Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13091 18. Wahlperiode 07.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12705 – Ausweitung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach jahrelangen Verhandlungen haben die deutsche und die ägyptische Regierung am 11. Juli 2016 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich “ unterzeichnet. Es soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten verbessern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhöhen. Zu den Inhalten gehört auch die Bekämpfung unerwünschter Migration. Für das Sicherheitsabkommen hat die Bundesregierung am 27. April 2017 ein eigenes Gesetz erlassen (Bundestagsdrucksache 18/11508). Gegen die Stimmen der Opposition gab der Innenausschuss zuvor grünes Licht zur Verabschiedung und erklärte die Zusammenarbeit als „politisch notwendig“ (Bundestagdrucksache 18/11812). Das Bundeskriminalamt arbeitet eng mit dem ägyptischen Staatsicherheitsdienst zusammen, der geheimdienstliche Befugnisse hat und nach Kenntnis der Fragesteller für Folterungen auf Polizeistationen und in Gefängnissen bekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/9965). Die Bundespolizei führt ebenfalls weitere Fortbildungen für die ägyptische Polizei durch. Schätzungen zufolge sind 60 000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert, viele davon werden den Muslimbrüdern zugerechnet (Telepolis vom 13. Juli 2016, „Ägypten: Hunderte verschwinden – nur ein Kratzer am neuen Lack?“). Als Reaktion auf die erneuten Angriffe auf christliche Kirchen wurde ab dem 10. April 2017 für drei Monaten der Ausnahmezustand verhängt (tagesschau.de vom 10. April 2017, „Drei Monate Ausnahmezustand“). Das könnte für noch mehr Verhaftungen, Fälle von Verschwindenlassen und Folter sorgen. Selbst das Auswärtige Amt bestätigt Misshandlungen, Folter und Verschwindenlassen durch Polizei und Militär (Bundestagsdrucksache 18/10437, Antwort zu Frage 1). Das trifft auch Migranten , die in Ägypten rechtlos sind. Das im Jahr 2004 zwischen der EU und Ägypten geschlossene Assoziierungsabkommen behandelt auch Migrationsfragen (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 5). Ein EU-Verbindungsbeamter für Migration wird nach Kairo entsandt um einzelne Maßnahmen vorzubereiten. Derzeit werden ein Migrationsdialog und eine Migrationspartnerschaft eingefädelt. Ägypten müsste sich darin verpflichten, abzuschiebende Staatsangehörige aus den EU- Mitgliedstaaten zurückzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Steuerung und Kontrolle von Migration soll Ägypten auch Gelder aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika erhalten (Bundestagsdrucksache 18/12459, Antwort zu Frage 20). Mit dem Geld könnte die Küstenwache an das Netzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden, über das die Militärs und Grenzpolizeien der EU-Mittelmeeranrainer kommunizieren (Bundestagsdrucksache 18/12459). Auch die europäische Grenzagentur FRONTEX hat direkten Kontakt zu den ägyptischen Behörden. Unter den Geflüchteten finden sich zunehmend ägyptische Staatsangehörige. Die Bundesregierung sieht diesbezüglich keinen Trend (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 1), FRONTEX jedoch schlägt angesichts steigender Fluchten Alarm. Ägypten steht mittlerweile auf Platz 3 der Abfahrten in die Europäische Union (http://frontex.europa.eu/assets/Publications/Risk_ Analysis/AFIC/AFIC_2016.pdf). Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil ägyptischer Staatsangehöriger im ersten Halbjahr 2016 um 580 Prozent, sie rangieren damit auf Platz 10 der Nationalitäten von Geflüchteten. Zwei Drittel von ihnen sind unbegleitete Minderjährige. In Artikel 9 Absatz 1 des „Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich “ ist geregelt, dass im „Einzelfall“ zu prüfen sein müsse, ob die Zusammenarbeit etwa im Widerspruch zu deutschem Recht steht (Bundestagsdrucksache 18/12322, Antwort auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18). Der Prüfungsmaßstab umfasst laut der Bundesregierung „auch die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte“. Das Abkommen sei „ohnehin so ausgestaltet, dass Maßnahmen im Rahmen ihrer Umsetzung keinen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten können“. Bei Prüfung „möglicher Aktivitäten im Einzelfall“ würden „Erfahrungswerte aus vorangegangenen Maßnahmen der Zusammenarbeit und regelmäßige Berichte des vor Ort tätigen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts“ berücksichtigt. Hierzu hatte die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit erklärt, sie prüfe „fortlaufend“ ob vermitteltes Wissen oder Ausstattungshilfe rechtsstaatlich eingesetzt wird (Bundestagsdrucksachen 18/3054 und 18/7839). Nach eigener Aussage liegen ihr „keine Erkenntnisse“ vor, dass ihre Unterstützung missbräuchlich angewendet wird. Eine ernsthafte Evaluation müsste sich aus Sicht der Fragesteller aber auf Angaben von Bürger- und Menschenrechtsgruppen stützen, die regelmäßig auf schwerste Verstöße von Militär und Polizei hinweisen. 1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten entgegen einer FRONTEX- Analyse (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) weiterhin nicht als Hauptherkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksachen 18/11098 und 18/10437)? Die dargestellte Frontex-Analyse zur zentralmediterranen Route bezieht sich auf das erste Halbjahr 2016. Seit Oktober 2016 sind die Feststellungszahlen ägyptischer Staatsangehöriger rückläufig. Im Vergleich der Monate Januar bis Mai 2016 zu Januar bis Mai 2017 sind die Feststellungszahlen ägyptischer Staatsangehöriger um 87 Prozent gesunken. Die Bundesregierung stuft Ägypten daher derzeit nicht als ein Hauptherkunftsland illegaler Migration ein. 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Anschluss an den Besuch der Bundeskanzlerin in Kairo „zum Thema illegale Migration“ mit ägyptischen Behörden erörtert (Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11953)? Im Bereich der irregulären Migration hat die Bundesregierung den ägyptischen Behörden ihre grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel sowie bei der Verbesserung des Grenzschutzes zugesagt. Konkrete Maßnahmen wurden bislang nicht erörtert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13091 3. Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Landgrenze zu Libyen, zur Sicherung der Seegrenzen Ägyptens, zur Bekämpfung von Schleuser- und Schmugglertätigkeiten, zur verbesserten Steuerung von Migration und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der in Ägypten lebenden Migranten und Flüchtlinge hält die Bundesregierung für sinnvoll und geboten? Welche Maßnahmen in Ägypten sinnvoll und geboten sind, kann nur im engen Dialog mit den ägyptischen Behörden festgestellt werden. Konkrete Maßnahmen wurden bislang nicht erörtert. 4. Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Prioritäten zur „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten“ zur „Bekämpfung der Schlepperkriminalität “ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“ mit der „ägyptischen Seite“ mittlerweile konkretisiert (Bundestagsdrucksache 18/11098)? Die Bundesregierung steht mit den ägyptischen Behörden in einem migrationspolitischen Dialog. In diesem Rahmen soll eine verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit konkretisiert werden. Der Dialog ist noch nicht abgeschlossen. 5. Welche Aus- oder Fortbildungstätigkeiten der Bundespolizeiakademie wurden nach einem Besuch der ägyptischen Polizeischule erörtert und/oder konkretisiert ? Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bundespolizeiakademie die ägyptische Polizei-Schule, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und Fortbildung zu identifizieren. Thematisiert wurden hierbei das Diensthundewesen sowie die Entsendung von Fachlehrern der Bundespolizeiakademie im Rahmen von Vortragsreihen. Im Oktober 2017 ist ein Fortbildungsseminar für ägyptische Diensthundeführer in Deutschland vorgesehen. 6. Inwiefern und mit welchen Beteiligten hat der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ mittlerweile stattgefunden ? Der Workshop „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“ hat nicht stattgefunden. 7. Was ist der Bundesregierung über Rück- oder Fortschritte des Migrationsdialogs zwischen Ägypten und der Europäischen Union bekannt? Der Migrationsdialog zwischen Ägypten und der Europäischen Union (EU) wurde im März 2017 von ägyptischer Seite einseitig ausgesetzt. Als Grund hat die ägyptische Seite die Erklärung der EU im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf im März unter Tagesordnungspunkt 4 (Ländersituationen) angegeben . Darin hatte die EU wie in allen ihren vorherigen Erklärungen auch ihre Sorge über die Lage der Menschenrechte in Ägypten zum Ausdruck gebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche Forderungen hat Ägypten in Bezug auf die Partnerschaftsprioritäten im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens gestellt, und wie wurde diesen im Rat der Europäischen Union begegnet? Bereits im Dezember 2016 konnte zwischen der EU und Ägypten eine politische Einigung über den Text der künftigen Partnerschaftsprioritäten erzielt werden. Die formelle Annahme der Partnerschaftsprioritäten ist Aufgabe des nächsten EU-Ägypten Assoziationsrates, der bislang noch nicht terminiert ist. b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, die Finanzierung von weiteren EU-Projekten in Ägypten an die Einigung im Migrationsdialog und die Verabschiedung von Partnerschaftsprioritäten zu knüpfen? Nach Auffassung der Bundesregierung können im Rahmen des Migrationsdialogs zwischen der EU und Ägypten vereinbarte Projekte auch nur in diesem Rahmen umgesetzt werden. Entsprechendes würde für künftige EU-Projekte gelten, die auf Grundlage der künftigen Partnerschaftsprioritäten vereinbart werden. 8. Welche Initiativen der Europäischen Union zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus nach Ägypten sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation ägyptischer Behörden bei der „Rücknahme“ abgeschobener ägyptischer Staatsangehöriger? Die praktische Zusammenarbeit bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger durch Ägypten ist verbesserungswürdig. Es gibt bisher kein etabliertes Verfahren für den Prozess der Identifizierung und die Ausstellung von Passersatzpapieren . Im Rahmen von migrationspolitischen Gesprächen mit Ägypten ist die Bundesregierung bemüht, einheitliche Verfahrensgrundsätze mit der ägyptischen Regierung zu vereinbaren. 10. Was ist der Bundesregierung über die Lage der syrischen Flüchtlinge in Ägypten bekannt? Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) waren zum 30. April 2017 dort 117 005 syrische Asylsuchende und 5 223 anerkannte syrische Flüchtlinge registriert. Die Gesamtzahl von syrischen Migranten in Ägypten liegt höher, da nicht alle beim UNHCR registriert sind. Hierzu liegen der Bundesregierung jedoch keine genaueren Informationen vor. Ägypten verzichtet traditionell auf die Schaffung von Lagern für Flüchtlinge, gewährt registrierten syrischen Flüchtlingen jedoch Zugang zum staatlichen Gesundheits - und Bildungssystem. Wie andere registrierte Flüchtlinge erhalten sie zudem Lebensmittelhilfe vom UNHCR bzw. dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP). Ägypten gewährt Flüchtlingen in der Regel nur Aufenthaltsgenehmigungen , die mindestens alle sechs Monate zu erneuern sind, keine Arbeitsgenehmigungen und kaum Familiennachzug. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13091 11. Auf welche Weise soll Ägypten im EU-VN-Programm „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) bei der Anwendung und Umsetzung des am 17. Oktober 2016 vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels unterstützt werden (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 7)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Planungen zum Ausbau einer Kooperation der EU-Agenturen FRONTEX und Europol mit Ägypten sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Inwiefern ist die geplante Entsendung eines „European Migration Liaison Officers“ nach Kairo als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ mittlerweile erfolgt, und wo ist dieser stationiert? Die Entsendung eines „European Migration Liaison Officers“ nach Kairo ist noch nicht erfolgt. 14. Welche Gründe sind der Bundesregierung zur Verzögerung einer Verbesserung der ägyptischen Ausweisdokumente durch Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Pässe bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12c)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. In welchen Zusammenarbeitsformen bzw. Maßnahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung die Regierung Ägyptens in den Jahren 2015 und 2016 unterstützt? Im Rahmen der bilateralen verteidigungspolitischen Kooperation mit Ägypten wurden in den Jahren 2015 und 2016 die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe erhielt Ägypten in den Jahren 2015 und 2016 zudem ein Angebot von 13 bzw. zehn Lehrgangsplätzen in Deutschland (zzgl. zwei bzw. eine Fortbildung(en) für Deutschlehrkräfte). Davon hat Ägypten elf bzw. sechs Lehrgangsplätze angenommen. 16. Welche weiteren Unterstützungen außer einem Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung improvisierter Sprengfallen, einem Seminar zur inneren Führung sowie Informationsbesuchen beim ägyptischen Sanitätsdienst will das Bundesministerium der Verteidigung im Jahr 2017 leisten (Plenarprotokoll 18/220, Mündliche Frage 12)? Ergänzend zu dem aufgeführten Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung improvisierter Sprengfallen, einem Seminar zur Inneren Führung sowie einem Informationsbesuch beim ägyptischen Sanitätsdienst und einem durchgeführten Expertengespräch im Bereich Feldjägerwesen ist für das Jahr 2017 die Durchführung der in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen im Rahmen der bilateralen verteidigungspolitischen Kooperation mit Ägypten beabsichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Jahr 2017 hat Ägypten zudem ein Angebot von 12 Lehrgangsplätzen (zzgl. eine Fortbildung für Deutschlehrkräfte) in Deutschland im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe erhalten. Davon hat Ägypten sechs Lehrgangsplätze angenommen . Zudem ist beabsichtigt, im Juli 2017 ein Mobile Training Team für das Ausbildungsgebiet „Bekämpfung improvisierter Sprengfallen“ (Counter-IED; C-IED) zur Unterstützung der Ausbildung der für den Einsatz in der Friedensmission MI- NUSMA der Vereinten Nationen (Mali) vorgesehenen ägyptischen Einheiten nach Ägypten zu entsenden. 17. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Maßnahmen eines von Japan finanzierten UNODC-Programms bekannt, das den Schmuggel über ägyptische und libysche Grenzen adressiert („Countering Illicit Trafficking Going through Egyptian Borders“, http://gleft.de/1Iw), an dem auch Interpol teilnimmt ? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich hierbei um ein auf vier Jahre (2015 bis 2019) angelegtes Projekt zum Kapazitätsaufbau bei Polizei und Zollbehörden an Grenzübergangsstellen im Bereich Auswertung und Analyse, Kommunikation und Verbesserung der technischen Ausstattung. Neben Japan wird das Projekt auch von Großbritannien, Kanada, den Niederlanden und den USA unterstützt . Zu einer Beteiligung Interpols liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten (etwa Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Großbritannien) sind hierzu wie in dem genannten Dokument beschrieben nach Kenntnis der Bundesregierung mit ähnlicher Zielsetzung aktiv? Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Mit welchen anderen EU-Staaten, die ebenfalls Projekte in Ägypten betreiben , hat sich die Bundesregierung im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für ägyptische Polizeibehörden abgestimmt, um eine Duplizierung von Ausbildungs - und Ausstattungshilfen „möglichst zu vermeiden“ (Bundestagsdrucksachen 18/9965 und 18/11098)? Über den Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts (BKA) in Kairo findet ein allgemeiner Informationsaustausch mit den vor Ort ansässigen Vertretern von EU-Staaten statt für die verbesserte Koordinierung von Ausbildungs- und Ausstattungshilfen . Konkret erfolgte auf bundespolizeilicher Ebene eine Abstimmung mit den EU-Staaten Italien und Großbritannien. 20. An welchem Datum soll das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 11. Juli 2016 in Kraft treten? Gemäß Artikel 13 Absatz 1 tritt das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege schriftlich mitgeteilt haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind. Dabei ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung maßgebend. Die ägyptische Seite Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13091 hat bereits eine Verbalnote mit entsprechendem Inhalt übersandt. Von deutscher Seite bedarf es zur innerstaatlichen Inkraftsetzung gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundestages in Form eines Bundesgesetzes. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 30. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBL. II S. 548). Sobald der Bundespräsident seine Zustimmung zur Abgabe der Ratifikationsersatzmitteilung erklärt hat, wird der ägyptischen Seite per Verbalnote mitgeteilt werden, dass auch Deutschland die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt hat. Die Bundesregierung ist zuversichtlich , dass dies im Laufe des Monats Juli 2017 erfolgt. 21. Was ist der Bundesregierung über die Konsequenzen des höchst umstrittenen Gesetzes zur Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, das Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi nunmehr unterzeichnete, für deutsche Staatsangehörige im Land bekannt (Süddeutsche Zeitung vom 30. Mai 2017, „Kairo verschärft die Repression – das muss Folgen haben“)? a) Wann hatte die Bundesregierung Präsident al-Sisi zuletzt aufgefordert, das Gesetz so nicht zu unterschreiben? b) Welche „Bedeutung für die weitere Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit “ hat das nunmehr unterzeichnete Gesetz aus Sicht des Auswärtigen Amts? Die Bundesregierung thematisiert bei hochrangigen Gesprächen mit ägyptischen Regierungsvertretern regelmäßig die Menschenrechtslage in Ägypten. Dazu gehört auch das von dem ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi am 29. Mai 2017 ausgefertigte Gesetz zur „Regelung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen “. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Mai 2017 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Kofler, in einer Pressemitteilung ihre große Besorgnis über das neue Gesetz zum Ausdruck gebracht. Sie hat betont, dass das Gesetz massiv die Rechte und Freiheiten zivilgesellschaftlicher Organisationen einschränkt . Die Durchführungsbestimmungen müssen innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes verabschiedet werden. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt weder Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige in Ägypten beobachtbar noch ist die Bedeutung des Gesetzes für die weitere Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit insgesamt einschätzbar. 22. Welche Abteilungen des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts sind für die „fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird“, zuständig (Bundestagsdrucksachen 18/11458 und 18/3054)? Die Evaluierung im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe erfolgt durch die projektdurchführenden Geschäftsbereichsbehörden. Die Fachaufsicht wird durch die jeweils vorgesetzten Fachreferate der Ministerien durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Inwiefern haben die in Kairo tätigen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei jemals Anhaltspunkte beschrieben, wonach deutsche Maßnahmen in Ägypten Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten könnten? Der in Kairo tätige Verbindungsbeamte der Bundespolizei hat bisher noch keine Sachverhalte oder Anhaltspunkte beschrieben, wonach Maßnahmen der Bundespolizei in Ägypten Menschenrechtsverletzungen Vorschub geleistet hätten. Auch wurden durch das BKA bisher keine Anhaltspunkte beschrieben, wonach deutsche polizeiliche Maßnahmen Menschenrechtsverletzungen Vorschub geleistet hätten. 24. In welchen Fällen lagen der Bundesregierung jemals „Erkenntnisse auch während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs - und Ausstattungshilfe“ vor, nach denen vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik in Ägypten nicht bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein könnten? Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, nach dem vermitteltes Wissen oder zur Verfügung gestellte Technik im Rahmen der Ausstattungshilfe in Ägypten nicht bestimmungsgerecht und nicht rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein soll. 25. In welchen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren während des Planungsprozesses oder bei der Durchführung von Maßnahmen entsprechende Anhaltspunkte gefunden, die zu weiteren Untersuchungen führten? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. In welcher „geeigneten Weise“ spricht die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen gegenüber ägyptischen Stellen an, und inwiefern bzw. in welchen Fällen hat dies bereits zu spürbaren Ergebnissen geführt (Bundestagsdrucksache 18/12322, Antwort auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18)? a) Mit welchen regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen steht die Bundesregierung hierzu in einem ständigen Dialog (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/12322)? b) Welche „Warnungen und Bedenken“ hat die Bundesregierung von diesen regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen erhalten, und welche Schritte hat sie in der Folge unternommen? Die Fragen 26 bis 26b werden zusammengefasst beantwortet. Die Menschenrechtslage in Ägypten wird bei hochrangigen Gesprächen mit ägyptischen Partnern regelmäßig angesprochen. Zum Schutz von regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen und betroffenen Personen, mit denen die Bundesregierung im Menschenrechtsbereich vertrauensvoll zusammenarbeitet, wird von der namentlichen Benennung von Organisationen und der Stellungnahme zu Einzelfällen abgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13091 Anlage zu Frage 15 Bilaterale verteidigungspolitische Kooperation mit Ägypten 2015 Form Inhalt Land der Durchführung Zeitraum Bilaterale Kooperationsgespräche Gespräche über bilaterale Zusammenarbeit für 2016 und Besprechung der Militärischen Ausbildungshilfe inkl. Sprachausbildung Deutschland September/ Oktober 2015 Stabsgespräche zu Militär-/ Sicherheitspolitik 13. Ägyptisch-Deutsche Stabsgespräche zur Sicherheitspolitik Ägypten November 2015 Seminar Innere Führung Streitkräfte in der Demokratie - Ausgewählte Gestaltungsfelder der Inneren Führung - Schwerpunkt: Militär und Medien Deutschland April 2015 Allgemeine Kooperation Heer Bi-Nationaler Fallschirmjägerwettkampf - Teilnahme mit einem Team Freifaller Ägypten November 2015 Personalaustausch Marine Mitfahrt eines ägyptischen Offiziers auf deutscher Marine Einheit und Teilnahme an Übung Deutschland November/ Dezember 2015 Expertengespräch/Informationsbesuch Sanitätsdienst Erfahrungsaustausch Tropenmedizin/Impfmedizin – Austausch klinischer Expertise auf dem Gebiet der Diagnostik und Behandlung von Tropenkrankheiten Deutschland November 2015 Fach-, Expertengespräch zur Ausbildung im Heer Erfahrungsaustausch technische Ausbildung im Heer zu Techniker- und Meisterausbildung Deutschland Juni 2015 Fach-, Expertengespräch zum Geoinformationswesen Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf den Gebieten Hydrographie, Ozeanographie und Meteorologie Ägypten Oktober 2015 Expertengespräch/Informationsbesuch zur Ausbildung in der Luftwaffe Erfahrungsaustausch zur technischen Ausbildung Luftwaffe bei Strahlluftfahrzeugen Deutschland Juni 2015 Personalaustausch Marine Erfahrungsaustausch und technische Ausbildung in der Marine zum schiffstechnischen Offizier Deutschland Juni 2015 Informationsbesuch zur allgemeinen Ausbildung Offizier Erfahrungsaustausch zur akademischen Ausbildung Offizier Deutschland April 2015 Fach-, Expertengespräch zum Feldjägerwesen in der Bundeswehr Erfahrungsaustausch zum Militärpolizeiwesen / Feldjägerwesen der Bundeswehr inkl. Rechtlichem Status Deutschland Juni 2015 Informationsbesuch im Rahmen Ausbildung Stabsoffizier Besuch des ägyptischen Verteidigungsministeriums und Militärakademie nebst weiterer Einrichtungen Ägypten Oktober/ November 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bilaterale verteidigungspolitische Kooperation mit Ägypten 2016 Form Inhalt Land der Durchführung Zeitraum Bilaterale Kooperationsgespräche Gespräche über bilaterale Zusammen-arbeit für 2017 und Besprechung der Militärischen Ausbildungshilfe inkl. Sprachausbildung, dabei Besuch der Sprachschule Ägypten Oktober 2016 Seminar Innere Führung Streitkräfte in der Demokratie – Ausgewählte Gestaltungsfelder der Inneren Führung Ägypten April 2016 Fach-, Expertengespräch zu persönlicher Versorgung von Verwundeten Gespräche über Beschädigtenversorgung und Besuch einer Einrichtung, die Prothesen fertigt, sowie Besuch der Messe „Reha Care“ Deutschland September 2016 Expertengespräch/Informationsbesuch zur Ausbildung im Heer Besuch und Gespräche zur einsatzvorbereitenden Ausbildung, Begleiten eines Übungsdurchganges am Gefechtsübungszentrum, Gespräche zur Ausbildungs- und Auswertemethodik Deutschland April 2016 Fach- und Expertengespräch zur Ausbildung im Heer Erfahrungsaustausch technische Ausbildung im Heer zu Techniker- und Meisterausbildung zu Fahrzeugtechnik Deutschland September 2016 Fach- und Expertengespräch zur Ausbildung Taktik Fach-/Expertengespräch mit ägyptischer Militärakademie und Verteidigungsministerium zu taktischer Ausbildung, Einweisung in das Simulationssystem SIRA und die Anwendungsmöglichkeiten der Simulation Deutschland April 2016 Expertengespräch/Informationsbesuch zur Ausbildung bei der Marine Erfahrungsaustausch zur Ausbildung Schiffstechnische Offiziere Ägypten Januar 2016 Fach- und Expertengespräch Marine Erfahrungsaustausch U-Boot-Rettung und Simulatoreinsatz bei U-Boot-Ausbildung Deutschland Februar/ März 2016 Fach-, Expertengespräch zum Feldjägerwesen in der Bundeswehr Erfahrungsaustausch Schutz von VIP Deutschland Oktober 2016 Fach-, Expertengespräch zum Feldjägerwesen in der Bundeswehr Fortsetzung des Dialogs im Militärpolizeiwesen mit vertiefender Einweisung in rechtlichen Status, Struktur und Aufgaben der ägyptischen Militärpolizei im Vergleich zum Feldjägerwesen Deutschland Februar 2016 Fach-, Expertengespräch zur akademischen Ausbildung Erfahrungsaustausch akademische technische Ausbildung Deutschland Juni 2016 Übungsteilnahme als Beobachter an der Ausbildung im Heer Beobachtung einer Übung des Heeres Deutschland Dezember 2016 Personalaustausch mit Universität der Bundeswehr Erfahrungsaustausch akademische technische Ausbildung im Rahmen Studentenaustausch Deutschland Mai 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13091 Form Inhalt Land der Durchführung Zeitraum Seminar Cybersicherheit Teilnahme und Erfahrungsaustausch im internationalen Seminar Cybersicherheit/ Cyberspace Deutschland Oktober 2016 Lagerung von durch Ägypten erworbenen Torpedos vom Typ Seahake mod4 der Firma Atlas Elektronik Vorbereitende Abstimmung innerhalb des Geschäftsbereichs BMVg und mit Firma Atlas Elektronik Deutschland ab September 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13091 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zu Frage 16 Bilaterale verteidigungspolitische Kooperation mit Ägypten 2017 Form Inhalt Land der Durchführung Zeitraum Bilaterale Kooperationsgespräche Gespräche über bilaterale Zusammenarbeit für 2018 und Besprechung der Militärischen Ausbildungshilfe inkl. Sprachausbildung Deutschland Oktober 2017 Stabsgespräche zu Militär-/ Sicherheitspolitik 14. Deutsch- Ägyptische Stabsgespräche zur Sicherheitspolitik Deutschland Juli 2017 Fach-, Expertengespräch zur Ausbildung Heer Erfahrungsaustausch Luftlandetruppe mit Teilnahme am Fallschirmsprungdienst Deutschland Juni 2017 Fach-, Expertengespräch zur Ausbildung Heer Erfahrungsaustausch Luftlandetruppe mit Teilnahme am Fallschirmsprungdienst Ägypten Juli oder Dez. 2017 Fach-, Expertengespräch zur Ausbildung im Heer Erfahrungsaustausch technische Ausbildung - Schwerpunkt Techniker- und Meisterausbildung - Schwerpunkt Fahrzeugtechnik Deutschland September 2017 Expertengespräch/Infobesuch zur Ausbildung Marine Erfahrungsaustausch zur technischen Ausbildung in der Marine Ägypten Juli oder Dezember 2017 Expertengespräch/Informationsbesuch Sanitätsdienst Fortsetzung Erfahrungsaustausch zum Sanitätsdienst Deutschland Oktober 2017 Expertengespräch/Informationsbesuch zur Ausbildung Heer Erfahrungsaustausch zu simulatorgestützter Ausbildung eines Bataillonsstabes Deutschland September 2017 Informationsbesuch zur Ausbildung Marineoffizier Erfahrungsaustausch Marineoffizierausbildung , Besuch Kommandeur der ägyptischen Naval Academy bei der Marineschule Mürwik Deutschland Juli oder Dezember 2017 Personalaustausch im Rahmen der Offizierausbildung „German Airforce Cadet Exchange“ (GACE) 2017: Interkultureller Austausch zwischen Offizieren und Offizieranwärter verschiedener Nationen Deutschland Juli und August 2017 Informationsbesuch zur Ausbildung Offizier in der Luftwaffe Erfahrungsaustausch zur Offizierausbildung Luftwaffe Ägypten Juli 2017 Personalaustausch zur Ausbildung im Rahmen VN Teilnahme ägyptische Ausbilder für DEU Militärbeobachter-lehrgang Deutschland Nov. und Dez. 2017 Übungsteilnahme als Beobachter zur Ausbildung im Heer Beobachtung der Übung BRIGHT STAR 2017 Ägypten Juli oder Dez. 2017 Seminar Cybersicherheit Teilnahme und Erfahrungsaustausch im internationalen Seminar Cybersicherheit / Cyberspace Deutschland Dezember 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13091 Form Inhalt Land der Durchführung Zeitraum Personalaustausch im Rahmen Ausbildung Offizier der Luftwaffe Teil des Kadettenaustausch Luftwaffe, Besichtigung der Ausbildungsbereiche Eurofighter und Tornado, Vorstellung der Offizierausbildung der Luftwaffe Deutschland September 2017 Lagerung von durch Ägypten erworbenen Torpedos vom Typ Seahake mod4 der Firma Atlas Elektronik Kurzzeitige Lagerung von etwa einem Tag Deutschland vss. Oktober 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333