Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juli 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13068 18. Wahlperiode 06.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12685 – Rechtsextreme Tendenzen in der Hooligan-Szene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neonazis und Rechtsextremisten versuchen immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben. Bündnisse zwischen rechten Fußballhooligans und Neonazis gibt es seit den 1980er Jahren. In den letzten Jahren ist diese von Fußballvereinen und dem Staat nach Ansicht der Fragesteller lange ignorierte oder verharmloste Allianz wieder verstärkt in die Öffentlichkeit getreten (www. jungewelt.de/artikel/270174.15-prozent-%C3%BCberschneidung.html). Anfang 2012 schlossen sich laut „SPIEGEL ONLINE“ 17 eigentlich rivalisierende Hooligan-Gruppen aus ganz Deutschland zum Bündnis GnuHonnters (New Hunters) zusammen. Eingeladen zu dem Treffen hatte die langjährige rechtsextreme Dortmunder Hooligantruppe Borussenfront um ihren als „SS-Siggi“ bekannten Anführer und Aktivisten der Neonazi-Partei DIE RECHTE Siegfried Borchardt. Als ihre Ziele benannten die GnuHonnters die „Herstellung alter Werte“ und „Keine Antifa im Stadion“. In der Folge kam es bei verschiedenen Bundesligavereinen zu gewaltsamen Übergriffen von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistisch motivierte Ultra-Gruppen. Die GnuHonnters erscheinen als ein Vorläufer der ebenfalls aus eigentlich rivalisierenden Hooligan-Gruppen gebildeten „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa). Im Oktober 2014 verwüsteten mehrere Tausend HoGeSa-Anhänger, darunter neben Fußball-Hooligans auch Rocker und Anhänger rechtsextremer Parteien, auf einer Demonstration die Kölner Innenstadt. In der Folge trat die sich aufsplitternde HoGeSa-Bewegung auch unter anderen Namen auf, rechte Hooligans marschierten zudem bei den Aufzügen der rassistischen und islamfeindlichen Pegida-Bewegung mit (www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 199362/hogesa-wie-hooligans-rechte-bruecken-schlagen). Während organisierte Neonazis durch die Zusammenarbeit von Vereinen und Fans bei vielen Bundesliga-Klubs aus den Stadien verdrängt wurden, tummeln sich Rechtsextreme verstärkt in den unteren Ligen. Beim Fußballregionalligisten Energie Cottbus war 18 Jahre lang die von den Innenbehörden als rechtsextrem eingeschätzte Fangruppierung Inferno Cottbus, der Neonazis, Kampfsportler , Hooligans und Rocker angehören, aktiv. Verschiedene Medien berichteten über ein kriminelles rechtsextremes Netzwerk innerhalb der Szene. So habe Inferno andere Fangruppen des Brandenburger Vereins „bedroht und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit Gewalt auf Linie bringen“ wollen. Als der Staatsschutz nach Ausschreitungen bei einem Auswärtsspiel gegen SV Babelsberg, bei denen rechtsextreme Parolen gerufen wurden, die Ermittlungen einleitete, gab Inferno Cottbus im Mai 2017 seine Auflösung bekannt, möglicherweise um einem Verbot zuvorzukommen (www.rbb-online.de/sport/beitrag/2017/05/Inferno-Cottbus-Fanclub- Energie-loest-sich-auf.html; www.neues-deutschland.de/artikel/1050625.jaehesende -des-infernos.html). 1. Wie viele Personen, die derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, a) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen rechtsextremen Hintergrund bzw. sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen, b) wie viele sind in welchen einschlägigen Polizeidateien sowie Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz erfasst? In der im Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei „Gewalttäter Sport“ sind aktuell (Stichtag 12. Juni 2017) 10 646 Personen als Störer oder Straftäter im Zusammenhang mit Fußball gespeichert. Dem BKA werden über den „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch Motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) alle politisch motivierten Straftaten mitgeteilt . Politisch rechts motivierte Straftaten mit Bezug zu Fußball bzw. Fußballereignissen sind in den polizeilichen Dateien mangels einschlägigen Katalogwertes nicht automatisiert recherchierbar. Aussagen zu Beziehungen zwischen politisch rechts motivierten Straftaten und Störern oder Straftätern im Zusammenhang mit Fußball müssen daher aufwendig über komplexe Datenabgleiche erhoben werden. Daher sind Aussagen zu einem möglichen rechtsextremen Hintergrund der „Gewalttäter Sport“ bzw. zu deren potenziellen Zugehörigkeit zur rechten Szene der Polizei nicht abschließend möglich. Folgende polizeiliche Dateien beinhalten Informationen zu politisch rechts motivierten Straftaten bzw. zu einer rechten Tatmotivation der gespeicherten Person: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IFIS) – Az. „rechts“ INPOL – Marker ermittlungsunterstützender Hinweis (EHW) „rechtsmotiviert “ Gewalttäterdatei „rechts“. Der weitaus größte Teil der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen (9 804 „Gewalttäter Sport“) hat in den o. g. Dateien keine Erkenntnisse, d.h. zu diesen Personen liegen der Polizei keine Hinweise auf politisch rechts motivierte Straftaten bzw. eine rechte Tatmotivation vor. Zu 842 in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen liegen weitere Informationen in einer oder mehreren der o. g. Dateien mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität -rechts- vor. 735 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind in der Datei INPOLFall Innere Sicherheit (IFIS) – Az. „rechts“ gespeichert. 307 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind in INPOL mit dem EHW „rechtsmotiviert“ gekennzeichnet. 33 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13068 181 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind in zwei der o. g. Dateien gespeichert. 26 der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind in drei Dateien gespeichert. Eine Abfrage der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten 26 Personen, zu denen zugleich Informationen in den o. g. drei Dateien gespeichert sind, in der Rechtsextremismusdatei (RED) ergab, dass zu 19 dieser 26 Personen ebenfalls Erkenntnisse in der RED gespeichert sind. Darüber hinaus wird auf den „Jahresbericht Fußball 2015/2016“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) hingewiesen, der im Internet abrufbar ist und Aussagen zur politischen Motivation der in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen enthält. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach seinen gesetzlichen Grundlagen keinen Zugriff auf die Datei „Gewalttäter Sport“. Ein entsprechender Abgleich kann deshalb nicht erfolgen. 2. Wie viele der sogenannten Problemfans (Kategorie A, B, C) gehören nach Einschätzung der Bundesregierung rechtsextremen Parteien und Organisationen bzw. der rechtsextremen Szene an? Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze der Polizei Nordrhein-Westfalen gibt in ihrem Jahresbericht Fußball Saison 2015/16 (Berichtszeitraum 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016) folgende Zahlen an: 13 655 Personen der Kategorie B (gewaltbereit /-gewaltgeneigt) und Kategorie C (gewaltsuchend) in den Anhängerschaften der ersten drei Ligen, davon 10 192 Personen der Kategorie B und 3 463 Personen der Kategorie C. Aus den Einzelmeldungen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) zu politisch rechts motivierten Straftaten lassen sich keine validen Schlüsse über rechtsextreme Organisationen oder die rechte Szene ableiten. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre gegen Fußballfans wegen Verstoßes gegen § 86 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Verbreitung von Propagandamaterialien verfassungswidriger Organisationen) bzw. § 130 StGB (Volksverhetzung ) im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen durchgeführt? In den Spielzeiten 2012/13 bis 2016/17 wurden für den Bereich der Bundespolizei insgesamt 288 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes nach § 86 des Strafgesetzbuches (StGB) und § 130 StGB im Zusammenhang mit der Überwachung des Fußballfanreiseverkehrs geführt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Unterwanderungsversuche von Rechtsextremen und Neonazis bei Fußballvereinen, Fanclubs und den bei Fußballspielen eingesetzten Ordnerdiensten vor? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Polizeibehörden der Länder und des Bundes beobachten aufmerksam mögliche rechtsextreme Bestrebungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und verfolgen strafbares Handeln konsequent. Die Verhütung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten von Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums gehört zu den Schwerpunkten der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Dies gilt selbstverständlich auch, soweit der Fußball als Bühne für entsprechende Aktivitäten genutzt wird. Allerdings liegen nach wie vor keine Anzeichen vor, die eine systematische Unterwanderung der Fußballvereine, der Fanszene oder der bei Fußballspielen eingesetzten Ordnerdienstes durch Rechtsextremisten belegen. Im Rahmen der örtlichen Netzwerkarbeit findet eine enge Abstimmung zwischen Polizei, Vereinen und Kommunen statt. Werden rechtsextremistische Tendenzen festgestellt, wird dies in den Örtlichen Ausschüssen Sport und Sicherheit oder entsprechenden örtlichen Arbeitskreisen thematisiert und Maßnahmen abgestimmt . Polizeiliche Erkenntnisse werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an die Vereine herangetragen. In vielen Standorten wird der Ordnungsdienst der Vereine durch die Polizei sensibilisiert , um rechtsextremistische Symbole, Kleidung und Verhaltensweisen entsprechend einordnen zu können. 5. Welche konkreten Erkenntnisse über eine gezielte rechtsextreme Unterwanderung von Hooligan- und Ultragruppen liegen der Bundesregierung vor? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Welche explizit rechtsextremen oder neonazistischen Hooligan- und Ultragruppen welcher Vereine sind der Bundesregierung bekannt? a) Seit wann existieren diese Gruppen jeweils? b) Welche dieser Gruppen haben welche Art von Kontakten zu welchen rechtsextremen Parteien und Organisationen? c) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen wurden wann und warum verboten? d) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben sich wann und warum selbst aufgelöst? e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Tätigkeiten von Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen? f) Welche rechtsextremen Hooligan- und Ultragruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Stadionverbote durch die jeweiligen Vereine? g) Welche einschlägigen rechtsmotivierten Straftaten gingen von den jeweiligen Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung aus? Die Fragen 6 bis 6g werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind mehrere Hooligangruppierungen bekannt geworden, die aufgrund einer vergleichsweise großen Schnittmenge aus Hooligans und Rechtsextremisten als zumindest rechtsextremistisch beeinflussbar eingeschätzt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13068 werden können. Hierzu gehören die „Karlsbande Ultras“ in Aachen, die „Borussenfront “ in Dortmund, „Division Duisburg“ (hier liegen Hinweise auf eine mögliche Auflösung vor), „Standarte Bremen“, „Nordsturm Brema“ und „City Warriors “ in Bremen, „Blue Caps LE“ in Leipzig, „Elbflorenz“ und „Faust des Ostens “ aus Dresden, „New Society (NS-) Boys“ in Chemnitz, „HooNaRa“ (für Hooligans, Nazis und Rassisten) ebenfalls in Chemnitz sowie „Inferno Cottbus“. Für eine gezielte Unterwanderung der oben genannten Gruppierungen durch Rechtsextremisten liegen keine konkreten Erkenntnisse im Sinne von Frage 5 vor. Darüber hinaus wird auf die Aussagen zu politischen Motivationen einzelner Hooligan- und/oder Ultragruppierungen im ZIS- Jahresbericht 2015/2016 hingewiesen . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistische Ultra- und Fangruppen des eigenen Vereins sind der Bundesregierung während der letzten fünf Jahre bekannt geworden (bitte einzeln nach Vorkommnis, Datum, Verein und beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln )? Als Übergriff im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung ein Ereignis vom 19. Oktober 2013 im Zusammenhang mit dem Fußballspiel MSV Duisburg gegen 1. FC Saarbrücken (in Duisburg) bekannt. Hooligans des MSV Duisburg, darunter Mitglieder der sich nach hiesigen Erkenntnissen inzwischen möglicherweise aufgelösten Gruppierung „Division Duisburg“, griffen – teilweise unterstützt unter anderem durch Personen aus dem Umfeld des mittlerweile verbotenen , rechtsextremistischen „Nationalen Widerstand Dortmund“- Fans des eigenen Vereins an, dabei auch die Ultra-Gruppierung „Kohorte“. 8. Inwieweit kann die Bundesregierung in Drohungen und Übergriffen rechtsgerichteter Hooligans auf andere, vor allem antirassistische Fangruppen des eigenen Vereins eine gezielte Strategie zur Herstellung einer rechten Hegemonie in den Fankurven erkennen? Zu einer derartigen Strategie liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Drohungen und Übergriffe von rechtsgerichteten Hooligans auf antirassistische Fan- und Ultragruppen gegnerischer Vereine während der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte einzeln nach Vorkommnis, Datum, Verein und beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln )? Der Bundesregierung sind keine Drohungen und Übergriffe von Hooligans auf Ultras und Fangruppen gegnerischer Vereine während der letzten fünf Jahre bekannt , bei denen die Angreifer nach hiesigem Erkenntnisstand Rechtsextremisten waren oder von Rechtsextremisten unterstützt wurden. 10. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras in größerer Zahl an offen neonazistischen und rechtsextremen Aufmärschen (bitte Ort, Datum, Thema und Veranstalter des Aufzugs sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras benennen)? In der folgenden Tabelle sind die bekannt gewordenen Demonstrationen und Kundgebungen aufgelistet, die entweder einen rechtsextremistischen oder islamfeindlichen Hintergrund hatten und an denen unter anderem auch Hooligans teilnahmen : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Veranstalter Veranstaltungsmotto Teilnehmer insgesamt 23.03.2014 Mannheim unb. unb. 200 27.09.2014 Mannheim Privatperson Angriff auf unsere demokratischen Werte durch die Scharia 100 28.09.2014 Dortmund Privatperson Treffen zum Kennenlernen 300 26.10.2014 Köln HoGeSa Gemeinsam gegen Salafisten 4.800 15.11.2014 Hannover HoGeSa Europa gegen den Terror des Islamismus 3.000 08.02.2015 Ludwigshafen GSD Gemeinsam gegen Salafisten 500 14.03.2015 Wuppertal PEGIDA-NRW Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes 1.000 28.03.2015 Dortmund Partei „Die Rechte“ unb. 1.000 20.06.2015 Frankfurt am Main Widerstand Ost West Kundgebung gegen die radikale Islamisierung und den Faschismus in Deutschland 250 20.09.2015 Essen HoGeSa Essen 2.0 250 25.10.2015 Köln HoGeSa Köln 2.0 1.700 09.04.2016 Magdeburg GSD Gegen Asylbetrug und Linke Gewalt 700 08.10.2016 Dortmund GSD Schicht im Schacht – gemeinsam gegen den Terror 500 Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. In wie vielen und welchen Fällen beteiligten sich während der letzten fünf Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung Hooligans und Ultras an von der Bundesregierung als nicht offen rechtsextrem eingeschätzten aber flüchtlings - und fremdenfeindlichen oder islamfeindlichen Aufzügen (z. B. der Pegida-Bewegung; bitte Ort, Datum, Thema und Veranstalter des Aufzugs sowie Zugehörigkeit der Hooligans oder Ultras benennen)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wie viele und welche Aufzüge der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) und ihrer Abspaltungen und möglichen Nachfolgevereinigungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo und mit wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus welchen Milieus seit Gründung dieser Gruppierung statt? a) Inwieweit beteiligten sich Mitglieder rechtsextremer Parteien und Organisationen an den HoGeSa-Aufzügen? b) Bei welchen dieser Aufzüge kam es zu welchen einschlägigen Straftaten und Gewalttaten mit wie vielen Verletzten (bitte aufschlüsseln, ob die Verletzten Teilnehmer der Aufzüge, Polizisten, Journalisten, Gegendemonstranten oder Unbeteiligte sind)? Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. An verschiedenen Demonstrationen, die von „HoGeSa“ organisiert wurden, beteiligten sich auch Mitglieder verschiedener rechtsextremistischer Parteien, insbesondere Mitglieder der NPD und der Partei „Die Rechte“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13068 Vollständige Informationen zu den durch die (Länder-)Polizeien im Zusammenhang mit diesen Versammlungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren, den verletzten Teilnehmern und deren Aufschlüsselung in Polizisten, Journalisten, Gegendemonstranten und Unbeteiligte liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Wie entwickelte sich die HoGeSa-Bewegung nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Gründung organisatorisch und personell? a) Welche Abspaltungen oder Umbenennungen gab es? b) Welche Internetauftritte (einschließlich sozialer Netzwerke) von HoGeSa (einschließlich Abspaltungen und Umbenennungen) sind der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 13 bis 13b werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Am 8. Februar 2014 traten erstmals Personen der Hooliganszene im Zusammenhang mit einer Kundgebung des salafistischen Predigers Pierre VOGEL in Mönchengladbach /NW öffentlich zusammen. Im zweiten Halbjahr 2014 entwickelte sich hieraus die Protestbewegung „Hooligans gegen Salafisten“ mit der Zielrichtung , gegen Salafisten in Deutschland vorgehen zu wollen. Die Facebook-Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) wurde am 10. September 2014 gegründet. Seit dieser Zeit wurden unter der Bezeichnung „Hooligans gegen Salafisten“ beziehungsweise „HoGeSa“ zahlreiche Internetauftritte auf Facebook und eigenständige Internetforen gegründet. Beinahe täglich wechselten Präsenzen von Ho- GeSa und sympathisierenden Internetseiten wie „8o7e19a“, „Gemeinsam sind wir stark“ „hogesa.info“, „hogesa.club“. Facebook und Internetforen dienten der HoGeSa als Plattform zur Ankündigung geplanter Hooligan-Treffen und Gegenveranstaltungen zu salafistisch geprägten Kundgebungen. Darüber hinaus stellten Forenmitglieder antiislamische und antisalafistische Beiträge ein. Vereinzelt forderten Personen ein gewaltsames Vorgehen gegen Pierre VOGEL. Die Verantwortlichen veröffentlichten wiederholt Strukturen eines Organisationsteams nach mehreren Führungswechseln. Zudem habe man auf Gründungstreffen einen Vorstand gewählt und „Regionalleiter“ für die Regionen Nord, Süd, Ost, West in Deutschland benannt. Das Organisationsteam ist für diverse Internetauftritte verantwortlich und trat zum Teil als Anmelder/Organisator von Veranstaltungen auf. Aufgrund interner Streitigkeiten erfolgten im Dezember 2014 und Januar 2015 verschiedene Abspaltungen von „HoGeSa“: „Gemeinsam stark Deutschland“ (GSD) „Berserker Deutschland- Division Wolfsburg“ „Bündnis deutscher Hooligans“ (Auflösung September 2015) „BDH 2.0“ (Folgeorganisation des „Bündnis deutscher Hooligans“. Die im Zusammenhang mit „HoGeSa“ bekannt gewordenen Homepages bzw. Foren waren insbesondere „hogesa.de“ und „gesiwista.net“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf der Internetseite „Gesiwista.net“ befanden sich Links zu diversen Facebook- Profilen von PEGIDA-Ablegern, die allerdings zum Teil nicht mehr aktuell sind. Seit dem 24. November 2016 ist das „GESIWISTA-Forum“ über die Haupt-URL „gesiwista.net“ nicht mehr zu erreichen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den auf Initiative der rechtsextremen Borussenfront im Jahr 2012 erfolgten bundesweiten Zusammenschluss von Hooligans namens GnuHonnters (www.bpb.de/politik/ extremismus/rechtsextremismus/199362/hogesa-wie-hooligans-rechte-brueckenschlagen )? a) Welche Hooligan-Gruppen aus welchen Städten und von welchen Fußballvereinen gehören den GnuHonnters an, und welche dieser Gruppierungen gelten als rechtsextrem? b) Welche Aktivitäten im Einzelnen gingen seit der Gründung der Gnu- Honnters von diesem Zusammenschluss aus? c) Inwiefern kann die Bundesregierung eine personelle, ideologische oder organisatorische Verbindung zwischen den GnuHonnters und HoGeSa erkennen ? Zu den „GnuHonnters“ liegen der Bundesregierung keine über die in der Vorbemerkung der Fragesteller hinausgehenden Erkenntnisse vor. 15. Welche Maßnahmen im Einzelnen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ergriffen, um den Einfluss fremdenfeindlich und rechtsextrem motivierter Gruppen im Umfeld von Fußballfans zurückzudrängen, und welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit 1993 die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend (dsj). Diese berät und begleitet im Rahmen des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ die Fanprojekte in Deutschland. Die KOS bei der dsj wurde mit dem Ziel eingerichtet, die sozialpädagogische Fanarbeit gezielt im Sinne der Prävention von rechtsextremistischen Tendenzen zu unterstützen. Vordringliche Aufgaben der KOS sind die Sicherstellung bestehender, die Einrichtung neuer sowie die inhaltliche Begleitung der bestehenden Fanprojekte durch Fort- und Weiterbildung. Ein weiterer Schwerpunkt der KOS ist es, gesellschaftliche Aufmerksamkeit für die Themen „Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung jedweder Art im Profi- und Amateurfußball zu schaffen, Gegeninitiativen auf nationaler und internationaler Ebene zu unterstützen und auf diese Weise extremistischen Orientierungen entgegen zu wirken. Die KOS ist heute eine national und international anerkannte Fachstelle zur Prävention von Gewalt und Rassismus im Fußball. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch das BMFSFJ und dem Deutschen Fußball-Bund e. V. (DFB). Der Bundesanteil liegt seit dem Jahr 2016 bei 275 000 EUR jährlich. Die Fanprojekte selbst werden zur Hälfte von Ländern/Kommunen und vom Sport (Deutsche Fußball-Liga) finanziert. Bis heute haben sich insgesamt 58 Fanprojekte mit insgesamt 65 Fanszenen in ganz Deutschland etabliert, die nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit arbeiten. Eine ausführliche Darstellung der Aktivitäten der Fanprojekte und Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung zu Ansätzen, Praxiserfahrungen und Herausforde- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13068 rungen finden sich in: Glaser, Michaela, „Zum Stand der pädagogischen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Fußballsport“, online unter www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/96_10332_ Rechtsextremismus_Fremdenfeindlichkeit_und_Rassismus_im_Fussball.pdf. Eine weitere Studie, welche sich mit der Thematik Gewaltprävention im Fußball beschäftigt, ist „Fußball und Gewaltprävention, eine deutsch-französische Studie “ von Nicolas Hourcade, Gunter A. Pilz und Silvester Stahl aus dem Jahr 2015. Im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ wurden vier Einzelmaßnahmen gefördert, um den Einfluss fremdenfeindlich und rechtsextrem motivierter Gruppen im Umfeld von Fußballfans zurückzudrängen. Auch im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ werden unterschiedliche Maßnahmen sowohl auf lokaler als auch auf regionaler und bundesweiter Ebene gefördert, die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen Ansätzen mit Gewalt und Rechtsextremismus im Umfeld von Fußballfans auseinandersetzen. Darüber hinaus beraten unterschiedliche Träger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Fußballvereine in ihrer Arbeit gegen Rassismus. Weiterhin wird der Fachträger jugendschutz .net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. jugendschutz .net beobachtet im Rahmen seines kontinuierlichen Monitorings rechtsextremer Angebote im Internet auch Angebote sogenannter „Mischszenen“ im Bereich Sport. Hinsichtlich der im Rahmen dieser Bundesprogramme seit dem Jahr 2012 geförderten Maßnahmen wird auf die angefügte Anlage verwiesen. Durch eine Kooperation zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), der Hochschule Esslingen und der Robert-Bosch-Stiftung wurde in den Jahren 2013 bis 2017 ein Wissenschaft-Praxis-Projekt namens „Rückgrat“ gefördert . In diesem Rahmen wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg ein Projekt mit Jugendlichen durchgeführt, die sich in einer von nationalistischen und von archaischen Männlichkeitsidealen dominierten Fanszene des Karlsruher Sportclubs bewegen. Die Jugendlichen wurden durch gemeinsame Aktivitäten u. a. mit homosexuellen Fanprojekten, mit Aktivisten gegen Homophobie im Fußball und Turnieren mit Flüchtlingen zur Reflexion eigener Positionen aufgrund von Begegnungen mit anderen Lebensstilen und -hintergründen angeregt . Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Gedenkveranstaltung zu Ehren jüdischen Fußballs in Deutschland am 10. November 2013 sowie die Gedenkveranstaltung DFC Prag am 12./13. September 2015 der „Initiative 1903“ gefördert. Des Weiteren hat das BMI die Dürener Initiative „Fußballvereine gegen Rechts – gegen Rassismus, Extremismus und Gewalt“ bei deren Aktion „4 Schrauben für Zivilcourage“ bei einem Fußballspiel von Dürener Fußballern gegen die Fußballmannschaft FC Bundestag unterstützt. Durch diese Veranstaltungen ist öffentlichkeitswirksam auf die jüdische Fußballvergangenheit in Deutschland und die Problematik von Rassismus, Extremismus und Gewalt in Fußballvereinen aufmerksam gemacht worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz explizit antirassistisch orientierter Fanprojekte, und inwieweit gedenkt sie, diese zu unterstützen ? Die Ziele und Aufgaben der Fanprojekte wurden in dem 1993 verabschiedeten Nationalen Konzept Sport und Sicherheit definiert, welches bis heute Grundlage aller Fanprojektarbeit ist. Grundlegendes Ziel ist zum einen die Stärkung einer kreativen und positiven Fankultur, zum anderen sollen jugendliche Fußballfans und junge Erwachsene durch alternative Freizeit- und Bildungsangebote in ihrer Persönlichkeit gefördert werden. Auch wenn die Auseinandersetzung mit Gewalt in der täglichen Arbeit der Fanprojekte häufig im Vordergrund steht, umfasst der Arbeitsauftrag der Projekte auch die Auseinandersetzung mit extremistischen sowie fremdenfeindlichen/rassistischen Tendenzen. Insofern sind alle Fanprojekte mit unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlichen, von den lokalen Zielgruppen abhängigen Konzepten auch im Themenfeld Rassismus und Diskriminierung aktiv. Dabei versucht eine Reihe von Fanprojekten gezielt, rechtsextreme und fremdenfeindliche Erscheinungsformen im Stadion zurückzudrängen bzw. diesen vorzubeugen , indem sie sowohl mit antirassistischen Initiativen wie auch mit „unpolitischen “ Gruppierungen zusammenarbeiten oder versuchen, entsprechende Initiativen zu initiieren und zu stärken (vgl. Glaser, Michaela, „Zum Stand der pädagogischen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Fußballsport“, S. 131). Begleitend unterstützt und beraten werden die Fanprojekte von der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS), welche durch den Bund gefördert wird. Hinsichtlich der Unterstützung von Fanprojekten wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17. Wie viele und welche Fanprojekte werden über die Bundesprogramme zum Thema Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus unterstützt, und wie hat sich diese Unterstützung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Hinsichtlich der Unterstützung von Fanprojekten im Rahmen der Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ und „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" in den letzten fünf Jahren wird auf die Antwort zu Frage 15 sowie auf die Übersicht in der angefügten Anlage verwiesen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “ die Förderung der Arbeit von gemeinnützigen Trägern angestrebt, die sich im Bereich des Aufbaus und der Stärkung von bundeszentralen Aufgaben in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt und gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit engagieren. In diesem Zusammenhang wurde in diesem Jahr die Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger (Programmbereich C des Bundesprogramms ) unter anderem im Themen- und Strukturfeld „Radikalisierungsprävention im Sport“ ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklung, verbunden mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der Dynamik im Arbeitsfeld ergeben sich Herausforderungen für eine dauerhafte Stärkung der Radikalisierungsprävention im Sport. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13068 Ziel ist es, die Fachexpertise im Umgang mit Radikalisierung und Menschenfeindlichkeit in den Fachsportverbänden zu erweitern, die Auseinandersetzung mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit voranzutreiben und bestehende Projekte und Akteure bundesweit miteinander zu vernetzen. Im Rahmen der Ausschreibung haben sich unterschiedliche Träger beworben. Aktuell findet das Auswahlverfahren statt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Jahr 2016 das Modellprojekt der Kompetenzgruppe „Fankulturen und Sport bezogene Arbeit“ (KoFaS) „Kicks für alle!“ bei der Erstellung eines Schulungsfilms sowie der Durchführung eines Tagesseminars zur Beratung von Betroffenen rechtsextremer Gewalt in Fußballfankulturen gefördert. 18. Inwiefern ist die Thematik rechtsextremer Fangruppen Gegenstand von Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum ? Fangruppen von Fußballvereinen sind grundsätzlich kein Besprechungspunkt im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum. Kam es in Vergangenheit jedoch anlassbezogen zu relevanten Delikten der PMK-rechts im Zusammenhang mit Fußballereignissen im In- und Ausland, war dies auch Gegenstand von insbesondere polizeilichen Beiträgen im Gemeinsamen Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum – Rechts (GETZ-R). Seit Jahresbeginn 2012 bis Stand 20. Juni 2017 ist in den Arbeitsgruppen des GETZ-R die Thematik in diversen Sachzusammenhängen insgesamt 144 Mal erörtert worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage Anlage zu Antwort zur Frage 15 und Frage 17 Bundesprogramme TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN, „Initiative Demokratie stärken “, Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Abfrage Zeitraum 2012 bis 2017 Projekte im Bereich Rechtsextremismus/Antirassismus/Hooligans im Fußball / Fanprojekte Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“: 1. Maßnahmen, welche unmittelbar von Fanprojekten als Träger umgesetzt werden: Hier: Einzelprojekte, Lokale Aktionspläne Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 1 Leipzig / Leipzig Outlaw gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH / Antidiskriminierungs-arbeit mit fußballinteressierten Jugendlichen in der offenen Jugendarbeit 2012 Das Colloquium wird sich in einen Seminar- und einen Diskussionsteil gliedern. Im Seminarteil wird über auftretende Diskriminierungen im Sportkontext informiert, beispielsweise anhand der Ausstellung „Strafraum Sachsen“, und den Teilnehmer/innen werden antidiskriminierungspädagogische Methoden vermittelt. Im Diskussionsteil sollen praktische Lösungsansätze diskutiert , gemeinsam Handlungsstrategien entwickelt und so der Diskurs angestoßen werden. Die Veranstaltung wird eine Vernetzung der Akteure vorantreiben und einen besseren Austausch über vorhandene Ressourcen und Kompetenzen ermöglichen . Das Colloquium wird vom Fanprojekt Leipzig, in Kooperation mit anderen, im Fachgebiet angesiedelten Expert/innen, inhaltlich vorbereitet und durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13068 Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 2 Zukünftige Einheitsstadt Silberberg Fan Projekt Aue e. V. / Mädchen die mehr wollen 2012 Die Mitarbeiter des Fanprojektes suchen mit Hilfe vielfältiger Angebote (die stetig weiterlaufen um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten) den Kontakt zu verschiedenen Gruppierungen im Umfeld der Fanszene vom FC Erzgebirge Aue. Gemeinsam werden Probleme analysiert und Lösungsansätze gesucht, um langfristig einer Straffälligkeit oder einer negativen Entwicklung vorzubeugen . Ressourcen gibt es noch in Integration von Mädchen und jungen Frauen. Angebote und Projekte: Auftaktveranstaltung Mädchenturnier im März 12, betreute Gruppenreise zum Fanfinale nach Berlin (10. – 12. Mai 2012) mit einer Jungen- und einer Mädchenmannschaft, wöchentlicher Fußballtreff für Mädchen. Verschiedene Angebote in Kooperation mit dem FC Erzgebirge Aue (Stadionrundgänge, Fannachmittage ) /U 16 und U 18 Fahrten sowie weitere Auswärtsfahrten werden unterstützt und die Fans begleitet . 3 Plauen / Plauen Fanprojekt Plauen – Vogtland e. V. / Fanprojektarbeit / Netzwerk Sport 2014 Der Zielansatz der Projekte mit sozialpädagogischer Fanprojektarbeit soll alle Gruppierungen erreichen, die bereits eine ausgeprägte Gewaltfaszination und -bereitschaft zeigen. Über die Vereinsgrenzen hinweg sollen Gruppierungen vernetzt werden, um bestehendes Konfliktpotential zu reduzieren. Da die sozialpädagogische Arbeit durch den höheren Bekanntheitsgrad des Trägers sehr stark frequentiert wird, wurde das Angebot erweitert. Hierzu sind die Vereinsverantwortlichen über das bereits erweiterte Kerngebiet hinaus für die Themen zu sensibilisieren und gemeinsame Aktionen über das bestehende Netzwerk Sport zu koordinieren. Gleichzeitig ist nach der guten Verankerung im erweiterten Kerngebiet das Angebot des Netzwerks in der Fläche des Landkreises auszubauen. Schwerpunkte in dieser Arbeit sind vor allem niederschwellige Angebote, die bestehende Vorbehalte gegenüber diesen Themen bei den Vereinsverantwortlichen in den ländlichen Gebieten abbauen und damit eine breitere Einbindung in das sich ausweitende Netzwerk ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Maßnahmen, welche nicht von einem Fanprojekt als Träger umgesetzt werden, welche aber einen unmittelbaren Bezug zur Sport- und/oder Hooliganszene haben Name des Trägers Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e. V. Projektnummer M60528028 Bezeichnung des Projektes Erlebniswelt Sport – Wir bieten Respekt und Anerkennung! (R.AN!) Laufzeit des Projektes 01.04.2011 – 31.03.2014 Das Projekt baut auf junge Multiplikator/innen, die von Coaches unterstützt , die mit ihrem Engagement und Einfluss und ohne professionelle Sozial- und Jugendarbeit (als Kooperationspartner), Einfluss auf rechtsextrem orientierte bzw. gefährdete Jugendliche nehmen sollen. Hierbei handelt es sich um Gruppen von mindestens fünf Personen, die als Juniorteam innerhalb bereits bestehender (Sport-)Vereine agieren. Im Rahmen des Modellprojekts soll so ausprobiert werden, ob es gelingt, attraktive Angebote zu schaffen, die eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Jugendlichen ermöglicht. Ziele des Projektes 1. Schaffung von Alternativen zur Erlebniswelt Rechtsextremismus durch attraktive Sport- und Freizeitangebote in 8 bis 9 R.AN! Sportvereinen, die in belasteten hessischen Gebieten liegen 2. Aufbau und Unterstützung von R.AN! Juniorteams in den ausgewählten Sportvereinen um die Beteiligung von jungen Leuten zu verbessern. 3. Anregung und Reflexion von Demokratieprozessen in den ausgewählten R.AN! Sportvereinen sowie in den jeweiligen Gemeinden/Städten. 4. Sensibilisierung der R.AN! Sportvereine hinsichtlich der Auseinandersetzung mit (lokalen) rechtsextrem orientierten Jugendlichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13068 Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “ Programmbereich A: Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie 3. Maßnahmen, welche unmittelbar von Fanprojekten als Träger umgesetzt werden Hier: Einzelmaßnahmen Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 1 PfD: Amt für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Fürth/Abteilung Jugendarbeit Fördergebiet: Stadt Fürth Träger: Fanprojekt Fürth – Kinderarche gGmbH- Titel: Zurück am Tatort Stadion 2015 Nicht erst seit den Übergriffen und Parolen der „Hooligans gegen Salafisten“ ist klar: Quer durch die Ligen gehören Gewalt und Diskriminierung noch immer zum Alltag in Fußball-Fankulturen. Die Fanszene in Fürth engagiert sich bereits seit längerer Zeit zu antirassistischen Themen. Im Rahmen einer Abendveranstaltung wird Pavel Brunßen (einer der Autoren des Buches „Zurück am Tatort Stadion“))über Rechtsextremismus und Fanszenen im Fußball referieren. Im Buch „Zurück am Tatort Stadion“ beleuchtet er dabei auch, welche Faktoren an einem Standort ineinander greifen müssen , um eine gelingende Antidiskriminierungsarbeit zu etablieren. Im Anschluss an den Vortrag soll die Gelegenheit gegeben werden, die Faktoren auf den Standort Fürth zu übertragen. Der bereits engagierten Fanszene soll so mehr Know-How an die Hand gegeben werden, die Antidiskriminierungsarbeit im Kontext Fußball fundierter weiter zu betreiben. 2 PfD: Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße Fördergebiet: Verbandsgemeinde Schweich Träger: Exzellenzhaus Trier e. V. – Kinder, Jugend, Kultur Titel: Kick for Colours 2017 Das Fanprojekt Trier und der Exzellenzhaus e. V. veranstalten in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro Schweich, dem Schwul-lesbischen Zentrum Trier, der Fachstelle Jugendschutz im Landkreis Trier-Saarburg und Vertreter/Innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen ein Fußballturnier unter dem Titel „Kick for Colours“. Das Konzept, das bereits in Trier umgesetzt wurde, wird in Schweich in die Veranstaltung „Horst“ des Kinder- und Jugendbüros eingebettet . Es sollen Teams antreten, die gesellschaftliche Vielfalt abbilden (z. B. Teams von Jugendlichen mit und ohne Migrationsgeschichte, schwul-lesbische Teams, gemischte Teams...). Als besondere Auszeichnung wird ein FairPlay-Preis vergeben. Die Kooperationspartner bieten Beratungs- und Informationsmöglichkeiten an. Zu dem Projekt gehört die Vor- und Nachbereitung. Jugendliche sollen mit einem Videobeitrag über die Veranstaltung für Vielfalt und Toleranz werben und Slogans entwerfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Maßnahmen, welche nicht von einem Fanprojekt als Träger umgesetzt werden, aber einen unmittelbaren Bezug zur Sport- und/oder Hooliganszene haben Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 1 PfD: Landkreis Elbe-Elster Fördergebiet: Landkreis Elbe- Elster Träger: GVFB Elsterwerda Titel: Fußball für Toleranz unter dem Motto „Vielfalt statt Einfalt“ mit Podiums -diskussion 2015 Ziel ist es, Bürger/innen für die Themen Toleranz, Gender, Migration (auf dem Fußballplatz) zu sensibilisieren . Themen zu Ausgrenzungserfahrungen im Alltag, sowie der Abbau von Vorurteilen im Fußball und durch Fußball sollen dabei zentral Beachtung finden . In der Podiumsdiskussion berichten verschiedene Fanprojekte von ihren Erfahrungen im Umgang mit extremistischen „Fans“ und Intervienierungsmitteln . Der Journalist Christoph Ruf unterstützt die Veranstaltung 2 PfD: Amt für Soziale Dienste Bremen / Sozialzentrum Mitte / östliche Vorstadt / Findorff Fördergebiet: Stadt Bremen (Mitte, Östl. Vorstadt, Findorff ) Träger: Caillera Titel: Anti-diskriminierungs -Workshop 2016 Die Ostkurve im Weser Stadion hat bewegte Zeiten hinter sich, da dies früher einmal ein Ort war, in dem Nazi-Hooligans ihr Unwesen trieben! Wir freuen uns, dass dies heute nicht mehr so ist, jedoch hat die Gruppe erfahren, dass diese Nazi-Hooligans mittlerweile ihren Aktivitäten außerhalb des Stadions nachgehen und teilweise sogar noch ins Stadion gehen. Sie wollen mehr wissen, über Gruppen wie Standarte Bremen, und haben sich überlegt, einen Workshop zu organisieren. Eine erfahrene Moderation wird den Workshop begleiten. Zudem sind sie auf einen Journalisten aufmerksam geworden, welcher lange Jahre regelmäßig in der Ostkurve aktiv war und mittlerweile Chefredakteur eines Magazins über Fußball, Kultur und Politik („Transparent-Magazin“) ist. Er wird einen Vortrag halten und offene Fragen beantworten . Die Gruppe findet es wichtig sich darüber weiterzubilden, da sie über verschiedene Medien viel zu wenig herausfinden konnten. Sie wollen jedoch mehr wissen, um den Wandel der Ostkurve besser zu verstehen und vielleicht so in Zukunft dabei mithelfen können, dass es in Bremen und im speziellen im Weserstadion keinen Platz mehr für Nazi-Hooligans gibt. 3 PfD: Bezirksamt Wandsbek Dezernat für Soziales , Jugend und Familie Fachamt Sozialraummanage - ment Fördergebiet: Hamburg- Wandsbek Träger: Arbeit und Leben Titel: Rechts-extremismus im Sportverein 2016 Durchführung von 2- bis 4-stündige Seminare zum Thema: „Rechtsextremismus im Sportverein“. Wie können Vereinsmitglieder Rechtsextremismus im Sportverein erkennen? Codes und Symbole, Ausdrucks - und Agitationsformen der extremen Rechten, konkrete Beispiele aus der rechten Szene Hamburg. Umgang mit rechtsextremen Mitgliedern: (rechtliche) Interventionsmöglichkeiten und präventive Maßnahmen Sinnvolle Kooperationspartner/Innen (bspw. Fanprojekte , MBT, Sportbund) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13068 Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 4 PfD: Landratsamt Sonneberg Fördergebiet: Landkreis Sonneberg Träger: Kreissportbund Sonneberg e. V. Titel: Kopfball macht schlauer 2017 Eine Fahrt mit Schülern der Klassen 8a aus der TGS Steinach und der Klasse 9 aus der TGS Neuhaus /Rwg. zum Fanprojekt „Kopfball“ des 1. FC Nürnberg. Das Bildungsprogramm des Kopfball Lernzentrums umfasst viele unterschiedliche Schwerpunkte v. a. für junge Menschen, die mit traditionellen Bildungsangeboten nur schwer zu erreichen sind. Dabei ist ein Highlight die dazugehörige Stadionführung . Themen wie Zivilcourage, Menschenrechte, Rechtsextremismus und die Macht der Gruppe sollen Jugendliche zu aktivem und demokratischem Handeln ermutigen. Ein Rundgang über das ehemalige Reichsparteitagsgelände , ausgehend vom Stadion, ermöglicht einen Einstieg oder eine Vertiefung zum Thema Nationalsozialismus. ZIELE DES PROJEKTS: > Förderung des Bewusstseins für Demokratie und politische Partizipation > Entwicklung und Stärkung von sozialen und demokratischen Basiskompetenzen > Akzeptanz von Unterschiedlichkeit und Gleichwertigkeit > Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Integration > Förderung von Eigenverantwortlichkeit, Solidarität und Toleranz > Berufsorientierung > Erwerb von Medienkompetenzen 5 PfD: Landratsamt Sonneberg Fördergebiet: Landkreis Sonneberg Träger: Kreissportbund Sonneberg e. V. Titel: Kopfball macht schlauer! 2017 ?Kopfball macht schlauer!? heißt das Projekt, bei dem der Kreissportbund Sonneberg e. V. auf ganz interessante Weise Sport mit Geschichte verbindet. In seinem Zentrum stehen Tagesreisen für fußball- und geschichtsinteressierte Jugendliche, die sie zu einem Fußballspiel des 1. FC Nürnberg und in das Dokumentationszentrum „Reichsparteitagsgelände“ der Stadt führen. Betreut werden sie dort von pädagogisch und historisch kompetenten Mitarbeitern des Nürnberger Fanprojektes und bekommen von ihnen an geschichtsträchtigem Ort interessante Einblicke in den verbrecherischen Rassen- und Größenwahn des nationalsozialistischen Regimes. Ziele des Projektes: 30 Prozent der Teilnehmer beteiligen sich mit eigenen Überlegungen am Workshop. Die Sportler erfahren neues zeitgeschichtliches Wissen am authentischen Lernort (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg). 70 Prozent der Übungsleiter und Betreuer informieren sich über neue Entwicklungen in der Fanbetreuung in der Bundesliga und über Gewaltprävention im Stadion. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13068 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lfd. Nr. PfD / Fördergebiet Träger / Titel Jahr Kurzbeschreibung 6 PfD: Landkreis Coburg Fördergebiet: Landkreis Coburg Träger: DJK/TSV Rödental-Waldsachsen Titel: Anti-Rassismus -Camp 2017 Die Fußballkinder des Vereins sind selber bereits eine „bunte Truppe“, neben deutschen Kindern gibt es bereits vielfältige andere Migrationshintergründe (Weißrussland, Polen, Ukraine, Frankreich, Italien, Angola). Leider mussten diese Kinder bereits rassistische Beleidigungen erfahren und die nahm der Verein zum Anlass gerade mit ihren jüngsten Mitgliedern die völkerverständigende Kraft des Sports zu intensivieren . Zu diesem Zweck möchte der Verein gerne eine Förderung beantragen, damit die Kinder samt Betreuern am Anti-Rassismus-Fußballturnier in Icon, Italien teilnehmen können. Neben einem Fußballturnier wird das Rahmenprogramm nationalen Egoismen und Fremdenfeindlichkeit thematisieren, um so den Gedanken der kulturellen Vielfalt und der Toleranz zu fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333