Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13058 18. Wahlperiode 03.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12696 – NATO-Zertifizierung von Fliegerhorst Nörvenich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r m Rahmen der „nuklearen Beteiligung“ lagern US-Atomwaffen in Deutschland und die Bundeswehr stellt Soldatinnen und Soldaten, sowie Tornado-Kampflugzeuge zur Verfügung, um den Einsatz dieser Atomwaffen einzuüben. Von 1955 bis 1995 gehörte auch der Fliegerhorst Nörvenich im Landkreis Düren (Nordrhein-Westfalen) zu den Standorten, an denen US-Atomsprengköpfe lagerten . Seitdem gilt Nörvenich als Ausweichort für die Atombomben, die im rheinland-pfälzischen Büchel lagern. Laut Medienberichten steht im Oktober 2017 die NATO-Zertifizierung des Standortes Nörvenich an. Damit wird der Fliegerhorst Teil der schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force). Soldatinnen und Soldaten können dann von Nörvenich noch schneller als bisher in Auslandseinsätze geschickt werden (Aachener Zeitung, 23. Mai 2017, www.aachener-zeitung.de/lokales/ dueren/boelcke-geschwader-setzt-als-erstes-eurofighter-in-neuer-rolle-ein-1.16 31702). Insbesondere im April und im Mai 2017 haben laut Berichten von Augenzeuginnen und Augenzeugen verstärkt militärische Übungsflüge über der nahe gelegenen Stadt Düren stattgefunden. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden nach deren Angaben dadurch stark beeinträchtigt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe der NATO als wichtigem Bestandteil einer glaubhaften präventiven Abschreckung des Bündnisses. Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden. Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden und Sicherheit weiter verpflichtet und verfolgt dabei einen pragmatischen, schrittweisen Ansatz konkreter nuklearer Abrüstungsschritte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13058 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen . Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses , an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgänger gebunden ist. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme wie auch der Ausbildung , der Übung und der Absicherungsmaßnahmen keine Angaben gemacht werden . Aussagen und Mutmaßungen hierzu können zudem weder bestätigt noch dementiert werden. Die Bundesregierung verweist ergänzend zur Vorbemerkung darauf, dass zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit neben infrastrukturellen , technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen besonders die Mittel der Geheimhaltung dazu dienen, rechtswidrigen Angriffen und Störungen auf eventuell gelagerte Nuklearwaffen und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in Zukunft aus Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben. 1. Welche strategische Bedeutung hat der Fliegerhorst Nörvenich und seine geplante NATO-Zertifizierung für die Bundesregierung? Der Fliegerhorst Nörvenich hat unter den Standorten der Taktischen Luftwaffengeschwader keine herausgehobene Bedeutung. 2. Aus welchem Grund und mit welchem Ziel erfolgt im Oktober 2017 die NATO-Zertifizierung des Fliegerhorstes Nörvenich (Aachener Zeitung, 23. Mai 2017, www.aachener-zeitung.de/lokales/dueren/boelcke-geschwadersetzt -als-erstes-eurofighter-in-neuer-rolle-ein-1.1631702)? Eine Zertifizierung des Standortes durch die NATO findet nicht statt. Das in Nörvenich stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ ist lediglich der erste EUROFIGHTER-Verband, bei dem die Luft-Boden-Fähigkeit des Waffensystems (WaSys) erstmalig durch die NATO begutachtet wird. 3. Inwieweit steht die NATO-Zertifizierung des Fliegerhorstes Nörvenich im Zusammenhang mit der geplanten Modernisierung des Fliegerhorstes Büchel durch die Bundeswehr und der bereits stattfindenden Modernisierung der US-Atomwaffen in Europa, was auch die Sprengköpfe betrifft, die in Büchel lagern (SPIEGEL ONLINE, 12. August 2016, www.spiegel.de/politik/ ausland/usa-wollen-neue-atombomben-in-deutschland-stationieren-a-11073 76.html)? 4. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Verbleib der US- Atombomben, die bis 1995 in Nörvenich lagerten? 5. Auf welchem Weg und mit welchem Transportmittel wurden im Jahr 1995 die US-Atombomben, die bis dahin in Nörvenich lagerten, an ihren Bestimmungsort gebracht, und welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung dabei getroffen? 6. Welche Kosten sind für Bund und Länder durch den Transport der Atomwaffen im Jahr 1995 von Nörvenich an ihren Bestimmungsort entstanden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13058 7. Inwieweit sind die Nörvenicher Bunkereinrichtungen, in denen bis 1995 US- Atomwaffen lagerten, noch einsatzbereit oder in kurzer Zeit wieder einsatzfähig zu machen? 8. Unter welchen Umständen wäre eine erneute Lagerung von US-Atomwaffen in Nörvenich denkbar? 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass künftig wieder Atombomben in Nörvenich lagern werden? 10. Gibt es neben Nörvenich noch weitere Ausweichorte für die Lagerung von Atombomben? Die Fragen 4 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Welche dem Fliegerhorst Büchel zugeordneten Flugzeugtypen nutzen den Fliegerhorst Nörvenich für welche Übungen, und wie häufig (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)? Bis zum Juli 2010 wurde auf dem Fliegerhorst Nörvenich das WaSys TORNADO betrieben, das bis heute auch am Standort (StO) Büchel betrieben wird. Vom Juli 2010 an wurde der Fliegerhorst Nörvenich durch das WaSys TORNADO im Rahmen des Routineflugbetriebs ohne Zuordnung zu konkreten Übungen z. B. für Übungsanflüge genutzt. Im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen mit Auswirkungen auf den Flugbetrieb (z. B. Schließung der Start- und Landebahn am StO Büchel) wurde das WaSys TORNADO im Zeitraum von Mai bis Juni 2012 und von November bis Dezember 2013 zur Aufrechterhaltung des Routineflugbetriebes von Büchel nach Nörvenich verlegt. 12. Wird seit 1995 der Einsatz von Atomwaffen auch in Nörvenich geübt? Wenn ja, mit welchen Flugzeugtypen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Fanden im April und im Mai 2017 in verstärktem Maße militärische Übungsflüge über dem Gebiet der Stadt Düren statt? a) Wenn ja, aus welchen Gründen, und in welchem Umfang? b) Wenn ja, welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen verstärkten Übungsflügen und der anstehenden NATO-Zertifizierung von Fliegerhorst Nörvenich (Aachener Zeitung, 23. Mai 2017, www.aachener-zeitung. de/lokales/dueren/boelcke-geschwader-setzt-als-erstes-eurofighter-in-neuerrolle -ein-1.1631702)? Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet. Im Zeitraum April und Mai 2017 fanden keine verstärkten militärischen Übungsflüge über dem Gebiet der Stadt Düren statt. Die Stadt Düren befindet sich ca. 12 km entfernt in westlicher Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Nörvenich. Das Stadtgebiet von Düren wird bei Anflugverfahren nach Instrumentenflugregeln auf den NATO-Flugplatz notwendigerweise überflogen. Im Rahmen von Abflugverfahren kann es in Ausnahmefällen zu Überflügen des Stadtgebietes in Abhängigkeit von der Luftverkehrslage kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13058 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Flugzeugtypen haben im April und Mai 2017 an militärischen Übungsflügen über dem Gebiet der Stadt Düren teilgenommen? Im benannten Zeitraum fanden keine militärischen Übungen über dem Stadtgebiet von Düren statt. Militärische Übungsanflüge im Rahmen der Aus- und Weiterbildung innerhalb der Öffnungszeiten am Flugplatz Nörvenich wurden im genannten Zeitraum durch folgende militärische Flugzeugtypen durchgeführt: EUROFIGHTER, TORNADO, Bell UH-1D und C-130 Hercules. 15. Zu welchen NATO- bzw. Bundeswehrstandorten gehören die Flugzeuge, die im April und Mai 2017 an militärischen Übungsflügen über dem Gebiet der Stadt Düren beteiligt waren? Militärische Luftfahrzeuge, welche bei Instrumentenanflügen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung am Flugplatz Nörvenich über das Stadtgebiet von Düren im genannten Zeitraum geflogen sind, gehören zu folgenden NATO- bzw. Bundeswehrstandorten: EUROFIGHTER und Bell UH-1D (Bundeswehrstandort Nörvenich), EUROFIGHTER (Bundeswehrstandort Neuburg/Donau) und TORNADO (Bundeswehrstandorte Büchel und Manching). Über den Stationierungsort der betroffenen US C-130 Hercules liegen keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Flugstunden wurden ausgehend von Fliegerhorst Nörvenich seit 2012 durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt auflisten und den jährlichen Durchschnitt nennen)? Es wurde die folgende Anzahl an Flugstunden durch das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ am StO Nörvenich durchgeführt: 2012: 1961; 2013: 2813; 2014: 2831; 2015: 2799; 2016: 2957. Der jährliche Durchschnitt beträgt ca. 2672 Flugstunden. 17. Welche Kosten haben die militärischen Übungsflüge, die vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehen, seit 2012 erzeugt (bitte auch die Kosten für eine Flugstunde nennen)? Auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* 18. Wie viele am Fliegerhorst Nörvenich stationierte Bundeswehr-Pilotinnen und Bundeswehr-Piloten waren seit 1999 im Rahmen welcher Mission(en) an Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt? Aufgrund von Personalveränderungen, insbesondere Versetzungen in andere Organisationsbereiche und Entlassungen bzw. Zurruhesetzungen aus der Bundeswehr , liegen der Bundesregierung hierzu keine belastbaren Daten vor. Abfragen aus dem Personalwirtschaftssystem können nur stichtagsbezogen erfolgen und zeigen keine Historie auf. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13058 Für die aktuell im Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ dienstleistenden Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer (LFF) sind folgende Teilnahmen an Auslandseinsätzen in der Summe der zurückliegenden Jahre aufgrund des Datenbestandes nachvollziehbar: 5 LFF eingesetzt im Rahmen ISAF, 2 LFF eingesetzt im Rahmen Counter Daesh, 3 LFF eingesetzt im Rahmen MINUSMA, 3 LFF eingesetzt im Rahmen RESOLUTE SUPPORT, 2 LFF eingesetzt im Rahmen KFOR, 2 LFF eingesetzt im Rahmen EUFOR, 3 LFF eingesetzt im Rahmen SFOR. Bei dieser Auflistung ist zu berücksichtigen, dass LFF teilweise in mehr als nur einer Mission eingesetzt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333