Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 6. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13086 18. Wahlperiode 10.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12738 – Geplante Bewaffnung der in Israel stationierten deutschen Kampfdrohnen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 31. Mai 2017 eine weitere Hürde bei der Beschaffung von Kampfdrohnen des Typs HERON TP durch die Bundeswehr aus dem Weg geräumt. Das Gericht entschied, dass der Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung an den Airbus-Konzern rechtmäßig erfolgte (http://gleft.de/1JM). Die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen bewaffnungsfähigen Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI). Geklagt hatte der US-Konkurrent General Atomics, der seine Drohnen REAPER an die Bundeswehr verkaufen wollte (http://gleft.de/ 1JN). Nach derzeitigem Stand will die Bundeswehr fünf Drohnen anschaffen, die einen Betrieb in maximal zwei Einsatzgebieten ermöglichen. Sie werden auf der israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof nahe Tel Aviv stationiert (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 9). Aus Sicht der Fragesteller wird die parlamentarische Kontrolle des neuen Waffensystems dadurch ausgehebelt, denn die Regierung in Israel kann den Besuch deutscher Abgeordneter auf der Drohnenbasis jederzeit untersagen. Die Bewaffnung der HERON TP soll laut einem Bundeswehrbericht von April 2017 eine „hochpräzise, skalierbare und reaktionsschnelle Wirkung“ gegen stationäre und bewegliche Ziele ermöglichen (http://gleft.de/1JO). Dem Bundesverteidigungsministerium zufolge wird Munition verwendet, die auch in die israelischen HERON TP eingerüstet ist (Bundestagsdrucksache 18/9431, Antwort zu Frage 10a). Das Unternehmen IAI produziert beispielsweise lasergesteuerte Luft-Boden-Raketen in Eigenregie. Noch Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung erklärt, nicht einmal Details über Aufhängepunkte zur Bewaffnung der HERON TP zu kennen (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 20). Der Hersteller IAI hat gegenüber der Bundesregierung eine Prognose für eine „risikoarme Integration der Bewaffnung“ vorgelegt, der zufolge „das technische Risiko für die Qualifikation der ausgewählten Munitionssorte (Sicherheit der Munition selbst) nach derzeitigem Kenntnisstand gering ist. Weitere Studien oder Marktsichtungen zur möglichen Bewaffnung der HERON TP hat das Bundesverteidigungsministerium deshalb nicht beauftragt (Bundestagsdrucksache 18/9431, Antwort zu Frage 10). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13086 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Drohnen sollen neben Lenkbomben und Raketen auch hochauflösende elektrooptische Sensoren und ein synthetisches Radar befördern, das Bewegungen am Boden erkennen und mithilfe einer Software analysieren kann. Auf diese Weise will die Bundeswehr gegnerische Fahrzeuge aufspüren und von denen verbündeter Kräfte unterscheiden. Die Aufklärungssensorik soll laut dem Bundesverteidigungsministerium von israelischen Firmen stammen, die zum Teil zum Drohnenhersteller IAI gehören (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 15b. Hierzu gehören beispielsweise die Firmen ELTA Systems Ltd und Elbit Systems Ltd. Hauptauftragnehmer für das Komplettpaket der bewaffnungsfähigen HERON TP ist der Rüstungskonzern Airbus. Alle Informationen zur Bewaffnung der HERON TP waren während der Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium von der israelischen Regierung „ohne Ausnahme“ mit der Einstufung „Geheim“ versehen worden. So sollte verhindert werden, dass Details über die auch von der israelischen Luftwaffe geflogenen Kampfdrohnen bekannt werden. Die Bundesregierung hatte sich deshalb geweigert, den Deutschen Bundestag über die geplante Bewaffnung zu informieren. Die parlamentarische Kontrolle wird durch die Geheimhaltung der geplanten Bewaffnung aus Sicht der Fragesteller weiter erschwert. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Eine abschließende parlamentarische Behandlung der Vorlage zum Projekt HERON TP fand am 28. Juni 2017 im Haushaltsausschuss und Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages nicht statt. 1. Inwiefern hat es auch nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 12. Januar 2016 zugunsten der HERON TP als MALE- UAS-Überbrückungslösung Kontakte der Bundeswehr oder des Bundesverteidigungsministeriums mit dem US-Konkurrenten General Atomics gegeben , der seine Drohne des Typs Certifiable PREDATOR B an die Bundeswehr verkaufen wollte (Plenarprotokoll 18/175, Anlage 26)? Nach der Auswahlentscheidung (AWE) hat es mit dem Unternehmen „General Atomics Ltd.“, außer im Zusammenhang mit der Rückweisung der Rüge im Rahmen des Vergabeverfahrens im April 2016, keine offiziellen Gesprächstermine mehr gegeben. 2. Wann genau wurden die letzten Verhandlungen bzw. Gespräche zu einer möglichen Vergabe mit General Atomics geführt? Grundsätzlich sind Informationen zur Vergabe und Daten, die zur gerichtlichen Befassung geführt haben, nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13086 3. Welche Änderungen haben sich gegenüber den Bundestagsdrucksachen 18/9857, 18/9431 und 18/7725 hinsichtlich der zu beschaffenden Stückzahl von Kampfdrohnen sowie zu deren Betrieb im Stationierungs- und Einsatzland ergeben? Gemäß der Fähigkeitsforderung umfasst der verhandelte Vertrag für den Einsatz in einem Einsatzgebiet bei gleichzeitiger Ausbildung in Israel die Bereitstellung von insgesamt fünf Luftfahrzeugen und vier Bodensegmenten. Im Falle einer erforderlichen durchhaltefähigen Einsatzunterstützung in zwei Einsatzgebieten ist optional die Bereitstellung von weiteren zwei bzw. drei Luftfahrzeugen und zwei Bodensegmenten vereinbart. 4. Wann soll der Dienstleistungsvertrag mit dem Rüstungskonzern Airbus nach derzeitigem Stand geschlossen werden? Hierüber ist noch nicht entschieden. a) Inwiefern haben sich für die geplante Beschaffung Änderungen zu dem auf Bundestagsdrucksache 18/7725 (Antwort zu Frage 3) genannten Muster „Block 2“ ergeben? Änderungen ergeben sich aufgrund erforderlicher Maßnahmen für die deutsche Muster- und Verkehrszulassung, der Integration einer verschlüsselten Sprachkommunikation , des Flugbetriebs unter widrigen Witterungsbedingungen und des Ausbaus der nationalen israelischen Kryptogeräte. b) Wann soll der Zulauf der ersten Luftfahrzeuge beginnen, und wann könnten die Folgesysteme bereitstehen? Die ersten beiden Luftfahrzeuge (Lfz) sollen 24 Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden. Danach soll alle drei Monate ein weiteres Lfz bereitgestellt werden. c) Über welchen Nutzungszeitraum soll sich der geplante Dienstleistungsvertrag erstrecken? Nach einer zweijährigen Aufbauphase ist eine siebenjährige Nutzung des Systems vorgesehen. d) Wie viele Flugstunden der Drohnen fordert die Bundesregierung von Airbus als Auftragnehmer im Stationierungsland? Die Angaben detaillierter Zahlen im Vertrag (hier Flugstundenanzahl) sind aus Gründen des Sicherheitsinteresses der Bundesrepublik Deutschland eingestuft. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13086 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Welche Angaben enthält der geplante Dienstleistungsvertrag für eine technisch-logistische Betreuung in einem eventuellen Einsatz? Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9857 wird verwiesen. 5. Welche Ergebnisse zeitigte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Angebots von Airbus durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), und wann wurde diese vorgelegt ? Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigte, dass bezogen auf den geplanten Einsatzzeitraum das Leasing wirtschaftlicher als der Kauf des Systems ist. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich wurde dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 13. April 2017 vorgelegt. a) Welche „Quality Gates“ wurden für die HERON TP skizziert, und wie wurden diese bewertet? Die AWE war mit den folgenden Quality Gates verknüpft: Die Wirtschaftlichkeit der in der AWE betrachteten Finanzierungsart sollte auf der Basis eines verbindlichen Angebotes nachgewiesen und in einem haushaltsbegründenden Dokument dargestellt werden. Eine Prognose zur Zulassbarkeit und risikoarmen Integration der Bewaffnung sollte erstellt werden. Auf der Basis der Angebotspreise wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt und nach Vorliegen der schlussverhandelten Preise überprüft. Die Wirtschaftlichkeit des vorgesehenen Vorgehens wurde bestätigt. Das haushaltsbegründende Dokument wurde in Form eines „Ergänzenden Lösungsvorschlages“ unter Berücksichtigung aller Projektelemente erstellt. Die belastbare Prognose der Zulassbarkeit sowie eine Prognose zur risikoarmen Integration der auszuwählenden Munitionssorte wurden dem BMVg durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) vorgelegt. b) Welche Angaben zum Musterprüfrahmenprogramm für die Zulassung der HERON TP will die Bundesregierung im Dienstleistungsvertrag festlegen ? Das LufABw hat mit der deutschen und israelischen Industrie das Musterprüfrahmenprogramm und Musterprüfprogramm abgestimmt. Beide Dokumente werden Vertragsbestandteile. Im Falle eines Vertragsschlusses sind damit die Bedingungen für die Musterprüfung festgelegt. c) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt bzw. genehmigt? Der designierte Hauptauftragnehmer stellt die Musterprüfleitstelle. Die erforderliche Genehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb für das Muster HERON TP erfolgt im Rahmen der Vertragsausübung nach Vertragsschluss. In diesem Zusammenhang erlangte die deutsche Firma Airbus Defence and Space (ADAS) bereits die Bescheinigung als entwicklungstechnischer Betrieb. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13086 d) Worin bestehen die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten Forderungen des NATO Standardized Agreements STANAG 4671, und wie könnten diese Defizite behoben werden? Bezüglich einzelner Anforderungen der STANAG 4671 beabsichtigt der Systemhersteller , die Erfüllung der zivilen Zulassungsanforderungen aus der bemannten Luftfahrt (Certification Specifications CS-23 bzw. CS-25) nachzuweisen. e) Mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern IAI und Airbus, bzw. wann soll dies präzisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 22b)? Das Musterprüfrahmenprogramm und das Musterprüfprogramm liegen vor. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sind festgelegt. Auf die Antwort zu Frage 5d wird verwiesen. 6. Welche Regierungsvereinbarungen (MoU) wurden bereits mit dem Staat Israel festgelegt, und welche weiteren werden verhandelt? Die Rahmenvereinbarung (MOU) und die konkretisierenden Programmabsprachen (PA) wurden mit der israelischen Regierung verhandelt und sind unterschriftsreif . Weitere Regierungsvereinbarungen sind im Projekt HERON TP derzeit nicht geplant. 7. Welche konkretisierenden Programmabsprachen sind zu den MoU getroffen worden, und welche weiteren werden verhandelt? Die PA regeln Details der Bereiche Infrastruktur in Israel, Ausbildung und Training sowie Aspekte zur Qualifizierung und Integration der Bewaffnung. 8. Welche Angaben enthält die Regierungsvereinbarung bzw. die Konkretisierung zur Frage, ob für den Betrieb im Stationierungsland Israel dortige ortsfeste Relaisstationen genutzt werden, und wo befinden sich diese? Es ist nicht vorgesehen, ortsfeste Relaisstationen zu verwenden. 9. Über welche Möglichkeiten zur Steuerung und Auswertung der Aufklärungsdaten verfügen diese Relaisstationen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Welche konkreten Angaben zu Spezifikationen der mitgeführten elektrooptischen Sensoren im visuellen und infraroten Spektralbereich, der Radarsensoren sowie zum Peripheriegerät (Datenübertragungsgeräte zur Steuerung des Luftfahrzeuges und zur Datenübermittlung bzw. -auswertung) werden in dem Angebot von Airbus gemacht, und welche (potentiellen) Hersteller werden genannt? Das Angebot beinhaltet detaillierte technische Beschreibungen der Hauptkomponenten . Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsforderungen zu erfüllen. Bei den Herstellern der Sensorik handelt es sich um israelische Firmen (ELTA Systems Ltd., Elisra Ltd. und Elbit Systems Ltd.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13086 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Kryptierung will Airbus dem Angebot zufolge verwenden, bzw. welche funktionalen Forderungen werden hierzu vom Bundesverteidigungsministerium erhoben? Detailinformationen zur Kryptierung innerhalb des Systems HERON TP sind aus Gründen des Sicherheitsinteresses der Bundesrepublik Deutschland eingestuft. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* a) Für welche Übertragungen (etwa Steuerung und Datenauswertung) würden diese genutzt, und welche Hersteller sowie Produktbezeichnungen werden genannt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. b) Welche der genannten Hersteller kooperieren mit der Bundesregierung hinsichtlich der Offenlegung von Kryptoalgorithmen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. c) Welche Infrastruktur soll die israelische Regierung im Rahmen der Regierungsvereinbarung für die Kryptierung bereitstellen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 12. Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung dazu mitteilen, wie die deutschen Pilotinnen und Piloten an den bewaffneten Drohnen ausgebildet werden , und wie will sie ausschließen, dass dabei über israelisch besetztem Gebiet geflogen wird? Nach den derzeitigen Planungen soll das deutsche Personal im Simulator taktisch ausgebildet werden. Darüber hinaus wird auf das Plenarprotokoll 18/242 des Deutschen Bundestages (Anlage 22) verwiesen. 13. Aus welchem Grund behält sich die israelische Regierung vor, das Thema der Bewaffnung „in eigener Verantwortung zu behandeln“ (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 20)? Die Festlegung des Schutzbedarfs von Informationen zu israelischer Verteidigungstechnologie ist souveränes Hoheitsrecht der israelischen Regierung. 14. Wann sollen die Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe bezüglich der Bewaffnung in konkrete Verhandlungen übergehen, wozu die Bundesregierung zuletzt den Zeitpunkt der Eröffnung des Vergabeverfahrens „basierend auf einem Angebot“ genannt hatte (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 17)? Die Modalitäten zur Verhandlung über die Bewaffnung unterliegen dem Verschluss . Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13086 15. Mit welcher Anforderung einer zeit- und bedarfsgerechten Bereitstellung der Bewaffnungsfähigkeit wird seitens des Bundesverteidigungsministeriums mit der Regierung in Israel und Airbus verhandelt? Die Funktionalitäten bei Erreichen der anfänglichen Einsatzfähigkeit unterliegen dem Verschluss. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* 16. Welche Anforderungen (standardisierter) Schnittstellen sollen die Aufhängepunkte für die Bewaffnung der HERON TP aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums erfüllen? Grundsätzlich müssen fliegende, bewaffnete Plattformen mit den NATO-Schnittstellen für Munition kompatibel sein. Gegebenenfalls abweichende oder weitergehende Anforderungen sind im Rahmen der Qualifizierung und Integration der Bewaffnung abzustimmen. 17. Inwiefern liegen der Bundesregierung mittlerweile detaillierte Informationen zu den existierenden Aufhängepunkten der HERON TP vor (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 20), und inwiefern weichen die deutschen Anforderungen davon ab? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Welche Vorgaben hat die Bundesregierung zur (skalierbaren) Bewaffnung gemacht, bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern? Die Funktionalitäten der ausgesuchten Bewaffnung unterliegen dem Verschluss. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen .* 19. Über welche Größe bzw. Eignung soll die mitgeführte Munition verfügen? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Inwiefern wurden mittlerweile auch „Systemhersteller von Effektoren“ in die Verhandlungen eingebunden, und um welche handelt es sich dabei? Auf das Plenarprotokoll 18/239 des Deutschen Bundestages (Anlage 5) wird verwiesen . 21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen HERON TP eingesetzt oder getestet wurde, und was ist der Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse von Tests oder Einsätzen bekannt? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch2 eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen BundeStages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13086 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Sofern hierzu weiterhin keine Erkenntnisse vorliegen, wann werden die Testergebnisse „im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet“ (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 17c)? Testergebnisse oder ggf. Erprobungsberichte können erst nach Vertragsschluss angefragt und anschließend bewertet werden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Sofern weitergehende Angaben zur Bewaffnung weiterhin geheim bleiben sollen, wann sollen Geheimschutzregelungen und – angeblich lediglich zur vorvertraglichen Klärungsphase existierende – Freigabebeschränkungen des Staates Israel aufgehoben werden, wozu die Bundesregierung bereits mitteilte , dass diese „souveränes Hoheitsrecht der israelischen Regierung“ seien (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu den Fragen 23 und 25)? Die Festlegung des Schutzbedarfs von Informationen zu israelischer Verteidigungstechnologie ist souveränes Hoheitsrecht der israelischen Regierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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