Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 26. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13199 18. Wahlperiode 27.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13110 – Schacht Konrad – Überprüfung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. April 2016 führte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Braunschweig einen Workshop zur „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforde -rungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“ durch (vgl. www.endlager-konrad.de/SharedDocs/Downloads/ Konrad/DE/vortraege/fachworkshop-folien-20160428.html). Darauf basierend hat das BfS am 10. April 2017 einen Auftrag, dotiert mit 181 500 Euro, ausgeschrieben (vgl. https://ausschreibungen-deutschland.de/350787_Projekt_Konrad_ UEsiKo_-_UEberpruefung_der_sicherheitsrelevanten_Anforderungen_zur_2017_ Salzgitter). Zum Vergleich: Für das „Besucherkonzept“ Schacht Konrad inklusive der Errichtung einer Besuchergalerie mit Blick auf Schacht Konrad 2 sind im Bundeshaushalt 2017 3,4 Mio. Euro vorgesehen. Die Transparenz bezüglich des Projektes Schacht Konrad hat sich mit den Umstrukturierungen im Endlagerbereich nicht erhöht. Die Webseite des BfS zum Projekt Schacht Konrad ist mit Stand vom 24. April 2017 „eingefroren“. Weder beim Bundesamt für Kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) noch bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sind aktuelle Informationen zum Projekt Schacht Konrad abrufbar. 1. Wie ist der Stand der Auftragsvergabe für die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Die Vergabe für die Inauftraggabe der Arbeiten für die Phase 1 „Ermittlung des Überprüfungsbedarfes“ (für eine Erläuterung siehe auch die Antwort zu Frage 4) für die Sicherheitsanalysen Langzeitsicherheit, Kritikalität in der Nachbetriebsphase und thermische Beeinflussung des Wirtsgesteins wird in Kürze erfolgen. Die Phase 1 soll im Herbst des Jahres 2018 abgeschlossen werden. Drucksache 18/13199 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Sind die mit der o. g. Ausschreibung verbundenen 181 500 Euro das Gesamtvolumen der ÜsiKo oder sind weitere Auftragsvergaben geplant, und wie hoch ist dann das Gesamtvolumen? Neben der schon erfolgten o. g. Ausschreibung ist eine weitere Ausschreibung zur Phase 1 „Ermittlung des Überprüfungsbedarfes“ der Störfallanalysen, der Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebs und der Sicherstellung der Unterkritikalität in der Betriebsphase vorbereitet worden, die in Kürze veröffentlicht wird. Die Auftragssumme beträgt voraussichtlich 224 000 Euro. Weitere Auftragsvergaben und das entsprechende Auftragsvolumen hängen von den Ergebnissen der Phase 1 ab. 3. Werden die Berechnungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die sämtliche geologischen Daten erhoben und den damaligen Langzeitsicherheitsnachweis geführt hat, nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik überprüft, und welche Rolle spielen dabei die Erkenntnisse über die Verstrickungen der BGR mit der Hans-Joachim-Martini- Stiftung (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6701, 17/7073, 17/7329, 17/7927, 17/8847, 17/9292, 18/9577 und 18/9935)? Wenn ja, wie soll das konkret erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Das Konzept der ÜsiKo beinhaltet die unabhängige Überprüfung aller Sicherheitsanalysen durch externe Gutachter (zur Vorgehensweise siehe die Antwort zu Frage 4). Die von der BGR erstellten geowissenschaftlichen Unterlagen sind erst nach weiterer Prüfung in die Genehmigungsunterlagen zum Endlager Konrad eingegangen . Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) eingereichten Unterlagen wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung (NLfB) als geowissenschaftlicher Gutachter, u. a. im Hinblick auf ihre Datengrundlage und Aussagefähigkeit umfassend überprüft und teilweise neu interpretiert und ergänzt. Die Planfeststellungsbehörde hat sich mit Hilfe der von ihr zugezogenen Gutachter davon überzeugt, dass die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse mit den entsprechenden geowissenschaftlichen Kenndaten für den Standort und den Modellraum umfassend und ausreichend erfasst worden sind. Ein Zusammenhang der angesprochenen Berechnungen für das Endlager Konrad mit der Hans-Joachim-Martini-Stiftung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erkennbar. Wie aus den in der Frage zitierten Bundestagsdrucksachen hervorgeht, hat die Hans-Joachim-Martini-Stiftung nach Kenntnis der Bundesregierung keine Projekte im Zusammenhang mit dem Endlager Konrad gefördert. 4. Werden im Rahmen der Überprüfung z. B. 3D-seismische Messungen vorgenommen oder auf anderem Wege Naturdaten nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik erhoben, um bessere und belastbarere Erkenntnisse über die tatsächlichen geologischen Gegebenheiten bei Schacht Konrad zu gewinnen? Wenn ja, wie soll das geschehen? Wenn nein, wie ist dann eine Überprüfung nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik möglich? Die Durchführung der ÜsiKo soll in vier aufeinander aufbauenden Phasen vorgenommen werden. Gegenstand der einzelnen Phasen sind die Sicherheitsanalysen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13199 Langzeitsicherheit, Störfälle, bestimmungsgemäßer Betrieb, Kritikalität (Sicherstellen der Unterkritikalität) und thermische Beeinflussung des Wirtsgesteins. Erläuterung des geplanten Vorgehens: Phase 1 „Ermittlung des Überprüfungsbedarfes“: In der ersten Phase wird ein Vergleich eines heute angemessenen Standes von Wissenschaft und Technik mit dem aus dem Jahr 2002 durchgeführt. Auf dieser Basis soll für die jeweiligen Sicherheitsanalysen ermittelt werden, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse in Bezug auf einen fortgeschrittenen Stand von Wissenschaft und Technik vorliegen. Phase 2 „ggf. Aktualisierung von Sicherheitsanalysen“: Sofern in Phase 1 sicherheitsrelevante Erkenntnisse ermittelt wurden, werden die betroffenen Sicherheitsanalysen aktualisiert. Auch hier stehen ausschließlich sicherheitsrelevante Themen im Vordergrund. Phasen 3 und 4: In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Phase 2 werden ggf. Anpassungen an die Planung und Umsetzung im Bau notwendig. Insofern sich bei der Bearbeitung sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben und für die Neuberechnung von Sicherheitsanalysen die Datenbasis erweitert werden muss, werden die erforderlichen Daten erhoben. Im Rahmen der Begutachtung werden Empfehlungen für die Systematik der Datenerhebung ausgesprochen. 5. Auf welche Weise wird bei der ÜsiKo den Anforderungen der Entsorgungskommission Rechnung getragen, dass bei einer Bewertung der Sicherheit eines Endlagers für gering wärmeentwickelnde Abfälle die BMU-Sicherheitsanforderungen von 2010 anzuwenden sind, soweit sie übertragbar sind (vgl. Stellungnahme der Entsorgungskommission zum Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben ERAM vom 31. Januar 2013)? In der Stellungnahme der Entsorgungskommission (ESK) zum Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) vom 31. Januar 2013 wurde die Anwendbarkeit der „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ (BMU, 30. September 2010) auf das ERAM geprüft. Im Rahmen der UsiKo prüft der Antragsteller, welche Anforderungen aus seiner Sicht übertragbar sind. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333