Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13093 18. Wahlperiode 11.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12894 – Transparenz bei ÖPP-Projekten auf Bundesebene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine relativ neue Beschaffungsvariante , die auf Bundesebene – insbesondere im Bereich der Bundesfernstraßen – zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Aber auch beim zivilen Bundeshochbau wurden bzw. werden erste Erfahrungen mit dem ÖPP-Ansatz gesammelt (z. B. Neubau des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Haus der Zukunft). Ein weiteres ÖPP-Projekt stellt das Lkw-Mauterhebungssystem Toll Collect dar. Zudem ist der ÖPP-Ansatz auch im militärischen Bereich zum Einsatz gekommen: IT-Projekt Herkules, Kasernensanierung und Simulatorenausbildung NH 90. Das Haushaltsrecht setzt der Bundesregierung einen festen Rahmen und klare Vorgaben für staatliche Aufträge an die Privatwirtschaft: Politische Kontrolle, Transparenz und die Wirtschaftlichkeit sind elementar. Die weltweite Praxis und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen diverse Problemfelder beim ÖPP-Ansatz auf, die sich häufig aufgrund von polit-ökonomischen Fehlanreizen ergeben. Zur fraglichen Wirtschaftlichkeit der ÖPP-Projekte bei den Bundesfernstraßen gegenüber einer konventionellen Realisierung äußerten sich sowohl der Bundesrechnungshof, u. a. in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante im Bundesfernstraßenbau (Haushaltausschuss Ausschussdrucksache 18 (8) 0822), als auch die Landesrechnungshöfe mehrfach sehr kritisch. Die Berichte der Rechnungshöfe und die Praxiserfahrungen zeigen: ÖPP-Projekte als Finanzierungsalternative staatlicher Aufgaben sind im Vergleich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand unwirtschaftlich , werden gleichzeitig politisch nur unzureichend kontrolliert und sind für die Öffentlichkeit hochgradig intransparent. Die Herstellung umfassender Transparenz hinsichtlich des Beschaffungs- bzw. Realisierungsprozesses bei ÖPP und der zugrunde gelegten sowie der im Prozess entstehenden Dokumente, Daten und Informationen ist die zentrale Grundlage der dringend notwendigen demokratischen Kontrolle. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene soll den Anspruch auf Zugang zu derartigen Unterlagen gewährleisten, der letztendlich eine stärkere parlamentarische und vor allem demokratische Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode soll. Die Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage beziehen sich sowohl auf abgeschlossene, laufende als auch auf sich in Vorbereitung befindende ÖPP- Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen und des Bundeshochbaus. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) in Deutschland handelt es sich um eine Beschaffungsvariante und nicht um eine Finanzierungsvariante. Vor Projektbeginn ist stets zunächst die Frage zu beantworten, ob das gewünschte Projekt überhaupt langfristig vom öffentlichen Auftraggeber finanziert werden kann, d. h. ob es haushaltsverträglich ist. Erst wenn dies grundsätzlich bejaht werden kann, stellt sich die Frage nach dem wirtschaftlichsten Weg der Realisierung. Eine ÖPP-Lösung darf nur dann zur Realisierung von Beschaffungsvorhaben gewählt werden, wenn sie gegenüber allen anderen in Betracht kommenden Varianten die wirtschaftlichste Beschaffungsform darstellt. Ermittlung und Auswahl der wirtschaftlichsten Beschaffungsvariante obliegen dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber. Das Haushaltsrecht des Bundes enthält für Auftraggeber in seinem Anwendungsbereich detaillierte gesetzliche Bestimmungen sowie Verwaltungsvorschriften und Arbeitsanleitungen, die eine eigenverantwortliche und sachgerechte Durchführung der dazu notwendigen Eignungsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch die Exekutive sicherstellen. Das Regelwerk sieht einen umfassenden Prozess von der Konzeption eines Projekts über das Projektcontrolling bis hin zur begleitenden und abschließenden Evaluierung vor. In den vergangenen Jahren konnte die öffentliche Hand praktische Erfahrungen mit der relativ neuen Beschaffungsvariante ÖPP sammeln. Diese Erfahrungen haben beachtliche Fortschritte im Hinblick auf die zur Anwendung gebrachten ÖPP- Modelle, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und die konkrete vertragliche Ausgestaltung ermöglicht. Eine vollumfängliche Veröffentlichung von Informationen zu ÖPP-Projekten dürfte aus rechtlichen Gründen im Regelfall ausscheiden. So können nicht alle Informationen und Dokumente, die im Laufe eines ÖPP-Projekt-Prozesses gesammelt und erstellt werden, gegenüber Dritten, die am jeweiligen Projekt nicht unmittelbar beteiligt sind, offengelegt werden. Insbesondere bedürfen auch funktionale Äquivalente eines Grundrechtseingriffs im herkömmlichen Sinn nach der Rechtsprechung des BVerfG einer besonderen gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 105, 279 [303]). Dies betrifft etwa die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Eine allgemeinzugängliche Veröffentlichung dürfte regelmäßig dort ausscheiden, wo auch ein Anspruch auf Informationsoffenlegung nach dem IFG aufgrund der dort aufgeführten Ausnahmen ausgeschlossen wäre. Dies muss die angefragte Stelle für jeden konkreten Einzelfall gesondert prüfen. Im Grundsatz liegt dem ÖPP-Begriff kein einheitliches Konzept zugrunde, das eine abstrakte Beurteilung zuließe. Die jeweilige Sachlage und vertragliche Beziehung zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner hängen vom Gegenstand und der konkreten Ausgestaltung des betroffenen Projekts ab. Z. B. spielt es für die rechtliche Beurteilung eine Rolle, ob es sich um ein Einzelprojekt handelt, oder um eine Reihe gleichartiger Projekte. Bei den ÖPP-Projekten auf Bundesebene gibt es allerdings bestimmte typische Umstände, die sich wiederholen und unter Ausnahmetatbestände des IFG zu subsumieren sind: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13093 Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5938 ausgeführt, besteht insbesondere bei den ÖPP- Projekten im Bundesfernstraßenbereich ein Interesse des Bundes, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vertraulich zu behandeln. Diese beinhalten interne Kalkulationen der öffentlichen Hand zu dem jeweiligen Projekt und ihre Offenlegung wäre geeignet, den Wettbewerb in Vergabeverfahren für ÖPP-Projekte zum wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Hand zu verringern. Es bestünde die Gefahr , dass Bieter ihre Angebote an den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausrichten . Dadurch wird das fiskalische Interesse des Bundes im Sinne des § 3 Nummer 6 IFG berührt. Die Schutzwürdigkeit dieses Interesses hat auch der Deutsche Bundestag im Beschluss vom 25. April 2013 ausdrücklich anerkannt, mit dem der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Öffentlich-Private Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen“ vom 12. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12696 angenommen wurde. Darüber hinaus spielen Sicherheitsbelange im Sinne von § 3 Nummer 1 lit. b), c), Nummer 2 IFG eine Rolle. So sind bei dem Projekt „Fürst-Wrede Kaserne, München “ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) Belange der militärischen Sicherheit betroffen. Auch bei den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) realisierten Ministeriumsbauprojekten werden sicherheitsrelevante Informationen berührt. Der Zugang der Bundestagsabgeordneten zu ÖPP-Projekt-Unterlagen richtet sich nach den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch sonst für parlamentarische Auskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung gelten. Die Bundesregierung ist im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts zur Vorlage von Akten oder sonstigen Unterlagen grundsätzlich nicht verpflichtet. In Einzelfällen ist Bundestagsabgeordneten von den zuständigen Stellen eigenverantwortlich Einsicht gewährt worden. Im Projekt Neubau des Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Berlin sind alle Verfahrensschritte bis zur Beauftragung des privaten Partners Gegenstand der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gewesen. 1. Bei welchen abgeschlossenen, laufenden oder sich in Vorbereitung befindenden ÖPP-Projekten im Bereich Hochbau und Straßenbau (Straßenneubau und Straßenerhalt) ist der Bund gegenwärtig beteiligt? Bei folgenden laufenden oder sich in Vorbereitung befindlichen ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau ist der Bund beteiligt: Projekte der Ersten Staffel: A 8 (BY) Augsburg – München; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs -/Erhaltungsphase A 4 (TH) LGr. TH/HE – Gotha; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs -/Erhaltungsphase A 1 (NI) Bremen – Hamburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs-/ Erhaltungsphase A 5 (BW) Malsch – Offenburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs -/Erhaltungsphase Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekte der Zweiten Staffel: A 8 (BY) Ulm – Augsburg; Status: Bauleistungen abgeschlossen, Betriebs-/Erhaltungsphase A 9 (TH) Lederhose – Landesgrenze TH/BY; Status: Bauleistungen abgeschlossen , Betriebs-/Erhaltungsphase A 7 (HH/SH) AD Bordesholm – Hamburg; Status: Bauphase A 94 (BY) Forstinning – Marktl; Status: Bauphase A 7 (NI) AS Bockenem – AS Göttingen; Status: Zuschlag am 17. Februar 2017 erteilt, Financial Close 11. April 2017 A 6 (BW) Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg; Status: Bauphase A 61 (RP) Worms – Speyer/Landesgrenze RP/BW; Status: Vergabeverfahren in Vorbereitung A 1/A 30 (NW) Münster – AK Lotte/Osnabrück – Rheine-Nord; Status: Vergabeverfahren in Vorbereitung A 44 (HE) AD Kassel-Süd – Diemelstadt; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung Projekte der Neuen Generation: A 3 (BY) AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen; Status: laufendes Vergabeverfahren A 10/A 24 (BB) Neuruppin – AD Pankow; Status: laufendes Vergabeverfahren A 49 (HE) AD Ohmtal – Fritzlar; Status: Vorbereitung des Vergabeverfahrens A 4 (TH) Gotha – Bucha; Status: Vorbereitung des Vergabeverfahrens B 247 (TH) Bad Langensalza – A 38; Status: Vorbereitung des Vergabeverfahrens A 6 (BW) AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/Crailsheim; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung A 8 (BY) Rosenheim – Bundesgrenze D/A; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung A 57 (NW) AK Köln/Nord – AK Moers; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung E 233 (NI) Meppen (A 31) – Cloppenburg (A 1); Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung A 20 (NI/SH) Elbquerung; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung A 26 (NI/HH) Hamburg (A1) – Rübke; Status: Vorabstimmungen mit der Auftragsverwaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13093 Laufende Maßnahmen im Bereich des Bundeshochbaus: Fürst-Wrede Kaserne, München (BMVg) Herrichtung BMG, Berlin (BImA) Herrichtung für ministerielle Nutzung, Mauerstraße, Haus 2 (BImA) Kapellenufer, Berlin (Neubau BMBF) (BImA) Futurium (vormals Haus der Zukunft), Berlin, (BImA) 2. Sind technische Planungsunterlagen, falls solche erstellt wurden, öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau verfügen die zuständigen Straßenbauverwaltungen bzw. die zuständigen Vergabestellen der Länder über die technischen Planungsunterlagen, ebenso wie bei konventionell realisierten Bundesfernstraßenmaßnahmen . Für die Fürst-Wrede Kaserne in München wurden in den Jahren 2005 und 2006 in die technischen Planungsunterlagen auf Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Niveau durch das damalige staatliche Hochbauamt München II (heute staatliches Bauamt München I) erstellt und waren Bestandteil der öffentlichen Ausschreibung . Die weiteren Planungsunterlagen wurden durch den Auftragnehmer erstellt . Sie sind im Rahmen der Anforderungen der militärischen Sicherheit als Verschlusssache eingestuft und nicht öffentlich zugänglich. Für die BImA-Projekte sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung die digitalen Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform öffentlich zugänglich. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Ist der im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) erstellte ÖPP- Eignungstest bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 4. Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen Beschaffungsansatz (PSC) öffentlich zugänglich? Wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 5. Sind die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der vorläufigen WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden , und wenn nein, warum nicht? 7. Sind die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 8. Falls die im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Die Fragen 3 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind zum Schutz der fiskalischen Interessen des Bundes, sowie auch zum Schutz von unternehmensbezogenen Daten und aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zugänglich. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Sind die im Rahmen der Ausschreibung festgelegten Wertungskriterien für die Teilnahmeanträge und deren Gewichtung öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 10. Sind die im Rahmen der Vergabe festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, d. h. die Berechnung des „Score“, öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 11. Ist die finale an die Bieter im Kontext der Vergabeunterlagen übersandte Leistungsbeschreibung bei den ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Die Fragen 9 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13093 Gemäß § 11 EU Absatz 3 VOB/A gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt , vollständig und direkt abgerufen werden können. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei einer konventionell realisierten Hoch- oder Tiefbaumaßnahme. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Sind etwaige Entwürfe zur finalen Leistungsbeschreibung und frühere im Rahmen des ÖPP-Eignungstests oder insbesondere der vorläufigen WU erstellte Leistungsbeschreibungen öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form. und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Im Rahmen der ÖPP-Eignungstests und der vorläufigen WU werden keine Leistungsbeschreibungen erstellt. 13. Ist der Vertrag in der vor der Angebotsabgabe im Kontext der Vergabeunterlagen an die Bieter übergebenen Fassung (Vertragsentwurf) bei den ÖPP- Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Unter folgendem Link kann die systematische Darstellung projektvertraglicher Regelungen für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbaubereich abgerufen werden : www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/oepp%20 systematische%20darstellung%20projektvertraeglicher%20regelungen.pdf?__blob= publicationFile. Bei den ÖPP-Bundeshochbauprojekten war der Vertragsentwurf im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung Bestandteil der Vergabeunterlagen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem konventionellen Beschaffungsansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 15. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt , und wenn nein warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Falls sowohl der PSC als auch die im Rahmen der abschließenden WU erstellten Prognosen über die Realisierungskosten nach dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen beiden Werten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden? 17. Können die Differenzen (absolut und relativ) zwischen dem PSC aus der abschließenden WU und dem besten Bieterangebot (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden? 18. Sind die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt , und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? 19. Falls die im Rahmen der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelten Prognosen über die Nutzeneffekte (monetär und nicht-monetär) nach dem konventionellen Beschaffungsansatz sowie dem ÖPP-Ansatz nicht öffentlich zugänglich sein sollten, können dann zumindest die Differenzen (absolut und relativ) zwischen diesen Nutzeneffekten (sowohl mit Diskontierung als Barwert als auch ohne Diskontierung) öffentlich zugänglich gemacht werden? Die Fragen 14 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In die abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gehen keine Prognosen der ÖPP-Realisierung ein, vielmehr wird das Ergebnis des Wettbewerbs den Public Sector Comparator (PSC)-Kosten vergleichend gegenübergestellt. Die entsprechenden Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Ist der jeweils mit dem privaten Partner abgeschlossene, endverhandelte Vertrag bei ÖPP-Projekten öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Der Konzessions-/Projektvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Konzessionsgeber /Auftraggeber und Konzessionsnehmer/Auftragnehmer. Entsprechend der auch im konventionellen Hoch- und Tiefbau üblichen Praxis erfolgt eine Veröffentlichung mit Blick auf etwaige schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer sowie betroffene Sicherheitsinteressen nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13093 21. Welche Dokumente sind regelmäßig Bestandteile des Anhangs beim abgeschlossenen , endverhandelten Vertrag bei ÖPP-Projekten (Vertragsgrundlagen )? a) Sind diese Anhänge öffentlich verfügbar, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? b) Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Es wird auf die Antwort zu der Frage 13 und 20 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Prüfberichte bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofs, falls solche erstellt wurden, öffentlich zugänglich sind, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, ob Prüfberichte bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes veröffentlicht werden. Der Bundesrechnungshof entscheidet nach § 96 Absatz 4 BHO, ob Dritten Zugang zu abschließend festgestellten Prüfungsergebnissen gewährt wird. Veröffentlichte Prüfberichte bzw. Stellungnahmen können auf der Homepage des Bundesrechnungshofs (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen) eingesehen werden. 23. Sind Dokumente, Daten und Informationen des Projektcontrollings (Controlling -WU bzw. Performance-Berichte), wie beispielsweise die Dokumentation des Ausmaßes der realisierten Risiken, Bonus- bzw. Malus-Zahlungen , abweichende – im Vergleich zur (abschließenden) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung prognostizierten – Kostenentwicklungen usw. öffentlich zugänglich , und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Es wird auf den „Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb“ auf Bundestagsdrucksache 18/6898 und im Übrigen auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Werden laufende Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren und das jeweilige Thema öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Zur Vermeidung der Beeinflussung von laufenden Verfahren ist ein öffentlicher Zugang zu laufenden Nachverhandlungen und Schlichtungen nicht möglich. Zudem sind die vergaberechtlichen Regelungen und Grundsätze sowie die Satzungen der jeweiligen Schlichtungsausschüsse zu beachten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Sind die Ergebnisse von abgeschlossenen Nachverhandlungen und Schlichtungsverfahren öffentlich zugänglich, und wenn ja, in welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt, und wenn nein, warum nicht? Ist es für Bundestagsabgeordnete möglich, diese Unterlagen einzusehen, und wenn ja, auf welchem Wege? Die Veröffentlichung unterliegt einer Einzelfallprüfung. Dabei gelten die vergaberechtlichen Regelungen und Grundsätze sowie die Satzungen der jeweiligen Schlichtungsausschüsse. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Gründe, die gegen den Anspruch auf Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes bei folgenden Dokumenten sprechen (und wenn ja, welche): - finale Leistungsbeschreibung, - vorläufige WU, - abschließende WU, - Vertragsentwürfe und - abgeschlossener, endverhandelter Vertrag? 27. Inwieweit stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Anspruch auf Informationszugang gemäß dem IFG des Bundes etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von (juristischen, wirtschaftlichen und technischen) Beratern der öffentlichen Hand bei folgenden Dokumenten entgegen (bitte kurz begründen, falls dies der Fall ist): - finale Leistungsbeschreibung, - vorläufige WU, - abschließende WU, - Vertragsentwürfe und - abgeschlossener, endverhandelter Vertrag? 28. Welche Daten und Informationen aus der vorläufigen WU sprechen aus welchen Geheimhaltungsgründen (Ausnahmetatbeständen) gemäß dem IFG des Bundes gegen einen Anspruch auf Informationszugang? Die Fragen 26 bis 28 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Frage nach dem Zutreffen von Auskunftsverweigerungsgründen nach dem IFG kann nicht losgelöst vom jeweiligen Einzelfall beantwortet werden. Ob Ausnahmetatbestände des IFG im Hinblick auf die in den Fragen 26 bis 28 aufgelisteten Dokumente Anwendung finden, hängt davon ab, welche Informationen dort enthalten sind und welche Rückschlüsse sie zulassen. Dies ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich und muss demnach in jedem Einzelfall vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber für sein konkretes Projekt geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13093 29. Sichert sich die öffentliche Hand im Rahmen der Beauftragung der Berater die Veröffentlichungsrechte an von den beauftragten Beratern selbstständig oder unter Mitwirkung der öffentlichen Hand erstellten Unterlagen? Bei der Beauftragung von Beratern für ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau sichert sich das BMVI die Veröffentlichungsrechte an von den beauftragten Beratern erstellten Unterlagen. Gleiches wurde für das Projekt „Fürst-Wrede Kaserne “ im Bau und Facility Management Vertrag zugunsten der Bundeswehr geregelt . 30. Inwiefern liegen Gesellschaften privaten Rechts in teilweisem oder vollständigem Bundesbesitz, wie die beschlossene Infrastrukturgesellschaft Verkehr (GmbH), nach Auffassung der Bundesregierung im Anwendungsbereich des IFG des Bundes? Die Beantwortung dieser Rechtsfrage ist nur in Kenntnis der Umstände der Einzelfälle der Anfragen möglich. Der Kreis der Anspruchsverpflichteten ist in § 1 Absatz 1 IFG geregelt. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 3 steht eine juristische Person des Privatrechts einer informationspflichtigen Behörde gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient . Während die Rechtsformen und Handlungsmittel der Aufgabenwahrnehmung unbeachtlich sind, ist allein entscheidend, dass die Aufgabe im öffentlichen Recht wurzelt. Diese Erwägungen gelten grundsätzlich auch für die noch zu gründende Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen. 31. Sind grundsätzliche Änderungen oder Detailänderungen der Veröffentlichungs - und Transparenzpolitik der Bundesregierung bei zukünftigen ÖPP- Projekten auf Bundesebene geplant, und wenn ja, welche? Wenn nein, mit welcher Begründung? Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Öffentlich-Private Partnerschaften – Potentiale richtig nutzen, mittelstandsfreundlich gestalten und Transparenz erhöhen“ vom 12. März 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12696, angenommen durch Bundestagsbeschluss vom 25. April 2013, hat das Parlament der Bundesregierung den Auftrag erteilt, zur Stärkung des Wettbewerbs sowie der Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten und der Erhöhung der Akzeptanz von ÖPP die Transparenz von ÖPP-Projekten zu verbessern. Die Bundesregierung arbeitet gemäß diesem Auftrag daran, vor dem Hintergrund der Interessen aller von ÖPP-Projekten Betroffenen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Transparenz von ÖPP-Projekten zu ermitteln und zu prüfen. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Ergebnisse werden in Abstimmung mit den Ländern Strategien und Leitlinien zum Umgang mit Transparenz bei ÖPP-Projekten entwickelt. Die bisher erarbeiteten Ansätze der Bundesregierung wurden bereits in einer innerhalb des Bund-Länder-Netzwerks eigens eingesetzten Arbeitsgruppe „Transparenz“ erörtert und waren zuletzt am 30. Mai 2017 Gegenstand der Sitzung des Bund- Länder-Netzwerks. Die künftige Veröffentlichungs- und Transparenzpolitik der Bundesregierung wird sich an den Strategien und Leitlinien orientieren, die am Ende Ergebnis des Prozesses sein werden. Dabei verbleibt es jedoch in der Verantwortung des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, entsprechend den Gegebenheiten des Einzelfalls darüber zu entscheiden, in welchem Umfang für das konkrete Projekt Transparenz geschaffen werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (z. B. nach Leistungsbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Verträge usw.) gab es bisher insgesamt zu den ÖPP-Projekten auf Bundesebene, und wie wurde bzw. wird mit diesen Anfragen umgegangen? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 33. Zu welchen ÖPP-Projekten auf Bundesebene wurden wie häufig (absolute Anzahl) Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt ? Zu Frage 33 gibt die folgende Tabelle Auskunft: Name des ÖPP-Projekts Anzahl der Anfragen nach IFG Bund BAB A 1, AK Bremer Kreuz – AD Buchholz 3 BAB A 20, Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt 3 BAB A 252, Hafenquerspange Hamburg 2 BAB A 30, Rheine – Lotte 3 BAB A 4, Landesgrenze TH/HE – Gotha 3 BAB A 4, Waltershausen – Herleshausen 1 BAB A 45, Hessen 3 BAB A 5, Baden-Baden – Offenburg 1 BAB A 5, Offenburg – Karlsruhe 1 BAB A 5, Malsch – Offenburg 3 BAB A 6, Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg 4 BAB A 6, AK Weinsberg – Landesgrenze BY 1 BAB A 60, Rheinland-Pfalz 3 BAB A 7, AD Bordesholm – Hamburg 5 BAB A 7, Niedersachsen (Seesen – Nörten-Hardenberg) 2 BAB A 7, Salzgitter – Drammetal 3 BAB A 8, Augsburg – München 5 BAB A 8, AK Ulm/Elchingen – AS Augsburg-West 4 BAB A 9, AS Lederhose – Landesgrenze TH/BY 1 Lkw-Maut 4 Infrastrukturabgabe 2 Lkw-Maut/Infrastrukturabgabe 1 Neubau des Dienstsitzes des BMBF 3 34. Welche Dokumente, Informationen und Daten wurden konkret bei welchen ÖPP-Projekten auf Bundesebene bisher wie häufig (absolute Anzahl) nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes angefragt (bitte einzeln für die jeweiligen Projekte angeben)? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13093 35. Wie häufig wurde dabei bisher jeweils von natürlichen bzw. juristischen Personen ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt? Die Fragen 32, 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der BImA wurden bisher zu den ÖPP-Projekten auf Bundesebene drei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Alle drei betrafen den Neubau des Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin. Antragssteller waren in allen Fällen natürliche Personen. Anfrage 1 vom 15. August 2011 betraf die Überlassung von Kopien des Beratungsvertrages der BImA mit einer Rechtsanwaltskanzlei und der Rechnung der Rechtsanwaltskanzlei sowie eine Auskunft zu dem mit der Rechtsanwaltskanzlei vereinbarten Honorar. Die Auskunftserteilung wurde wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Rechtsanwaltskanzlei abgelehnt. Bei der Anfrage 2 vom 18. November 2011 wurde Akteneinsicht in oder hilfsweise Auskunft zu den Akten zur „Entwicklung, Bauvorbereitung, Bebauung und zu den Finanzierungsplanungen“ des Neubaus eines Dienstsitzes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Berlin beantragt. Dieser Antrag wurde vom Antragsteller nicht weiterverfolgt, nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass der Vorgang seinerzeit schon aus über 380 Aktenordnern bestand. In Anfrage 3 vom 21. September 2016 wurde die Überlassung einer Kopie des ÖPP-Eignungstests für das Projekt „Neubau des BMBF“ gefordert. Die Auskunft wurde durch Übersendung einer Kopie erteilt. Für die Bundesfernstraßen wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Von den dort aufgeführten insgesamt 24 Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wurden drei von juristischen Personen gestellt, die restlichen Anträge sind solche natürlicher Personen. Soweit keine schutzwürdigen Interessen betroffen waren, wurde den Anträgen stattgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der Beantragungen Dokumente etc. Lkw-Maut Verträge zwischen BMVI und Toll Collect-Konsortium bzw. Toll Collect GmbH (Maut-Betreibervertrag 2002) 2 A 8, Ausbau (München – Augsburg) Wirtschaftlichkeitsgutachten Ausbau A 8 München – Augsburg (mit geschwärzten Kostenansätzen) 1 Hafenquerspange Hamburg (F-Modell ), A 252 Machbarkeitsstudie Hafenquerspange Hamburg 1 A 1 (Buchholz – Bremer Kreuz), A 4 (Waltershausen – Herleshausen ) A 5 (Baden-Baden – Offenburg), A 5 (Offenburg – Karlsruhe), A 7 (Hamburg – Bordesholm), A 8 (Augsburg- West – München) Auskünfte bzgl. A-Modell bei Privatisierungen von Bundesautobahnen bzgl. im Spiegel-Online-Bericht (http://www. spiegel.de/video/video-1082550.html) genannten Autobahnabschnitten , namentlich: Höhe der geschätzten Einnahmen auf den betroffenen Autobahnabschnitten A 1 (Buchholz – Bremer Kreuz) A 4 (Waltershausen – Herleshausen) A 5 (Baden-Baden – Offenburg) A 5 (Offenburg – Karlsruhe) A 7 (Hamburg – Bordesholm) A 8 (Augsburg-West – München) 1 1 1 1 1 1 (wie vor) Personen, die mit der Ausarbeitung, Prüfung und Unterzeichnung der Verträge mit den privatwirtschaftlichen Unternehmen beauftragt waren 1 (wie vor) Datum des Gutachtens des BRH und Zeitpunkt, zu dem die Ergebnisse dieses BRH-Gutachtens bei der Auftragsvergabe berücksichtigt wurden 1 A 1 (AK Bremer Kreuz – AD Buchholz) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Betreibermodell A 1 (AK Bremer Kreuz – AD Buchholz) unter Schwärzung der Namen Dritter, die nicht Mitarbeiter des Bundes sind 3 Hafenquerspange Hamburg (F-Modell ), A 252 von der Freien und Hansestadt Hamburg eingereichte Unterlagen zur Hafenquerspange Hamburg, A 252 1 A 8, AK Ulm/Elchingen – AS Augsburg -West Akten des Bundes bzgl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Vergabeverfahren (so Klage; ursprgl. Antrag nur auf WU gerichtet ) 3 (WU); 1 (Vergabevf.) A 9 AS Lederhose – Landesgrenze Thüringen/ Bayern Akten des Bundes bzgl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Vergabeverfahren (so Klage; ursprgl. Antrag nur auf WU gerichtet ) 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13093 Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der Beantragungen Dokumente etc. Lkw-Maut vollständige Vergabeakte Beratervertrag Maut 2015 1 A 4 (Landesgrenze HE/TH – AS Gotha , sog. „Umfahrung Hörselberge“ Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 4 (WU) A 5 (Malsch – Offenburg ) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 30 (Rheine – Lotte) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 7 (Bordesholm – Hamburg) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 7 (Salzgitter – Drammetal) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 6 (Wiesloch-Rauenberg – Weinsberg) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 4 (WU) A 45 (Vorhaben im Zuge der A 45, Hessen) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 60 (Vorhaben im Zuge der A 60, Rheinland-Pfalz) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 3 (WU) A 8 (Augsburg-West – München-Allach) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Eignungstests 1 (Eign.-test); 4 (WU) A 6 Ausbau zwischen Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze Gutachten, das den Ausbau der A 6 zwischen Kreuz Weinsberg und der bayerischen Grenze als ÖPP empfiehlt 1 A 20 (Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt) Eignungsabschätzung für das Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt 1 ÖPP zur A 7 (Niedersachsen , zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg ) Gutachten zum Ausbau/Zustand der A 7, das in diesem Bericht der TAZ erwähnt wird: http://www.taz.de/Privatisierungum -jeden-Preis/!108298/ 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13093 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der Beantragungen Dokumente etc. ÖPP zur A 7 (Niedersachsen , zwischen Seesen und Nörten-Hardenberg ) Auflistung der mit Beraterverträgen beauftragten Unternehmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung der A 7-Privatisierung sowie jeweils vereinbartes Vertragsvolumen 1 ÖPP-Projekt A 6 (Wiesloch-Rauenberg – Weinsberg) Dokument, in dem die Wirtschaftlichkeit der Finanzierungsmodelle beim Ausbau der A 6 überprüft werden, insbes. zum Thema Öffentlich Private Partnerschaften auf dem Abschnitt West vom Weinsberger Kreuz bis nach Wiesloch 4 A 20 (Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt) erste Entwurfsfassung der Eignungsabschätzung für das Projekt Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt, hilfsweise: Auskunft zum Umfang des Dokuments (Seitenzahl) 2 2 A 20 (Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt) Auskunft (Bestätigung), dass die den ASt’n überlassene erste Entwurfs fassung der Eignungsabschätzung dem Dokument entspricht, das die betroffenen Länder zur Auswertung und Abstimmung erhalten haben 2 A 20 (Elbquerung im Zuge der A 20 bei Glückstadt) inhaltliche Beschreibung der Leistungen gemäß Auftragserteilung (vgl. BT-Drs. 17/5166, dort S. 5) a) umfassend entspr. Gesamtbudget b) mind. bzgl. Ergebnissen der 1. Stufe Erstellung einer Eignungsabschätzung 2 alle ÖPP-Projekte Betreibermodelle (A-Modelle) sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die als Öffentlich Private Partnerschaften durchgeführten Betreibermodelle für Autobahnprojekte (A-Modelle) 4 alle ÖPP-Projekte Betreibermodelle (A-Modelle) sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Autobahnprojekte nach dem A-Modell 4 alle ÖPP-Projekte Betreibermodelle (A-Modelle) Übersicht über die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im BMVBS sowie in der Geheimschutzstelle des BTages 1 Infrastrukturabgabe Studie zu Wirksamkeit und Einnahmen durch Mautsysteme der Firma Ages und die dazu erstellte Stellungnahme des TÜV Rheinland 1 A 7 (Hamburg – Bordesholm ) Einsicht in vorläufige u. abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den Ausbau der A 7 zwischen Hamburg und Bordesholm 4 A-Modell-Pilotprojekt A 1 Gutachterleistung Begrenzung Maut beim A-Modell-Pilotprojekt A 1 (ausführlicher Titel: „Bewertung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu Fragen der Vergütungsermittlung im Rahmen des Konzessionsvertrages BAB A 1“) 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13093 Betroffenes ÖPP Beantragte Dokumente etc. Anzahl der Beantragungen Dokumente etc. ÖPP-Projekt A 8 (Ulm-Augsburg) WU beim ÖPP-Verfahren A 8 Ulm-Augsburg (ausführlicher Titel: „Fachliche Beurteilung der Methodik der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) zum Betreibermodell A 8 Ulm-Augsburg (II. BA)“) 1 ÖPP im Bundesfernstraßenbau (Betreibermodelle ) WU zu ÖPP-Betreibermodellen im Bundesfernstraßenbau (ausführlicher Titel: „Kurzgutachten zu vergabe- und haushaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in Betreibermodellen“) 1 ÖPP im Bundesfernstraßenbau WU für ÖPP im Bundesfernstraßenbau 1 Lkw-Maut Rechtsgutachten der Kanzlei Müller-Wrede zur rechtlichen Beurteilung einer Ausweitung der Lkw-Maut (vgl. Antwort BReg auf Frage Nr. 3 der KA = BT-Drs. 18/6506 vom 29. Oktober 2015) nebst sämtlicher Begleitdokumente, wie z. B. Begleitschreiben , Ergänzungen, Änderungen oder Anlagen 1 Lkw-Maut Mandatsvereinbarung mit v. g. Kanzlei, auf deren Grundlage das Gutachten erstellt worden ist 1 Lkw-Maut vollständige Leistungsbeschreibung zur Systemaufrüstung Lkw-Maut, wie sie ausweislich der BReg mind. im Entwurf vorliegt (Antwort BReg vom 29. Oktober 2015 auf KA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN = BT-Drs. 18/6506) 1 Lkw-Maut vollständiger Text der Vereinbarung über die Erhebung von Maut auf Bundesstraßen (sog. Vereinbarung MaB) vom 27. März 2012 einschl. etwaiger Nebenabreden und Anhänge 1 Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI zum aktuellen Stand der Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen vom 15. September 2011 1 Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI betr. Lkw-Maut/Toll Collect an den AVBS des BTages vom 25. Januar 2011 1 Lkw-Maut vollständiger Bericht des BMVI zur Ausgestaltung des Vertrages zw. Bundesrepublik und Toll Collect Konsortium vom 1. Dezember 2009 1 Lkw-Maut vollständiger Text des „Vertrages über die Erhebung von Maut für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lkw und die Errichtung und den Betrieb des Mautsystems zur Erhebung von Autobahnmaut für schwere Lkw“ vom 25. Juni 2002 (Betreibervertrag) einschließlich zugehöriger Anlagen 2 Infrastrukturabgabe in der BT-Drs. 18/10317 genannte Gutachten von Prof. Dr. Fritz Söllner, Prof. Dr. Friedemann Kaiser und von RA Priv. Doz. Dr. Bernhard Müller zur Infrastrukturabgabe 1 Lkw-Maut / Infrastrukturabgabe Übersendung eines Rechtsgutachtens der Wirtschaftskanzlei Graf von Westfalen (GvW) zur Maut 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333