Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13067 18. Wahlperiode 06.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12661 – Europäische Pläne für Grenzkontrollen im Süden Libyens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Außenbeauftragte der Europäischen Union (EU), Federica Mogherini, unterstützt die deutsch-italienischen Anstrengungen für europäische Grenzkontrollen im Süden Libyens (The Independent vom 16. Mai 2017, „EU to conduct border patrols in Libya to stop migrants reaching Europe“). Einen entsprechenden Vorschlag hatten die Innenminister Deutschlands und Italiens zuvor an die Europäische Kommission gerichtet. Demnach solle die Europäische Union stärker an der Grenze zum Niger präsent sein, um Geflüchtete schon dort an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern. Möglicherweise würden die Grenzkontrollen im Rahmen einer Wiederaufnahme der EU-Grenzüberwachungsmission EUBAM erfolgen. EUBAM hatte kürzlich eine Bestandsaufnahme libyscher Grenzbehörden vorgelegt und ausgelotet , inwiefern die Mission an deren Strukturen anknüpfen könnte (Bundestagsdrucksache 18/11954). Auch die Bundespolizei arbeitet in EUBAM mit. Die EU-Anstrengungen werden in einer „EU Liaison and Planning Cell“ koordiniert , an der auch die Europäische Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) teilnimmt . Zwei weitere „Experten“ der EUROGENDFOR arbeiten bei EUBAM Libyen mit. Außer der EU-Mission ist Italien mit einer eigenen Grenzmission in Libyen präsent . Die Einheitsregierung in Libyen erhält zehn Patrouillenboote aus Italien (Libya Herald vom 15. Mai 2017, „South Libya needs more help preventing illegal migration insists Serraj in talks with Italy’s interior minister”). Laut dem italienischen Innenminister wird die libysche Küstenwache dadurch zu „einer der wichtigsten in Afrika“. Nicht nur Libyen sondern auch Italien und die Europäische Union stünden „fest“ hinter der Truppe. Am 22. Februar 2017 hat die libysche Einheitsregierung eine „Bedarfsliste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache bei der Europäischen Kommission eingereicht (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322). Für Kontrollen auf See fordern die Behörden 80 bis 100 Meter lange Hochseepatrouillenboote, 30 bis 60 Meter lange mittelgroße Patrouillenboote, für die Hoheitsgewässer eine „Großzahl“ an 7 bis 8 bzw. 10 bis 15 Meter langen Festrumpfschlauchbooten. Außerdem verlangt die Küstenwache Landfahrzeuge, darunter Rettungswagen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13067 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Radarwagen. Die Liste wird derzeit von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den EU-Mitgliedstaaten und der Bundesregierung geprüft. Auch die NATO will sich verstärkt in Libyen engagieren (Libya Herald vom 29. April 2017, „NATO looks to rebuild Libyan defence ministry and intelligence services“). Laut dem Generalsekretär Jens Stoltenberg entsendet die Organisation ein Team zum Wiederaufbau des libyschen Sicherheitsapparates. So sollen ein „modernes“ Verteidigungsministerium, ein Generalstab und Geheimdienste errichtet werden. Gespräche hierzu würden in den ersten Wochen des Mai 2017 beginnen und bis zum NATO-Gipfeltreffen am 25. Mai 2017 beendet sein. Die NATO-Unterstützung wurde von der Einheitsregierung im Februar 2017 offiziell beantragt. 1. Welche Details kann die Bundesregierung zur Infrastruktur für Hubschrauber nigrischer Sicherheitskräfte mitteilen, deren Aufbau und „Verbesserung der Infrastruktur auf den Flugplätzen“ von der Bundeswehr finanziell unterstützt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451, Antwort zu Frage 13)? Derzeitige Planungen sehen die Finanzierung von Hangars für die von Frankreich im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber vor. Weitere Details sind Gegenstand künftiger Gespräche und Abstimmungen mit Niger und Frankreich. a) Welche Abteilungen welcher „Sicherheitskräfte“ erhalten außerdem welche Fahrzeuge von der Bundeswehr? Aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden Lastkraftwagen , geländegängige Pickups und Motorräder beschafft. Mit diesen Fahrzeugen werden nigrische Sicherheitskräfte (Nationalgarde, Gendarmerie, Polizei und Streitkräfte) ausgestattet. b) Wann und wo soll die ebenfalls vorgesehene Ausbildung von Offizieren der G5-Sahel in neuen Lehrgängen erfolgen? Derzeit plant die Trainingsmission der EU in Mali, EUTM Mali, zwei neue Lehrgänge für Offiziere der Streitkräfte aus G5-Sahel Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad) im September und Dezember 2017 in Bamako, Mali. 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Staaten welche Typen von Aufklärungsdrohnen im Niger stationieren, um damit unter anderem die Grenzen des Landes zu überwachen (defense.gouv.fr vom 24. März 2017, „Barkhane: arrivée de deux drones Reaper supplémentaires“, Zugriff am 23. Mai 2017)? Nach öffentlich verfügbaren Informationen verfügt Frankreich über fünf unbemannte Luftfahrzeuge vom Typ Reaper für den Einsatzraum der Operation BARKHANE. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zum Einsatz alliierter Streitkräfte grundsätzlich keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13067 3. Was ist der Bundesregierung über die Verantwortlichen für den Angriff auf die Luftwaffenbasis Brak El-Shati an der Grenze zum Niger bekannt, bei dem mindestens 141 Menschen erschossen und teilweise exekutiert wurden, und wofür Milizen verantwortlich gemacht werden, die der Einheitsregierung gegenüber loyal sind (Human Rights Watch vom 21. Mai 2017, „Libya: Mass Executions Alleged at Military Base”)? Der libysche Präsidialrat hat zur Aufklärung des Angriffs auf die Luftwaffenbasis Brak El-Shati in Südlibyen am 18. Mai 2017 eine Untersuchungskommission eingerichtet und einen Kommandeur sowie den amtierenden Verteidigungsminister vorläufig suspendiert. Bisher wurden noch keine Untersuchungsergebnisse bekannt . Nach Kenntnis der Bundesregierung waren Einheiten der sogenannten Misrata 3rd Force, sowie Kämpfer der sogenannten Benghazi Defense Brigades (BDB) an dem Angriff beteiligt. 4. Welchen Inhalt hat das Schreiben der Innenminister Deutschlands und Italiens an die Europäische Kommission, in dem die Europäische Union zu einer stärkeren Präsenz an der Grenze zum Niger aufgefordert wird, um Geflüchtete schon dort an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern? Das nachgefragte gemeinsame Schreiben des Bundesinnenministers mit seinem italienischen Amtskollegen vom 11. Mai 2017 liegt dem Deutschen Bundestag vor. a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für geeignet, und welche dieser Maßnahmen werden derzeit auf Ebene der Europäischen Union erörtert? Zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität und der Verhinderung irregulärer Migration über die libysche Südgrenze hält die Bundesregierung die Umsetzung der bereits in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Malta vom 3. Februar 2017 auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung lokaler Gemeinschaften in Libyen entlang der Migrationsrouten für notwendig. Eine Unterstützung sollte auch in technischer und finanzieller Art sowie insbesondere bei der Unterstützung des Aufbaus eines nach rechtstaatlichen Prinzipien arbeitenden zivilen Sicherheitssektors in Libyen erfolgen. Der Abstimmungsprozess zu möglichen Maßnahmen ist auf Ebene der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen. b) Inwiefern sollen die Grenzkontrollen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen einer Wiederaufnahme der EU-Grenzüberwachungsmission EUBAM erfolgen? c) Welche weiteren Pläne zur Wiederaufnahme von EUBAM Libyen sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 4b und 4c werden zusammengefasst beantwortet. In den Gremien der Europäischen Union wird derzeit darüber beraten, inwiefern libysche Partner durch EUBAM Libyen unterstützt werden können, während die Mission weiterhin schwerpunktmäßig von Tunis aus agiert und auf Planungsgrundlagen für ein mögliches ziviles GSVP-Engagement fokussiert. Dazu verfolgt EUBAM Libyen den Aufbau einer „leichten Präsenz“ in Tripolis zur Ermöglichung regelmäßigerer Dienstreisen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13067 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche über die Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/11954 hinausgehenden Anstrengungen der „EU Liaison and Planning Cell“ sind der Bundesregierung hinsichtlich neuer Maßnahmen in Libyen bekannt? Die „EU Liaison and Planning Cell“ flankiert weiterhin die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) im Bereich des Sicherheitssektors . 6. Mit welchen Aufgaben arbeiten die drei „Experten“ der Europäischen Gendarmerie Force in der „EU Liaison and Planning Cell“ und bei EUBAM Libyen mit? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet der Angehörige der Europäischen Gendarmerie Force in der „EU Liaison and Planning Cell“ zu polizeilichen Aspekten . Zwei Angehörige des Grenzschutzteams der EUBAM Libyen gehören auch der Europäischen Gendarmerie Force an. Zu den konkreten Aufgaben liegen der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden Informationen vor. 7. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte beim Aufbau einer Präsidialgarde für die Einheitsregierung bekannt (bitte Umfang und Ausrüstung sowie Ausbilder der Truppe mitteilen)? Die Antwort zu Frage 7 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine offene Beantwortung würde Informationen zur Erkenntnislage der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb ist eine Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ erforderlich.* 8. Mit welchem Ergebnis wurde das zweite Ausbildungsmodul der EU-Militärmission EUNAVFOR MED für die libysche Marine zu den Themenfeldern „Boarding, maritimes Recht und Such- und Rettungsdienst“ abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/11329)? Im zweiten Ausbildungsmodul haben insgesamt 21 Angehörige der libyschen Küstenwache an zwei Kursen auf Malta teilgenommen. Im ersten Kurs zum Thema „Boarding und maritimes Recht“ vom 6. bis 17. März 2017 wurden zehn Stabsoffiziere und zwei Rechtsberater der libyschen Küstenwache in rechtlichen Einzelthemen im Zusammenhang mit Rahmenbedingungen für Boarding, Völkerrecht und maritimes Recht unterwiesen. Im zweiten Kurs zum Thema „Such- und Rettungsdienst“, der vom 27. März bis 7. April 2017 stattfand, wurden acht Offiziere und ein Tutor der libyschen Küstenwache in Planung und Durchführung von Such- und Rettungsdiensten unterwiesen . * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13067 9. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der libyschen Einheitsregierung bekannt, eine zuständige und verantwortliche Rettungsleitstelle (Rescue Coordination Centre – RCC) zu benennen oder eine Erklärung abzugeben , für welche konkreten Seenotrettungsgebiete (Maritime Search and Rescue Regions) sie nach internationalem Recht zuständig sein will, um damit den Anforderungen des Internationalen Übereinkommens über den Suchund Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR Convention 79), dem Libyen beitrat, zu entsprechen (Bundestagsdrucksache 18/9262)? 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Italien die libysche Einheitsregierung beim Aufbau eines RCC unterstützt, und wann soll ein solches Zentrum zur Überwachung des Mittelmeers vor Libyen einsatzbereit sein? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Italien die libysche Einheitsregierung bei den rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen zum Aufbau und der Benennung einer eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle sowie einer eigenen libyschen Search and Rescue (SAR) -Zone, damit Libyen seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen kann. Eine Inbetriebnahme vor 2018 ist nicht zu erwarten. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Einheitsregierung in Libyen verstärkt in der 24-Meilen-Zone, der Wirtschaftszone und auf Hoher See präsent sein will? Entsprechende Pläne der libyschen Einheitsregierung sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12. In welchen Küstenabschnitten werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der libyschen Küstenwache die ersten vier der von Italien geschenkten zehn Patrouillenboote eingesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die genannten Patrouillenboote im Hafen von Tripolis. 13. Wann wollen die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst die Prüfung der von der libyschen Einheitsregierung eingereichten „Bedarfsliste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache mit Booten und Schiffen abschließen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322 und die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12140)? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die Prüfung inzwischen abgeschlossen sein. Italien bereitet derzeit zusammen mit der Europäischen Kommission ein Projekt zur Unterstützung der libyschen Küstenwache vor. Neben der Ausstattungshilfe für die libysche Küstenwache wird es auch um den Aufbau einer eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle gehen, damit Libyen seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich Such- und Rettungsdienst nachkommen kann. Der Projektbeginn soll voraussichtlich im September erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13067 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Über welche Funktionalitäten sollen die ebenfalls verlangten „Radarwagen “ und „Kommunikationsmittel“ verfügen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12322 verwiesen. Die Bedarfsliste enthält keine weiteren Spezifikationen zur Funktionalität. b) Welche Angaben enthält die Liste zu Spezifikationen der angeforderten Hubschrauber? Der Bundesregierung ist keine Anforderung von Hubschraubern bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13a verwiesen. c) Mit welchem Ergebnis hat auch die Bundesregierung die „Bedarfsliste“ geprüft, und wo hat sie ihre Schlussfolgerungen dazu eingebracht? Die Prüfung dieser Liste durch die Bundesregierung hat zu keinen Erkenntnissen geführt, die nicht bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 8. Mai 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/12322 enthalten sind. 14. Welchen Inhalt haben die sieben Schulungsmaßnahmen, die von Mai bis Oktober 2017 im Rahmen des EU-Netzwerks „Seepferdchen Mittelmeer“ vorgesehen sind und von italienischen sowie maltesischen Militärs und Grenzbehörden durchgeführt werden (Bundestagsdrucksache 18/12459), und wer nahm oder nimmt an diesen Maßnahmen teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung zielen diese Schulungsmaßnahmen unter anderem auf die Bereiche Funkausbildung, Seenotrettung und die Befähigung, Seenotrettungen als Vor-Ort-Koordinator anzuleiten. An diesen Schulungsmaßnahmen sollen sowohl Mannschaftsgrade, technisches Personal als auch Offiziere der libyschen Küstenwache teilnehmen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Welche Sachverhalte sprechen dafür, dass das am 1. Mai 2017 vom deutschen Tender RHEIN im Rahmen von EUNAVFOR MED vor der libyschen Küste durchsuchte Motorboot unter libyscher Flagge, bei dem Waffen und Munition beschlagnahmt wurden, für die libysche Einheitsregierung unterwegs war (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12502), und welche Mitteilung hat die Bundeswehr diesbezüglich an den zuständigen Ausschuss gemeldet, der nach der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingerichtet wurde? Es gab in dem Fall keine Anzeichen, die auf eine Urheberschaft der Einheitsregierung hätten schließen lassen. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12502 ausgeführt, hat die Europäische Union den Vorfall vom 1. Mai 2017 gemeldet, so dass keine weitere Mitteilung von deutscher Seite erforderlich war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13067 16. Inwiefern kann das Bundesministerium der Verteidigung nach Sichtung von Fotos und Videos herausfinden, ob die Einsätze von Waffengewalt am 10. Mai 2017 (http://gleft.de/1IY) und am 25. Mai 2017 (http://gleft.de/1IX) durch Angehörige der libyschen Küstenwache von Einheiten erfolgte, die durch die Bundeswehr ausgebildet wurden, und was ergaben diese Untersuchungen ? Beim Vorkommnis am 10. Mai 2017 war nach Kenntnis der Bundesregierung ein Patrouillenboot der libyschen Küstenwache beteiligt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass es dabei zur Anwendung von Waffengewalt kam und ob Besatzungsmitglieder dieses Patrouillenboots durch Bundeswehrangehörige ausgebildet wurden. Zum Vorfall am 23. Mai 2017 (Berichterstattung „Jugend Rettet“ vom 25. Mai 2017) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die eine belastbare Bewertung zulassen. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Häfen die dokumentierten Schiffe operieren? Die Antwort zu Frage 16a kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine offene Beantwortung würde Informationen zur Erkenntnislage der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb ist eine Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ erforderlich.* b) Sofern die Bundesregierung weder die Einheiten noch die Schiffe zuordnen kann, welche Anstrengungen unternimmt sie, die Vorfälle, die auch eine deutsche Rettungsorganisation betrafen, aufzuklären? Die Bundesregierung drängt – wie generell – auch gegenüber der libyschen Einheitsregierung auf die Einhaltung seevölkerrechtlicher Verpflichtungen und internationaler Standards durch die libysche Küstenwache. Zuletzt hat der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, dies in seinen Gesprächen mit dem libyschen Premierminister Sarraj am 8. Juni 2017 in Tripolis deutlich zum Ausdruck gebracht. c) Inwiefern war die Bundesregierung mit ihren Bemühungen erfolgreich, die in der auf Bundestagsdrucksache 18/10617 (Fragen 1 bis 6) gegenständlichen Schusswaffeneinsätze und andere Repressalien der libyschen Küstenwache gegenüber Rettungsorganisationen aufzuklären, wozu die Bundesregierung die EU-Operation EUNAVFOR MED um Hilfe gebeten hatte und die Küstenwache in einem der Fälle selbst eine Untersuchung anordnete? Die Bundesregierung hat diese Vorwürfe wiederholt gegenüber der libyschen Einheitsregierung und den zuständigen libyschen Behörden angesprochen, sowohl durch die Botschaft Tripolis als auch bei politischen Begegnungen. Der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, hat bei seinem Treffen mit Premierminister Sarraj am 8. Juni 2017 in Tripolis ausdrücklich auf diese Vorwürfe * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13067 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezug genommen und ihn eindringlich aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die libysche Küstenwache ihre seevölkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und internationale Standards einhält, auch bei Begegnungen mit internationalen Rettungsschiffen . 17. Wo wird das von FRONTEX seit März 2017 angemietete „Flugzeug zur Seegrenzüberwachung “ im zentralen Mittelmeer eingesetzt (Bundestagsdrucksache 18/12140)? Das im Rahmen des behördenübergreifenden Pilotprojektes „Luftgestützte Seeüberwachung “ gemeinsam von FRONTEX und der Europäischen Agentur für Fischereiaufsicht (EFCA) angemietete Flugzeug wurde im zentralen Mittelmeer in variierenden Gebieten eingesetzt. Maßgeblich bestimmend für die Auswahl des jeweiligen Einsatzgebietes waren die Anforderungen von EFCA, Möglichkeiten zur Aufdeckung von illegaler Fischerei zu testen. 18. Was ist der Bundesregierung über Planungen und Inhalte eines dritten Ausbildungsmoduls der EU-Militärmission EUNAVFOR MED für die libysche Marine bekannt? Das dritte Ausbildungspaket für die libysche Küstenwache durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sieht das operative Training von Besatzungen der libyschen Küstenwache auf deren Booten in See vor. Das Paket würde die Ausbildung in Seemannschaft, Navigation, Schadensabwehr und medizinischer Erstmaßnahmen an Bord umfassen. Nach Kenntnis der Bundesregierung steht eine Umsetzung des dritten Ausbildungspakets nicht an. 19. Was ist der Bundesregierung über den Umfang des Informationsaustauschs zwischen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED und dem US-Militärkommando AFRICOM in Stuttgart zu Vorgängen auf dem Mittelmeer bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12459)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12459 vom 18. Mai 2017 wird verwiesen. a) Auf welche Weise will das AFRICOM auch die EU-Mission EUBAM unterstützen (dvidshub.net vom 23. Mai 2017, „AFRICOM Commander visits Libyan Prime Minister in Tripoli, Libya“)? Die Bundesregierung hat hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse. b) Welche weiteren Maßnahmen oder Angebote des AFRICOM an die Einheitsregierung sind der Bundesregierung bekannt? Es sind der Bundesregierung keine weiteren spezifischen Maßnahmen oder Angebote des US-Militärkommandos AFRICOM an die libysche Einheitsregierung bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13067 20. Auf welche Weise will die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung eines „modernen“ libyschen Verteidigungsministeriums, eines Generalstabes und von Geheimdiensten unterstützen? a) Mit welchen Ministerien, Behörden oder sonstigen Einrichtungen war die NATO hierzu mit Libyen im Gespräch? b) Welche Schlussfolgerungen wurden hierzu auf dem NATO-Gipfel verabredet , und welche weiteren Maßnahmen sollen nun erfolgen? Die Fragen 20 bis 20b werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entsprechend ihrer Beschlüsse bei den NATO-Gipfeln in Wales und Warschau ist die NATO bereit, Libyen durch Beratung beim Aufbau von Verteidigungsund Sicherheitsinstitutionen auf Basis eines entsprechenden Ersuchens des libyschen Premierministers Sarraj vom 16. Februar 2017 sowie in Komplementarität und enger Absprache mit weiteren internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen und der EU zu unterstützen. Dazu hat die NATO Gespräche mit Vertretern des libyschen Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Justizministeriums sowie mit Vertretern der libyschen Streitkräfte geführt. Über die Fortführung dieser Gespräche hinaus haben die Staats- und Regierungschefs der NATO-Alliierten während ihres Treffens am 25. Mai 2017 keine Beschlüsse getroffen. 21. Was ist der Bundesregierung über den Streit einer zentralen libyschen Ölagentur mit der in Kassel ansässigen Firma Wintershall bekannt, die Vorwürfen zufolge der libyschen Gesellschaft Gelder vorenthält und mit der Einheitsregierung dubiose Verträge abgeschlossen haben soll, die von einem Gericht in Benghazi für nichtig erklärt wurden (The Guardian vom 17. Mai 2017, „German oil firm accused of withholding $900m from Libya“), und welche Vorschläge zur Lösung dieses Konfliktes hat sie den Beteiligten gemacht ? Die Bundesregierung weiß um die aktuellen Gespräche zwischen der Firma Wintershall und der libyschen Nationalen Ölbehörde (NOC) über die Auslegung des Konzessionsvertrages und ermutigt beide Seiten, zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. 22. Welche „verstärkte Zusammenarbeit mit nordafrikanischen und arabischen Ländern sowie dort aktiven EU Stellen“ wird bei Europol geprüft, wozu der Bundesregierung Erwägungen zur Zusammenarbeit unter anderem über den INTERPOL-Kanal, mit EU-Delegationen und GSVP-Missionen oder Botschaften der Mitgliedstaaten bekannt sind (Bundestagsdrucksache 18/12459)? a) Inwiefern wurden hierzu bereits erste konkrete Maßnahmen verabredet oder erörtert? Die Fragen 22 und 22a werden zusammengefasst beantwortet. Europol hat mit Blick auf die ab Mai 2017 geltende Europol-Verordnung (EU) 2016/794 eine strategische Betrachtung zur bestehenden Zusammenarbeit und den Möglichkeiten für die künftige Zusammenarbeit mit den Staaten der MENA- Region vorgenommen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden hierzu bislang keine konkreten Maßnahmen verabredet oder erörtert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13067 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung über ein Europol-Projekt zur Ausweitung der Zusammenarbeit gegen „Migrantenschmuggel“ bekannt, das nach Kenntnis der Fragesteller den Namen PEDRA trägt, und wer nimmt daran teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei PeDRA („Processing personal data for risk analysis“) um ein Projekt der EU-Agentur FRONTEX, das den Austausch auch personenbezogener Daten zwischen FRONTEX und Europol umfasst. 23. Inwiefern hat der „noch engere Austausch“ unter anderem der Regierungen Italiens, Deutschlands, Tunesiens und Libyens bei der „Bekämpfung der illegalen Migration“ über die zentrale Mittelmeerroute inzwischen zu konkreten oder verabredeten Maßnahmen geführt (Bundestagsdrucksachen 18/12459 und 18/12140)? Der im Rahmen der „Central Mediterranean Contact Group“ (CMCG) vereinbarte engere Austausch dauert an. Konkrete Maßnahmen wurden bislang noch nicht verabredet. a) Welche weiteren Maßnahmen zur „Bekämpfung der Schleusungskriminalität , Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Verbesserung des Grenzschutzes, bei der Rückkehr und bei Informationskampagnen “ hält die Bundesregierung für wünschenswert, und welche hat sie selbst vorgeschlagen? Die Bundesregierung hat im Rahmen der CMCG bisher noch keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen. Wichtig bleibt in diesem Zusammenhang auch die Umsetzung der in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Malta vom 3. Februar 2017 auf europäischer Ebene vereinbarten Maßnahmen. b) In welchen afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten sollen aus Sicht der Bundesregierung „Informationskampagnen“ durchgeführt werden? Informationskampagnen zur Aufklärung vor den Risiken und Gefahren irregulärer Migration, aber auch über die rechtliche Situation, Rückkehrmöglichkeiten von Flüchtlingen in Transitstaaten werden in den Hauptherkunfts- und -transitländern durchgeführt oder sind in Planung. Dabei unterstützt die Bundesregierung lokale Projekte von internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Projektträgern, die sich an die Menschen vor Ort richten. Aktuell zählen dazu Äthiopien, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Guinea, Kamerun, Mali und Niger. c) Wann und an welchem Ort in Tunis soll der „noch engere Austausch“ zur Zusammenarbeit nordafrikanischer und europäischer Innenminister im Juni 2017 stattfinden? Das nächste Treffen der CMCG soll im Juli in Tunis stattfinden. Die Terminplanung dauert an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333