Deutscher Bundestag Drucksache 18/1316 18. Wahlperiode 05.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/1038 – Gemeinsame Migrationskontrolle der EU-Grenzagentur FRONTEX und der Bundesregierung mit Regierungen in Nordafrika Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Berliner Forschungsstelle Flucht und Migration berichtet über einen „Africa-FRONTEX Intelligence Community (AFIC) Report“, mit dem die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) über eine „gemeinsame Analyseplattform“ mit nord- und westafrikanischen Ländern verfüge (http:// ffm-online.org/2014/03/17/frontex-afrika-und-mittelmeer-strategie). Dies geschehe unter Einbeziehung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der GSVP-Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen (GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik). Ziel sei die Bekämpfung unerwünschter („illegaler“) Migration und „grenzbezogener Kriminalität“. Ähnliche Kooperationsplattformen gebe es mit Staaten des östlichen Balkans, des westlichen Balkans und der Türkei. Der AFIC-Report umfasst demnach „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken und Dokumentenmuster“. Einer der Annexe würde die „Schiffe und Boote, die für die illegale Migration im Mittelmeer genutzt werden“ typologisieren . Auch würden die aktuellen Migrationsrouten, deren Bedeutung, die Stationen in den Herkunfts- und Transitstaaten, die Bewegungsformen und die genutzten Transportmittel dargestellt. Aus Sicht von FRONTEX müssten die „Kontrollkapazitäten der nord- und westafrikanischen Staaten“ dringend gestärkt werden. In Planung sei eine AFIC-Konferenz in Warschau im Mai 2014. 1. Was ist der Bundesregierung über einen „Africa-FRONTEX Intelligence Community (AFIC) Report“ bekannt, auf wessen Veranlassung wurde dieser wann das erste Mal erstellt, und an wen wird dieser verteilt? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. April 2014 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) unterhält sog. gemeinsame Analyseplattformen mit Anrainerstaaten der Europäischen Union. Drucksache 18/1316 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seit dem Jahr 2010 besteht mit der „Africa FRONTEX Intelligence Community (AFIC)“ eine solche Zusammenarbeit mit nord- und westafrikanischen Staaten. Diese erstellte unter Federführung von FRONTEX erstmalig im Jahr 2012 den Africa-FRONTEX Intelligence Community Joint Report, der im Jahr 2013 fortgeschrieben wurde. 2. Welche nord- und westafrikanischen Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung darin aufgeführt? Im „Africa-FRONTEX Intelligence Community Joint Report 2013“ werden die nord- und westafrikanischen Staaten Ägypten, Algerien, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kamerun, Kongo, Liberia, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Tunesien aufgeführt. 3. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der EAD, die Organe der GSVP sowie deren Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen in die AFIC eingebunden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sowie die GSVP-Missionen (Organe der Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen in die Arbeit von AFIC eingebunden. Informationen zu Art und Umfang dieser Beteiligung liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Was genau berichtet der AFIC-Report in den Jahren 2012 und 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Themen Bekämpfung unerwünschter („illegaler“) Migration und „grenzbezogener Kriminalität“? Die Berichte beschreiben primär die Erkenntnislage zu Routen der illegalen Migration auf dem afrikanischen Kontinent und von Afrika nach Europa. Im Jahr 2012 wurde insbesondere die Beziehung zwischen Schleusung, Schmuggel und anderen Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Migrationsrouten von Staatsangehörigen asiatischer Staaten über den afrikanischen Kontinent betrachtet. Im Jahr 2013 kommt der Beschreibung der Situation in der Sahelzone unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Situation in Mali und deren Einfluss auf die regionale Sicherheit sowie auf Migrationsbewegungen ein besonderer Stellenwert zu. 5. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die AFICBerichte auch „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken und Dokumentenmuster “ sowie „Schiffe und Boote, die für die illegale Migration im Mittelmeer genutzt werden“ enthalten, und inwiefern liegt ihr dieses Material vor? Die Ergebnisse der gemeinsamen Analysen werden in den Berichten neben Textbeiträgen auch mit Karten, Grafiken und Statistiken dargestellt. Zur Verdeutlichung werden auch Abbildungen von Booten und Falsifikaten verwendet. Dieses Material liegt der Bundesregierung in Form des AFIC-Berichts 2013 vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1316 6. Welche „Empfehlungen“ oder Forderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im AFIC-Report 2012 und 2013 aufgestellt? Der erste gemeinsam erarbeite Bericht (2012) enthält abschließende Bemerkungen , jedoch keine konkreten Forderungen oder Empfehlungen. Der Bericht 2013 schließt mit einer Liste von möglichen Prioritäten, die einer weiteren Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen. Diese zielen insbesondere darauf ab, Maßnahmen zur Verhinderung von Todesfällen bei Schleusungen über das Mittelmeer zu optimieren, das Risiko von Terrorismus an den nationalen Grenzen in Afrika zu reduzieren und die Voraussetzungen zur Erkennung und Bekämpfung von Urkundendelikten zu verbessern. 7. Inwiefern und mit welchem Inhalt trifft es zu, dass aus Sicht von FRONTEX „die „Kontrollkapazitäten der nord- und westafrikanischen Staaten“ dringend gestärkt werden müssten? Ein Vertreter von FRONTEX traf im Rahmen der Sitzung der RAG Grenzen am 28. Februar 2014 die Aussage, dass aus Sicht von FRONTEX die Kapazitäten der nord- und westafrikanischen Staaten dringend gestärkt werden müssten. Den AFIC-Berichten selbst ist diese Aussage nicht zu entnehmen. 8. Was ist der Bundesregierung über eine AFIC-Konferenz in Warschau im Mai 2014 bekannt, wer bereitet diese vor, und welche Punkte sollen dort nach jetzigem Stand behandelt werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant FRONTEX die Durchführung einer AFIC Konferenz in Warschau im Mai 2014. Nähere Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Welche Teilnehmenden werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur AFIC-Konferenz in Warschau eingeladen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Stürmung des Öltankers „Morning Glory“ vor der Küste Zyperns, und inwiefern ist sie von welchen Stellen hierzu über die Vorbereitung oder Durchführung der Maßnahme unterrichtet worden (DER SPIEGEL vom 17. März 2014)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Öltanker „Morning Glory“ am 5. März 2014 in den ostlibyschen Ölverladehafen Es-Sidra einlief und dort von Personen, die den Hafen seit etwa acht Monaten besetzt halten, mit Öl betankt wurde. Am 11. März 2014 gelang es der Besatzung trotz Überwachungsmaßnahmen der libyschen Marine, den Hafen zu verlassen und Kurs auf Zypern zu nehmen. Dort brachten amerikanische Spezialkräfte auf Bitten der libyschen Regierung das Schiff am 16. März 2014 unter ihre Kontrolle und führten es Richtung Libyen zurück. Der Tanker kam am 23. März 2014 im Hafen von Tripolis an. Der zyprische Regierungssprecher teilte in einer Presseerklärung mit, dass die Stürmung der „Morning Glory“ am Abend des 16. März 2014 durch die USSpezialeinheit der „Navy Seals“ mit der zyprischen Regierung abgestimmt war. Drucksache 18/1316 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausweislich des maritimen Lagebilds des gemeinsamen Lagezentrums See (GLZ See) im Maritimen Sicherheitszentrum Cuxhaven vom Sonntag, dem 16. März 2014, haben die zyprischen Behörden im Zusammenhang mit einem nationalen Aktionsplan für den Umgang mit einer möglichen Ölverschmutzung die Europäische Kommission um die Bereitstellung eines Ölbekämpfungsschiffes gebeten. 11. Was ist der Bundesregierung über eine Beteiligung auch europäischer Spezialkräfte bekannt, die von mehreren Medien berichtet wird, und worum handelt es sich bei diesen? 12. Welche Ministerien bzw. sonstigen Stellen welcher Länder haben den Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen Stellen der Europäischen Union angefragt, und wo, bzw. von wem wurde dieser vorbereitet ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Inwiefern, mit welchem Ergebnis und über welche Kanäle hat die Bundesregierung versucht, Kontakt mit dem in Deutschland untergetauchten libyschen Expremierminister Ali Zeidan aufzunehmen (Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/946)? Die Bundesregierung hat nicht versucht, mit dem ehemaligen libyschen Premierminister Ali Zeidan nach dessen Abwahl Kontakt aufzunehmen. 14. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zur „prekären Sicherheitslage “ und der „unübersichtlichen politischen Situation in Libyen“ sowie den „Schlussfolgerungen“ machen, Teile der EUBAM Libyen nach Malta zu verlegen (Bundestagsdrucksache 18/626)? Die Sicherheitslage in Libyen ist nach Einschätzung der Bundesregierung prekär. Der Staat kann sein Gewaltmonopol gegenüber bewaffneten Milizen nicht durchsetzen. Fast täglich kommt es zu kriminell, politisch oder ethnisch motivierten Gewalttaten, denen auch Ausländer zum Opfer gefallen sind. Für ganz Libyen gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Worin besteht die konkrete Arbeit des stellvertretenden Leiters der Abteilung Bundespolizei im Bundesministerium des Innern, Ralf Göbel, der seit Mai 2012 für die Bundesregierung in den Verwaltungsrat der FRONTEX entsandt wurde und dort zurzeit den Vorsitz innehat (http://frontex. europa.eu/about-frontex/organisation/management-board)? Die Antwort ergibt sich im Wesentlichen aus den Artikeln 20 ff. der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sog. FRONTEX-VO), letztmalig geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011. Dort werden die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse des FRONTEX-Verwaltungsrates aufgezählt. Ralf Göbel ist der deutsche Vertreter im FRONTEX-Verwaltungsrat gemäß Artikel 21 der FRONTEX-VO. Er wurde gemäß Artikel 22 der FRONTEX-VO Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1316 aus dem Kreis der Mitglieder zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, die Sitzungen des Verwaltungsrates vorzubereiten , zu leiten, eine entsprechende Dokumentation der Sitzungsverläufe zu gewährleisten und stellvertretend für die Mitglieder des Verwaltungsrates die Verbindung zur Leitung der Agentur sowie zur Europäischen Kommission zu halten. 16. Wann und wo haben seit dem Jahr 2012 Treffen des Verwaltungsrates stattgefunden? Der Verwaltungsrat tagt fünfmal pro Jahr. Grundsätzlich finden die Sitzungen in Warschau am Sitz der Agentur FRONTEX statt. In der Regel finden zwei der fünf Sitzungen in den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten statt, die jeweils für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft innehaben. 17. Welche Themen standen jeweils auf der Tagesordnung? Grundsätzlich ergeben sich die Themen aus den Befugnissen des Verwaltungsrates . Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus ging es in den letzten beiden Jahren insbesondere darum, aus der Fortschreibung der FRONTEX-VO Ende 2011 resultierende Neuerungen zu implementieren. Außerdem wird dem Verwaltungsrat in jeder Sitzung durch Vertreter der Agentur das aktuelle Lagebild an den EU-Außengrenzen dargestellt. Regelmäßig werden auch Themen diskutiert, die nicht zwingend der Entscheidung des Verwaltungsrates bedürfen, hinsichtlich derer die weitere Arbeit der Agentur jedoch das Meinungsbild der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen sollte. Beispielhaft sind hier die Neu- oder Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen, die Entwicklung von Verhaltenskodexen für Einsatzkräfte, insbesondere aber auch die Erkenntnisse und Empfehlungen der Grundrechtebeauftragten bzw. des Konsultativforums zu nennen. 18. Inwiefern kann der Vorsitzende des Verwaltungsrates auf die Tagesordnung Einfluss nehmen? Der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung in enger Abstimmung mit seinem Stellvertreter, dem Exekutivdirektor der Agentur sowie den zuständigen Vertretern der Europäischen Kommission. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates haben das Recht, Tagesordnungspunkte vorzuschlagen bzw. zu beantragen. Die Tagesordnung muss vor Beginn der Verwaltungsratssitzungen von den Mitgliedern angenommen werden. 19. Inwiefern kann der Vorsitzende des Verwaltungsrates auf die strategische Ausrichtung von FRONTEX Einfluss nehmen? Der Verwaltungsrat fasst Beschlüsse zur strategischen Ausrichtung der Agentur im Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 20 der FRONTEX-VO. Thematisch beziehen sich diese Beschlüsse insbesondere auf das Jahresarbeitsprogramm der Agentur für das jeweilige Folgejahr, auf den Haushalt der Agentur, auf die mehrjährige Personalentwicklung und auf einen Mehrjahresplan zur Beschreibung der langfristigen Strategie der Agentur. Die Beschlüsse erfordern unterschiedlich ausgeprägte Mehrheiten in dem Gremium bis hin zu zwei Dritteln der Stimmen. Drucksache 18/1316 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwiefern kann der Vorsitzende des Verwaltungsrates auf die Anbahnung von Operationen oder sonstiger operativer Maßnahmen von FRONTEX Einfluss nehmen? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Die Operationen der Agentur sind Gegenstand des Jahresarbeitsprogramms, welches vom Verwaltungsrat beschlossen wird. Bei grundlegenden, meist lagebedingte Änderungen wird ein erneuter Beschluss des Verwaltungsrates herbeigeführt. Auf operative Details nimmt der Verwaltungsrat als strategisches Gremium keinen Einfluss. Die Einsatzverantwortung obliegt dem jeweils örtlich zuständigen EU-Mitgliedstaat. 21. Welche eigenen Initiativen bzw. Vorschläge des Bundesinnenministeriums hat Ralf Göbel seit dem Jahr 2012 im Verwaltungsrat eingebracht? Im Zusammenhang mit der Implementierung der aus der Fortschreibung der FRONTEX-VO resultierenden Neuerungen bezogen sich die Initiativen vor allem darauf, effektive Arbeitsmethoden für das Konsultativforum und die Grundrechtsbeauftragte der Agentur zu entwickeln (Artikel 26a der FRONTEXVO ), ihre Arbeit zu verzahnen, in die Geschäftsabläufe der Agentur einzubinden und größtmöglichen Nutzen zum Schutz der Grund- und Menschenrechte zu generieren. Weitere Initiativen zielten darauf ab, die Zusammenarbeit der Agentur mit Drittstaaten durch Implementierung des Artikels 14 der FRONTEX-VO zu intensivieren. Zusätzliche Aufgaben der Agentur, gepaart mit wachsenden Herausforderungen beim Schutz der EU-Außengrenzen bei tendenziell rückläufigen Haushaltsmitteln und Personalressourcen, erforderten eine Ad-hocArbeitsgruppe des Verwaltungsrates zu Haushaltsfragen. Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe erfolgte auf Initiative des Vorsitzenden. Darüber hinaus setzte sich der Vorsitzende aktiv dafür ein, die Verhandlungen zwischen der Agentur und dem Sitzmitgliedstaat Polen zum Abschluss eines Sitzabkommens gemäß Artikel 15a der FRONTEX-VO zu beschleunigen. Der Regelungsgehalt dieses Abkommens ist für die Mitarbeiter von FRONTEX, die Attraktivität der Agentur als Arbeitgeber aber auch für den Haushalt der Agentur von erheblicher Bedeutung. 22. Was ist der Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen, Berichten aus Brüssel oder ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat über den Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt? Bezüglich aller vier genannten Staaten hat der Verwaltungsrat dem Exekutivdirektor der Agentur das Mandat erteilt, Verhandlungen zu einem Arbeitsabkommen zu führen. Die Agentur steht in unterschiedlicher Intensität mit Vertretern dieser Staaten in Verbindung, um den Verhandlungsprozess zu initiieren bzw. voranzutreiben. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 23. Sofern die Länder sich einem derartigen Abkommen verweigern, welche Gründe werden nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür angeführt? Zu einer solchen Verweigerungshaltung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24.Inwiefern hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX in den letzten drei Monaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Migrationsbewegun- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1316 gen in den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla befasst, und welche Berichte mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung hierzu erhalten? Das spanische Mitglied im FRONTEX-Verwaltungsrat hielt auf Initiative des Vorsitzenden des FRONTEX-Verwaltungsrates am 19. Februar 2014 in der Sitzung des Gremiums einen Vortrag zur grenzpolizeilichen Lage in den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla und zur Lagebewältigung durch die zuständigen spanischen Behörden. 25. Inwiefern trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass – wie den Fragestellern bekannt – aus Deutschland in Marokko Abschiebeanstalten finanziert werden? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse hinsichtlich der in der Frage genannten Einrichtungen und deren Finanzierung oder Unterstützung. 26. Sofern es sich aus Sicht der Bundesregierung um „Aufnahmezentren“ oder andere Einrichtungen handelt (www.libe.ma/Pas-de-centres-deretention -des-migrants-irreguliers-en-vue-au-Maroc_a48205.html), worin besteht der Unterschied zu Abschiebeanstalten? 27. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung Abschiebehaftanstalten in Salé bei Rabat, in Tanger, Oujda und/oder in Nador? 28. Inwiefern werden marokkanische Abschiebehaftanstalten nach Kenntnis der Bundesregierung auch von der Europäischen Union unterstützt, und um welche Leistungen handelt es sich dabei? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 29. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „Optionenpapier zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der Sahelregion “ der Europäischen Union, das nach Kenntnis der Fragesteller im ersten Halbjahr 2014 veröffentlicht werden soll? Der Europäische Rat hat die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik gebeten, ein Optionenpapier mit Vorschlägen für weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Grenzmanagements im SahelSahara -Raum zu erstellen. Ein Ergebnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang noch nicht vorgelegt. 30. Um welche Länder geht es dabei konkret? 31. Welche „Optionen“ werden im Papier aufgeführt, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, bzw. mit welchem Inhalt wird sie sich in die Diskussionen einbringen? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Gesamtherstellung: H. 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