Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 18. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13155 18. Wahlperiode 20.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Steinke, Birgit Menz, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12953 – Natürliche Waldentwicklung auf den Flächen des Nationalen Naturerbes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wälder bedecken ein Drittel der Fläche Deutschlands. Da sie nahezu auf ihrer gesamten Fläche bewirtschaftet werden, gehen die Baumartenzusammensetzung , die Struktur und ihre Funktionen auf forstwirtschaftliche Nutzungsüberlegungen zurück. Daher sind die Wälder Deutschlands immer noch zum erheblichen Teil naturferne Forste. Dabei nimmt ein intakter naturnaher Wald viele Funktionen und Aufgaben wahr, von denen vor allem die Menschen und die Biodiversität profitieren. Wälder stehen lokal und global in enger Wechselwirkung mit dem Klima. Intakte Wälder speichern maßgebliche Mengen Kohlenstoff , erzeugen Sauerstoff und spielen eine zentrale Rolle im Wasserkreislauf. Der Wald liefert zudem den vielseitig verwendbaren Rohstoff Holz und spielt eine außerordentliche Rolle beim Schutz der Artenvielfalt. Eine natürliche Waldentwicklung, die von wirtschaftlicher Nutzung ausgenommen ist, spielt eine bedeutende Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen. Denn die ursprünglichen Laubmischwälder Europas waren ein von Natur aus reich gegliederter Lebensraum. Der Bund hat sich daher im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen soll. Ein zentraler Baustein sind dabei die Flächen des Nationalen Naturerbes. Zu den Flächen des Nationalen Naturerbes gehören unter anderem auch große und überwiegend vormals militärisch genutzte Gebiete. Solche Flächen sind für die natürliche Waldentwicklung und somit auch für den Naturschutz aufgrund ihrer Kapazitäten und Störungsarmut von großer Bedeutung. Laut DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) ist angesichts der militärischen Vornutzung auf vielen Naturerbeflächen von einer Kampfmittelbelastung auszugehen . Auf vielen der Flächen gilt daher auch ein Wegegebot, dass Besucherinnen und Besucher gemäß der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markierten Wege nicht verlassen dürfen. Die Tatsache, dass in vielen ehemals militärisch genutzten Flächen Kampfmittel lagern, lässt vermuten, dass zumindest die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf den langfristigen ökologischen Zustand der Gebiete besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13155 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Zielstellungen gibt es für die Wälder auf den Flächen des Nationalen Naturerbes? Zielstellung für Wälder der Naturerbeflächen ist die Erhaltung und Entwicklung von Naturwäldern. Naturnahe Waldbereiche der Naturerbeflächen unterliegen unmittelbar dem Prozessschutz, z. B. Laubwälder mit einem Anteil von > 90 Prozent gesicherter standortheimischer Baumarten sowie Kiefernbestände, die älter als 100 Jahre sind und im Bestand einen Bestockungsgrad von <= 0,6 aufweisen. Gemeldete FFH-Waldlebensraumtypen auf Naturerbeflächen, die zur Sicherung ihres günstigen Erhaltungszustandes eines dauerhaften Managements bedürfen, müssen erhalten werden. In naturfernen Waldbereichen können kurz- bis mittelfristig noch naturschutzfachlich begründete Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe durchgeführt werden. Sobald die Entwicklung in Richtung der angestrebten Waldbilder gesichert ist, werden auch diese Flächen ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. 2. Welche Verpflichtungen sind mit den Waldflächen verbunden, die im Rahmen des Nationalen Naturerbes an die Länder oder Stiftungen übergeben wurden? Die neuen Eigentümer der Flächen des Nationalen Naturerbes haben die in den Übertragungsvereinbarungen festgelegten naturschutzfachlichen Vorgaben umzusetzen . Die Flächenempfänger sind zur Finanzierung des auf der Fläche tätigen Bundesforstpersonals bis zum Eintritt in den Ruhestand verpflichtet und haben sämtliche Folgekosten zu tragen. 3. Wie hoch ist der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung zurzeit (bitte in Hektar und in Prozent angeben)? 5. Wie groß sind die Flächen, die bereits einer natürlichen Waldentwicklung überlassen sind? Fragen 3 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus den Bilanzierungsergebnissen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Wälder mit natürlicher Waldentwicklung in Deutschland: Bilanzierung und Bewertung “ (BfN (2016), Naturschutz und Biologische Vielfalt Nr. 145) ergibt sich für den Gesamtwald in Deutschland zum Stichjahr 2013 eine Fläche der dauerhaft rechtlich gesicherten natürlichen Waldentwicklung (NWE) von 213 145 Hektar (1,9 Prozent der Waldfläche Deutschlands). Die Größenverteilung der Flächen zum Stichjahr 2013 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl Flächen Flächengröße 0,3 bis 5 Hektar 8.346 Flächengröße 5 bis 20 Hektar 1.606 Flächengröße 20 bis 100 Hektar 958 Flächengröße 100 bis 500 Hektar 184 Flächengröße 500 bis 1.000 Hektar 25 Flächengröße > 1.000 Hektar 25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13155 Auch weitere nutzungsfreie Waldflächen ohne einen dauerhaften rechtlichen Schutzstatus können relevante Beiträge zur Erhaltung der Biodiversität im Wald leisten. Das Thünen-Institut schätzt auf der Basis der Ergebnisse der Bundeswaldinventur 2012, dass derzeit unter Einbezug nicht begehbarer Flächen bis zu 5,6 Prozent der Waldfläche Deutschlands nutzungsfrei sind. Hinzu kommen ungenutzte Kleinflächen, die mosaikartig über die Waldfläche verteilt vorhanden, aber nur schwer erfassbar sind. 4. Wie groß ist die Waldfläche mit natürlicher Waldentwicklung und die Waldfläche des Nationalen Naturerbes mit natürlicher Waldentwicklung insgesamt und in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)? 8. Auf wie viel Hektar Waldfläche des Nationalen Naturerbes findet bereits jetzt keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt (bitte nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)? 9. Wie viel Waldfläche des Nationalen Naturerbes ist bereits jetzt der natürlichen Waldentwicklung überlassen (bitte in Hektar angeben und nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)? Die Fragen 4, 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In nachfolgend aufgeführten Ländern befinden sich Prozessschutzflächen des Nationalen Naturerbes, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Bodenverwertungs - und -verwaltungs GmbH und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übertragen wurden: Land Prozessschutzflächen Baden-Württemberg ca. 170 Hektar Bayern ca. 130 Hektar Berlin keine Angabe möglich Brandenburg ca. 3.000 Hektar Hessen ca. 40 Hektar Mecklenburg-Vorpommern ca. 7.400 Hektar Niedersachsen ca. 330 Hektar Nordrhein-Westfalen ca. 940 Hektar Rheinland-Pfalz keine Angabe möglich Sachsen ca. 890 Hektar Sachsen-Anhalt ca. 3.900 Hektar Schleswig-Holstein ca. 330 Hektar Thüringen ca. 2.600 Hektar Summe ca. 19.700 Hektar In der Zusammenstellung sind in Nationalparken gelegene Naturerbeflächen nicht enthalten. Die Datenlage lässt eine liegenschaftsweise Darstellung von Flächen der natürlichen Waldentwicklung nicht zu. Die aufgeführten Angaben sind vorläufig bzw. nicht vollständig und basieren auf von den Flächeneigentümern vorgelegten Daten. Von einigen Flächenempfängern liegen keine Angaben vor. Anhand der Rückmeldungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich der Anteil der Prozessschutzflächen auf Wald- und Offenlandflächen verteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13155 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Mindestgröße haben die Flächen, die als Flächen für natürliche Waldentwicklung bestimmt sind? Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Wälder mit natürlicher Waldentwicklung in Deutschland: Bilanzierung und Bewertung“ (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 5) wurde für Flächen, die als Flächen für eine dauerhaft rechtlich gesicherte natürliche Waldentwicklung bestimmt sind, eine Mindestgröße von 0,3 Hektar festgelegt. 7. Welche Ziele gibt es zur Vernetzung und zur Pufferung der Flächen für natürliche Waldentwicklung vor äußeren Einflüssen? Entsprechende Ziele sind auf der Ebene des Bundes nicht formuliert. 10. Wie viel Waldfläche wird bis zum Jahr 2020 der natürlichen Waldentwicklung überlassen sein (bitte in Hektar und nach Bundesländern und Liegenschaften angeben)? Das in der Antwort zu den Fragen 3 und 5 genannte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben prognostiziert für das Jahr 2020 eine dauerhaft rechtlich gesicherte Fläche von 257 060 Hektar (2,3 Prozent der Waldfläche Deutschlands). Eine Angabe nach Bundesländern und Liegenschaften liegt nicht vor. 11. Für welche Flächen des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, liegen bereits Naturerbeentwicklungspläne vor (bitte einzeln auflisten)? Bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wurde der Naturerbeentwicklungsplan für die Fläche Prora (Mecklenburg-Vorpommern) abgeschlossen und mit dem Land sowie dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) abgestimmt. Der Plan für die DBU-Naturerbefläche Marienfließ (Mecklenburg-Vorpommern) liegt im Entwurf vor. Für folgende Flächen der Bundeslösung liegen Naturerbeentwicklungspläne vor: Müritz-Nationalpark (Mecklenburg-Vorpommern) Flachstal (Thüringen) Ruppersdorf (Thüringen) 12. Wann wird die Erstellung der Naturerbeentwicklungspläne für die Flächen des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, abgeschlossen sein (bitte die Planung nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)? Der vorläufige Planungsstand für die Vorlage von Naturerbeentwicklungsplänen der DBU ist folgender Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13155 DBU-Naturerbefläche Land Voraussichtlicher Abschluss der Planung (vorbehaltlich der Abstimmung mit jeweiligem Land und Bund) Prösa BB 2019 Rüthnicker Heide BB 2018 Weißhaus BB 2017 Zschornoer Wald BB/SN 2019 Frauenholz BY 2018 Hainberg BY 2018 Landshut BY 2018 Lauterberg BY 2018 Mellrichstadt BY 2018 Oschenberg BY 2018 Reiterswiesen BY 2018 Tennenlohe BY 2018 Gelbensander Forst MV 2019 Kaarzer Holz MV 2019 Marienfließ MV 2017 Peenemünde MV 2018 Prora MV abgeschlossen Ueckermünder Heide (Teil 1) MV 2018 Ueckermünder Heide (Teil 2) MV nach 2019 Woldeforst MV 2017 Beienroder Holz NI nach 2019 Cuxhavener Küstenheiden NI 2017 Herzogsberge NI nach 2019 Wohlder Wiesen NI nach 2019 Borken NW 2018 Hopsten NW 2018 Wahner Heide NW 2019 Authausener Wald SN 2019 Daubaner Wald SN nach 2019 Biederitzer Busch ST 2019 Glücksburger Heide ST 2017 Goitzsche ST nach 2019 Kühnauer Heide ST 2017 Oranienbaumer Heide ST 2017 Ringfurther Elbauen ST 2019 Roßlauer Elbauen ST 2018 Pöllwitzer Wald TH nach 2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13155 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der vorläufige Planungsstand für die Vorlage von Naturerbeentwicklungsplänen der Flächen der Bundeslösung (Betreuung durch Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Bundesamt für Naturschutz) ist folgender Tabelle zu entnehmen. Naturerbefläche Land Voraussichtlicher Abschluss der Planung Streganz BB 2018 Brönnhof BY 2019 Hauptsmoor BY 2019 Markt Nordheim BY 2019 Sulzheim BY 2019 Gießen HE voraussichtlich 2020 Hessisch Lichtenau HE voraussichtlich 2020 Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft MV voraussichtlich 2020 Lübtheener Heide MV 2019 Müritz-Nationalpark MV abgeschlossen Ostufer Müritz/Zerrinsee MV 2017 Vörden NI 2018 Mattheiser Wald RP 2017 Zeithain SN voraussichtlich 2020 Bechstedter Holz TH 2018 Dörna TH 2018 Flachstal TH abgeschlossen Kalmberg TH 2018 Ruppersdorf TH abgeschlossen 13. Welche Studien werden bereits durchgeführt, sind abgeschlossen oder geplant , um die Entwicklung der Biodiversität auf den Flächen mit natürlicher Waldentwicklung zu evaluieren? Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Wälder mit natürlicher Waldentwicklung in Deutschland: Bilanzierung und Bewertung“ wurde eine erste naturschutzfachliche Bewertung der Wälder mit natürlicher Entwicklung in Deutschland durchgeführt. Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Perspektiven und Potenziale für die Entwicklung eines kohärenten NWE- Systems“ (NWePP) soll die Bilanz der dauerhaft rechtlich gesicherten NWE-Flächen einschließlich ihrer naturschutzfachlichen Bewertung fortgeführt werden. 14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Kampfmittel, deren Bestandteile langfristige negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand (Boden, Wasser, Luft) der Flächen des Nationalen Naturerbes haben könnten? Wenn ja, welche, und wo? Bundeseigene Flächen werden, sofern nicht schon durch den militärischen Vornutzer geschehen, gemäß Bundesbodenschutzgesetz, den Arbeitshilfen Boden -Grundwasserschutz sowie den Arbeitshilfen Kampfmittelräumung des Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13155 des im Rahmen der Eigentümerverantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erkundet. Nach bisherigem Bearbeitungsstand erkannte Kontaminationsverdachtsflächen aus der militärischen Vornutzung, die im Zusammenhang mit einer Kampfmittelbelastung stehen könnten (bspw. Sprengplätze, Handgranatenwurfstände , Vergrabungen etc.), befinden sich in Abstimmung mit den zuständigen Bodenschutzbehörden in der weiteren Erkundung zur Gefährdungsbeurteilung . 15. Welche Flächen des Nationalen Naturerbes sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute stark mit Kampfmitteln belastet? Ein Großteil der Flächen, die die BImA in die drei Tranchen des Nationalen Naturerbes eingebracht hat, wurde zuvor militärisch genutzt. Abhängig von der jeweiligen Liegenschaftshistorie bzw. militärischen Vornutzung (Standortübungsplatz , Munitionsdepot, Truppenübungsplatz etc.) können diese Flächen nicht oder in unterschiedlicher Intensität mit Kampfmitteln/-resten belastet sein. 16. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung der Kampfmittel? Sobald Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, werden bei Kampfmittelverdacht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden ggf. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen. Für Flächen, bei denen die BImA für die Bearbeitung der Kampfmittelsachverhalte zuständig ist, werden anschließend ebenfalls in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden die einzelnen Phasen gemäß den Arbeitshilfen Kampfmittelräumung abgearbeitet und die konkret notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen (Räumungen) durchgeführt . 17. Wie steht die Bundesregierung zur Verankerung ökologischer Mindeststandards der Waldbewirtschaftung im Sinne einer „guten fachliche Praxis in der Forstwirtschaft“ im Bundeswaldgesetz, und welche Standards müssen aus Sicht der Bundesregierung hier definiert werden? Derzeit gibt es keine Planungen der Bundesregierung zur Verankerung einer guten fachlichen Praxis der Waldbewirtschaftung im Bundeswaldgesetz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333