Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13204 18. Wahlperiode 26.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12758 – Katar, Saudi-Arabien und der Terrorismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland wächst die Sorge wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Katar-Krise. Entscheidend für die deutsche Wirtschaft könnten ein erzwungener , möglicher Rückzug von Investoren aus Katar sowie der Verlust potentieller Aufträge für die deutsche Wirtschaft in Katar sein. Unternehmen und Politik fürchten um den Warenaustausch mit dem kleinen, aber öl- und gasreichen Emirat – vor allem aber um die milliardenschweren Investitionen (www.welt. de/wirtschaft/article165399185/Der-Konflikt-hinter-der-Katar-Krise-ist-vielkritischer .htm). Denn Katar ist einer der größten ausländischen Investoren in Deutschland. Deutsche Bank, Volkswagen, Siemens und Hapag-Lloyd zählen zu den großen Beteiligungen mit Quoten zwischen 3 (Meldeschwelle) und fast 15 Prozent. Allein durch die Aktienpakete bei diesen Unternehmen summiert sich das Investment in Deutschland auf gut 20 Mrd. Euro (www.swp.de/ulm/ nachrichten/wirtschaft/die-scheichs-haben-milliarden-in-deutschland-angelegt- 15167880.html). Brisant ist, dass bei Hapag-Lloyd nach der Fusion mit der Containerreederei United Arab Shipping mit 14,4 Prozent die Qatar Investment Authority und mit 10,1 Prozent einen saudischen Staatsfonds zwei Großaktionäre als Freund und Feind in der nahöstlichen Fehde im Aktionariat sitzen (www. deutschlandfunk.de/katar-als-investor-besorgte-blicke-in-die-golfregion.766.de. html?dram:article_id=387987). In Katar sollen 64 deutsche Unternehmen Repräsentanzen haben, darunter die Allianz, Audi, die Deutsche Bank, BMW, Siemens, Thyssen Krupp, Solar World und Wintershall. Auch für Siemens, an dem Katar über das Investmentvehikel DIC Investment mit 3,3 Prozent beteiligt ist, könnten die Spannungen zwischen Katar und Saudi-Arabien Folgen haben, ist das Unternehmen doch in 16 Ländern der Region aktiv (www.wiwo.de/unternehmen/industrie/ diplomatische-krise-in-katar-heikle-geschaefte-mit-den-konfliktparteien/19907 368.html), unter anderem in Saudi-Arabien und Ägypten. Ende Februar 2017 erhielt Siemens einen Auftrag aus Saudi-Arabien für fünf Gasturbinen zur Stromerzeugung, außerdem den Auftrag für den Service der Anlagen mit einer Laufzeit von 16 Jahren. Das gesamte Auftragsvolumen liegt bei 400 Mio. US- Dollar. Für die Expo 2020 in Dubai soll Siemens wesentliche Teile der Gebäudetechnik für den Expo-Park liefern. Siemens vereinbarte Ende April 2017außerdem mit dem Saudi-arabischen National Industrial Cluster Developments Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13204 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Program (NICDP) ein Rahmenabkommen. Dahinter könnte nach Firmenangaben die milliardenschwere Infrastrukturausstattung größerer Städte in Saudi- Arabien stecken. Zudem will Siemens in dem Land verstärkt Berufsausbildung betreiben (www.wiwo.de/unternehmen/industrie/deutsche-bank-siemens-vw-diekatar -krise-koennte-siemens-und-vw-treffen/19898702-2.html). Die Rheinmetall AG hält einen Anteil von 40 Prozent an RBSS, einem Joint Venture unter anderem mit dem türkischen Unternehmen BMC (s. o.), das zum Firmenkonglomerat des ehemaligen Journalisten und „glühenden Erdoğan-Anhängers Ethem Sancak“ gehört. Zwischen RBSS und dem Emirat Katar sollen Verhandlungen über die Lieferung von 1 000 gepanzerten Fahrzeugen aus türkischer Produktion laufen, was die Bundesregierung zumindest nicht ausschließen kann (Bundestagsdrucksache 18/12307). Wenig überraschend ist deshalb, dass die Bundesregierung Katar nach Auffassung der Fragesteller hofiert, obwohl es viele weitere heikle Punkte gibt, die zeigen, wie dringend es ist, Katar zu stoppen und dessen Rolle als westlicher Verbündeter stark in Frage zu stellen (www.tagesspiegel.de/politik/islamistischerterrorismus -warum-deutschland-sich-von-katar-distanzieren-muss/19777516. html).Denn ohne „die Türkei, Saudi-Arabien und Katar gäbe es keinen Terror mehr in dieser Größenordnung. Und alle drei Terrorpaten erfreuen sich politischer , militärischer und finanzieller Unterstützung durch Deutschland und andere NATO-Länder“ (www.heise.de/tp/artikel/46/46600/1.html). Die Türkei fördert(e) den „Islamischen Staat“ (IS) „durch löchrige Grenzen, Dschihadisten- Transfer, Rohölschmuggel und Bombenangriffe auf kurdische Einheiten“. Saudi-Arabien schuf „den Nährboden für eine weltweite Radikalisierung, ohne die der Zulauf von IS-Rekruten aus mehr als 100 Nationen nach Syrien und in den Irak nicht erklärbar ist. […] Der […] Krieg im Jemen öffnete dem IS erstmals den Weg an die Südspitze der Arabischen Halbinsel. Der Terrorrivale Al- Kaida dort ist ebenfalls stärker als je zuvor“ (www.zeit.de/politik/ausland/2015- 12/aussenpolitik-deutschland-syrien-is-europa-saudi-arabien). Zwischen der Türkei, Saudi-Arabien und Katar wiederum bestehen ideologische Differenzen. Während die Türkei und Katar insbesondere ihre Nähe zur palästinensischen Hamas und Muslimbruderschaft pflegen, bedroht die Muslimbruderschaft den Machtanspruch der Wahhabiten in den Augen des saudischen Klerus (www.dw.com/de/saudi-arabien-gegen-katar-und-den-iran/a-391 36034). Mit keinem anderen Golf-Staat unterhält die Türkei deshalb engere Beziehungen als mit Katar. Die türkischen Exporte in das Emirat belaufen sich zwar auf überschaubare 400 Mio. US-Dollar, aber türkische Bauunternehmen wickeln dort ein Auftragsvolumen von fast 15 Mrd. US-Dollar ab. Katars Staatsfonds hält Anteile am türkischen Rüstungskonzern BMC, am TV-Kanal Digitürk und an zwei Banken (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.erdogan-willvermitteln -die-tuerkei-im-strudel-der-katar-krise.f11d449a-dc53-445c-9c31-88 c0c003e36b.html). Investoren aus Katar haben bisher 685 Mio. US-Dollar in die türkische ABank investiert. Die Qatar National Bank (QNB) hat im Jahr 2016 99,81 Prozent der Anteile an der Finansbank für 2,7 Mrd. US-Dollar erworben (https://dtj-online.de/erdogan-katar-krise-bis-ende-ramadan-loesen-84579, https:// deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/06/07/tuerkei-wirtschaft-abhaengigvon -investitionen-aus-katar/). Ende 2015 vereinbarten beide Länder enge militärische Zusammenarbeit. Eine türkische Militärbasis in Katar ist im Bau. 150 türkische Soldaten sind in dem Emirat stationiert, künftig sollen es 3 000 sein. Mit dem katarischen Emir verbindet Recep Tayyip Erdoğan nicht nur eine persönliche Freundschaft. Auch politisch steht man sich nahe. Der türkische Staatschef muss aber aus diesem Grund auch fürchten, selbst in den Strudel der Katar-Krise zu geraten, sollten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13204 seine eigenen Beziehungen zu radikal-islamischen Organisationen unter die Lupe kommen (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.erdogan-will-vermittelndie -tuerkei-im-strudel-der-katar-krise.f11d449a-dc53-445c-9c31-88c0c003e36b. html). Die Debatte um Katar vernachlässigt die „fatale Rolle, die das saudische Königreich , de facto eine radikalkonservative Theokratie, als Finanzier, weltpolitischer Strippenzieher und ideologischer Motor für den globalen Islamismus spielt: Die Staatsideologie des Wahhabismus (der im Ausland als Salafismus sein Unwesen treibt) deckt sich weitgehend mit der fundamentalistischen ‚Logik ‘ des IS. Und nicht nur in der Theorie […] Gegen den einen führe der Westen Krieg, dem anderen schüttele man die Hand. Zum Beispiel um milliardenschwere Rüstungsgeschäfte abzuschließen“ (www.welt.de/kultur/literarischewelt /article149136525/Bei-Fundamentalismus-messen-wir-mit-zweierlei-Mass. html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 2, 16, 23, 24, 27 und 29 bis 32 kann aus Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt . 1. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, über angebliche Hackerangriffe auf Katar und die behauptete Verwicklung Russlands (www.n-tv.de/politik/Gabriel-ruft-Golf-Staaten-zur-Einigkeitauf -article19877563.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die geistigen Brandstifter und Finanziers radikaler islamistischer Gruppen im Nahen Osten nicht allein in Katar sitzen, sondern auch aus Saudi-Arabien, der „Brutstätte des weltweiten islamistischen Terrors“ kommen , aus dem Königreich, das US-Präsident Donald Trump seit seinem Aufenthalt dort lobt wie kaum ein anderes Land (www.spiegel.de/politik/ ausland/katar-saudi-arabien-und-der-terror-a-1150959.html)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13204 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar den Terrorismus des so genannten Islamischen Staates (IS), die Muslimbrüder, die palästinensische Hamas sowie Terrorgruppen im saudischen Osten in der Katif-Region und in Bahrain unterstützt (www.dw.com/ de/saudi-arabien-gegen-katar-und-den-iran/a-39136034)? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Katar den Terrorismus des sogenannten Islamischen Staates sowie Terrorgruppen in der saudischen Katif-Region und in Bahrain unterstützt. In Bezug auf die katarische Unterstützung für die Hamas und die Muslimbruderschaft liegen der Bundesregierung keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 4. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar terroristische Kampagnen und Operationen gegen das Königreich Bahrain unterstützt (offizielle Stellungnahme des Königreichs Saudi-Arabien zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Katar vom 5. Juni 2017)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 5. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über das Verhältnis der Staaten Oman, Dubai und Kuwait zu den islamistischen Organisationen Muslimbruderschaft und Hamas sowie zum Iran? Im kuwaitischen Parlament sind offiziell vier Mitglieder der Muslimbruderschaft vertreten. Die Vereinigten Arabischen Emirate, zu denen das Emirat Dubai gehört , haben die Muslimbruderschaft als Terrororganisation gelistet. Die Hamas ist weder in Kuwait noch in Oman oder den Vereinigten Arabischen Emiraten gelistet. Oman, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate bemühen sich um gutnachbarliche Beziehungen zu Iran. Nach dem Angriff auf die saudi-arabische Botschaft in Teheran im Januar 2016 haben die Vereinigten Arabischen Emirate ihre diplomatischen Beziehungen zu Iran auf Geschäftsträger-Ebene herabgestuft . Im Mai 2016 haben die Staaten des Golf-Kooperationsrats Kuwait mit einer Vermittlung im Verhältnis zu Iran betraut. 6. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass es insbesondere Saudi-Arabien nicht so sehr um den Terrorismus geht, sondern um das Verhältnis Katars zum Iran, das besonders Saudi-Arabien schon lange ein Dorn im Auge ist (www.dw.com/de/saudi-arabien-gegenkatar -und-den-iran/a-39136034)? 7. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass sich Katars Außenminister im Irak mit dem Chef der Eliteeinheit der iranischen Revolutionsgarden getroffen hat (www.dw.com/de/saudi-arabiengegen -katar-und-den-iran/a-39136034)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13204 8. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar unter anderem über die arabischsprachigen Programme des panarabischen Senders Al-Dschasira keinen Hehl daraus macht, dass es auf der Seite der Muslimbrüder steht (www.dw.com/de/saudi-arabien-gegenkatar -und-den-iran/a-39136034)? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass die Muslimbrüder in den Augen des saudischen Klerus den Machtanspruch der Wahhabiten bedroht und damit auch die Unterstützung der Muslimbrüder durch Katar eine solche Gefahr darstellt (www.dw.com/de/saudiarabien -gegen-katar-und-den-iran/a-39136034)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Bedrohungsperzeptionen beim saudischen Klerus vor. 10. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar islamistische Gruppen wie die Muslimbrüder und die Hamas unterstützt (www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/golfstaaten-katar-saudiarabien -krise-terrorismus-iran/seite-2)? Katar unterstützt den gemäßigten Flügel der Hamas und setzt sich dafür ein, die Organisation international als Gesprächspartner zu legitimieren. Des Weiteren hat das Politbüro der Hamas seinen Sitz in Doha, wo sich auch der bisherige Vorsitzenden Khaled Mashaal aufhält. Zudem unterstützt Katar die Hamas indirekt durch die Finanzierung von Wiederaufbauprojekten im Gazastreifen. 11. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katars Emir, Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, dem türkischen Präsidenten in der Putschnacht vom 15 Juli 2016 in der Türkei nicht nur seine Solidarität aussprach, sondern ihm auch ein Flugzeug und die Aufnahme in Katar anbot, falls dieser fliehen müsse (www.stuttgarter-nachrichten. de/inhalt.erdogan-will-vermitteln-die-tuerkei-im-strudel-der-katar-krise.f11 d449a-dc53-445c-9c31-88c0c003e36b.html)? Die Beantwortung dieser Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt. 12. Wie viele türkische Soldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) in Katar stationiert, und wie viele sollen es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) künftig sein (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.erdogan-will-vermitteln-die-tuerkeiim -strudel-der-katar-krise.f11d449a-dc53-445c-9c31-88c0c003e36b.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich etwa 100 türkische Soldaten in Katar. Laut Medienberichten soll eine Stationierung von 3 000 Soldaten beabsichtigt sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13204 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, wann und wo die Taliban in Katar ein Büro eröffnet haben (www.zeit.de/ politik/ausland/2017-06/golfstaaten-katar-saudi-arabien-krise-terrorismusiran /seite-2)? Nach Protesten der afghanischen Regierung wurde das am 18. Juni 2013 in Doha eröffnete Büro der afghanischen Taliban noch am selben Tag wieder geschlossen. 14. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar die Al-Houthi-Milizen im Jemen unterstützt (offizielle Stellungnahme des Königreichs Saudi-Arabien zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Katar vom 5. Juni 2017)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. 15. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Saudi-Arabien der herrschenden Al-Thani-Dynastie in einem offiziellen Brief die religiöse Legitimität abgesprochen haben soll, indem Zweifel geäußert wurden, dass sich das katarische Herrscherhaus auf eine Verwandtschaft zum Gründer des Wahhabismus berufen dürfe (www.arabnews.com/ node/1106791/saudi-arabia), und inwieweit kann dies nach Kenntnis der Bundesregierung als Aufruf zum Sturz verstanden werden (www.dw.com/ de/saudi-arabien-gegen-katar-und-den-iran/a-39136034)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehen. Der in der Frage genannte „offizielle Brief“ der saudi-arabischen Regierung war eine Verlautbarung des Muftis Sheikh Abdulaziz Al Sheikh und einiger seiner Familienmitglieder. 16. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, welche privaten katarischen Geschäftsleute bzw. Stiftungen etc. in der Vergangenheit Geld an IS-Brigaden in Syrien und im Irak überwiesen haben (www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/golfstaaten-katar-saudi-arabienkrise -terrorismus-iran/seite-2)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar den mit der saudischen Ideologie des Wahhabismus geprägten IS gefördert hat (www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/golfstaaten-katar-saudiarabien -krise-terrorismus-iran/seite-2)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. 18. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass ägyptische Behörden ihre Interpol-Ausschreibung („red notice“, Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung ) von etwa 400 gesuchten Terroristen erneuert haben, darunter 26 in Katar vermutete Personen, die vor kurzem als Terroristen von Saudi-Arabien, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain bezeichnet wurden (http://marsad-egypt.info/en/2017/06/12/egypt-demands-interpolhelp -extradition-wanted-figures-qatar/)? Zu Fahndungsersuchen ausländischer Staaten nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13204 Die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, wozu auch der internationale Fahndungsverkehr gehört, beinhaltet jede Unterstützung, die der ersuchte Staat dem ersuchenden Staat in strafrechtlichen Angelegenheiten auf der Basis der bestehenden vertraglichen Grundlagen oder im vertragslosen Bereich für ein im ersuchenden Staat geführtes Ermittlungs- oder Strafverfahren gewährt. Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen mit anderen Staaten zusammen, um eine grenzüberschreitende Verfolgung von Straftaten durch eine „international-arbeitsteilige Strafverfolgung“ zu ermöglichen. Ziel ist dabei eine konstruktive und vertrauensvolle Kooperation unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Strafverfahrens einerseits und des Schutzes der Rechte der Betroffenen andererseits. Grundlage der Zusammenarbeit ist der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Ein Staat unterstützt einen anderen, wenn er darauf vertrauen kann, in vergleichbaren Fällen Unterstützung zu erhalten. Ägypten (wie auch andere Staaten) übermittelt Ersuchen im Rahmen des INTER- POL-Fahndungsverkehrs in der berechtigten Annahme, dass außer den für das Rechtshilfeverfahren zuständigen Behörden grundsätzlich niemand über deren Existenz in Kenntnis gesetzt wird. 19. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, auf Basis welcher konkreten Vorwürfe die Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung bezogen auf die in Frage 18 genannten Personen gestellt wurden? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, zu welchen islamistischen Organisationen wie der Muslimbruderschaft, dem IS, der Hamas o. a. a) Yusuf Al-Qaradawi, b) Ahmed Mansour (Al Jazeera) und c) Mohab Qasim Kontakte haben bzw. in deren Nähe sie stehen (http:// marsad-egypt.info/en/2017/06/12/egypt-demands-interpol-help-extradition -wanted-figures-qatar/)? Yusuf al-Qaradawi gilt als Spiritus Rector der internationalen Bewegung der Muslimbruderschaft. In einer Videobotschaft vom 14. August 2013 verurteilte er die gewaltsame Räumung der Protestcamps der Muslimbrüder in Kairo. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehen. 21. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, inwieweit sich unter den per „red notice“ Ausgeschriebenen auch Journalisten befinden, die für türkische Medien arbeiten, und was wird ihnen konkret vorgeworfen (http://marsad-egypt.info/en/2017/06/12/egypt-demandsinterpol -help-extradition-wanted-figures-qatar/)? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13204 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, ob die durch Ägypten erneuerten Ausschreibungen („red notice“) den Interpol- Statuten entsprechen, wonach die Organisation nicht zur Verfolgung unliebsamer politischer Aktivitäten genutzt werden darf? Alle ausländischen INTERPOL-Fahndungsersuchen werden vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft. Könnte ein Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer , tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung sein, wird es dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Bei der Prüfung werden alle relevanten rechtlichen und politischen Umstände berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 23. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Umstände der Verschleppung einer Gruppe von 26 Kataris, darunter auch Mitglieder der katarischen Herrscherfamilie, deren Aufenthaltsort sowie die Entführer (www.n-tv.de/politik/Wie-Katars-Geisel-Deal-die-Saudisaufbringt -article19877876.html)? 24. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, dass Katar 700 Mio. US-Dollar an Iraner und von Teheran unterstützte schiitische Milizen und zwischen 200 bis 300 Mio. US-Dollar an islamistische Gruppen in Syrien – das meiste an Tahrir al-Sham, eine Gruppe mit Verbindungen zur Terrororganisation Al-Kaida – gezahlt hat (www.n-tv.de/politik/ Wie-Katars-Geisel-Deal-die-Saudis-aufbringt-article19877876.html)? Die Fragen 23 und 24 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 25. Welche Auswirkungen der aktuellen Krise um Katar sieht die Bundesregierung bezüglich der Lieferung von Aufklärungsdaten, die mit Hilfe eines „Informationsraums “ im taktischen Luftwaffenhauptquartier der Anti-IS-Koalition auf der Air Base Al Udeid (Combined Air and Space Operations Center , CAOC), rund 30 Kilometer südwestlich der katarischen Hauptstadt Doha, in dem mehrere Bundeswehroffiziere stationiert sind, unter anderem der Türkei, Saudi-Arabien und Katar sowie darüber hinaus dem Hauptquartier der Koalition gegen Daesh (Combined Joint Task Force, CJTF) in Kuwait zur Verfügung gestellt werden? Die aktuelle Krise um Katar hat bislang keine Auswirkungen auf die Weitergabe von national auf Mandatskonformität geprüften Aufklärungsprodukten an das „Combined Air Operations Center“ in Al Udeid und ihrer Bereitstellung im Informationsraum der Operation „Inherent Resolve“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13204 26. Wie viele der 410 „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009, die im Jahr 2015 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Katar erhielten, waren a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, Menge Typ/Bezeichnung Exportierendes Unternehmen 88 Fahrschul- und Kampfpanzer „Leopard 2“; Fahrschulpanzer und Panzerhaubitzen „PzH 2000“ Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG b) gepanzerte Fahrzeuge, Menge Typ/Bezeichnung Exportierendes Unternehmen 52 Bergepanzer „Wisent 2“; gepanzerte Fahrzeuge „Dingo 2“ und „Fennek“ Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG c) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme (bitte getrennt für a), b) und c) nach Typ, Bezeichnung, Hersteller, Einsatzzweck auflisten)? Menge Typ/Bezeichnung Exportierendes Unternehmen 260 LKW Krauss-Maffei GmbH & Co. KG; Engel & Engel GmbH; Einzelperson 10 Anhänger Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG; Einzelperson Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvW 5/11) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, also Art und Anzahl der Rüstungsgüter, die beteiligten deutschen Unternehmen, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weiteren Ausführungen ab. 27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Jahr 2015 für die Ausfuhr an Katar genehmigten 10 Kampfpanzer Leopard 2 und 5 Panzerhaubitzen 2000 (Rüstungsexportbericht 2015) sowie die im Jahr 2016 für die Ausfuhr an Katar genehmigten 33 Kampfpanzer Leopard 2 und 19 Panzerhaubitzen 2000 (Rüstungsexportbericht 2016) im Jemen seitens Katar im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation zum Einsatz kamen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13204 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Inwieweit hält die Bundesregierung die Genehmigung der Ausfuhr von Kriegswaffen allein vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen Katar und Saudi-Arabien in diese Spannungsregion für vereinbar mit den Grundsätzen der Bundesregierung? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in Katar und in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Rüstungsexportkontrollpolitik berücksichtigen . 29. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) das katarische Militär im Jemen im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation gegen die aufständischen Huthi-Milizen im Jemen oder mit dem Jemen insgesamt beteiligt war (www.dw.com/de/katarschickt -1000-soldaten-in-den-jemen/a-18698336)? 30. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, welches technisches Gerät – Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge – das katarische Militär im Jemen eingesetzt hat (bitte möglichst nach Typ, Bezeichnung, Hersteller und Einsatzzweck auflisten)? 31. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, ob Katar aktiv an Kampfhandlungen im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation gegen die aufständischen Huthi- Milizen im Jemen oder mit dem Jemen beteiligt war? 32. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Waffen oder Waffensysteme, die von Deutschland an Katar geliefert wurden, in Jemen eingesetzt worden sind? Die Fragen 29 bis 32 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, ob Katar seine Truppen und Lufteinheiten aus dem Jemen abgezogen hat, die im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation gegen die aufständischen Huthi-Milizen im Jemen oder mit dem Jemen insgesamt beteiligt waren? Im Zuge der am 5. Juni 2017 aufgekommenen Krise um Katar hat die Regierung von Saudi-Arabien den von der katarischen Regierung gestellten Truppenverband aus der Bündnisverpflichtung entlassen und zur Rückkehr nach Katar aufgefordert . Der Truppenverband ist bereits nach Katar zurückgekehrt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13204 34. Gab es im Juni 2017 Termine, Gespräche, Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesministerien, wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit Repräsentanten der WMP EUROCOM AG, und wenn ja, wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, der Themen , die besprochen wurden, des Datums sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und des Unternehmens beantworten )? Wenn nein, gab es Gesprächs- bzw. Terminanfragen seitens der WMP EUROCOM AG? Im Juni 2017 haben keine Termine, Gespräche, Veranstaltungen oder Sitzungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der WMP EUROCOM AG stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 25 und 26 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Der Panzerdeal von Rheinmetall in der Türkei und die Bundesregierung “ auf Bundestagsdrucksache 18/12307 vom 11. Mai 2017 verwiesen. 35. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass sich die international als terroristische Gruppierung gelistete Jabhat Fateh al-Sham (früher als Al-Nusra-Front) der Listung als terroristische Vereinigung in den USA und Kanada und damit auch den entsprechenden Sanktionen erfolgreich durch die Bildung des islamistischen Terrorbündnisses Hayat Tahrir al-Sham im Januar 2017 entzogen hat, nicht zuletzt, weil die im Bündnis vertretene Nour al-Din al-Zinki von den USA mit Waffenlieferungen unterstützt wurde (www.eurasiareview.com/11062017- al-nusras-name-removed-from-terror-list-after-rebranding-oped/) und sich an der türkischen Offensive in Nordsyrien beteiligte (www.faz.net/aktuell/ politik/ausland/naher-osten/krieg-in-syrien-die-trennlinien-verschwimmen- 14405762.html), und inwieweit stuft die Bundesregierung Hayat Tahrir al- Sham als Terrororganisation ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehen. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Gruppierung Hai´at Tahrir al-Sham als Terrororganisation zu betrachten , weil Jabhat Fateh al-Sham (frühere „al-Nusra-Front) und ihre Führungskader hier eine wesentliche Rolle eingenommen haben. 36. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Katar bezogen auf den von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise nach Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten am 30. April 2017 beworbenen baldigen Abschluss eines EU-Freihandelsabkommens mit den Ländern des Golf-Kooperationsrates (GCC) (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-angela-merkel-fordertende -von-saudischem-bombenkrieg-a-1145551.html)? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU zu einem baldigen Abschluss der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit dem Golfkooperationsrat . Welchen Einfluss die Lage am Golf auf eine Entscheidungsfindung innerhalb des Golfkooperationsrates haben wird, entzieht sich aktuell der Kenntnis der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333