Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12885 18. Wahlperiode 23.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12669 – Verzögerungen beim branchenweiten Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mitte des Jahres 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Darin ist die Einführung intelligenter Messsysteme geregelt. Das Gesetz sah eigentlich vor, dass der Einbau intelligenter Stromzähler zunächst bei Gewerbekunden und Industriebetrieben am 1. Januar 2017 beginnt. Die Regeln für das neue Interimsmodell der Marktkommunikation hatte die Bundesnetzagentur jedoch erst kurz vor Weihnachten 2016 veröffentlicht (siehe http://bizzenergytoday.com/smart_meter_start). Hierdurch ist es zu Verzögerungen in der ersten Phase der Einführung (Rollout) gekommen, die weitere Verzögerungen wahrscheinlich machen. 1. Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von intelligenten Messsystemen, und wie viele intelligente Messsysteme sind bisher in den Pilotprojekten verbaut worden? 18. Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von intelligenten Messsystemen? Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 22 und 24 der Kleinen Anfrage vom 26. Januar 2017 (auf Bundestagsdrucksache 18/11370). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12885 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, warum über die Hälfte aller Tests im Rahmen der seit dem Jahr 2015 laufenden koordinierten Testphasen des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für den branchenweiten Smart Meter Rollout (Teststufenkonzept) fehlgeschlagen sind bzw. nicht durchgeführt werden konnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welcher Anteil ist auf technische Probleme, und welcher Anteil ist auf Mängel an Gesetzen, Vorgaben und Verordnungen zurückzuführen (siehe www.euwid-energie.de/news/systemtransformation/einzelansicht/Artikel/ vdefnn-erforderliche-marktreife-fuer-branchenweiten-smart-meter-rolloutnoch -nicht-erreicht.html)? 3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Marktreife mit dem Ergebnis des FNN-Teststufenkonzepts weiter nicht erreicht ist? Wenn nein, aus welchen Erkenntnissen leitet die Bundesregierung den Umsetzungsstatus der Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab? 4. Kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der Basis selbstständig durchgeführter oder beauftragter Tests die Resultate des FNN-Teststufenkonzepts bestätigen? Wenn nein, worin weichen die Ergebnisse des BSI von den Ergebnissen des FNN-Teststufenkonzepts ab? 5. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der zweiten und dritten Testphase des FNN-Teststufenkonzepts, und wann rechnet sie jeweils mit einem Ergebnis? Die Fragen werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hohe technische Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme gesetzt, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten und den Nutzen für alle Anwender und alle Anwendungen zu maximieren. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die Anstrengungen des VDE und des FNN sowie der gesamten Branche, die darauf abzielen, den Rollout mit der bestmöglichen Technik zu beginnen. Das BSI selbst ist kein Projektpartner des Teststufenkonzepts des FNN und ist somit auch nicht beauftragt, über projektinterne Ergebnisse des FNN zu berichten . Das BSI hat im Zuge der Rollout-Bemühungen der Hersteller und Anwender Sorge dafür zu tragen, den bisherigen engen Beratungs-, Abstimmungs- und Dialogprozess mit den beteiligten Experten fortzuführen. So werden nützliche Rückmeldungen aus Pilotprojekten bei der Entwicklung und Pflege der zugrundeliegenden Standards berücksichtigt. Zu betonen ist, dass das BSI eigene Prüfungen durchführen wird. Prüfmaßstäbe und -standards sind niedergelegt in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien, dem BSI-Gesetz, der BSI-Zertifizierungsverordnung und dem Messstellenbetriebsgesetz . Derzeit befinden sich acht Smart Meter Gateway-Hersteller im Zertifizierungsprozess . Kein Hersteller hat das Zertifizierungsverfahren beim BSI bisher abschließen können. Nach einer Pressemitteilung des FNN sind allerdings lediglich 5 Prozent der Tests als Fehlschlag anzusehen (www.vde.com/de/presse/ pressemitteilungen/fnn-tests-intelligenter-messsysteme). Da es sich um erste Tests von Vor-Serien-Produkten einer komplett neuen Technik handelt, wertet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12885 die Bundesregierung dies als positives Signal. Mit FNN und Unternehmen findet auf Arbeitsebene ein intensiver, vertraulicher Austausch statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 26. Januar 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 verwiesen. 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber seine Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG erfüllen kann, nachdem die Portal- Lösung aus § 61 Absatz 2 MsbG vom BSI und der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) abgelehnt wurde und eine Sichtanzeige im lokalen Netz des Stromkunden bereitgestellt werden muss – insbesondere vor dem Hintergrund , dass einer lokalen Vernetzung sowohl technische als auch rechtliche Hürden im Wege stehen? 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber die für die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG benötigten Daten bereitstellen kann, insbesondere nach einem Gerätewechsel oder nach dem Wechsel des Messstellenbetreibers? Die Fragen 6 und 12 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. § 61 MsbG enthält zwingende Vorgaben, welche Informationen den Verbrauchern beim Einsatz intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Vorgaben basieren auf europäischen Rahmenbedingungen der Energieeffizienzrichtlinie. Die Vorschrift enthält auch Maßgaben zu Visualisierungslösungen bei intelligenten Messsystemen (per HAN oder WAN-Schnittstelle unter den Voraussetzungen des § 61 Absatz 2 MsbG). Die Pflichten aus § 61 MsbG gehören zu den verpflichtenden Aufgaben jedes Messstellenbetreibers ab Übernahme des Messstellenbetriebs und Einsatz von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Technische Lösungen , die die Voraussetzungen des Gesetzes nicht erfüllen, können nicht Gegenstand eines (verpflichtenden) Einbaus nach dem MsbG sein und werden vom BSI nicht für einen Rollout im Sinne von § 30 MsbG freigegeben werden können. Anforderungen an Visualisierungslösungen lassen sich allerdings nicht nur aus dem MsbG, sondern auch aus dem Mess- und Eichrecht ableiten. Vor diesem Hintergrund ist der enge Austausch zwischen PTB und BSI zu begrüßen. 7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Konflikt zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem BSI bei der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Zielmodell aufzulösen, der dazu führt, dass die dringend benötigte Beschreibung der Marktprozesse nicht weiter vorangetrieben werden kann? Die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorschriften, die insbesondere ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher beinhalten, genießt höchste Priorität. Dies gilt auch für die neuen Vorgaben zur Plausibilisierung und Ersatzwertbildung. BNetzA und BSI arbeiten auch hier eng zusammen und stellen die rechtzeitige Berücksichtigung im Zielmodell sicher. Sämtliche Prozesse zur Digitalisierung der Energiewende sind Gegenstand eines regelmäßigen Austausches, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende eingerichtet hat und an dem neben dem BMWi BNetzA, BSI, PTB und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilnehmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12885 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Da nach Planung des BSI die Arbeiten an einem Schutzprofil für intelligente Messsysteme, welches auch die Steuerung mit betrachtet (BSI Schutzprofil PP-SMGW v2.0 – mit Betrachtung der Steuerung), erst im vierten Quartal 2017 beginnen soll, zieht die Bundesregierung in Betracht, die Steuerung auch ohne Sicherheitskonzept freizugeben? Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einem System, das eine sichere Anlagensteuerung gemäß MsbG umsetzt? Die Frage wurde mit den Antworten zu den Fragen 7, 16 und 25 der Kleinen Anfrage vom 26. Januar 2017 beantwortet (Bundestagsdrucksache 18/11370), auf die verwiesen wird. 9. Angesichts der jüngst aufgedeckten IT-Sicherheitsprobleme bei steuerbaren Anlagen (siehe auch ARD-Dokumentation „Wir hacken Deutschland“, ausgestrahlt am 22. Mai 2017), welche Sicherungsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die Zeitspanne, bis intelligente Messsysteme nach BSI Schutzprofil PP-SMGW v2.0 für die Anlagensteuerung bereitstehen? Die Bundesregierung sieht sich durch den Bericht darin bestärkt, den bereits 2011 eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. „Privacy & IT-Security by design“ sind unerlässliche Voraussetzungen für die grundlegende Modernisierung der Stromversorgung, wie sie die Energiewende erfordert. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende trägt dem Rechnung und geht deshalb den Weg der aktiven Gestaltung der Digitalisierung der Energiewende über Rechtsvorschriften , Standards und Zertifizierungsverfahren. 10. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. will sie unternehmen, damit beim Thema Smart Meter in der Gesellschaft keine „Unklarheit“ mehr herrscht und sie bekannter werden, über die bereits in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 genannten? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11370. 11. Wie will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konkret spezifizieren, wie ein Kunde den Messstellenbetreiber wechseln kann? Ist der Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden im Interimsmodell ausgeschlossen, und ab wann wird ein solcher Wechselprozess möglich sein, insbesondere unter dem Aspekt der bereitzustellenden Verbrauchsinformationen nach § 61 Absatz 1 MsbG? Die freie Wahl des Messstellenbetreibers ist im Messstellenbetriebsgesetz umfassend geregelt und erfährt nur vereinzelte Einschränkungen. Nach diesen Vorgaben hat sich jedes untergesetzliche Modell zu richten. Notwendige Wechselprozesse sind in die vom BSI zu erarbeitenden Standards technisch integriert. 13. Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Sicherung der Messdaten im Rahmen des Datensicherungskonzepts für intelligente Messsysteme verantwortlich? Das Messstellenbetriebsgesetz verfolgt das Ziel einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und stellt Anforderungen an alle Beteiligten auf. Jeder Akteur des intelligenten Netzes trägt damit eine spezifische Verantwortung und übernimmt besondere Verpflichtungen. § 52 Absatz 4 MsbG unterstreicht, dass aus intelligenten Messsystemen stammende personenbezogene Daten, Stammdaten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12885 Netzzustandsdaten ausschließlich nur zwischen den Teilnehmern an der Smart- Metering-Public-Key-Infrastruktur des BSI kommuniziert werden dürfen. Smart-Meter-Gateway-Administratoren müssen ein gesondertes Zertifizierungsverfahren durchlaufen, die anderen Akteure mindestens ein eigenes Sicherheitskonzept nach den Vorgaben des BSI aufweisen. 14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass es statt eines breiten Rollouts nur zu Insellösungen kommt, und falls ja, wann, und wie soll dieser konkret ausgestaltet sein? Die Bundesregierung erwartet, dass die Unternehmen die neuen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, die auch zeitliche Vorgaben für einen Rollout enthalten. In diesen Grenzen sind angesichts der Vielzahl und Heterogenität der grundzuständigen Messstellenbetreiber unterschiedliche Geschwindigkeiten im Rolloutprozess denkbar. 15. Welche Auswirkungen hat das derzeit in der Bundesregierung in Abstimmung befindliche Mieterstromgesetz auf die Entwicklung einer Technischen Richtlinie gemäß MsbG und der Entwicklung der Marktkommunikation durch die BNetzA für das Zielmodell? Smart-Meter-Gateways sollen energiewirtschaftlich sinnvolle Lösungen unterstützen . Sie verfügen deshalb über eine Funktionsvielfalt, die zahlreiche Einsatzbereiche abzudecken in der Lage ist. Sollten Änderungen am energiewirtschaftlichen Rechtsrahmen besondere neue Funktionalitäten erfordern und technische Implikationen für Smart-Meter-Gateways mit sich bringen, wird dies in den technischen Standards nachzuhalten sein. Ein Mieterstromgesetz mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung würde nach aktueller Einschätzung keinen technischen Änderungsbedarf im genannten Sinne erzeugen. 16. Gibt es bereits von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Termin für die Veröffentlichung der ersten Marktanalyse nach § 30 MsbG, und falls ja, wann, und falls nein, warum nicht? Konkrete Termine werden zu gegebener Zeit auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht . Sie hängen vom Fortgang der beim BSI anhängigen Zertifizierungsprozesse ab. 17. Wurden die im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Planstellen für das BSI inzwischen besetzt – siehe die Formulierung in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 –, und falls nein, wann ist damit konkret zu rechnen? Im Bundeshaushalt 2017 sind dem BSI 30 neue Stellen zur Umsetzung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende zugewiesen worden . Aktuell sind 14 Stellen besetzt und es werden zur Besetzung von zehn weiteren Stellen Personalgewinnungsverfahren geführt. Die verbleibenden sechs Stellen werden im Herbst 2017 ausgeschrieben und sollen bis Jahresende besetzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333