Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/12924 18. Wahlperiode 23.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Tom Koenigs, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10560 – Stärkung der Menschenrechte in Deutschland – Umsetzung der Empfehlungen aus dem Universellen Staatenüberprüfungsverfahren (UPR 2013) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Es ist die Aufgabe aller Staaten, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Ein allumfassender Schutz der Menschenrechte ist aber in keinem Land der Welt gewährleistet, auch in Deutschland nicht. Auch Deutschland muss kontinuierlich dafür sorgen, dass der Staat selbst keine Menschenrechte verletzt, ob im In- oder Ausland, und dass er nicht in rechtswidriger Weise in die Ausübung der Menschenrechte eingreift. Deutschland hat außerdem die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen, also sicherzustellen, dass die Menschenrechte durch andere nicht verletzt werden. Und Deutschland muss die Menschenrechte dort, wo es nötig ist, fördern, d. h. Bedingungen schaffen, dass alle Menschen ihre Rechte wahrnehmen können. Eine moderne, menschenrechtsorientierte Politik muss auf allen staatlichen Ebenen und in allen Institutionen verwirklicht werden. Um die Umsetzung der Menschenrechte voranzubringen, hat die internationale Gemeinschaft im Rahmen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (VN) das Universelle Periodische Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review – UPR) geschaffen. Alle viereinhalb Jahre unterziehen sich hierbei alle Staaten gegenseitig einer menschenrechtlichen Prüfung auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der VN-Charta sowie aller weiteren vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Damit ist das UPR-Verfahren einer der bedeutendsten Menschenrechtsmechanismen weltweit. Mit ihm wird das Prinzip der Gegenseitigkeit institutionalisiert: Wer auf der internationalen Ebene menschenrechtlich glaubwürdig sein möchte, muss die Menschenrechte auch nach innen hin möglichst vollständig umsetzen. Der Überprüfung liegen sowohl ein Bericht des einzelnen Staates (national report ) als auch die Zusammenfassungen der Feststellungen der VN-Vertragsorgane und der Informationen von Nichtregierungsorganisationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen wie beispielsweise dem Deutschen Institut für Menschenrechte zugrunde. Während des Überprüfungsverfahrens können alle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode VN-Mitgliedstaaten Empfehlungen an den zu überprüfenden Staat richten, welche auf eine Verbesserung der nationalen Menschenrechtssituation zielen. Die Empfehlungen können durch den Staat akzeptiert oder abgelehnt werden. Deutschland wurde zuletzt am 25. April 2013 im Rahmen dieses Verfahrens überprüft. Dabei wurden Deutschland gegenüber 200 Empfehlungen ausgesprochen , von denen die Bundesregierung 168 akzeptierte (vgl. A/HRC/24/9/Add. 1). Mit der Bereitschaft der Staaten, die von ihnen akzeptierten Empfehlungen umzusetzen und dadurch die Menschenrechtslage zu verbessern, steht und fällt der UPR-Mechanismus, der auf Gegenseitigkeit beruht. Eine konsequente Weiterverfolgung auf nationaler Ebene ist daher wesentlich für den Erfolg des UPR- Verfahrens. Um den Prozess der Umsetzung der Empfehlungen transparenter zu machen und besser zu strukturieren, können Staaten schon vor ihrer nächsten Überprüfung einen Zwischenbericht abgeben. Die nächste Überprüfung Deutschlands und damit einhergehend eine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der akzeptierten Empfehlungen erfolgt erst wieder Anfang 2018. Der Bundesregierung fehlt bisher ein ressortübergreifender Mechanismus, mit dem die Umsetzung der Empfehlungen in Deutschland in der Zeit zwischen den Berichten überprüft und vorangetrieben wird. Fortschritte und Herausforderungen werden nicht regelmäßig dokumentiert und in Parlament und Öffentlichkeit zu selten diskutiert. Zudem hat die Bundesregierung viele Empfehlungen mit dem Hinweis akzeptiert, dass diese bereits umgesetzt seien, also kein weiterer Handlungsbedarf bestehe (vgl. A/HRC/24/9/Add. 1). Damit wird aus Sicht der Fragesteller die Chance, die das UPR-Verfahren zur Verbesserung der Menschenrechtslage bietet, nicht genutzt. Von der Möglichkeit eines Zwischenberichts hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen daher nach dem Umsetzungsstand derjenigen Empfehlungen, die von der Bundesregierung akzeptiert worden sind, zu deren Umsetzung sie sich also selbst verpflichtet hat. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit der Schaffung des VN-Menschenrechtsrats im Jahr 2006 durch die Resolution der VN-Generalversammlung wurde nach einem langen Verhandlungsprozess auch das neue Instrument des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review – UPR) ins Leben gerufen. In diesem Verfahren berichten alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen. Grundlage sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte , die Menschenrechtsverträge, die der betreffende Staat ratifiziert hat, und freiwillige Verpflichtungen, die der Staat eingegangen ist. Zugleich haben alle Mitgliedstaaten die Gelegenheit, gegenüber dem jeweils überprüften Staat Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Menschenrechtslage auszusprechen. Die Bundesregierung begrüßt dieses Instrument der regelmäßigen, gegenseitigen Überprüfung ausdrücklich, insbesondere die Tatsache, dass bislang alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen am UPR teilgenommen haben. Diese universelle Beteiligung am UPR ist eine seiner wesentlichen Stärken, da sie wirkungsvoll dem Argument einer vermeintlich selektiven Behandlung einzelner Länder durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen begegnet. Deutschland hat sich in den Jahren 2008 und 2013 dem UPR unterzogen und hat am Großteil der UPR- Überprüfungen anderer Staaten mitgewirkt. Von 2007 bis 2011 fand der erste Durchgang des UPR-Verfahrens statt. Nach Abschluss des zweiten Zyklus (2012 bis 2016), in dem erneut alle 193 Mitgliedstaaten ihre Berichte in Genf vorgestellt haben und im Rahmen der Anhörung Empfehlungen der anderen Staaten entgegengenommen haben, hat 2017 der dritte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12924 Zyklus begonnen. Entsprechend den Datenerhebungen der Nichtregierungsorganisation UPR-Info wurden in den ersten beiden Zyklen über 50 000 Empfehlungen an 193 Staaten ausgesprochen. Es wird daher im dritten Zyklus insbesondere darauf ankommen, die Umsetzung der bisherigen – und vom jeweiligen Staat akzeptierten – Empfehlungen nachzuhalten. Dem wird die Bundesregierung sowohl bei der Vorlage des nationalen Berichts wie auch bei der Formulierung der eigenen Fragen und Empfehlungen an Drittstaaten nachkommen. Im UPR-Verfahren steht alle fünf Jahre ein Bericht an, was im Wesentlichen auch den Fristen zu Berichterstattung an die Vertragsausschüsse der VN-Menschenrechtskonventionen entspricht. Einige Staaten haben sich freiwillig selbst verpflichtet , sogenannte Zwischenberichte (mid-term reports) zur Halbzeit der jeweiligen UPR-Überprüfungen vorzulegen und über den dann aktuellen Stand der Umsetzung der akzeptierten Empfehlungen zu berichten. Die Bundesregierung hat die Sinnhaftigkeit und den potenziellen Nutzen von Zwischenberichten in Einzelfällen anerkannt, insbesondere dann, wenn es kaum oder keine über die mid-term-reports hinausgehende Berichterstattung über die Menschenrechtslage in einem Land gibt. Grundsätzlich hält sie jedoch den von den Vereinten Nationen vorgegebenen Zeitraum für die UPR-Berichte für angemessen. Insbesondere für das UPR-Verfahren gilt, dass aufgrund des umfassenden Ansatzes des Berichts und der Empfehlungen ausreichende Zeit für die Umsetzung erforderlich ist. In Deutschland ist für die Prüfung über die Art der Umsetzung akzeptierter Empfehlungen aus dem UPR gemäß dem Ressortprinzip das jeweils federführende Ministerium verantwortlich. Die Bundesregierung berichtet regelmäßig gegenüber diversen menschenrechtlichen Gremien und Stellen über die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte. So erfolgen auf der Grundlage aller acht zentralen , von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen 1 in Berichtsintervallen, die von den Verträgen vorgegeben sind, Staatenberichtsverfahren vor den Vertragsausschüssen. Hierfür wird innerstaatlich jeweils ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter und vom Bundeskabinett beschlossener Bericht erstellt, in dem im Einzelnen dargelegt wird, wie die Menschenrechtsverträge innerstaatlich umgesetzt werden. Alle diese Staatenberichte werden auf den Internetseiten der zuständigen Ressorts sowie auf der Internetseite des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte veröffentlicht. Hinzu kommen Stellungnahmen zu sogenannten Interimsempfehlungen, die während eines noch laufenden Berichtsintervalls erbeten werden. So wurde gegenüber dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung am 13. September 2016 eine Stellungnahme zu zwei Interimsempfehlungen abgegeben, die auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de/DE/Themen/Menschenrechte/Vereinte Nationen/Berichtsverfahren/Berichtsverfahren_node.html) veröffentlicht ist. Wietere Stellungnahmen im Rahmen sonstiger menschenrechtlicher Überprüfungsmechanismen (zum Beispiel Menschenrechtskommissar des Europarats, VN-Sonderberichterstatter) kommen hinzu. Im Zuge und aus Anlass des Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Jahr 2016 wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) beauftragt, zu evaluieren, wie die OSZE-Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte und Demokratie in Deutschland umgesetzt werden . Der unabhängige Evaluierungsbericht des Instituts wurde am 31. Mai 2016 1 Zivilpakt, Sozialpakt, Anti-Rassismus-Konvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Folter-Konvention, Kinderrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention , Konvention gegen das Verschwindenlassen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vorgelegt und anschließend von der Bundesregierung sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Akteuren kommentiert. Im Herbst 2016 wurden der Bericht und die Kommentierungen öffentlich vorgestellt: Im September 2016 beim OSZE-Implementierungstreffen zur menschlichen Dimension (Human Dimension Implementation Meeting) in Warschau gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Europäischen Netzwerks für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) sowie der Zivilgesellschaft und im Oktober 2016 bei einem internationalen Fachgespräch im Bundespresseamt in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie der OSZE. Schließlich legt die Bundesregierung alle zwei Jahre dem Bundestag einen umfassenden Bericht über ihre Menschenrechtspolitik vor, zuletzt den 12. Bericht (siehe Bundestagsdrucksache 18/10800 vom 22. Dezember 2016). Alle diese Berichte legen das menschenrechtliche Engagement der Bundesregierung detailliert dar, einschließlich der Umsetzung der Empfehlungen aus dem UPR. Angesichts der Vielzahl paralleler Berichtsverfahren und des OSZE-Berichts des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie der Stellungnahme der Bundesregierung dazu im Jahr 2016 sind die Fortschritte hinsichtlich der UPR- Empfehlungen daher auch ohne einen zusätzlichen Zwischenbericht zum UPR umfangreich dokumentiert. Im Hinblick auf die Empfehlungen im Universellen Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Annahme von Empfehlungen oft auch eher formalen Charakter hatte, weil der Empfehlung aufgrund der herrschenden Sach- und Rechtslage in Deutschland bereits entsprochen ist. Demzufolge ist oftmals auch bei akzeptierten Empfehlungen kein weiterer innerstaatlicher Prüf- oder Handlungsbedarf gegeben. Die Bundesregierung hat zudem seit dem zweiten Universellen Staatenüberprüfungsverfahren im Jahr 2013 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einiger akzeptierter Empfehlungen zu Themen ergriffen, die in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen. So wurde zum Beispiel mit Gesetz vom 27. Oktober 2014 die VN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Weiterhin wurden zur Erfassung der strafwürdigen korrupten Verhaltensweisen Änderungen im Strafgesetzbuch durch Gesetz vom 23. April 2014 vorgenommen. Die nächste Überprüfung Deutschlands steht im April/Mai 2018 an, weshalb der nächste (dritte) deutsche Staatenbericht bis Januar/Februar 2018 den Vereinten Nationen vorzulegen und bereits im Ressortkreis in Vorbereitung ist. Der Bericht wird in seiner Gliederung den Empfehlungen der Vereinten Nationen folgen und unter anderem einen Schwerpunkt auf die Umsetzung der Empfehlungen aus dem zweiten Zyklus legen. Die Bundesregierung beabsichtigt, zu dem Bericht wie schon im vorangegangenen UPR-Zyklus eine öffentliche Konsultation mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und dem DIMR durchzuführen. Die Bundesregierung wird den Bundestag (Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe) auf Wunsch über den Bericht nach seiner Fertigstellung unterrichten . Die Wirkungen der ergangenen Gesetze sind zum jetzigen Zeitpunkt, das heißt relativ kurzfristig nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze, häufig noch nicht verlässlich feststellbar. Der Staatssekretärsausschuss „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hat zum 1. März 2013 ein Konzept beschlossen, nach dem alle Gesetze und Verordnungen, deren Erfüllungsaufwand 1 Mio. Euro übersteigt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12924 drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vor allem mit Blick auf ihre Zielerreichung evaluiert werden sollen. Im Übrigen wird auf § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (Gesetzesfolgenabschätzung) hingewiesen . Für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) gilt beispielsweise, dass die Bundesregierung sich verpflichtet hat, über die Entwicklung des Anteils von Frauen- und Männern an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie über die Wirksamkeit der gesetzlichen Maßnahmen zu berichten. Hierzu hat die Bundesregierung die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit der periodischen Aufarbeitung der Entwicklung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft beauftragt. Diese Aufarbeitung umfasst die statistische Auswertung der Angaben in den Erklärungen zur Unternehmensführung der vom FüPoG betroffenen Unternehmen der Privatwirtschaft. Mit der Aufbereitung von Statistiken mit Bezug zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) und Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) ist das Statistische Bundesamt befasst. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des FüPoG wird durch jährliche Informationen der Bundesregierung, einen Bericht an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und die Evaluation des Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten aufgezeigt werden. Die Bundesregierung steht in einem vielfältigen Austausch mit der Zivilgesellschaft über ihre Menschenrechtspolitik. So trifft der Bundesminister des Auswärtigen traditionell jährlich Vertreterinnen und Vertreter der im Forum Menschenrechte organisierten Menschenrechts-Nichtregierungsorganisationen, um sich mit ihnen über zentrale menschenrechtspolitische Fragen und Herausforderungen auszutauschen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist im regelmäßigen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen zu zahlreichen menschenrechtspolitischen Dossiers, die auch die von den UPR-Empfehlungen abgedeckten Bereiche umfassen . Der Aktionsplan Menschenrechte 2017/18 (Teil D des 12. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung) war wie die beiden Vorgänger-Dokumente Gegenstand von Konsultationen mit dem Forum Menschenrechte und dem Deutschen Institut für Menschenrechte. Fachspezifische Aktionspläne wie etwa der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, der zweite Nationale Aktionsplan (NAP 2.0) zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen oder der Aktionsplan gegen Rassismus wurden und werden ebenfalls unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung entwickelt. Die Zivilgesellschaft wird auch im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren beteiligt . Für die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen durch die Bundesregierung wird insoweit auf § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien hingewiesen. Darüber hinaus wird die Zivilgesellschaft regelmäßig durch die jeweils zuständigen Bundesressorts im Rahmen der Erarbeitung von Staatenberichten zu spezifischen Menschenrechtskonventionen und gegebenenfalls auch im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Die Empfehlungen des UPR betreffen die ganze Bandbreite der in diesen regelmäßigen Kontakten thematisierten menschenrechtspolitischen Fragen und Herausforderungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Auf welchem Stand befindet sich die Umsetzung der 168 von der Bundesregierung im Rahmen des zweiten Universellen Periodischen Staatenüberprüfungsverfahrens akzeptierten Empfehlungen (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Empfehlungsnummern nach den Empfehlungen, wie sie in dem Dokument A/HRC/24/9 abgebildet sind, aufschlüsseln und dabei jeweils angeben , a) welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung seit 2013 zur Umsetzung der von ihr akzeptierten Empfehlungen ergriffen hat, b) welche Wirkungen die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Empfehlungen seit 2013 gezeigt haben, und c) inwiefern die Bundesregierung die Zivilgesellschaft, das Parlament und die Öffentlichkeit in die Debatte über und Umsetzung der Empfehlungen einbezogen hat)? Die Maßnahmen zur Umsetzung der von der Bundesregierung akzeptierten Empfehlungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargelegt. Zu den Fragen 1b und 1c wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Empfehlungen wurden in dieser Tabelle so gruppiert und zusammengefasst, wie die Arbeitsgruppe zum UPR dies in ihrem Bericht über die Anhörung Deutschlands (A/HRC/24/9) vorgenommen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.11, 124.12, 124.13, 124.18– 124.21 124.11. Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of their Families and the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Ecuador); 124.12. Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and Protocol 12 of the European Convention on Human Rights (Sierra Leone); 124.13. Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and ratify the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Portugal); 124.18. Proceed to the ratification of the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Spain); 124.19. Expedite the process of signing and ratifying the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Uruguay); 124.20. Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Bosnia and Herzegovina); 124.21. Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (France); Accepted in principle. The Government is assessing the accession to the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. A concrete date for signing and ratifying the Optional Protocol cannot be given. Vorbemerkung: Die Empfehlungen 124.1 – 26 betreffen die Ratifikation verschiedener internationaler Abkommen. Die in den Empfehlungen 124.1 – 12, 124.15 – 17,124.185 enthaltene Empfehlung, die VN-Wanderarbeiterkonvention zu ratifizieren wurde zur Kenntnis genommen, aber von Deutschland nicht akzeptiert. Die folgende Antwort bezieht sich daher auf diejenigen Teile der angegebenen Empfehlungen, die die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) betreffen. In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des WSK-Pakts ist die Prüfung der Ratifizierbarkeit komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen. 124.12 Ratify the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and Protocol 12 of the European Convention on Human Rights (Sierra Leone); Accepted regarding the ratification of Protocol No. 12 to the European Convention on Human Rights. Nevertheless the German Government wants to hear the position adopted by the European Court of Human Rights on the application of the provisions of Protocol No. 12 before ratifying. Zur Ratifikation des Protokolls Nr. 12 zur Konvention des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wird auf den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unterzeichnung und Ratifikation der Europarats-Übereinkommen (Bundestagsdrucksache Nr. 18/11866 vom 31. März 2017) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.13 Sign and ratify the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights and ratify the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (Portugal); Accepted regarding Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zur Durchführung der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 8. März 2017 im Kabinett beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Es ist geplant, das Übereinkommen im Jahr 2017 zu ratifizieren. 124.14 Withdraw all reservations to human rights instruments to which Germany is a party, first of all, to the International Covenant on Civil and Political Rights (Russian Federation); Accepted in principle. The German Government is closely examining whether to make reservations to international human rights treaties. As for the withdrawal of reservations made to the International Covenant on Civil and Political Rights and the Optional Protocol thereto, the Federal Government still considers these to be necessary. Da sich die Sachlage nicht geändert hat, wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe verwiesen. 124.15, 124.22, 124.23, 124.30 124.15 Ratify the UN Convention against Corruption and the International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families (Rwanda); 124.22. Ratify the United Nations Convention against Corruption (Austria); 124.23. Ratify the United Nations Convention against Corruption (Kazakhstan); 124.30. Accelerate the ratification of the United Nations Convention against Corruption, by speeding up the necessary reforms of the Criminal Code to make it compatible with this Convention (Spain); Accepted. Before ratifying the United Nations Convention against Corruption, an adaptation of the legislation regarding the criminal offence of bribery of members of parliament is needed. A corresponding draft legislative bill should be submitted by members of the German Bundestag. Deutschland hat die VN-Konvention gegen Korruption durch Gesetz vom 27. Oktober 2014 (BGBl. II Nr. 25) ratifiziert. Deutschland hatte zuvor die zur Erfassung der strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen erforderlichen Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Achtundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung – vom 23. April 2014 (BGBl. 2014 I S. 410) vorgenommen. Dieses Gesetz geht auf einen Entwurf von Fraktionen des Deutschen Bundestages zurück (Bundestagsdrucksache 18/476). Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf fand am 17. Februar 2014 eine öffentliche Sachverständigenanhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt (Protokoll- Nr. 18/7 der Anhörung vom 17. Februar 2014). 124.24 Ratify the Council of Europe Convention on the Protection of Children against Sexual Exploitation and Sexual Abuse (Liechtenstein); Accepted. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) am 18. November 2015 ratifiziert. In der Folge ist die Lanzarote-Konvention für Deutschland am 1. März 2016 in Kraft getreten. Der ganz überwiegende Teil der Vorgaben der Lanzarote-Konvention war bereits in deutsches Recht umgesetzt. In strafrechtlicher Hinsicht hat der Gesetzgeber zuletzt mit dem 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21. Januar 2015 – noch einige Vorgaben der Lanzarote-Konvention in nationales Recht umgesetzt (BGBl I, 2015, S. 10 ff.). Die Zivilgesellschaft wurde im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens beteiligt. Ferner wurde über den Stand der Umsetzung bzw. der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention im Rahmen der Bund- Länder-Arbeitsgruppe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, in der auch viele Nichtregierungsorganisationen Mitglied sind, regelmäßig berichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.26 Consider ratifying UNESCO’s Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage adopted in 2003 (Bulgaria); Accepted. The Convention entered into force for Germany on 10 July 2013. Die UNESCO hat das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes 2003 verabschiedet. Bis heute sind 172 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Auf den drei Listen des immateriellen Kulturerbes stehen insgesamt 429 kulturelle Ausdrucksformen, Traditionen und Bräuche aus allen Weltregionen. Das UNESCO-Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen und gemeinsame Initiativen fördern. Grenzüberschreitende Kooperation findet vor allem zwischen den Ländern statt, die ein gemeinsames immaterielles Kulturerbe für die Repräsentative Liste nominiert haben (z. B. lebendige Tradition der Falknerei als gemeinsames kulturelles Erbe von 18 Staaten). Deutschland ist dem Übereinkommen am 10. Juli 2013 beigetreten. Zur Umsetzung des Übereinkommens wird seit 2013 ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erstellt. Die ersten Einträge erfolgten im Dezember 2014, zuletzt wurde es im Dezember 2016 erweitert auf nun 72 Einträge. Ende 2016 erfolgten auch die ersten Eintragungen Deutschlands auf den UNESCO-Listen: die „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ als eigene deutsche Eintragung sowie eine Beteiligung an dem multinationalen Eintrag „Falknerei“. Für Ende 2017 steht die nächste deutsche Nominierung „Orgelbau und Orgelmusik“ zur Entscheidung durch das Komitee der UNESCO-Konvention an. 124.27 Include specific provisions adequately criminalizing acts of torture in the German Code of Crimes against Criminal Law (CCAIL) as required by CAT (Maldives); Accepted. Under German law the different forms of torture, as defined in Article 1, are already fully classed as criminal offences in the Code of Crimes against International Law, both as a crime against humanity (section 7 (1), number 5), and as a war crime (section 8 (1), number 3). Ergänzend zur Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe kann auf die §§ 223 ff., 340, 343 StGB hingewiesen werden. 124.28 Bring legislation and law enforcement practice on migrants and asylum-seekers in conformity with human rights international norms and standards (Russian Federation); Accepted. Legal regulations and their implementation already comply with international standards and norms. Die Bundesregierung prüft jede gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit sämtlichen VN- Konventionen und stellt damit die Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit VN-Konventionen grundsätzlich sicher. Die VN- Menschenrechtskonventionen sind als völkerrechtliche Verträge über die jeweiligen Vertragsgesetze gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG als geltendes Bundesrecht zu beachten, völkergewohnheitsrechtliche Regelungen stehen sogar im Rang über dem Bundesrecht (s. Art. 25 GG). 124.29 Review the General Equal Treatment Act of 2006 to ensure that it covers all fields of the labour market and to ensure that women are not discriminated against in some professions, and setting up of concrete goals to be achieved in its implementation (Sierra Leone); Accepted. The General Equal Treatment Act (AGG) of 2006 already prohibits gender-based discrimination and thus offers women legal protection against discrimination. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe sowie den kombinierten siebten und achten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Bundestagsdrucksache 18/5100 vom 5. Juni 2015, S. 22), und den 12. Menschenrechtsbericht, Kapitel A 2, wird verwiesen. Um dem Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit mehr Geltung zu verschaffen, hat der Bundestag am 30. März 2017 dem Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) zugestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.31 Remove the obligation of healthcare public servants to inform the Office of Immigration about the identity of their patients, as set forth in section 87, paragraph 2 of the Residence Act (Spain); Accepted. Applicable law already provides for “extended privacy protection” in the sphere of doctor-patient confidentiality, which exempts healthcare workers from reporting obligations pursuant to residence law. § 88 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sieht bereits vor, dass die Übermittlung personenbezogener Daten und sonstiger Angaben nach § 87 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich eine solche der Verwendung entgegenstehende Regelung (vgl. § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch). Dies ergibt sich schon aus § 88 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. 124.32 Bring its legislation in compliance with the Convention on the Rights of the Child (Togo); Accepted. Applicable national law already complies with the Convention on the Rights of the Child. Die Bundesregierung prüft jede gesetzgeberische Maßnahme auf Bundesebene eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit der VN- Kinderrechtskonvention und stellt die Vereinbarkeit mit den international vereinbarten Kinderrechten damit grundsätzlich sicher. Zusätzlich hat die Bundesregierung 2015 eine Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der VN- Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eingerichtet. Zentrale Aufgaben der Monitoringstelle sind die Bewertung politischer Maßnahmen sowie der Gesetzgebung anhand der Regelung der kinderrechtlichen Normen. Sie soll ferner den Umsetzungsstand der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland systematisch untersuchen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kinderrechte identifizieren. 124.33, 124.41 124.33. Adopt a law expressly providing that racist motivation should be considered as an aggravating circumstance with a view to condemning the authors of such infractions (Tunisia); 124.41. Pass a law with an explicit provision that racist motivation should be taken into account as a specific aggravating circumstance for the purpose of sentencing in relevant crimes (Iran (Islamic Republic of)); Accepted. German law already guarantees appropriate prosecution of racially motivated crimes. “The motives and aims of the offender” as well as “the state of mind which may be inferred from the crime” are taken into consideration when determining the sentence. Im Strafgesetzbuch sind mit dem Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 mit Wirkung zum 1. August 2015 „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe explizit in den Katalog der Strafzumessungsumstände (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) aufgenommen worden. Diese sind grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen. In den für Polizei und Staatsanwaltschaft verbindlichen „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ ist neu geregelt worden, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe besondere Berücksichtigung finden müssen. 124.34 Adjust its internal legislation to the standards of the International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance, including the obligation to define the offence of enforced disappearance (Uruguay); Accepted. German criminal law already sanctions the different forms of enforced disappearance. Still, the Government is currently examining, together with civil society, if and to what extent an amendment to criminal law could be beneficial. Die im Übereinkommen beschriebenen Begehungsformen sind schon nach dem geltenden deutschen Strafrecht unter Strafe gestellt. Insbesondere der Tatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) wird bei entsprechenden Handlungen regelmäßig verwirklicht sein; in den Fällen, auf die das Übereinkommen abzielt, auch in der qualifizierten Form des § 239 Abs. 3 StGB. Die verschiedenen Formen der Beteiligung, die nach dem Übereinkommen zu sanktionieren sind, werden vom deutschen Strafrecht ebenfalls erfasst. Die Bundesregierung sieht daher auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention keinen Anlass, einen neuen Straftatbestand zu schaffen. 124.35 Revise its current legislation regarding distribution of property upon divorce in order to correct their inconsistencies with the CEDAW Convention, and in particular the law on alimony so as to take into accounts the situation of divorced women with children (Uruguay); Accepted. Legislation regarding both distribution of property upon divorce and alimony already complies with the CEDAW Convention. Da sich die Sachlage nicht geändert hat, wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.36 Ensure that Germany’s law and policies are consistent with CEDAW and ICERD by revising or revoking laws and regulations that hinder access to equal opportunities (Bahrain); Accepted. In 1994 the requirement for equality pursuant to Article 3 (2) of the Basic Law was expressly clarified by the addition of sentence 2 to Article 3 (2) of the Basic Law (BVerfGE 109, 64, 89): “The state shall promote the actual implementation of equal rights for women and men and take steps to eliminate disadvantages that now exist.” This obligation already finds expression in numerous laws, such as in the General Equal Treatment Act (AGG). Es wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe, den kombinierten siebten und achten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Bundestagsdrucksache 18/5100 vom 5. Juni 2015) sowie die Antwort auf die List of Issues des CEDAW Ausschusses 2016 (CEDAW/C/DEU/Q/7-8/Add.1 sowie Annex) verwiesen. 124.37 Bring its domestic legislation in line with international standards on the sexual exploitation of children and establish a clear definition of child pornography (Costa Rica); Accepted. The Criminal Code contains a clear definition of child pornography. § 184b Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB beinhalten klare Definitionen von Kinder- und Jugendpornographie. Gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt eine kinderpornographische Schrift vor, wenn sie sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind (Buchstabe a), die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (Buchstabe b) oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes (Buchstabe c) zum Gegenstand hat. Kinder sind Personen unter vierzehn Jahren. Gemäß § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt eine jugendpornographische Schrift vor, wenn sie sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person (Buchstabe a) oder die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (Buchstabe b) zum Gegenstand hat. Ergänzend wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR- Arbeitsgruppe, den kombinierten siebten und achten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Bundestagsdrucksache 18/5100 vom 5. Juni 2015) sowie die Antwort auf die List of Issues des CEDAW Ausschusses 2016 (CEDAW/C/DEU/Q/7-8/Add.1 sowie Annex) verwiesen. 124.38 Harmonize the immigration legislation in accordance with the Convention on the Rights of the Child (Estonia); Accepted. National legislation pertaining to foreigners and asylum procedures already complies with the Convention on the Rights of the Child. Das deutsche Aufenthaltsrecht steht im Einklang mit der VN- Kinderrechtskonvention. 124.42 Align its national legislation with international human rights standards (Iraq); Accepted. Es wird auf die Artikel 23 – 26, 59 Absatz 2 Grundgesetz verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.43 Ensure full implementation of its obligations under the Optional Protocol against Torture by equipping its National Preventive Mechanism (NPM) with sufficient resources to fulfil its role (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland); Accepted. Im Juni 2014 hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Budget für die Ausstattung der Länderkommission von 200.000 Euro auf 360.000 Euro und die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder von vier auf acht zu erhöhen. Der Bund hat seinen Anteil des Budgets entsprechend der für die Länderkommission vorgenommenen Erhöhung angepasst, so dass der Einrichtung nun 540.000 Euro im Jahr zur Verfügung stehen. Die neuen Mitglieder der Länderkommission haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um ihrem Mandat gemäß zu arbeiten. 124.45 Extend the mandate of the Federal Anti-Discrimination Agency with adequate resources, as part of strengthening the antidiscrimination structures (Finland); Accepted in part. From the Government’s point of view the mandate of the Federal Anti-Discrimination Agency (ADS) is sufficient. The ADS was set up in 2006 and equipped with the resources needed for the initial phase of its establishment. An evaluation established that additional posts were required. Nach einer Aufbauphase und entsprechend vorläufiger Ressourcenausstattung erfolgte Anfang 2011 eine Evaluierung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), in deren Ergebnis ein Mehrbedarf insbesondere an personellen Ressourcen festgestellt wurde. Die Bundesregierung hat in Folge dessen seit 2011 das Budget und die Personalausstattung der ADS stetig erhöht. So stieg das Budget seit dem Jahr 2011 von 2,64 Mio. Euro auf 4,32 Mio. Euro im Jahr 2017 und die personellen Ressourcen von 17 Personalstellen im Jahr 2011 auf 27 Personalstellen im Jahr 2017. Hiermit zeigen sich deutlich die Bestrebungen der Bundesregierung, die ADS zur Erledigung ihrer Aufgaben mit Ressourcen angemessen auszustatten. 124.47 Continue with its international cooperation through its assistance in capacity building for human rights protection in different parts of the world (Montenegro); Accepted. Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik. Dies bekräftigt auch die in einem breiten gesellschaftlichen Dialog entwickelte Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ ist für alle Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit weiterhin verbindliche Grundlage zur Ausrichtung von Projekten und Programmen an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien. Der Menschenrechtsansatz stärkt in der Praxis insbesondere die Rechte von Menschen, die von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind. Dazu tragen vor allem der Abbau von Barrieren im Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und die Verbesserung von Partizipations- und Rechenschaftsmechanismen bei. Für eine detaillierte Darstellung dieses Engagements seit 2013 wird auf den 11. und 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, insbesondere die jeweiligen Teile B 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.48, 124.53, 124.54 124.48. Take concrete measures to deliver on its international development commitments (Nepal); 124.53. Continue efforts to increase its Official Development Assistance to developing countries, which now stands at 0.4 per-cent of GNI as compared to the agreed 0.7, to assist them to provide for the basic economic, social and cultural rights of their populations (Sierra Leone); 124.54. Strengthen its efforts to achieve a level of ODA up to 0.7% of GNI (Bangladesh); Accepted. Zu 124.48: Im Juli 2014 hatte die offene VN-Arbeitsgruppe zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (Open Working Group on Sustainable Development Goals, OWG) einen Katalog mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung und 169 Unterzielen vorgelegt. Der Bundesregierung, die sich in der OWG einen Sitz mit Frankreich und der Schweiz geteilt hatte, gelang es dabei, die vorrangigen deutschen Anliegen durchzusetzen und Menschenrechte in der Agenda zu verankern. Beim VN-Gipfel für Nachhaltige Entwicklung im September 2015 in New York beschlossen mehr als 150 Staatsund Regierungschefs die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Zu 124.53 und 124.54: Für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland im Jahr 2016 laut aktueller Schätzung der OECD vom April 2017 rund 22 Milliarden Euro bereitgestellt, was ggü. 2015 eine Steigerung von 36 Prozent bedeutet. Die staatlichen Leistungen für Entwicklungszusammenarbeit, die als ODA (Official Development Assistance) bezeichnet werden, lagen 2015 noch bei rund 16,2 Milliarden Euro. Deutschland ist aktuell der zweitgrößte bilaterale Geber von Entwicklungsleistungen nach den USA. Die deutsche ODA-Quote, also das Verhältnis der öffentlichen Entwicklungsleistungen zum Bruttonationaleinkommen kann damit 2016 nach vorläufigen Schätzungen bis zu 0,7 Prozent betragen. 124.49, 124.146 124.49. Secure proper followup to the accepted recommendation from the first UPR cycle and introduce tools that will improve the effective judicial control over the administrative decisions of the Office of Youth called Jugendamt (Poland); 124.146. Respect its commitments to an effective judicial review of the administrative decisions of the Office of Youth (Jugendamt) (Congo); Accepted. Already now it is possible to subject decisions made by the Youth Welfare Office to judicial review. Entscheidungen des Jugendamts sind gerichtlich überprüfbar. In Betracht kommen Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die sowohl Rechtsschutz in der Hauptsache als auch im vorläufigen (Eil-) Verfahren gewährleistet. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Prozessführung vor dem Verwaltungsgericht nicht erforderlich. 124.50 Operationalize the “human rights action plan” that was issued by “Federal Government in October 2012” which includes many issues, among them, the commitment to protect the right to freedom of religion and belief, and measures to combat religious bias and discrimination based on religion and belief (Saudi Arabia); Accepted. The Federal Government’s action plan of October 2012 is still being implemented. Es wird auf den 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik verwiesen. 124.51 Continue to fervently implement the “Human Rights Action Plan” (Cyprus); Accepted. Es wird auf den 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.52 Further secure the full implementation of the National Action Plan against Racism (Kazakhstan); Accepted. Die Bundesregierung hat 2008 den ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Rassismus verabschiedet. Über die Maßnahmen zur Umsetzung des NAP hat die Bundesregierung regelmäßig in ihren Berichten über ihre Menschenrechtspolitik, insb. in Kapitel A 7, berichtet. Darüber hinaus wird auf den neunzehnten bis zweiundzwanzigsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) verwiesen. Derzeit wird ein gänzlich neu strukturierter NAP erarbeitet, der wesentliche Inhalte und Positionierungen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse und gewachsener Debatten auf nationaler und internationaler Ebene berücksichtigt. Er wird u. a. um die Themen Homo- und Transphobie bzw. -feindlichkeit erweitert werden. Dieser neue NAP soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 vorliegen. 124.56 Work closely with Turkey regarding the situation of the Turkish community in Germany (Turkey); Accepted. Germany and Turkey are engaged in constant dialogue on issues relating to Turkish or German communities in both countries. Integration ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Hierfür bietet der Bund – neben den Ländern und Kommunen – staatliche Integrationsmaßnahmen an. Es gibt grundsätzlich jedoch keine speziellen Programme des Bundes für besondere Zuwanderergruppen in Deutschland, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen nicht an einer bestimmten Ethnie anknüpfen. Vielmehr stehen die Integrationskurse als Grundangebot der Integrationsförderung – unabhängig von Nationalität oder Ethnie – grundsätzlich allen sich rechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Zuwanderern sowie Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive offen. Der allgemeine Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten sowie einen Orientierungskurs zu Fragen der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur mit 100 Unterrichtseinheiten. Daneben stehen Kurse für besondere Gruppen (z. B. Eltern, Frauen, Jugendliche, Analphabeten) mit regelmäßig bis zu 1.900 Stunden Unterrichtseinheiten Sprachunterricht zur Verfügung. Das Ziel der Integration verfolgt die Bundesregierung auch im kontinuierlichen Dialog und in Zusammenarbeit mit anerkannten türkischen Organisationen, Behörden und Verbänden. Diese hat in den Monaten seit dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 an Intensität gewonnen, um einem Ausgreifen innergesellschaftlicher Konflikte auf die in Deutschland lebenden türkischen und türkeistämmigen Mitbürger entgegenzuwirken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.57 Continue the efforts in strengthening the programme and policy of social inclusion and cohesion of all citizens, in particular with respect to the protection of the rights and legitimate interests of the vulnerable and minority groups (Cambodia); Accepted. Die Maßnahmen zu den vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland ergeben sich aus den Staatenberichten Deutschlands zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie aus den jährlichen Fortschrittsberichten zur EU-Roma-Strategie. Diese Berichte sind auf der Webseite des BMI abrufbar (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ 2014/vierter_staatenbericht_25_2.pdf?__blob=publicationFile, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2 013/fuenfter_staatenbericht.pdf?__blob=publicationFile, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Gesell schaft- Verfassung/NationaleMinderheiten/Umsetzung_der_Roma_Strategi e_in_D_2015.html?nn=3346998). Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration legt dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vor. Die Themen Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland stehen dabei im Vordergrund. Ob bei Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, Medien, Ehrenamt oder Sport – der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Teilhabe, zeigt aber auch auf, wo nach Einschätzung der Beauftragten Verbesserungsbedarf besteht. Der Bericht ist auf der Webseite der Beauftragten abrufbar (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/All gemein/2016-12-06-lagebericht.html). Die Wirkungen des am 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (gemäß § 42e SGB VIII) dar (Bundestagsdrucksache 18/11540 vom 17. März 2017). Der Bericht weist Basisdaten zu unbegleiteten Minderjährigen aus und stellt umfangreiche Erkenntnisse zur gegenwärtigen Praxis ihrer Unterbringung, Versorgung und Betreuung dar. Zusätzlich wird auf den Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10940 vom 20. Januar 2017), auf den Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN-Behindertenrechtskonvention (Bundestagsdrucksache 18/9000 vom 29. Juni 2016) sowie auf den Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/11050 vom 1. Februar 2017) verwiesen. Schließlich wird auch auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.65ff verwiesen. 124.58 Continue enhancing and promoting human rights through expanding and broadening human rights education and awarenessraising programmes in the country (Armenia); Accepted. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Bundesregierung hat die Bundesländer über die Empfehlungen informiert und wird über deren Beiträge zur Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen des nächsten UPR- Berichts an die Vereinten Nationen berichten. 124.59 Continue to develop comprehensive human rights training and education programmes for various sectors of society, including assessment measures (Chile); Accepted. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.60 Adopt measures to recognize in practice the indivisibility, equality, interdependence and universality of all human rights so that legislation and judicial practice adequately ensures the enjoyment of economic, social and cultural rights and not just civil and political rights (Ecuador); Accepted. The indivisibility, universality and close interdependence of all human rights, as well as the equal status of social, economic and cultural rights with civil and political rights in the eyes of the law is guaranteed in legislation and judicial practice. Da sich die Sachlage nicht geändert hat, wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe verwiesen. Auch der VN- Sozialpakt ist durch das entsprechende Vertragsgesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG Bestandteil der deutschen Rechtsordnung geworden und als geltendes Bundesrecht genauso zu beachten wie der Zivilpakt oder andere Menschenrechtskonventionen. Die Bundesregierung betont in ihrem 12. Menschenrechtsbericht mit Verweis auf die Wiener Menschenrechtskonferenz 1993, dass es keine „Rangunterschiede“ der unterschiedlichen Menschenrechte gibt. Alle Menschenrechte sind „universell, unteilbar, zusammenhängend und voneinander abhängig“, so das Abschlussdokument der Konferenz. 124.61 Continue policies aimed at intensifying the fight against all forms of corruption (Kazakhstan); Accepted. Im Bereich Korruptionsprävention werden kontinuierlich Maßnahmen entwickelt und dem Bundestag über die Umsetzung der Vorschriften zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und damit auch über die Aktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung zur Korruptionsprävention berichtet. Für eine detaillierte Darstellung wird auf die jährlichen Berichte zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung an den Bundestag verwiesen, die auf der Homepage des Bundeministeriums des Innern auf Deutsch und Englisch veröffentlich sind. Deutschland nimmt auch seine Verantwortung bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption sehr ernst. So wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die strafrechtliche Bekämpfung von Korruption durch das „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption“ vom 20. November 2015 und das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ vom 30. Mai 2016 erweitert. Ergänzend wird auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.15, 124.22, 124.23 und 124.30 verwiesen. 124.62 Continue to work in the field of human rights worldwide (Chad); Accepted. Die Bundesregierung setzt sich weltweit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein. Die Menschenrechte bilden den Kern einer werteorientierten und interessengeleiteten Außen- und Entwicklungspolitik. Das Eintreten für die universelle Geltung der Menschenrechte bedeutet dabei stets auch präventives Handeln im Interesse von Friedenserhalt und Entwicklung. Diesem Ziel dient das deutsche Engagement, vor allem in den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europarat und im Rahmen der Europäischen Union, sowie in den bilateralen Beziehungen. Für eine detaillierte Darstellung dieses Engagements seit 2013 wird auf den 11. und 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik , insbesondere die jeweiligen Teile B und C verwiesen . 124.63 Invite the Special Rapporteur on the human rights of migrants, the Special Rapporteur on torture, the Special Rapporteur on human trafficking, and the Special Rapporteur on the sale of children, child prostitution and child pornography (Belarus); Accepted. For years, Germany has extended a standing invitation to all special procedures of the Human Rights Council. Deutschland arbeitet mit den sogenannten Sonderverfahren des VN- Menschenrechtsrats (special procedures) zusammen und hat eine stehende Einladung an alle Sonderberichterstatter, unabhängigen Experten und Untersuchungskommissionen ausgesprochen. Dies schließt die in der Empfehlung 124.63 genannten ein. Entsprechend der langjährigen Praxis finden weiterhin regelmäßig Besuche verschiedener Sonderberichterstatter in Deutschland statt. Die Bundesregierung hat mit ihnen stets kooperativ zusammengearbeitet und wird dies auch zukünftig tun. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.64 Take all necessary measures to submit a report for the eighth consultation on the measures taken to implement the Convention against Discrimination in Education (Iran (Islamic Republic of)); Accepted. Germany submitted the report on time, in January 2013. Es wird auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe verwiesen. Ergänzend wird festgestellt, dass auch der 9. deutsche Staatenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens gegen die Diskriminierung im Unterrichtswesen (Convention against Discrimination in Education) fristgerecht am 30. Juni 2016 bei der UNESCO eingereicht wurde. 124.65 Develop a comprehensive strategy to combat all forms of discrimination (Algeria); Accepted. In Bezug auf die Maßnahmen der Bundesregierung zum Abbau von Diskriminierung von Frauen wird auf die Antworten auf die Empfehlungen 124.71ff verwiesen. In Bezug auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 verwiesen. In diesem Zusammenhang wird zudem auf die Aktivitäten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verwiesen, die folgende Aufgaben wahrnimmt: Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen. Zudem fördert sie finanziell Netzwerke als Stärkung der Zivilgesellschaft. Im Rahmen der Koalition gegen Diskriminierung haben sich auch einige Bundesländer in einer engen Zusammenarbeit mit der ADS dem aktiven Schutz vor Diskriminierung verpflichtet. 124.66 Intensify its raising awareness actions and take necessary measures to ensure that the most exposed persons to discrimination are aware of existing remedies and procedures (Togo); Accepted. Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Form von Broschüren, Kampagnen, Veranstaltungen oder Fachtagungen ist darauf ausgerichtet, die politische Öffentlichkeit, die Zivilgesellschaft und vor allem die Betroffenen über den Schutz vor Diskriminierung zu informieren. Zu nennen ist hier unter anderem die 2016 von der ADS herausgegebene Ratgeberbroschüre für Geflüchtete und Neuzugewanderte über “Diskriminierungsschutz in Deutschland“. Der Ratgeber ist in gedruckter Fassung auf Deutsch, Arabisch und Englisch verfügbar und in sieben weiteren Sprachen online abrufbar (Dari/Farsi, Französisch, Kurdisch, Paschto, Russisch, Serbisch und Türkisch). 124.67 Strengthen its social integration policy and take vigorous measures to combat all discriminatory practices proven in the territory (Cote d’Ivoire); Accepted. Es wird auf den Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10940 vom 20. Januar 2017), auf den Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN-Behindertenrechtskonvention (Bundestagsdrucksache 18/9000 vom 29. Juni 2016) sowie auf den Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/11050 vom 1. Februar 2017) verwiesen. Ebenso wird auf den kombinierten siebten und achten Bericht zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), (Bundestagsdrucksache 18/5100 5. Juni 2015) verwiesen . In Bezug auf weitere Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Diskriminierung wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.65 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.68, 124.69, 124.70 124.68. Pursue initiatives at increasing public awareness of the existence and purpose of the German General Equal Treatment Act (2006), particularly among potential victims of gender discrimination (Maldives); 124.69. Intensify measures to raise public awareness of the General Equal Treatment Act (Ireland); 124.70. Raise awareness among potential victims of racism and discrimination on the existence and scope of the General Equal Treatment Act (AGG) and of the mechanisms for invoking their rights before the courts (Austria); Accepted. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Forderungen nach Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit, insbesondere die Information potentieller Opfer von Benachteiligung. Nach § 25 des AGG ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Stelle des Bundes zum Schutz vor Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes – ADS) errichtet worden. Die ADS nimmt auf unabhängige Weise die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit wahr, § 27 Absatz 3 Nummer 1 AGG. Darüber hinaus erlässt sie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Benachteiligungen durch, § 27 Absatz 3 Nummer 2 und 3 AGG. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben sind der ADS die notwendigen Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, § 25 Abs. 2 AGG. 124.71, 124.72 124.71. Take measures to further improve the situation of gender equality (Norway); 124.72. Establish concrete goals to accelerate the achievement of substantive equality between women and men and ensure effective elimination of discrimination against women (Republic of Moldova); Accepted. Die Bundesregierung hat mit einer aktiven Gleichstellungspolitik die Gleichstellung der Geschlechter in der laufenden Legislaturperiode befördert, siehe unter anderem auch in der Antwort auf die List of Issues des CEDAW Ausschusses 2016 (CEDAW/C/DEU/Q/7- 8/Add.1 sowie Annex). Die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht wurde beauftragt, konkrete Handlungsschritte und Maßnahmen für eine Fortführung der im Ersten Gleichstellungsbericht konzipierten Gleichstellungspolitik in Lebensverlaufsperspektive zu empfehlen. Diese Empfehlungen sollen sich auch an gleichstellungspolitischen Zielen und Zielgruppen orientieren. 124.73 Further eliminate stereotypical attitudes about the roles and responsibilities of women and men (Republic of Moldova); Accepted. Auf den kombinierten siebten und achten Staatenbericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) (Bundestagsdrucksache 18/5100 vom 5. Juni 2015) sowie die Antwort auf die List of Issues des CEDAW Ausschusses 2016 (CEDAW/C/DEU/Q/7-8/Add.1 sowie Annex) wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.74, 124.149, 124.155, 124.156, 124.157, 124.159, 124.160, 124.163 124.74. Intensify the promotion of gender equality and encourage the presence of women in high-level positions (Djibouti); 124.149. Enhance efforts to promote the presentation of women at all levels (Greece); 124.155. Continue addressing gender inequalities in the labour market, in particular with a view to accelerating women’s representation in high ranking, decision making posts (Slovakia); 124.156. Establish concrete goals to accelerate the achievement of substantive gender equality, including measures to increase women’s representation in decision making positions and addressing the long-standing pay gap between women and men (India); 124.157. Take further measures to promote equal representation of men and women in decision-making positions (State of Palestine); 124.159. Increase public awareness about equal career opportunities and undertake measures to increase the availability of childcare facilities that will enable women to fully participate in the labour market (Slovenia); 124.160. Adopt proactive measures to promote equal gender representation in decision-making positions, and implement nondiscriminatory policies to ensure equal pay for women (Bahrain); 124.163. Prioritize measures to minimize and end pay differentials between men and women (Trinidad and Tobago); Accepted. Policy approaches include ensuring women have development and career opportunities, promoting equal pay, enhancing the compatibility of family and work life, fostering employment subject to social insurance contributions and providing a secure livelihood instead of insecure or atypical work, improving control over working hours (of mothers and fathers) and improving corporate culture towards, inter alia, more flexible working hours. Für eine detaillierte Darstellung dieses Engagements seit 2013 wird auf den 11. und 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, insbesondere die jeweiligen Teile A 2 und A 3 verwiesen. Dazu gehören ‐ der Ausbau der Kinderbetreuung und die Erhöhung von deren Qualität; ‐ die Weiterentwicklung von Elterngeld und Elternzeit mit dem ElterngeldPlus; ‐ die Verbesserung der Familienpflegezeit und der Pflegezeit; ‐ Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich u. a. auch positiv auf die pflege- und familienbedingten Arbeitszeitreduzierungen und Erwerbsunterbrechungen von Frauen auswirken und sich damit langfristig auch auf die Entgeltlücke auswirken; ‐ die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, die vor allem weibliche Beschäftigte im Niedriglohnbereich begünstigt; ‐ das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642); ‐ zahlreiche untergesetzliche Initiativen wie Girls‘ Day und Boys‘ Day, die Entwicklung eines Handbuchs zur geschlechtersensiblen Arbeitsbewertung, ein kontinuierlicher Dialog mit den Sozialpartnern. Frauen sind in politischen Entscheidungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert, vor allem auf der kommunalen Ebene. Als bundesweites, parteiübergreifendes Netzwerk für Frauen in der Politik hat die Bundesregierung das Helene Weber-Kolleg und den Helene Weber-Preis ins Leben gerufen. Mit Instrumenten wie Mentoring, Coaching und Fachveranstaltungen sollen die Start- und Entwicklungsmöglichkeiten für politisch interessierte und engagierte Frauen verbessert werden. Schließlich wird auch auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.29 sowie 124.161 und124.164 verwiesen. 124.75 Continue its efforts in combatting discrimination of women, particularly in its public policies for immigrant women and refugee women as well as those belonging to minorities, which CEDAW pointed out subject to multiple forms of discrimination in respect of education, heath, employment and social and political participation (Paraguay); Accepted. Selbstorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, auch von Migrantinnen. Die Bundesregierung fördert den Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DaMigra), dessen Aufbau sie zuvor unterstützt hat. DaMigra agiert als bundesweiter herkunftsunabhängiger und frauenspezifischer Dachverband von Selbstorganisationen der Migrantinnen. Gemeinsam mit den 62 Mitgliedsorganisationen setzt sich DaMigra für die Chancengerechtigkeit, Gleichberechtigung und Gleichstellung von Migrantinnen ein. Einen Arbeitsschwerpunkt bildet das Thema Flucht und Asyl. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.76 Remain on course as regards the fight against xenophobia and racism, inter alia, by providing appropriate education to people about the dangers of extremist and racist ideology, and by working to prevent radicalization of individuals drifting towards extremist groups (Cyprus); Accepted. Die Bundesregierung betrachtet dies als eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, über die in regelmäßigen Abständen auf nationaler und internationaler Ebene berichtet wird (vgl. etwa den 19.-22. Staatenbericht zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung oder den 11. und 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, insb. Kapitel A 7); im Rahmen der Erarbeitung des Staatenberichts erfolgt regelmäßig eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration legt dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vor. Der Bericht stellt u.a. aktuelle Entwicklungen, Handlungsbedarfe und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Ausgrenzung, Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dar. Der Bericht ist auf der Webseite der Beauftragten abrufbar. (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/All gemein/2016-12-06-lagebericht.html) Bezüglich der strafrechtlichen Rechtslage wird auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.33 und 124.41 verwiesen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat ein umfangreiches Angebot im Bereich der Information und Aufklärung als wesentliche Elemente der Prävention. Dieses beinhaltet Veranstaltungen zur Befähigung und Stärkung der Auseinandersetzung mit aktuellen Formen des Extremismus sowie gezielte Fortbildungen für Multiplikatoren der politischen Bildung (u. a. Lehrer, Jugend- und Sozialarbeiter), aber auch verschiedene Informationsangebote. Die Tätigkeit der BpB zielt dabei im Wesentlichen darauf ab, der Entstehung bzw. Verfestigung von extremistischen Einstellungen und Strukturen durch politische Bildungsarbeit entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Ziel, extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Einstellungen und Parolen bereits im Vorfeld den „Nährboden“ zu entziehen und der Zivilgesellschaft konkrete Hilfestellung zu geben, um den „Werkzeugkasten“ für die argumentative Auseinandersetzung mit extremistischen bzw. rassistisch diskriminierenden Einstellungen zu erweitern. Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ Vereine, Projekte und Initiativen, die sich der Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus sowie weitere Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeiten. Dem Bundesprogramm liegt ein ganzheitliches Präventionsverständnis zu Grunde, das unterschiedliche Ideologien der Ungleichwertigkeit wie Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie Islam und Muslimfeindlichkeit in den Blick nimmt und auch die Wechselwirkungen zwischen den Phänomenen berücksichtigt. Das Bundesprogramm verfolgt einen jugend- und engagementpolitischen Ansatz und zielt auf die Einbindung und Förderung von lokalen, regionalen und bundesweiten Akteuren ab, um zivilgesellschaftliche Strukturen und Antidiskriminierung zu stärken. So werden lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert, die gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Handlungsstrategien für die Kommune entwickeln und lokale Konfliktlagen bearbeiten sollen. Mit den „Demokratiezentren“ werden die bestehenden Beratungsangebote der Mobilen Beratung, Opferberatung und Ausstiegsberatung in allen 16 Bundesländern weiter ausgebaut. Mit der Förderung „bundeszentraler Träger“ wird im neuen Bundesprogramm erstmals eine Auswahl nicht-staatlicher Organisationen gestärkt, die in ihrer Arbeit für die Themen des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen Bundesprogramms, wie u. a. „Schulinterne und außerschulische politische Bildungsarbeit zu Rassismus und Vielfalt“, „Diversity und Antidiskriminierung im frühkindlichen Bereich“, „Empowerment von Migrant*innen (-Organisationen)“ bundesweit bedeutsam sind. In diesem Programmbereich werden in 2017 weitere Themen- und Strukturfelder ausgeschrieben, darunter auch das Themen- und Strukturfeld „Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Empowerment von Betroffenen“. Mit der Förderung von Modellprojekten zu Phänomenen wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum, wie etwa Rassismus, Antisemitismus und Islam- und Muslimfeindlichkeit sollen innovative Ansätze in der präventiv-pädagogischen Arbeit gestärkt werden. 124.77, 124.129 124.77. Develop a comprehensive strategy to combat racial discrimination from a broader perspective, not limited to right wing ideologies, and that takes into account indirect, structural and institutional discrimination. Prohibit policies of ethnic discriminatory profiling by the police (Ecuador); 124.129. Undertake all necessary measures to prevent unlawful treatment by law enforcement bodies, in particular against foreigners and German citizens of foreign origin (Uzbekistan); Accepted. The measures outlined in the National Action Plan to Fight Racism are implemented and further developed by the Federal Government together with the Länder and municipalities, and constitute a comprehensive strategy. For the police to engage in enforcement with persons solely on the basis of their physical appearance is illegal and therefore not practised. Police training includes comprehensive measures geared towards protecting people from discriminatory police practices. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. Die Polizei erhält eine umfassende Theorieausbildung, in der unter anderem entsprechende Rechtskenntnisse und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Zu „racial profiling“ wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.110 verwiesen. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung und bspw. auch durch interne, spezifische Vorträge wird das geltende Verbot des racial profiling thematisiert. Die Bundespolizei ist sich der Bedeutung des Themas in der Öffentlichkeit aber auch für die polizeiliche Praxis bewusst und befasst sich mit Möglichkeiten zur Verbesserung des Aus- und Fortbildungsangebots und Materials. 124.78 Continue efforts aimed at combating racism, racial discrimination and xenophobia through measures that would lead to harmony (Saudi Arabia); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. 124.79, 124.101, 124.102, 124.103, 124.104, 124.105, 124.106, 124.107, 124.117, 124.121, 124.122, 124.131 124.79. Step up the efforts contributing to combating discrimination and hate crimes, including by penalizing and introducing a ban on forms of speech that constitute religious and racial hatred, especially in the context of campaigning for elections (Egypt); 124.101. Further prioritize the protection of the victims from such racially motivated offences and ensure criminalization of incitement to racial hatred and effective sanctions for these crimes (South Africa); 124.102. Investigate allegations of racially motivated incidents against members of minority groups Accepted. An attack on human dignity through insult, malicious denigration or slander of a national, racial, religious or ethnic group, section of the population or individual due to their belonging to such a group or section of the population, as well as incitement to hatred, calls for violence or arbitrary action against them, is already subject to criminal prosecution as a hate crime. This also applies to the dissemination of such remarks on the Internet. Auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.33, 124.41 und 124.76 wird verwiesen. Ergänzend zu Empfehlung 124.104: Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von arbeitsmarktbezogenen Instrumenten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen auf den Weg gebracht. Ein Kernstück ist das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ). Mit dem Förderprogramm IQ wird die interkulturelle Öffnung des Arbeitsmarktes gestaltet. Durch einen ganzheitlichen Ansatz und vielfältige Maßnahmen, wie z.B. Beratung und Schulungen, sowie umfassende Informationsangebote, werden Diskriminierungen abgebaut. Zielgruppen sind vor allem die Arbeitsmarktverwaltung sowie Wirtschaft , kommunale Verwaltungen, Politik und Wissenschaft. Im Januar 2015 wurde das Programm um den Schwerpunkt „ESF-Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ erweitert. Die folgenden Tätigkeitsfelder bilden die Schwerpunkte der Förderphase 2015 bis 2018: 1. Weiterentwicklung der Anerkennungsberatungsstellen 2. Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen and take punitive and remedial action (Sierra Leone); 124.103. Step up its efforts to counter manifestations of racism, xenophobia, racial and religious intolerance (Russian Federation); 124.104. Pay attention to the enforcement of laws against racial discrimination in the labour market, the development of a comprehensive antidiscrimination legislation and adoption of a comprehensive policy to ensure effective implementation of the principles of equality and nondiscrimination in respect of all (Kyrgyzstan); 124.105. Step up its efforts to prohibit and prevent hate speech and racist propaganda including on the internet and to increase public awareness on this issue (Malaysia); 124.106. Continue efforts to safeguard the rights of all segments of society, including foreigners by addressing all forms of hatred and discrimination (Nepal); 124.107. Further strengthen its overall law enforcement to effectively combat all forms of race-related crimes and hate speech as well as to raise public awareness in this field (Republic of Korea); 124.117. Increase efforts to prevent and punish perpetrators of racially motivated acts of violence against members of the Roma/Sinti, Muslim, Jewish Communities, as well as German nationals of foreign origin (Bahrain); 124.121. Continue its efforts and continue to take initiatives against hate crimes based on sexual orientation or gender identity. Such advances can be achieved by implementing anti-discrimination laws and strengthening financial resources of investigation authorities and the autonomy of the Federal Agency against discrimination (Netherlands); 124.122. Continue its important efforts to combat hate crime based on sexual orientation (Norway); 3. Interkulturelle Qualifizierung/ Diversity Management der Arbeitsmarktakteure und KMU. Weitere Informationen finden sich im Anhang 3 des sechsten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschlands nach Artikel 16 und 17 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2016 (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads /DE/Thema-Internationales/anhang-sechster-staatenbericht .html). Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben” werden im Programmbereich D (Modellprojekte zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit) mit einer Laufzeit von fünf Jahren (Anfang 2015 bis Ende 2019) und mit maximal 130.000 Euro pro Jahr Maßnahmen gefördert, die zur Akzeptanz gleichgeschlechtlicher, trans- und intergeschlechtlicher Lebensweisen beitragen, Vorurteile gegen diese Gruppen abbauen helfen und sich gegen Diskriminierung und Gewalt auf Grund von Geschlecht bzw. Gender, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.131. Enhance its efforts to prevent racially motivated acts of violence against Muslims and other minorities and to punish the perpetrators of such crimes (Malaysia); 124.80 Enhance the scope and effectiveness of measures to combat and prevent racism so as to effectively guarantee all rights of migrants and minorities (China); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.57 und 124.76 wird verwiesen. In Bezug auf nationale Minderheiten bzw. Minderheitensprachen findet ein Austausch zu aktuellen Themen in den fünf Beratenden Ausschüssen sowie dem Gesprächskreis nationale Minderheiten beim Deutschen Bundestag statt. Hieran nehmen regelmäßig Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Fraktionen teil. Für eine Darstellung der ergriffenen Maßnahmen wird auf die jeweiligen Staatenberichte zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bzw. des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verwiesen. Diese übermittelt Deutschland in 3- bzw. 5-jährigen Abständen an den Europarat. Die Berichte sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft- Verfassung/Nationale-Minderheiten/Nationales-internationales- Minderheitenrecht/nationales-internationalesminderheitenrecht _node.html Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.120 verwiesen. 124.81 Continue the efforts in the fight against racism, racial discrimination, xenophobia and related forms of intolerance, including mild and underlying forms of racism (Brazil); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. 124.82 Continue its efforts in fighting racism, including by strengthening institutional capacities to systematically document and investigate racially motivated crimes (Canada); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zum 1. Januar 2017 die von der „Bund-Länder Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK)“ empfohlenen Änderungen am Themenfeldkatalog „Politisch motivierte Kriminalität“ in Kraft getreten sind. In diesem Katalog werden die Kategorien, in denen PMK-Straftaten erfasst werden, aufgelistet. U. a. wurde der Themenfeldkatalog um die neuen Unterthemen „antiziganistisch“, „christenfeindlich“ und „islamfeindlich” erweitert. 124.83 Adopt further legal and practical measures to counter race-based hatred and crime, support social integration and harmony and provide equal opportunities for minority groups and migrants so as to ensure their dignity, decent work, education, health care and social welfare (Viet Nam); Accepted. Legislation is subject to constant examination to ensure that all forms of racially motivated offences can be adequately prosecuted and punished. Auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.57 und 124.76 wird verwiesen. Das Grundgesetz, Gesetze und Verordnungen auf Grundlage einfachgesetzlicher Vorschriften schützen die Rechte von Migranten und insbesondere deren Kinder. Dieser rechtliche Schutz wird in der Rechtsanwendung durch die Behörden und Gerichte durchgehend gewährleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.84 Strengthen the fight against racially motivated violence and crimes (China); Accepted. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 4 August 2016 „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ (Bundestagsdrucksache 18/933 vom 27. März 2014), wird verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.33 verwiesen. 124.85 Take effective measures to prohibit any manifestations of discrimination and racism (Uzbekistan); Accepted. Auf die Antworten auf die Empfehlungen 124.33, 124.41 und 124.76 wird verwiesen. 124.86 Take all necessary measures to prevent the reappearance of Nazism in order to eradicate the root cause of all racially motivated criminal acts (Democratic People's Republic of Korea); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. 124.87 Fight racial discrimination by adopting a comprehensive strategy that includes indirect structural and institutional discrimination (Djibouti); Accepted. The National Action Plan to Fight Racism, which is already in place, represents a comprehensive strategy to combat racism. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.88, 124.99 124.88. Take effective measures to prevent the dissemination of racist and xenophobic speeches on the Internet and through the media (China);); 124.99. Take effective legal measures to prevent and combat the dissemination of racist, xenophobic and Islamophobic propaganda, particularly in the press and on the internet (Iran (Islamic Republic of)); Accepted. Action is already consistently taken against the dissemination of criminally relevant material on the Internet or in the media. Im Februar des Jahres 2016 wurde eine Projektgruppe von Bund und Ländern eingerichtet, um die Bekämpfung von „Hasspostings“ mit strafbarem Inhalt bundesweit zu koordinieren und zu optimieren („BLPG – Bekämpfung von Hasspostings“) Die Projektgruppe hat Ende des Jahres 2016 ihre Arbeit abgeschlossen und sich u. a. auf Definitionen, diverse Handlungsempfehlungen und einen Best Practice Leitfaden verständigt. Im Februar 2012 haben die Bundessicherheitsbehörden die „Koordinierte Internetauswertung-Rechts (KIA-R)“ eingerichtet. Die KIA hat die Aufgabe, die anlassbezogene und anlassunabhängige offene Internet-Recherche zu Sachverhalten und Ereignissen mit rechtsterroristischen/rechtsextremistischen Inhalten zu betreiben. Die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder haben anlässlich einer Konferenz am 17. März 2016 darauf hingewiesen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, gegen Hass, Gewalt und jede Form von Extremismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Terrorismus vorzugehen. Sie haben betont, dass eine konsequente und entschlossene Strafverfolgung und - vollstreckung einen wichtigen staatlichen Beitrag dazu leisten kann, und sich auf weitere Einzelmaßnahmen hierzu geeinigt. Da Hassbotschaften im Internet vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, Youtube und Twitter verbreitet werden, hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, bereits 2015 eine Arbeitsgruppe u. a. mit den Betreibern der Netzwerke und Vertretern der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. In der Arbeitsgruppe wurde erreicht, dass sich diese Unternehmen bei der Bekämpfung von Hassbotschaften engagieren, die auf ihren Systemen veröffentlicht werden. Die Kommission der Europäischen Union hat sich diesen Ansatz auf EU-Ebene zueigen gemacht. Darüber hinaus hat eine erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerk-durchsetzungsgesetz – NetzDG, Bundestagsdrucksache 18/12356 vom 16. Mai 2017) am 19. Mai 2017 im Deutschen Bundestag stattgefunden. Das No-Hate-Speech-Movement ist eine Initiative des Europarates und wird in Deutschland vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ seit 2017 gefördert. Die durch ein Netzwerk mit nationalen Komitees breit aufgebaute Kampagne richtet sich an die Zielgruppe der Jugendlichen und zielt insbesondere darauf ab, die Akzeptanz von Hasspropaganda zu bekämpfen. 124.89 Strengthen measures against acts of racism and discrimination experienced in recent years on German soil (Congo); Accepted. The German Government implements ongoing programmes to counter racism and discrimination. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. 124.90 Put in place a comprehensive strategy for dealing with issues of racism and racial discrimination (Botswana); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 wird verwiesen. 124.91 Extend the notion of racism to bring it in line with the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (Gabon); Accepted. CERD obligations are applicable law in Germany. This means all forms of discrimination which fall under the definition of racial discrimination in Article 1 of the Convention are covered by German law. Die Verpflichtungen aus dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, inklusive seiner Definition der Rassendiskriminierung aus Art. 1, gelten innerstaatlich im Range eines Bundesgesetzes. Die Bundesregierung bemüht sich darum, diese Definition im Besonderen und das Übereinkommen im Allgemeinen in der Verwaltung, bei der Polizei und bei den Gerichten bekannter zu machen, etwa durch Informationsbroschüren oder Fortbildungsmaßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.92 to 98, 124.100, 124.101 124.92. Take all necessary measures to prevent xenophobic activities of farright groups and to combat prejudices and negative stereotyping, in the context of eliminating all kinds of discrimination against the immigrants (Turkey); 124.93. Reinforce measures to combat xenophobia and other related crimes (Angola); 124.94. Continue undertaking measures to increase the effectiveness of its legislation and to investigate all allegations of racially motivated violations of human rights for bringing those responsible to account (Ukraine); 124.95. Strengthen its efforts to prevent racism and related phenomena (Senegal); 124.96. Continue efforts to address racism, discrimination and xenophobia (Trinidad and Tobago); 124.97. Intensify its efforts in combating discrimination and intolerance , particularly against Muslims, immigrants and persons of African descent and urges high State officials and politicians to take a clear position against racist or xenophobic hate speech (Tunisia); 124.98. Strengthen all necessary measures to effectively prohibit and prevent incitement to hatred and racist propaganda, particularly on the Internet, including by ensuring awareness of the problem at the federal and Länder levels (Uruguay); 124.100. Continue to take measures to prevent and combat racially motivated crimes as well as hate crimes (Nigeria); 124.101. Further prioritize the protection of the victims from such racially motivated offences and ensure criminalization of incitement to racial hatred and effective sanctions for these crimes (South Africa); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlungen 124.76, 124.88 und 124.99 wird verwiesen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt, gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und unter Einbeziehung der Bundesländer ein Projekt durchzuführen, das darauf abzielt, Fortbildungsmodule zum Themenfeld Rassismus für Richter und Richterinnen und die Staatsanwaltschaft zu entwickeln. In Deutschland ist die Erörterung polizeilicher Vorgehensweisen – nicht zuletzt auch mit Blick auf Aus- und Fortbildung – ein wichtiges Anliegen. Die Thematik wird regelmäßig im Rahmen des „Forums gegen Rassismus“ mit der Zivilgesellschaft – unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Landespolizeien – im Rahmen eines fachlichen Austauschs diskutiert. Dies geschieht auch und gerade vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zur „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“, die insbesondere auch den Aspekt „Fehlerkultur“ thematisieren. Menschenrechte und das Verbot von Rassismus und Diskriminierung, auch in Bezug auf die sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität, sind integraler Bestandteil verschiedener Fach- und Rechtsgebiete während der Ausbildung der Polizeien des Bundes. Dies betrifft die Laufbahnausbildung und die berufsbegleitende Fortbildung und umfasst die rechtlichen Grundlagen im Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht und internationalen Recht sowie praxisbezogene Aus- und Fortbildung etwa durch Verhaltenstrainings oder spezielle Seminare zum Ausbau der sozialen und interkulturellen Kompetenzen. Beispielhaft sei ferner darauf verwiesen, dass im Studiengang für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes die interkulturelle Kompetenz zu den Kernkompetenzen des Berufsprofils zählt. Das Bundeskriminalamt kooperiert seit März 2013 mit dem Fritz Bauer- Institut/Frankfurt am Main und organisiert im Rahmen dieser Kooperation z. B. Besuche von Moscheen oder Synagogen und führt Workshops zur Reflexion polizeilichen Handelns im Nationalsozialismus durch. Es finden auch Lehrveranstaltungen zu den Themen Gewaltkriminalität, Terrorismus sowie Anschläge und Gefahr von Anschlägen statt. Ergänzend zur Lehre organisiert der Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes im Bundeskriminalamt die Vortragsreihe „Spektrum“, in deren Rahmen mehrere Veranstaltungen zum Thema „Migranten in Deutschland/Migranten in der Polizei" unter Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel aus Wissenschaft, Kultur, Politik, Justiz und Polizei angeboten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.108 Continue to combat all forms of discrimination and racism in sports (Namibia); Accepted. Seit mehr als 25 Jahren fördert die Bundesregierung das Programm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes. Seit 2015 ist das Programm für alle Asylbewerber und Geduldeten, unabhängig von Herkunft und Bleibeperspektive, geöffnet. Das Programm soll Menschen mit Migrationshintergrund darin bestärken, regelmäßig in Vereinen Sport zu treiben und sich in diesem Umfeld ehrenamtlich zu engagieren. Dadurch soll die Integration in und durch den Sport gefördert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Im Haushalt 2016 wurden 11,4 Mio. Euro für das Programm bereitgestellt. Damit sind die finanziellen Mittel gegenüber 2015 mehr als verdoppelt worden. Die Bundesregierung fördert zudem seit 2010 mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte in Vereinen oder Verbänden im ländlichen Raum (bspw. Sportvereine), die sich einsetzen für eine selbstbewusste, lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur, in der extremistische und verfassungsfeindliche Strukturen keinen Platz finden. Sport und Politik haben im Januar 2011 die Kampagne „Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“ gegründet (http://www.vereint-gegen-rechtsextremismus.de). 124.110, 124.111 124.110. Put an end to the use of discriminatory ethnic profiling by inserting the necessary legal safeguards against the abuse and deliberate targeting of certain ethnic and religious groups (Malaysia); 124.111. Legally ban discriminatory ethnic profiling (India); Accepted. It is already illegal for the police to engage in enforcement measures with persons solely on the basis of their physical appearance. All phases of police training include comprehensive measures geared towards protecting people from discriminatory police practices. Polizeimaßnahmen, die sich allein oder ganz überwiegend auf das äußere Erscheinungsbild einer Person oder ihre ethnische Herkunft stützen, ohne dass weiterhin spezifische Lageerkenntnisse oder Verdachtsmomente vorliegen, verstoßen bereits nach derzeitigem Stand gegen deutsches Recht. Insoweit gibt es in Deutschland auch kein „ethnic profiling“ als Methode in der polizeilichen Praxis. In der Polizeiausbildung werden vielfältige Maßnahmen getroffen, die darauf abzielen, dass die Polizei ihre Kompetenzen in einer nichtdiskriminierenden Weise ausübt. Sofern im Einzelfall Beschwerden über diskriminierendes Verhalten der Bundespolizei erhoben werden, stellt die deutsche Rechtsordnung sofortige und effektive Verfahren zur Aufklärung des jeweiligen Falles bereit. 124.112 Continue taking efficient measures against religionbased discriminatory practices in terms of access to the labour market and social integration (Kazakhstan); Accepted. The General Equal Treatment Act already prohibits discrimination on the grounds of religion. Ergänzend zu der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird auf den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Bundestagsdrucksache 18/8740, S. 29) verwiesen. 124.113 Continue the efforts made to combat discriminatory practices based on age or religion, and undertake corresponding investigations of acts of domestic violence for social motivations (Argentina); Accepted. Im Rahmen ihres Konzepts der Themenjahre hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im Jahr 2012 Diskriminierungen wegen des Alters und im Jahr 2016 Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung in den Blick genommen. Eine von der ADS eingesetzte Expertenkommission hat hierzu Handlungsempfehlungen vorgelegt, die derzeit politisch diskutiert werden. Auch wurden von der ADS in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchungen zu beiden Themen vorgelegt. Die Strafverfolgungsbehörden gehen allen Formen von häuslicher Gewalt im Rahmen des Legalitätsprinzips nach. 124.114 Take necessary measures to eradicate the trend and/or the dissemination, through the media and by public officials, of stereotypes that might encourage discrimination against migrants, especially migrant women (Argentina); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76, insb. auf die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung, wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.115, 124.118, 124.189 124.115. Give consideration to what further action is required to promote greater integration of migrant communities and counteract racial discrimination and raciallymotivated violence (Australia); 124.118. Take necessary measures to avoid the stigmatization of migrants and minorities, and to ensure that they are not subject to any practice of racism, racial discrimination, xenophobia and other forms of related intolerance (Cuba); 124.189. Continue their efforts to eliminate stereotypical attitudes about migrants and to increase measures to protect them (State of Palestine); Accepted. Promoting the integration of migrants is an ongoing task which aims to promote social cohesion and prevent discrimination. Breaking down stereotypes is part of this effort. In this regard, the Federal Agency for Civic Education plays a key role at the federal level. Auf die Antworten zu den Empfehlungen Nr. 124.76 und 124.88 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.116, 124.193 124.116. Continue and intensify the efforts to eliminate discrimination against migrants and their children and to guarantee their equal opportunities in education and access to work (Djibouti); 124.193. Take further steps to encourage migrant children in all federal states to strive for higher education or to complete professional training after leaving school (Thailand); Accepted. Improving the educational opportunities of children and young persons with a migrant background is a special focus of education policy. Zu Empfehlung 124.116: In Bezug zur Förderung der Berufschancen von Migrantinnen und Migranten wurden verschiedene Schritte vorgenommen. Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz ), mit dem der Bund für die in seiner Zuständigkeit geregelten Berufe den Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ausgeweitet und die Voraussetzung für eine stärkere Vereinheitlichung der Anerkennung geschaffen hat, ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. In allen Bundesländern sind entsprechende Länder-Anerkennungsgesetze bis Ende 2014 in Kraft getreten. Um Anerkennungssuchenden den Weg zur Anerkennung zu erleichtern und Qualifizierungswege aufzuzeigen, gewährleistet das Förderprogramm IQ seit Mitte 2011 begleitende Unterstützungsstrukturen , indem es flächendeckend regionale Beratungsstellen vorhält, in denen Migrantinnen und Migranten kostenfrei zu ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation beraten, an die zuständigen Stellen verwiesen oder zu den Möglichkeiten einer Qualifizierung beraten werden. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. Seit dem Inkrafttreten des „Anerkennungsgesetzes“ des Bundes gingen 63.486 Anträge auf Anerkennung einer Gleichwertigkeit der Berufsausbildung ein. 74,0 % wurden mit der vollen Gleichwertigkeit, 14,8 % mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme und 8,5 % mit einer teilweisen Gleichwertigkeit beschieden. Lediglich 2,6 % der Bescheide im Jahr 2015 stellten keine Gleichwertigkeit fest. Die häufigsten Referenzberufe im Jahr 2015 waren Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger; Ärztin/ Arzt (Erteilung der Approbation ); sowie Physiotherapeutin und -therapeut. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden im Jahr 2015 waren, wie auch im Jahr zuvor, deutsch, rumänisch und polnisch. Im April 2016 wurde die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte und mit dem Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) kooperierende App "Anerkennung in Deutschland", die rund um das Thema Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen informiert und Orientierung gibt, eingeführt. Sie steht in den Sprachen Deutsch und Englisch und in den fünf wichtigsten Herkunftssprachen von Geflüchteten (Arabisch , Farsi, Dari, Paschtu und Tigrinya) zur Verfügung. Weiterhin ist zur Verbesserung der Chancen der Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund und zum Abbau von Sprachhemmnissen, die der Arbeitsmarktintegration entgegenstehen am 1. Juli 2016 die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschförderverordnung – DeuFöV) in Kraft getreten. Zu Empfehlung 124.193: Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.119 Take effective legal measures to eliminate all forms of discrimination and violence against women and children, in particular those who belong to ethnic and religious minorities including Muslims who still face multiple forms of discrimination with respect to education, health, employment and social and political participation (Iran (Islamic Republic of)); Accepted. Der Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt wird durch das StGB hinreichend sichergestellt. Deutschland hat insbesondere die Lanzarote-Konvention ratifiziert und vollständig umgesetzt (siehe Empfehlung 124.24). Mit dem 50. Strafrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 9. November 2016 hat der Gesetzgeber das Schutzniveau nochmal angehoben und zum Beispiel jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird (§ 177 Abs. 1 StGB) sowie einen neuen Tatbestand der sexuellen Belästigung geschaffen (§ 184i StGB). Das deutsche Strafrecht schützt Frauen und Kinder darüber hinaus auch umfassend vor Gewalt nicht-sexueller Natur. Zu verweisen ist insoweit insbesondere auf die Neugestaltung der §§ 232, 232a, 232b, 233, 233a StGB (betreffend Menschenhandel), die Neueinführung des § 226a StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) und auf § 237 StGB (Zwangsheirat). Ergänzend wird auf die Antwort auf die Empfehlung 124.76 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.120, 124.179 124.120. Adopt immediate and positive measures to combat all forms of discrimination, xenophobia and related intolerance against the Sinti and Roma communities, regarding their access to housing, education, employment and healthcare (Bahrain); 124.179. Further promote pursued policies and programmes with regard to the social integration of the Roma and Sinti communities, by promoting their further access to education, the labour market, housing and health care services (Slovakia); Accepted. Die Themen Wohnraum, Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge stellen die vier Schwerpunkte der EU-Roma- Strategie dar. Maßnahmen zu diesen Bereichen sowie zur Bekämpfung des Antiziganismus ergeben sich aus dem jährlichen Fortschrittsbericht Deutschlands zur Umsetzung der EU-Roma- Strategie, abrufbar unter http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft- Verfassung/Nationale-Minderheiten/Nationale-Minderheiten- Deutschland/Deutsche-Sinti-und-Roma/deutsche-sinti-undroma _node.html. In Deutschland ist der rechtzeitige Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Heilbehandlung ungeachtet der Nationalität oder Herkunft sichergestellt. Für Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, besteht ein Zugang zu einer Absicherung im Krankheitsfall, und zwar – je nach Zuordnung – entweder im System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder – sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – über den Anspruch auf Hilfe bei Krankheit nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Leistungsbeschränkungen aufgrund unterschiedlicher Nationalitäten kennt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Desgleichen ist der Zugang zu einer Absicherung im Krankheitsfall ohne Ansehung der in Artikel 1 Abs. 1 des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung genannten Merkmale geregelt. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung von Personen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterfallen (u. a. Asylsuchende, vollziehbar ausreisepflichtige Personen) ist während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland grundsätzlich auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen beschränkt. Sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit können im Einzelfall gewährt werden, insbesondere wenn dies erforderlich ist, um den besonderen medizinischen Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen (z. B. von Kindern, Menschen mit Behinderung) Rechnung zu tragen. Nach Ablauf von 15 Monaten werden Leistungsberechtigte regelmäßig den gesetzlich Krankenversicherten leistungsrechtlich gleichgestellt. Sie werden dann von den Krankenkassen versorgt, ohne allerdings selbst Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Die Pflegeversicherung sieht Leistungen für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege vor. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht abhängig vom Alter, vom Einkommen oder Vermögen, vom Geschlecht, von der Herkunft oder der Religion des Versicherten. Die Ausgestaltung des Leistungsprogramms der Pflegeversicherung ermöglicht es, ethnisch oder kulturell bedingte unterschiedliche Bedürfnisse der verschiedenen ethnischen Gruppen zu berücksichtigen. Explizit ist im Pflegeversicherungsgesetz hervorgehoben, dass die Leistungsangebote verstärkt auch an den Bedürfnissen der Menschen aus anderen Kulturkreisen auszurichten und insofern eine kultursensible bedarfsgerechte Versorgung durch die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sicherzustellen ist. 124.123 Protect the right to life from the conception to natural death (Holy See); Accepted. The current German legal system fully protects life. In particular the Federal Government considers sections 218 et seqq. of the Criminal Code to represent a balanced approach. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten) gewährleistet den Anspruch auf eine umfassende Beratung der schwangeren Frau oder eine spezielle Schwangerschaftskonfliktberatung. Zum 1. Mai 2014 traten ferner die Regelungen zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und die vertrauliche Geburt in Kraft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.124 Commission a study on the insufficiencies in the implementation of the mandate of the National Mechanism on Torture Prevention due to the limitations of financial and human resources, and inform the Parliament at its next discussion of the annual report of the Mechanism (Switzerland); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.43 wird verwiesen. 124.125 Address the concerns and, as necessary, implement recommendations of Treaty Bodies and United Nations agencies by taking any necessary steps to ensure that no individual is exposed to the dangers of torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment when extradited or deported (Ireland); Accepted. It is the standard practice of German higher courts (including the Federal Constitutional Court) to reject extradition if there is a danger of torture or treatment which would violate human rights. Deporting someone in cases where there is a concrete threat of such danger is not permitted under German law. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen. 124.126 Immediately, thoroughly and un-biasedly investigate all cases of allegations of abuses of authority by law enforcement officials, including while dispersing demonstrations (Russian Federation); Accepted. Gegen alle polizeilichen bzw. sonstigen staatlichen Maßnahmen steht der Rechtsweg einschließlich der Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, offen. 124.131 Enhance its efforts to prevent racially motivated acts of violence against Muslims and other minorities and to punish the perpetrators of such crimes (Malaysia); Accepted. In light of historical experiences in Germany and international commitments, high priority is attached to both the prosecution of crimes of a xenophobic or racist nature and those targeting members of a religious community as well as activities to prevent such crimes. Zum 1. Januar 2017 sind die von der „Bund-Länder Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK)“ empfohlenen Änderungen am Themenfeldkatalog „Politisch motivierte Kriminalität“ in Kraft getreten. In diesem Katalog werden die Kategorien, in denen PMK-Straftaten erfasst werden, aufgelistet. U. a. wurde der Themenfeldkatalog um die neuen Unterthemen „antiziganistisch“, „christenfeindlich“ und „islamfeindlich” erweitert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke. vom 4 August 2016 „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ – Bundestagsdrucksache 18/933 sowie auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.76 und 124.88 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.132 Adopt all necessary measures to deal with the situation of street children (Nicaragua); Accepted. Einer aktuellen Schätzung des Deutschen Jugendinstituts zu Folge gibt es in Deutschland ca. 37.000 „Straßenjugendliche“. Minderjährige Straßenjugendliche machen dabei mit rund 7.500 Betroffenen einen Anteil von 17,6 Prozent aus. Der Anteil der unter 14-Jährigen liegt unter einem Prozent. Als „Straßenjugendliche“ wurden nicht nur junge Menschen unter 27 Jahren definiert, die auf der Straße leben, sondern auch diejenigen, die keinen festen Wohnsitz haben oder sich für eine nicht vorhersehbare Zeit abseits ihres gemeldeten Wohnsitzes (Familie oder Jugendhilfeeinrichtungen) aufhalten und beispielsweise bei Freuden oder in temporären Notunterkünften leben. (Quelle: Hoch 2017 (im Erscheinen), Straßenjugendliche in Deutschland – eine Erhebung zum Ausmaß des Phänomens. Endbericht – zentrale Ergebnisse der 2. Projektphase, München/Halle, Deutsches Jugendinstitut.) Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. – zur Situation der Straßenkinder in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 18/3114 vom 7. November 2014 verwiesen. Für die Unterbringung und die soziale, schulische und berufliche Integration von Straßenkindern und -jugendlichen ist die kommunale öffentliche Jugendhilfe zuständig. Hilfe und Betreuung werden im Rahmen des SGB VIII über Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Hilfen für junge Volljährige und die Inobhutnahme gewährt. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit existieren vor allem aufsuchende Angebote sowie Anlaufstellen für die Grundversorgung, die auch medizinische und psychosoziale Beratung umfassen. Die Bundesregierung fördert seit dem Jahr 2000 erstmals Projekte für Straßenkinder und -jugendliche. Im Rahmen des Innovationsfonds Eigenständige Jugendpolitik, Handlungsfeld Jugendsozialarbeit, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch für zwei weitere Jahre (2017 und 2018) vier Modellprojekte mit einem Fördervolumen von insgesamt 400.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. 124.133 Take further steps in fighting against domestic violence, including by raising public awareness (Estonia); Accepted. 2013 wurde das bundesweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” für betroffene Frauen, deren soziales Umfeld sowie Fachkräfte freigeschaltet. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr, mehrsprachig, barrierefrei, anonym und kostenfrei zu erreichen und vermittelt auf Wunsch in das örtliche Hilfesystem. Die (mehrsprachigen) Informationsmaterialien des Hilfetelefons werden breit angenommen. Insgesamt verzeichnete das Hilfetelefon in den ersten drei Jahren seines Bestehens rund 155.000 Kontakte und 72.000 Beratungen. 124.135 Intensify the implementation of the Second Plan of Action combating violence against women, in particular for women in a vulnerable situation (Chile); Accepted. Der zweite Aktionsplan der Bunderegierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde mit 135 Maßnahmen vollständig umgesetzt. Die Wirkungen der Maßnahmen, darunter das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, sind von anhaltender Dauer. Hierzu wird auch auf den 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Kapitel A 3, verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.137 Increase the protection of women against violence particularly those of immigrant background, by, inter alia, strengthening their access to counselling and support services nationwide (Slovakia); Accepted. Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit und steht daher auch Frauen mit Migrationshintergrund zu. Die Bundesregierung hat sich zudem engagiert durch ‐ den Ausbau der Förderung der Folteropferzentren, und ‐ die Förderung der Schulung und Koordination in der Flüchtlingshilfe der Wohlfahrtsverbände sowie der islamischen Verbände Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Vernetzungsstellen Frauenhauskoordinierung (FHK), Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) unterstützen ihre Mitgliedsorganisationen bei der Beratung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund u. a. durch: ‐ fachliche und rechtliche Stärkung der Wissens- und Handlungsbasis der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für die bedarfsgerechte Unterstützung gewaltbetroffener und traumatisierter Frauen mit Fluchterfahrungen; ‐ Beförderung von Netzwerkarbeit zwischen Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Flüchtlings- und Migrationsberatung in den Regionen zur besseren Versorgung von gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen und ihren Kindern; ‐ langfristige Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung gewaltbetroffener geflüchteter Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt; und ‐ Identifizierung und Unterstützung von Menschenhandelsbetroffenen im Kontext von Flüchtlingsschutz und Asyl. Die Bundesregierung will die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung eines adäquaten Schutzes von Frauen, Kindern und weiteren besonders schutzbedürftigen Personengruppen vor Gewalt unterstützen und setzt hierzu ein umfassendes Konzept zum Schutz von geflüchteten Frauen und ihren Kindern um. Hierzu gehören insbesondere: ‐ Das KfW-Programm "Schutz in Flüchtlingsunterkünften"; gestartet am 31. März 2016 mit Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. ‐ Die Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften von BMFSFJ, UNICEF, BAGFW, PLAN, Save the Children und weiteren Partnern, gestartet am 1. April 2016. ‐ Die gezielte Information von geflüchteten Frauen in den relevanten Sprachen über bestehende Hilfsangebote für besonders schutzbedürftige Personengruppen. Hierbei spielen insbesondere die mehrsprachigen Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ eine wichtige Rolle, die vermehrt sowohl von geflüchteten Frauen als auch von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Einrichtungen für Geflüchtete in Anspruch genommen werden. Das BMFSFJ hat einen mehrsprachigen Flyer mit einer Information zu den bundesweiten Beratungsangeboten – u. a. den Hilfetelefonen – herausgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.138 Take appropriate measures to ensure equal protection for all victims of human trafficking for sexual exploitation under the age of eighteen years (Liechtenstein); Accepted. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird derzeit ein bundesweites Kooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“ erarbeitet. Ziel ist unter anderem die Gewährleistung adäquater Schutz- und umfassender Hilfsmaßnahmen für potenziell und tatsächlich Betroffene des Kinderhandels. Eine gute und effektive Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Fachberatungsstellen, Polizei und Staatsanwaltschaft ist dabei wichtig, ebenso geeignete Verfahren zum Schutz der Betroffenen. Zudem hat die Bund-Länder- Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ des BMFSFJ im Jahr 2016 die Unterarbeitsgruppe „Handel mit Kindern/Tourismus und Internationale Kooperation“ eingerichtet, die sich unter anderem mit dem Thema sexuelle Ausbeutung befasst und die gemeinsam mit Expertinnen und Experten das Kooperationspapier erarbeitet. 124.139, 124.140, 124.147 124.139. Intensify further efforts to prevent and combat human trafficking and to protect its victims (Cambodia); 124.140. Continue its efforts against human trafficking (Costa Rica); 124.147. Continue its efforts in the field of human trafficking and most importantly facilitate access to justice for the victims (Greece); Accepted. In Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen wird auf die Ausführungen zu Punkt 124.138 verwiesen sowie auf den 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, Kapitel A 3. Am 15. Oktober 2016 trat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft. Das Gesetz enthält eine Neufassung der strafrechtlichen Vorschriften zum Menschenhandel und die zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der legalen Prostitution und zum Schutz der dort tätigen Personen vor Ausbeutung, Zwangsprostitution und Menschenhandel hat der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess wurde am 27. Oktober 2016 abgeschlossen. Das Gesetz wird am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Mit dem Gesetz zu Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (2015) und dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes (2015) sind weitere Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel, die Inhaber des Aufenthaltstitels nach § 25 Absatz 4a AufenthG sind, in Kraft getreten. Deutschland stellte sich in den Jahren 2014/2015 erstmals der Überprüfung durch die mit der Europarats-Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzte unabhängige Sachverständigengruppe (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings – GRETA). Auf den Bericht des GRETA-Ausschusses über Deutschland vom Juni 2015 (GRETA(2015)10) wird verwiesen. Die Empfehlungen der Sachverständigengruppe sowie des Ausschusses der Vertragsparteien geben wertvolle Hinweise zur weiteren Verbesserung des Kampfes gegen den Menschenhandel. Die Bundesregierung wird im Juni 2017 dem Europarat Bericht über die Umsetzung erstatten. Ergänzend wird auf den 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, insb. Kapitel A 3 verwiesen. 124.141 Safeguard the rights of victims of human trafficking consistent with its human rights obligations (India); Accepted. Auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.139, 124.140 und 124.147 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.142 Take comprehensive measures to combat paedophilia and the rise in child prostitution (Belarus); Accepted. Seit 2005 wird das Forschungs- und Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ umgesetzt. Ziel ist es, Menschen mit pädosexuellen Präferenzen therapeutische Maßnahmen anzubieten, um Übergriffen auf Minderjährige vorzubeugen. Das Angebot wurde zu einem bundesweiten Präventionsnetzwerk mit über zehn Standorten ausgebaut und wird durch den Bund und die Länder unterstützt. Darüber hinaus stärkt das BMFSFJ seit 2014 die primäre Prävention von sexueller Gewalt durch die Einrichtung von neuen Diagnostik- und Behandlungsangeboten für sexuell auffällige Jugendliche. Gerade in dieser Altersgruppe ist es notwendig, früh und gezielt therapeutische Maßnahmen zu ergreifen. Dieses zusätzliche Projekt ist Teil des 2014 erarbeiteten Gesamtkonzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Empfehlung 124.138 verwiesen. 124.143 Ensure that the trial regarding National Socialist Underground network are easily observed and that all allegations about National Socialist Underground network are investigated (Turkey); Accepted. Die Durchführung des Strafverfahrens obliegt dem dafür zuständigen unabhängigen Gericht. 124.144 Avoid the practice of preventive detention or use such type of detention as a measure of last resort (Hungary); Accepted. The criminal justice system already considers preventive detention to be a last resort, thus each individual case must be carefully reviewed in order to ensure that the applicable stringent requirements are met. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen. 124.145 Introduce independent and effective legal and professional supervision of the Youth Office (Jugendamt) and ensure that the Jugendamt decisions be in conformity with binding international norms, including the rulings of the European Court of Human Rights (Turkey); Accepted. It is already possible to have decisions taken by the Youth Welfare Office examined by a court to verify their compliance with applicable German law and also with the European Court of Human Rights’ rulings with regard to the provisions of the European Convention on Human Rights. Die Jugendämter selbst sind als Behörden bei ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden. Sie unterstehen zunächst einer verwaltungsbehördlichen Rechtsaufsicht, die sich im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland im Einzelnen nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes richtet. Die Entscheidungen der Jugendämter können zudem von unabhängigen Gerichten überprüft werden (vgl. auch die Antworten auf die Empfehlungen 124.49 und 124.146). Die Gerichte haben bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit unter anderem die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK (in ihrer Auslegung durch den EGMR) zu berücksichtigen, die geltendes deutsches Bundesrecht ist und zudem aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Auslegung der Grundrechte zu berücksichtigen ist. 124.148 Ensure that perpetrators of violence, including against non-ethnic Germans, are identified and prosecuted to the fullest extent of the law (United States of America); Accepted. Die Strafverfolgung fällt in die Zuständigkeit der Länder. 124.151 Be more proactive in promoting and protecting freedom of religion and belief, including in preventing hate speech, racist propaganda and ethnic profiling (Indonesia); Accepted. Freedom of religion or belief is already comprehensively protected in Germany. This also involves preventive measures. Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Bundestagsdrucksache 18/8740 vom 9. Juni 2016) verwiesen, der auch umfassende Ausführungen zur Situation in Deutschland enthält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.152 Put an end to the violations of the rights to peaceful assembly and freedom of expression, torture and other ill-treatment (Democratic People's Republic of Korea); Accepted. Germany attaches great importance to freedom of opinion or assembly as well as to the ban on torture and abuse. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen. 124.153 Take actions to avoid labour discrimination based on age, particularly against young people and the elderly, as well as promote actions to reduce prejudices based on the life cycle (Mexico); Accepted. The General Equal Treatment Act already prohibits discrimination on the grounds of age. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe sowie auf die Antwort auf die Empfehlung 124.113 wird verwiesen. 124.154 Take necessary measures to enforce anti-racist laws in the labour market (Pakistan); Accepted. The General Equal Treatment Act already prohibits discrimination on the grounds of race or ethnic background. Auf die Antwort auf Empfehlung 124.116 wird verwiesen. 124.158, 124.159 124.158. Take further measures to provide women and men with equal opportunities in the labour market for example by improving the availability, affordability and quality of childcare (Finland); 124.159. Increase public awareness about equal career opportunities and undertake measures to increase the availability of childcare facilities that will enable women to fully participate in the labour market (Slovenia); Accepted. Since 1 August 2013 childcare for all children from the age of one year is a legal entitlement. Um für alle Kinder in Deutschland gleiche Bildungschancen zu schaffen und damit Eltern, Familie und Beruf besser vereinbaren können, wird der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter fortgesetzt. Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Damit sollen 100.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Seit 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem Alter von einem Jahr. Darüber hinaus fördern Bundesprogramme eine bessere Qualität der Kindertagesbetreuung sowie flexiblere Betreuungszeiten. Daneben wird auf die Antwort auf Empfehlung 124.74 verwiesen. 124.161 Strengthen measures to bridge the wage gap between women and men, including in the private sector (Sri Lanka); Accepted. In Germany the General Equal Treatment Act prohibits discrimination on the basis of gender (sections 1, 7 (1)) and obliges employers to prevent und put an end to discrimination (section 12). The Federal Government can only directly intervene with regard to wage formation in the public sector. However,” it has provided companies with the analysis programme “Logib-D that they can use to investigate wage disparities, identify determining factors for these disparaties and develop ideas on how to overcome them. Die folgenden Initiativen zielten gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern darauf ab, für das Thema zu sensibilisieren und relevante Akteure zu mobilisieren: ‐ Equal Pay Day (EPD) ‐ LandFrauenStimmen für die Zukunft ‐ Gleicher Lohn – eg-check ‐ 4. gb-check ‐ ILO-Equity-Broschüre für Unternehmen in Deutsch Weitere Informationen auch zur statistischen Bedeutung des Gender Pay Gap und der Ursachen finden sich im kombinierten siebten und achten Bericht der Bundesrepublik Deutschlands zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Bundestagsdrucksache 18/5100) und im sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschlands nach Artikel 16 und 17 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 2016 (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema- Internationales/anhang-sechster-staatenbericht.html). Basierend auch auf diesen Erfahrungen wurde der Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen am 30. März 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 12. Mai 2017 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.162 Concretize equal pay of women and men as soon as possible (Burundi); Accepted. Experts’ reports have revealed an adjusted pay gap of 7%. The experts interpreted this value as the upper limit, as the adjusted gender pay gap could prove to be lower if further factors which can affect pay – such as data on the real extent of work experience and career interruptions – had been available for analysis. Auf die Antwort auf die Empfehlung 124.161 wird verwiesen. 124.164 Enhance both federal and regional measures to promote equal pay for equal work and to facilitate women’s return to their career paths after childbirth (Sweden); Accepted. The Federal Government has promoted Equal Pay Day since 2008. In 2013 an Equal Pay Day Forum started to make the issue of equal pay visible throughout the year, including at the federal level. Mit dem Equal Pay Day (EPD) wird jährlich eine Aktionskampagne ausgetragen, um die Zivilgesellschaft auf die Problematik der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede aufmerksam zu machen. Die Anzahl der bisher über 1.000 Aktionen sowie das mediale Interesse steigen von Jahr zu Jahr stetig. In Kooperation mit dem Deutschen Landfrauenverband wird u. a. derzeit ein Projekt durchgeführt, das die Einkommensunterschiede im ländlichen Raum in den Blick nimmt. Aufgrund der sehr guten Resonanz sollen das Projekt in 2017 fortgeführt und weitere Multiplikatorinnen für das Thema gewonnen werden. Zur Erleichterung der Rückkehr in den Beruf nach der Geburt eines Kindes siehe auch die Antwort auf die Empfehlung 124.74 ff. 124.165 Provide, in accordance with its obligation under international human rights law instruments, effective protection for the family as the fundamental and natural unit of society (Egypt); Accepted. In Germany families enjoy special protection. This protection covers families in all their diverse forms. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.166 Continue to promote the right to access to water (Bangladesh); Accepted. Deutschland setzt sich gemeinsam mit Spanien traditionell für die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung (MRWS) ein. Im November 2015 gelang es, im 3. Ausschuss der VN- Generalversammlung erstmals eine Definition der MRWS in einer Resolution zu verankern und eine semantische Trennung beider Rechte („the human rights to safe water and sanitation“) durchzusetzen, womit dem Recht auf Sanitärversorgung stärkere Aufmerksamkeit zu Teil werden soll. Deutschland unterstützt auch weiterhin das im Jahr 2008 geschaffene Mandat des Sonderberichterstatters für die MRWS – nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich mit Side-Events in Genf und New York. Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat bis 2030 jährlich für zehn Millionen Menschen Zugang zu Trinkwasser zu schaffen. Deutsche, menschenrechtsbasierte Entwicklungspolitik unterstützt die Umsetzung des Rechts auf Wasser in den Partnerländern. Das Recht auf Wasser verlangt von Regierungen, gerade für Menschen in Armut Wasser bereitzustellen. In Kenia und Sambia haben die Regierungen beispielsweise begonnen, ihre Wasserpolitiken darauf auszurichten. Durch den von der dt. Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit unterstützten Wasser-Treuhandfonds (Water Services Trust Fund, WSTF) konnten in Kenia seit 2007 1,6 Millionen Menschen mit Trinkwasser und 200.000 mit Sanitäreinrichtungen versorgt werden. In Sambia wird seit 2016 ein Vorhaben zur Verbesserung der Sanitärversorgung von 1,5 Millionen Armen in der Hauptstadt Lusaka umgesetzt. Damit werden zentrale Aspekte des Menschenrechts erfüllt: Der Zugang zu sauberem Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen. Für eine detaillierte Darstellung des Engagements seit 2013 wird auf den 11. und 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, insbesondere die jeweiligen Teile B 5 verwiesen. 124.167 Redouble efforts to ensure that girls and boys have an education with equal opportunities in terms of professional career, as well as to eliminate the difference in the remuneration of men and women (Peru); Accepted. In Germany boys and girls already have fully equal educational opportunities. For many years the Federal Government has been supporting social partners in how to apply the fundamental principle of equal pay for equal work and work of equal value with the manual “Fair P(l)ay – Equal Pay for Women and Men”, published in 2007. Zur Frage der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen wird auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.161ff verwiesen. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. 124.168 Fully respect the choices of parents concerning the education of their children in accordance with arts. 14 and 18 of the Convention on the Rights of the Child (Holy See); Accepted. In Deutschland werden Entscheidungen von Eltern zur Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit Art. 14 und 18 der Kinderrechtskonvention bereits respektiert. Im Gesetz über die religiöse Kindererziehung ist das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung als Bestandteil der Personensorge geregelt. Deutschland hält innerhalb des Kinder- und Jugendhilfesystems auch bereits vielfältige Unterstützungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche bereit. Umfangreiche und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern sind vorhanden und werden weiter ausgebaut. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass unter den Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern auch zahlreiche Einrichtungen und Angebote konfessioneller Kindertageseinrichtungen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.169 Federal and State Governments, in consultation with civil society, broaden and intensify existing human rights training in schools as well as the routine training of police, security, prison and health personnel, and set up a monitoring and evaluation mechanism to assess progress (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland); Accepted. Human rights education is embedded in state school curriculums. It is constantly reviewed, as is human rights basic and further training in the Federal Police. Additional monitoring is not necessary. Fragen von Polizei, Justizvollzug, Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die bundesrechtlichen Ausbildungsregelungen für ärztliche und andere Heilberufe beinhalten die Vermittlung allgemeiner berufsund patientenrechtlicher Kenntnisse und lassen es zu, die Thematik der Menschenrechte in den konkreten Ausbildungen aufzugreifen. Für den Vollzug der Ausbildungen sind die Bundesländer zuständig, die Ausgestaltung der konkreten Ausbildungspläne/Curricula erfolgt durch die Schulen/Hochschulen. Die Bundespolizei führt die Menschenrechtsausbildung als festen Teil in der Ausbildung und in der berufsbegleitenden Fortbildung durch. 124.170 Continue to adopt the necessary measures for the school enrolment of migrants’ children to be mandatory in all federal states in accordance with national legislation and local commitments (Chile); Accepted. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. 124.171 Include the promotion of multiculturalism in education curricula, including by sensitizing teachers to work in a multicultural environment (Indonesia); Accepted. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.173 Continue its efforts to lower unemployment rate of persons with disabilities (Peru); Accepted. Die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Die Situation bei der Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen ist noch nicht zufriedenstellend, bessert sich aber aktuell. Seit rund einem Jahr sinkt die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen stärker als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Trotz dieses guten Trends ist die Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter eine wichtige arbeitsmarktpolitische Aufgabe und ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die Sozialgesetzbücher enthalten ein breites Förderinstrumentarium für behinderte und schwerbehinderte Menschen, das dafür da ist, jeden Menschen mit Behinderung entsprechend seinem individuellen Leistungsvermögen durch passgenaue Leistungen und Förderungen die für ihn größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Das Instrumentarium wird kontinuierlich ausgebaut. Mit dem Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz werden sowohl die Möglichkeiten für eine Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen als auch die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestärkt. Neben höheren Freibeträgen bei Einkommen und Vermögen für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege werden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen u. a. durch ein neues Budget für Arbeit, das Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber und Unterstützungsleistungen für die Beschäftigten (Coaching) umfasst, verbessert. Damit eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich wird, sind über gesetzliche Aktivitäten hinaus gezielt ergänzende Hilfen und Maßnahmen notwendig. In diesem Kontext hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Teilhabechancen schwerbehinderter Menschen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention zahlreiche Initiativen und Aktivitäten auf den Weg gebracht. Auch im weiterentwickelten NAP 2.0 liegt ein besonderer Schwerpunkt erneut auf Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Beispielhaft wird Folgendes aufgeführt: ‐ Mit der Initiative Inklusion, die ein Volumen von 140 Millionen Euro hat, wird die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, die betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, Arbeitsplätze für ältere arbeitslose und arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen sowie die Inklusionskompetenz von Kammern der Wirtschaft gefördert. ‐ Das Ziel einer weiteren Initiative ist es, im Dialog den Bewusstseinswandel bei den Arbeitgebern für den Inklusionsgedanken zu fördern. ‐ Mit einem Volumen von 80 Mio. Euro setzt die Bundesregierung ein Programm mit dem Ziel um, fortschrittliche Konzepte der der Träger der Arbeitsvermittlung zu fördern, um Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. ‐ Im Rahmen eines weiteren Programms wird mit 150 Mio. Euro das Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebot in Integrationsbetrieben ausgebaut. Zusätzlich wird auf den Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN-Behindertenrechtskonvention (Bundestagsdrucksache 18/9000 vom 29. Juni 2016) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.174 Further strengthen its compliance with the Convention on the Rights of Persons with Disabilities, by implementing the concept of reasonable accommodation recognized in Article 2, as well as paying a special attention to the needs of girls and women with disabilities (Spain); Accepted. Die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (siehe Empfehlung 124.175) zielt u. a. darauf ab, die besonderen Bedarfe von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Mit dem Gesetz soll insbesondere dafür sensibilisiert werden, dass Frauen mit Behinderungen Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe, namentlich wegen ihrer Behinderung und wegen ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Das Gesetz ermöglicht besondere Maßnahmen, um die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen mit Behinderungen durchzusetzen. Darüber hinaus erklärt das geänderte BGG, dass eine Diskriminierung im Sinne des BGG vorliegt, wenn einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen verweigert werden. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und die die Träger öffentlicher Gewalt nach § 1 Absatz 2 BGG nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten. Das Gesetz gilt nur für die Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene. Die Bundesregierung fördert seit dem 1. Oktober 2016 für drei Jahre das Projekt "Bundes-Netzwerk für Frauenbeauftragte in Einrichtungen". Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten Vernetzungsstruktur für Frauenbeauftragte in Einrichtungen, ihre Unterstützerinnen und Trainerinnen. Mit Abschluss des ebenfalls vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes "Frauenbeauftragte in Einrichtungen: Eine Idee macht Schule!" gibt es heute etwa 80 amtierende und aktuell in Ausbildung befindliche Frauenbeauftragte und 20 Trainerinnen- Tandems für Frauenbeauftragte aus zehn Bundesländern. Das ist eine wichtige Grundlage für die zum 1. Januar 2017 erfolgte gesetzliche Festschreibung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen durch die Novellierung der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Projekt "Politische Interessenvertretung behinderter Frauen - Gleichberechtigte Teilhabechancen und Schutzmaßnahmen bei Gewalt" im Weibernetz e. V. zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Hinblick auf Frauen mit Behinderungen und ihrem Schutz vor Gewalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.175 Extend legal requirements of barrier-free access for persons with disabilities to private entities that provide goods and services to the public (United States of America); Accepted. The laws of equality for the disabled at the federal and state levels contain provisions on ensuring comprehensive accessibility in the public sector. In the private sector the Law on Equality of Opportunity for the Disabled (BGG) established an instrument to help set targets. Target agreements on ensuring comprehensive accessibility in the private sector should be concluded by organisations of people with disabilities and companies or business associations in their relevant industries. An evaluation of the BGG is currently reviewing whether or not the instrument of target agreements has proved to be useful. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757), mit dem im Kern das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) novelliert wurde, ist am 27. Juli 2016 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die “Bundesfachstelle Barrierefreiheit” neu errichtet. Neben anderen Aufgaben berät die Bundesfachstelle Wirtschaft, Verbände und die Zivilgesellschaft , wie sie Zielvereinbarungen im Privatsektor umsetzen können. Die Novellierung des BGG dient zudem dazu, Träger öffentlicher Gewalt zu verpflichten, gegenüber privaten Einrichtungen, an denen sie beteiligt sind oder die öffentliche Gelder beziehen, darauf hinzuwirken, dass die Ziele des BGG auch von diesen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Zur Herstellung von Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich gelten darüber hinaus einzelne sektorale Rechtsakte, hier sind u. a. das Personenbeförderungsgesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Filmfördergesetz zu nennen. Bei der Novellierung des Rechts zum öffentlichen Vergabewesen wurden Aspekte der Barrierefreiheit und die Kriterien des Universellen Designs nach den Vorgaben der EU-Vergaberechtsrichtlinien berücksichtigt. Weitere Regelungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sind enthalten im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (dieses Gesetz dient der Umsetzung der novellierten EU-Pauschalreiserichtlinie) und im Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Durchführungsgesetz). Beide Gesetze befinden sich in der parlamentarischen Behandlung und sollten in Kürze verabschiedet werden. Bei der Erarbeitung all dieser Rechtsakte wurden die Verbände von Menschen mit Behinderungen in der Anhörung beteiligt. Des Weiteren sorgen auch untergesetzliche Maßnahmen der Bundesregierung, z. B. im Tourismusbereich, in den letzten Jahren zunehmend für einen positiven Bewusstseinswandel der Branche hin zu einem möglichst barrierefreien „Tourismus für Alle“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.176 Ensure nationwide access to barrier-free protection and support facilities for women with disabilities affected by violence (Austria); Accepted. Germany will undertake all efforts to provide women who are victims of violence with barrier-free access to protection and support mechanisms. Der barrierefreie Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt ist integraler Bestandteil der Regierungsarbeit in Deutschland. In diesem Zusammenhang werden auf Bundesebene zahlreiche Maßnahmen durchgeführt (z. B. gezielte Maßnahmen, um Gewalt zu verhindern, Beratung und Unterstützungsleistungen). Um Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, fördert die Bundesregierung ein bundesweites Modellprojekt „Beraten und Stärken“. Die Bundesregierung verfolgt ferner das Ziel, die Maßnahmen und Strategien besser zu koordinieren. Daher wurden im Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN- Behindertenrechtskonvention u. a. Bund-Länder-Gespräche zum Gewaltschutz von Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen, verankert, die eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation und die Identifizierung etwaiger Handlungsbedarfe ermöglichen sollen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden in den Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte eingeführt. Denn Frauen mit Beeinträchtigungen sind besonders vulnerabel und benötigen besonderen Schutz. Aufgabe der Frauenbeauftragten ist die Vertretung der Interessen der behinderten Frauen gegenüber der Werkstattleitung insbesondere in den Bereichen: ‐ Gleichstellung von Frauen und Männern, ‐ Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung ‐ Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. ‐ Wahlberechtigt sind alle weiblichen Werkstattbeschäftigten. 124.177 Provide effective protection and complaint mechanisms to persons with disabilities living in specialized centres (Austria); Accepted. In Deutschland existieren bereits verschiedene Schutz- und Beschwerdemechanismen. So dient beispielsweise das Verfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis für bzw. zur Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe u. a. der Gewährleistung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen. Die Erteilung der Betriebserlaubnis knüpft u. a. daran an, dass zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Die bestehenden Gesetze sehen unterschiedliche Besuchsmechanismen und Sanktionen mit Blick auf Langzeitpflegeeinrichtungen vor. Ergänzend wird auf die Antwort auf Empfehlung 124.176 verwiesen. 124.178 Continue its programmes for improving the social inclusion of children and youth with disabilities (Ecuador); Accepted. Es wird auf die entsprechenden Passagen in dem Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10940), auf den Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN- Behindertenrechtskonvention (Bundestagsdrucksache 18/9000) sowie auf den Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Deutschland (Bundestagsdrucksache. 18/11050 vom 1. Februar 2017) verwiesen. Fragen von Erziehung und Bildung fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.179, 124.180, 124.181 124.179. Further promote pursued policies and programmes with regard to the social integration of the Roma and Sinti communities, by promoting their further access to education, the labour market, housing and health care services (Slovakia); 124.180. Ensure equal access to employment, housing and education to ethnic minorities, especially women (Namibia); 124.181. Take steps to integrate minority communities in Germany by promoting their access to education, housing, employment and health care (India); Accepted. Religious and ethnic minorities, particularly women and children, are already protected in Germany. Die Themen Wohnraum, Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge stellen die vier Schwerpunkte der EU-Roma-Strategie dar. Maßnahmen zu diesen Bereichen sowie zur Bekämpfung des Antiziganismus ergeben sich aus dem jährlichen Fortschrittsbericht Deutschlands zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie. Die Berichte sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Nationale -Minderheiten/Nationale-Minderheiten-Deutschland/Deutsche- Sinti-und-Roma/deutsche-sinti-und-roma_node.html Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Empfehlungen 124.57ff und 124.120 verwiesen. Für den Zugang von Sinti und Roma, die Staatsangehörige von EU- Mitgliedstaaten sind, zu steuerfinanzierten Sozialleistungen in Deutschland sind die unionsrechtlichen Vorschriften in der Richtlinie 2004/38/EG („Freizügigkeitsrichtlinie“) von Bedeutung. Diese sieht einen Gleichbehandlungsanspruch für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und ihren Familienangehörigen vor. Zugleich erlaubt sie den Mitgliedstaaten davon abzusehen , anderen Personen als Arbeitnehmern oder Selbständigen, oder Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, oder Personen mit Daueraufenthaltsrecht während der ersten drei Monate des Aufenthalts oder während eines längeren Zeitraums der Arbeitsuche einen Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen zu gewähren. Die betreffenden Leistungsansprüche sind entsprechend dem unionsrechtlichen Rahmen im SGB II und SGB XII konkretisiert. 124.182 Continue its efforts regarding the integration of the Muslim population in Germany, while at the same time ensuring the enjoyment of their human rights, including the right to religion (Jordan); Accepted. At the German Islam Conference in particular, representatives of the state and Muslims living in Germany cooperate to facilitate the integration of the around four million Muslims in Germany. Die religiöse und soziale Teilhabe von Muslimen in Deutschland zu fördern, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie hat dabei in den vergangenen Jahren auf der Grundlage der Ergebnisse der Deutschen Islam Konferenz gute Fortschritte erzielt. So wird mittlerweile in vielen Bundesländern islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eingeführt und es wurden Zentren für islamische Theologie an mehreren Universitäten eingerichtet, um nur zwei zentrale Beispiele zu nennen. Die Deutsche Islam Konferenz konzentriert sich in dieser Legislaturperiode (seit 2014) auf Themen der religionsrechtlichen und gesellschaftlichen Teilhabe der Muslime und ihrer Organisationen. Schwerpunktthemen sind zunächst die Wohlfahrtspflege von und für Muslime sowie die islamische Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen. Allgemeine Themen der Integration oder der öffentlichen Sicherheit sind hingegen nicht mehr Bestandteil der Islam Konferenz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.183, 124.184, 124.190, 124.191, 124.194 124.183. Continue to work on protecting the rights of migrants, especially the children of migrants (Nigeria); 124.184. Continue improving the protection of human rights of migrants in the health, legal, social, education, economic and labour fields (Holy See); 124.190. Continue its efforts to promote equal opportunities of those with migrant background and for their participation in the social, economic and cultural life in Germany (Saudi Arabia); 124.191. Continue protecting and promoting the rights of migrants (Senegal); 124.194. Ensure the protection of migrants, refugees and their families in accordance with international standards (Belarus); Accepted. Both the Basic Law as well as regulations pursuant to ordinary law provide for full protection of the rights of migrants and in particular also the rights of migrants’ children. This legal protection is consistently upheld in the application of the law and court rulings. Auf die Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe wird verwiesen. Ergänzend: Im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ haben die Bundesregierung und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet und veröffentlicht (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=226884.html). Diese Mindeststandards bilden erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Sie sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft gelten. Seit 2016 fördert die Bundesregierung im Rahmen der Initiative in insgesamt 25 Einrichtungen bundesweit zusätzliche Koordinatorenstellen für Gewaltschutz. Das Programm wird in 2017 auf weitere 75 Einrichtungen ausgeweitet. Auch hat die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW- Bankengruppe ein Förderprogramm aufgelegt zur Finanzierung baulicher Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzkonzepten für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften. Hierzu zählen u. a. abschließbare Wohneinheiten sowie nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, geflüchtete Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften über ihre Rechte und bestehende Beratungs- und Schutzangebote in Deutschland zu informieren, darunter das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ und das „Hilfetelefon Schwangere in Not“. Beide Hilfetelefone bieten an allen Tagen im Jahr rund um die Uhr Beratung in 15 Sprachen an. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Chancengleichheit sowie die Partizipation bzw. gesellschaftliche Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie von Migrantinnen und geflüchteten Frauen mit einer Vielzahl von Projekten und Programmen. Beispielhaft werden folgende Programme und Projekte genannt: ‐ „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, ‐ Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“, ‐ Gleichstellungspolitisches Modellprogramm zur Arbeitsmarktintegration weiblicher Flüchtlinge, ‐ „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“, ‐ die Jugendmigrationsdienste, ‐ „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, ‐ ESF-Bundesprogramm Elternchance II ‐ Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ‐ Projekt „It‘s Our Turn, Politik braucht Vielfalt. Politik braucht Dich!". Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/12924 Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.186, 124.187 124.186. Do not criminalize undocumented migration and reduce administrative detention to a minimum (Mexico); 124.187. Reconsider its decision to continue imposing criminal sanctions against irregular migration (Philippines); The recommendations are accepted in part. The Residence Act and thus also the punishment of illegal residency provide for measured management of immigration in Germany. Detention pending deportation is only resorted to when necessary, and for the shortest possible duration. The German authorities are legally bound to carry out deportations as swiftly as possible. Deutschland verfolgt illegale Einwanderung und illegalen Aufenthalt strafrechtlich im Einklang mit völkerrechtlichen Vorschriften. 124.188 Continue to ensure that no individuals are exposed to the danger of torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment when extraditing or deporting illegal migrants (Namibia); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung Nr. 124.125 wird verwiesen. Das anwendbare Recht, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), bekräftigt den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung. Damit ist sichergestellt, dass niemand durch Zurückweisung der Gefahr von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt ist. 124.192 Continue its efforts to change the perception of the general public and government officials, vis-à-vis minorities (Thailand); Accepted. Auf die Antwort auf die Empfehlung Nr. 124.76 wird verwiesen. 124.195, 124.196, 124.197 124.195. Adopt safeguards to ensure that asylum seekers are not returned to countries where they will face persecution (Sierra Leone); 124.196. Take into consideration the full spectrum of international refugee and human rights law and standards when considering issues related to asylum seekers (Brazil); 124.197. Pay particular attention to refugees especially during placement and the detention of asylum seekers and ensure that account is taken of the principle of the best interests of the rights of the child in any decision relating to asylum seeking minors (France); Accepted. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) basiert auf einer vollumfänglichen Anwendung des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, ergänzt durch das New Yorker Protokoll vom 31. Januar 1967, und steht damit im Einklang mit dem Völkerrecht. Die Regeln zum Flüchtlingsstatus werden durch subsidiäre Schutzformen ergänzt. Damit ist sichergestellt, dass Personen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe geflohen sind, oder denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, einen Schutzstatus bekommen. Die Normen des GEAS, die den Flüchtlingsstatus und den subsidiären Schutz regeln (Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 – sog. Qualifikations- RL), sind in Deutschland vollumfänglich im nationalen Recht (§§ 3 und 4 Asylgesetz) umgesetzt. Das GEAS respektiert die Menschenwürde und das Recht auf Asyl der Antragsteller. Seine Regelungen stellen zudem sicher, dass die Mitgliedstaaten bei seiner Umsetzung das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen . Deutschland richtet bereits erhöhte Aufmerksamkeit auf die spezifische Situation und die Bedarfslage von unbegleiteten Minderjährigen. Durch das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde zuletzt auch die Situation junger unbegleiteter Minderjähriger bundesweit verbessert, ihre Rechte gestärkt und sichergestellt, dass sie – dem Kindeswohl entsprechend – bedarfsgerecht untergebracht, versorgt und betreut werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nr. Text der Empfehlungen gemäß dem Bericht der UPR- Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9) Text der Antwort auf den Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (A/HRC/24/9/Add.1) Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen 124.198, 124.199, 124.200 124.198. Ensure that the laws of the high level regulating the fight against terrorism are consistent with international standards of human rights protection (Mexico); 124.199. Ensure that its counter-terrorism efforts are in compliance with international human rights obligations (Pakistan); 124.200. Adopt effective measures to protect human rights in executing counterterrorism policy (Democratic People's Republic of Korea). Accepted. Deutschland ist ebenso wie andere europäische Staaten unmittelbar durch den internationalen Terrorismus bedroht. Die Anforderungen an den Staat für den Schutz seiner Bürger sind hoch. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung die Achtung und Wahrung der Menschenrechte auch bei Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung als grundlegend an. Dazu hat die Bundesregierung in ihrem 12. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, die in Grund- und Menschenrechte eingreifen, nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig sind. Demokratische Legitimation und parlamentarische Kontrolle sind auch in diesem Kontext Eckpfeiler eines effektiven Menschenrechtsschutzes. Die Wahrung der Menschen- und Grundrechte bei der Terrorismusbekämpfung in Deutschland wird nicht nur durch regierungsinterne Maßnahmen sowie die parlamentarische und die gerichtliche Kontrolle gewährleistet, sondern in ganz erheblichem Maße auch durch einen zivilgesellschaftlichen Dialog, für den sich die Bundesregierung intensiv einsetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/12924 Anhang Übersicht ausgewählter menschenrechtspolitisch relevanter Berichte der Bundesregierung und Staatenberichte Deutschlands seit 2013 11. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, 1. März 2012 bis 28. Februar 2014, Bundestagsdrucksache Nr. 18/3494 vom 4. Dezember 2014 12. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, 1. März 2014 bis 30. September 2016, Bundestagsdrucksache Nr. 18/10800 vom 22. Dezember 2016 Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit , Bundestagsdrucksache Nr. 18/8740 vom 9. Juni 2016 Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Bundestagsdrucksache Nr. 18/5100 vom 5. Juni 2015 Antwort auf die „List of Issues“ des Ausschusses zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 2016 (CEDAW/C/DEU/Q/7-8/Add.1 sowie Annex) Pekingbericht: Response of the Government of the Federal Republic of Germany to the UNECE Questionnaire on the Implementation of the Beijing Declaration and Platform for Action (1995) and the Outcome Document of the 23rd Special Session of the General Assembly (2000) (www.unece. org/fileadmin/DAM/Gender/publication/Germany_-_2015_review_report_on_ the_implementation_of_Beijing_-_report_and_annex.pdf) Neunzehnter bis Zweiundzwanzigster Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD), 2013 (www.bmjv.de/DE/ Themen/Menschenrechte/VereinteNationen/Berichtsverfahren/Berichts verfahren_node.html) Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur VN-Konvention gegen das Verschwindenlassen, 2013 (www.bmjv.de/DE/Themen/Menschen rechte/VereinteNationen/Berichtsverfahren/Berichtsverfahren_node.html) Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschlands nach Artikel 16 und 17 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 2016 (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema- Internationales/sechster-staatenbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1) Jährliche Fortschrittsberichte Deutschlands zur EU-Roma-Strategie – Informationen von Deutschland über den Fortschritt bei der Umsetzung des Berichts „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ – 2015 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/NationaleMinderheiten/ Umsetzung_der_Roma_Strategie_in_D_2015.html?nn=3346998) Vierter Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten 2014 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ 2014/vierter_staatenbericht_25_2.pdf?__blob=publicationFile) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/12924 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fünfter Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 2013 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/fuenfter_ staatenbericht.pdf?__blob=publicationFile) Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Teilhabe, Chancengleichheit und Rechtsentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/10610 vom 9. Dezember 2016) Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10940 vom 20. Januar 2017) Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur VN-Behindertenrechtskonvention (Bundestagsdrucksache 18/9000 vom 29. Juni 2016) Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/11050 vom 1. Februar 2017) Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/11540 vom 15. März 2017) Die Umsetzung ausgewählter OSZE-Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie in Deutschland - Unabhängiger Evaluierungsbericht anlässlich des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 (www.auswaertiges-amt.de/cae/ servlet/contentblob/745924/publicationFile/220576/161012_DIMR_Bericht DE.pdf), sowie die Kommentierende Stellungnahme der zuständigen Ressorts zum unabhängigen Evaluierungsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Die Umsetzung ausgewählter OSZE-Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie in Deutschland (www.auswaertiges-amt. de/cae/servlet/contentblob/745928/publicationFile/220578/161012_DIMR_ KommDE.pdf) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333