Deutscher Bundestag Drucksache 18/1297 18. Wahlperiode 02.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1148 – Import von Energierohstoffen aus Kanada Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hat am 27. März 2014 auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem kanadischen Premierminister, Stephen Harper, eine „neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik“ angekündigt. Weiter sprach die Bundeskanzlerin davon, die Energieressourcen Kanadas in die „langfristige Orientierung“ einzubeziehen und bezeichnete Kanada als „rohstoffreiches Land“ und „sehr interessanten Partner“ (siehe dpa-Meldung „Kanada ,langfristig‘ in Energiepolitik einbeziehen – Kanzlerin und Harper rühmen Vorteile von Freihandelsabkommen“ vom 27. März 2014). Die Umweltauswirkungen des Abbaus von Bodenschätzen in Kanada werden jedoch von kanadischen und internationalen Umweltschutzorganisationen sowie großen Teilen der indigenen Bevölkerung stark kritisiert (www.greenpeace.de vom 6. Februar 2012 „Benzin aus Teersand – Bundesregierung unter Zugzwang “). Besonders die Gewinnung von Erdöl aus Teersand steht dabei aufgrund der umfassenden Vernichtung von Waldflächen, dem hohen Energieverbrauch sowie den Auswirkungen auf Flora und Fauna im Fokus der Kritik. Kanada hat sich im November 2011 auch aus dem Kyoto-Protokoll zurückgezogen (www.spiegel.de vom 13. Dezember 2011 „Kanada verabschiedet sich vom Kyoto-Protokoll“), da es die Erdölproduktion erklärtermaßen weiter steigern möchte. 1. Was hat die Bundesregierung konkret damit gemeint, eine „neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik“ vorzunehmen, und zu welchen konkreten Ergebnissen hat diese „neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik“ bisher geführt? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem kanadischen Premierminister Stephen Harper am 27. März 2014 u. a. ausgeführt: „Wir sind uns, glaube ich, über die verschiedenen RohstoffquelDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. April 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. len auf der Welt schon im Klaren. Zum Handel mit Rohstoffen gehört natürlich auch immer eine bestimmte Infrastruktur. Die ist im Augenblick an vielen Stellen noch nicht so da, wie wir das brauchen könnten. Angesichts dessen, wie die Diskussionen in Europa insgesamt verlaufen, glaube ich aber, dass es wegen der Drucksache 18/1297 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ereignisse durchaus eine neue Betrachtung der gesamten Energiepolitik geben wird. Wir haben zum Teil – das betrifft gar nicht so sehr Deutschland, sondern eher andere EU-Länder – eine sehr hohe Abhängigkeit von Rohstofflieferungen aus Russland, was Gas und Öl anbelangt. Deutschland ist, was das Erdgas anbelangt , nur zu 35 Prozent abhängig von russischem Erdgas […]. Insofern ist die Abhängigkeit bei uns noch längst nicht die höchste in Europa. Es geht hier aber auch um langfristige Orientierungen“ (Quelle: Stenographischer Bericht Pressekonferenz vom 27. März 2014). Die Aussage ist auch vor dem Hintergrund des Europäischen Rates am 20./21. März 2014 zu sehen. Der Europäische Rat hat die Europäische Kommission aufgefordert, bis Juni 2014 eine vertiefte Analyse zur europäischen Energieversorgungssicherheit vorzulegen. Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor. 2. Über welche Reserven und Ressourcen an Energierohstoffen verfügt Kanada nach Informationen der Bundesregierung, und die Importmenge welcher Energierohstoffe nach Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung zu erhöhen? Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe weist in der „Energiestudie 2013, Reserven, Ressourcen und Verfügbarkeit von Energierohstoffen“ vom Dezember 2013 für Kanada folgende Reserven und Ressourcen an Erdöl, Erdgas und Kohlen aus: * Datenstand 2012. Über den Bezug von Energierohstoffen entscheiden in Deutschland die einführenden Unternehmen. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Blick auf die Importmenge von Energierohstoffen zu verändern. 3. Welche Energierohstoffe importiert Deutschland derzeit aus Kanada, und wie stellt sich die Entwicklung der Importe über die letzten zehn Jahre dar (bitte nach Energieträgern, Jahren, Importvolumen in Tonnen und Warenwert aufschlüsseln)? Erdgas hat Deutschland im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2013 nicht aus Kanada importiert. Mineralöleinfuhren aus Kanada gab es in den zurückliegenden zehn Jahren lediglich in den Jahren 2008, 2010, 2011 und 2013. Die Mengen und den Warenwert zeigt die folgende Tabelle: Energieträger Reserven* Ressourcen* Erdöl (in Mio. t) 27 353 54 698 Erdgas (in Mrd. m³) 1 930 35 883 Hartkohle (in Mio. t) 4 346 183 260 Weichbraunkohle (in Mio. t) 2 236 118 270 Einfuhren von Mineralöl aus Kanada nach Deutschland Jahr Warenart Menge (in Tonnen) Warenwert (in Mio. €) 2008 Heizöl 35 449 17,9 2010 Rohöl 90 631 42,3 2011 Rohöl 298 544 181,8 Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2013 Rohöl 92 597 54,8 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1297 Die Steinkohleneinfuhr aus Kanada entwickelte sich wie folgt: * vorläufig. . vom Statistischen Bundesamt aufgrund der statistischen Geheimhaltung gesperrt. Quellen: Statistisches Bundesamt; Verein der Kohlenimporteure e. V. 4. Welche Rohstoffimporte aus welchen Ländern plant die Bundesregierung durch Importe aus Kanada zu substituieren, und mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung infolge einer Verschiebung der Importländer? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern, um Rohstoffimporte durch Importe aus Kanada zu substituieren. Sie verfügt über keine Informationen, inwieweit es künftig zu einer Verschiebung der Importländer aufgrund der Entscheidungen der Unternehmen bzw. veränderter Politiken der rohstoffexportierenden Länder kommen wird. 5. Welche rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung zu verändern, um die Importmengen kanadischer Energierohstoffe zu erhöhen? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern, um die Importmengen kanadischer Energierohstoffe zu erhöhen. 6. Welche Umweltauswirkungen des Abbaus von Teersand in Kanada sind der Bundesregierung bekannt, und welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung verfolgt die Berichte über die Umweltauswirkungen des Abbaus von Teersanden im offenen Abbau. Konsequenzen und Schlussfolgerungen betreffen derzeit die Gestaltung der Durchführungsvorschriften zu Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie (vgl. Antwort zu den Fragen 11 und 14). Jahr Importvolumen (in 1 000 t) Importwert (in Mio. €) 2004 2 123 . 2005 1 658 132,7 2006 1 666 196,2 2007 1 760 176,2 2008 1 673 . 2009 1 110 223,1 2010 1 144 175,1 2011 1 722 339,9 2012 1 516 . 2013* 1 176 151,8 Drucksache 18/1297 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Wie plant die Bundesregierung die Umweltauswirkungen des Teersandabbaus bei ihrer „neuen Betrachtung der Energiepolitik“ zu berücksichtigen , und was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um den Import von Erdöl aus Teersand zu verhindern bzw. zu begrenzen? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 5 verwiesen. 8. Welche Kooperationen gibt es im Energiebereich zwischen Deutschland und Kanada bislang nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Joint Ventures von Unternehmen, Beteiligungen, Public-Private-PartnershipUnternehmungen , Forschungskooperationen u. a. aufschlüsseln), und in welchen Bereichen und für welche Energieträger plant sie diese zu intensivieren? Auf bilateraler Ebene fördert die „Transatlantische Klimabrücke“ als Initiative der Bundesregierung eine verstärkte Zusammenarbeit in Klima- und Energiefragen mit den USA und Kanada. Zudem findet der energiepolitische Austausch zwischen Deutschland und Kanada in multilateralen Foren wie der Internationalen Energieagentur, dem Internationalen Energieforum oder dem Clean-Energy Ministerial statt. Kanada ist ein wichtiger Markt der beiden Exportinitiativen des BMWi „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“. Hierbei werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland bei der Erschließung von Auslandsmärkten durch die Bereitstellung von Marktinformationen, die Kontaktanbahnung mit potentiellen Geschäftspartnern und Marketing-Aktivitäten unterstützt. Auf dem Gebiet der Brennstoffzellenforschung wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Forschungsverbund „German-Canadian Co-operation on Kinetics and mass transport Optimization in PEM fuel cells (GECKO)“ mit 3,41 Mio. Euro gefördert (Laufzeit: 1. April 2013 bis 31. März 2016). Hierbei kooperieren fünf deutsche Forschungseinrichtungen mit einem ähnlich strukturierten kanadischen Forschungsverbund. Zwischen der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) und der University of Alberta besteht eine Forschungskooperation in der Energie- und Umweltforschung. Beteiligte HGF-Zentren sind das HelmholtzZentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungszentrum GFZ, das HelmholtzZentrum für Umweltforschung UFZ, das Karlsruher Institut für Technologie KIT sowie das Forschungszentrum Jülich FZJ. Schwerpunktthemen sind energieeffiziente und umweltschonende Konversionsmethoden für fossile und biogene Energieträger, die CO2-Abscheidung bei der energetischen Nutzung fossiler Energieträger, die geologische CO2-Speicherung, die Nutzung der tiefen Geothermie als erneuerbare Energiequelle, die umweltgerechte Aufbereitung von Abwässern sowie die Wiederherstellung von Landschaften nach bergbaulichen Eingriffen und die damit verbundene Forschung zu grundlegenden Prozessen der Boden- und Landschaftsgenese. Für private Kooperationen im Sinne der Fragestellung gibt es keine Anzeigeoder Meldepflicht, so dass die Bundesregierung hierüber nicht systematisch Kenntnis erlangt. 9. Aus welchen Gründen wurde der Teil der Helmholtz-Alberta Initiative (HAI) im März 2013 eingestellt (www.tagesspiegel.de vom 21. März 2013 „Raus aus dem Ölsand“), welche die Umweltauswirkungen des Teersandabbaus in Kanada untersuchen und verringern sollte, und welche öffentlichen Mittel wurden insgesamt für diese Forschung zur Verfügung gestellt? Der Ölsandabbau im offenen Verfahren in der kanadischen Region Alberta ist mit erheblichen Eingriffen in die Natur verbunden. Im Kontext der Entschei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1297 dung Kanadas, aus der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auszutreten , und des Energiekonzepts der Bundesregierung wurde das Engagement der HGF in der Helmholtz-Alberta-Initiative (HAI) Ende 2011 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung kritisch hinterfragt. Die HAI ist keine Regierungszusammenarbeit, sondern eine Kooperation zwischen der HGF und der University of Alberta, an der auf deutscher Seite in der energie- und umweltbezogenen Forschung vier HGF-Zentren (Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungszentrum GFZ, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ, Karlsruher Institut für Technologie KIT sowie Forschungszentrum Jülich FZJ) beteiligt sind. Anschließend hat die HGF nach entsprechenden Beratungen und Beschlüssen der Aufsichtsgremien der beteiligten HGF-Forschungszentren das Auslaufen der ölsandbezogenen Forschung beschlossen und die kanadischen Partner hierüber informiert. Die HGF-Zentren haben einen Vorschlag für die Neuausrichtung der Energieund Umweltforschung in der HAI vorgelegt, der eine Abkehr von Aktivitäten mit direktem Bezug zum Ölsandabbau beinhaltet. Begonnene Doktorarbeiten mit diesem Themen-Bezug können jedoch zu Ende geführt werden. Für die energie- und umweltbezogene Forschungskooperation in der HAI wurden im Rahmen der institutionellen öffentlichen Förderung im Zeitraum 2010 bis 2013 insgesamt rund 3,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausstoß von Treibhausgasen in Kanada seit dem Jahr 1990 entwickelt, und wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer „neuen Betrachtung der gesamten Energiepolitik“, dass Kanada sich bereits im März 2011 aus dem KyotoProtokoll zurückgezogen hat? Die Treibhausgas-Emissionen in Kanada betrugen im Jahr 2012 gemäß aktuellem kanadischen Nationalen Inventarbericht („National Inventory Report 1990–2012: Greenhouse Gas Sources and Sinks in Canada“, abrufbar unter www.ec.gc.ca/ ges-ghg/default.asp?lang=En&n=3808457C-1) 699 Millionen Tonnen (gemessen in CO2-Äquivalenten). Davon entfielen fast 80 Prozent auf Kohlenstoffdioxid (CO2). Im Vergleich zum Jahr 1990 sind die Treibhausgas-Emissionen um 108 Millionen Tonnen bzw. um 18 Prozent angestiegen. Die Entwicklung der Emissionen seit dem Jahr 1990 ist in den ersten 15 Jahren durch einen stetigen Anstieg gekennzeichnet, gefolgt von Schwankungen zwischen den Jahren 2005 und 2008. Nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2009 haben sich die Treibhausgas-Emissionen seither stabilisiert. Zwischen den Jahren 2005 und 2012 sind die Treibhausgas-Emissionen insgesamt um 5 Prozent gesunken, was nach Darstellung im benannten Inventarbericht vor allem auf einen Rückgang bei der Strom- und Wärmeerzeugung und der verarbeitenden Industrie zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat die Entscheidung Kanadas, aus der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls auszutreten, mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie legt jedoch weiterhin großen Wert auf gemeinsame Anstrengungen zur Emissionsreduzierung gerade auch mit Kanada und wird sich intensiv dafür einsetzen, dass sich Kanada an einem umfassenden und rechtsverbindlichen globalen Klimaschutzabkommen mit bindenden Verpflichtungen für alle Staaten, das Ende 2015 verabschiedet und im Jahr 2020 in Kraft treten soll, aktiv beteiligt. Drucksache 18/1297 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. War die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie Gegenstand der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der kanadischen Regierung beim Treffen vom 27. März 2014, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? Wenn nein, wurde im Vorfeld des Treffens von kanadischer Seite der Wunsch geäußert, über die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie zu sprechen, und aus welchen Gründen wurde dies von der Bundesregierung abgelehnt? Zum Inhalt der Gespräche zwischen den Regierungschefs und Ministern äußert sich die Bundesregierung nicht. 12. Welche kanadischen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Deutschland im Energiesektor tätig bzw. welche deutschen Energiekonzerne in Kanada, und wie wird sich der wechselseitige Austausch an Investitionen, Erkundungen und Ausbeutung von Energierohstoffen nach dem Abschluss des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) nach Einschätzung der Bundesregierung darstellen? Die Bundesregierung erlangt nicht systematisch Kenntnis davon, welche kanadischen Unternehmen in Deutschland bzw. welche deutschen Energiekonzerne in Kanada im Energiesektor tätig sind. Folgende kanadische Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Energiesektor tätig: – Central European Petroleum Ltd. – Tochtergesellschaft CEP Central Euro- pean Petroleum GmbH mit Sitz in Berlin – Suncor Energy – Tochtergesellschaft Suncor Energy Germany mit Sitz in Essen. 13. Welche Auswirkungen wird das CETA auf den Import kanadischer Energierohstoffe haben, und über welche rechtlichen Instrumente verfügt die Bundesregierung, um den Import von Energierohstoffen aus Kanada zu regulieren, wenn das CETA wie derzeit geplant in Kraft treten würde? Die Verhandlungen zu CETA dauern noch an. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, den Import von Energierohstoffen aus Kanada zu regulieren. Zuständig für Fragen der Handelspolitik ist im Übrigen die Europäische Kommission. 14. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die amtierende Europäische Kommission noch einen Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie vorlegen wird, und welche rechtlichen Auswirkungen hätte eine Umsetzung des Freihandelsabkommens CETA auf die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie? Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 angekündigt, dass der Vorschlag für die Durchführungsrichtlinie zu Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie und die Folgenabschätzung noch von der amtierenden Kommission vorgelegt werden sollen. Da der Vorschlag noch nicht vorliegt und die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA noch andauern, kann die Bundesregierung noch nicht abschließend beurteilen, ob eine Umsetzung des Freihandelsabkommens CETA rechtliche Auswirkungen auf die Umsetzung von Artikel 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie haben wird. Gesamtherstellung: H. 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