Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13033 18. Wahlperiode 29.06.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12653 – Rolle der Sicherheitsbehörden in Vorbereitung des G20-Gipfels in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Vorfeld des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg äußern Bürgerrechtsorganisationen und globalisierungskritische Organisationen ernsthafte Sorgen über die Gewährleistung demokratischer Grundrechte. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein sowie die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen befürchten, dass die Stadt Hamburg anlässlich des Gipfeltreffens in einen Ausnahmezustand versetzt wird (Presseinformation der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 19. April 2017). Anlass dafür sind Diskussionen über umfangreiche Sperrzonen, Demonstrationsverbote bzw. -einschränkungen und einen großangelegten Polizeieinsatz . In einem offenen Brief an die Hamburger Bevölkerung warnten G20-Gegner aus mehreren Ländern vor einer Vorverurteilung als „Störenfriede“ und „Krawallmacher “. Die auf dem Gipfel verhandelten Politiken seien dieselben, „die unsere Städte in Spielwiesen für profitorientierte Immobilen- und Finanzspekulation verwandeln.“ Die seien die wahren Eindringlinge und Zerstörer der Städte, vor denen man sich schützen müsse (dpa, 17. Mai 2017). Erfahrungen mit anderen derartigen Großereignissen lassen auch aus Sicht der Fragesteller befürchten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zugunsten eines weitgehend ungestörten Gipfelablaufs unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Das gilt zum einen für die Behörden Hamburgs, die das Versammlungsrecht aus Sicht der Fragesteller beispielsweise dadurch einschränken , dass sie die angemeldeten Camps der Demonstrantinnen und Demonstranten verweigern (vgl. z. B. Hamburger Abendblatt, 15. Mai 2017). Dabei verweisen sie zum einen auf den G7-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 und auf Schloss Elmau in Oberbayern im Jahr 2015. Der Bund ist durch die Bereitstellung polizeilicher wie auch militärischer Unterstützung für die jeweiligen Landespolizeikräfte wie auch durch die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) als Zentralstelle für den Austausch personenbezogener Informationen mit anderen Staaten an diesen Sicherheitsmaßnahmen beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragesteller begehren daher Auskunft über die Planungen und Vorhaben insbesondere der Sicherheitsbehörden des Bundes (einschließlich der Bundeswehr ). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine offene Beantwortung der Fragen 1, 7, 8, 9, 12 und 19 ist nicht vollumfänglich möglich. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden des Bundes offenlegen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Die Auflistung der Maßnahmen und der Organisation der Abwehr möglicher Angriffe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglicht etwaigen Angreifern Rückschlüsse auf die Abwehrfähigkeit der Bundesregierung . Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann daher für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Antwort auf die Fragen wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt. 1. Welche Aufgaben und welche Rolle haben die Behörden des Bundes im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel (bitte konkret und vollständig benennen)? Wie haben sie sich jeweils bislang auf den Gipfel vorbereitet? In Zusammenhang mit dem G20-Gipfel obliegt dem Bundeskriminalamt (BKA) gemäß § 5 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der erforderliche Personenschutz und der Schutz für die Aufenthaltsräume der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten . Das BKA, Abteilung Sicherungsgruppe (SG) hat zur Vorbereitung des G20-Gipfels die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Hanse sowie einen Vorbereitungsstab eingerichtet. Ferner hat das BKA, Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) bis voraussichtlich 8. Juli 2017 eine Informationssammelstelle (ISa) eingerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13033 Diese ST-ISa-G20 gewährleistet den ständigen nationalen und internationalen Informationsaustausch des BKA mit den beteiligten Sicherheitsbehörden und dem Bundesministerium des Innern (BMI) in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Darüber hinaus richtet die Abteilung ST anlässlich des G20-Gipfels eine Bereitstellungs -BAO (Besondere Aufbauorganisation) ein, um in Fällen von Straftaten, die sich gegen das Leben (§§ 211, 212 Strafgesetzbuch [StGB]) oder die Freiheit (§§ 234, 234a, 239, 239b StGB) der Verfassungsorgane des Bundes oder ausländischer Staatsgäste richten, ohne Zeitverzug die Strafverfolgung gemäß § 4 BKAG sowie die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus mit unmittelbarem Bezug zum G20-Gipfel gemäß § 4a BKAG sicherzustellen. Die Abteilung Informationstechnik (IT) hat zur Umsetzung der IT-Maßnahmen gemäß Anforderung der Abteilungen SG und ST die BAO Alster eingerichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt und bewertet im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse Informationen zu der extremistischen Mobilisierung gegen den G20-Gipfel und fügt diese in Form von Berichten zusammen, die Bedarfs- und Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Die Bundespolizei (BPOL) wird die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht nur am Veranstaltungsort, sondern im gesamten Bundesgebiet vornehmlich an den Grenzen und auf den Bahnhöfen wahrnehmen. Zur Vorbereitung auf diesen Einsatz hat die BPOL einen Vorbereitungsstab eingerichtet. Darüber hinaus wird die BPOL das BKA und die Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (im Folgenden : Hamburg) unterstützen. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) unterstützt im Rahmen der Amtshilfe die Gefahrenabwehrbehörden des Landes Hamburg (Autorisierte Stelle Land, Feuerwehr und Polizei), die BPOL, das BKA sowie das Auswärtige Amt im technischen und logistischen Bereich. Die Aufgaben sind: Beleuchtung, Stromversorgung, Verpflegung und Logistik, Gestellung von Technik und Ausstattung, Sicherstellung von Kommunikationsverbindungen, Retten von Menschenleben in Szenarien wie Terroranschlag und Verletzte bei Großveranstaltungen. Für die Sicherstellung dieser Aufgaben werden die notwendigen taktischen Einheiten des THW nach Hamburg verlegt. Das dafür notwendige Bedienpersonal wurde bereits informiert. Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) obliegt die Akkreditierung und Betreuung der Presse aus dem In- und Ausland. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Inwiefern kann die Bundesregierung Informationen der Fragesteller bestätigen , dass die Mitarbeiterin einer in der Hamburger Innenstadt gelegenen Firma von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden sei, sich beim BKA akkreditieren zu lassen, damit der Zutritt zur Innenstadt im Zweifelsfall gesichert sei? Ist das BKA in irgendeiner Form an der Entgegennahme und/oder Bearbeitung von Akkreditierungen, Anmeldungen oder ähnlichen Vorgängen beteiligt , deren Ziel es ist, berechtigten Personen leichteren Zugang zu Orten in den Sicherheitszonen der Hamburger Innenstadt zu gewähren, und falls ja, welche Rolle genau hat das BKA dabei, um welche Zonen geht es dabei (bitte die genauen Örtlichkeiten nennen), wie ist das Verfahren gestaltet, welche Daten müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angeben, wo werden diese gespeichert, und was haben Personen zu gewärtigen, die diese Akkreditierung nicht durchlaufen? Im Rahmen des G20-Gipfels werden nach aktuellem Stand Sicherheitsbereiche an der Messe Hamburg, an der Elbphilharmonie sowie an diversen Übernachtungshotels eingerichtet werden. Für das Betreten der durch das BKA eingerichteten Sicherheitsbereiche ist eine Akkreditierung erforderlich. Ohne gültige Akkreditierung kann kein Zutritt zu den Sicherheitsbereichen gewährt werden. Für die Akkreditierung und Personenüberprüfung werden Familienname, Vorname , Geburtsdatum und Geburtsort benötigt, welche für den Zeitraum des Einsatzes gespeichert werden. Gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und auf persönliches Erscheinen wird der Sonderausweis ausgegeben. Es erfolgt keine pauschale Datenerhebung für den Innenstadtbereich, sondern lediglich für die festgelegten Sicherheitsbereiche. 3. In welchen gemeinsamen Gremien mit den Polizei- sowie Verfassungsschutzbehörden der Länder waren welche Behörden des Bundes im Zusammenhang mit dem G20 bislang vertreten, und welchem Zweck dienen diese Gremien? Im Rahmen eines übergreifenden Austausches haben sich die polizeilichen Bund- Länder-Gremien (Arbeitskreis [AK] II der Innenministerkonferenz mit seinen Unterausschüssen) mit dem G20-Gipfel befasst. Der AK II setzt sich aus den Leitern der Sicherheitsabteilungen der Innenminister der Länder, des BMI sowie des Präsidenten des BKA zusammen. Das Gremium des AK II bietet die Möglichkeit, durch eine übergreifende und fortlaufende Bund-Länder-Abstimmung eine wirkungsvolle Aufgabenerledigung zu erreichen. Darüber hinaus befassen sich auch die Gemeinsamen Zentren mit dem G20-Gipfel. Zu diesen zählen das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismusund Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ). An den regelmäßigen Sitzungen nehmen neben dem BKA auf Länderebene alle Landeskriminalämter (LKÄ) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), auf Bundesebene das BfV, der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die BPOL, der Generalbundesanwalt (GBA) und das Zollkriminalamt (ZKA) teil. Die Gemeinsamen Zentren dienen der Optimierung des länderübergreifenden Informationsaustauschs der Nachrichten- und Polizeidienststellen, wenngleich offizielle Meldewege hierdurch nicht ersetzt werden. Die Gemeinsamen Zentren sind reine Informations- und Kommunikationsplattformen der beteiligten Behörden . Die Bewertungshoheit über thematisierte Sachverhalte verbleibt bei den zuständigen Behörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13033 4. Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen, ggf. gemeinsam mit Vertretern von Landesbehörden, anlässlich des Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse angeben)? Das BMI hat bisher drei Koordinierungssitzungen am 18. Januar 2017, 15. März 2017 und 4. Mai 2017 durchgeführt, an denen die im BMI zuständigen Fachreferate und das BKA, das BfV, die BPOL, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das THW teilgenommen haben. Im Bundeskanzleramt (BKAmt) fanden am 14. Februar 2017 und am 23. Mai 2017 unter Leitung des Chefs des BKAmts sowie am 29. Mai 2017 unter der Leitung der Bundeskanzlerin Besprechungen zu den Sicherheitsmaßnahmen für den G20-Gipfel statt. Neben Vertretern des BKAmts haben Vertreter folgender Behörden teilgenommen: Auswärtiges Amt (AA), BMI, BPA, Senatsverwaltung Hamburg, BKA, BPOL, BfV, BND. Sitzungen der sog. Steuerungsgruppe zur organisatorischen Vorbereitung des G20-Gipfels fanden statt am 19. Januar 2016, 14. März 2016, 16. Juni 2016, 30. September 2016 sowie am 18. Januar 2017, 1. März 2017 und am 2. Juni 2017. Teilnehmer waren Vertreter des AA, des BMI, des BPA, der Senatsverwaltung Hamburg sowie des BKA. Die Veranstaltungen dienten dem gegenseitigen Informationsaustausch, Beschlüsse wurden nicht gefasst. Vertreter der Bundesbehörden nahmen bisher folgende Termine wahr: Datum Teilnehmer Thematik/Beschlüsse 06.-07.09.2016 Inspekteur der Bereitschaftspolizeien (IBP) und die anderen Mitglieder des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK) Herbstsitzung des UA FEK, Thema: Bewältigung der Polizeieinsätze anlässlich des OSZE-Außenministerratstreffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg 28.-30.09.2016 Leiter der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes Herbsttagung der Leiter der Bereitschaftspolizeien Thema: Sachstand zu den Vorbereitungsmaßnahmen OSZE und G20 14.-15.02.2017 Teilnehmer: Leiter der Bereitschafts-polizeien der Länder und des Bundes Frühjahrstagung der Leiter der Bereitschaftspolizeien Thema: Nachbetrachtung OSZE / Ausblick G20 22.02.2017 BKA, Polizei der Freien und Hanse-stadt Hamburg allgemeine Abstimmung von Zuständigkeiten und Sicherheitsmaßnahmen 14.-15.03.2017 Teilnehmer: Mitglieder des UA FEK Frühjahrssitzung des UA FEK Thema: Bewältigung der Polizeieinsätze anlässlich des OSZE- Außenministerratstreffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg 21.03.2017 BKA, BPOL, Polizei Hamburg Thema: Sachstand Einsatzplanungen (Sicherheitszonen , Zuständigkeiten, Programm, Lage, Digitalfunk , Akkreditierung) 22.03.2017 BKA, BPA Festlegung Standort Akkreditierungszentrum 23.03.2017 BKA, BPOL Möglichkeiten der Einsatzunterstützung 29.03.2017 BKA, Polizei Hamburg Fortführung allgemeine Abstimmung der Sicher-heitsmaßnahmen 30.03.2017 BKA, BPOL Konkretisierung der Einsatzunterstützung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Teilnehmer Thematik/Beschlüsse 04.-05.04.2017 BKA, BPA Besichtigung Veranstaltungsörtlichkeiten und Ab-sprachen zu Maßnahmen 11.-12.04.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an Über-nachtungshotels und Veranstaltungsorten 12.04.2017 BKA, Bundeswehr Möglichkeiten der Amtshilfe 12.04.2017 BKA, Dienstleister des AA Akkreditierung und Sicherheitszonen 19.04.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an den Ver-anstaltungsörtlichkeiten 27.-28.04.2017 BKA, Personenschutzdienststellen der Länder Möglichkeiten der Einsatzunterstützung 03.05.2017 BKA, AA Grundsatzangelegenheiten 03.05.2017 BKA, AA, THW Möglichkeiten der Verpflegung der Kräfte im Ein-satz 03.05.2017 BKA, Dienstleister des AA, NDR allgemeine Abstimmung und Ablaufplanung 09.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Sicherheitsmaßnahmen an den Über-nachtungshotels 10.-11.05.2017 BKA, BPOL Personalplanung Veranstaltungsörtlichkeiten 10.-11.05.2017 Leiter der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes Sondersitzung der Leiter der Bereitschaftspolizeien Thema: Ausblick G20-Einsatz in Hamburg 11.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Verkehrsmaßnahmen, Streckenpla-nung 11.05.2017 BKA, Dienstleister des AA Akkreditierung 11.05.2017 BKA, Bundeswehr Möglichkeiten der Amtshilfe 15.05.2017 BKA, Messe Hamburg Informationsveranstaltung für Mitarbeiter und Mieter 16.-17.05.2017 BKA, AA, BPOL, Polizei Hamburg Schnittstellengespräche zum Transportwesen 19.05.2017 BKA, BPOL, Polizei Hamburg allgemeine Sachstandsdarstellung 29.05.2017 BKA, AA, Polizei Hamburg Einsatz von Spezialkräften 31.05.2017 BKA, Polizei Hamburg Ablaufplanung an den Veranstaltungsorten 01.06.2017 BKA, Polizei Hamburg Abstimmung Streckenplanung 06.06.2017 BPOL u. a. mit Vertretern benachbarter Landes- und Bundessicherheitsbehörden Einsatzbesprechung 07.-08.06.2017 BKA, AA, Polizei Hamburg Abstimmung Kolonnenfahrten 07.-09.06.2017 Leiter der technischen Einheiten (TEE) der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes TEE-Führertagung Thema: G20 – Allgemeiner Ausblick und Einsatz von Technischen Einsatzeinheiten 14.06.2017 Vertreter der Polizeien von Bund und Ländern und Deutschen Hochschule der Polizei DHPol Tagung Einsatzreferenten, Thema: Sachstand zu den Vorbereitungsmaßnahmen zum G20 – Einsatz in Hamburg Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung tauscht sich das BfV regelmäßig mit anderen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13033 Der G20-Gipfel wurde im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) im Rahmen des Arbeitskreises „Operativer Informationsaustausch“ (AK OI) am 27. April 2017 besprochen. 5. Welchen gegenwärtigen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Erörterung bzw. Planung der Sicherheitsmaßnahmen (bitte jeweils die Zuständigkeit angeben)? Die Planungen der Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des erforderlichen Personenund Innenschutzes nach § 5 BKAG der Abteilung SG des BKA sind weitestgehend abgeschlossen. Der eingerichtete Vorbereitungsstab beschäftigt sich derzeit mit der Fertigstellung der gesamten Einsatzkonzeption der Abteilung SG sowie mit der Organisation der Umsetzung dieser Planungen. Das Akkreditierungszentrum hat bereits am 1. Juni 2017 den Wirkbetrieb aufgenommen. Die einsatzvorbereitenden Maßnahmen der Bundespolizei werden in Kürze abgeschlossen sein. 6. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Rahmenkonzeption der Sicherheitsarchitektur des Gipfels verantwortlich, welche Gremien sind hierfür geschaffen worden, und wie setzen sich diese zusammen? Die Sicherheitsbehörden planen ihre Maßnahmen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten . Für die Bewältigung der Einsatzlage ist grundsätzlich Hamburg zuständig. Eine Rahmenkonzeption im Sinne der Fragestellung existiert nicht. Die Maßnahmen der einzelnen Behörden sind jedoch aufeinander abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Inwiefern haben sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit dem Gipfel befasst, und welche Themen wurden dabei angesprochen ? Inwiefern gab es hierbei Beschlüsse oder Empfehlungen, und was war deren Inhalt? Welche konkreten Erkenntnisse über mögliche extremistische Gefährdungen hat die Bundesregierung derzeit? Auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 8. Inwiefern haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes eigene Sicherheitskonzepte entwickelt oder Beiträge zu den Sicherheitskonzepten unter Zuständigkeit der Länder geleistet, und was ist jeweils Inhalt dieser Konzepte? Die Sicherheitsbehörden planen ihre Maßnahmen grundsätzlich im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten und haben für ihre originären Aufgaben Einsatzkonzepte entwickelt. Dabei findet ein vertrauensvoller Austausch unter den Behörden statt, um aufeinander abgestimmte Einsatzkonzeptionen zu entwickeln. Das Einsatzkonzept der BPOL regelt den Einsatz in Hamburg und die bundesweiten Maßnahmen auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, an Flughäfen sowie an der Bundesgrenze. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen haben die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden bislang durchgeführt oder geplant (bitte ggf. zusätzlich nach folgenden Merkmalen aufgliedern: eingesetztes bzw. bereitgestelltes Material, Personal, Zeitraum und Ort)? Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel gewährleistet das BKA gemäß § 5 BKAG den erforderlichen Personenschutz und den Schutz für die Aufenthaltsräume der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten. Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) unterstützt die Polizei Hamburg im Rahmen seiner allgemeinen Zuständigkeit für im Bundeseigentum stehende Führungs- und Einsatzmittel der Bereitschaftspolizeien der Länder. Die BPOL leistet im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung ihren Beitrag zum störungsfreien Verlauf des G20-Gipfels 2017 in Hamburg sowie weiterer Parallelveranstaltungen. Die Schwerpunkte bilden hierbei die grenz- und bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung nach § 2 und § 3 BPolG, insbesondere in Bezug auf die Überwachung und gegebenenfalls Verhinderung der Anreise sowie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen die Verhinderung der Einreise von Gewalttätern aus dem Ausland. Bis zum Zeitpunkt der Fragestellung hat die BPOL die Polizei Hamburg anlassbezogen mit Einsatzkräften, einem Polizeihubschrauber und technischen Einsatzkräften unterstützt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 verwiesen . 10. Inwiefern haben jeweils welche Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber Sicherheitsbehörden des Bundes allgemeinen oder spezifischen Bedarf an Unterstützungsleistungen geäußert, und in welchem Umfang ist diese Unterstützung auch zugesagt, noch in Prüfung oder zurückgewiesen worden (bitte unter Einschluss von Amtshilfe- und sonstigen Unterstützungsersuchen vollständig unter Angabe von Datum, Zweck, beantragter Unterstützung, Material, Personaleinsatz, Dauer und Ort angeben)? In Zusammenhang mit dem G20-Gipfel hat die Polizei Hamburg das BKA am 8. Juni 2017 um Unterstützung bei der Absuche nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen gebeten. Weitere Angaben hierzu sind aus einsatztaktischen Gründen nicht möglich. Das Unterstützungsersuchen wird derzeit geprüft. Im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion gemäß § 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes koordiniert das BfV die Beobachtung der extremistischen Mobilisierung gegen den G20-Gipfel. In diesem Kontext findet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg statt. Die BPOL wird die Polizei Hamburg mit ca. 180 Einsatzkräften sowie Führungsund Einsatzmitteln unterstützen. Folgende Unterstützungsleistungen der BPOL für die Polizei Hamburg wurden bereits zugesagt: Technische Einsatzkräfte, Wasserwerfer- und Sonderwageneinheiten, ein Einsatzschiff sowie Polizeihubschrauber zzgl. Funktionspersonal. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13033 Für einen Gemeinsamen Einsatzabschnitt mit der Polizei Hamburg stellt die BPOL drei Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften bereit. Das THW ist fest in die nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrplanungen der Stadt Hamburg integriert und wird gemäß § 1 Absatz 2, Nummer 3 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk im Bedarfsfall alarmiert. Für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr liegt darüber hinaus derzeit ein Amtshilfeersuchen vor. Sicherstellung der Stromversorgung einer Feuerwache (28. März 2017) Die Autorisierte Stelle Land (Digitalfunk) hat beim THW zweimal um Amtshilfe gebeten bei: Unterstützung beim Aufbau einer mobilen Basisstation im Notfall (1. Juni 2017) Sicherstellung der Stromversorgung von Basisstationen (4. April 2017) Das THW unterstützt die Polizei Hamburg bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Es liegen 14 Amtshilfeersuchen vor. Im Einzelnen sind dies: Beleuchtung von Einsatzstellen, Sicherheitsbereichen und Kontrollstellen (4 Anfragen , 24. Februar 2017; 10. März 2017; 30. März 2017; 22. Mai 2017) die materielle Unterstützung beim Einrichten von Kontrollstellen am Sicherheitsbereich (4 Anfragen, 30. März 2017, 29. März 2017, 4. Juni 2017, 6. Juni 2017) Sicherstellung der Stromversorgung für Container (1 Anfrage, 25. April 2017) Befüllung von Atemluftflaschen für Tauchgruppen (1 Anfragen, 24. Februar 2017) Gestellung einer mobilen Führungsstelle für den Fall eines Ausfalls der eigenen Führungsstelle (1 Anfrage, 24. Februar 2017) Sicherstellung der Kommunikation (1 Anfrage, 29. Mai 2017) Aufbau eines Einsatzgerüstsystem (EGS)-Turmes im Sicherheitsbereich (1 Anfrage , 27. April 2017) Aufbau einer Sichtschutzschleuse (1 Anfrage, 2. Februar 2017) Die Unterstützungsleistungen wurden für den Zeitraum 3. bis 9. Juli 2017 angefragt . Für die meisten Anfragen wird nur beim Auf- und Abbau Personal benötigt. Für die Sicherstellung der Beleuchtung und der Stromversorgung werden ca. 150 Einsatzkräfte im Einsatz sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 9 verwiesen. 11. Inwiefern wird erwogen oder ist bereits beschlossen, militärische Sicherheitsbereiche einzurichten, wo genau sollen diese sich befinden, für welchen Zeitraum, und mit welcher Begründung werden sie eingerichtet? Es ist nicht vorgesehen, militärische Sicherheitsbereiche einzurichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche Absprachen hat es zwischen Bundes- oder Landessicherheitsbehörden und dem Bundesministerium für Verteidigung bzw. diesem nachgeordneten Stellen bezüglich eines Einsatzes von Bundeswehrpersonal oder -material im Rahmen des G20-Gipfels gegeben (bitte ggf. Auftrag, Zeitraum, Ort, Zweck, eingesetzte Soldatinnen und Soldaten, Einheiten, denen die Soldaten angehören, sowie Material angeben; die Frage schließt auch Amtshilfe - und sonstige Unterstützungsmaßnahmen ein)? Bisher sind beim Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) 35 Anträge auf Hilfeleistung durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz eingegangen. Sechs Anträge wurden durch den Antragsteller zurückgezogen, 19 Anträge wurden gebilligt, ein Antrag wurde aufgrund mangelnder Kapazitäten abgelehnt. Neun Anträge auf Hilfeleistung befinden sich derzeit noch in Prüfung. Vorrangig wurden durch die zivilen Behörden Hilfeleistungen im Rahmen der technisch-logistischen Amtshilfe in Form von Bereitstellung von Material, Unterkünften , Verpflegung und Abstellflächen für Fahrzeuge beantragt. Daneben erfolgte auch die Anforderung spezieller Fähigkeiten der Bundeswehr (Unterstützung mit Ärzten und sanitätsdienstlichem Personal, arztbesetzte Rettungsmittel , mit ABC-Detektions- und Probenahmefähigkeiten sowie mit der Bereitstellung eines Luftlagebildes, Unterstützung mit einem Tierarzt mit der Fachrichtung Pferdemedizin). Der Antrag auf Unterstützung mit speziellen Fähigkeiten beinhaltet grundsätzlich weder eine konkrete Einheit noch eine spezifische Anzahl an Soldaten. Dies wird erst nach Billigung im Rahmen der Vorbereitung und der Absprache mit den zivilen Einsatzleitungen vor Ort festgelegt. Dies gilt entsprechend für den konkreten Einsatzort und -zeitraum innerhalb Hamburgs. Im Einzelnen hat das BKA der Bundeswehr am 11. Mai 2017 ein Amtshilfeersuchen zur Unterstützung im Falle einer Notevakuierung von Schutzpersonen durch Bereitstellung von Transportkapazitäten (inklusive Bedienpersonal) in Hamburg während des Veranstaltungszeitraums übermittelt. Ferner hat das BKA im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die Bundeswehr um technische Unterstützung im Bereich der ABC-Detektion während des Veranstaltungszeitraums gebeten. Die BPOL hat zur technischen Unterstützung bei der Bundeswehr Kraftfahrer zum Führen von Dienstfahrzeugen und Einsatzköche sowie Küchenhilfskräfte angefordert sowie eine Nutzung von innerstädtischen Parkflächen beantragt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Ist ein Einsatz von Bundeswehrpersonal oder Material zur Aufklärung vorgesehen (falls ja, in welchem Rahmen, in welchem Zeitraum, mit welchen Gerätschaften, an welchen Orten und mit welchem Auftrag; bitte auch die Einheiten angeben, denen die Soldaten angehören)? Im Bereich der Aufklärung gingen bislang vier Anträge auf Hilfeleistung im Rahmen der technisch-logistischen Amtshilfe durch die Bundeswehr ein. Beantragt wurde die Unterstützung im Bereich der ABC-Detektion von Gefahrstoffen im Vorfeld des G20-Gipfels, die Unterstützung beim Absuchen von Elbe- und Alsterabschnitten nach Sprengvorrichtungen mittels einer Unterwasserdrohne sowie Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13033 die Unterstützung bei der Erstellung eines Luftlagebildes im Bereich der Erfassung und Identifizierung von Kleinstflugobjekten im Bereich der Elbphilharmonie . Zur Anzahl der Soldaten, zu den beteiligten Einheiten, dem Zeitraum sowie dem Ort wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche spezifischen Beiträge leisten das Bundeswehrkrankenhaus sowie das Bundeswehr-Rettungszentrum (bitte nach bereitgestellten bzw. vorgehaltenem Personal, Bettenkapazitäten, Notarzt- bzw. Rettungswagen und - hubschraubern und ggf. weiterem Material oder Fahrzeugen aufgliedern)? Das Bundeswehrkrankenhaus ist gemäß Kooperationsvereinbarung regulär in den ständigen Rettungsdienst Hamburgs eingebunden. Darüber hinaus wurden arztbesetzte Rettungs- sowie Lufttransportmittel, einsatzbereites tauchmedizinisches Personal, Ärzte zur Unterstützung des Betriebes von Erste-Hilfe-Plätzen in der Nähe der Messe, ein Tierarzt mit der Fachrichtung Pferdemedizin sowie das Bereithalten von Fachpersonal im Bundeswehrkrankenhaus (Fachrichtungen Hals-Nasen-Ohren, Augen) für den Zeitraum des G20-Gipfels beantragt. Die Anträge befinden sich teilweise noch in der Prüfung. Zur Anzahl von vorgehaltenem Personal und eingesetztem Material wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 15. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS geplant? Derzeit ist kein Einsatz von Airborne Early Warning and Control Systemen geplant . 16. Inwiefern und von wem wird im Zusammenhang mit dem Gipfel die Störung des Funk- und Mobilfunkverkehrs, der Einsatz von IMSI-Catchern oder stiller SMS erwogen? Die Sicherheitsbehörden erwägen keinen Einsatz von gezielten Störungen des Funk- und Mobilfunkverkehrs sowie den Einsatz von so genannten IMSI-Catchern oder stillen SMS. 17. Welche Sicherheitsmaßnahmen und -überprüfungen hinsichtlich der Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten sind vorgesehen? Die Journalistinnen und Journalisten akkreditieren sich beim BPA. Das Akkreditierungsverfahren läuft nach dem üblichen Verfahren gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes ab. Die Ausgabe der Akkreditierungsausweise wird vor Ort am Eingang zum Pressezentrum in den Messehallen erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Beabsichtigt das BKA oder eine Sicherheitsbehörde des Bundes die Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen für den Gipfel, oder ist dies bereits erfolgt, und wenn ja, welche Bezeichnungen tragen diese Dateien, für welchen Zweck sind sie vorgesehen, welcher Personenkreis soll aufgrund welcher Kriterien darin gespeichert werden, und wie viele Personen sind ggf. bereits darin gespeichert (bitte die Errichtungsanordnung angeben )? a) Inwiefern sollen sich diese Dateien aus anderen, bereits zustehenden oder ebenfalls noch in Planung befindlichen Dateien speisen? b) Welchen Charakter sollen diese Dateien haben, und wie sollen die Schreib- und Zugriffsrechte gestaltet werden? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Weder das BKA noch eine andere Sicherheitsbehörde des Bundes beabsichtigt eine Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen für den G20-Gipfel. 19. Inwiefern stehen die Bundesregierung bzw. die Sicherheitsbehörden des Bundes in Kontakt mit den zuständigen hamburgischen Landesbehörden hinsichtlich der Einrichtung von Camps von Demonstrantinnen und Demonstranten ? Inwiefern haben die Bundesbehörden hierzu Einschätzungen vorgelegt, und was war deren Tenor? Die ST-ISa-G20 des BKA steht im regelmäßigen Austausch mit den Landespolizeibehörden Hamburgs. Im Rahmen dieses Austausches werden alle Aspekte des Gipfels thematisiert. Das BfV arbeitet grundsätzlich im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung und unter Wahrnehmung seiner gesetzlichen Zentralstellenfunktion mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Hamburg zusammen. Hierbei werden u.a. Erkenntnisse und Lagebilder zu der extremistischen Mobilisierung gegen den G20- Gipfel ausgetauscht und Bewertungen abgestimmt. Die Entscheidung über die Zulassung der Camps liegt bei den zuständigen örtlichen Behörden. Seitens des BfV besteht kein Kontakt zu der zuständigen örtlichen Behörde, die für die Zulassung von angemeldeten Camps in Hamburg verantwortlich ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Gibt es im Bereich der Bundessicherheitsbehörden Planungen für Urlaubssperren oder -einschränkungen im Zusammenhang mit dem Gipfel, und wenn ja, für welche Abteilungen bzw. Einheiten, für welchen Zeitraum? Im BKA besteht eine amtsweite Urlaubssperre für die Zeit vom 26. Juni bis 9. Juli 2017. Das Bundespolizeipräsidium hat urlaubsbeschränkende Maßnahmen vom 30. Juni bis 10. Juli 2017 veranlasst. Im THW gibt es keine Planungen für Urlaubssperren oder -einschränkungen. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13033 Es gibt keine generelle Urlaubssperre für Abteilungen bzw. Einheiten im Verantwortungsbereich BMVg. Für in der Vorbereitung und Durchführung benötigtes Personal wird die Beteiligung in der normalen Urlaubsplanung mit berücksichtigt . 21. Wie viele Polizistinnen und Polizisten des Bundes und, soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat, der Länder werden im Zusammenhang mit dem Gipfel in Hamburg eingesetzt? Wie viele Polizisten werden im Zusammenhang mit dem Gipfel an anderen Orten (bitte konkret angeben) eingesetzt? Wie viele der Bundespolizisten sollen ihren originären Aufgaben nachkommen , wie viele zur Unterstützung der zuständigen Landespolizei abgestellt werden? Für das BKA sind in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ca. 2 700 Kräfte im Einsatz. Die BPOL wird nach den derzeitigen Planungen am Veranstaltungsort bis zu 3 800 Einsatzkräfte für die originäre Aufgabenwahrnehmung, ca. 1 050 Einsatzkräfte zur Unterstützung des BKA und ca. 180 Einsatzkräfte zur Unterstützung der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg und bundesweit alle verfügbaren Kräfte des Einzeldienstes an den Grenzen, Bahnhöfen und Flughäfen einsetzen. Der Bundesregierung sind Planungen der Polizei Hamburg über den Einsatz von bis zu 10 000 Einsatzkräften bekannt. Die diesbezüglichen Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 22. Welche Neuanschaffung von Software und Hardware sowie weiterem Material ist seitens der Bundessicherheitsbehörden anlässlich des Gipfels beabsichtigt , und für welchen Zweck? Das BKA hat anlässlich des G20-Gipfels keine Software neu angeschafft. Vorgesehen oder bereits getätigt sind Neuanschaffungen von Führungs- und Einsatzmitteln zur Durchführung des Schutzauftrages gemäß § 5 BKAG. Darunter fallen z. B. – Material zur Erkennbarkeit von Einsatzkräften, – Arbeitsschutzgerät wie Erdungs- und Blitzschutzmaterial, – Büroausstattung wie Farblaserdrucker, Beamer, Monitore und Beschaffungen von Verbrauchsmaterial wie Papier. Die BPOL hat zur Einsatzdurchführung ergänzend standardisierte Informationsund Kommunikationstechnik, wie Arbeitsplatzcomputer, Monitore und Telefone, beschafft. 23. Inwiefern gibt es in Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit den Behörden anderer Staaten, und welche Vereinbarungen wurden bislang mit diesen getroffen? Mit den Nachbarstaaten erfolgt ein intensiver Informationsaustausch in grenzpolizeilichen Angelegenheiten. Ferner bereitet das BMI eine Kooperationsabsprache mit dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich vor. Österreich beabsichtigt, anlässlich des G20-Gipfels zur Unterstützung insgesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 100 Polizeivollzugsbeamte zu entsenden und der BPOL zu unterstellen. Daneben hat auch die Landespolizei Hamburg um eine Unterstützung durch österreichische Polizeivollzugsbeamte ersucht. Seitens BKA gibt es in Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen bislang keine Vereinbarungen und/oder gemeinsame Gremien mit den Behörden anderer Staaten. 24. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Wiederaufnahme von Grenzkontrollen in Zusammenhang mit dem Gipfel machen? a) In welchem Zeitraum sollen Grenzkontrollen stattfinden? Die Wiederaufnahme von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nach Artikel 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) wird vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 bundesweit ermöglicht. b) Inwiefern gibt es eine Priorisierung hinsichtlich der Intensität von Kontrollen an bestimmten Grenzübergängen (bitte konkret angeben)? Die BPOL wird lageangepasste sowie zeitlich und örtlich flexible Grenzkontrollen an den Binnengrenzen durchführen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen sollen. Reisende müssen beim Grenzübertritt an den Binnengrenzen an jeder Stelle mit Grenzkontrollen rechnen. c) Wie soll die Verhinderung der Einreise von Gewalttätern (was nach Medienberichten Zweck der Kontrollen sein soll) praktisch gestaltet werden? Welche Dateien werden hierfür herangezogen (bitte vollständig angeben )? Im Rahmen der Binnengrenzkontrollen werden grundsätzlich die polizeilichen Informations-/Fahndungssysteme, die auch bei Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Außengrenzen konsultiert werden, abgefragt sowie Lageerkenntnisse benachbarter Behörden und der Nachbarstaaten herangezogen. 25. Beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Gremien auf internationaler Ebene mit den Sicherheitsmaßnahmen, und wenn ja, wie setzen sich diese zusammen, und was wurde dort bislang erörtert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. In welcher Form haben deutsche Sicherheitsbehörden bislang im Zusammenhang mit dem Gipfel mit ausländischen Sicherheitsbehörden zusammengearbeitet , was war Inhalt der Zusammenarbeit, welche Übereinkünfte wurden erzielt, und welche weitere Zusammenarbeit ist vorgesehen? Das BKA trifft Absprachen zur Durchführung von Personen- und Innenschutzmaßnahmen unter Wahrung der gesetzlichen Zuständigkeit der deutschen Sicherheitsbehörden . Das BfV tauscht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung und auf Basis seiner gesetzlichen Übermittlungsvorschriften im Kontext der Bearbeitung des G20-Gipfels Erkenntnisse insbesondere zu möglichen Anreisen und Aktivitäten gewaltorientierter ausländischer Teilnehmer mit den betroffenen ausländischen Partnerdiensten aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13033 27. Wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden ausgetauscht, und wenn ja a) wie viele Daten haben welche deutschen Sicherheitsbehörden welchen ausländischen Sicherheitsbehörden übermittelt, aus welchen Dateien stammen diese Daten, und nach welchem Kriterium wurde hier vorgegangen , b) wie viele Daten haben welche deutsche Sicherheitsbehörden von welchen ausländischen Sicherheitsbehörden erhalten, welche näheren Angaben wurden dazu gemacht, nach welchen Kriterien wurde hier vorgegangen, und in welcher Form werden diese Daten gespeichert (bitte ggf. Dateibezeichnung angeben)? Die ST-ISa-G20 des BKA unterhält im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakt zu diversen Polizeidienststellen des europäischen Auslands. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem der Austausch personenbezogener Daten im Bereich der Gefahrenabwehr auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften . Seitens der Abteilung ST des BKA werden keine statistischen Daten über den Austausch dieser Informationen erhoben. Die Übermittlung wird im Einzelfall geprüft. Die BPOL hat bislang keine personenbezogenen Daten mit ausländischen Behörden ausgetauscht. 28. Werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung türkische Sicherheitskräfte im Vorfeld des G20-Gipfels sowie während des Gipfels in Hamburg aufhalten ? a) Inwieweit gab es zwischen Bundesbehörden – und nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden – Kontakte zu türkischen Regierungsstellen und Behörden bezüglich einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit beim G20-Gipfel? Inwieweit und für wann sind solche Kontakte noch geplant? Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden sich – wie bei solchen Gipfeln üblich – einzelne Mitglieder des Personenschutzes von Präsident Erdoğan bereits in den Tagen vor dem Gipfel in Hamburg aufhalten. Während des Gipfels wird Präsident Erdoğan von weiteren Personenschutzbeamten begleitet werden. Das BKA hatte bislang keine Kontakte zu türkischen Regierungsstellen und Behörden bezüglich einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit beim G20-Gipfel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis vom gewalttätigen Agieren von Personenschützern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan gegenüber kurdischen Demonstrantinnen und Demonstranten während des Staatsbesuchs von Präsident Erdoğan am 16. Mai 2017 in Washington sowie Übergriffen türkischer Sicherheitsbehörden auf Journalisten und Demonstranten bei anderen Auslandsbesuchen von Präsident Erdoğan (www.welt.de/politik/ausland/article164727253/Erdogan-beobachtet- Pruegelei-in-Washington.html), und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um solche Übergriffe im Umfeld der Teilnahme türkischer Regierungsvertreter beim G20-Gipfel zu unterbinden? Die Vorfälle in Washington sind der Bundesregierung bekannt. Auch bei dem Besuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Jahr 2014 in Deutschland kam es zu Handgreiflichkeiten durch türkisches Sicherheitspersonal gegenüber Personen, die sich an den Veranstaltungsörtlichkeiten aufhielten. Bei der Anmeldung von türkischen Sicherheitsbehörden wurden diese auf die bestehende Rechtslage und die ihnen zustehenden Befugnisse hingewiesen. Das BKA ist gemäß § 5 BKAG für den Schutz der Verfassungsorgane des Bundes und seiner Gäste verantwortlich. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die für die öffentliche Sicherheit zuständigen Behörden des Bundes und Hamburgs die notwendigen vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen prüfen und erforderlichenfalls einleiten werden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 18/12750, vom 16. Juni 2017 wird verwiesen. c) Haben sich türkische Polizisten oder Angehörige anderer türkischer Sicherheitsbehörden während des Wahlkampfes zum Referendum vom 16. April 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet aufgehalten , und wenn ja, welche, wie viele, und zu welchem Zweck, und inwieweit erfolgte eine Zusammenarbeit mit welchen deutschen Behörden ? Der Bundesregierung wurde im Rahmen der Besuche der türkischen Kabinettsmitglieder Zeybekçi, Kaya, Kılıç, Bozdağ, Yıldırım, Şimşek und Çavuşoğlu die geplante Einreise von insgesamt 84 türkischen Sicherheitsbeamten per Verbalnote vorab angekündigt. Diese sollten als Personenschutz die Sicherheit der Ministerinnen und Minister gewährleisten. Da die Besuche nicht auf Einladung der Bundesregierung stattfanden, ergab sich keine Zuständigkeit des BKA gemäß § 5 BKAG. Die Anfragen wurden darum an die jeweiligen zuständigen Länder weitergeleitet . 29. Mit welchen Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem Gipfel rechnet die Bundesregierung, wie viel hiervon entfällt auf den Bundeshaushalt, und welche Absprachen zur Kostenteilung gibt es mit den Hamburger Landesbehörden ? Die Ausgaben der Sicherheits- und unterstützenden Behörden des Bundes im Geschäftsbereich des BMI für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und grundsätzlich nicht einsatzbezogen erfasst. An einsatzbedingten Mehrausgaben für Maßnahmen aus Anlass des G20-Gipfels sowie der G 20 – Ministertreffen werden folgende Bedarfe erwartet : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13033 Behörde Personalausgaben Unterbringungsausgaben Transport-, Einsatz-, Stationierungsausgaben - in Mio. € gerundet - BPOL 2,0 10,0 8,8 BKA 0,2 5,5 3,9 THW 0,6 0,1 0,9 BSI 0,1 0,02 0,001 Belastbare Aussagen zu den im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg entstehenden Kosten bei der Bundeswehr sind im Voraus nicht möglich. Für den Bereich der Zollverwaltung werden die Kosten aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und nicht einsatzbezogen erfasst. Darüber hinaus haben der Bund und Hamburg eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet , die vorsieht, dass der Bund für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen Hamburgs anlässlich des zurückliegenden OSZE-Ministerrats und des kommenden G20-Gipfels einen nach den beiden Veranstaltungen nicht aufgegliederten Pauschalbetrag von 50 Millionen Euro zahlen wird. Zu Kosten, die Ländern entstehen, nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 30. In welchem Umfang werden voraussichtlich im Rahmen des Prümer Vertrages oder auf anderer Rechtsgrundlage (diese bitte angeben) ausländische Polizeikräfte eingesetzt, und inwiefern haben diese die Befugnis, Waffen zu tragen (bitte jeweils Herkunftsländer und Anzahl angeben)? Das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich hat nach Abstimmung mit der BPOL die Unterstützung durch 100 österreichische Polizeivollzugsbeamten für den Einsatz zugesagt. Der Einsatz der österreichischen Beamten ist auf dem Flughafen Hamburg vorgesehen. Grundlage hierfür ist § 64 Absatz 4 Satz 3 i. V. m § 63 Absatz 2 bis 4 BPolG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 19. Dezember 2003. Die unterstellten Polizeibeamten können gemäß Artikel 27 Absatz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten auf deutschem Hoheitsgebiet ihre nationale Dienstkleidung tragen und Dienstwaffen, die dazugehörende dienstliche Munition sowie sonstige Führungs- und Einsatzmittel mitführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13033 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 31. In welchem Umfang und von wem wurden bislang Waffentrageerlaubnisse für Angehörige ausländischer Delegationen bzw. ausländisches Sicherheitspersonal beantragt, und in welchem Umfang wurden die Anträge bewilligt (bitte jeweils darstellen, wie viele Erlaubnisse für wie viele Angehörige welcher Delegationen bzw. Sicherheitsbehörden oder -unternehmen erteilt wurden )? Inwiefern dürfen Angehörige ausländischer Delegationen bzw. ausländisches Sicherheitspersonal auch ohne eigens beantragte Waffentrageerlaubnisse Waffen tragen (bitte ggf. die Delegationen bzw. jeweiligen Sicherheitsorgane vollständig benennen)? Das Tragen von erlaubnispflichtigen Waffen durch Angehörige ausländischer Delegationen bzw. ausländisches Sicherheitspersonal ist in Deutschland generell erlaubnispflichtig. Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist für Angehörige ausländischer Delegationen bzw. für ausländisches Sicherheitspersonal die Erteilung einer „waffenrechtlichen Bescheinigung nach § 56 Waffengesetzes erforderlich. Der Bundesregierung liegen in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel von 17 Delegationen Anträge auf Erteilung von waffenrechtlichen Bescheinigungen für insgesamt 159 Personen vor. Für 16 Delegationen wurden bisher durch das BVA waffenrechtliche Bescheinigungen für insgesamt 78 Personen erteilt. Delegationen, für die dem BKA „waffenrechtliche Bescheinigungen nach § 56 WaffG“ vorliegen Anzahl der Personen, die in den „waffenrechtliche Bescheinigungen nach § 56 WaffG“ erfasst sind Föderative Republik Brasilien 13 Königreich Spanien 5 EU-Kommission 2 EU-Rat 2 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 2 Republik Guinea 1 Republik Indien 8 Internationaler Währungsfonds 2 Vereinigte Mexikanische Staaten 6 Königreich der Niederlande 2 Königreich Norwegen 3 Vereinte Nationen 4 Vereinigte Staaten von Amerika 11 Sozialistische Republik Vietnam 4 Weltbank 3 Republik Südafrika 10 Gesamt 78 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333