Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13166 18. Wahlperiode 24.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Wagner, Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12740 – Rüstungsexporte aus Bayern im Jahr 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte der im Jahr 2015 genehmigten deutschen Rüstungsexporte, rund 59 Prozent, kamen aus Bayern. Bei den Kriegswaffen lag der bayerische Anteil sogar bei 80 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9875). Dieser hohe Anteil ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend. In den Jahren 2015 und 2016 erteilte Deutschland Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 7,9 bzw. 6,9 Mrd. Euro – und damit mehr als je zuvor. Der Anteil der Exporte an Drittstaaten außerhalb von EU, NATO und NATO-gleichgestellten Ländern lag weiterhin bei deutlich über 50 Prozent. Die Bundesregierung trägt mit dieser Rüstungsexportpolitik aus Sicht der Fragesteller zur Verschärfung bestehender Konflikte oder Kriege bei und verstößt damit massiv gegen das von ihr selbst formulierte Ziel, eine „zurückhaltende , verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik“ (www.bmwi.de/DE/ Themen/Aussenwirtschaft/Ruestungsexportkontrolle/grundsaetze.html) zu betreiben . Hinsichtlich der Exporte aus Bayern muss geprüft werden, ob der hohe Anteil im Jahr 2015 einen systematischen Grund hat und insbesondere, welche Rolle hierbei die Bayerische Staatsregierung einnimmt, die lange Zeit auch für Exporte in besonders problematische Drittstaaten warb (z. B. www.n-tv.de/politik/ Seehofer-begruesst-Waffenexporte-an-Saudis-article14932576.html). 1. Wie hoch war der Anteil der Rüstungsexporte (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen Rüstungsexporten gemäß der Rüstungsexportberichte 2014 bis 2016 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)? Der Anteil der Genehmigungen von Antragstellern aus Bayern an den Gesamtgenehmigungen der jeweiligen Rüstungsexportberichte kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelgenehmigungen Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 3.973.800.137 1.050.624.373 26,4 2015 7.858.766.860 4.332.907.393 55,1 2016 6.847.689.283 2.246.398.868 32,8 Sammelausfuhrgenehmigungen Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 2.544.719.464 683.433.707 26,8 2015 4.960.165.881 3.248.355.002 65,5 2016 58.700.000 31.700.000 54,0 2. In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern exportierten Rüstungsgüter 2014 bis 2016 geliefert, bezogen auf die jeweiligen Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO-Länder“, „NATO-gleichgestellte Länder“ und „Drittstaaten (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)? Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil von Rüstungsexporten an die Türkei ? Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung für ein Unternehmen in Bayern erteilt wurde. Einzelgenehmigungen und Meldungen für Rüstungsgüter nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Jahr EU-Länder in Euro NATO-Länder in Euro NATO-gleichgestellte Länder in Euro Drittländer in Euro Türkei in Euro (ist in den NATO- Ländern enthalten) Gesamt in Euro 2014 369.695.475 159.270.534 20.006.873 501.651.491 14.222.338 1.050.624.373 35,2 % 15,2 % 1,9 % 47,7 % 1,4 % 2015 1.718.644.742 153.132.807 41.040.900 2.420.088.944 8.245.929 4.332.907.393 39,7 % 3,5 % 0,9 % 55,9 % 0,2 % 2016 473.256.382 843.029.843 50.372.232 879.740.411 8.050.883 2.246.398.868 21,1 % 37,5 % 2,2 % 39,2 % 0,4 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13166 3. Wie hoch war der Anteil der exportierten Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren ) von in Bayern ansässigen Antragstellern an den gesamtdeutschen exportierten Kriegswaffen gemäß der Rüstungsexportberichte 2014 bis 2016 (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln )? Die nachfolgenden Angaben zu den zur Ausfuhr genehmigten Kriegswaffen sind wertmäßig bereits in den Angaben in der Antwort zu Frage 1 enthalten, da sämtliche Kriegswaffen auch Rüstungsgüter sind und für die Ausfuhr auch einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bedürfen. Die statistische Erfassung der Rüstungsexportgenehmigungen erfolgt nach dem Genehmigungsdatum. Die folgende Übersicht gibt daher Genehmigungen nach dem Jahr wieder, in dem die Genehmigung für ein Unternehmen in Bayern erteilt wurde. Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 1.410.168.832 342.773.184 24,3 2015 2.870.413.913 2.097.995.278 73,1 2016 1.881.624.741 214.379.889 11,4 Sammelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr Gesamtwert Rüstungsexportbericht in Euro davon Bayern in Euro Prozentanteil 2014 76.299.421 0 0 2015 900.000.000 900.000.000 100 2016 0 0 - 4. Welche Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren) von in Bayern ansässigen Antragstellern wurden im Jahr 2016 in welcher Stückzahl gemäß der einschlägigen Kriegswaffenlistennummern exportiert? Nachfolgend werden die im Jahr 2016 auf Antrag von Unternehmen aus Bayern zur Ausfuhr nach dem AWG genehmigten Kriegswaffen dargestellt. Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keiner Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält die Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kriegswaffenlistennummer und Güterbeschreibung Stückzahl 07 - Lenkflugkörper 900 10 - Startanlagen für gelenkte Flugkörper 100 12 - Triebwerke für gelenkte u. ungelenkte Flugkörper 14 14 - Kampfhubschrauber 1 24 - Kampfpanzer 10 25 - Sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge 21 29d - Halbautomatische Gewehre 2 31 - Kanonen, Haubitzen, Mörser 1 34 - Rohre für Waffen d. KWL 29, 31 und 32 759 35 - Verschlüsse f.d. Waffen d. KWL 29, 31 und 32 30 49 - Munition f.d. Waffen d. KWL 31 und 32 140 50 - Munition f.d. Waffen d. KWL 29 3.930.220 54 - Geschosse f.d. Waffen d. KWL 49 und 52 16 55 - Treibladungen f.d. Waffen d. KWL 49 und 52 5.630 56 - Gefechtsköpfe f.d. Waffen d. KWL 7 - 9 und 40 440 57 - Zünder für KWL 7-9, 40, 43/4, 46/7, 49, 51-53, 59 10 58 - Zielsuchköpfe f.d. Waffen d. KWL 7, 9, 40, 44, 49, 59, 60 36 5. In welche Länder wurden die von in Bayern ansässigen Antragstellern exportierten Kriegswaffen 2014 bis 2016 geliefert, bezogen auf die jeweiligen Ländergruppen „EU-Länder“, „NATO-Länder“, „NATO-gleichgestellte Länder“ und „Drittstaaten“ (bitte nach nominalem und prozentualem Wertanteil in den Einzeljahren aufschlüsseln)? Wie hoch war hierbei jeweils der Anteil von Kriegswaffenexporten an die Türkei? Nachfolgend werden die jeweiligen Bestimmungsländer der für bayerische Unternehmen in den Jahren 2014 bis 2016 nach der AWG erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen dargestellt (aufgeschlüsselt nach EU-Ländern, NATO-Ländern, NATO-gleichgestellten Ländern, Drittländern sowie Türkei). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13166 Einzelgenehmigungen und Meldungen für Kriegswaffen nach dem AWG Jahr EU-Länder in Euro NATO-Länder in Euro NATO-gleichgestellte Länder in Euro Drittländer in Euro Türkei in Euro (ist in den NATO- Ländern enthalten) Gesamt in Euro 2014 128.082.915 6.077.159 1.062.653 207.550.457 1.095.596 342.773.184 37,4 % 1,8 % 0,3 % 60,5 % 0,3 % 2015 249.067.511 1.498.403 24.161 1.847.405.203 0 2.097.995.278 11,9 % 0,1 % < 0,1 % 88,0% 0,0 % 2016 205.142.623 2.430.555 2.527.514 4.279.197 0 214.379.889 95,7 % 1,1 % 1,2 % 2,0% 0,0 % 6. In welche Drittstaaten wurden im Jahr 2016 Kriegswaffen (inklusive Sammelausfuhren ) aus Bayern geliefert? Um welche Rüstungsgüter nach Ausfuhrlistenposition handelte es sich hierbei (bitte nach Empfängerland und Rüstungsgut aufschlüsseln)? Sammelausfuhrgenehmigungen können nach Stückzahl und Wert keine Kriegswaffenlistennummer eindeutig zugeordnet werden. Aus diesem Grunde enthält die Aufstellung ausschließlich Einzelgenehmigungen und Meldungen nach dem AWG für Kriegswaffen. Für die folgenden Drittländer sind im Jahr 2016 Genehmigungen nach dem AWG für Kriegswaffen an Firmen mit Sitz in Bayern erteilt worden: Endbestimmungsland Rüstungsgüter nach AL-Position Brasilien A0002, A0003, A0006 Brunei - Darussalam A0003 Indien A0004 Irak A0004 Korea, Republik A0003 Oman A0001, A0003 Singapur A0002 Südafrika A0004 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche Genehmigungsinhaber mit Sitz in Bayern haben von 2014 bis 2016 Rüstungsgüter in Drittstaaten exportiert? a) Bei welchen dieser Rüstungsgüter wurden konkrete Endverbleibserklärungen getroffen (bitte aufschlüsseln)? b) Welche Sanktionierungsmöglichkeiten sind in den jeweiligen Endverbleibserklärungen enthalten (bitte nach individueller Endverbleibserklärung aufschlüsseln)? c) Wie werden diese Endverbleibserklärungen überprüft (bitte aufschlüsseln )? d) Wurden Verstöße gegen Endverbleibserklärungen festgestellt und ggf. sanktioniert (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 7d werden zusammen beantwortet: Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) nicht vor. Die Verpflichtung zur Vorlage von Endverbleibserklärungen bei der Beantragung einer Genehmigung zur Ausfuhr von Rüstungsgütern ergibt sich aus § 21 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und der Bekanntmachung des Bundsamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 12. Februar 2002 in der Fassung der letzten Änderung vom 31. März 2016. Danach ist grundsätzlich bei jedem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eine endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern die Vorlage eines Endverbleibdokuments erforderlich. Die Endverbleibserklärungen müssen dem durch die Bekanntmachung des Bundsamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 12. Februar 2002 in der Fassung der letzten Änderung vom 31. März 2016 vorgegebenen Muster entsprechen und alle notwendigen Erklärungen enthalten. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Dies setzt in der Regel eine entsprechende schriftliche Zusicherung des Endempfängers sowie weitere geeignete Dokumente voraus. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet . Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli 2015 die pilotmäßige Einführung sogenannter Post-Shipment-Kontrollen für bestimmte Rüstungsexporte beschlossen . Danach müssen staatliche Empfänger von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre) in Drittländern bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung einer späteren Überprüfung des angegebenen Endverbleibs der Rüstungsgüter vor Ort im Empfängerland zustimmen. Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wird ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert , bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13166 Empfänger, die entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung erhaltene Rüstungsgüter ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung re-exportieren oder weitergeben, werden bis zur Klärung dieses Sachverhalts bei künftigen Anträgen einer besonders kritischen Prüfung unterzogen. Zu den Umständen und Einzelheiten abgelehnter Ausfuhranträge von Rüstungsexportvorhaben sowie zu laufenden Verfahren folgt die Bundesregierung der Entscheidung des BVerfG vom 21. Oktober 2014 (Az: 2 BvE 5/11) und erteilt grundsätzlich keine Auskunft. 8. Welche Genehmigungsinhaber mit Sitz in Bayern haben von 2014 bis 2016 Kriegswaffen in Drittstaaten exportiert? a) Bei welchen dieser Rüstungsgüter wurden konkrete Endverbleibserklärungen getroffen (bitte aufschlüsseln)? b) Wie werden diese Endverbleibserklärungen überprüft (bitte aufschlüsseln )? c) Wurden Verstöße gegen Endverbleibserklärungen festgestellt und ggf. sanktioniert (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 8c werden zusammen beantwortet. Die Daten der Unternehmen, die im angefragten Zeitraum Kriegswaffen tatsächlich ausgeführt haben, können aufgrund der über Artikel 12 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht herausgegeben werden. Auf die Antwort zu den Fragen 7a bis 7d wird verwiesen. 9. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an Kuwait gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge im Jemen zum Einsatz kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob es zu einem Einsatz kam? 10. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an Saudi-Arabien gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper im Jemen zum Einsatz kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob es zu einem Einsatz kam? 11. Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass die im Jahr 2015 aus Bayern an die Vereinigten Arabischen Emirate gelieferten vollautomatischen Gewehre im Jemen zum Einsatz kommen, und hat die Bundesregierung überprüft, ob es zu einem Einsatz kam? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet. Kenntnisse über die Verwendung der genannten Waffen und Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung nicht vor. Es finden die üblichen Endverbleibsregelungen Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten Kampfpanzer beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 13. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im Jahr 2015 gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 14. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im Jahr 2015 gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 15. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im Jahr 2015 gelieferten Maschinengewehre beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 16. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Katar für die im Jahr 2015 gelieferten Kanonen/Haubitzen/Mörser beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 17. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Kuwait für die im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten gepanzerten Kampffahrzeuge beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung Saudi-Arabien für die im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten Startanlagen für gelenkte Flugkörper beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? 19. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verwendung die Vereinigten Arabischen Emirate für die im Jahr 2015 aus Bayern gelieferten vollautomatischen Gewehre beabsichtigt, und wenn ja, um welche Verwendungsabsicht handelt es sich hierbei? Falls nein, wie will die Bundesregierung eine wirksame Endverbleibskontrolle sicherstellen? Fragen 12 bis 19 werden zusammen beantwortet. In allen Fällen wurden Endverbleibserklärungen vorgelegt. Es finden die üblichen Endverbleibsregelungen Anwendung. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvW 5/11) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, die beteiligten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13166 deutschen Unternehmen, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weiteren Ausführungen ab. 20. Bei welchen Rüstungsexporten der vergangenen zehn Jahre ist die Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung bzw. Schadensersatzklage eingegangen und hat die entsprechenden Genehmigungen bzw. positiv beschiedenen Voranfragen widerrufen (bitte einzeln aufschlüsseln)? a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung jeweils widerrufen (bitte aufschlüsseln)? b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)? c) Wie hoch waren die jeweiligen Schadensersatzforderungen (bitte aufschlüsseln )? d) Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen geleistet, und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 20 bis 20e werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/9875 wird verwiesen. 21. Wie viele Anträge für Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren abgelehnt (bitte aufschlüsseln), und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtwerte? Die nachfolgende Übersicht zeigt alle abgelehnten Einzelanträge für Rüstungsgüter (endgültige Ausfuhr) von 2007 bis 2016: Jahr Anzahl Gesamtwert 2007 73 7.884.753 2008 73 84.305.559 2009 130 62.625.713 2010 113 8.147.526 2011 105 24.784.942 2012 118 24.452.253 2013 71 10.041.324 2014 100 9.723.705 2015 100 7.423.114 2016 61 11.032.133 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Wie viele Anträge für Ausfuhrgenehmigungen von Antragstellern aus Bayern hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren abgelehnt (bitte aufschlüsseln ), und wie hoch waren die jeweiligen Gesamtwerte? Die nachfolgende Übersicht zeigt alle abgelehnten Einzelanträge für Rüstungsgüter (endgültige Ausfuhr) für Antragsteller aus Bayern von 2014 bis 2016: Jahr Anzahl Gesamtwert 2014 24 1.467.967 2015 23 1.881.569 2016 23 3.173.898 23. In welchen Ländern haben Mitglieder der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für Rüstungsgüter aus Deutschland geworben? Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben, um die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland nicht zu gefährden. 24. Bei welchen Delegationsreisen der letzten fünf Jahre, an denen Mitglieder der Bundesregierung beteiligt waren, waren auch Vertreter von Rüstungsunternehmen Teil der Reisegruppe (bitte jeweils nach Bundesministerinnen bzw. Bundesministern und Vertreterinnen bzw. Vertretern von Rüstungsunternehmen aufschlüsseln)? Es wird auf die beigefügten Tabellen verwiesen. Die Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Der Begriff Rüstungsunternehmen wird seitens der Bundesregierung wie folgt ausgelegt: Ein Rüstungsunternehmen ist ein Unternehmen, das für militärische Zwecke konstruierte oder angepasste Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen anbietet. Dabei müssen diese Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen von besonderer Relevanz für das jeweilige Unternehmen sein, etwa durch einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtumsatz. Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen sind hierbei insbesondere Kriegswaffen im Sinne von Teil B der Kriegswaffenliste als Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (sonstige Rüstungsgüter) im Sinne von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) der Außenwirtschaftsverordnung. Bei den Aufzählungen sind auch Reisen in Länder (China und Iran) aufgeführt, mit denen aufgrund von Waffenembargos von Deutschland bzw. der EU keine Rüstungsgeschäfte abgeschlossen werden können. Hintergrund ist, dass die genannten Unternehmen zwar grundsätzlich auch Rüstungsgüter herstellen, ihre Teilnahme an der Reise aber keinen Bezug zu Rüstungsgeschäften aufwies. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13166 Vertreter Bundesregierung Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land BK’in Merkel ThyssenKrupp Marine Systems AG Dr. Hans-Christoph Atzpodien Vorsitzender des Vorstands 15.08.-16.08.2012 Kanada Airbus Group/ EADS Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 29.08.-31.08.2012 China Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich Hiesinger Vorstandsvorsitzender Airbus Operations GmbH Günter Butschek stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 25.02.2013 Türkei Airbus Group/EADS Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 05.-07.07.2014 China Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich Hiesinger Vorstandsvorsitzender Airbus Group/ EADS Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 04.-06.10.2015 Indien Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich Hiesinger Vorstandsvorsitzender Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG Manfred Fleischmann Vorsitzender der Geschäftsführung Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich Hiesinger Vorstandsvorsitzender 28.-30.10.2015 China Airbus Group/ EADS Dr. Thomas Enders Vorstandsvorsitzender 11.-14.06.2016 China Thyssen Krupp AG Dr. Heinrich Hiesinger Vorstandsvorsitzender Vertreter Bundesregierung Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land BM Gabriel Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer 18.-22.11.2014 Vietnam ThyssenKrupp Marine Systems Dr. Hans Christoph Atzpodien Vorstandsvorsitzender 07.-10.03.2015 Saudi-Arabien , VAE, Katar ThyssenKrupp Marine Systems Dr. Hans Christoph Atzpodien Vorstandsvorsitzender 19.-21.07.2015 Iran ThyssenKrupp Industrial Solution Jens Michael Wegmann Vorstandsvorsitzender 18.04.2016 Ägypten ThyssenKrupp Industrial Solution Jens Michael Wegmann Vorstandsvorsitzender 19.04.2016 Marokko Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13166 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vertreter Bundesregierung Unternehmen Vertreter Funktion Reisedatum Land BM Westerwelle Cassidian Dr. Stefan Zoller Vorstandsvorsitzender Juni 2012 Indien, Bangladesch Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer Februar 2013 Indonesien, Philippinen , Singapur BM Steinmeier ThyssenKrupp Industrial Solution Jens Michael Wegmann Vorstandsvorsitzender Juli 2014 Mongolei Diehl-Gruppe Rainer von Borstel Sprecher des Bereichsvorstandes September 2014 Indien Eurofighter Jagdflugzeug GmbH Peter Oskar Maute Directorate Marketing, PR & Communications November 2014 Korea, Indonesien ThyssenKrupp Marine Systems Dr. Hans Christoph Atzpodien Vorstandsvorsitzender Januar 2015 Marokko, Tunesien, Algerien Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer ThyssenKrupp Industrial Solution Benno Lüke Geschäftsführer Februar 2016 Saudi Arabien und Iran Lürssen Werft Friedrich Lürßen Geschäftsführender Gesellschafter Rhode & Schwarz Achim Klein Geschäftsführer Oktober 2016 Vietnam 25. In welchen Ländern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung in den letzten fünf Jahren für Rüstungsgüter aus Deutschland bzw. Bayern geworben? Welche Mitglieder der Staatsregierung und welche Vertreterinnen und Vertreter von Rüstungsunternehmen waren Teil der entsprechenden Besuche? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen, die sinngemäß für vertrauliche Gespräche von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen gilt. In diesem Zeitraum gab es keine entsprechende Delegationsreise von Mitgliedern der Bundesregierung, an der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung teilnahmen . 26. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus Bayern haben im Jahr 2016 eine Genehmigung erhalten, Kriegswaffen in Drittstaaten zu exportieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9875)? Folgende Unternehmen aus Bayern haben 2016 eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Ausfuhr von Kriegswaffen in Drittländer erhalten: Airbus Helicopters Deutschland GmbH, Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, MBDA Deutschland GmbH, Nitrochemie Aschau GmbH, Oberland Defence GmbH, RUAG Ammotec GmbH, TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333