhinweis zu Gewässern. Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die 2015 im Inland abgesetzt wurden, eingestuft nach Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch* Abamectin 2 Aclonifen 2 Bromoxynil 2 Captan 2 Chlorpropham 2 Chlorthalonil 2 Chlortoluron 2 2 Cycloxydim 2 Cymoxanil 2 Cyproconazol 2 Dimoxystrobin 2 2 Epoxiconazol 2 1b Fenoxycarb 2 Fenpropimorph 2 Fluazifop-P 2 Fluazinam 2 Flumioxazin 1b Folpet 2 Fuberidazol 2 Glufosinat 1b Imazalil 2 Ioxynil 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12793 Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch* Iprodion 2 Isoproturon 2 Kresoxim-methyl 2 Lenacil 2 Mancozeb 2 Maneb 2 Mepanipyrim 2 Metazachlor 2 Metconazol 2 Metosulam 2 Myclobutanil 2 Penconazol 2 Propyzamid 2 Proquinazid 2 Pymetrozin 2 Spirotetramat 2 Sulcotrion 2 Tebuconazol 2 Tembotrione 2 Tepraloxydim 2 2 Thiophanat-methyl 2 * Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, entnommen aus der öffentlichen Wirkstoffdatenbank der EU Kommission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die 2015 ausgeführt wurden, eingestuft nach Karzinogenität, Mutagenität , Reproduktionstoxizität Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch* Abamectin 2 Aclonifen 2 Bromoxynil 2 Captan 2 Chlorpropham 2 Chlorthalonil 2 Chlortoluron 2 2 Cycloxydim 2 Cymoxanil 2 Cyproconazol 2 Dimoxystrobin 2 2 Diuron 2 Dodemorph 2 Epoxiconazol 2 1b Fenpropimorph 2 Fluazifop-P 2 Fluazinam 2 Folpet 2 Fuberidazol 2 Glufosinat 1b Imazalil 2 Ioxynil 2 Iprodion 2 Isoproturon 2 Isoxaflutole 2 Kresoxim-methyl 2 Lenacil 2 Mancozeb 2 Mepanipyrim 2 Metazachlor 2 Metconazol 2 Metosulam 2 Profoxydim 2 2 Propyzamid 2 Proquinazid 2 Spirotetramat 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12793 Wirkstoff karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch* Tebuconazol 2 Tembotrione 2 Tepraloxydim 2 2 Thiophanat-methyl 2 * Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, entnommen aus der öffentlichen Wirkstoffdatenbank der EU Kommission. 16. Wie viele der in Deutschland abgegebenen oder ausgeführten Pestizide (Mittel ) enthalten Wirkstoffe der Gefahrenklassen 1, 1A oder 1B oder 2 nach CLP für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität , andere gesundheitliche Auswirkungen und gewässergefährdende Wirkung (bitte prozentuale und absolute Zahlen Pestizide in einer Zeitreihe 2011 bis heute angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender , Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr, sowie jeweils Anteil in den Gefahrenklassen für die jeweiligen Gefahrenkategorien aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17. Welche Beistoffe, die in im Inland abgesetzten bzw. ausgeführten Pestizidformulierungen enthalten sind, sind nach CLP-Verordnung in die Gefahrenklassen 1, 1A oder 1B oder 2 für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, andere gesundheitliche Auswirkungen oder gewässergefährdende Wirkung eingestuft (bitte die Beistoffe namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz/Export)? Nachfolgende Tabelle listet die Beistoffsubstanzen auf, die eine Einstufung als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, 1B oder 2 haben , und die derzeit in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln oberhalb der Einstufungsgrenze enthalten sind. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen . Tabelle: Beistoffsubstanzen in Pflanzenschutzmitteln, die derzeit in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln oberhalb der Einstufungsgrenze enthalten sind, eingestuft nach Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität Beistoffsubstanz karzinogen* mutagen* reproduktionstoxisch* N-Methyl-2-pyrrolidon 1b Dichlormethan 2 *aktuelle Legaleinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 18. Wie viele der in Deutschland abgegebenen und ausgeführten Pestizide (Mittel ) enthalten Beistoffe, die nach CLP-Verordnung in die Gefahrenklassen 1, 1A oder 1B oder 2 für die Gefahrenkategorien: Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität,. andere gesundheitliche Auswirkungen und gewässergefährdende Wirkung eingestuft sind (bitte prozentuale und absolute Zahlen Pestizide in einer Zeitreihe 2011 bis heute angeben und nach Inlandsabsatz /berufliche Verwender, Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr sowie jeweils Anteil in den Gefahrenklassen für die jeweiligen Gefahrenkategorien aufschlüsseln)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode unternommen, um den Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Pestiziden zu verringern? Im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung sind hierzu verschiedene Maßnahmen aufgeführt (www.nap-pflanzenschutz.de), z. B. die verantwortungsvolle Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Förderung des ökologischen Landbaus und biologischer Pflanzenschutzverfahren, Agrarumweltmaßnahmen und Hot-Spot-Management oder die Beratung und Bereitstellung von Entscheidungshilfen für Anwender . Die aufgeführten Maßnahmen sollen bei entsprechender Umsetzung dazu beitragen, die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und den Naturhaushalt weiter zu reduzieren. 20. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung zukünftig unternehmen , um den Einsatz von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Pestiziden zu verringern? Die im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen werden weitergeführt und bei Bedarf weiterentwickelt. Mit der durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Februar 2017 vorgestellten „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau“ (ZöL) soll die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft noch intensiver gefördert werden. Im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2017 bis 2020 werden Pflanzenschutzgeräte gefördert, die die ausgebrachte Pflanzenschutzmittelmenge reduzieren. 21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Inlandsabgabe besonders bedenklicher Wirkstoffe zu senken, wie im Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz angekündigt, und für welche Wirkstoffe, die nach welchen Kriterien ausgewählt wurden, werden bis 2018 welche Reduktionen der Inlandsabgabe erreicht (bitte Kriterien zur Identifizierung besonders bedenklicher Wirkstoffe angeben sowie bitte namentlich identifizierte besonders bedenkliche Wirkstoffe, abgegebene Mengen seit Erfassung als besonders bedenklicher Wirkstoff (für den Einzelwirkstoff und die Wirkstofffunktion ) und erreichte bzw. festgelegte Zielquoten zur Reduktion der Inlandsabgabe auflisten)? Zur Umsetzung der Rahmen-Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden sieht eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Bundesregierung vor, dass bestimmte besonders bedenkliche bzw. für die aquatische Umwelt gefährliche Wirkstoffe – über die Beschränkungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel hinaus – in geringerem Umfang angewendet werden sollen . Die Rahmen-Richtlinie gibt allerdings keine Definition für derartige besonders bedenkliche Wirkstoffe vor. Die Entscheidung über die Auswahl der von dieser Maßnahme betroffenen Wirkstoffe ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Als Kriterien bei der Identifizierung sind insbesondere die Einstufung als Substitutionskandidat , der Anwendungsumfang, Funde im Oberflächengewässer-Monitoring sowie die Toxizität gegenüber Gewässerorganismen vorgesehen. Zielquoten für die Reduzierung der Anwendung sowie erreichte Reduktionen der Inlandsabgabe dieser Wirkstoffe können zurzeit noch nicht angegeben werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12793 22. Welche Pestizidwirkstoffe, die im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt werden (aktuellste Daten), sind auf der Liste der Substitutionskandidaten (http://ec. europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_ppp_app-proc_cfs_draftlist .pdf) aufgeführt (bitte namentlich auflisten, getrennt nach Inlandsabsatz und Export)? Die nachfolgende Tabelle listet die Wirkstoffe auf, die in der Liste der Substitutionskandidaten genannt sind, und die im Jahr 2015 in Pflanzenschutzmitteln im Inland abgesetzt oder ausgeführt wurden. Tabelle: Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die in der Liste der Substitutionskandidaten genannt sind, und die im Jahr 2015 im Inland abgesetzt bzw. ausgeführt wurden. Wirkstoff Inlandsabsatz Ausfuhr 1-Methylcyclopropen X X Aclonifen X X Bromuconazol X Chlortoluron X X Cyproconazol X X Cyprodinil X X Deiquat X X Diclofop X Difenoconazol X X Diflufenican X X Dimethoat X X Dimoxystrobin X X Epoxiconazol X X Esfenvalerat X Etofenprox X X Famoxadone X Fenamiphos X Fipronil X X Fludioxonil X X Flufenacet X X Flumioxazin X Fluopicolide X X Fluquinconazol X Glufosinat X X Haloxyfop-R (Haloxyfop-P) X Imazamox X X Isoproturon X X Isopyrazam X Kupferhydroxid X X Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12793 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wirkstoff Inlandsabsatz Ausfuhr Kupferoktanoat X Kupferoxychlorid X Kupfersulfat,basisch X lambda-Cyhalothrin X X Lenacil X X Metconazol X X Metribuzin X X Metsulfuron X Myclobutanil X Nicosulfuron X X Oxadiazon X Oxyfluorfen X Paclobutrazol X Pendimethalin X X Pirimicarb X X Prochloraz X X Profoxydim X Propiconazol X X Propoxycarbazone X X Prosulfuron X X Quinoxyfen X Sulcotrion X Tebuconazol X X Tebufenpyrad X Tepraloxydim X X Thiacloprid X X Triasulfuron X Triazoxid X X 23. Wie hat sich der Anteil der in Deutschland zugelassenen und abgesetzten Pestizide von 2009 bis heute verändert, deren Wirkstoffe als Substitutionskandidaten (http://ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/pesticides_ppp_ app-proc_cfs_draft-list.pdf) gelistet sind (bitte jeweils Menge in Tonnen und Anzahl an Pestiziden gesamt und prozentualer und absoluter Anteil [Menge und Anzahl] an Pestiziden mit Wirkstoffen, die als Substitutionskandidat eingestuft sind, angeben und nach Inlandsabsatz/berufliche Verwender , Inlandsabsatz/nichtberufliche Verwender und Ausfuhr aufschlüsseln )? Die beiden nachfolgenden Tabellen listen die Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Summen), die in der Liste der Substitutionskandidaten genannt sind, und deren Anteil am Gesamt-Inlandsabsatz bzw. der Ausfuhr von 2009 bis 2015. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12793 Tabelle: Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die in der Liste der Substitutionskandidaten („CfS“) genannt sind, und die von 2009 bis 2015 im Inland abgesetzt wurden. Inlandsabsatz 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 B* NB* B* NB* B* NB* B* NB* Gesamtmenge aller Pflanzenschutzmittelwirkstoffe , ohne inerte Gase; [t] 30162 31425 33067 33548 266 32210 341 34143 372 34238 514 Nur „CfS“-Wirkstoffe ; [t] 5868 5525 5800 5938 13 5728 8 6530 8 6668 9 Anteil „CfS“-Wirkstoffe ; [%] 19,5 17,6 17,5 17,7 4,9 17,6 2,3 18,9 2,2 19,2 1,8 *B: für berufliche Verwender, **NB: für nicht-berufliche Verwender; Hinweis: Die gesetzliche Pflicht (§ 64 PflSchG Absatz 1, Satz 3) zur getrennten Meldung für berufliche und nichtberufliche Verwender besteht erst seit Februar 2012. Tabelle: Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die in der Liste der Substitutionskandidaten („CfS“) genannt sind, und die von 2009 bis 2015 ausgeführt wurden. Ausfuhr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtmenge aller Pflanzenschutzmittelwirkstoffe , ohne inerte Gase; [t] 71866 65560 64089 65467 66247 65022 61535 Nur „CfS“-Wirkstoffe; [t] 13541 9810 9140 10832 9008 7482 9675 Anteil „CfS“-Wirkstoffe; [%] 18,8 15,0 14,3 16,5 13,6 11,5 15,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333