Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13143 18. Wahlperiode 19.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12771 – Der Wiederaufbau des Gazastreifens und der Gaza Reconstruction Mechanism V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Gazastreifen leben 1,9 Millionen Menschen. 1,3 Millionen davon waren Ende 2016 laut dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.ochaopt.org/ content/gaza-strip-humanitarian-impact-blockade-november-2016), von den etwa 100 000 Menschen, deren Häuser im Krieg von 2014 zerstört oder extrem beschädigt wurden, sind demnach 65 000 weiterhin obdachlos, der Wiederaufbau der Infrastruktur geht sehr schleppend voran. Von den sieben Schulen, die im Jahr 2014 komplett zerstört wurden, sei bislang erst eine wieder errichtet worden. Ein Drittel der beschädigten Wasser- sowie der sanitären Infrastruktur könne aufgrund fehlender Gelder bis heute nicht wieder hergestellt werden. Bislang seien nur 27 Prozent der im „Humanitarian Response Plan 2016“ für Gaza geforderten Mittel bis Sommer 2016 bereitgestellt worden (www.ochaopt.org/ content/gaza-two-years-2014-hostilities-august-2016). Die restriktive Genehmigungspraxis der israelischen Behörden und die seit nunmehr zehn Jahren währende Blockade des Gazastreifens durch Israel und Ägypten sind nach Ansicht der Fragesteller für die Verlangsamung des Wiederaufbaus in Gaza maßgeblich. Gleiches gilt für die massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit , die Behinderung der palästinensischen Wirtschaft sowie die extreme Einschränkung der Gesundheitsversorgung. Nach dem Krieg von 2014, der mehr als 2 100 Palästinenserinnen und Palästinenser sowie mehr als 70 Israelis das Leben kostete und während dem ein großer Teil der Infrastruktur im Gazastreifen zerstört wurde, richteten im September 2014 die Vereinten Nationen , Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde den Gaza Reconstruction Mechanism (GRM) ein. Dabei handelt es sich um eine Regelung für die Einfuhr so genannter Dual-Use-Güter in den Gazastreifen, die für den Wiederaufbau benötigt wurden und werden. Im März 2017 hat die internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation OXFAM einen Bericht vorgelegt, der sich mit der Wasserkrise im Gazastreifen und dem GRM auseinandersetzt. OXFAM kommt darin zu dem Schluss, zweieinhalb Jahre nach Einführung des GRM habe dieser die Aufgabe, dringend be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13143 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nötigten Wiederaufbau zu erleichtern, nicht erfüllen können, da es nicht gelungen sei, die Hürden der Blockade des Gazastreifens zu überwinden (www. oxfam.de/system/files/oxfam-treading-water-gaza-reconstruction-mechanism-220 317-en.pdf). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist äußerst besorgt über die schwierige Lage der Menschen im Gazastreifen. Sie leistet u. a. über die humanitäre Hilfe und über Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit erhebliche Beiträge, um die Lebensbedingungen im Gazastreifen zu verbessern und Perspektiven anzubieten. Schwerpunkte der deutschen Hilfsmaßnahmen im Gazastreifen sind die Bereiche Basisgesundheit und Nahrungsmittelhilfe sowie der Wiederaufbau von Wohnraum, Beschäftigungsförderung und die Wiederherstellung der Wasserversorgung. Die Effizienz der internationalen Hilfsleistungen wird durch die weiter bestehende Konfliktstellung zwischen Israel und der de-facto im Gazastreifen regierenden Hamas teils erheblich gemindert. Die Abriegelung hat mit dazu beigetragen , dass die Hilfsbedürftigkeit der Menschen im Gazastreifen zugenommen hat. 2014 wurde der Gaza Reconstruction Mechanism (GRM) von den Vereinten Nationen mit der Israelischen Regierung und der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehandelt, der die Einfuhr dringend benötigter Materialien für den Wiederaufbau in den Gazastreifen ermöglichen und gleichzeitig eine militärische oder terroristische Zweckentfremdung von „Dual-Use“-Materialien gegen Israel verhindern soll. Die Vereinten Nationen haben Vorschläge zur Beschleunigung des Mechanismus insbesondere mit Blick auf größere Wiederaufbauprojekte im Wasser- und Hygienebereich vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich im Interesse der Bewohner des Gazastreifens in zahlreichen Gesprächen für eine Überarbeitung in diesem Sinne und eine Lockerung bestehender Restriktionen eingesetzt und wird dies auch weiter tun. Insgesamt bleibt die humanitäre und sozioökonomische Lage im Gazastreifen äußerst schwierig. Sie kann weder durch humanitäre Hilfe noch entwicklungspolitische Maßnahmen allein dauerhaft und entscheidend verbessert werden. Deshalb tritt die Bundesregierung für eine grundlegende Änderung der Sicherheitslage sowie der politischen und wirtschaftlichen Situation im Gazastreifen ein, einschließlich der Aufhebung der Abriegelung und der uneingeschränkten Öffnung der Grenzübergänge, wobei gleichzeitig den legitimen Sicherheitsanliegen Israels Rechnung zu tragen ist. Sie begrüßt die von Israel unternommenen Schritte zur Lockerung der Beschränkungen im Gazastreifen, deren Teil der Gaza Reconstruction Mechanism ist. Allerdings sind weitere positive Maßnahmen erforderlich , damit auf dauerhafter Basis uneingeschränkt humanitäre Hilfe geleistet und Wiederaufbau und wirtschaftliche Erholung vorangebracht werden können . Entscheidend dafür sind die Achtung des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtsnormen durch Staaten und nichtstaatliche Akteure, eine Verpflichtung aller Akteure zu Gewaltlosigkeit und Frieden, die Aussöhnung unter den Palästinensern auf der Grundlage von Gewaltlosigkeit sowie eine Festigung der Verbindung zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen als integraler Bestandteil eines künftigen palästinensischen Staates und wesentliches Element einer Zweistaatenlösung. Die Bundesregierung appelliert deshalb an alle palästinensischen Gruppierungen, die Aussöhnung und die Rückkehr der Palästinensischen Behörde nach Gaza zur Priorität zu machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13143 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage im Gazastreifen ? Im dritten Jahr nach dem Gaza-Krieg von 2014 stellt die humanitäre Hilfe internationaler Organisationen für mehr als 1,1 Millionen Menschen im Gazastreifen weiterhin die wichtigste Versorgungsmöglichkeit dar. Laut Angaben der Vereinten Nationen konnten noch immer mehr als 33 000 Menschen nicht in ihre Wohnorte zurückkehren und gelten somit als binnenvertrieben. Es fehlen lebensrettende Medikamente und medizinisches Material, um die Basisgesundheitsversorgung sicherzustellen. Der Zugang zu sauberem Wasser und aktuell auch zu Elektrizität ist für viele Bewohner des Gazastreifens sehr stark eingeschränkt. Darüber hinaus beeinträchtigen bestehende Importrestriktionen und Zugangsbeschränkungen nach und aus dem Gazastreifen heraus das Leben der Menschen und die Arbeit humanitärer Helfer. Die Vereinten Nationen und ihre humanitären Partnerorganisationen haben für die dringendsten Hilfsmaßnahmen in den Palästinensischen Gebieten für 2017 einen Bedarf in Höhe von 547 Mio. US-Dollar identifiziert. 78 Prozent davon (371 Mio. US-Dollar) entfallen auf Projekte in Gaza, da dort der Bedarf am größten ist. 2. Wie viel Prozent der Bewohner des Gazastreifens sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf humanitäre Hilfe angewiesen, und wie viele Wohnhäuser sind weiterhin nicht bewohnbar? Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 55 Prozent der knapp 2 Millionen Einwohner des Gazastreifens auf humanitäre Hilfe angewiesen. Von den 11 000 im Gaza-Krieg 2014 zerstörten Wohnhäusern sind weiterhin 6 726 nicht bewohnbar . 3. Wie viel Prozent der von den Vereinten Nationen empfohlenen Trinkwassermenge stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bewohner des Gazastreifens pro Tag pro Person zur Verfügung? Laut UNICEF, der Organisation, die die Wasser- und Sanitärmaßnahmen in Gaza koordiniert, stehen den Bewohnern des Gazastreifens pro Tag und Person 70 Prozent der empfohlenen Menge von 100 Litern zur Verfügung, d. h. 70 Liter. Jedoch entspricht das im Gazastreifen zur Verfügung gestellte Wasser nur zu ca. 5 Prozent den Gesundheits- und Qualitätsstandards der WHO. 4. Wie viel Prozent der empfohlenen Tagesdosis an Kalorien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Bewohnern des Gazastreifens pro Tag pro Person zur Verfügung? Nach Angaben des für die Nahrungsmittelnothilfe federführenden Welternährungsprogramms leiden 47 Prozent der Bewohner des Gazastreifens an einem Nahrungsmitteldefizit und haben weniger als die empfohlene Tagesdosis von 2 200 Kalorien zu Verfügung. Genauere Angaben zur Verwirklichung des täglichen Kalorienbedarfs sind der Bundesregierung nicht bekannt. 5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die derzeitige Lage im Gazastreifen und insbesondere die Hilfsbedürftigkeit eines Großteils der dort lebenden Menschen in erster Linie auf die seit nunmehr zehn Jahren andauernde Abriegelung des Küstenstreifens zurückzuführen ist? Die derzeitige Lage im Gazastreifen hat mehr als nur eine Ursache. Eine einseitige oder primäre Zuschreibung von Verantwortlichkeiten wäre daher aus Sicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13143 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Bundesregierung nicht angemessen. Die Abriegelung ist ein wesentlicher auslösender Faktor, der dazu beiträgt, dass die Hilfsbedürftigkeit der dort lebenden Menschen über die letzten zehn Jahre zugenommen hat. Zu den weiteren Ursachen , die sich teils gegenseitig bedingen, gehören neben dem Handeln Israels als Besatzungsmacht ganz wesentlich auch das Verhalten der Hamas, die ungelöste Frage der innerpalästinensischen Aussöhnung sowie die Rolle Ägyptens als Nachbar im Süden. Die Hamas, die de facto den Gazastreifen kontrolliert, ist bislang nicht zu einem Gewaltverzicht sowie einer Anerkennung Israels und der bestehenden Abkommen bereit. Weiterhin werden Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel abgeschossen – zuletzt am 26. Juni 2017. Zu dem Raketenbeschuss haben sich bislang unterschiedliche islamistische Gruppierungen bekannt. Den Tunnelbau hat die Hamas bis heute nicht eingestellt. Die bislang nicht gelöste Frage der innerpalästinensischen Aussöhnung zwischen der Palästinensischen Behörde mit Sitz in Ramallah und der Hamas als De-facto Regierung im Gazastreifen erschwert Fortschritte. Jüngste Ereignisse lassen keine raschen Fortschritte erwarten. Schließlich spielt Ägypten als Nachbar im Süden eine erhebliche Rolle. Mit Blick auf seine Sicherheitsinteressen bleibt der Grenzübergang Rafah zum Gazastreifen in der Regel geschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den im Mai 2010 einhellig gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages, dass die Blockade des Gazastreifens schnellstmöglich aufgehoben werden muss und die Bundesregierung sich zu diesem Zweck einsetzen soll, umzusetzen? Die Bundesregierung hat sich seit dem Beschluss des Bundestages von 2010 kontinuierlich und mit Nachdruck für eine schrittweise Lockerung der Abriegelung des Gazastreifens und die Verbesserung der Lebens- und wirtschaftlichen Bedingungen der Bevölkerung im Gazastreifen eingesetzt und wird dies weiter tun. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bereits ausgezahlte Anteil der von der internationalen Gemeinschaft für den Wiederaufbau des Gazastreifens zugesagten finanziellen Mittel (bitte nach Geberländern und der jeweiligen Summe der bereits zugesagten sowie der ausgezahlten Gelder aufschlüsseln)? Der Auszahlungsstand der auf der Konferenz von Kairo am 12. Oktober 2014 zum Wiederaufbau des Gazastreifens zugesagten Mittel beträgt nach Angaben der Weltbank derzeit rund 51 Prozent. Eine Aufstellung der Zusagen und Auszahlungsstände nach Geberländern kann dem nachfolgenden Link entnommen werden: www.worldbank.org/en/programs/rebuilding-gaza-donor-pledges#4 8. Bis wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die von der internationalen Gemeinschaft für den Wiederaufbau des Gazastreifens zugesagten Gelder komplett ausgezahlt sein? Die Zusagen der Konferenz von Kairo (siehe Antwort zu Frage 7) sollen bis zum Jahresende 2017 ausgezahlt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13143 9. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zwar von der internationalen Gemeinschaft zugesagten, bislang aber nicht ausgezahlten Gelder für den Wiederaufbau des Gazastreifens dafür verantwortlich, dass die Wiedererrichtung von Wohnhäusern und Infrastruktur so schleppend vorangeht? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber allen Gebern dafür ein, die eingegangenen Verpflichtungen zum Wiederaufbau im Gazastreifen schnell und umfassend umzusetzen. Die deutschen Zusagen sind zu 96 Prozent ausgezahlt worden. Da die Umsetzungsrate der internationalen Zusagen insgesamt lediglich 51 Prozent beträgt, sind verzögerte Auszahlungen bzw. unzureichende Umsetzung durch die Geber ein Faktor für die weiterhin bestehenden Herausforderungen für den Wiederaufbau des Gazastreifens. Weitere Faktoren, die den Wiederaufbau verzögern, sind u. a. in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung genannt . 10. Wie viel Prozent des geplanten Wiederaufbaus des Gazastreifens konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 bewerkstelligt werden, und wie viel Prozent des benötigten Wiederaufbaus wurden im a) Bereich der Infrastruktur unter gesonderter Aufführung von Schulen und Gesundheitseinrichtungen, Laut Gaza Reconstruction Mechanism ist der Wiederaufbau von 31 von 95 Bildungseinrichtungen abgeschlossen, 20 befinden sich in Umsetzung und weitere 30 Vorhaben werden vorbereitet. Im Gesundheitssektor ist der Wiederaufbau von 7 von 34 Gesundheitseinrichtungen abgeschlossen, 14 befinden sich derzeit in Umsetzung und weitere 11 Vorhaben werden vorbereitet. b) der Wohnhäuser, Laut Gaza Reconstruction Mechanism sind 129 von 630 Wiederaufbauvorhaben im Wohnsektor abgeschlossen, weitere 189 Wohnblöcke werden derzeit wiedererrichtet . 79 Vorhaben befinden sich in Vorbereitung. c) der Wasserversorgung, Laut Gaza Reconstruction Mechanism sind 67 von 152 Wiederaufbauvorhaben im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung abgeschlossen, 47 Projekte befinden sich in Umsetzung, weitere 31 Vorhaben befinden sich in Vorbereitung . d) der Abwasserentsorgung beendet? In den der Bundesregierung zugänglichen Informationsquellen wird nicht nach Vorhaben zur Wasserver- bzw. Abwasserentsorgung unterschieden. Es wird auf die Antwort zu Frage 10c verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13143 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viel Prozent der Wasserversorgungssysteme im Gazastreifen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit funktionstüchtig? Der Gazastreifen verfügt über eine weitestgehend flächendeckende Wasserversorgung durch das öffentliche Versorgungsnetz (laut UN OCHA haben im Gazastreifen 195 000 Personen d. h. ca. 10 Prozent der Bevölkerung keinen Wasseranschluss ). Die Wasserqualität entspricht jedoch fast überall nicht den WHO- Standards für einen sicheren menschlichen Konsum. 12. Wie schätzt die Bundesregierung die in einem UN-Bericht aus dem Jahr 2012 aufgestellte These, der Gazastreifen werde im Jahr 2020 unbewohnbar und diese Entwicklung auch irreparabel sein, ein (www.unrwa.org/userfiles/ file/publications/gaza/Gaza%20in%202020.pdf)? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass die Verwirklichung einer selbstbestimmten und würdevollen Lebensperspektive im Gazastreifen durch die anhaltende , multikausale Konfliktsituation signifikanten Einschränkungen unterliegt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Aus Anlass der zehnjährigen De-facto Machtausübung der Hamas im Gazastreifen hat der UN Nothilfe- und Entwicklungskoordinator für die Palästinensischen Gebiete am 11. Juli 2017 eine Aktualisierung des o. a. Berichts veröffentlicht: http://reliefweb.int/report/occupied-palestinian-territory/gaza-ten-years-later Demnach hat sich der demographische Druck im Gazastreifen weiter verstärkt, während Wirtschaftswachstum, Wasser- und Energieversorgung und andere Bereiche der Daseinsvorsorge mit dem schnellen Wachstum der Bevölkerung nicht Schritt halten können bzw. teils rückläufig sind. In der Summe bedeutet dies ohne Zweifel eine anhaltende, besorgniserregende Verschlechterung von Lebens- und Entwicklungsperspektiven im Gazastreifen. Die These, der Gazastreifen werde ab 2020 unbewohnbar sein, ist für die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund einer fortgesetzten internationalen Unterstützung – in dieser Absolutheit aber nicht nachvollziehbar. Aus Sicht der Bundesregierung ist von zentraler Bedeutung, dass der Gazastreifen durch eine politische Moderation der o. a. vielschichtigen Konfliktsituation nicht weiter von einer positiven sozio-ökonomischen Entwicklungsperspektive und der Entwicklung im Westjordanland abgekoppelt wird. 13. Wie viel Prozent der für den Wiederaufbau des Gazastreifens bestimmten Materialien, die durch die internationale Gemeinschaft finanziert wurden, konnten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich in den Gazastreifen eingeführt werden? Nach Angaben des Gaza Reconstruction Mechanism konnten seit September 2014 über 2,3 Millionen Tonnen Material im Rahmen des Mechanismus zum Wiederaufbau des Gazastreifens importiert werden. Die Bundesregierung kann allerdings nicht bewerten, welchem prozentualen Anteil des Gesamtbedarfs diese Materialmenge entspricht. 14. Wie viel Prozent der für den Wiederaufbau des Gazastreifens bestimmten Materialien, die durch die internationale Gemeinschaft finanziert wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch israelische Behörden als Dual-Use-Güter eingestuft? Eine Übersicht aller Materialien, die für den Wiederaufbau des Gazastreifens bestimmt sind und von der internationalen Gemeinschaft finanziert wurden, gibt es Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13143 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Es lässt sich daher kein allgemeiner prozentualer Anteil von Dual-Use-Gütern ermitteln. Daten liegen für die Einfuhr von Zement vor, der ein für den Wiederaufbau zentrales Material ist und von israelischen Behörden als Dual-Use-Gut eingestuft wurde. Nach Aussagen der VN werden zum Aufbau der durch den Gaza-Krieg 2014 zerstörten 11 000 Wohnhäuser 781 000 Tonnen Zement benötigt. Bislang wurden über den GRM, finanziert durch die internationale Gemeinschaft und lokale Privatunternehmen, 418 699 Tonnen Zement in den Gazastreifen eingeführt. Dies entspricht 53,6 Prozent des Bedarfs. Dass der von den VN bilanzierte Bedarf nicht stärker gedeckt werden kann, liegt nach Angaben der VN hauptsächlich an fehlender Finanzierung u. a. durch die internationale Gemeinschaft. a) Wie viel Prozent der von den israelischen Behörden als Dual-Use-Güter eingestuften Materialien konnten in den Gazastreifen eingeführt werden? Wegen fehlender Datenbasis (siehe Antwort zu Frage 14) kann die Frage nicht beantwortet werden. b) Wie wurde mit den als Dual-Use-Güter eingestuften Materialien verfahren , deren Einfuhr in den Gazastreifen von israelischen Behörden verweigert wurde? In welcher Form hat die internationale Gemeinschaft protestiert? Was war das Resultat des Protestes? Fälle, in denen die israelischen Behörden die Einfuhr von Dual-Use-Materialen verweigert haben, werden regelmäßig in sog. Drei-Parteien-Gesprächen zwischen dem Büro des VN-Sonderkoordinators für den Nahost-Friedensprozess (UNSCO), den israelischen Behörden und der Palästinensischen Autonomiebehörde thematisiert. UNSCO wendet sich in Einzelfällen auch schriftlich mit Bitte um Aufklärung von Fällen an die Leitung der zuständigen israelischen Militärbehörde CoGAT (Coordination of Government Activities in the Territorries). Entwicklungspartner nutzen ihre Kontakte mit israelischen Behörden ebenfalls, um Verweigerungen von Materialeinfuhren aufzuklären. Wegen fehlender Datenbasis lässt sich eine allgemeine Aussage über den Erfolg der Interventionen der internationalen Gemeinschaft allerdings nicht treffen. 15. Haben israelische Behörden ihre Genehmigungspraxis für Einfuhren in den Gazastreifen in den letzten zehn Jahren nach Einschätzung der Bundesregierung gelockert (bitte detailliert darstellen, wann und aus welchem Anlass die Restriktionen gelockert bzw. angezogen wurden, und möglichst einen Trend ausmachen, sofern dieser für die Bundesregierung erkennbar ist)? Nach der Machtübernahme der Hamas hat Israel den Gazastreifen weitgehend abgeriegelt und den Warenverkehr eingeschränkt. Am 20. Juni 2010 fasste das israelische Kabinett auch auf internationalen Druck hin den Beschluss, die Wareneinfuhr nach Gaza auszuweiten und die Kapazitäten der Warenübergänge zu erhöhen. Laut Beobachtungen der Vereinten Nationen hat sich der Gütertransport nach Gaza in den vergangenen sieben Jahren signifikant erhöht: So wurden beispielsweise laut der beobachtenden israelischen Nichtregierungsorganisation „gisha“ im Januar 2010 2 219 Lastwagenladungen in den Gazastreifen befördert, im April 2017 waren es 9 654. Dies betrifft alle Waren außer Kraftstoffen und Gas (Quellen: PalTrade, OCHA-OPT und UNSCO). Der Umfang der Einfuhren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13143 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rangiert gleichwohl heute noch immer deutlich unter dem Volumen aus der Zeit vor der Abriegelung. Der nach der kriegerischen Auseinandersetzung im Sommer 2014 etablierte, von den Vereinten Nationen mit der Regierung von Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehandelte „Gaza Reconstruction Mechanism (GRM)“ hat eine Vervielfachung der Einfuhrmengen von dringend benötigten Baustoffen ermöglicht. Ein kurzzeitiges Importverbot für Zement durch Israel im 1. Halbjahr 2016 wurde nach wenigen Wochen wieder weitgehend aufgehoben. Damals war es auch nach Einschätzung der Vereinten Nationen zu einer Abzweigung von Zement an die Hamas gekommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 16. Wie viele Güter stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf der Dual-Use-Liste? Aktuell 117 Materialien, siehe auch Antwort zu Frage 17. 17. Um welche Materialien handelt es sich dabei (bitte in Kategorien einteilen und möglichst umfassend auflisten)? Die Dual-Use-Liste der israelischen Behörden ist öffentlich einsehbar unter www.cogat.mod.gov.il/en/services/Documents/List%20of%20Dual%20Use%20 Items%20Requiring%20a%20Transfer%20License.pdf Insgesamt enthält die Liste 117 Materialien, von denen viele für den Wiederaufbau im Gazastreifen unverzichtbar sind, zum Beispiel Zement, Stahlstreben und Holz (siehe auch Antwort zu Frage 19). Es befinden sich u. a. auch verschiedene Chemikalien und Kommunikationsausstattung auf der Liste. Eine Einteilung nach Kategorien wird nicht vorgenommen. 18. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Zusammensetzung der Dual-Use-Liste dar? Wann wurde die Liste erweitert, wann Güter von der Liste gestrichen (bitte detailliert auflisten)? Die letzte Änderung der Dual-Use-Liste wurde laut der israelischen NGO „gisha“ im November 2015 vorgenommen, als u. a. Holzbretter mit bestimmten Maßen (dicker als ein Zentimeter und breiter als fünf Zentimeter) auf die Liste aufgenommen wurden. Die Dual-Use-Liste der israelischen Behörden wird von der internationalen Gemeinschaft als wenig transparent und erschwerend für das entwicklungspolitische und humanitäre Engagement im Gazastreifen angesehen. Bei vielen Gütern ist unklar, warum sie als Dual-Use-Gut eingestuft werden. Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprächen mit der israelischen Regierung für eine transparente, schlanke und verbindliche Liste von Dual-Use-Gütern eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. 19. Wie viele der für den Wiederaufbau des Gazastreifens dringend benötigten Materialien finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Dual- Use-Liste wieder? Welcher Anteil der benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft ist, lässt sich nicht genau beantworten, da die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nur in einem Teilbereich der Wiederaufbauarbeiten über Erfahrungswerte verfügt. Da Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13143 aber auch einfache Baumaterialien Teil der Dual-Use-Liste sind, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft sind. Auch für den Wassersektor gilt, dass fast alle benötigten Materialien als „Dual-Use“ eingestuft sind. a) Wie viele dieser Materialien sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Gazastreifens unverzichtbar (bitte ebenfalls angeben, wie viel Prozent der konkret für die Infrastruktur benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft sind)? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. b) Wie viele dieser Materialien werden für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung benötigt (bitte ebenfalls angeben, wie viel Prozent der konkret für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung benötigten Materialien als Dual-Use-Güter eingestuft sind)? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des GRM? Hat der GRM nach Ansicht der Bundesregierung dazu beigetragen, den Wiederaufbau des Gazastreifens a) zu beschleunigen; Der Gaza Reconstruction Mechanism (GRM) ist das multilaterale Regime zum Import von Baumaterialen über israelische Grenzübergänge. Einzige Alternative ist die bilaterale Direktkoordination mit der israelischen Militärverwaltung. Nach Erfahrungswerten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet sich die Geschwindigkeit dieser beiden Mechanismen nicht grundsätzlich. Die Bundesregierung schreibt dem GRM durch eine Bündelung von Geberinteressen jedoch eine höhere Wirksamkeit hinsichtlich der Einflussnahme auf die israelische Militärverwaltung (siehe auch Antwort zu Frage 14) und durch die statistische Aufbereitung der Einfuhren eine höhere Transparenz zu. Aus Sicht der Bundesregierung besteht eine weitere wesentliche Veränderung durch den GRM darin, dass erstmals seit Jahren auch private Haushalte Baumaterialien in den Gazastreifen einführen können. Ohne den GRM hätte Zement für privaten Wohnraum gar nicht oder nur über Ägypten importiert werden können. Somit hat der GRM dazu beigetragen, den Wiederaufbau durch private Haushalte und von privatem Wohnraum zu beschleunigen. b) die Anzahl der für den Wiederaufbau benötigten Materialien, die tatsächlich in den Gazastreifen eingeführt werden konnten, zu erhöhen (bitte genau angeben, um wieviel Prozent sich der Anteil von Gütern, die aufgrund des GRM eingeführt werden konnten, erhöht hat)? Laut UN OCHA hat sich der Materialimport in den Gazastreifen insgesamt stetig erhöht: 2016 stiegen die Importe gegenüber 2015 um 27 Prozent an. 2015 waren sie bereits um 83 Prozent gegenüber 2014 angestiegen. In welchem Maße sich die Materialimporte durch den GRM oder durch andere Faktoren erhöht haben, lässt sich nicht feststellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13143 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. In welchem Maße wird die Umsetzung des GRM von a) den Vereinten Nationen, b) Israel, c) der Palästinensischen Autonomiebehörde kontrolliert? Unter Vermittlung von UNSCO wurde im Oktober 2014 der GRM mit CoGAT und der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehandelt. CoGAT und Palästinensische Autonomiebehörde haben die VN, namentlich das VN-Büro für Projektservice (UNOPS), mit dem Monitoring der Materialeinfuhr über den GRM beauftragt. 22. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der Palästinensischen Autonomiebehörde in Bezug auf den GRM ein? Inwiefern stellt sich diese als konstruktiv bzw. destruktiv dar? Die Palästinensische Autonomiebehörde engagiert sich über das Ministerium für zivile Verwaltung (MoCA) im GRM. MoCA nimmt im Auftrag der Palästinensischen Autonomiebehörde an den Drei-Parteien-Gesprächen mit UNSCO und CoGAT teil und spielt im Rahmen seiner Möglichkeiten eine konstruktive Rolle. Die Rolle von MoCA wird durch die nicht gelöste Frage der innerpalästinensischen Aussöhnung zwischen der Palästinensische Autonomiebehörde und der Hamas als De-facto Machthaber im Gazastreifen erschwert. 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass allein der israelischen Regierung die Dual-Use-Liste und deren Inhalte obliegen, und die Einfuhr von Gütern in den Gazastreifen von israelischen Behörden selbst dann verhindert werden kann und wird, wenn die betreffenden Güter von den Vereinten Nationen als unbedenklich eingestuft wurden? Das durch den GRM eingerichtete Verfahren ist zweistufig angelegt: Zunächst werden Vorhaben und Projekte grundsätzlich gebilligt, anschließend die Einfuhr in den Gazastreifen der für ihre Realisierung erforderlichen Baustoffe und Komponenten . Das Verfahren erlaubt es der israelischen Regierung, ein Veto bei der Einfuhr bestimmter Waren einzulegen, wenn sie dies für erforderlich hält, um den möglichen Missbrauch von Importgütern („Dual-Use“) für Aktivitäten terroristischer Gruppen auszuschließen. Dabei mag es in Einzelfällen auch zu unterschiedlichen Einschätzungen mit den Vereinten Nationen kommen. Auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 18 wird verwiesen. 24. Wie verhält sich nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache, dass israelische Behörden die Einfuhr von dringend benötigten Gütern in den Gazastreifen verhindern können, und dies auch tun, vor dem Hintergrund der im humanitären Völkerrecht verankerten Verpflichtung einer Besatzungsmacht , für das Wohlergehen der Bevölkerung im besetzten Gebiet Sorge zu tragen, und was bedeutet dies für die Rolle der Vereinten Nationen als eine der Parteien des GRM? Gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Vierten Genfer Konvention (GK IV) hat die Besatzungsmacht die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel sicherzustellen. Gemäß Artikel 59 Absatz 1 GK IV gestattet die Besatzungsmacht Hilfsaktionen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13143 zugunsten der Bevölkerung eines besetzten Gebiets, wenn diese ungenügend versorgt ist, und erleichtert sie im vollen Umfange der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Artikel 64 Absatz 2 GK IV gestattet es der Besatzungsmacht, die Bevölkerung des besetzten Gebietes Bestimmungen zu unterwerfen, die ihr unerlässlich erscheinen zur Erfüllung der ihr durch die GK IV auferlegten Verpflichtungen sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Besatzungsmacht. Auch in diesem Kontext gilt also, wie generell im humanitären Völkerrecht, dass eine Balance zwischen humanitären Erwägungen und militärischer Notwendigkeit gefunden werden muss. Die Vereinten Nationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des GRM. Sie leisten damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der schwierigen humanitären Lage der Menschen im Gazastreifen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 18 verwiesen. 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser des oben genannten OXFAM-Berichts, dass der GRM die bestehende Blockade des Gazastreifens ungefragt als gegeben hinnimmt oder gar „legitimiert“? Der GRM ist nach dem Gaza-Krieg 2014 explizit als temporärer Mechanismus aufgesetzt worden, um eine bessere Versorgung der Menschen im Gazastreifen zu ermöglichen und den Wiederaufbau zu beschleunigen. Die Bundesregierung teilt die o. a. Wertungen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten OXFAM-Berichts zum GRM nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333