Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13119 18. Wahlperiode 14.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13037 – Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt . Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Bei Männern liegt die Teilzeitquote dagegen weiterhin deutlich niedriger. Das Arbeitsvolumen von Frauen wird hierbei wesentlich von ihrer familiären Situation geprägt. Als Gründe für Teilzeit geben sie in Umfragen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen sowie familiäre Gründe an. Doch auch in anderer Hinsicht sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Dies drückt sich etwa in der Entgeltlücke oder dem niedrigeren Anteil von Frauen in Führungspositionen aus. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften. Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch und gerade die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die sogenannte Rentenlücke beziffert den relativen Abstand zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern. Dabei werden eigene Alterseinkommen von Frauen und Männern verglichen, die sich bereits im Rentenalter befinden. Die Rentenlücke ist damit ein Indikator für eine unterschiedliche Verteilung der Erwerbschancen in den Lebensverläufen von Frauen und Männer in der Vergangenheit. Die Bundesregierung berichtet einmal je Legislaturperiode in ihrem Alterssicherungsbericht (ASB) auf Basis von Ergebnissen der Befragung Alterssicherung in Deutschland (ASID) ausführlich über die Einkommenssituation der 65-Jährigen und Älteren, insbesondere auch differenziert nach Geschlecht. Aus den umfangreichen Datentabellen des ASB lassen sich auch die relativen Lücken zwischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13119 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern in den erfragten Abgrenzungen ermitteln. Ein Wert von beispielsweise 25 Prozent bedeutet, dass das durchschnittliche Einkommen von Frauen 75 Prozent von dem der Männer beträgt und somit eine Lücke von 25 Prozent besteht. Bei der Interpretation der Werte ist allerdings zu beachten, dass sie maßgeblich das Erwerbsverhalten und die Rollenbilder der jetzt älteren Generationen beschreiben. Die Generationen der jüngeren Frauen, insbesondere in den alten Bundesländern, haben im Vergleich dazu Perspektiven für längere Erwerbsbiografien, höhere Erwerbseinkommen und Möglichkeiten, Familienaufgaben partnerschaftlich wahrzunehmen. nicht als Ausdruck einer prekären Einkommenssituation von Frauen im Alter gedeutet werden dürfen. Die Rentenlücke lässt keine Rückschlüsse auf den Wohlstand von Frauen im Alter oder die Gefahr von Altersarmut zu. Weder wird der Haushaltskontext einbezogen noch werden in den Analysen die Hinterbliebenenleistungen berücksichtigt. nicht eindeutig interpretierbar sind. Würden zum Beispiel die durchschnittlichen Alterssicherungseinkommen der Männer sinken, verringerte sich die Lücke , ohne dass dies als Verbesserung der Situation der Frauen gedeutet werden könnte. die Einkommensverhältnisse im jeweiligen Erhebungsjahr widerspiegeln und die Auswirkungen später wirksam werdender rentenpolitischer Maßnahmen nicht berücksichtigen. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge a) insgesamt, b) in der gesetzlichen Rente, c) in der betrieblichen Altersversorgung, und d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand? Daten zur relativen Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern für die unterschiedlichen Alterssicherungssysteme können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Relative Rentenlücke Deutschland Alterssicherungsleistungen insgesamt 53% Gesetzliche Rentenversicherung 45% Betriebliche Altersversorgung 60% Zusatzversicherung des öffentlichen Dienstes 37% Private Altersvorsorge 14% Quelle: ASID 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13119 2. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke in den neuen und alten Bundesländern? Daten zur relativen Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern in regionaler Differenzierung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gender Pay Gap (bitte nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)? Der gesamtwirtschaftliche Gender Pay Gap vergleicht den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen mit dem von Männern. Die Werte für den so ermittelten Verdienstabstand im Jahr 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder 21 % 23 % 7 % Quelle: Destatis, Verdienststrukturerhebungen; fortgeschrieben mit den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Werden strukturelle Faktoren und erwerbsbiografische Unterschiede zwischen Frauen und Männern berücksichtigt, wie beispielsweise eine geschlechtsspezifische Berufswahl, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung und eine geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, beträgt nach Angaben des Statischen Bundesamtes der Verdienstabstand noch sechs Prozent (Früheres Bundesgebiet: sechs Prozent, Neue Länder: sieben Prozent, 2014). 4. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Einkommensquellen der Personen über 65 Jahre (bitte nach Geschlecht sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)? Daten zu den Komponenten am Volumen der Bruttoeinkommen, differenziert nach Haushaltstyp und Region, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Relative Rentenlücke Deutschland Alte Länder Neue Länder Alterssicherungsleistungen insgesamt 53% 58% 28% Quelle: ASID 2015 Deutschland Alte Länder Neue Länder Ehepaare alleinstehende Männer alleinstehende Frauen Ehepaare alleinstehende Männer alleinstehende Frauen Ehepaare alleinstehende Männer alleinstehende Frauen Gesetzliche Rentenversicherung 56 % 60 % 71 % 50 % 55 % 67 % 81 % 89 % 94 % Andere Alterssicherungsleistungen 22 % 22 % 17 % 26 % 25 % 20 % 4 % 3 % 2 % Private Vorsorge 8 % 8 % 6 % 10 % 9 % 7 % 3 % 3 % 2 % Transferleistungen 0 % 1 % 1 % 0 % 1 % 1 % 0 % 1 % 0 % Restl. Einkommen 13 % 9 % 4 % 13 % 9 % 5 % 12 % 5 % 2 % Quelle: ASID 2015 Einkommenskomponenten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13119 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie hat sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 entwickelt, und welche weitere Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung (bitte insgesamt und nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen)? 6. Wie sind die Veränderungen der Rentenlücke im Zeitverlauf nach Ansicht der Bundesregierung zu erklären? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Daten zur relativen Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern im Zeitverlauf können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das Erwerbsleben der Frauen, die sich heute im Ruhestand befinden, ist immer noch weitgehend von einem traditionellen Partnerschaftsmodell geprägt, bei der Frauen mit Beginn der Ehe die Hausfrauen- und Kindererziehungsrolle übernahmen . Dies führt zu deutlichen Unterschieden der Einkommen im Alter nach Geschlecht . Seit dem Jahr 1995 hat sich die relative Rentenlücke aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen kontinuierlich verringert. Es ist davon auszugehen, dass sich der Trend in Zukunft fortsetzen wird. 7. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Rentenlücke jeweils in den neuen und alten Bundesländern nach Familienstand (verheiratet, geschieden, ledig)? Daten zur relativen Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern, differenziert nach Familienstand und Region, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Relative Rentenlücke Deutschland Alte Länder Neue Länder 1995 69% 72% 45% 1999 64% 68% 46% 2003 63% 67% 43% 2007 59% 63% 36% 2011 57% 61% 35% 2015 53% 58% 28% Quelle: ASID (bis 2003 Berechnungen des FIT) Relative Rentenlücke Alte Länder Neue Länder Verheiratet 64% 29% Verwitwet 62% 35% Geschieden/Getrennt lebend 13% 6% Ledig -2% -7% Quelle: ASID 2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13119 8. a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag bei Altersrenten von Männern und Frauen (bitte nach neuen und alten Bundesländern sowie im Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag bei Altersrenten von Männern und Frauen für Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 30, 35 und 40 Versicherungsjahren (bitte nach neuen und alten Bundesländern sowie im Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)? c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil bei Männern und Frauen, die mehr als 30, 35 bzw. 40 Versicherungsjahre haben (bitte nach Rentenbestand und Rentenzugang getrennt ausweisen)? Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei Altersrenten in der erbetenen Abgrenzung hervor: Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag und den Anteil der Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 30, 35 und 40 Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten in der erbetenen Abgrenzung: Durchschnittliche Rentenzahlbeträge der Renten wegen Alters Alte  Bundesländer Neue  Bundesländer Alte  Bundesländer Neue  Bundesländer Männer 1.013 989 1.078 1.171 Frauen 631 887 606 894 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rentenzugang 2016 Rentenbestand am 31.12.2016 Geschlecht in Euro / Monat in Euro / Monat Durchschnittliche Rentenzahlbeträge der Renten wegen Alters 1) mit mehr als 30, 35 und 40 Versicherungsjahren 2) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen 30 Jahre und mehr 1.297 909 1.042 909 1.321 892 1.179 922 35 Jahre und mehr 1.319 956 1.053 920 1.343 949 1.185 938 40 Jahre und mehr 1.357 1.023 1.073 947 1.381 1.017 1.199 965 1) Vertragsrenten, umgewertete Renten nach §§ 307, 307a und 307b SGB VI (ohne Rentenberechnung nach SGB VI) und statistisch nicht auswertbare Fälle sind in dieser Auswertung nicht enthalten. 2) Beitrags‐ und beitragsfreie Zeiten Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung in Euro / Monat in Euro / Monat Höhe der Beitrags‐ und  beitragsfreien Zeiten  Alte Bundesländer Neue Bundesländer Rentenzugang 2016 Neue BundesländerAlte Bundesländer Rentenbestand am 31.12.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13119 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie viele Personen würden im Einführungsjahr und wie viele Personen würden im Jahr 2030 von einer gesetzlichen Solidarrente profitieren, wie sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem im November 2016 vorgestellten Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorschlägt (bitte jeweils nach Männern und Frauen getrennt ausweisen)? In dem im November 2016 vorgestellten Gesamtkonzept zur Alterssicherung sind keine Leistungsempfänger, sondern Brutto- und Nettokosten ausgewiesen. Die dargestellten Brutto- und Nettokosten sind eine Schätzung, die von der gesetzlichen Ausgestaltung abhängt. 10. Wie bewertet die Bundesregierung folgende Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung : a) Einführung einer durchgängigen Rentenversicherungspflicht, b) Verbesserung der Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung , c) Verlagerung von der abgeleiteten hin zur eigenständigen Sicherung, insbesondere Einführung eines Anwartschaftssplittings bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern als Regelmodell, d) nachsorgender sozialer Ausgleich bei niedrigen Rentenansprüchen sowie e) Verbesserung des Zugangs von Frauen zur betrieblichen und privaten Alterssicherung ? Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Zweiten Gleichstellungsbericht das Gutachten der Sachverständigenkommission als eine wertvolle Analyse der gleichstellungspolitischen Situation und eine fundierte Grundlage für die politische Diskussion zukünftiger gleichstellungspolitischer Handlungsoptionen gewürdigt. Die Bundesregierung sieht es als Ziel der Gleichstellungspolitik an, durch geeignete Rahmenbedingungen die Unterschiede zu reduzieren und die Lücken schließlich zu schließen. Anteil der Renten wegen Alters mit mehr als 30, 35 und 40 Versicherungsjahren 1) an allen Renten wegen Alters 2) Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 darunter: 30 Jahre und mehr 81,9 59,1 90,4 92,1 84,5 45,1 97,6 93,1 35 Jahre und mehr 79,2 51,5 87,8 89,1 81,4 34,5 96,0 87,3 40 Jahre und mehr 73,4 39,7 82,7 82,1 74,0 22,4 91,0 71,4 1) Beitrags‐ und beitragsfreie Zeiten 2) Vertragsrenten, umgewertete Renten nach §§ 307, 307a und 307b SGB VI (ohne Rentenberechnung nach SGB VI) und statistisch nicht auswertbare Fälle sind in dieser Auswertung nicht enthalten. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Höhe der Beitrags‐ und  beitragsfreien Zeiten  Rentenzugang 2016 Rentenbestand am 31.12.2016 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Alte Bundesländer Neue Bundesländer Anteil in Prozent Anteil in Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333