Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 29. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13059 18. Wahlperiode 03.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12741 – Die Zentren für Islamische Theologie und die Konzeption der Beiräte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Januar 2010 hat der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ die Einrichtung von Professuren für die Disziplinen der islamischen Theologie angemahnt und vorgeschlagen, ein oder mehrere „Zentren für Islamische Studien“ zu errichten. Kurz darauf hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Fördertopf eingerichtet und einen Wettbewerb ausgeschrieben, an dem sich die deutschen Universitäten beteiligen konnten, um in den Genuss einer fünfjährigen Förderung zum Aufbau eines solchen Zentrums für Islamische Studien zu gelangen. Dabei wurden in einer ersten Ausschreibung die Universitäten Tübingen sowie Münster und Osnabrück als Kooperationsstandorte ausgewählt. In einer zweiten Runde erhielten die Universitäten Erlangen-Nürnberg sowie Frankfurt am Main und Gießen als Kooperationsprojekt den Zuschlag. Nach der erfolgreichen Evaluation der Standorte wurde die Förderung im Jahr 2016 um weitere fünf Jahre verlängert. (vgl. Pressemitteilung des BMBF vom 19. Januar 2016) Da die Zentren nach den Kriterien für die Institute und Fakultäten der christlichen Theologien eingerichtet werden, muss über die Berufung des Lehrpersonals die Religionsgemeinschaft entscheiden, in deren Verantwortung das Institut steht. Nach herrschender Meinung existiert in Deutschland allerdings keine islamische Gemeinschaft, die diesen Anforderungen genügt. Deshalb hat der Wissenschaftsrat in den oben genannten „Empfehlungen“ dazu geraten, sogenannte theologisch kompetente Beiräte für Islamische Studien zu gründen (so die Begrifflichkeit des Wissenschaftsrats in seinen „Empfehlungen“, S. 80) Im Rahmen dieser Kleinen Anfrage werden diese Beiräte an den Universitäten als „konfessorische Beiräte“ bezeichnet; dieser Begriff ist der Bezeichnung des Beirats an der Universität Osnabrück entnommen, der im Jahr 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Diese Beiräte stellen selbst keine Religionsgemeinschaft dar, üben aber im genannten Kontext die Funktion derselben aus, wirken also insbesondere an der Berufung des Lehrpersonals und der Erstellung der Curricula mit. Über die Zusammensetzung entscheidet die Universität im Rahmen ihrer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Satzungsautonomie unter Aufsicht des jeweiligen Landes (vgl. Christian Walter/ Janbernd Oebbecke: Kommentierter Ordnungsentwurf in: dies. u. a. (Hrsg.): Die Einrichtung von Beiräten für Islamische Studien, Baden-Baden 2011, S. 71 bis 96). Neben den Beiräten an den jeweiligen Standorten der Zentren für Islamische Studien existieren noch Beiräte auf Landesebene, die für die Entwicklung der Lehrpläne für den schulischen islamischen Religionsunterricht und die Erteilung der Lehrerlaubnis an die Absolventinnen und Absolventen zuständig sind. Da diese Beiräte in Verantwortung der Länder gegründet worden sind, sind sie (bis auf eine Frage) nicht Gegenstand dieser Kleinen Anfrage. Durch die Einrichtung der konfessorischen Beiräte auf Universitäts- wie Landesebene wurde in uno actu staatlich festgestellt, dass die bestehenden islamischen Organisationen keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. In allen Beiräten sind auch (zumindest mittelbar) Funktionäre von DITIB vertreten , die als Tochterorganisation des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Türkei maßgeblich aus dem Ausland beeinflusst wird. Im Zuge der sog. Spitzelaffäre, wo Imame der DITIB Dossiers über vermeintlich der Gülen-Bewegung nahestehende Personen angefertigt und an die türkischen Konsulate übersandt haben, wurde aus Sicht der Fragesteller deutlich, dass DITIB maßgeblich aus dem Ausland gesteuert wird und versucht, die türkische Regierungspolitik in Deutschland umzusetzen. Die religiöse Zielsetzung erscheint damit nur vorgeschoben. Der Einfluss, den die DITIB und damit der türkische Staat auf diesem Wege auf die Entwicklung der islamischen Theologie und des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland nehmen kann, steht deshalb mit der grundgesetzlich geforderten Trennung von Religion und Staat in Konflikt. Insbesondere muss befürchtet werden, dass personenbezogene Daten im Sinne der Informationsgewinnung türkischer Dienste und Behörden genutzt werden. Am 21. Mai 2017 berichtete „WDR 5“ in der Sendung „Lebenszeichen“ ausführlich über den Stand der Imamausbildung und beleuchtete auch wenig bekannte Details der Imamausbildung der DITIB in Kooperation zwischen Deutschland und der Türkei, so u. a., dass die DITIB seit dem Jahr 2006 für Menschen türkischer Herkunft durch Stipendien die Aufnahme eines theologischen Studiums an der Universität Ankara ermögliche. Es gebe inzwischen 60 Absolventinnen und Absolventen, die in Deutschland tätig seien (www1. wdr.de/radio/wdr5/sendungen/lebenszeichen/imame-100.html, ab Minute 4:58). In Anbetracht der großen Bedeutung, die die Etablierung einer konfessionell gebundenen islamischen Theologie für Deutschland hat, und vor dem Hintergrund der Förderung dieser Zentren mit Bundesmitteln fragen wir die Bundesregierung : Allgemein 1. Welche Kriterien wurden der erstmaligen Vergabe der Fördermittel an die einzelnen Standorte zugrundegelegt? Zur Bewilligung der ersten Förderphase ab 2011 galten folgende Kriterien: dauerhaftes finanzielles Engagement von Land und Universität etabliertes theologisches/religionsbezogenes Fächerspektrum an der Universität tragfähiges Beiratskonzept standort-übergreifende Kooperationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13059 Insgesamt und insbesondere bezüglich der institutionellen Einbindung, der Ausbildungsziele und Studiengänge sowie des Grundangebots in Islamischer Theologie sollten darüber hinaus die Empfehlungen des Wissenschaftsrates beachtet werden. 2. Wie war das „internationale wissenschaftliche Gremium“ (Pressemitteilung des BMBF vom 19. Januar 2016) zusammengesetzt, das die Evaluation der Standorte durchgeführt hat? Das Gremium bestand aus fünf Professorinnen und Professoren, davon zwei von Universitäten in Deutschland und drei von Universitäten aus dem deutschsprachigen Ausland. 3. Nach welchen Kriterien und mit welchen Ergebnissen hat das „internationale wissenschaftliche Gremium“ die einzelnen Standorte bewertet? Warum ist das von diesem Gremium erstellte Gutachten nicht veröffentlicht worden? Es wurden die gleichen Kriterien wie bei der Bewilligung und deren Zielerreichung zugrunde gelegt (siehe Antwort zu Frage 1). Zusätzlich wurde die Plausibilität des Konzepts für die zweite Förderphase bewertet. Die Veröffentlichung der Protokolle von Begutachtungssitzungen ist in der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unüblich , um die Unabhängigkeit der Gutachtenden zu wahren. 4. Bestehen Überlegungen, nach Ablauf des verlängerten Förderzeitraums die Standorte oder Kooperationen in den jeweiligen Ländern weiter zu fördern? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten der jeweiligen Universitäten bzw. Standorte ein, nach Ablauf der verlängerten Förderung eigenverantwortlich die Finanzierung der Zentren leisten zu können ? Als Anschubfinanzierung für die Zentren für Islamische Theologie fördert das BMBF an den Universitäten ergänzend zu den Maßnahmen der Länder Professorenstellen und Begleitmaßnahmen in zwei Phasen von je fünf Jahren. Die Landeswissenschaftsministerien haben den dauerhaften Erhalt der Zentren zugesagt. 5. Welche Kontakte infolge der Bundesförderung und welche Einwirkungsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung auf die Arbeit an den jeweiligen Standorten? Das BMBF pflegt im Zusammenhang mit der gemeinsamen Förderung der Islamischen Theologie seit 2011 enge fachliche Kontakte zu den fünf beteiligten Wissenschaftsministerien der Länder und Universitäten. Das BMBF bewilligt Zuwendungen an die Hochschulen der jeweiligen Standorte gemäß Bundeshaushaltsordnung. Als Einwirkungsmöglichkeiten ergeben sich daraus die Bewilligung, das Berichtswesen und die Verwendungsnachweisprüfung . Von den Gutachtern der Anträge beider Förderphasen wurden Empfehlungen ausgesprochen, die das BMBF bei den Bewilligungen berücksichtigt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Erwartungen verbindet die Bundesregierung aus der Förderung der jeweiligen Standorte? Die Bundesregierung erwartet die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Feldes der Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften gemäß der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, insbesondere durch die Etablierung forschungsstarker Zentren für Islamische Theologie, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Berufungsfähigkeit) und eine leistungsfähige akademische Ausbildung für das Lehramt an Schulen. 7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung führender Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Islamwissenschaft , dass a) die Förderung der „Zentren für Islamische Studien“ zulasten islamwissenschaftlicher Studiengänge, Professuren und Lehrstühle geschehe? Unter den Studierenden gab es Wechsel von der Islamwissenschaft zur Islamischen Theologie. Diese Verschiebung hatte der Wissenschaftsrat erwartet. Zugleich profitieren die Islamwissenschaften an den Standorten durchaus von der Zentren-Förderung, besonders durch die Förderung interdisziplinärer Nachwuchsgruppen . b) der vom Wissenschaftsrat propagierte Begriff „Islamische Studien“ Verwechslungsgefahr mit islamwissenschaftlichen Studiengängen berge? Um Verwechslungen zu vermeiden und auch im Ausland als bekenntnisorientierte Disziplin von den „Islamwissenschaften/Islamic Studies“ unterscheidbar zu sein, haben sich die Bezeichnungen „Islamische Theologie“ und „Islamisch-theologische Studien“ durchgesetzt. 8. Aus welchen Gründen wurde die Forderung des Berliner Senats, auch das im Entstehen befindliche Institut für Islamische Theologie in Berlin nachträglich in das BMBF-Förderprogramm aufzunehmen, abgelehnt (vgl. Tagesspiegel vom 15. Juli 2016)? Der Berliner Senat hatte sich 2011 in der ersten wettbewerblichen Förderrunde zur Gründung von Zentren für Islamische Theologie auf Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrates nicht um BMBF-Mittel bemüht. Berlins Nachfrage nach Fördermitteln außerhalb des Wettbewerbs wurde 2016 vom BMBF zurückgewiesen und eine zweite wettbewerbliche Förderrunde für alle Länder im Jahr 2017 eröffnet. 9. Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die innermuslimische konfessionelle Vielfalt (insbesondere die jeweiligen Spezifika der sunnitischen und schiitischen Tradition) durch die Besetzung der Professuren, durch Kooperationen und durch das Lehrangebot an den verschiedenen Standorten berücksichtigt? Sieht die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, eigene schiitische Lehrangebote aufzubauen bzw. zu fördern? Die Besetzung der Professuren und die fachliche Ausrichtung der universitären Lehrangebote liegen in der Zuständigkeit von Ländern und Hochschulen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13059 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, wegen der staatlichen Verpflichtung auf religiöse Gleichberechtigung auch Gemeinschaften aus dem Spektrum des Islams (z. B. Aleviten oder Ahmadiyya) beim Aufbau einer universitären Theologie zu fördern und zu unterstützen? a) Wenn ja, wie genau? b) Wenn nein, warum nicht? Bisher hat keine Universität einen Förderantrag gestellt, der die Theologie der Aleviten oder Ahmadiyya fördern und unterstützen würde. Die direkte Förderung einzelner Glaubensgemeinschaften ist nicht Gegenstand der Forschungsförderung des Bundes. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Bedenken der christlichen Kirchen, dass über diese Beiratslösungen für die Islamische Theologie die grundgesetzlich geschützte Konfessionalität des Religionsunterrichts sowie der Theologischen Fakultäten und Institute unterlaufen werden könnte? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Zu den Beiräten grundsätzlich 12. Sind an allen vom BMBF geförderten Standorten „theologisch kompetente Beiräte“ entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2011 eingerichtet worden? Nein, in Hessen war das wegen der Anerkennung zweier Verbände als Körperschaften durch die Landesregierung nicht erforderlich. Die Universität Frankfurt am Main hat daher auf einen konfessorischen Beirat verzichtet und für das gemeinsame Zentrum mit der Universität Gießen einen wissenschaftlichen Beirat eingerichtet. a) Wie sind diese Beiräte zusammengesetzt (bitte die Anzahl der Mitglieder getrennt nach entsendender islamischer Gemeinschaft angeben)? Die Bundesregierung ist für die Konstituierung und Organisation der Beiräte an den Universitäten nicht zuständig. Die Universitäten erlassen die Geschäftsordnungen für die Beiräte, die deren Zusammensetzung und Zuständigkeiten regeln. Die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids des BMBF legen fest, dass nur Vertreter solcher Organisationen vorgesehen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass auch ihr künftiges Verhalten die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz umschriebenen, fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts nicht gefährdet. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzen sich die Beiräte an den vier Standorten folgendermaßen zusammen: Erlangen: zehn Mitglieder; Berufungen ad personam; darunter Mitglieder der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), dem Türkisch- Islamischer Kulturverein Erlangen und mehrheitlich Unabhängige Münster: acht Mitglieder; je zwei DITIB, Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und Zentralrat der Muslime in Deutschland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Osnabrück: neun Mitglieder; je drei DITIB, Schura, Unabhängige Tübingen: sieben Mitglieder; drei DITIB, zwei Unabhängige, je ein Mitglied der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland und VIKZ. b) Wie findet die Einbindung der im Koordinationsrat der Muslime (KRM) zusammengeschlossenen Verbände statt? c) Wie und nach welchen Kriterien werden Personen in die jeweiligen Beiräte berufen, die nicht als Mitglied eines KRM-Verbands sondern als „Einzelpersonen“ bzw. „verbände-unabhängige Personen“ o. Ä. gelten? d) Welche islamischen Organisationen außerhalb des KRM (z. B. Zentralrat der Marokkaner in Deutschland, Liberal-islamischer Bund e. V.) sind in den Beiräten vertreten? e) Wie ist bzw. wird die geforderte theologische Kompetenz der Beiratsmitglieder sichergestellt? f) Gibt es schriftlich festgelegte Regelungen zur Beteiligung der Beiräte an den Berufungsverfahren der Universitäten, und wie sehen diese jeweils aus? g) Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss der islamischen Gemeinschaften auf die Berufungsverfahren der Universitäten im Hinblick auf die Tatsache einerseits, dass die islamischen Gemeinschaften nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes betrachtet werden, und im Hinblick auf die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Universitäten andererseits? h) Welche Vorstellungen verbinden nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiräte bzw. die in den Beiräten vertretenen KRM-Verbandsmitglieder mit dem Begriff „persönliche Lebensführung“ bzw. mit der Vorgabe, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf Professuren bewerben, erklären müssen, in ihrer persönlichen Lebensführung das religiöse Bekenntnis der islamischen Verbände zu beachten und ihre wissenschaftliche Lehrtätigkeit in Übereinstimmung mit diesem Bekenntnis auszuüben? i) Gibt es Hinweise darauf, dass die islamischen Gemeinschaften gemeinsam oder einzeln ihren Einfluss in den Beiräten nutzen, um die Arbeit der Beiräte zu hintertreiben, damit sie am Import ausländischer Theologen festhalten können? Die Fragen 12b bis 12i werden im Zusammenhang beantwortet. Das Beiratsmodell dient dazu, Berufungsverfahren gemäß der verfassungsrechtlich gebotenen Wissenschaftsfreiheit und der ebenso gebotenen Mitwirkung der islamischen Gemeinschaften an der Ausgestaltung der Islamischen Theologie zu realisieren. Die Auswahlverfahren der Berufungskommissionen an den Universitäten sind ausschließlich durch wissenschaftliche Kriterien geleitet. Im Anschluss daran wird das Votum des Beirats zu den bekenntnisorientierten Aspekten einer etwaigen Berufung des erstplatzierten Kandidaten oder der erstplatzierten Kandidatin eingeholt, ähnlich dem „nihil obstat“-Verfahren bei der Berufung auf einen Lehrstuhl für katholische Theologie. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13059 13. Wie bewertet die Bundesregierung, dass mit Funktionären von DITIB oder mit von DITIB benannten Personen mindestens mittelbar die Tochterorganisation einer ausländischen Regierungsstelle Einfluss auf die Besetzung von Professorenstellen oder die Formulierung der Studien- und Prüfungsordnungen an den jeweiligen Standorten der Zentren für Islamische Theologie hat, vor dem Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit und der Tatsache, dass bei Organisationen, die wie DITIB maßgeblich aus dem Ausland beeinflusst sind, die selbstbestimmte Festlegung der Inhalte des Religionsunterrichts (und damit auch der Inhalte des theologischen Studiums) fraglich erscheint, was ihre Eignung als Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) in Frage stellt (vgl. Rechtsgutachten von Prof. Stefan Muckel, ob die rheinland-pfälzischen islamischen Gemeinschaften zur Durchführung eines islamischen Religionsunterrichts geeignet sind, vom 22. September 2014, S. 43 f., abgerufen unter https://mwwk.rlp.de/ fileadmin/mbwwk/Presse/Anlagen/Rechtswissenschaftliches_Gutachten.pdf)? Die Beiräte und die darin vertretenen muslimischen Verbände entscheiden nicht über die Berufung des Lehrpersonals eines Zentrums einer Universität, sondern erhalten Gelegenheit, aus religiösen Gründen Einwände gegen den erstplatzierten Kandidaten oder die erstplatzierte Kandidatin zu erheben. Dieses Mitspracherecht sichert zum einen die von der Verfassung gebotene Wissenschaftsfreiheit der Universitäten, zum anderen die von der Verfassung gebotene Beteiligung der religiösen Gemeinschaften an der Auswahl des theologischen Lehrpersonals. Die Bundesregierung sieht aufgrund der pluralen Repräsentanz in den Beiräten nicht die Gefahr der Dominanz einzelner Verbände bei der Beteiligung an der Berufung von Lehrpersonal. 14. Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die im KRM zusammengeschlossenen Verbände keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind? a) Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die konfessorischen Beiräte? b) Wenn ja, wären die Beiratskonstruktionen dann nicht verfassungswidrig? Die Vorbemerkung der Fragesteller weist zutreffend darauf hin, dass die Beiräte in Verantwortung der Länder eingerichtet sind. Die Bundesregierung sieht daher von einer Bewertung zur Zusammensetzung dieser Beiräte und zur rechtlichen Qualifikation der darin vertretenen Organisationen ab. Unabhängig davon unterstützt die Bundesregierung das mit den Beiratsmodellen verfolgte Anliegen der Länder, unter Einbeziehung der im jeweiligen Land vertretenen islamischen Organisationen islamisch-theologische Lehrangebote an deutschen Hochschulen zu ermöglichen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer der Berufungsverfahren an den jeweiligen Standorten? a) Wie lange dauert die Genehmigung der Ausschreibung in diesen Verfahren ? b) Wie oft haben die Beiräte jeweils ablehnende Entscheidungen getroffen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie lange dauert jeweils das Verfahren zwischen Ausschreibung und tatsächlicher Berufung? d) Gibt es bei der Dauer der Berufungsverfahren signifikante Unterschiede zwischen den Standorten? Die Fragen 15a bis 15d werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung wirkt in den Berufungsverfahren der Universitäten nicht mit und hat deswegen keine Erkenntnisse zu den erfragten Sachverhalten. e) Wie viele Stellen sind an den jeweiligen Standorten gegenwärtig nicht besetzt, und wie lange ist dies jeweils der Fall? Es ist der Bundesregierung bekannt, dass für zwei Stellen die Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind: Münster: Stiftungs-Junior-Professur für Schiitische Studien, von der Stiftung für Islamische Studien finanziert, Ausschreibung 2015 Osnabrück: Professur für Hadith, Sira und Islamische Geschichte, nicht BMBF-finanziert, Ausschreibung 2013. Zu den Beiräten im Einzelnen 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Tübingen, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Münster, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? Ist es zutreffend, dass nach Medienberichten Berufungsverfahren wegen der nichterfolgten Konstituierung auf Eis lagen oder liegen (vgl. www. deutschlandfunk.de/universitaet-muenster-streit-am-zentrum-fuer-islamische. 680.de.html?dram:article_id=348959)? Wenn ja, warum genau, und welche Konsequenzen hat dies für die Arbeit des Zentrums für Islamische Theologie der Universität Münster? Die um mehrere Jahre verzögerte Konstituierung des Beirats hat die Berufung auf die Professur für Kalam, islamische Philosophie und Mystik bis Juli 2016 verzögert . Vom Wintersemester 2012/2013 an hatte der erstplatzierte Kandidat und spätere Inhaber die Professur vertreten, was etwaige negative Konsequenzen für die Arbeit des Zentrums verhindert hat. Zuwendungsrechtliche Konsequenzen waren nicht erforderlich. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Osnabrück, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13059 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Erlangen-Nürnberg, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Frankfurt am Main, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? An der Universität Frankfurt am Main besteht kein konfessorischer Beirat. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Probleme und Schwierigkeiten in der Konstituierung und Arbeit des konfessorischen Beirats an der Universität Gießen, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Vertreters der DITIB? Die Universität Gießen wird vom BMBF im Rahmen der Zentren für Islamische Theologie nicht gefördert. Zur Islamischen Theologie 22. Wie viele Professuren und Lehrstühle waren im abgelaufenen Wintersemester 2016/2017 an den Standorten für Islamische Theologie planmäßig vorgesehen , wie viele davon waren unbesetzt, und aus welchen Gründen (bitte nach Standorten und Berufungs- bzw. Einrichtungsjahr aufschlüsseln)? Auf wie viele der Professuren wurde aus dem nicht deutschsprachigen Ausland berufen (bitte mit Angabe des letzten Orts der vorherigen Tätigkeit auflisten )? Im Folgenden werden die planmäßigen und die davon unbesetzten Professuren und Lehrstühle aufgelistet: Erlangen (4/0), Frankfurt (3/0), Münster (3/1), Osnabrück (7/1), Tübingen (7/0). Der Grund für die Nichtbesetzung zweier Positionen liegt in den laufenden Berufungsverfahren, vgl. Antwort zu Frage 15e. Auf eine Professur in Erlangen erfolgte eine Berufung von der Universität Löwen /Leuven (Belgien). Ein Professor hatte nach Tätigkeit in Ankara eine einsemestrige Gastprofessur in Salzburg (Österreich), bevor er 2006 an die Universität Frankfurt berufen wurde. Um an der Lehramts-Ausbildung mitwirken zu können, wurden für die Professuren i. d. R. gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Dies erklärt die geringe Zahl der aus dem nicht deutschsprachigen Ausland Berufenen. 23. Wie viele wissenschaftliche Mitarbeitende und wie viele sonstige Lehrbeauftragte (z. B. Sprachlektoren) waren im abgelaufenen Wintersemester 2016/2017 an den Standorten für Islamische Theologie nach Kenntnis der Bundesregierung tätig? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Lehrbeauftragte sind nicht Gegenstand der BMBF-Förderung für die Zentren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Professuren oder Lehrbeauftragungen für islamische oder alevitische Theologie bzw. islamische Religionspädagogik o. Ä. außerhalb der vom BMBF geförderten Standorte? Der Bundesregierung sind die Juniorprofessur für Alevitentum an der Akademie der Weltreligionen (Universität Hamburg) und der Erweiterungsstudiengang „Alevitische Religionslehre/Religionspädagogik“ an der Pädagogischen Hochschule Weingarten bekannt. Außerdem bestehen Professuren für Islamische Religionspädagogik in Freiburg, Gießen, Karlsruhe und Ludwigsburg. Die Bundesregierung besitzt keine Erkenntnisse zu Lehrbeauftragungen. 25. Wie viele Studierende sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Eröffnung an den jeweiligen Standorten eingeschrieben (gewesen) (bitte je Semester und Standort aufschlüsseln)? Einschreibungen sind i. d. R. nur zum Wintersemester (WS) möglich, daher werden hier jährliche Angaben zu den eingeschriebenen Studierenden gemacht. Standort WS 2014/15 WS 2015/16 WS 2016/17 Erlangen 93 130 120 Frankfurt 385 480 578 Münster 578 700 731 Osnabrück 257 350 360 Tübingen 144 170 213 26. Wie viele Studierende haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Eröffnung an den jeweiligen Standorten einen Abschluss erworben (bitte nach Art des Abschlusses und Standort aufschlüsseln)? Statistiken zu den gefragten Studienabschlüssen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Absolventenzahlen regelmäßig in Datenreihen, den sogenannten Fachserien. Die jüngste Veröffentlichung stammt vom 30. September 2016. Die Datenbasis hierzu liefert die Statistik für das Prüfungsjahr 2015 (WS 2014/2015 und Sommersemester 2015). Absolventenzahlen der „Islamischen Theologie“ sind in dieser Fachserie noch nicht verfügbar , da es sich um neu eingerichtete Studiengänge handelt. 27. Wie viele Absolventinnen und Absolventen sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um in Deutschland einen flächendeckenden islamischen Religionsunterricht einführen zu können? Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Entwicklung der Studierendenzahlen und der Zahlen der Absolventinnen und Absolventen ? Die Länder sind für den schulischen islamischen Religionsunterricht und die Planung seines Personalbedarfs zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer Bewertung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13059 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über verweigerte Übernahmen von Absolventinnen und Absolventen in den Schuldienst wegen Nichterteilung der Lehrerlaubnis (Iğaza) durch die jeweiligen Landesbeiräte? Wie Bundesregierung ist für Übernahmen in den Schuldienst nicht zuständig und hat hierzu keine Kenntnisse. Zu den nach Deutschland entsandten Imamen 29. Ist es zutreffend, dass von der DITIB nach Deutschland entsandte Imame mehrmonatige Intensivsprachkurse mit landeskundlichem Programm als Vorbereitung auf die Dienstentsendung in Anspruch nehmen können oder konnten? a) Wenn ja, wer hat dieses Programm initiiert, und welche Organisationen sind daran wie beteiligt? b) Wenn ja, wie viele Imame haben seit Beginn des Programms jährlich daran teilgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wenn nein, inwiefern erachtet die Bundesregierung ein solches Angebot oder eine Verpflichtung darauf für sinnvoll? Wegen des engen Zusammenhangs werden die Fragen 29a bis 29c zusammen beantwortet. Seit 2002 bietet das Goethe-Institut Ankara ein Programm an für Bedienstete der türkischen Religionsbehörde Diyanet zur Vorbereitung auf ihre mehrjährigen Deutschlandeinsätze. Inhalt ist ein Intensivsprachkurs Deutsch, der durch landeskundliche Bausteine ergänzt wird. Die Kurse werden von der türkischen Religionsbehörde Diyanet und dem Auswärtigen Amt kofinanziert. Bis jetzt haben an dem Programm nach Angaben des Goethe-Instituts 1 392 Personen teilgenommen . Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist nicht möglich, da die mehrmonatigen Kurse teilweise über den Jahreswechsel liefen. 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durch DITIB und Diyanet ermöglichte Aufnahme eines Theologiestudiums in Ankara, insbesondere a) über den Träger der Stipendien und b) über den Prozess der Stipendienvergabe? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 31. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben seit 2006 den „Internationalen Studiengang Islamische Theologie“ an der Universität Ankara jeweils begonnen und erfolgreich abgeschlossen, und wie viele der Absolventinnen und Absolventen leben mittlerweile wieder in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in DITIB-Moscheen als Imame oder Religionsbedienstete arbeiten, als Beamte des türkischen Staates tätig sind, vor dem Hintergrund möglicher Loyalitätskonflikte? In DITIB-Gemeinden tätige Absolventen des türkischen Studienprogramms „Internationale Theologie“, auf die sich die Frage entsprechend der Vorbemerkung der Fragesteller bezieht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Beamten des türkischen Staates. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13059 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und die Entlohnung der Imame, die für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) aus der Türkei in Deutschland arbeiten? Nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigen Gemeinden der IGMG aktuell 65 Diyanet-Bedienstete als Imame. Die Kosten bzw. ein Teil der Kosten werden von den Gemeinden getragen. 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Imame, die aus anderen Ländern als der Türkei für eine (ggf. befristete) Berufsaufnahme nach Deutschland kommen? Die Bundesregierung erhebt keine statistischen Angaben über die Einreise von Imamen. Aus einer einmaligen Erhebung im Zeitraum April 2015 bis April 2016 geht hervor, dass die Auslandsvertretungen in nachstehenden Staaten folgende Anzahl an Visa an Imame erteilt haben: Türkei 495, Marokko 58, Iran 39, Ägypten 13, Pakistan sechs, Libanon fünf, Albanien zwei, Algerien ein, Bosnien und Herzegowina ein. 35. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Al-Azhar-Universität in Kairo in die Theologenausbildung an deutschen Universitäten einzubeziehen , und wenn ja, welche? Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen des Großscheichs Ahmad Mohamed al-Tayyeb zu Israel, Juden, Selbstmordattentaten und Homosexualität ? Die Bundesregierung prüft Vorschläge des Großscheichs al-Tayyeb, einen Studierendenaustausch in den Theologien zwischen der Al-Azhar-Universität in Kairo und deutschen Universitäten zu fördern. Auf welche Aussagen des Großscheichs sich die Unterfrage bezieht, geht aus dieser nicht hervor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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