Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13095 18. Wahlperiode 11.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12903 – Rekrutierung von Statisten auf dem US-Kriegsübungsgelände im bayerischen Hohenfels V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz vergangener Skandale (www.juve.de/nachrichten/verfahren/2003/10/ exportstrafverfahren-gegen-optronic-geschaeftsfuehrer) um die Firma Optronic GmbH & Co. KG mit Sitz in 85521 Ottobrunn ist dieses Unternehmen vom US- Militär offenbar erneut damit beauftragt worden, Statistenstellen für Manöver der US-Armee in Deutschland auszuschreiben. Solche Übungen der US-amerikanischen Streitkräfte finden regelmäßig auch auf Übungsgeländen in Europa statt, im hier behandelten Fall auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels in Bayern . Dieses Gelände wird seit 1951 von der US-Armee genutzt. Um die dort stattfindenden Einsatzsimulationen so realistisch wie möglich zu gestalten, werden zahlreiche Statisten benötigt, im militärischen Jargon Civilians on the Battlefield (COBs). In Deutschland bot Optronic über das Portal der Bundesagentur für Arbeit zuletzt mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten als militärische Statisten im „Combat Maneuver Training Center“ (CMTC) in Hohenfels an. Diese Arbeitsstellen richten sich vornehmlich an Bewerber mit Sprachkenntnissen in Polnisch, Russisch und Tschechisch. Zuletzt waren entsprechende Stellen für die Darstellung der Zivilbevölkerung in Krisengebieten ausgeschrieben: „Dadurch wird ein realitätsnahes Übungsszenario für die Soldaten und somit eine optimale Vorbereitung für deren Auslandsmissionen erreicht“ (u. a.: https://goo.gl/MlH1gk, https://goo.gl/tXeDDW, https://goo.gl/zxCwqp, https://goo.gl/YvTjyX,; Kopien der Anzeigen im Büro Hänsel erhältlich). Die gezielte Suche von Statisten mit Sprachkenntnissen aus dem osteuropäischen Raum wurde in Medien in den vergangenen Wochen und Monaten kritisch kommentiert (u. a. www.nzz.ch/international/aufregung-um-statistenfuer -nato-uebung-militaerbuendnis-westlich-sucht-ld.154344). Vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen zwischen den USA und der NATO auf der einen Seite und Russland auf der anderen Seite ist fraglich, ob Übungen bewaffneter Auseinandersetzungen oder ähnlicher Szenarien einer zweifelsohne notwendigen Entspannung dienlich sind. Eine weitere Zuspitzung in den Beziehungen zu Russland ist vor allem wahrscheinlich, weil die Übungen in Hohenfels mit konkreten Truppenverlegungen und einer Aufstockung der NATO-Präsenz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13095 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode an der Ostflanke des Nordatlantikpaktes einhergeht (u. a. www.welt.de/ politik/ausland/article159074539/Nato-treibt-die-Aufruestung-gegen-Russlandvoran .html). Zugleich könnten die ausgeschriebenen Stellen arbeitsrechtlich problematisch sein. Einige der genannten Kriterien („Einsätze finden durchgehend, inkl. Wochenende , statt“) weisen auf eine hohe Belastung hin, deren adäquate Entlohnung unklar ist. Auch ist die Gefährdungslage der Teilnehmer bei den Stellen unklar, die auf Jobportalen beworben werden, deren redaktionelle Verantwortung im Bereich von Bund und Ländern liegt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für den Inhalt von Stellenausschreibungen ist unabhängig vom Veröffentlichungsmedium das ausschreibende Unternehmen verantwortlich. Die genannten Stellengebote des Unternehmens Optronic HR GmbH mit Sitz in Ottobrunn (Referenznummer 10000-1152040142-S, 10000-1152039603-S, 10000- 1152040057-S und 10000-1151661011-S) wurden vom Unternehmen in die JOB- BÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingestellt. Es handelt sich somit um ein von der BA nicht betreutes Stellenangebot. Die von den Fragestellern behauptete „redaktionelle Verantwortung“ von Bund und Ländern besteht nicht. Auch nach den Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE trägt der Arbeitgeber die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt des Stellenangebots. Die BA haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Portal eingestellt werden. Die BA überprüft die von den Arbeitgebern eingestellten Inhalte grundsätzlich nicht, führt jedoch eine Suche nach Missbrauchsfällen durch. Dem Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern obliegt es im Rahmen des geltenden Rechts, die Arbeitsbedingungen der aufgrund der Stellenausschreibungen abgeschlossenen Arbeitsverträge privatautonom auszuhandeln. Bei Verstößen gegen Regeln des Arbeits- oder Arbeitsschutzrechts steht den Arbeitsvertragsparteien insbesondere der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. 1. Inwieweit handelt es sich bei den unbefristeten Stellenangeboten „Rollenspieler /innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre 10000-1152040142-S, 10000-1152039603-S, 10000-1152040057-S) auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit nach Einschätzung der Bundesregierung um Risikoberufe ? 2. Inwieweit handelt es sich bei dem befristeten Stellenangebot „Rollenspieler/ innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre 10000-1151661011-S) auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit nach Einschätzung der Bundesregierung um einen Risikoberuf? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Enthalten die drei unbefristeten Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verschwiegenheitsklausel, und ist der Bundesregierung in diesem Fall bekannt, nach welchen Kriterien sich die Statisten richten müssen , um diese jeweilige Klausel nicht zu verletzen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13095 4. Enthält das befristete Stellenangebot „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2) nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verschwiegenheitsklausel, und ist der Bundesregierung in diesem Fall bekannt, nach welchen Kriterien sich die Statisten richten müssen, um diese Klausel nicht zu verletzen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Verschwiegenheitsklauseln gelten nur dann, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien wirksam vereinbart wurden. Der Inhalt eines vorausgeschalteten Stellenangebotes ist insoweit nicht maßgeblich. 5. Welche Pausenzeiten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den unbefristeten Stellenangeboten „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1), und kann die Bundesregierung gewährleisten , dass § 5 des Arbeitszeitgesetzes gewahrt wird? 6. Welche Pausenzeiten gelten nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem befristeten Stellenangebot „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2), und kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Arbeitnehmerrechte nach § 5 des Arbeitszeitgesetzes gewahrt bleiben? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Arbeitszeitgesetz gibt den gesetzlichen Rahmen u. a. für die Ruhepausen und die Ruhezeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vor. Dieser Rahmen ist bei der vertraglichen und konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zu beachten. Für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes ist der Arbeitgeber verantwortlich. 7. Welche Bereiche der Arbeitsschutzgesetzgebung sind für das befristete Stellenangebot „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgenommen? Das Arbeitsschutzrecht gilt grundsätzlich für alle Tätigkeitsbereiche und findet auch auf Beschäftigungsverhältnisse von Statisten für Rollenspiele im Rahmen von US-Militärübungen Anwendung. 8. Welche weiteren Aufgaben müssen die Arbeitnehmer im Rahmen der unbefristeten Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht “ (Chiffre siehe Frage 1) nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zu der Statistenrolle als „Viehzüchter, Ladenbesitzer oder auch der Bürgermeister eines Dorfes in Afghanistan, der hin und wieder auch mit den anwesenden U.S. Streitkräften vermittelt und verhandelt“ erbringen? Die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer . Die Vereinbarungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitszeit dieser Arbeitsbeschäftigung gemäß dem Arbeitszeitgesetz angesichts des Umstandes definiert , dass bei den unbefristeten Stellenangeboten „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) keine Obergrenze der Arbeitsstunden vermerkt ist? In dem durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Rahmen überlässt es der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien, den Betriebspartnern und den Parteien des Arbeitsvertrages, die konkreten Arbeitszeiten zu vereinbaren. Auch wenn in einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13095 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Stellenausschreibung keine Obergrenze der Arbeitsstunden vermerkt ist, ist bei der vertraglichen und konkreten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses das Arbeitszeitgesetz zu beachten. 10. Nach welchen Kriterien oder Leistungen wird welcher Lohn nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts des Umstandes ausgezahlt, dass die Entlohnung der Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht “ (Chiffre siehe Frage 1) mit einer Spanne „zwischen 88,40 bis 120.- Euro/Tag“ angegeben wird? 11. Handelt es sich bei der Entlohnung des Stellenangebots „Russisch-Rollenspieler /innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2), welche maximal 120 Euro pro Tag vorsieht und ausschließlich auf Lohnsteuerkarte erfolgt, nach Kenntnis der Bundesregierung um ein Nettogehalt oder um ein Bruttogehalt? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer . Die Vereinbarungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat auch keine Kenntnis darüber, welcher Lohn an Rollenspieler /innen für US-Army Übungen tatsächlich ausgezahlt wird. 12. Handelt es sich gemäß des Teilzeit- und Befristungsgesetzes – TzBfG – bei dem befristeten Stellenangebot „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2) nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Befristung ohne Sachgrund oder um eine Befristung mit Sachgrund? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 13. Welchen besonderen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen körperlicher und/oder psychischer Natur sind nach Ansicht der Bundesregierung diejenigen Menschen ausgesetzt, die die Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) in Hohenfels annehmen? 14. Welchen besonderen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen körperlicher und/oder psychischer Natur sind nach Ansicht der Bundesregierung Bewerber ausgesetzt, die das Stellenangebot „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2) in Hohenfels annehmen? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 13 oder 14 genannten Militärübungen oder vergangenen Manövern auf dem US-Truppenübungsplatz in Hohenfels beteiligte Zivilisten zu Schaden gekommen, und wenn ja, in welcher Weise (bitte detailliert aufführen)? 16. Welche Erschwerniszulagen können nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausübung der Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) gewährt werden? 17. Welche Erschwerniszulagen können nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausübung des Stellenangebots „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2) gewährt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13095 18. Welche Rechtsverordnung oder weitere betrieblichen Absprachen regeln nach Ansicht der Bundesregierung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer Belastungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen bei der Bewertung der unbefristeten Stellenangebote „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1)? 19. Welche Rechtsverordnung oder weiteren betrieblichen Absprachen regeln nach Ansicht der Bundesregierung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer Belastungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen bei der Bewertung des befristeten Stellenangebotes „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 2)? 20. Für welche Einsätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung russischsprachige Bewerber für das Stellenangebot „Russisch-Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre: 10000-1152039603-S) benötigt? 21. Für welche Einsätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung tschechischsprachige Teilnehmer für das Stellenangebot „Tschechisch-Rollenspieler /innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre: 10000-1152040142-S) benötigt? 22. Für welche Einsätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung polnischsprachige Teilnehmer für das Stellenangebot: „Polnisch-Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre: 10000-1152040057-S) benötigt? 23. Worin begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Notwendigkeit , die Stellen „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) als unbefristete Arbeitsverhältnisse anzubieten? 24. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung von einem permanenten Einsatzszenario in Osteuropa ausgehen, wenn die Arbeitsstellen „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) unbefristet angeboten werden? Die Fragen 15 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Weshalb werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Arbeitsangeboten „Rollenspieler/innen für US-Army Übungen gesucht“ (Chiffre siehe Frage 1) das Truppenübungsgelände Hohenfels als Einsatzort angegeben und gleichzeitig die Arbeitsorte Dresden, Berlin, Leipzig, Magdeburg, Köln, Essen, Schwerin, Nürnberg angegeben? Die BA hat mitgeteilt, dass dieser Umstand auch ihr im Rahmen der Prüfung der in der JOBBÖRSE eingestellten Stellenangebote aufgefallen sei. Das Unternehmen Optronic HR GmbH hat das Stellenangebot auf Nachfrage der BA angepasst. 26. Wird die Bundesregierung von der US-Armee über Planung, Inhalte oder Ziele der Manöver auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels informiert oder sind Beobachter vor Ort präsent? Die Bundesregierung wird über Planung, Inhalte oder Ziele der Manöver auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels nicht informiert. Die Bundesregierung unterhält keine Beobachter vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13095 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Ausschreibungen für Statistenrollen bei Militärmanövern durch das Unternehmen Optronic oder andere Vermittler künftig nicht mehr als „geeignet“ beworben werden, „die Integration Zugewanderter zu unterstützen“ (siehe Antworten auf die Schriftlichen Fragen 51 und 52 auf Bundestagsdrucksache 18/11885)? Für den Inhalt von Stellenausschreibungen ist unabhängig vom Veröffentlichungsmedium das ausschreibende Unternehmen verantwortlich. Soweit Stellenangebote in der JOBBÖRSE der BA veröffentlicht werden, greift der systematische Prüfprozess für nicht von der BA betreute Stellenangebote in der JOB- BÖRSE. Das Unternehmen Optronic HR GmbH wurde durch die BA darauf hingewiesen , dass die Eignung zur Integration von Zugewanderten von der BA nicht gesehen wird. Das Unternehmen hat die Kennzeichnung daraufhin umgehend entfernt und bei neuen Veröffentlichungen auch nicht mehr vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333