Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13098 18. Wahlperiode 12.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12917 – Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup Yorum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 1985 gegründete Band Grup Yorum ist die wohl populärste linksgerichtete Musikgruppe der Türkei. So feierte die Band, die mehr als 20 Alben mit explizit politischen Liedern veröffentlicht hat, ihr 25-jähriges Jubiläum 2010 im Istanbuler Inönü-Stadion vor 50 000 Gästen in Begleitung des Istanbuler Sinfonieorchesters . Zu sogenannten Volkskonzerten mit freiem Eintritt, die mehrere Jahre lang in Istanbul stattfanden, kamen nach verschiedenen Medienberichten über eine Million Besucher. Die Gruppe ist in der Türkei aufgrund ihrer politischen Ausrichtung seit ihrer Gründung politischer Verfolgung ausgesetzt. Dutzende Konzerte wurden verboten, gegen die über 40 Musikerinnen und Musiker, die die Band durchlaufen haben, wurden knapp 500 Verfahren eröffnet, alle Mitglieder wurden mehrmals festgenommen oder inhaftiert. Dabei waren sie auch Folterungen ausgesetzt. Die türkischen Behörden beschuldigen Grup Yorum, der illegalen linksradikalen DHKP-C anzugehören, die als terroristische Vereinigung verfolgt wird. „Wir sind marxistisch-leninistische Musiker“, erklärte einer der Musiker zu diesem Vorwurf. „Aber diese Organisation kämpft bewaffnet, wir machen Musik – das ist der Unterschied“ (www.welt.de/kultur/pop/article 143151517/Wo-hoert-die-Musik-auf-wo-faengt-die-Propaganda-an.html; www. hurriyetdailynews.com/alleged-police-torture-against-music-group.aspx?page ID=238&nID=30468&NewsCatID=339&fb_source=message). Zuletzt wurde am 30. Mai 2017 eine Razzia gegen das von Grup Yorum genutzte Idil-Kulturzentrum in Istanbul durchgeführt. Dabei wurden sieben Band- Mitglieder festgenommen und einige von ihnen sichtbar von der Polizei gefoltert (www.cumhuriyet.com.tr/haber/siyaset/756462/Mehter_Marsi_yla_kadina_ iskence.html). Seit 2012 findet alljährlich in Deutschland ein „Fest gegen Rassismus“ mit Grup Yorum statt, zu dem bis zu 15 000 Besucher kamen. Anlässlich des im November 2015 in Oberhausen veranstalteten Konzerts „Herz und Stimmen gegen den Rassismus“ warnte der Verfassungsschutz laut einer den Fragestellern vorliegenden Mail der Konzertveranstalter, es gäbe Hinweise auf ein Selbstmordattentat . Diese Behauptung erwies sich zwar als haltlos, doch mehreren Grup-Yorum -Mitgliedern wurde anlässlich dieses Konzerts das Einreisevisum nach Deutschland verweigert. Als Begründung hieß es, elf Grup-Yorum-Musiker seien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen – auf Antrag Deutschlands (www.hintergrund.de/politik/inland/schikane-razzien-einreiseverbote/). Mehreren Aktivisten der Anatolischen Föderation, die unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§129b des Strafgesetzbuchs) zu Haftstrafen verurteilt worden waren, wurde insbesondere die Organisierung eines Grup-Yorum-Konzertes 2014 in Deutschland als Beleg einer vermeintlichen DHKP-C-Kadertätigkeit angekreidet (https:// rotehilfeogkiel.gaarden.net/hohe-haftstrafen-im-stuttgarter-129b-prozess/). Anlässlich eines für den 17. Juni 2017 in Fulda geplanten „Festes der Völker und gegen Rassismus“ erteilte die Stadtverwaltung Grup Yorum ein Auftrittsverbot . Nach Angaben der Veranstalter geht das Auftrittsverbot auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zurück. Darin heißt es demnach, dass die Auftritte von Grup Yorum verhindert werden müssten, weil die Konzert -Einnahmen zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei dienen . Demgegenüber weisen die Veranstalter daraufhin, dass die Eintrittspreise so niedrig gehalten werden, dass die Veranstaltung familienfreundlich ist. „Das Budget, mit dem tausende Menschen aus allen Ecken Europas mit kostenlosen Bussen zum Konzert fahren, reicht manchmal nicht aus, um die Kosten zu decken “ (www.jungewelt.de/artikel/312457.grup-yorum-in-fulda-verboten.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die türkische Musikgruppe Grup Yorum (Yorum: Interpretation oder Kommentar ) wurde nach eigenen Angaben als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und Einschüchterungspolitik nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten gegründet. Sie stellt sich selbst als „Stimme der Völker Anatoliens“ dar, als „unverzichtbarer Name im Kampf für Rechte und Freiheiten“, als Gruppe, die ein „revolutionär-sozialistisches Musikverständnis“ pflegt. Neben regelmäßigen Konzerten haben Mitglieder von Grup Yorum sich immer wieder auch an Massenaktionen , Demonstrationen, Streiks, Fabrik- und Universitätsbesetzungen in der Türkei beteiligt und wurden wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Die engen Verbindungen von Grup Yorum zur 1998 verbotenen DHKP-C sind Inhalt richterlicher Entscheidung. So stellte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in seinem Urteil gegen die DHKP-C-Funktionäre Özgür A., Sonnur D., Yusuf T. und Muzaffer D. vom 28. Juli 2015 fest: „Integraler Bestandteil propagandistischer Maßnahmen der DHKP-C ist die Einbindung der türkischen Musikergruppe „Grup Yorum“, die – als Reaktion auf den im Jahre 1980 erfolgten Militärputsch in der Türkei – im Jahr 1985 von einer sozialistisch-revolutionär ausgerichteten Studentenschaft gegründet wurde. Zu dem Repertoire der Musikergruppe gehören vor allem Themen, die den „antifaschistischen und antiimperialistischen Kampf, Gefängnismassaker, Naturkatastrophen und imperialistische Kriege“ betreffen. „Grup Yorum“ pflegt ein „revolutionär -sozialistisches Musikverständnis“ und bekennt sich, zu einem Umsturz des „kapitalistischen Systems (weltweit)“ beitragen zu wollen. Im Rahmen von Konzerten im Januar 2010 in der Türkei ging ein Mitglied der Musikergruppe in einer Rede im Namen der „Volksfront“ auf die seinerzeitige Kampagne der DHKP-C in der Türkei („Hau ab, Amerika – dies ist unser Land“) ein. Im Juli 2010 besuchten „Grup Yorum“-Mitglieder im Anschluss an Konzertveranstaltungen in der Türkei das Dorf Kizildere und legten vor dem Haus, in dem Mahir CAYAN, der (Mitbe-) Gründer der THKP-C – aus der u. a. die DHKP-C hervorgegangen ist –, am 30. März 1972 von türkischen Sicherheitskräften erschossen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13098 wurde, Blumen nieder. Im Rahmen eines „Grup-Yorum“-Konzerts am 15. April 2012 in Bakirköy (Türkei) erklärte ein Mitglied der Musikergruppe hieran anknüpfend u. a. Folgendes: „Wir sind hier, um all unserer Märtyrer seit Mahir, der uns auf diesem Weg ein Vorbild war und in Kizildere das Manifest schrieb, zu gedenken. (...) Im Namen der Volksfront heißen wir euch (...) willkommen (...)“. Die DHKP-C nutzt die Popularität der Musikgruppe Grup Yorum, um über deren Anhängerkreis hinaus eine Vielzahl Personen anzusprechen und zu mobilisieren. Öffentliche „Grup Yorum“- Auftritte (-Konzerte) werden immer wieder von Verantwortlichen der DHKP-C teilweise über deren Tarnvereine vorbereitet und zur Verbreitung ihre Zielsetzung instrumentalisiert. Neben der Verteilung von Propagandamaterial einschließlich der Anbringung (großflächiger) Spruchbänder und Bildern von Dursun KARATAS und Mahir CAYAN werden bei Konzertauftritten der „Grup Yorum“ auch die Symbole der DHKP-C auf (Groß-) Bildschirmen eingeblendet sowie Redeauftritte von Organisationskadern in den Programmablauf aufgenommen und im Nachgang durch eine ausführliche Berichterstattung in organisationseigenen Publikationen begleitet. „Grup Yorum“ dient der DHKP-C zur ideologischen Indoktrination und damit Mobilisierung der (Volks-) „Massen“; „Grup Yorum“-Musiker fördern die Ziele der DHKP-C und deren „Kampf“ durch entsprechende propagandistische Verlautbarungen wie z. B. Liedtexte bei Konzerten oder Stellungnahmen bzw. Interviews bei sonstigen Veranstaltungen wie z. B. – von der Anatolischen Föderation veranstalteten – Podiumsdiskussionen oder Protestaktionen. Regelmäßig werden bei „Grup Yorum“-Konzerten die jeweils aktuellen Kampagnen und Parolen der DHKP-C thematisiert. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Geschichte und politische Ausrichtung von Grup Yorum sowie über die Stellung der Band im Kulturbetrieb der Türkei und ihre Resonanz in der Öffentlichkeit? Die türkische Musikgruppe „Grup Yorum“ wurde nach eigenen Angaben im Jahre 1985 als Reaktion auf die Entpolitisierungs- und Einschüchterungspolitik nach dem Militärputsch von 1980 von Istanbuler Studenten gegründet. Sie stellt sich selbst als „Stimme der Völker Anatoliens“ dar, als „unverzichtbarer Name im Kampf für Recht und Freiheiten“, als Gruppe, die ein „revolutionär-sozialistisches Musikverständnis“ pflege. Neben regelmäßigen Konzerten haben Mitglieder von „Grup Yorum“ sich immer wieder auch an Massenaktionen, Demonstrationen , Streiks, Fabrik-und Universitätsbesetzungen in der Türkei beteiligt und wurden wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zur Stellung der „Grup Yorum“ im Kulturbetrieb der Türkei und ihrer Resonanz in der dortigen Öffentlichkeit liegen der Bundesregierung keine über Pressemeldungen hinausgehenden Informationen vor. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anklagen, Festnahmen, Inhaftierungen, Verurteilungen, Misshandlungen und Folterungen von Grup-Yorum-Mitgliedern in der Türkei? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über Pressemeldungen hinausgehenden Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Inwieweit kann Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei öffentlich auftreten? a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Auftrittsverbote gegen Grup Yorum in der Türkei? Wenn ja, wann, wo, und mit welcher Begründung wurden Grup Yorum Konzerte verboten? Die Fragen 3 und 3a werden im Zusammenhang beantwortet. Pressemeldungen zufolge sollen Konzerte in den Jahren 2015, 2016 sowie 2017 durch jeweils zuständige Gouverneursämter in Istanbul und Ankara mit der Begründung von Sicherheitsbedenken untersagt worden sein. b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über kostenlose Volkskonzerte mit hunderttausenden Besucherinnen und Besuchern, die von Grup Yorum mehrfach in Istanbul veranstaltet wurden? Wann und unter welchen Umständen wurden diese Konzerte nach Kenntnis der Bundesregierung von Behördenseite genehmigt, und inwieweit gab es in den vergangenen Jahren Verbote? Der Bundesregierung sind Pressemeldungen zu sogenannten Volkskonzerten der Grup Yorum aus den Jahren 2012 bis 2015 bekannt. Über Genehmigungs-, bzw. Verbotsverfahren für kostenlose Volkskonzerte der Band in anderen Jahren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Sind die Tonträger von Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei freiverkäuflich und auch im normalen Musikfachhandel erhältlich ? Inwieweit unterliegt der Verkauf von Grup-Yorum-Tonträgern nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei Restriktionen? Tonträger von Grup Yorum sind auf bekannten türkischen Plattformen von Buchund Musikhändlern frei erwerblich. 5. Inwieweit, wann, und mit welchem Inhalt waren Auftritte von Grup Yorum Thema von bilateralen Gesprächen deutscher und türkischer Behörden oder Regierungsstellen? In bilateralen Gesprächen wurden Auftritte der „Grup Yorum“ in Deutschland anlassbezogen im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) thematisiert. 6. Wurde jemals von Seiten der türkischen Regierung oder türkischer Behörden in offizieller oder inoffizieller Form die Bitte an die Bundesregierung gerichtet , öffentliche Auftritte von Grup Yorum in Deutschland zu unterbinden? Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und durch welche türkischen Regierungsstellen oder Behörden? Von Seiten türkischer Behörden ist bislang nicht die Bitte an die Bundesregierung heran getragen worden, öffentliche Auftritte von Grup Yorum in Deutschland zu unterbinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13098 7. Sind Grup Yorum oder einzelner ihrer Mitglieder in einer der von Vertretern des türkischen Staates an deutsche Behörden überreichten Listen genannt? Fall ja, in welchem Zusammenhang? Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder von Grup Yorum auf einer der von Vertretern des türkischen Staates überreichten Listen genannt sind. 8. Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen oder sonstigen gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten Inhalt haben, und inwieweit sieht die Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen? Der Bundesregierung sind folgende Liedtexte bekannt: 1. Vur Vur! (2017) Das Lied wurde beim Konzert von „Grup Yorum“ in Fulda im Juni 2017 gespielt und soll Bestandteil des nächsten bislang unveröffentlichten Albums sein. Der Liedtext weist einen imperativen Gewaltbezug auf und stellt inhaltlich eine Verbindung zur in der Türkei terroristisch agierenden Guerilla der DHKP-C her. Textauszüge: „Unsere Herzen schlagen für den gelben Stern (Anmerkung: Symbol und Emblem der DHKP-C) […] Mit der Fahne der Hoffnung (Anmerkung: Hoffnung ist ein organisationsinternes Synonym für die DHKP-C) […] Schieß für die Revolution, Schieß für die Cephe (Front, bezeichnet den bewaffneten Arm der DHKP-C und findet sich in der Bezeichnung der DHKP-C) […] Die Volksmilizen streben nach Gerechtigkeit.“ (Anmerkung: Volksmilizen sind eine Bezeichnung für die bewaffneten Kräfte der DHKP-C) 2. Gerisi Hayat Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013 Der Titel Gerisi Hayat (etwa: „der Rest des Lebens“) ist ein Ausspruch von Dursun Karatas, dem ehemaligen Generalsekretär der DHKP-C, dem dieses Lied gewidmet ist. Karatas wird im Lied mit seiner ehrenvollen Bezeichnung „Dayi“ (Onkel) angesprochen. Offen werden hier der „Kampf“, die von der DHKP-C ausgehenden terroristischen Aktivitäten in der Türkei, beworben. Textauszüge: „Wir werden deinen Traum verwirklichen. Im Kampf, bei der Selbstopferung und der Forderung nach Rechenschaft Werden wir einen Schritt vorwärts kommen […] Das Blut, das wir vergossen haben, wird nicht ungesühnt bleiben […] Für das Volk, für die Cephe.“ […] Werden wir zur Revolution führen Wer keinen Widerstand leistet, verfault Wir werden mit Hoffnung Widerstand leisten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Und diese ungerechte Welt Noch einmal von der Türkei aus erschüttern Wir werden siegen Denn wir sind das Volk und haben Recht Wir haben den Kampf von Mahir [Anmerkung: Cayan] und Genossen gelernt Mach dir keine Sorgen, Dayi Wir sind einfache Soldaten und führen Krieg 3. Hakikat Savascisi Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013 Das Lied thematisiert Engin Ceber, einen „Yürüyüs“-Verkäufer, der in türkischer Haft zu Tode kam. Der Text endet mit den Worten: „Unser Schwur Und unser Wort darauf Dass diese Sache nicht aufgeschoben wird Das Schwert der Gerechtigkeit wird gezogen werden Um den Preis neuer Märtyrer“ 4. Halk Yemini Veröffentlicht auf dem Album „Halkin Elleri“, 2013 Dieses Lied hat keine Melodie, sondern ist ein mit Trommeln unterlegter Schwur. Der Text wird vorgesprochen und vom „Volk“ wiederholt. Der Titel bedeutet „Volksschwur“. Offen wird hier der Krieg beschworen und wiederum der Bezug zu den sogenannten Märtyrern, den gefallenen Kämpfern der Organisation, hergestellt. Der Text endet folgendermaßen: „Wir werden uns organisieren gegen die, die uns ausbeuten, für unsere Märtyrer, für Gerechtigkeit, für ein freies Vaterland werden wir überall bei allem zusammen bis zum Sieg Krieg führen. Soll dies unser Wort sein? Ja, soll es sein! Soll derjenige, der es bricht feige sein? Ja, soll er sein! Wir sind das Volk! Wir haben Recht! Wir werden siegen! (Anmerkung: Der Ausspruch „Wir haben Recht, wir werden siegen!“ ist ein Motto der DHKP-C). Aus diesen Texten geht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit hervor, da sie den Terrorismus der DHKP-C rechtfertigen und glorifizieren sowie offensiv zu gewaltsamen Auseinandersetzungen auffordern. 9. Inwieweit sind der Bundesregierung Liedtexte von Grup Yorum bekannt, die sich für ein friedliches Zusammenleben der Völker, Frieden, soziale Gerechtigkeit , Sozialismus und Demokratie einsetzen, und inwieweit sieht die Bundesregierung von solchen Texten eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen ? Die Bewertung von Texten der in der Frage beschriebenen Art ist nicht Aufgabe der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13098 10. Inwieweit sind der Bundesregierung Äußerungen Mitgliedern von Grup Yorum bekannt, die einen volksverhetzenden, rassistischen, kriegstreiberischen oder sonstigen gegen ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichteten Inhalt haben? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. Wie viele und welche Auftritte von Grup Yorum seit 2012 in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte Veranstalter bzw. Einlader, Titel der Veranstaltung oder Rahmen des Konzerts sowie Zuhörerzahl angeben)? Im Sachzusammenhang der Fragestellung sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2012 im Wesentlichen folgende Veranstaltungen bekannt geworden. 2012 Seit dem Jahr 2012 veranstaltet die DHKP-C jährlich ein europaweit beworbenes Großkonzert der Grup Yorum in Deutschland. Das erste dieser Reihe fand am 2. Juni 2012 in Düsseldorf statt. Unter dem Motto „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ nahmen an der Veranstaltung nach Angaben der DHKP-C rund 10 000 Besucher aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland teil. In der Begrüßungsansprache ging ein Vertreter der „Anatolischen Föderation“ auf das Kampagnenthema „Rassismus“ ein. Bei der „Anatolischen Föderation“ handelt es sich laut ständiger Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte um eine Tarnorganisation der DHKP-C. 2013 Am 8. Juni 2013 spielte „Grup Yorum“ in der König-Pilsener Arena in Oberhausen . Auch diese Veranstaltung war in den einschlägig bekannten DHKP-C-nahen Medien beworben worden. Laut Berichten auf www.halkinsesi.tv nahmen 14 000 Besucher an der Veranstaltung teil, auf der erneut eine Rede im Namen der „Anatolischen Föderation“ gehalten wurde. Am 1. Dezember 2013 trat „Grup Yorum“ in Hamburg auf. Einem Bericht auf der DHKP-C-Internetplattform Halkinsesitv.com zufolge wurde das Konzert mit etwa 2000 Zuschauern von dem dortigen DHKP-C-Verein „Ekin Sanat Evi“ organsiert . In der Auftaktrede bekannte sich ein Redner/eine Rednerin zur Cephe (Anmerkung: Front, bezeichnet den bewaffneten Arm der DHKP-C und findet sich in der Bezeichnung der DHKP-C) und sagte: „Wir werden für die Armen und die Millionen ein paar Augen bilden und Krieg führen“. 2014 Am 1. Februar 2014 trat „Grup Yorum“ in Würselen bei Aachen auf. Laut einem Bericht auf Halkinsesitv.org waren etwa 900 Zuhörer zugegen. Es wurde ein Lobgedicht für Alisan SANLI vorgetragen. SANLI hatte sich am 1. Februar 2013 in Ankara vor der US-amerikanischen Botschaft in die Luft gesprengt; mit ihm wurde ein Wachmann getötet. Die DHKP-C hatte sich zu dem Anschlag bekannt. Am 28. Juni 2014 fand in der König-Pilsener-Arena in Oberhausen unter dem Motto „Eine Stimme, ein Herz gegen Rassismus“ die dritte große Konzertveranstaltung der „Grup Yorum“ statt, an der bis zu 12 000 Besucher teilnahmen1. Im Verlauf der Veranstaltung wurde eine „Erklärung der Volksfront”2 verlesen. Darüber hinaus wurden u. a. Grußbotschaften der in Deutschland inhaftierten 1 Vgl. „Verlaufsbericht des Konzerts von „Grup Yorum“, in: www.halkinsesi.tv; abgerufen am 01.07.2014. 2 Den Begriff „Volksfront” verwendet die DHKP-C als Eigenbezeichnung im Rahmen propagandistischer Aktivitäten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode DHKP-C-Mitglieder Sadi Naci Özpolat3 und Ahmet Düzgün Yüksel4 vorgetragen . Während der musikalischen Darbietungen trugen die Musiker zeitweise rote Gesichtsmasken. Damit stellten sie eine Verbindung zu den mit roten Tüchern maskierten Milizen der DHKP-C in der Türkei her. Diese „Milizen“ patrouillieren offen mit Waffen in Stadtteilen von Istanbul und sind immer wieder in gewaltsame Auseinandersetzungen vor allem mit der Polizei verwickelt. 2015 Das vierte Großkonzert der „Grup Yorum“ fand am 14. November 2015 erneut in Oberhausen statt. Auch dieses Mal hatten Anhänger der DHKP-C im gesamten Bundesgebiet die Veranstaltung mit hohem persönlichem Einsatz vorbereitet. Im Rahmen der Veranstaltung ging ein DHKP-C-Aktivist in einem Redebeitrag auf die Ende Juli 2015 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilten Funktionäre der DHKP-C ein. Die Lieder, die man nun singen werde, seien allen gefangenen Kameraden in den Gefängnissen gewidmet. Vor und während der Veranstaltung wurden Fahnen mit den Symbolen der verbotenen DHKP-C sowie deren bewaffnetem Arm DHKC zur Schau gestellt. Des Weiteren wurde die ebenfalls verbotene Publikation „Yürüyüs“ an diversen Ständen in der Halle zum Verkauf angeboten. 2016 Im Jahr 2016 fand die Veranstaltung, angemeldet als Kundgebung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), auf einer Freifläche in Gladbeck statt. Die Musiker trugen die für die DHKP-C typischen Uniformen mit den charakteristischen roten Tüchern. Im Umfeld der Konzertbühne hatte die DHKP-C Informationsstände errichtet, darunter einen von ihrer Jugendorganisation „Devrimci Genclik“ (Dev Genc) betriebenen Stand, an dem neben Bildern des DHKP-C-Ideologen Mahir CAYAN auch gerahmte Bilder von Attentätern, welche Anschläge für die DHKP-C in der Türkei verübten, zum Verkauf angeboten wurden. Im Juli 2016 trat die „Grup Yorum“ auf dem „UZ-Pressefest“ der DKP auf. Auch im Rahmen dieses Konzertes traten die Musiker in der oben beschriebenen DHKP-C-Uniformierung auf. 2017 Am 18.März 2017 trat „Grup Yorum“ zum Abschluss des von der DHKP-C durchgeführten sogenannten „Langen Marsches“ in Berlin auf. Der „Lange Marsch“ führte Aktivisten der DHKP-C durch Deutschland, Belgien und die Niederlande . Die Kundgebungsreihe begann am 31.Dezember 2016 in Hamburg vor dem Untersuchungsgefängnis, in dem der mutmaßliche Europaleiter der DHKP- C, Musa ASOGLU, nach seiner Festnahme untergebracht war, und endete am 19. März 2017 u. a. mit einem Auftritt der „Grup Yorum“ in Berlin. Die Veranstaltung wurde ausschließlich von der Forderung nach „Freiheit für Musa Asoglu“ dominiert. Am 17. Juni 2017 fand das 6. Großkonzert der „Grup Yorum“ in Fulda unter dem Motto: „Die Völker erheben ihre Stimme gegen Rassismus“ statt. Anmelder der Veranstaltung als Kundgebung war der „Deutsche Freidenker – Verband e. V.“(DFV), Landesverband Hessen. Während des Konzertes trugen die Musiker der „Grup Yorum“ auf dem Konzert in Fulda ebenfalls die DHKP-C-typischen 3 Im Februar 2012 war Özpolat vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. 4 Yüksel wurde am 16. Mai 2014 von Griechenland nach Deutschland überstellt; er war am 1. August 2013 festgenommen worden. Grundlage waren Vollstreckungshaftbefehle von insgesamt 1 040 Tagen Haft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13098 Uniformen auf der Bühne. Weiter konnten Informationsstände der DHKP-C festgestellt werden, darunter ein Stand der Jugendorganisation der DHKP-C „Dev Genc“ sowie ein Informationsstand gegen die Inhaftierung des ehemaligen DHKP-C – Europaleiters Musa ASOGLU. Höhepunkt der Veranstaltung war die Vorstellung des neuen Liedes mit dem Titel „Vur Vur!“ (siehe Antwort zu Frage 8), welches mehrmals gespielt wurde. 12. Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu einschlägigen politisch motivierten Straftaten von Seiten der Band oder der Besucherinnen und Besucher? Wenn ja, welcher Art waren diese Straftaten? Im Rahmen der Presse- und Internetauswertung wurde im Nachgang des Konzertes im Jahr 2015 das Zeigen verbotener DHKC-Symbolik (gelber Stern auf rotem Grund) sowie der Verkauf der im Mai 2015 verbotenen DHKP-C-Publikation Yürüyüs festgestellt. Bei dem diesjährigen Konzert in Fulda am 8. Juni 2017 wurde während des Auftritts von Grup Yorum erneut verbotene DHKC-Symbolik gezeigt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Ferner wird derzeit eine strafrechtliche Bewertung eines der dargebotenen Lieder durchgeführt . 13. Kam es im Zusammenhang mit Auftritten von Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung jemals zu einer wie auch immer gearteten Gefährdung der Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher oder der öffentlichen Sicherheit? Wenn ja, wann, wo, und in welcher Form? Über eine Gefährdung von Konzertbesuchern oder der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit einem Auftritt der Grup Yorum liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Einreiseverbote gegen Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum in den Schengenraum? a) Welche entsprechenden Eintragungen im Schengener Informationssystem (SIS) gegen wie viele Musikerinnen und Musiker von Grup Yorum liegen vor? b) Auf welche Mitgliedstaaten gehen die entsprechenden Eintragungen im SIS zurück? Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet. Das Recht auf Auskunft über die im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten steht aus datenschutzrechtlichen Gründen nur dem Betroffenen nach Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 zu. Insofern kann hierzu keine Auskunft erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Inwieweit kann die Bundesregierung die Existenz eines Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern bezüglich Grup Yorum bestätigen, wonach Auftritte der Gruppe verhindert werden sollten, weil Konzerteinnahmen zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes in der Türkei dienten? a) Von wann datiert dieses Rundschreiben? b) Wer bzw. welche Behörde oder Abteilung ist für das Rundschreiben verantwortlich ? c) An wen im Einzelnen richtete sich das Rundschreiben? Die Fragen 15 bis 15c werden im Zusammenhang beantwortet. Das für das Verbot der DHKP-C zuständige Bundesministerium des Innern hat am 23. Mai 2017 das in der Frage benannte Rundschreiben an die für den Vollzug des DHKP-C Verbot zuständigen obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg , Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen versandt. d) Welchen genauen Inhalt hat dieses Rundschreiben? Das Rundschreiben informiert auf der Grundlage ausschließlich offen verwertbarer Informationen über die Grup Yorum als integralen Bestandteil der verbotenen DHKP-C. e) Inwieweit ist der Inhalt des Rundschreibens für Landes- und Kommunalbehörden bindend? Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt der Vollzug von Vereinsverboten des Bundes wie auch das Versammlungsrecht in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. 16. Inwieweit, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung befürwortet die Bundesregierung ein Auftrittsverbot für Grup Yorum in der Bundesrepublik Deutschland, und inwieweit setzt sie sich gegenüber den Ländern für ein solches Auftrittsverbot bzw. die Verhinderung von Grup- Yorum-Konzerten ein? Auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 15 e wird verwiesen. 17. Inwieweit gibt es Überlegungen oder konkrete Pläne der Bundesregierung für ein Betätigungsverbot gegen Grup Yorum? Die Bundesregierung äußert sich zu vereinsrechtlichen Maßnahmen generell nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13098 18. Inwieweit dienen Konzerteinnahmen von Grup Yorum nach Kenntnis der Bundesregierung der Finanzierung illegaler politischer oder bewaffneter Aktivitäten in der Türkei? a) Welche konkreten Belege hat die Bundesregierung für die Behauptung, wonach Einnahmen aus Grup-Yorum-Konzerten der Finanzierung bewaffneter Aktivitäten in der Türkei dienten? b) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung den finanziellen Aufwand für die Organisierung der bisherigen Grup-Yorum-Konzerte gegen Rassismus seit 2012 (einschließlich Anmietung von Hallen, Reisekosten der Musiker, Subventionierung von Bussen zur Anreise etc.)? c) Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die finanziellen Einnahmen bei den bisherigen Grup-Yorum-Konzerten gegen Rassismus seit 2012? d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung von möglichen Gewinnen aus Grup-Yorum-Konzerten in Deutschland? Die Fragen 18 bis 18d werden im Zusammenhang beantwortet. Dem Ziel des „bewaffneten Kampfes“ wird in der DHKP-C alles untergeordnet. Folgerichtig fließen sämtliche Einnahmen der Organisation in den Erhalt und den Ausbau der Strukturen, sowohl in der Türkei, wo der Kampf geführt wird, als auch in Westeuropa, organisationsintern „Rückfront“ genannt, von wo aus der Kampf propagandistisch, logistisch und finanziell unterstützt wird. „Grup Yorum “, als integraler Bestandteil der DHKP-C Propaganda, dient insbesondere auch in Deutschland der Verbreitung des Gedankengutes der DHKP-C, der Rekrutierung neuer, meist jugendlicher Anhänger und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Gewinnerzielung. Generell sind das Einnahme- und Ausgabegebahren der DHKP-C und damit auch der Grup Yorum Konzerte intransparent. Insbesondere ist nicht bekannt, wie viele Eintrittskarten zu den jeweiligen Konzerten verkauft wurden. Die Werbung der DHKP-C für das Konzert in Oberhausen5 im Jahr 2015 bestätigt die Vermutung, dass sogenannte „Solidaritätstickets“ verkauft werden. So wurde öffentlich mit der Zielmarke von 20 000 verkauften Eintrittskarten geworben, obwohl die Halle in Oberhausen nur etwa 12 000 Zuhörer fasst. Ebenfalls unbekannt sind die Höhe der Einnahmen beim Catering, dem Verkauf von CDs, Devotionalien , Parteiliteratur und den DHKP-C-Publikationen, u. a. auch der verbotenen Yürüyüs. Den umfangreichen Berichten und Postings in sozialen Medien zu den Konzerten lässt sich entnehmen, dass alle wesentlichen Aufgaben bei der Durchführung der Veranstaltungen von freiwilligen Helfern geleistet werden, Personalkosten dürften daher ebenfalls nicht anfallen. Auf der Ausgabenseite steht neben der Hallenmiete auch die Subventionierung der Bustransfers zum Konzert. 5 www.halkinsesi.tv/index.php/duyurular/27722-4-bueyuek-avrupa-konserine-likin-duyuru.html abgerufen am 24. August 2015. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13098 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Inwieweit, wann, wie oft, und in welchem Zusammenhang wurde Grup Yorum im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert? Grup Yorum wurde im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) anlassbezogen, insbesondere im Zusammenhang mit den jährlichen Großkonzerten, thematisiert. Seit dem Jahr 2015 war Grup Yorum demnach sechs Mal Thema in der AG Lage des GETZ-A. Mögliche Thematisierungen in den Jahren vor 2015 sind aufgrund datenschutzrechtlicher Aussonderungsprüffristen nicht mehr nachvollziehbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333