Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13206 18. Wahlperiode 28.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13105 – Bekämpfung des sogenannten E-Smuggling durch die Polizeiagentur Europol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im vergangenen Jahr hatte der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016). Der EU-Polizeiagentur Europol wurden im vergangenen Jahr 1 150 Accounts in Sozialen Medien gemeldet, über die Geflüchtete Hilfe bei der Ein- oder Durchreise in die Europäische Union erhalten haben sollen (http://gleft.de/1M0). Ein entsprechender Europol-Bericht differenziert nicht zwischen humanitärer Fluchthilfe oder kommerziellen Angeboten . Auch ist unklar, wie viele der Accounts bei den Internetanbietern zur Entfernung gemeldet wurden. Laut Europol lag die Gesamtquote, in denen die Firmen den Aufforderungen zur Löschung entsprochen haben, um die 90 Prozent. Zuständig für das sogenannte E-Smuggling ist das „Gemeinsame Operationsteam MARE“ (JOT MARE), das früher zum Europol-Arbeitsschwerpunkt „Checkpoint“ gehörte und jetzt als eigene Abteilung in das neue „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) bei Europol eingegliedert worden ist (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 15). „Checkpoint“ führt unter anderem eine Datei mit Verdächtigen. Allein im Jahr 2016 hat Europol 17 459 Personen als „Menschenschmuggler“ festgestellt. Das JOT MARE wird von Italien geführt, zu den Mitgliedern zählen das Bundeskriminalamt, die europäische Grenzagentur Frontex und INTERPOL. Zu „Checkpoint“ assoziiert ist zudem die US-Einwanderungsbehörde ICE. Nur wenige der beanstandeten Internetinhalte findet das EMSC selbst. Sie werden entweder von Behörden der EU-Mitgliedstaaten angeliefert oder von der „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) aufgespürt, die vor zwei Jahren ebenfalls bei Europol eingerichtet wurde. Die Abteilung sollte zunächst nach „islamistisch-terroristischen“ Inhalten suchen und den Internetanbietern zur Entfernung melden. Kurz darauf wurde das Mandat der EU IRU jedoch auf Inhalte erweitert, mit denen Fluchthelfer Geflüchtete „anlocken“ („detect and request removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“; http://gleft.de/1M1). Drucksache 18/13206 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Haltung hat die Bundesregierung mittlerweile zu der Frage entwickelt , auf welche Weise die Forderung des Rates der Europäischen Union umzusetzen wäre, bestehende Informationssysteme sowie öffentliche Daten, Plattformen und Partnerschaften mit Unternehmen der sozialen Medien sowie alle anderen verfügbaren Instrumente „optimal zu nutzen“, um Daten und Systeme „für eine prädiktive Analyse der Migrantenströme und der sich daraus ergebenden Schleusertätigkeiten zu nutzen“ (Schlussfolgerungen des Rates zur Migrantenschleusung vom 10. März 2016, Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 10)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 26. September 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9764 wird verwiesen. 2. Welche Maßnahmen zur Priorität „illegale Migration“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 über die „Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) finanziert, und wer führt diese Maßnahmen jeweils an? Zur „Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen“ (EMPACT) Priorität „illegale Migration“ enthält der Operational Action Plan 2017 (OAP) nachfolgende Aktivitäten: Erstellung eines integrativen Migrationslagebildes Leitung: Europol und Frontex TranSEEt (Transiting South East Europe) Leitung: Ungarn und Österreich Joint Operational Office Leitung: Österreich JOT Compass III Leitung: Frankreich, Spanien, Niederlande und Großbritannien OA (Operation Action) 2.5 – Western Balkan Leitung: Griechenland Air Omnia 2016 Leitung: Frontex OA (Operation Action) 2.7 – Western Mediterranean Leitung: Spanien OA (Operation Action) 2.8 – Koordinierung von JAD Leitung: NN ID-Fraud III Leitung: Frankreich, Spanien und Großbritannien Netzwerk der Verbindungsbeamten in der Türkei Leitung: Großbritannien und Frankreich JOT Mare Leitung: Italien und Europol Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13206 Integrierte Geldwäsche und Vermögensabschöpfungstechniken Leitung: Europol Scheinehen – mit Involvierung von OK-Gruppen Leitung: Portugal West Balkan 2016 – Konsolidierte Maßnahmen in der Balkan-Region Leitung: Frontex EUROSUR – Nutzung des EUROSUR Fusion Service zur Erkennung unerlaubter Grenzübertritte, vornehmlich auf See Leitung: Frontex Steigerung des Bekanntheitsgrades von EURODAC und SISII Leitung: EU-Lisa Informationsgewinnung durch maritime Grenzüberwachung Leitung: Frontex Entwicklung und Implementierung von Fortbildungsmaßnahmen zur Migrationskriminalität für Angehörige von Strafverfolgungsbehörden Leitung: CEPOL Fortbildung von Experten für Urkundenkriminalität Leitung: CEPOL Fortbildung für Konsularpersonal zur Erkennung von Urkundendelikten/- missbrauch Leitung: CEPOL Aufbau von Kapazitäten zur Informationsgewinnung an den Grenzen Leitung: Frontex Taktisches Meeting mit Drittstaaten auf justizieller Ebene Leitung: Eurojust Regionales Forum der Polizeichefs zu organisierter Kriminalität und Migration Leitung: Italien. a) Wie viele Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Ländern wurden im Jahr 2016 in die Zusammenarbeit in EMPACT eingebracht, um diese zu koordinieren (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 4)? Durch das „European Migrant Smuggling Center“ (EMSC) bei Europol wurden 2016 über 90 Ermittlungsverfahren koordiniert. b) Wie viele dieser Ermittlungen resultierten in ein „gemeinsames Vorgehen gegen Schleusernetzwerke“? Das EMSC berichtet von insgesamt 27 gemeinsamen Aktionstagen gegen Schleusernetzwerke . Drucksache 18/13206 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Maßnahmen zur „Lokalisierung und Festnahme von Hauptbeschuldigten “ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der vom „Europol and INTERPOL Operational Forum on Countering Migrant Smuggling Networks“ initiierten Operation „Hydra“ durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 20)? Die Operation „HYDRA“ ist Teil des INTERPOL-Projekts „International Fugitives Round-up and Arrest“ (Infra). Von deutscher Seite wurden anlässlich der Operation „HYDRA“ die bestehenden internationalen Fahndungen nach Tatverdächtigen wegen Schleusungskriminalität erneut überprüft und soweit möglich weiter angereichert. a) Welche Behörden aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nahmen daran teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung stand die Teilnahme den Mitgliedern von INTERPOL und Europol offen. Von deutscher Seite hat die Bundespolizei teilgenommen . b) Welche weiteren Maßnahmen sind in der Operation „Hydra“ geplant? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Operation „HYDRA“ im Wesentlichen beendet. INTERPOL bittet derzeit die Öffentlichkeit um Information zu zehn herausgehobenen Personen (www.interpol.int/Crime-areas/Fugitive-investigations/ Operation-Infra/Operation-Infra-Hydra). 4. Auf welche Weise arbeiten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landesbehörden mittlerweile mit dem „INTERPOL Specialist Operational Network against Migrant Smuggling“ (ISON) zur Ermittlung oder strafrechtlichen Verfolgung von „Schleusern“ oder zur „Zerschlagung der Schleusernetzwerke“ zusammen (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 15)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das ISON bislang nicht operativ tätig. Die ISON-Mitglieder wurden bisher zu zwei INTERPOL-Lehrgängen eingeladen. An einem Lehrgang zur Balkanregion nahmen Vertreter der Bundespolizei teil. Vertreter von Länderbehörden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht eingebunden. 5. In wie vielen Fällen hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich „illegaler Migration“ im Jahr 2016 Ermittlungsunterstützung geleistet? a) Wie viele operative Produkte wurden für den Bereich „illegale Migration“ erarbeitet? b) Wie viele operative Anfragen bzw. Beiträge zu ermittlungseinleitenden Dokumenten wurden unterstützt? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen unter Bezugnahme auf den Jahresbericht der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol (EU IRU) von 2016 beantwortet, abrufbar unter www.europol.europa.eu/publications-documents/euinternet -referral-unit-year-one-report-highlight. Danach hat die EU IRU 122 Accounts in Verbindung mit illegaler Migration auf Anfrage des EMSC bearbeitet. Darüber hinaus wurden 43 operative Anfragen unterstützt , zu 7 ermittlungseinleitenden Dokumenten beigetragen sowie zu einer Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13206 informatorischen Meldung. Es wurden insgesamt 82 operative Produkte erstellt, wobei im Jahresbericht nicht differenziert wird, wie viele davon in Zusammenhang mit dem Bereich „illegale Migration“ stehen. 6. Wie viele Accounts oder sonstige Inhalte in Sozialen Medien, über die Geflüchtete Hilfe bei der Ein- oder Durchreise in die Europäische Union erhalten haben sollen, haben deutsche Bundesbehörden der EU-Polizeiagentur Europol im vergangenen Jahr zur Entfernung gemeldet (bitte die Zahlen nach anliefernden Behörden ausweisen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben weder die Bundespolizei noch der für Schleusung zuständige Fachbereich des Bundeskriminalamtes entsprechende Accounts oder sonstige Inhalte in sozialen Medien zur Entfernung an Europol gemeldet . 7. In wie vielen Fällen haben Bundesbehörden einer Entfernung entsprechender Internetinhalte durch einen anderen EU-Mitgliedstaat widersprochen, etwa um Ermittlungen zu der Onlinepräsenz durchführen zu können? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt, insofern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Was ist der Bundesregierung über Pläne Europols bekannt, durch die Entwicklung von Algorithmen zukünftig im automatisierten Verfahren „Migrantenschmuggel “ aufzuspüren? a) Welche Abteilung bei Europol ist hierfür zuständig oder bereits mit Arbeiten dazu befasst? b) Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstigen Beteiligten arbeiten daran mit? c) Wann sollen die für einen solchen Algorithmus benötigten Kriterien vorliegen ? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind entsprechende Pläne von Europol nicht bekannt. 9. Welche Details kann die Bundesregierung zu den Inhalten von „Intelligence Notifications“ mitteilen, die vom „Zentrum für Migrantenschmuggel“ (EMSC) bei Europol an die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden? 10. Wie viele „Intelligence Notifications“ haben Bundesbehörden im Jahr 2016 vom EMSC erhalten? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 151 „Intelligence Notifications“ erhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11954 verwiesen. Drucksache 18/13206 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Was ist der Bundesregierung über Berichte bekannt, wonach Botschafts- und Konsularmitarbeiter europäischer Botschaften zur Ausstellung von Reisedokumenten bestochen werden? a) In welchen Ländern werden hierzu Ermittlungen geführt? b) Auf welche Weise sind Bundesbehörden an entsprechenden Ermittlungen beteiligt? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Kommission und Europol die Ermittlungen zu „Migrantenschmuggel“ weiter erleichtern wollen? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant Europol unter dem neuen Rechtsrahmen der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 die Zusammenarbeit des EMSC mit Drittstaaten, privaten Stellen und weiteren Partnern auszubauen. Weitere Schwerpunkte betreffen die Koordinierung von Strafverfolgungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten gegen Migrantenschleusung, auch im Online-Bereich, den Bereich der Dokumentfälschungen und der Finanzinformationen. 13. Auf welche Weise arbeitet das BKA bei Europol daran mit, technische und rechtliche Handlungsoptionen in Bezug auf den Umgang mit Verschlüsselung in Ermittlungsverfahren zu erörtern (Bundestagsdrucksache 18/12877, Antwort auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Andrej Hunko)? a) Welche Fortschritte einer hierzu eingerichteten Arbeitsgruppe sind der Bundesregierung hinsichtlich der Detektion verschlüsselter Daten, Dekryptierung verschlüsselter Daten und Erhebung unverschlüsselter Daten vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung bekannt? b) Welche technischen Verfahren wurden hierzu erörtert? c) Welche Einzelheiten zu Inhalten einer gesonderten Veranstaltung zu rechtlichen Fragen am 8. Juni 2017 sind der Bundesregierung mittlerweile bekannt geworden? d) Welche Haltung hat die Bundesregierung mittlerweile zur Frage einer zentralen Bündelung spezieller technischer Kompetenzen und ermittlungsrelevanter Dienstleistungen bei Europol eingenommen? Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 13 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 18/12877 vom 23. Juni 2017 auf Seite 10 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Ländern die Europäische Union „Gegenerzählungen“ im Internet, Fernsehen, Rundfunk und Printmedien platziert bzw. finanziell unterstützt, um Asylsuchende von einer Flucht in die Europäische Union abzuhalten? Der Bundesregierung ist keine Platzierung oder finanzielle Unterstützung von „Gegenerzählungen“ durch die Europäische Union bekannt. Dagegen ist bekannt, dass die Europäische Union Informations-Projekte wie beispielsweise das Webportal www.infomigrants.net unterstützt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13206 15. In welchen der drei Bereiche des EMSC („Deployments“ als zentraler Kontaktpunkt für die „European Union Regional Taskforce“ (EU RTF); „Operations “ zur operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner; „Strategy “ zur strategischen Unterstützung der Mitgliedstaaten und Partner) sind welche Bundesbehörden mittlerweile mit welchem Personal vertreten (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 15)? Die Bundespolizei hat zwei Mitarbeiter zum EMSC entsandt. Diese versehen im Bereich „Operations“ ihren Dienst. 16. Welche Aufgaben werden von der bei Eurojust eingerichteten „Thematic Group Illegal Immigrant Smuggling“ von den dorthin entsandten Vertreterinnen und Vertretern der sogenannten nationalen Tische von Eurojust übernommen (Bundestagsdrucksache 18/8669, Antwort zu Frage 3)? Die bei Eurojust eingerichtete „Thematic Group Ilegal Immigrant Smuggling“ (TG IIS) befasst sich mit den strategischen und taktischen Aspekten des Kampfes gegen „Illegal Immigrant Smuggling“. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die TG IIS zur Aufgabe, auf der Grundlage von Erfahrungen aus bei Eurojust bekannt gewordenen Einzelfällen und im Rahmen von strategischen Seminaren Erkenntnisse über die besonderen Herausforderungen im Kampf gegen den Menschenschmuggel oder Schmuggel von irregulären Migranten und Flüchtlingen herauszuarbeiten und anhand dieser „best practices“ zu entwickeln, die Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden . Die TG IIS unterhält für Eurojust die Kontakte mit EU-Institutionen und EU- Einrichtungen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), Frontex, Europol, EUNAVFOR MED. 17. Welche Gemeinsamen Ermittlungsgruppen („Joint Investigation Teams“) werden bei der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust im Hinblick auf „Migrantenschmuggel“ („Illegal Immigrant Smuggling“) geführt , und wie viele Fälle sind dort erfasst? Bei Eurojust wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 60 Fälle, im Jahr 2016 65 Fälle und im Jahr 2017 (Stand: 30. Juni 2017) 28 Fälle betreffend Menschenschmuggel oder Schmuggel von irregulären Migranten und Flüchtlingen registriert. Gemeinsame Ermittlungsgruppen werden grundsätzlich von den beteiligten nationalen Behörden geführt. Eurojust kann selbst Mitglied einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe sein oder eine Gruppe unterstützen. Im Hinblick auf Menschenschmuggel oder Schmuggel von irregulären Migranten und Flüchtlingen wurden von Eurojust nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 neun gemeinsame Ermittlungsgruppen (davon sechs bereits laufende und drei neu eingesetzte), im Jahr 2016 elf gemeinsame Ermittlungsgruppen (davon sechs bereits laufende und fünf neu eingesetzte) und im Jahr 2017 (Stand: 30. Juni 2017) zehn gemeinsame Ermittlungsgruppen (davon acht bereits laufende und zwei neu eingesetzte) unterstützt . Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/13206 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Aufgaben von Europol nach Unterzeichnung einer Gemeinsamen Absichtserklärung mit der EU- Militärmission EUNAVFOR MED bei der Umsetzung von deren Mandat übernimmt (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 2)? a) Sofern Europol auch an militärischen Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt, welche Tätigkeiten werden dabei übernommen? b) Inwiefern ist Europol auch in den Austausch von Informationen mit EUNAVFOR MED oder der NATO-Mission SEA GUARDIAN eingebunden ? Die Fragen 18 bis 18b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Europol übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung keine Aufgaben im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED Operation Sophia und war auch nicht an Ausbildungsmaßnahmen beteiligt. Die Zusammenarbeit des Operationshauptquartiers in Rom mit Europol beschränkt sich auf den Austausch von Informationen . Dabei werden seitens EUNAVFOR MED Informationen aus Gesprächen mit irregulären Migranten sowie ggf. personenbezogene Daten von festgesetzten Schleusern an Europol übermittelt. Die NATO-Operation SEA GUARDIAN unterhält keinen institutionalisierten Informationsaustausch mit Europol. 19. Mit welchen Kontrollmechanismen wird in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED überprüft, ob die vermittelten Ausbildungsinhalte (darunter „Boardingtechniken“, Schifffahrtsleitung, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte, Seerecht, siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965) derart umgesetzt werden, dass diese internationalen Standards dem Völker- und dem Seerecht genügen, und sofern ein solcher Mechanismus gar nicht existiert, wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet werden? Auf das Plenarprotokoll der 242. Sitzung des Deutschen Bundestages (18/242, Anlage 20) vom 28. Juni 2017 wird verwiesen. 20. Was ist der Bundesregierung über die Aktivitäten eines zivil-militärischen „informellen Netzwerks relevanter Akteure“ im Bereich der „Schleusung von Migranten“ bekannt, das nach einem Treffen bei Europol eingerichtet wurde und an dem ein Angehöriger der EU-Militärmission EUNAVFOR MED sowie „Vertreter“ aus Libyen, Marokko und Tunesien teilnahmen (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 5)? a) Wer gehört diesem Netzwerk an (bitte auch die „Vertreter“ aus Libyen, Marokko und Tunesien benennen)? b) Welche Treffen haben seit Gründung des Netzwerks stattgefunden? Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10843 verwiesen . 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