Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12855 18. Wahlperiode 22.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12665 – Genehmigungsverfahren und Praxis für Projekte unter der „African Renewable Energy Initiative“ (AREI) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die African Renewable Energy Initiative (AREI) gilt als Leuchtturmprojekt internationaler Zusammenarbeit für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Initiative wurde im Jahr 2015 während der Pariser Klimakonferenz beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 10 000 Megawatt zusätzlicher Leistung erneuerbarer Kapazitäten für die Energieversorgung bereitzustellen und bis zum Jahr 2030 sogar 300 Gigawatt erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Die Mittel für die AREI werden dabei von den G7-Staaten sowie der Europäischen Kommission, Schweden und den Niederlanden zur Verfügung gestellt. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Initiative mit 3 Mrd. Euro und ist damit Hauptgeber. Zentral bei der Entwicklung der AREI und ihrer Projekte war und ist, dass sie selbstbestimmt von afrikanischen Institutionen verwaltet und verantwortet werden (African Ownership). In den Leitlinien der Initiative wird vorgegeben, dass vor allem Solar-, Wind-, kleinst- bis mittelgroße Wasserkraft-, moderne Biomasse - und Geothermie-Energieprojekte gefördert werden. Im Umkehrschluss heißt dies, dass fossile Projekte und große Staudämme von der Förderungen ausgeschlossen sind. Auf der vergangenen Sitzung des Leitungsgremiums der AREI in Conakry, Guinea , am 4. März 2017, wurden allerdings 19 Projekte auf Druck der Europäischen Kommission und Frankreichs im Eilverfahren beschlossen, welche weder dem Anspruch nach Transparenz noch den Leitlinien der AREI entsprechen (vgl. „Postkolonialismus beim Klimaschutz“, www.klimaretter.info vom 9. Mai 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12855 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Um welche 19 Projekte handelt es sich konkret, und stehen diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einklang mit den Leitlinien der AREI? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu den 19 Projekten vor. Die Bundesregierung steht einer nachträglichen Betrachtung dieser Projekte vor dem Hintergrund der zu verabschiedenden Leitlinien der African Renewable Energy Initiative (AREI) offen gegenüber. 2. Unterstützt die Bundesregierung das Wasserkraftprojekt „Ruzizi III“, das an der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda mit einer Leistung von 147 MW entstehen soll? Wenn ja, wie begründet sie diese Abweichung von den Leitlinien der AREI? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ruzizi III mit 29,5 Mio. Euro über die KfW Entwicklungsbank unter Anwendung international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards. Im AREI-Framework vom Oktober 2015, welches die Grundlage unserer Unterstützungszusage für die AREI bei der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 (United Nations Framework Convention on Climate Change, 21st Conference of the Parties – COP 21) war, wird ein breiter Technologieansatz verfolgt und größere Wasserkraftwerke werden nicht explizit ausgeschlossen. 3. Wird die Bundesregierung einen Teil ihrer zugesagten Mittel zurückhalten, falls Leitlinien und Vereinbarungen der AREI verletzt worden sind? Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der AREI über existierende bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit. Im Anschluss an die G7-Unterstützungserklärung zur AREI haben wir unsere Zusammenarbeit im Energiesektor in Afrika an der Zielsetzung der AREI, wie im AREI-Framework beschrieben, ausgerichtet. An dieser Ausrichtung werden wir festhalten. 4. Ist bzw. war die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kommission und der französischen Regierung bezüglich der Beschlüsse der Leitungsratssitzung ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung ist im engen kontinuierlichen Austausch mit der Europäischen Kommission und Frankreich bezüglich der Umsetzung der AREI. 5. Sind alle der 19 Projekte mit den offiziellen AREI-Vorgaben „neu und zusätzlich “ vereinbar, und sieht die Bundesregierung das Prinzip des afrikanischen „Ownership“ der Initiative gewahrt (bitte begründen)? Im Geberkreis besteht das Verständnis, dass sich die Zusätzlichkeit der AREI auf die Erzeugungskapazitäten bezieht. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die 19 Projekte auf Grundlage der Kriterien geprüft wurden, die von der Independent Delivery Unit (IDU) für die Auswahl von Programmen und Projekten entwickelt wurden? Wenn nicht, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12855 7. Warum sind die Sitze der Geber im Leitungsrat der AREI derzeit an Frankreich und die Europäische Kommission vergeben, wenngleich vereinbart wurde, dass diese Sitze mit Geber-Vertretern aus dem globalen Süden und aus dem globalen Norden besetzt werden sollten? Der guineische Staatspräsident Alpha Condé hat die Gebergruppe, die bei der COP21 ihre Unterstützung für AREI angekündigt hat, zur Nominierung von Board-Vertretern auf angemessener Ebene aufgefordert. Daraufhin wurden Frankreich und die EU-Kommission einvernehmlich nominiert. Diese Nominierung wurde den afrikanischen Partnern kommuniziert. Hinsichtlich des Nominierungsprozesses der afrikanischen Board-Vertreter liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Laut Entscheidung der Afrikanischen Union von Juli 2016 soll es mindestens neun Sitze geben, davon zwei nicht-afrikanische. Dem Verständnis der Bundesregierung nach steht der Nominierung eines nicht-afrikanischen Board-Mitglieds aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland nichts entgegen. Die Bundesregierung würde eine solche Beteiligung sehr begrüßen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist jedoch bisher keine Interessenbekundung eines Entwicklungs- oder Schwellenlandes erfolgt. 8. Welche Bewertung und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Resultat der Ereignisse, die den Leiter der IDU, Youba Sokona, dazu veranlassten, von seinem Posten zurückzutreten? Den Rücktritt von Prof. Dr. Youba Sokona, mit dem die Bundesregierung seit Beginn der Initiative sehr gut zusammengearbeitet hat, bedauert sie sehr. Deutschland stellt kein Board-Mitglied und war folglich beim zweiten Board- Meeting, bei dem Prof. Dr. Sokona seinen Rücktritt erklärte, nicht anwesend. Vor diesem Hintergrund können die Geschehnisse im Board nicht kommentiert werden . 9. Sieht die Bundesregierung den Erfolg der AREI durch die jüngsten Beschlüssen vom 4. März 2017 gefährdet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Das BMZ ist im Gespräch mit afrikanischen Akteuren und den Gebervertretern. Daraus hat die Bundesregierung den Eindruck gewonnen, dass die afrikanische Seite sehr bemüht ist, zügig offene Fragen zur Governance, einschließlich der Schaffung eines transparenten und praktikablen Prozesses für die Anerkennung von AREI-Projekten, zu klären, um insbesondere dem Prinzip der „African Ownership“ Rechnung zu tragen. Anschließend können Projektbewilligungen auf einer eindeutigen Verfahrensgrundlage getroffen werden. Dieses Vorgehen unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich, und bringt sich in die Weiterentwicklung des Anerkennungsprozesses weiter ein. 10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Strukturen, Prozesse und Kriterien innerhalb der AREI für die Projektauswahl verbessert und transparenter werden? Wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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