Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13072 18. Wahlperiode 06.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12812 – Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Neonazis sowie Vorbereitung und Beteiligung an bewaffneten Konflikten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutsche Neonazis pflegen seit Jahren Kontakte zu anderen neonazistischen und extrem rechten Parteien und Organisationen im Ausland. Festzustellen ist neben der gegenseitigen Teilnahme an Aufmärschen, Konzerten und anderen Veranstaltungen, auch die Beteiligung an Wehrsport- und Waffentrainings sowie die aktive Teilnahme von deutschen Neonazis und Rechtsextremisten an bewaffneten Konflikten im Ausland. Erst im März 2017 reisten Mitglieder der neonazistischen Partei „Der Dritte Weg“ auf Einladung der „European Front for Syria“ in syrisches Kriegsgebiet. Da nicht allen Teilnehmern die Einreise gelang, trafen sie sich stattdessen mit Vertretern der „Syrisch-Sozial-Nationalistischen Partei (SSNP)“ im Libanon (www.br.de/nachrichten/rechtsaussen/neonazi-bayern-syrien-libanon-100.html). Bei der Wiedereinreise wurden zwei Neonazis am Flughafen München kontrolliert und das bayerische Innenministerium wies auf Nachfrage darauf hin, dass Kontakte seit mindestens Juni 2016 bekannt seien und Neonazis bereits mehrfach in die Region gereist wären (www.pnp.de/lokales/stadt_und_landkreis_ passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/2517106_Pockinger-vom-III.-Weghatten -womoeglich-Kontakt-zum-Assad-Regime.html). Lange bekannt ist die Tatsache, dass Neonazis gezielt in Kriegsgebiete fahren um dort an bewaffneten Konflikten teilzunehmen. Dies geschieht im Rahmen regulärer Einsätze in bestimmten Bataillonen, als angeheuerte Söldnertruppen oder in Form rechtsradikaler Milizen. Der in Südafrika lebende Neonazi Horst Klenz warb bereits im Jahr 1980 Söldner per Anzeigen in neonazistischen Zeitungen . Im Jahr 1992 rief die NSDAP/AO-Publikation „The new order“ zur „Bildung von Freiwilligeneinheiten“ zur „Verteidigung der weißen Rasse“ in Kroatien auf. Neu war die Idee bereits damals nicht, für mediale Beachtung hatten solche Pläne bereits während des Golf-Kriegs gesorgt, als Neonazis aus antisemitischer Motivation heraus „Saddam Hussein als Held der Araber“ unterstützen wollten und Michael Kühnen im Jahr 1991 pressewirksam die Aufstellung einer Söldnertruppe bekannt gab. Nach Verlautbarungen von Sicherheits- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13072 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode behörden waren deutsche und österreichische Neonazis nicht nur beim Aufbau von Söldnertruppen, sondern auch an Waffenlieferungen und Kriegshandlungen beteiligt (www.antifainfoblatt.de/artikel/dressed-kill). Ein jüngstes Beispiel aus Österreich zeigt, dass auch reguläre Armeeangehörige bereit sind, in Kriegsgebiete zu fahren und sich rechten Bataillonen anzuschließen (derstandard.at/2000057113102/Ostukraine-Verhafteter-Oesterreichersollkaempfender -Sanitaeter-gewesen-sein). Deutsche und andere europäische Neonazis und Rechtsextremisten kooperieren seit Jahren mit rechtsradikalen Milizen wie dem ukrainischen Bataillon Asow und pflegen darüber hinaus insbesondere Kontakte in andere osteuropäische Staaten wie die gegenseitige Teilnahme an Demonstration und Veranstaltungen z. B. in Kroatien beweist. (www. balkaninsight.com/en/article/us-condemns-zagreb-neo-nazi-march-for-trump- 02-27-2017) Nicht nur der aktuelle Fall des Franco A. zeigt eindringlich, welche Gefahren von einem internationalen Netz von Neonazis ausgehen kann, die eine soldatische Ausbildung erfahren haben oder sich über eigens organisierte Wehrsportlager in Waffen- und Kampftrainings ausbilden können. Umso wichtiger scheint es, die Kontakte in diese Regionen und zu bewaffneten Formationen genauestens in den Blick zu nehmen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesregierung ist die vollständige Beantwortung der Fragen 1, 3 und 13 in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil ihrer Antwort aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt . Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Verschlusssachengrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Die Verfassungsschutzbehörden sammeln im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Informationen und werten sie aus. Weder diese Informationen selbst noch Angaben über eventuelle nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Gewinnen solcher Informationen sind ihrem Wesen nach veröffentlichungsfähig . Der Schutz von Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner Einhaltung hängt die Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung ab. Der Einsatz spezifischer Fähigkeiten ist evident geheimhaltungsbedürftig, da ansonsten die nachrichtendienstliche Aufgabenerfüllung nicht möglich wäre. Die Preisgabe von detaillierten Informationen an die Öffentlichkeit könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Methoden zulassen und würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste gefährden sowie das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung des Rechtsextremismus erheblich beeinträchtigen. Die sich daraus ergebenden negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden , die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Personen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abgewogen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13072 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Neonazis und Rechtsextremisten , die zur Vorbereitung bzw. Beteiligung an bewaffneten Konflikten in Krisen- oder Kriegsgebieten ausreisten (bitte unter Angabe des Landes , des Jahres, der Art der Erkenntnis und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)? Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise wird auf die Beantwortungen der Parlamentarischen Anfragen „Erkenntnisse über Kontakte deutscher Rechtsextremisten in die Ukraine und Präsenz rechtsextremer ukrainischer Kräfte in Deutschland “ vom 9. April 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1105, „Kenntnis der Bundesregierung über die Beteiligung ausländischer Kämpfer im Konflikt in der Ostukraine und die Rolle neofaschistischer Kampfverbände“ vom 30. Oktober 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/3009 sowie auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Bundestagsdrucksache 18/4044 vom 16. Februar 2015, S. 24, verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Methoden zulassen und würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung gemäß der gültigen Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird gesondert übersandt.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. 2. Sind der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1 Fälle bekannt, in denen vermutet wird oder bekannt ist, dass ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr an Kampfhandlungen bzw. deren Vorbereitung in Krisen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der Anzahl Bundeswehrangehöriger und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu sonstigen Aufenthalten und Kontakten von deutschen Neonazis und Rechtsextremisten in Krisenoder Kriegsgebieten? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist eine Person, die der Partei „Der III. Weg“ nahesteht, Mitte des Jahres 2016 nach Syrien gereist. Im Sommer 2016 war auf der Internetseite der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ die Berichterstattung eines Parteimitgliedes über seine – von dortiger staatlicher Stelle organisierte – Reise nach Syrien vom 30. April bis 6. Mai 2016 abzurufen. Dieselbe Person ist im Februar/März 2017 zusammen mit drei weiteren Personen in den Libanon gereist. Eine weitergehende Beantwortung könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Methoden zulassen und würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung gemäß der gültigen VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übersandt.* Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13072 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische bzw. materielle Unterstützung in Krisen- oder Kriegsgebieten durch deutsche Neonazis und Rechtsextremisten? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Hat die Bundesregierung von ausländischen Regierungen Hinweise auf Teilnahme oder Unterstützung kriegerischer Handlungen durch deutsche Neonazis bekommen (bitte unter Angabe des Landes und des Jahres und des Inhalts der Information beantworten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Zusammenkünfte deutscher und ausländischer Neonazis und Rechtsextremisten? Was waren tatsächliche oder vermutete Gründe für die Zusammenkunft, und wo fanden diese statt (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der Art der Zusammenkunft und den beteiligten Gruppen, Parteien oder sonstigen Organisationen der neonazistischen und rechtsextremistischen Szene beantworten )? Den Sicherheitsbehörden des Bundes werden regelmäßig eine Vielzahl von Informationen zu Zusammenkünften zwischen deutschen und ausländischen Rechtsextremisten im In- und Ausland bekannt. Dies gilt insbesondere für Konzertveranstaltungen sowie für die Teilnahme an Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen und Märschen. Beispielhaft angeführt sei hier der "Tag der deutschen Zukunft" vom letzten Jahr (4. Juni 2016) in Dortmund. Neben ausländischen Rechtsextremisten aus den angrenzenden Nachbarländern wurde ein Rechtsextremist aus Bulgarien festgestellt, der auch als Redner auftrat. Im Gegenzug nehmen deutsche Rechtsextremisten auch an Veranstaltungen ausländischer Rechtsextremisten, z. B. dem Lukov-Marsch in Bulgarien, teil und bringen sich in Einzelfällen durch Redebeiträge aktiv mit ein. Am 15. Oktober 2016 organisierten deutsche Rechtsextremisten unter der Bezeichnung „Reichsmusikkammer“ ein Konzert in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann (Schweiz). An der Veranstaltung nahmen bis zu 5 000 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern teil. Eine weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst) besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13072 mit dem Verschlussgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über unmittelbare Kontakte von deutschen und ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten (bitte unter Angabe der jeweiligen Länder und den beteiligten Gruppen, Parteien oder sonstigen Organisationen der neonazistischen und rechtsextremistischen Szene beantworten)? Rechtsextremisten pflegen häufig direkte Kontakte zu Gleichgesinnten aus angrenzenden Nachbarstaaten (Tschechische Republik, Polen). Darüber hinaus existieren Kontakte nach Österreich, Schweiz, Skandinavien und Ungarn, die hauptsächlich auf persönlichen Kennverhältnissen und der gemeinsamen Teilnahme an Szeneveranstaltungen begründet sein dürften. Ferner betätigen sich einige Rechtsextremisten auch in transnationalen, rechtsextremistischen Organisationen , wie zum Beispiel den Hammerskins, und pflegen in diesem Zusammenhang auch direkte Kontakte zu ausländischen Rechtsextremisten. Die Führungsebenen der hier beobachteten rechtsextremistischen Organisationen (zum Beispiel die Parteien NPD und Der III. Weg) bemühen sich regelmäßig um internationale Kontakte. So pflegt die NPD enge Kontakte im Rahmen des Parteienbündnisses rechter Parteien auf europäischer Ebene „Aliens for Peace and freedom“. In einigen Fällen pflegen Rechtsextremisten aufgrund familiärer Beziehungen intensive Kontakte ins Ausland. Auch im Zusammenhang mit zum Teil von deutschen und ausländischen Rechtsextremisten gemeinsam organisierten Musikkonzerten wurden vielfältige Bezüge ins benachbarte Ausland, vor allem nach Frankreich und der Schweiz bekannt. Dies gilt ebenso für die Produktion und den Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger : Hier ist in Teilen eine internationale Zusammenarbeit feststellbar. CDs ausländischer rechtsextremistischer Musikgruppen werden zum Teil von deutschen Rechtsextremisten im Bundesgebiet produziert und vertrieben. Dagegen werden strafbare deutsche Tonträger (vereinzelt) im Ausland hergestellt und dann in Deutschland verbreitet. 8. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Neonazis gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 im europäischen Ausland, und wo fanden diese zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Datum, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)? 9. Wie viele Schusswaffen-, Waffen- und Wehrsporttrainings von deutschen Neonazis gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 im außereuropäischen Ausland, und wo fanden diese zu welchem Zeitpunkt statt (bitte nach Datum, Ort, Land, Art des Trainings, Anzahl der Teilnehmenden und Organisatoren des Trainings auflisten)? 10. Wie viele deutsche Neonazis haben nach Kenntnissen der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 insgesamt an Schusswaffen-, Waffen- und sonstigen Wehrsporttrainings im In- und Ausland teilgenommen? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13072 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es ist nicht möglich, eine belastbare Schätzung zur Anzahl der von Rechtsextremisten abgehaltenen Schießübungen im europäischen und außereuropäischen Ausland abzugeben. Es ist darüber hinaus nicht möglich, die Anzahl der an Schießübungen teilnehmenden Personen belastbar abzuschätzen. Rechtsextremisten führen Schießübungen auch im Ausland ganz überwiegend legal durch, insbesondere in kommerziell betriebenen, öffentlich zugänglichen Schießanlagen . Auf solchen Schießanlagen ist es Praxis, nicht die Identität aller Besucher zu erfassen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 22. Juni 2017 sind der Bundesregierung insgesamt 18 Fallkomplexe, in denen Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen im In- und Ausland abgehalten haben, bekannt geworden, die mehrheitlich im europäischen Ausland durchgeführt wurden . Die Aufschlüsselung dieser Information hinsichtlich der Einzelaspekte der Fragestellungen ist nicht möglich. Dem steht entgegen, dass es sich um Informationen ausländischer Nachrichtendienste handelt und eine Gefährdung laufender operativer Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, sowie Gefahren für Leib und Leben von Quellen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes, ausländischer Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen -Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel , dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte deutscher Neonazis zu ausländischen rechtsterroristischen Strukturen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Kontakte deutscher Rechtsextremisten zu ausländischen Gruppierungen vor, die sich aktuell rechtsterroristisch betätigen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten von deutschen Neonazis mit anderen gewalttätig auftretenden Gruppierungen im Ausland? Deutsche Rechtsextremisten pflegen – wie in den Antworten zu den Fragen 6 und 7 bereits geschildert – vielfältige Kontakte zu ausländischen rechtsextremistischen Organisationen, wie zum Beispiel „Blood&Honour“. Mitglieder dieser ausländischen Organisationen sind nicht nur häufig in die Organisation rechtsextremistischer Musikveranstaltungen eingebunden, sondern zeichnen sich regelmäßig auch durch ein „gewalttätiges Auftreten“ aus. Dies manifestiert sich unter anderem in den Vorstrafen ihrer Mitglieder, der Affinität zu Waffen oder im rücksichtslosen Auftreten in der Öffentlichkeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13072 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Straf- und Ermittlungsverfahren gegen deutsche Neonazis und Rechtsextremisten im Ausland (bitte unter Angabe des Landes, des Datums, der zuständigen Behörde und dem juristischen Ausgang des Verfahrens beantworten)? Im Januar, März und April 2014 wurden drei deutsche Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt und Thüringen in Österreich wegen krimineller Delikte (Verstoß gegen das österreichische Verbotsgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz, versuchte und vollendete Einbruchsdiebstähle, versuchte und vollendete Brandstiftung , Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung „Objekt 21“) zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und neuneinhalb Monaten verurteilt, die inzwischen verbüßt sind. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Ermittlungs- und Strafverfahren gegen bundesdeutsche Neonazis durch österreichische Sicherheitsbehörden“ vom 28. November 2013 auf Bundestagsdrucksache 18/103 verwiesen. Weitere Angaben zu den Personen können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden . Die weitergehende Beantwortung könnte Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Methoden zulassen und würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste gefährden. Insofern wird dieser Teil der Beantwortung gemäß der gültigen VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und gesondert übersandt.* Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aufenthalten von ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten in Deutschland, und was war Anlass für einen solchen (bitte unter Angabe des Bundeslandes, des Ortes, des Datums und möglicher strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)? Ausländische Rechtsextremisten halten sich in Deutschland beispielsweise zur Teilnahme an rechtsextremistischen Szeneveranstaltungen, insbesondere Musikveranstaltungen und Demonstrationen, auf. So nahmen am „Trauermarsch“ der rechtsextremistischen Szene anlässlich der Bombardierung der Stadt Dresden im Zweiten Weltkrieg am 11. Februar 2017 auch Redner aus der Tschechischen Republik, Serbien und Österreich teil. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ermittlungsverfahren nach §109h des Strafgesetzbuchs in den Jahren 2010 bis 2016, und in wie vielen Fällen betrafen diese Neonazis und Rechtsextremisten? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität wurden in den Jahren 2010 bis 2016 insgesamt 40 Straftaten gemäß § 109h des Strafgesetzbuches gemeldet. Keine dieser 40 Straftaten ist dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts – zuzuordnen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333