Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Juli 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13071 18. Wahlperiode 06.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 18/12811 – Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Mai 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch , islamistisch oder anderweitig motiviert – muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geächtet, verhindert und verfolgt werden. Jede Art der politisch motivierten Kriminalität ist strikt abzulehnen, ohne dass die jeweils spezifischen Ursachenzusammenhänge und Erscheinungsformen gleichgesetzt werden sollen . Ihr muss daher mit aller Kraft auf der Grundlage des geltenden Rechts mit den jeweils angemessenen präventiven und repressiven Mitteln begegnet werden . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Folgenden für den Monat Mai 2017 aufgeführten Fallzahlen geben die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. Juni 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise erheblich – verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet , wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialen Status, physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13071 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dem Unterthema „Polizei“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, die sich unmittelbar gegen Polizeikräfte oder gegen polizeiliche Einrichtungen oder Aus-rüstungsgegenstände gerichtet haben. Seit dem 1. Januar 2017 werden auf Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder politisch motivierte Straftaten in nunmehr fünf Phänomenbereichen erfasst. Auf Empfehlung der Bund-Länder Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität der bisherige Phänomenbereich PMK-Ausländer in zwei Phänomenbereiche – PMK-Ausländische Ideologie und PMK -Religiöse Ideologien – ausdifferenziert. Hintergrund dieser Anpassung ist folgender: Der Phänomenbereich PMK-Ausländer soll die wesentlichen aus dem Ausland stammenden ideologischen Hintergründe der Tat abbilden. Da für die Zuordnung die Herkunft der Ideologie und nicht die Nationalität/Herkunft des Täters maßgebend ist, war diese begriffliche Anpassung angezeigt. Neben weltlichen Ideologien sind Straftaten mit religiös motiviertem/legitimier -ten Hintergrund in den besonderen Fokus der öffentlichen und sicherheitsbehördlichen Wahrnehmung gerückt. Da dieses Phänomen sich erheblich von den anderen Phänomenbereichen der PMK unterscheidet, ist eine gesonderte Abbildung entsprechender Straftaten in einem eigenständigen Phänomenbereich erforderlich (Differenzierungen hinsichtlich der Religion bzw. Religionsgruppe sind weiterhin über die unterschiedlichen Themenfelder ersichtlich). 1. Wie viele politisch motivierte Straftaten insgesamt im Mai 2017 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden ? 2. Wie viele dieser politisch motivierten Straftaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur PMK-rechts) zugeordnet worden? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten im Mai 2017 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 4. Wie viele dieser politisch motivierten Gewalttaten sind jeweils den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13071 5. Wie viele Propagandadelikte (§§ 86, 86a des Strafgesetzbuches) im Mai 2017 sind der Bundesregierung bislang differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 6. Wie viele dieser Propagandadelikte sind jeweils den Themenfeldern a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus zugeordnet worden? 7. Wie viele Verletzte und gegebenenfalls auch wie viele Todesopfer im Mai 2017 sind der Bundesregierung bislang infolge politisch motivierter Straftaten differenziert nach Phänomenbereichen bekannt geworden? 8. Wie viele dieser Verletzten und gegebenenfalls auch Todesopfer sind Opfer einer politisch motivierten Straftat, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 9. Wie viele Täter bzw. Tatverdächtige sind infolge der in der Antwort zu Frage 1 genannten Straftaten a) ermittelt, b) festgenommen, c) in Untersuchungshaft genommen worden (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 10. Wie vielen dieser Täter bzw. Tatverdächtigen wird eine politisch motivierte Straftat vorgeworfen, die den Themenfeldern bzw. Angriffszielen a) Hasskriminalität, b) Fremdenfeindlichkeit, c) Antisemitismus, d) Polizei, e) Konfrontation gegen rechts bzw. gegen links (nur für PMK-links bzw. nur für PMK-rechts) zugeordnet worden ist (bitte die Angaben jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Für den Monat Mai 2017 sind dem BKA bislang (Stand: 28. Juni 2017) insgesamt 1 863 politisch motivierte Straftaten, darunter 193 Gewalttaten und 848 Propagandadelikte , gemeldet worden. 123 Personen wurden infolge dieser Straftaten verletzt. Bis zum Stichtag konnten 1 086 Tatverdächtige ermittelt werden; 45 von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Es wurden zwei Haftbefehle erlassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13071 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Aufteilung der vorläufigen Zahlen auf die einzelnen Phänomenbereiche, die abgefragten Themenfelder und die Angriffsziele der politisch motivierten Kriminalität stellt sich wie folgt dar: Vorläufige Zahlen für Mai 2017 (Stand: 28. Juni 2017) Straftaten insgesamt davon Gewalttaten Propaganda - delikte Verletzte Todesopfer Tatverdächtige Festnahmen Haftbefehle PMK-rechts 1.186 83 802 73 0 713 7 0 Hasskriminalität 332 57 54 51 0 230 3 0 fremdenfeindlich 277 56 44 50 0 186 3 0 antisemitisch 68 2 9 1 0 44 1 0 Polizei 60 3 0 0 141 0 0 Konfrontation gegen links 52 13 12 0 30 0 0 PMK-links 396 71 6 25 0 206 28 0 Hasskriminalität 1 1 0 0 0 0 0 0 fremdenfeindlich 0 0 0 0 0 0 0 0 antisemitisch 0 0 0 0 0 0 0 0 Polizei 93 46 14 0 90 23 0 Konfrontation gegen rechts 164 13 8 0 86 3 0 PMK-Ausländische Ideologie* 49 10 1 6 0 35 2 1 Hasskriminalität 5 3 0 3 0 3 0 0 fremdenfeindlich 2 1 0 1 0 2 0 0 antisemitisch 2 1 0 1 0 1 0 0 Polizei 3 1 0 0 3 0 0 PMK-Religiöse Ideologie* 28 5 2 3 0 19 0 0 Hasskriminalität 9 3 0 2 0 3 0 0 fremdenfeindlich 4 1 0 1 0 1 0 0 antisemitisch 1 0 0 0 0 0 0 0 Polizei 2 1 0 0 2 0 0 PMK-nicht zuzuordnen 204 24 37 16 0 113 8 1 Hasskriminalität 45 12 0 13 0 23 0 0 fremdenfeindlich 17 1 0 0 0 11 0 0 antisemitisch 5 0 0 0 0 1 0 0 Polizei 37 5 0 0 25 7 0 Gesamt 1.863 193 848 123 0 1.086 45 2 * Erläuterungen zur Ausdifferenzierung des ehemaligen Phänomenbereichs PMK-Ausländer zum 1. Januar 2017 sind der Vorbemerkung der Bundesregierung zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333