Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12886 18. Wahlperiode 23.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12686 – Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Munitions- und Waffenverluste bei der Bundeswehr sind in der Vergangenheit bereits häufiger vorgekommen. Hierfür kommen neben Fehlern in der Buchführung und bei Bestandsüberprüfungen auch Verluste bei Schießübungen sowie Diebstähle in Betracht. Der bislang schwerste Fall von Munitionsdiebstahl bei der Bundeswehr ereignete sich am 7. Februar 2014 in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf. Dabei wurden insgesamt „34.881 Patronen Handwaffenmunition verschiedener Kaliber aus zehn aufgebrochenen Munitionsbehältern innerhalb der Kaserne gestohlen“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/1265). Am 13. Februar 2017 haben Unbekannte auf dem Truppenübungsplatz Trauen bei Munster einen dort abgestellten Transportpanzer Fuchs aufgebrochen und zwei Sturmgewehre vom Typ G36, eine Pistole P8, eine Signalpistole, zwei SEM-52-Funkgeräte, zwei Magazine ohne Munition sowie ein Doppelfernrohr aus dem Panzer gestohlen (vgl. www.n-tv.de/politik/ Abgeordnete-kritisieren-schweres-Versagen-article19838975.html, abgerufen am 18. Mai 2017). Bei solchen Fällen sind nach Ansicht der Fragesteller mutmaßliche Innentäter aus den Reihen der Bundeswehr in Betracht zu ziehen, was auch von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen wird (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/1265). Ihren Angaben zufolge sollen jedoch bislang keine Fälle von Munitions- oder Waffendiebstählen aus Bundeswehrbeständen aufgetreten sein, denen eine politische Motivation zugrunde lag (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b auf Bundestagsdrucksache 18/1265). Mögliche Verbindungen zum neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Spektrum habe der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut Bundesregierung zwar geprüft, seien aber nicht nachweisbar gewesen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2171). Im Fall des im Zusammenhang mit Terroranschlagsplanungen kürzlich festgenommenen rechtsextremistischen Bundeswehroffiziers Franco A. ermittelt die Bundesanwaltschaft Medienberichten zufolge auch wegen des Diebstahls von Munition (vgl. www.n-tv.de/politik/Hatte-Franco-A-Gauck-und-Maas-im-Visierarticle 19819418.html, abgerufen am 18. Mai 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12886 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Über den Fall von Franco A. hinaus muss aus Sicht der Fragesteller stärker als bislang ein möglicher politischer Hintergrund bei Munitions- und Waffendiebstählen untersucht werden. Ebenso sind weitere Maßnahmen zur Absicherung und Kontrolle von Munitions- und Waffendepots in der Bundeswehr dringend notwendig, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit künftig besser abzuwehren . 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der bei dem Einbruch in der Fallschirmjägerkaserne in Seedorf am 7. Februar 2014 erbeuteten großen Munitionsmenge seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 29. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1265) gewonnen, welche Munitionsmenge wird aktuell auf dem Gelände dieser Bundeswehrkaserne deponiert, und welche konkreten Überarbeitungen der Regelungen für die Absicherung und Bewachung von Munitionsbehältern (Kapitel 63 des Allgemeinen Umdrucks 150 „Grundsätzliche Militärische Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft“) wurden als Konsequenz aus dem Munitionsdiebstahl in Seedorf vorgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1265, bitte erläutern )? Am 20. April 2015 wurden 87 Prozent der gestohlenen Munition durch die Polizei sichergestellt und der Bundeswehr übergeben. Über den Verbleib der restlichen Munition liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Details der Antwort unterliegen der Einstufung „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ und werden in der Anlage gesondert bereitgestellt. Die Bereichsvorschrift C1-1810/0-6002 „Grundsätzliche Infrastrukturforderung für eine Truppenunterkunft“ (vormals Allgemeiner Umdruck 150) wurde im Mai 2015 angepasst. Dabei wurden folgende Verbesserungen der Überwachung und der Absicherung der Munitionsaufbewahrungsorte in den Liegenschaften der Bundeswehr festgelegt: Einfriedung des Aufstellortes der räumlich zusammengefassten Munitionsbehälter (MBH) mittels Zaunanlage, Umsetzung von Maßnahmen zur technischen Überwachung und Absicherung des eingefriedeten Aufstellortes, wenn dieser im Sichtbereich der Wache bzw. einer ständig besetzten Stelle aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar ist, Munitionsaufbewahrungscontainer mit einem höheren Widerstandszeitwert wurden für die Nutzung zugelassen. Zudem wurde angewiesen, die Munitionsmenge und die Aufbewahrungszeit auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken, d.h. es ist maximal nur noch der vorgesehene Dreimonatsbedarf an Munition bei der nutzenden Dienststelle aufzubewahren . Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12886 2. Wie viele Munitionsverluste sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Liegenschaften der Bundeswehr zu verzeichnen gewesen (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft, Menge und Art verschwundener Munition sowie mutmaßliche Verlustursache auflisten)? Im Kontext der Ermittlungen zu den Vorgängen um den Soldaten Franco A. in Verbindung mit dem Waffendiebstahl in Munster wurde festgestellt, dass die bisherigen Klassifizierungen der Sicherheitsvorkommnisse bei Waffen- und Munitionsverlusten in die Kategorien „Fehlen (FEH)“, „Verlust (VER)“ und „Diebstahl (DIE)“ (siehe hierzu auch die Bundestagsdrucksache 18/1265) nicht aussagekräftig genug sind, speziell auch zu aufgenommenen Ermittlungen bzw. aufgeklärten Fällen, und keine Möglichkeit bieten, eventuelle Querverbindungen zu identifizieren. Aus diesem Grund wurde eine umfangreiche Aufarbeitung der Meldungen zu den Waffen- und Munitionsverlusten der letzten zehn Jahre angewiesen. Infolge dieses internen Abstimmungsprozesses ist ein nicht ausforschbarer Handlungsbereich der Exekutive betroffen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich nur auf Vorgänge, die bereits abgeschlossen sind. Somit kann zurzeit eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wie auch der Fragen 3 bis 6 nicht erfolgen. 3. Wie viele Waffenverluste sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Liegenschaften der Bundeswehr zu verzeichnen gewesen , wobei die Fragesteller Bezug nehmen auf die Ausführungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Volker Wieker, vor den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 17. Mai 2017 und die Ansicht vertreten, dass die erbetenen Auskünfte von erheblicher Bedeutung für die öffentliche Diskussion um die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft , Menge und Art verschwundener Waffen sowie mutmaßliche Verlustursache auflisten)? 4. In wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 festgestellten Munitions - und Waffenverluste bei der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich Ermittlungen wegen mutmaßlichen Diebstahls aufgenommen, und wie viele Fälle davon konnten ggf. bislang schon aufgeklärt werden (Erfassung gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von Waffen - und Munitionsverlusten, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2171, bitte pro Jahr angeben)? 5. In wie vielen der gemäß der Antwort zu Frage 4 aufgenommenen Ermittlungen wegen Munitions- und Waffendiebstählen wurde bzw. wird auch und ggf. seit wann gegen mutmaßliche Innentäter aus der Bundeswehr ermittelt, welche dienstrechtlichen Konsequenzen hat dies nach geltender Rechtslage insbesondere für etwaige Diensttätigkeiten von Tatverdächtigen im sicherheitssensiblen Bereich, und in wie vielen Fällen wurden bislang entsprechende Konsequenzen gezogen (bitte erläutern)? 6. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auch Sprengstoff, Sprengstoffbestandteile oder hierfür notwendiges technisches Zubehör aus Bundeswehrliegenschaften entwendet (bitte pro Jahr, Bundeswehrliegenschaft, Menge und Sprengstoffart bzw. Zubehör auflisten)? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12886 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie haben sich die Gesamtkosten für die Absicherung und Bewachung von Bundeswehrliegenschaften seit 2014 entwickelt (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)? Haushaltsjahr Ausgaben in T€ 2014 236.557 2015 257.696 2016 319.523 2017 144.325 (Stand: 31. Mai 2017). 8. Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden derzeit durch zivilgewerbliche Bewachungskräfte geschützt, und wie viele davon unterliegen der „konventionellen Bewachung“, und wie viele werden nach dem Betreibermodell „Absicherung“ geschützt? Derzeit werden 415 Bundeswehrliegenschaften durch zivilgewerbliche Bewachungskräfte geschützt. Davon werden 289 Bundeswehrliegenschaften konventionell und 126 Bundeswehrliegenschaften nach dem Betreibermodell „Absicherung “ bewacht. 9. Mit welchen Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Transportpanzer Fuchs auf dem Truppenübungsplatz Trauen gesichert gewesen, aus dem am 13. Februar 2017 mehrere Waffen, darunter zwei G36-Sturmgewehre , entwendet wurden, und wurden seit dem Diebstahl aus dem Transportpanzer ggf. noch weitere Munitions- oder Waffenverluste in dieser Bundeswehrliegenschaft festgestellt (bitte erläutern)? Der Transportpanzer Fuchs war durch Sicherheitsschlösser verschlossen. Weitere Munitions- bzw. Waffenverluste aus dieser Bundeswehrliegenschaft wurden seitdem nicht gemeldet. 10. Welche Dienstvorschriften zur Absicherung von abgestellten Panzerfahrzeugen mussten hierbei beachtet werden, und inwieweit wurden die entsprechenden Bestimmungen im Fall des aufgebrochenen Transportpanzers in Trauen nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich vorschriftsmäßig eingehalten (bitte erläutern)? Der Transportpanzer Fuchs selbst als Fahrzeug war vorschriftsmäßig abgestellt und verschlossen. In Analogie zum Waffengesetz sind gemäß den Bereichsvorschriften A-1130/1 VS-NfD „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr Militärische Sicherheit“ und C1-1130/1-1150 VS-NfD „Die militärische Sicherheit im Heer“ Waffen und diebstahlgefährdetes oder schutzbedürftiges Gerät in technisch abgesicherten Waffenkammern einzulagern. Die Lagerung der Waffen im abgeschlossenen Transportpanzer ohne zusätzliche Absicherungsmaßnahmen war daher vorschriftswidrig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12886 11. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung erstmals durch wen Kenntnis von dem Waffendiebstahl aus dem Transportpanzer erhalten, und wann wurden die Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hierüber erstmals informiert? Der Sachverhalt wurde dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Feldjägersofortmeldung (Verdacht auf Diebstahl in Verbindung mit Sachbeschädigung gegen die Bundeswehr) am 13. Februar 2017 gemeldet. Eine Obleute-Unterrichtung zu dem Waffendiebstahl in Munster fand im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Vorgängen um den Soldaten Franco A. am 12. Mai 2017 statt. 12. Aus welchen Anlässen und nach welchen inhaltlichen Kriterien wurde bzw. wird nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise eine mutmaßliche rechtsextreme politische Einstellung bei Bundeswehrangehörigen durch den MAD bislang geprüft, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass in der Vergangenheit tatsächlich bei allen Munitions- und Waffenverlusten mit Diebstahlsverdacht ein politischer Zusammenhang zum neonazistischen bzw. rechtsextremistischen Spektrum durch den MAD geprüft wurde (bitte erläutern)? Auf die Fragen 12 bis 16 kann aus Gründen des Staatswohls die Beantwortung nicht offen erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) als Nachrichtendienst des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage und daraus resultierenden Maßnahmen im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des MAD aus § 1 Absatz 1 des MAD-Gesetzes besonders schutzwürdig sind. Insofern könnte die Offenlegung der angefragten Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher sind die Antworten auf diese Fragen gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beigefügt. 13. In welchem Umfang und ggf. mit welchem (Zwischen-)Ergebnis hat der MAD im Zusammenhang mit dem Waffendiebstahl aus dem Transportpanzer Fuchs am 13. Februar 2017 bislang frühere unbestätigte Verdachtsfälle von mutmaßlich rechtsextrem eingestellten Bundeswehrangehörigen nochmals überprüft (bitte erläutern)? 14. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verdachtsfalloperationen neben den Mannschaften bislang auch Bundeswehrangehörige der mittleren und höheren Dienstebene vom MAD auf eine mutmaßliche rechtsextreme politische Einstellung überprüft worden, und in wie vielen Fällen hat sich anschließend dieser Verdacht bestätigt (bitte pro Jahr, Zahl der Verdachtsfälle und Zahl der Bestätigungsfälle auflisten)? 15. In wie vielen Fällen wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht nach Kenntnis der Bundesregierung durch den MAD bei internen Verdachtsfalloperationen Sicherheitsrisiken ermittelt, nach welchen „Phänomenbereichen“ wird hierbei unterschieden, und welche Anteile entfallen auf die einzelnen Phänomenbereiche (bitte pro Jahr und Anzahl je Phänomenbereich auflisten)? Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12886 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. In welchem Umfang wurden über den Fall des festgenommenen Terrorverdächtigen Franco A. hinaus durch den MAD Untersuchungen über mögliche Verbindungen von Bundeswehrangehörigen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ bzw. ins Spektrum von rechten Burschenschaften aufgenommen (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/affaere-franco-a-mad-untersuchtkontakte -zur-identitaeren-bewegung-15020436.html, abgerufen am 24. Mai 2017), und wie viele Verdachtsfälle ließen sich davon ggf. bereits erhärten? Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333