Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 26. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13200 18. Wahlperiode 27.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Herbert Behrens weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13108 – Sanierung der Schachtanlage Konrad V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2008 wird Schacht Konrad zu einem Atommüllendlager umgebaut. Dabei hat sich herausgestellt, dass das alte Eisenerzbergwerk erheblich sanierungsbedürftiger ist als erwartet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1277). So musste der südliche Turm des Schachtes Konrad 1 erst aufwändig saniert werden, bevor die notwendigen Spurlattenrohrkonsolen zum Lastabtrag in das Mauerwerk angebracht werden durften. Im Nördlichen Turm des Schachtes 1 will der Betreiber eine ähnlich aufwändige Sanierung vermeiden und hat eine technische Alternative beantragt. 1. Welche konkrete technische Alternative hat der Betreiber von Schacht Konrad für die Sanierung des nördlichen Turms der Schachtanlage Konrad 1 beantragt ? Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Spurlattenführung ist für das nördliche Trum des Schachtes Konrad 1 eine Seilführung der Fördermittel (Förderkorb/ Skipgefäß) vorgesehen. Die Führungsseile werden über Tage im Bereich des Führungsgerüstes und unter Tage im Schachttiefsten befestigt. Hieraus ergeben sich erhebliche bauliche Vereinfachungen bei der Herstellung der Führungseinrichtungen des nördlichen Förderkorbes, da keine Befestigungen am Schachtmauerwerk erforderlich sind. 2. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens, wird die Sanierung des nördlichen Turms bereits durchgeführt, bzw. wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen? Die seilgeführte Anlage wird zum einen Bestandteil des derzeit für das Jahr 2018 in der Überarbeitung befindlichen Hauptbetriebsplanes der Schachtanlage Konrad sein. Zum anderen werden derzeit im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren Antragsunterlagen vorgeprüft, welche bis zum Frühjahr des Jahres 2018 durch die zuständige Bergbehörde des Landes Niedersachsen (LBEG) genehmigt wer- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13200 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den sollen. Hierüber werden die ersten Tätigkeiten genehmigt, um mit dem Ausbau der Anlagenteile des nördlichen Trums sowie mit der Qualifizierung des Schachtmauerwerkes beginnen zu können. Weitere bergrechtliche Genehmigungen werden in einem gestaffelten Verfahren zum jeweils erforderlichen Zeitpunkt eingeholt. 3. Mit welcher höheren Belastung der Seilförderanlage ist zu rechnen, wenn die Kräfte nicht über die Spurlatten in die Schachtwände abgeführt werden? Aktuelle Abschätzungen lassen nur geringfügig höhere Horizontallasten an der unteren Seilscheibenbühne des Fördergerüstes und Vertikallasten am Führungsgerüst erwarten. Eventuell erforderliche konstruktive Maßnahmen werden im Zuge der konkretisierenden Fertigungsplanung berücksichtigt. Das Schachtmauerwerk wird hingegen weitestgehend entlastet. 4. Wie oft und wann wurde die Seilförderanlage von Schacht Konrad 1 seit 2007 ausgetauscht, und in welchen Zeiträumen muss mit weiteren Auswechslungen gerechnet werden? Es wird unterstellt, dass in der Frage mit dem Begriff „Seilförderanlage“ die gesamte Schachtfördertechnik über Tage, einschließlich Fördergerüst, Führungsgerüst , Fördermaschine und -korb sowie das nördliche und das südliche Trum samt Schachteinbauten gemeint ist. Seit dem Jahr 2007 wurde die südliche Förderung umgerüstet und Anfang des Jahres 2017 in Betrieb genommen. Hierzu wurde ab dem Jahr 2008 das alte Fördermaschinengebäude einschließlich der südlichen Fördermaschine abgebrochen bzw. demontiert und eine temporäre Windenhalle errichtet, mit der die weiteren Arbeiten im südlichen Trum abgewickelt worden sind. Parallel zu den Schachtsanierungsarbeiten im südlichen Trum wurde das neue Fördermaschinengebäude Süd errichtet und das südliche Fördergerüst entsprechend der Genehmigungslage (PFB Konrad) umgebaut. Außerdem wurde das Führungsgerüst qualifiziert und die Schachtbeschickung angepasst. Die südliche Förderung Konrad 1 wurde Anfang des Jahres 2017 in Betrieb genommen. Über die temporäre Windenhalle werden zukünftig die Sanierungsarbeiten im nördlichen Trum umgesetzt, während das seit den 60er Jahren bestehende Fördermaschinengebäude Nord einschließlich Fördermaschine ebenfalls abgerissen und demontiert wird. Anschließend wird das Führungsgerüst ausgetauscht und die nördliche Förderung entsprechend dem PFB Konrad neu errichtet. Ein weiterer Austausch beider Anlagen ist nicht vorgesehen. Sowohl die südliche als auch die nördliche Förderanlage ist für eine Betriebszeit des Endlagers Konrad von 40 Jahren ausgelegt. Das denkmalgeschützte Fördergerüst Konrad 1 wird derzeit vollständig durch das Auftragen eines neuen Korrosionsschutzes saniert, so dass auch dieses während der anstehenden Betriebszeit nicht ausgetauscht werden muss. 5. Welches Sanierungskonzept ist für den Einlagerungsschacht 2 geplant? Es ist eine Schachtförderanlage geführt an Spurlatten vorgesehen. Hierzu sind Spurlatten an im Schachtmauerwerk verankerten Konsolen zu verlagern. Die BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH hat angegeben, dass sie erwartet, dass anders als im südlichen Trum von Schacht 1 (Verwendung von Rohrkonsolen ) über diese Ankerkonsolen ein Lastabtrag über das Ankersystem in das Mauerwerk nach derzeitigem Kenntnisstand ohne aufwändige Mauerwerksqualifizierung möglich ist. Im Vorfeld sind die bestehenden Schachteinbauten entfernt und das Schachtmauerwerk gereinigt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13200 6. Wie hoch sind die durch die zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen entstandenen und prognostizierten Kosten? Durch die Umstellung von einer spurlatten- auf eine seilgeführte nördliche Förderanlage Konrad 1 entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die von der BGE prognostizierten Kosten für die seilgeführte Anlage liegen nach derzeitigen Abschätzungen um ca. 7,10 Mio. Euro niedriger als für die spurlattengeführte Förderanlage . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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