Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13094 18. Wahlperiode 11.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12895 – Stand der umweltmedizinischen Versorgung und toxikologischen Forschung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit den 1970er Jahren ist der Zusammenhang zwischen schädigenden Umweltbelastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die umweltmedizinische Beratung und Behandlung suchen, ist deutlich gewachsen. Allerdings kritisieren viele Umwelterkrankte, dass trotz der gestiegenen öffentlichen Aufmerksamkeit die umweltmedizinische Gesundheitsversorgung noch unzureichend sei. Vielmehr ist ein Abbau von Expertise festzustellen, da weitere Einrichtungen geschlossen wurden bzw., wie aktuell in Kiel, geschlossen werden sollen (https://schleswig-holstein.nabu.de/news/2017/22303.html). Im Jahr 2015 warnte die deutsche Gesellschaft für Toxikologie e. V. vor gefährlichen Lücken im Gesundheits- und Umweltschutz (www.faz.net/aktuell/wissen/ forschung-politik-1/toxikologie-im-niedergang-die-expertise-fuers-gift-gehtverloren -13473493.html). Schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/4657 vor zehn Jahren war ein deutlicher Rückgang der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Hygiene und Umweltmedizin abgebildet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zahlreiche Umweltfaktoren wirken auf die menschliche Gesundheit ein und können Gesundheitsstörungen mit verursachen. Als interdisziplinäres Fachgebiet befasst sich die Umweltmedizin in Theorie und Praxis mit den gesundheits- und krankheitsbestimmenden Aspekten der Mensch-Umwelt-Beziehung. Als zentraler Fachgegenstand gelten Umweltfaktoren bzw. Umweltexpositionen und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die klinische Umweltmedizin stellt dabei ein interdisziplinäres Querschnittsfach der Medizin dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13094 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte mit umweltmedizinischer Qualifikation gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit, und wie viele sind davon für die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten zugelassen? Bei der Frage nach der umweltmedizinischen Qualifikation müssen verschiedene Qualifikationsformen unterschieden werden: Dies sind zum einen die Fachärztinnen und Fachärzte mit der Gebietsbezeichnung „Hygiene und Umweltmedizin“. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten (Stand: 31. Dezember 2016) gibt es bundesweit 204 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit dieser Gebietsbezeichnung . Davon nehmen eine Ärztin bzw. ein Arzt1 mit einer Ermächtigung und zwei Ärztinnen bzw. Ärzte in Anstellung als Fachärztinnen und Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Nicht berücksichtigt sind hier Ärztinnen und Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung, die ausschließlich mit einer Zulassung für ein anderes Gebiet an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Zum anderen sind Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzweiterbildung und der daraus folgenden Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“ zu berücksichtigen. Zum 31. Dezember 2016 waren 3 013 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung bei den Ärztekammern registriert. Von diesen nehmen 1 373 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass insbesondere die Zahl dieser Ärztinnen und Ärzte seit Jahren sinkt, da die Zusatzweiterbildung seit 2003 nicht mehr in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer enthalten ist. Im Jahr 2006 wurde die „Strukturierte curriculare Fortbildung Umweltmedizin“ eingeführt , deren Umfang und Inhalte von der Bundesärztekammer definiert wurden. Statistiken zu dieser Fortbildung liegen der Bundesregierung jedoch nicht vor. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Hausärztinnen und Hausärzte, die über eine umweltmedizinische Qualifikation verfügen ? Zum 31. Dezember 2016 verfügten 476 Hausärztinnen und -ärzte über eine umweltmedizinische Qualifikation (Gebiets- oder Zusatzbezeichnung). Aufgrund der weiterbildungsrechtlichen Änderungen (siehe Antwort zu Frage 1) sinkt dieser Anteil. Angaben zur strukturierten curricularen Fortbildung Umweltmedizin in diesem Detailgrad liegen der Bundesregierung nicht vor und sind daher in der Auswertung nicht enthalten. Der in der Versorgung real zur Verfügung stehende Anteil der Hausärztinnen und -ärzte mit umweltmedizinischer Qualifikation dürfte deshalb über diesem Wert liegen. 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der umweltmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte seit 1991 entwickelt? Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“ ist zwischen 1991 und 2000 stark angestiegen, und seit 2002/2003 rückläufig, da die Zusatzweiterbildung seit 2003 nicht mehr in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer enthalten ist (vgl. Antwort zu Frage 1). Zum Stand und der Entwicklung der 2006 neu eingeführten strukturierten curricularen Fortbildung Umweltmedizin liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 1 Aus der Statistik ist nicht erkennbar, ob es sich hierbei um eine Frau oder einen Mann handelt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13094 Detaillierte Zahlenangaben zu den bei den Ärztekammern registrierten, berufstätigen Ärztinnen und Ärzten mit Gebietsbezeichnung „Hygiene und Umweltmedizin “ nach Jahr und Tätigkeitsbereich enthalten die nachfolgenden Tabellen: Davon Jahr Anzahl Ambulant Darunter: Niedergelassen Stationär In Behörden/ Körperschaften u. a. In sonstigen Bereichen 1991 335 25 23 91 168 51 1992 328 11 11 97 166 54 1993 336 24 23 114 145 53 1994 302 17 17 90 139 56 1995 308 22 21 86 135 65 1996 290 22 20 70 132 66 1997 290 22 22 80 123 65 1998 289 29 26 79 113 68 1999 282 23 22 81 109 69 2000 271 26 24 72 109 64 2001 267 24 21 71 113 59 2002 257 12 10 76 113 56 2003 244 12 10 71 107 54 2004 231 13 11 69 101 48 2005 218 10 8 71 94 43 2006 212 12 8 74 85 41 2007 212 13 7 72 85 42 2008 207 13 5 75 83 36 2009 204 13 6 73 76 42 2010 201 15 7 69 73 44 2011 201 17 6 73 66 45 2012 201 16 5 73 70 42 2013 195 17 4 81 61 36 2014 198 19 3 80 60 39 2015 199 24 3 80 54 41 2016 204 23 4 84 55 42 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13094 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entwicklung der bei den Ärztekammern registrierten, berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“: Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1994 98 2005 3.959 1995 587 2006 3.890 1996 1.256 2007 3.822 1997 2.292 2008 3.702 1998 3.295 2009 3.630 1999 3.547 2010 3.567 2000 4.021 2011 3.465 2001 4.045 2012 3.402 2002 4.039 2013 3.319 2003 4.009 2014 3.245 2004 3.959 2015 3.150 2016 3.013 4. Wie verteilen sich diese Ärztinnen und Ärzte nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Bundesgebiet? Eine Übersicht der bei den Ärztekammern registrierten, berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Gebietsbezeichnung „Hygiene und Umweltmedizin“ nach Bundesland und Tätigkeitsbereich enthält die nachfolgende Tabelle: Davon Land Anzahl Ambulant Darunter: Niedergelassen Stationär In Behörden/ Körperschaften u. a. In sonstigen Bereichen Baden-Württemberg 29 5 1 11 3 10 Bayern 17 0 0 6 7 4 Berlin 21 3 0 11 4 3 Brandenburg 3 0 0 1 2 0 Bremen 1 0 0 1 0 0 Hamburg 7 2 0 0 2 3 Hessen 15 0 0 5 4 6 Mecklenburg- Vorpommern 14 2 0 2 2 8 Niedersachsen 13 1 1 10 1 1 Nordrhein-Westfalen 38 8 1 22 4 4 Rheinland-Pfalz 6 1 0 2 2 1 Saarland 1 0 0 0 1 0 Sachsen 15 1 1 6 8 0 Sachsen-Anhalt 8 0 0 2 6 0 Schleswig-Holstein 5 0 0 3 2 0 Thüringen 11 0 0 2 7 2 Bundesgebiet insgesamt 204 23 4 84 55 42 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13094 Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahl der bei den Ärztekammern registrierten, berufstätigen Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Umweltmedizin“ nach Bundesland an. Land Anzahl Baden-Württemberg 588 Bayern 526 Berlin 97 Brandenburg 34 Bremen 39 Hamburg 54 Hessen 237 Mecklenburg-Vorpommern 32 Niedersachsen 369 Nordrhein-Westfalen 623 Rheinland-Pfalz 160 Saarland 58 Sachsen 33 Sachsen-Anhalt 32 Schleswig-Holstein 104 Thüringen 27 Gesamtes Bundesgebiet 3.013 5. Wie viele umweltmedizinische Ambulanzen, Beratungsstellen und umweltmedizinische Zentren gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung hat nur Kenntnis von einer Umfrage, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie wurde durch die Geschäftsstelle der Kommission Umweltmedizin am Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt und ergab, dass von 82 befragten Institutionen in Deutschland im Jahre 2013 insgesamt 54 Institutionen umweltmedizinisch tätig sind, fünf Institutionen geben einen unklaren Status an und 23 Institutionen arbeiten nicht mehr umweltmedizinisch. 6. In welchen Trägerschaften befinden sich diese Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung, bzw. an welche Institutionen sind sie angebunden? Die Trägerschaften sind vielfältig. Umweltmedizinische Beratungsstellen und Ambulanzen sowie umweltmedizinische Zentren, Institute, Abteilungen oder Arbeitsgruppen befinden sich zum Teil an außeruniversitären Forschungszentren (z. B. Helmholtz-Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU)), an Universitätsinstituten und Universitätskliniken , an Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter) sowie im Bereich privatwirtschaftlicher Laboratorien, Beratungsbüros und Kliniken.  An Bundeseinrichtungen (z. B. Robert Koch-Institut, Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es zudem Fachgebiete, Kommissionen oder Forschungsbereiche , die die Thematik Umweltmedizin streifen oder beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13094 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für eine bessere Versorgungsstruktur ? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die umweltmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen bzw. zu verbessern? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode u. a. mit dem GKV-Versorgungsstärkungs -gesetz, das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die medizinische Versorgung insbesondere auch im ländlichen Raum zu stärken. Im Übrigen ist – soweit es sich um vertragsärztliche Leistungen handelt – auf den Sicherstellungsauftrag der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu verweisen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Qualitätssicherung in der Umweltmedizin? 9. Welche Weiterentwicklungen hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, und welche Maßnahmen wird sie dafür ergreifen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für alle Leistungserbringer in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung besteht ein gesetzliches Gebot zur Qualitätssicherung, das ihnen die Verantwortung für die Qualität ihrer Leistungen ausdrücklich überträgt. Vertragsärzte , Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren sowie ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich zur Einführung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet. Außerdem besteht die Pflicht, sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zur einrichtungsübergreifenden Qualitätsmessung zu beteiligen, um die Qualität auch im Vergleich mit anderen beurteilen und mögliche Qualitätsdefizite erkennen und abstellen zu können. Für die Ausgestaltung und Umsetzung der Qualitätssicherung medizinischer Versorgung sind die Selbstverwaltungsgremien der Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser gemeinsam verantwortlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss als maßgebliches Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen konkretisiert u. a. auch die Anforderungen an Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen für verschiedene Versorgungsbereiche des Gesundheitswesens. Die Festlegungen zur Qualitätssicherung gelten gleichermaßen für die Leistungserbringer im Bereich der Umweltmedizin. Zudem sind auch die im Bereich der Umweltmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzte, wie alle Ärztinnen und Ärzte, zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Dies soll dem Erhalt und der kontinuierlichen Aktualisierung der Qualifikation für die qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten dienen. Mit Fragen der Qualitätssicherung in der Umweltmedizin hat sich die am Robert Koch-Institut angesiedelte Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ (Berufungszeitraum 1999 bis 2008) auseinandergesetzt. Es wurden Empfehlungen, insbesondere zum Einsatz verschiedener Untersuchungsmethoden in der umweltmedizinischen Praxis, erarbeitet und insgesamt 26 Mitteilungen veröffentlicht (www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/ UmweltKommission/Archiv/archiv_node.html?cms_gtp=2636264_list%253D3). Die Arbeitsgruppe „umweltmedizinische Versorgung“ der Kommission Umweltmedizin und Environmental Public Health (Berufungszeitraum 2012-2020) prüft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13094 derzeit die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Mitteilungen der vorherigen Kommission. 10. Wo sieht die Bundesregierung noch Forschungs- und Wissensdefizite mit Blick auf Diagnostik und Therapie im umweltmedizinischen Bereich, und was gedenkt sie für deren Behebung zu unternehmen? 11. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung im Rahmen der Forschungsförderung des Bundes? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die umweltmedizinische Forschung ist Teil der Forschungspolitik der Bundesregierung . Aufgrund ihrer Interdisziplinarität fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die umweltmedizinische Forschung im Rahmen der institutionellen Förderung. Umweltmedizinische Fragestellungen werden insbesondere vom Leibniz-Institut für umweltmedizinische Forschung (IUF) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, am Helmholtz-Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) und am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bearbeitet. Im Übrigen ist es eine Aufgabe der medizinischen Fachgesellschaften in ihren jeweiligen Fachgebieten das Wissen und die dafür notwendigen Forschungsfragestellungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand des Faches Toxikologie an den Hochschulen? 13. Wie hat sich die Anzahl der toxikologischen Institute nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 entwickelt? 14. Wie hat sich die Anzahl der Lehrstühle nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 entwickelt? 15. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Lehrstühlen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 entwickelt? 16. Welche toxikologischen Institute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 auf einen anderen Schwerpunkt ausgerichtet? 17. Wie war die Entwicklung von Ausbildungsplätzen für akademisch aus- und weitergebildete Toxikologen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991? 18. Für welche toxikologischen Institute wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftige Einsparungen ihres Bereichs bzw. in ihrem Bereich (Wegfall oder Umwidmung der Lehrstühle) angekündigt? Die Fragen 12 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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