Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13211 18. Wahlperiode 31.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kersten Steinke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13106 – Regulierung und Prävention bei Alkohol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Schätzungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben jährlich zwischen 42 000 und 74 000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholkonsums (Drogen- und Suchtbericht 2016, S. 9). In Deutschland besteht das nationale Gesundheitsziel, den Alkoholkonsum zu verringern. Hierzu erarbeitet eine Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Reduzierung des Alkoholkonsums. An der Arbeitsgruppe sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung beteiligt. Laut Recherchen von „correctiv.org“ und „ZDFzoom“ (https://correctiv.org/recherchen/stories/2017/02/22/wie-diealkoholindustrie -uns-dazu-bringt-immer-weiter-zu-viel-zu-trinken/) versucht die Alkoholindustrie, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu beeinflussen und manche Vorschläge zur Reduzierung des Alkoholkonsums zu blockieren. Dabei haben die Recherchen auch ergeben, dass sich „die Verkäufer in der Mehrzahl offenbar nicht an die Regeln halten; dass sie kaum Kontrollen zu fürchten haben; und dass die Strafen erstaunlich niedrig sind. In Hamburg zum Beispiel kommen auf rund 13 000 Verkaufsstellen weniger als 300 Testkäufe pro Jahr. Jeder Supermarkt kommt also im Schnitt nur alle 40 Jahre in eine Kontrolle.“ Bereits im Oktober 2016 hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung angekündigt , mit kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt zu treten. Anlass waren zahlreiche Verstöße gegen die Jugendschutzgesetze auf kommunaler Ebene, die durch Testverkäufe bekannt wurden (www.noz.de/deutschland-welt/politik/ artikel/792996/drogenbeauftragte-empoert-alkohol-fuer-minderjaehrige). Gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 5 des Biersteuergesetzes (BierStG) i. V. m. § 40 der Biersteuerverordnung (BierStV) können Brauereien unentgeltlich und zudem von der Steuer befreiten Haustrunk an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeben. Laut dem 25. Subventionsbericht vom 26. August 2015 für die 18. Wahlperiode sind diese Subventionen auf unbestimmte Zeit vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im europäischen Vergleich liegt der Alkoholkonsum in Deutschland etwas über dem Durchschnitt. Deshalb ist die Prävention des riskanten und schädlichen Konsums von Alkohol ein gesundheitspolitisches Thema von hoher Relevanz. 2015 wurde ein Nationales Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ im Rahmen des Gesundheitszielprozesses „gesundheitsziele.de“ beschlossen, das derzeit überarbeitet wird. Die großen Präventionskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) – „Null Alkohol – Voll Power“ für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen und „Alkohol? Kenn Dein Limit!“ für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen – zusammen mit zahlreichen Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene zeigen aber auch Erfolge: Der Prozentsatz der Jugendlichen, die noch nie Alkohol getrunken haben, hat sich seit 2001 fast vervierfacht und ist von 10 auf gut 36,5 Prozent gestiegen. Der regelmäßige Alkoholkonsum in Deutschland geht kontinuierlich zurück. In allen Altersgruppen wird seltener Alkohol konsumiert. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen tranken 2016 nur noch 30,7 Prozent regelmäßig Alkohol, im Vergleich zu fast 70 Prozent im Jahr 1970. Auch die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund von Alkoholintoxikationen ins Krankenhaus eingeliefert werden, ist seit 2013 rückläufig. Auch die Alkoholwirtschaft, z. B. im Rahmen des Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) sowie der Deutsche Brauer-Bund e. V., betreiben seit langem zahlreiche Präventionskampagnen, um über die Gefahren des Alkoholkonsums aufzuklären bzw. für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkoholkonsum zu werben. Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt eine Vielzahl von Kontakten. Eine systematische Erfassung ihrer Kontakte hält die Bundesregierung nicht vor. Es kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Alkoholindustrie gekommen ist. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund die erbetenen Abfragen zu Fragen 27 und 29 durchgeführt, wobei sich der Terminus Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung auf die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatsekretärinnen, die Staatsminister und Staatsministerinnen sowie die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen und die jeweiligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung bezieht. Die Vollständigkeit der nachfolgenden Auflistung kann nicht garantiert werden. Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Insbesondere für die 17. Legislaturperiode liegen diese nur sehr eingeschränkt vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13211 1. Wie hoch lagen die Ausgaben für Werbung, Promotion und Sponsoring für Alkoholerzeugnisse seit 2009 bis einschließlich 2016 nach Kenntnissen der Bundesregierung (bitte nach direkter Werbung, Außenwerbung, Werbung im Kino, sonstige Werbung und keine Zuordnung, Promotion und Sponsoring sowie nach Jahren auflisten)? 2. Wie hoch lagen die Ausgaben für Werbung für alkoholische Getränke seit 2009 bis einschließlich 2016 nach Kenntnissen der Bundesregierung für Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen (bitte tabellarisch nach Jahren und Alkoholika auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen dazu vor. Von Seiten der Wirtschaft werden zu den Werbeausgaben regelmäßig Daten veröffentlicht, die auf verschiedenen Webseiten und im Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. publiziert werden. Werbeausgaben für alkoholhaltige Getränke (Angaben in Millionen Euro) Getränkeart Bier Spirituosen Schaumwein Wein Gesamtsumme Jahr 2009 350 78 49 13 490 2010 377 105 51 19 552 2011 398 126 45 16 585 2012 373 125 50 17 565 2013 363 122 49 14 548 2014 359 115 72 18 564 2015 367 92 70 15 544 Quellen: Nielsen Media Research – veröffentlicht in Broschüren des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) 3. Wie hoch lagen die Einnahmen aus alkoholbezogenen Steuern von 2009 bis einschließlich 2016 (bitte tabellarisch nach Jahr, Veränderungen zum Vorjahr , Biersteuer, Schaumweinsteuer, Branntwein- und Zwischenerzeugnissteuer (inklusive Alkopopsteuer) und Alkoholsteuern insgesamt auflisten)? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus Anlage 1. 4. Wie hoch lagen die Steuersätze für alkoholische Getränke in Deutschland und der EU (Mittelwert) nach Kenntnissen der Bundesregierung von 2009 bis einschließlich 2016 (bitte in Euro pro Reinalkohol einzeln nach Spirituosen , Zwischenerzeugnissen, Schaumwein, Wein und Bier auflisten)? Die Steuersätze in Deutschland haben sich in den Jahren 2009 bis 2016 nicht verändert und betrugen im besagten Zeitraum: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Steuerart Steuersatz in Deutschland Mindeststeuersatz Europäische Union Branntweinsteuer* 1 303 Euro je hl reinen Alkohols 550 Euro oder 1 000 Euro je hl reinen Alkohols Schaumweinsteuer** 136 Euro je hl 0 Euro Zwischenerzeugnissteuer *** 153 Euro je hl 45 Euro je hl Weinsteuer 0 Euro 0 Euro Biersteuer**** 0,787 Euro je hl je Grad Plato 0,748 Euro je hl je Grad Plato oder 1,87 Euro je hl (Alkoholgehalt) * Die Steuer ermäßigt sich auf 1 022,- Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) bei Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern nach § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) und auf 730,- Euro pro hl A bei Verschlusskleinbrennereien (§ 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BranntwMonG). ** Die Steuer beträgt für Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von weniger als 6 Volumenprozent 51,- Euro je hl. *** Die Steuer beträgt für Zwischenerzeugnisse mit einem Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent 102,- Euro je hl. Für Zwischenerzeugnisse mit einem vorhandenen Alkoholgehalt bis 15 Volumenprozent , die entweder in Flaschen mit Schaumweinstopfen und besonderer Haltevorrichtung abgefüllt sind oder bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen, beträgt die Steuer 136,- Euro je hl. **** Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Dieser wird in Grad Plato gemessen. Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200 000 hl beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1 000-hl-Schritten gleichmäßig auf 84,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40 000 Hektolitern, auf 78,4 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20 000 Hektolitern, auf 67,2 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10 000 Hektolitern und auf 56,0 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5 000 Hektolitern. Für eine weitere Darstellung der Steuersätze im EU-Vergleich wird auf die Anlagen 2 bis 6 verwiesen. Zu den EU-Steuersätzen im Mittelwert liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. 5. Wie hoch ist der Steuerverlust für Alkohol durch Haustrunkregelungen für Brauereien gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 5 BierStG i. V. m. § 40 BierStV seit 2009 bis einschließlich 2016 gewesen (bitte tabellarisch nach Jahren auflisten )? 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Finanzielles Volumen Steuermindereinnahmen (Millionen Euro) 1 1 1 1 1 1 1 1 6. Seit wann existiert die Art der Haustrunksubventionierung? Wie kam es zu dieser Art Subventionierung? 7. Was ist Ziel und der Zweck der Subventionierung über die Haustrunkregelung ? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13211 Der Deputat-Lohn (Haustrunk) für die Beschäftigten der Brauereien existiert seit 1918. Ursprünglich war der Hintergrund für diese Vergünstigung, den körperlich arbeitenden Beschäftigten während der Arbeit kostenfrei Getränke zur Verfügung zu stellen. Da sich das Verbot von Alkoholkonsum am Arbeitsplatz durchsetzte, hat sich der Deputat-Lohn zu einer monatlich gewährten Freimenge gewandelt. Der Deputat-Lohn kann in Form von Bier oder alkoholfreien Getränken in Anspruch genommen werden. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Arbeits-/Tarifverträgen geregelt. 8. Inwiefern sind die Steuervergünstigungen unter gesundheitlichen Aspekten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Brauereien zu vertreten, und inwiefern würde ein Wegfall der Subventionierung eine finanzielle Hürde darstellen, um den Alkoholkonsum zu reduzieren? Die Steuervergünstigungen würden sich nur dann gesundheitlich negativ auswirken , wenn damit ein erhöhter riskanter und schädlicher Konsum von Alkohol einherginge und nicht z. B. alkoholfreie Getränke gewählt werden. Dasselbe gilt umgekehrt für den Wegfall der Subventionierung. 9. Inwiefern gibt es eine vergleichbare Praxis auch für Beschäftigte in der Tabakindustrie ? Vergleichbare Regelungen gibt es für Beschäftigte in der Tabakindustrie, soweit sie deputatberechtigt sind (§ 44 Tabaksteuerverordnung). Die genauen Einzelheiten sind verbindlich im Tarifvertrag „Freicigaretten“ geregelt, soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer den tarifschließenden Verbänden angehören (Arbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e. V., Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten). Danach hat jeder Mitarbeiter in der Produktion nach Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf 600 Stück „Freicigaretten“ (3 Stangen) für jeden vollen Monat seiner Anstellung. Produzenten, für die der obige Tarifvertrag nicht gilt, haben teilweise Betriebsvereinbarungen mit vergleichbaren Regelungen; allerdings ist meist die Abgabe geringerer Mengen vereinbart. Eine entgeltliche Weitergabe von Deputatsware ist nach § 30 Absatz 3 des Tabaksteuergesetzes strikt untersagt. 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen finanziellen Schäden seit 2009 bis einschließlich 2016 a) für die Kranken-, b) für die Pflege- und c) für die Rentenversicherungen, d) für die Träger von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe bzw. Grundsicherung , e) durch Arbeitsunfähigkeit und durch Alkoholkonsum ein (bitte jährlich auflisten)? Eine fortlaufende Datenerhebung zu diesen Fragestellungen existiert nicht. 11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)? Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind. Die Diagnosen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen werden bei Männern deutlich häufiger gestellt als bei Frauen und weisen einen Spitzenwert in der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen auf. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozioökonomische Zusammensetzung von Konsumierenden bei durchschnittlichem Alkoholkonsum , riskantem regelmäßigen Alkoholkonsum, Rauschtrinken und Alkoholabhängigkeit , und was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen ? Frauen mit hohem sozioökonomischen Status (SES) zeigen signifikant häufiger einen regelmäßigen riskanten Alkoholkonsum als Frauen mit mittlerem und niedrigem SES. Dieser Zusammenhang lässt sich auch beobachten, wenn anstatt des SES nur die Bildungsgruppen betrachtet werden. Bei Männern besteht kein Zusammenhang zwischen dem SES und riskantem Alkoholkonsum. Ab einem Alter von 65 Jahren zeigt sich bei Männern ebenfalls, dass höher Gebildete häufiger in riskantem Maß Alkohol konsumieren. Als mögliche Ursache für den Zusammenhang zwischen dem SES und riskantem Alkoholkonsum bei Frauen wird diskutiert , dass sich Frauen mit höherem SES weniger an traditionellen weiblichen Rollenbildern orientieren als Frauen aus niedrigeren sozialen Statusgruppen. Zudem ergeben sich durch höhere berufliche Positionen in von männlichen Normen geprägten Arbeitsumgebungen möglicherweise mehr Trinkgelegenheiten. In Bezug auf das Rauschtrinken zeigt sich ein umgekehrter sozialer Gradient. Bei Frauen (aller Altersklassen) und Männern (ab 45 Jahre) mit höherem Bildungsniveau ist der Anteil der Rauschtrinkerinnen und -trinker niedriger als bei Frauen und Männern mit niedrigerem Bildungsniveau. Langfristige Folge des Rauschtrinkens kann eine Alkoholabhängigkeit (neben vielfältigen organischen Schäden ) sein. Die Ergebnisse von Studien lassen darauf schließen, dass von Erwachsenen mit höherem SES häufiger regelmäßig Alkohol konsumiert wird, jedoch die Grenzen zum Rauschtrinken (bei einer Gelegenheit mindestens 6 Standardgläser alkoholischer Getränke, die jeweils etwa 10 g Reinalkohol pro Glas enthalten) seltener als in den unteren SES-Gruppen überschritten werden. Quelle: DEGS1; Lange C, Manz K, Rommel A, et al. (2016), GEDA 2014/2015- EHIS; Lange C, Manz K & Kuntz B (2017) 13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Gewinne der Alkoholindustrie in Deutschland seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten )? Schätzungen über die Gewinnsituation von Industrien werden seitens der Bundesregierung nicht durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13211 14. Wie hoch lag der durchschnittliche Konsum von Alkohol pro Bundesbürgerin bzw. Bundesbürger zwischen 15 und 64 Jahren nach Kenntnissen der Bundesregierung seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten und nach Bier, Wein, Schaumwein, Spirituosen und Alkopops aufteilen)? Der Bundesregierung sind keine Daten zum Pro-Kopf-Alkoholkonsum bekannt, die sich auf die Altersspanne der 15- bis 64-Jährigen beziehen. Ausgewiesen wird der durchschnittliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum entweder bezogen auf die gesamte Bevölkerung (z. B. im Jahrbuch Sucht) oder auf die Bevölkerung ab 15 Jahren (z. B. vom Statistischen Bundesamt oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD). Vom Statistischen Bundesamt liegen Daten vor, die nach folgenden Alkoholgruppen differenzieren: Gesamtkonsum , Bier, Trinkwein einschließlich Schaumwein, Branntwein. Danach betrug der Pro-Kopf-Konsum alkoholischer Getränke bei ab 15-Jährigen 11,73 Liter Reinalkohol im Jahr 2009. Im Jahr 2015 (aktuellster Datenpunkt) waren es 11,39 Liter Reinalkohol (siehe nachfolgende Tabelle). Die Entwicklung seit 1991 zeigt eine Abnahme des Pro-Kopf-Alkoholkonsums von 14,53 Litern Reinalkohol um 3,14 Liter auf 11,39 Liter Reinalkohol im Jahr 2015. Dieser Rückgang beruht vor allem auf einem Rückgang im Bierkonsum von 8,43 Litern Reinalkohol im Jahr 1991 auf 5,62 Liter Reinalkohol im Jahr 2015 (Rückgang um 2,81 Liter ). Der Branntweinkonsum in Litern Reinalkohol sank in der gleichen Zeit von 2,83 Litern (1991) auf 2,47 Liter (2015). Beim Wein- und Schaumweinkonsum zeigen sich keine relevanten Änderungen über die Zeit. Quelle: Statistisches Bundesamt, Verbrauchssteuerstatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsbestands . www.gbe-bund.de In dem Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) wird seit 1995 der Konsum einzelner alkoholischer Getränke (Bier, Wein/Sekt, Spirituosen) in Litern pro Woche (bezogen auf die Konsumenten des jeweiligen Getränks) für die Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen errechnet. Diese Daten sind nicht direkt mit den Daten zum jährlichen Pro-Kopf-Konsum von Reinalkohol vergleichbar, ermöglichen aber ebenfalls die Einschätzung von Trends. Es zeigt sich, dass auch nach den ESA- Daten der Bierkonsum zwischen 1995 und 2015 gesunken ist, während es beim Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Konsum von Wein/Sekt und Spirituosen nur geringfügige Veränderungen gab (siehe nachfolgende Tabelle 2 aus dem Kurzbericht von Piontek et al.). 15. Inwiefern hält die Bundesregierung die Daten zum Alkoholkonsum durch den Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. für transparent? Inwiefern findet eine Überprüfung der Daten durch die Bundesregierung statt? Die Bundesregierung fördert verschiedene eigene Studien zur Epidemiologie des Alkoholkonsums in Deutschland (siehe auch Antwort zu Frage 14). Die Daten des BSI beruhen auf verschiedenen, in den Daten der Alkoholwirtschaft jeweils angegebenen Quellen. Eine Überprüfung der Daten des BSI findet nicht statt. 16. Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Alkoholkonsum unter den OECD-Staaten von Personen zwischen 15 und 64 Jahren (bitte tabellarisch auflisten und in registrierten Alkoholkonsum, nicht registrierten Alkoholkonsum und Alkoholkonsum gesamt unterteilen)? Die OECD hat 2015 einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Tackling Harmful Alcohol Use: Economics and Public Health Policy“ vorgelegt. Diesem Bericht ist die folgende Tabelle für den Pro-Kopf-Alkoholkonsum ab einem Alter von 15 Jahren entnommen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13211 Note: The drinking score is defined as 1 least risky, 2 somewhat risky, 3 medium risky, 4 very risky, 5 most risky. Quelle: WHO GISAH database, 2014. 17. Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Alkoholkonsum unter den EU-Mitgliedstaaten von Personen zwischen 15 und 64 Jahren (bitte tabellarisch auflisten und in registrierten Alkoholkonsum, nicht registrierten Alkoholkonsum und Alkoholkonsum gesamt unterteilen)? Die Weltgesundheitsorganisation hat 2012 einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Alcohol in the European Union, Consumption, harm and policy approaches “ vorgelegt. Diesem Bericht ist die folgende Tabelle entnommen (Pro-Kopf- Konsum ab einem Alter ab 15 Jahren). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Welche Organisationen und Expertinnen und Experten sind aktuell in der Arbeitsgruppe zur Reduzierung des Alkoholkonsums vertreten (bitte tabellarisch nach Organisation und Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter auflisten )? Sind alle Organisationen bei der Arbeitsgruppe zur Reduzierung des Alkoholkonsums vertreten, die auf der Liste der Kooperationspartner und Kooperationsträger auf http://gesundheitsziele.de/ aufgelistet sind? Bei der genannten Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ handelt es sich um eine Arbeitsgruppe im Rahmen von gesundheitsziele.de. Darin arbeiten die relevanten Akteure im Gesundheitswesen in Deutschland zusammen, um die Zielorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und den nationalen Gesundheitszieleprozess weiterzuentwickeln. Im Kooperationsverbund gesundheitsziele .de engagieren sich mehr als 140 Organisationen des deutschen Gesundheitswesens . Gesundheitsziele bieten einen gemeinsamen Handlungsrahmen für Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13211 antwortungsträger auf verschiedenen Ebenen. Hier werden Fachkompetenzen gebündelt und Fachwissen bereitgestellt. Gemeinsam werden Gesundheitsziele entwickelt und Maßnahmen zur Zielerreichung empfohlen. Wichtiges Prinzip in der Arbeit des Kooperationsverbunds ist seine Konsensorientierung unter allen beteiligten Partnern. gesundheitsziele.de ist somit kein Gremium von Sachverständigen. Grundsätzlich können sich interessierte Mitglieder an den Arbeitsgruppen beteiligen. Ein erarbeitetes Gesundheitsziel wird nach Abschluss der Beratungen in der Arbeitsgruppe an den Ausschuss des Kooperationsverbunds verwiesen. Dort wird es geprüft und im Konsens beschlossen. Der Ausschuss wird durch die Gesamtheit der Kooperationspartner gebildet. Folgende Organisationen und Expertinnen und Experten sind aktuell in der Arbeitsgruppe des Gesundheitsziels „Alkoholkonsum reduzieren“ vertreten: Name der Institution Anzahl der Expertinnen /des Experten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sankt Augustin 1 Gesundheitsamt Köln/Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. 1 Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Berlin 1 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Hamm 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin 1 Deutscher Städtetag, Köln 1 Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Witten 1 Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, Kiel 1 Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen, Hannover 1 Universität Greifswald 1 Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 2 Bundespsychotherapeutenkammer, Berlin 1 Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin 2 Institut für Therapieforschung, München 1 Bundesärztekammer, Berlin 1 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln 1 Robert Koch-Institut, Berlin 1 AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf 1 Verband der Ersatzkassen e. V., Berlin 1 Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin 1 Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Lübeck 1 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bonn 1 Guttempler in Deutschland e. V., Hamburg 1 Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, Stuttgart 1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 1 IKK e. V. Berlin 1 Fachverband Sucht e. V., Bonn 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es sind dementsprechend nicht alle Organisationen in der Arbeitsgruppe des Gesundheitsziels „Alkoholkonsum reduzieren“ vertreten, die in der Liste der Kooperationspartner und -träger ausgewiesen sind. 19. Wurden einzelne Organisationen der Arbeitsgruppe ausgewechselt oder haben einzelne Organisationen die Arbeitsgruppe verlassen (falls ja, bitte die entspreche Organisation, das Datum und den Grund der Änderung nennen)? Die Lundbeck GmbH ist zum 31. Dezember 2016 ohne Begründung aus dem Kooperationsverbund gesundheitsziele.de als Partner und daher auch aus der Arbeitsgruppe des Gesundheitsziels „Alkoholkonsum reduzieren“ ausgetreten. 20. Wie oft haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes seit der Gründung getroffen (bitte tabellarisch nach Datum , Themen der Sitzung und teilnehmenden Organisationen auflisten)? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Das Präventionsgesetz trat am 25. Juli 2015 in Kraft. Datum Themen der Sitzung Teilnehmende Organisationen 5. Dezember 2014 Aktueller nationaler und internationaler Diskussionsstand, Arbeitsplan der Arbeitsgruppe Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Lundbeck GmbH, Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit, Verband der Ersatzkassen e. V., Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung , Fachverband Sucht e. V. 6. Februar 2015 Besprechung des Zeitplans und der Themenfelder 1 bis 7 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Gesundheitsamt Köln / BVÖGD, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Deutscher Städtetag, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit, Bundespsychotherapeutenkammer , Robert Koch-Institut, Oberbergkliniken, Bundesärztekammer, Verband der Ersatzkassen e. V., IKK e. V., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Fachverband Sucht e. V., Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13211 Datum Themen der Sitzung Teilnehmende Organisationen 20. März 2015 Beratung der Textentwürfe, Arbeitsund Zeitplan der Arbeitsgruppe Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und - gestaltung e. V., Deutscher Städtetag, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit, Bundespsychotherapeutenkammer, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut , Verband der Ersatzkassen e. V., Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung , Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg , IKK e. V., Fachverband Sucht e. V., Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. 27. Mai 2015 Verabschiedung der Textentwürfe, Erarbeitung der Maßnahmen, Themenfeld „Preisgestaltung, Werbung und Verfügbarkeit“ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Gesundheit , Deutsche Rentenversicherung Bund, Robert Koch-Institut, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Guttempler in Deutschland e. V., Landesgesundheitsamt Baden Württemberg , Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, IKK e. V., Fachverband Sucht e. V. 7. Juli 2015 Themenfeld „Preisgestaltung, Werbung und Verfügbarkeit“ – Bericht zum Sachstand und weiteres Vorgehen , Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutscher Städtetag, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundesministerium für Gesundheit, Bundespsychotherapeutenkammer , Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesärztekammer, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Verband der Ersatzkassen e. V., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Guttempler in Deutschland e. V., Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, Fachverband Sucht e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Themen der Sitzung Teilnehmende Organisationen 10. September 2015 Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesärztekammer, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, IKK e. V. 20. Oktober 2015 Treffen der Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe (Redaktionsgruppe) zum Thema Maßnahmenempfehlungen Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch- Institut 24. November 2015 Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen , Themenfeld „Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarbeit von alkoholischen Getränken“ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit , Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut , Verband der Ersatzkassen e. V., Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung , Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Guttempler in Deutschland e. V., Landesgesundheitsamt Baden Württemberg 19. Januar 2016 Redaktionsgruppentreffen zum Thema Maßnahmenempfehlungen Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Gesundheit , Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V., Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13211 Datum Themen der Sitzung Teilnehmende Organisationen 1. März 2016 Diskussion des Gesamtberichts (überarbeitetes Themenfeld „Werbung , Preisgestaltung und Verfügbarkeit “ und redaktionelle Überarbeitung der Maßnahmen) und Zeitplan Gesundheitsamt Köln / BVÖGD, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Bundesministerium für Gesundheit , Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer , Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Guttempler in Deutschland e.V., Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, Fachverband Sucht e. V. 1. Juli 2016 Redaktionsgruppentreffen zum Thema „Werbung“ Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und - gestaltung e. V., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Gesundheit , Robert Koch-Institut, Verband der Ersatzkassen e. V., Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Fachverband Sucht e. V. 6. Oktober 2016 Themenfeld „Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit“, Publikation und weiteres Vorgehen Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und - gestaltung e. V., Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Universität Greifswald, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesärztekammer, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut, Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Guttempler in Deutschland e. V., Landesgesundheitsamt Baden Württemberg , IKK e. V., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Themen der Sitzung Teilnehmende Organisationen 28. März 2017 Themenfeld „Alkohol im Straßenverkehr “ und Themenfeld „Werbung , Preisgestaltung und Verfügbarkeit “ und weiteres Vorgehen Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Guttempler in Deutschland e. V., Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Universität Greifswald, Bundesministerium für Gesundheit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Robert Koch-Institut, Verband der Ersatzkassen e. V., Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V., Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, IKK e. V., Spitzenverband Bund der Krankenkassen (als Gast), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Fachverband Sucht e. V. 19. Mai 2017 Unterarbeitsgruppentreffen: Themenfeld „Alkohol im Straßenverkehr “ und Themenfeld „Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit“, Diskussion der Maßnahmenempfehlungen Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V., Deutsche Rentenversicherung Bund, Robert Koch-Institut, Landesgesundheitsamt Baden Württemberg, Fachverband Sucht e. V. 21. Auf welchen Treffen wurden Entwurfspassagen mit Empfehlungen diskutiert (bitte tabellarisch nach Sitzung auflisten)? Die erbetenen Angaben sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Sitzungsdatum Diskussion von Entwurfspassagen mit Empfehlungen 27. Mai 2015 ja 7. Juli 2015 ja 10. September 2015 ja 20. Oktober 2015 ja 24. November 2015 ja 19. Januar 2016 ja 1. März 2016 ja 1. Juli 2016 ja 6. Oktober 2016 ja 28. März 2017 ja 19. Mai 2017 ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13211 22. Bestätigt die Bundesregierung die Recherche von „correctiv.org“ und „ZDFzoom“, wonach die Bundesregierung über ein Vetorecht über Textpassagen verfügt? Es handelt sich um einen Konsensprozess, bei dem alle Beteiligten, und damit auch die Bundesregierung, ihre Positionen einbringen (siehe Antwort zu Frage 18) und Einvernehmen über die Ergebnisse zu erzielen ist. 23. Inwiefern ist es das Ziel der Bundesregierung, dass die Sachverständigen der Arbeitsgruppe möglichst unabhängige Empfehlungen in den Abschlussbericht einfließen lassen? Es handelt sich nicht um einen Prozess, bei dem unabhängige Sachverständige einen Bericht verfassen, sondern um einen konsensualen Zieleprozess, an dem sich die Bundesregierung beteiligt. 24. Wie viele konkrete Empfehlungen sind in den Entwürfen enthalten (bitte tabellarisch nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung, Verfügbarkeit von Alkohol sowie ggf. nach verschiedenen Entwürfen mit Angabe des Datums auflisten)? 25. Bei wie vielen Empfehlungen haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eine Änderung erwirkt oder ein Veto eingelegt (bitte tabellarisch nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung, Verfügbarkeit von Alkohol sowie ggf. nach verschiedenen Entwürfen mit Angabe des Datums auflisten)? Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Beim Diskurs zum Gesundheitsziel „Alkoholkonsum reduzieren“ handelt es sich um einen länger andauernden Diskussionsprozess mit verschiedenen Entwurfsfassungen , der noch nicht beendet ist. Der Konsens zu den Bereichen Alkoholwerbung , Alkoholbesteuerung und Verfügbarkeit von Alkohol steht noch aus. 26. In welche Richtung wurden die Empfehlungen der Sachverständigen durch die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung geändert, und wie begründet die Bundesregierung die Änderungen unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten (bitte nach den Bereichen Alkoholwerbung, Alkoholbesteuerung , Verfügbarkeit von Alkohol unterteilen)? Die Bundesregierung positioniert sich in den Diskussionen nicht nur gesundheitspolitisch , sondern mit einer gemeinsamen Haltung aller beteiligten Ressorts. Zu einzelnen Themenfeldern wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 27. Wurden Entwürfe oder einzelne Passagen der Empfehlungen der Sachverständigen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an externe juristische Personen (Firmen, Vereine, Verbände) mit Bitte um Stellungnahme verschickt? a) Durch welche Bundesministerien erfolgte die Verschickung? b) An welchem Datum erfolgte die Verschickung? c) An welche juristischen Personen erfolgte eine Bitte um Stellungnahme? Es wurden keine Entwürfe oder einzelne Textpassagen durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung versandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Fertigstellung des Berichts der Arbeitsgruppe? Die Fertigstellung des Berichts hängt davon ab, wann in der Arbeitsgruppe ein Konsens erzielt werden kann und dieser vom Ausschuss des Kooperationsverbunds gebilligt wird. 29. Wie viele Treffen fanden zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Alkoholindustrie und der Bundesregierung in der 17. und der 18. Legislaturperiode statt (bitte tabellarisch nach Datum, Verband, Bundesministerien und Ebene auflisten)? a) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema Werbebeschränkungen für alkoholische Produkte gesprochen? b) Bei welchen dieser Treffen wurde über das Thema Steuererhöhungen auf Alkoholprodukte gesprochen? c) Bei welchen dieser Treffen wurde über Verkaufsbeschränkungen für alkoholische Produkte gesprochen? Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Insbesondere für die 17. Legislaturperiode liegen diese nur sehr eingeschränkt vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung ). Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) BKAmt BKin Dr. Merkel 24.03.2010 Teilnahme und Rede zur Eröffnung der INTERVITIS INTERFRUCTA und des 60. Weinbau-kongresses in Stuttgart BKAmt BKin Dr. Merkel 22.04.2016 Teilnahme und Rede an der Feier „500 Jahre Reinheitsgebot“ des Deutschen Brauerbunds (DBB) in Ingolstadt BMF BM Dr. Schäuble 27.04.2013 Rede und Podiumsdiskussion beim „Tag der Brenner“ des Bundesverbands der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. auf der Intervitis Interfructa in Stuttgart. BMF PSt Dr. Meister 11.11.2015 Grußwort beim Politischen Gästeabend des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) in Berlin. b) BMF PSt Dr. Meister 27.11.2016 Rede beim „Tag der Brenner“ des Bundesverbands der Klein- und Obstbrenner e.V. auf der Intervitis Interfructa Hortitechnica in Stuttgart. BMF St Gatzer 29.10.2014 Grußwort beim Politischen Gästeabend des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und –Importeure e. V. (BSI) in Königswinter/Bonn. b) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13211 Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) BMJV PSt Kelber 01.08.2014 Gespräch mit dem Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und - Importeure e. V. (BSI) BMJV PSt Kelber 29.10.2014 Grußwort beim politischen Gästeabend des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) in Königswinter/Bonn BMJV PSt Kelber 26.10.2016 Grußwort beim politischen Gästeabend des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) in Königswinter/Bonn BMUB BMin Dr. Hendricks 22.01.2015 Fa. Krombacher in Kreuztal BMG PStin Fischbach 29.10.2014 Grußwort beim Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) BMG PStin Fischbach 04.09.2015 Pressegespräch und Schirmherrschaft, Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V. (BSI), hier: „Die Initiative , Klartext reden!“ BMG PStin Fischbach 07.12.2016 Begrüßung und Pressekonferenz zu Jugend FilmTage in Herne BMG PStin Fischbach 16.02.2017 Fototermin Präventionskampagne des Deutschen Brauer Bundes e. V. Drogenbeauftragte Dyckmans 09.11.2011 Bundesverband der Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. Drogenbeauftragte Dyckmans 03.04.2014 Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH Drogenbeauftragte Dyckmans 08.05.2014 Bundesverband der Deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. Drogenbeauftragte Dyckmans 05.06.2014 Deutscher Brauerbund e. V. Drogenbeauftragte Dyckmans 03.11.2014 Deutsche Weinwirtschaft Drogenbeauftragte Mortler 03.11.2014 Deutsche Weinwirtschaft Drogenbeauftragte Mortler 19.02.2015 Bayerischer BrauerBund e. V. Drogenbeauftragte Mortler 18.03.2015 Deutscher Weinbauverband e. V. Drogenbeauftragte Mortler 28.10.2016 Deutscher BrauerBund e. V. Drogenbeauftragte Mortler 12.12.2016 Deutscher Brauer-Bund e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) Drogenbeauftragte Mortler 16.02.2017 Fototermin Präventionskampagne des Deutschen Brauer-Bundes e. V. BMELV BMin Aigner 05.06.2013 Deutscher Brauer-Bund e. V. a) BMELV St Dr. Kloos 07.05.2013 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMELV St Dr. Kloos 27.03.2013 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV St Dr. Kloos 04.03.2013 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV St Dr. Kloos 30.10.2012 Bundesverband der deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. BMELV BMin Aigner 25.10.2012 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PSt Bleser 25.10.2012 Bitburger Braugruppe a), c) BMELV BMin Aigner 13.06.2012 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMELV PSt Bleser 24.05.2012 Bitburger Braugruppe a) BMELV PSt Bleser 29.03.2012 Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. BMELV PSt Bleser 07.03.2012 Bitburger Braugruppe a) BMELV PSt Bleser 07.01.2012 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV St Dr. Kloos 08.11.2011 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PSt Bleser 29.06.2011 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMELV BMin Aigner 25.05.2011 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PSt Bleser 24.05.2011 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PSt Bleser 04.04.2011 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PSt Bleser 23.03.2011 Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. BMELV PStin Klöckner 11.01.2011 Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. BMELV PStin Klöckner 28.10.2010 Deutscher Weinbauverband e. V. BMELV PStin Klöckner 16.06.2010 Bundesverband der Wein- und Spirituosenindustrie e. V. BMELV PStin Klöckner 12.06.2010 Bitburger Braugruppe BMELV PStin Klöckner 19.05.2010 Bundesverband der Deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. a) BMELV BMin Aigner 22.04.2010 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMELV PStin Klöckner 19.04.2010 Verband Landwirtschaftlicher Verschlußbrennereien e. V. BMELV PStin Klöckner 12.01.2010 Deutscher Weinbauverband e. V., Pfalzwein e. V., Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. BMEL BM Schmidt 29.06.2017 Deutscher Brauer-Bund e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13211 Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) BMEL PSt Bleser 22.05.2017 Deutscher Weinbauverband e.V. BMEL St Dr. Aeikens 17.03.2017 Edelkorn-Brennerei Rosche BMEL PStin Dr. Flachsbarth 16.02.2017 Fototermin Präventionskampagne „Schwanger. Natürlich ohne Alkohol“ des Deutschen Brauer-Bundes e. V. BMEL PSt Bleser 15.02.2017 Bundesverband der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V. BMEL PStin Dr. Flachsbarth 23.01.2017 Deutscher Brauer-Bund e. V., Fisch-Informationszentrum e. V. BMEL St Dr. Aeikens 09.01.2017 Bundesverband der deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. a) BMEL PSt Bleser 08.12.2016 Edelobstbrennerei „Hemmes“ BMEL PSt Bleser 27.11.2016 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL St Dr. Aeikens 08.11.2016 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL BM Schmidt 08.11.2016 Bundesverband der Deutschen Kleinund Obstbrenner e. V. BMEL BM Schmidt 20.10.2016 Deutscher Raiffeisenverband e. V. BMEL BM Schmidt 18.10.2016 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL PSt Bleser 13.10.2016 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL BM Schmidt 07.06.2016 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL BM Schmidt 22.04.2016 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL BM Schmidt 21.04.2016 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL BM Schmidt/ PSt Bleser 12.04.2016 Bundesverband „Private Brauereien Deutschland e. V.“ BMEL BM Schmidt 10.03.2016 Winzervereinigung Freyburg BMEL BM Schmidt 29.02.2016 Bundesverband Badischer Klein- und Obstbrenner e. V. BMEL PSt Bleser 11.11.2015 Bundesverband der Deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. BMEL St Dr. Kloos 03.11.2015 Deutscher Weinbauverband e. V. a) BMEL BM Schmidt 12.09.2015 Fränkischer Weinbauverband BMEL BM Schmidt 11.06.2015 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL PSt Bleser 27.07.2015 Bauern- und Winzerverband Rheinland -Nassau e. V. BMEL PSt Bleser 06.05.2015 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL PSt Bleser 01.04.2015 Bauern- und Winzerverband RLP e. V. BMEL BM Schmidt 13.03.2015 Deutscher Brauer-Bund e. V. BMEL PSt Bleser 10.03.2015 Verband Deutscher Weinexporteure e. V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) BMEL PSt Bleser 06.03.2015 Bauern- und Winzerverband Rheinland -Nassau e. V. BMEL PSt Bleser 23.02.2015 Verband Rheinischer und Saarländischer Klein- und Obstbrenner BMEL BM Schmidt 05.02.2015 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL BM Schmidt 08.11.2014 Bundesverband der Deutschen Kleinund Obstbrenner e. V. BMEL BM Schmidt 06.11.2014 Deutscher Raiffeisenverband e. V. BMEL St Dr. Kloos 04.11.2014 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL St Dr. Kloos 29.10.2014 Bundesverband der Deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. BMEL St Dr. Kloos 15.09.2014 Bundesverband der deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. BMEL PSt Bleser 12.06.2014 Deutscher Raiffeisenverband e. V. BMEL PSt Bleser 02.05.2014 Bauern- und Winzerverband Rheinland -Nassau e. V. BMEL BM Schmidt 14.05.2014 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL BM Schmidt 10.05.2014 Fränkischer Weinbauverband e. V. BMEL PSt Bleser 01.04.2014 Deutscher Raiffeisenverband e. V. BMEL PSt Bleser 19.03.2014 Bundesverband der Deutschen Weinkellereien e. V. BMEL PSt Bleser 11.02.2014 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL PSt Bleser 04.02.2014 Bauern- und Winzerverband Rheinland -Nassau e. V. BMEL St Dr. Kloos 05.11.2013 Deutscher Weinbauverband e. V. BMEL PSt Bleser 25.11.2013 Bauern- und Winzerverband Rheinland -Nassau e. V. BMEL BM Friedrich 24.10.2013 Deutscher Weinbauverband e. V. BMWi PSt Burgbacher 10.06.2010 Teilnahme Deutscher Brauertag 2010 BMWi BM Gabriel 01.08.2014 Rede bei der Eröffnungsfeier der 579. Cranger Kirmes BMWi BM Gabriel 20.08.2014 Unternehmensbesuch bei der Mast-Jägermeister SE a) BMWi BM Gabriel 25.06.2015 Unternehmensbesuch bei der Einbecker Brauhaus AG, weitere Teilnehmer: Deutscher Brauer-Bund e. V., Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände e. V. BMWi BM Gabriel 27.10.2016 Unternehmensbesuch der Cargill Holding GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13211 Treffen in der 17. und 18. LP Datum Verband/Firma Bezug zu den in der Frage 29 aufgeführten Themen a), b) oder c) BMWi BM Gabriel 28.11.2016 Teilnahme und Rede am 62. Deutschen Weinbaukongress und Besichtigung der Technologiemesse INTERVITIS IN- TERFRUCTA HORTITECHNICA 2016 BMWi BM Rösler 28.02.2011 Unternehmensbesuch der Clemens GmbH & Co. KG Maschinenfabrik BMWi BM Rösler 16.08.2013 Besichtigung der Sektkellerei Freyburg BMWi PStin Zypries 11.11.2015 Grußwort beim politischen Gästeabend des Bundesverbands der deutschen Spirituosen -Industrie und -Importeure e. V. (BSI) a), b), c) BMWi PStin Zypries 01.12.2015 Gespräch mit Frau Wiesgen-Pick (Bundesverband der deutschen Spirituosen- Industrie und -Importeure e. V.) BMWi PStin Gleicke 29.06.2017 Grußwort und Preisverleihung beim Deutschen Brauertag 2017, Deutscher Brauer-Bund e. V. (Holger Eichele) BMWi PSt Wiese 17.07.2017 Gespräch mit Holger Eichele und Ulrich Biene (Deutscher Brauer-Bund e. V.) a) 30. Wie bewertet die Bundesregierung einzelne Maßnahmen wie a) Steuererhöhungen auf alkoholische Produkte, Die Erfahrungen mit der 2004 eingeführten Alkopopsteuer zeigen, dass es bei einer selektiven Erhöhung von Alkoholsteuern zu Substitutionseffekten kommt und die Konsumentinnen und Konsumenten auf andere alkoholische Getränke oder Selbstmischen ausweichen. Daneben gilt es zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung von Steuern auf alkoholische Getränke unerwünschte, gegenteilige Effekte bspw. auf das Ausmaß der illegalen Herstellung von Alkohol, des Alkoholschmuggels und des Kaufs von Alkoholika durch Privatpersonen in anderen EU- Mitgliedstaaten hervorrufen können. Es ist davon auszugehen, dass – wie bei anderen Konsumgütern – auch bei alkoholischen Getränken ein Zusammenhang zwischen Preisen und Konsumverhalten besteht. Bei preissensiblen Verbrauchergruppen könnte eine Anhebung der Steuern auf Alkohol mit nachfolgendem Preisanstieg zumindest theoretisch zu einer Verringerung des Konsums beitragen. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass die Preise nur ein Faktor neben anderen sind, die das Verhalten beeinflussen. b) Regelungen zur Beschränkung der Verfügbarkeit, In Deutschland sind bereits zahlreiche Regulierungen zur Beschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol in Kraft: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht für die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche klare Regelungen vor. Nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 JuSchG dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode unter 18 Jahren, nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 JuSchG andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Wein und Bier, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Die Kontrolle der Einhaltung des JuSchG obliegt den in den Ländern zuständigen Behörden. Gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 10 JuSchG handelt ordnungswidrig, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Absatz 1 JuSchG ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 Absatz 5 JuSchG mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Das Gaststättengesetz (GastG, § 20) untersagt, dass an bereits stark alkoholisierte Gäste Alkohol ausgeschenkt wird. Außerdem wird in § 6 GastG geregelt, dass in Gaststätten mindestens ein alkoholfreies Getränk höchstens genauso teuer sein darf wie das günstigste alkoholhaltige Getränk (so genannter „Apfelsaft -Paragraph“). Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat am 23./24. Mai 2007 die Möglichkeit eines Verbots von Flatrate-Partys auf Grundlage von § 5 GastG betont. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im August 2007 diese Auffassung gerichtlich bestätigt. Einzelne Gaststättengesetze der Länder (z. B. Bremen) enthalten ein explizites Flatrate-Party-Verbot. Das Land Baden-Württemberg hatte im März 2010 eine Regelung eingeführt, die den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr in Tankstellen und Supermärkten untersagt. 2013 wurde diese Regelung als wirksam eingestuft. Jetzt soll die Regelung überarbeitet werden. Konsumeinschränkungen durch begründete lokale Alkoholverbotszonen Alkoholverbot in einigen öffentlichen Nahverkehrsmitteln insbesondere bei privaten Verkehrsbetrieben. Darüber hinaus gibt es weitere landesspezifische Regelungen, die die Verfügbarkeit und Zugänge zu Alkohol regeln. Die Effekte der genannten Regelungen können durch flächendeckende Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen (u. a. JuSchG) sowie Testkäufe verstärkt werden. Des Weiteren bedarf es vor allem einer nachhaltigen Sensibilisierungs-, Aufklärungs- und Informationsarbeit, die sich an die Zielgruppen der Gewerbetreibenden, der Kinder und Jugendlichen, aber insbesondere auch an Eltern und Erziehende in ihrer genuinen Vorbildfunktion richtet. c) Beschränkungen von Alkoholwerbung, und Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass gesetzliche wie auch freiwillige Regulierungen der Werbung für alkoholische Getränke auf nationaler und europäischer Ebene sinnvoll sind, um schädlichen Alkoholkonsum zu reduzieren. Deshalb gelten bereits folgende Regulierungen: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende und belästigende Werbung. Auch Kinder und Jugendliche werden im UWG besonders geschützt: Werbung ist etwa auch dann unlauter, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit dieser Bevölkerungsgruppe ausnutzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13211 Für Telemedien und Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bestimmt der Jugendmedienschutz -Staatsvertrag, dass sich Werbung für alkoholische Getränke weder an Minderjährige richten noch durch die Art der Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol darstellen darf. Werbefilme und Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen nach § 11 Absatz 5 JuSchG bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur nach 18 Uhr vorgeführt werden. Nach § 7 Absatz 10 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) dürfen Werbung und Teleshopping für alkoholische Getränke den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern. Auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU, kurz AVMD-RL) Beschränkungen für die Werbung für alkoholische Getränke im Fernsehen und bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 22 AVMD-RL). Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwertund gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health-Claims-Verordnung) dürfen alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nicht mit nährwertbezogenen Angaben, die sich nicht auf die Reduktion des Alkoholgehalts oder des Brennwerts beziehen, beworben werden . Gesundheitsbezogene Angaben sind generell verboten. Darüber hinaus ist in Deutschland ein Mechanismus der Selbstkontrolle der Wirtschaft etabliert. Werbende Unternehmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke beachten. Danach ist z. B. alles zu unterlassen , was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Besondere Bestimmungen dienen der Sicherung des Jugendschutzes . Z. B. soll die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder und/oder Jugendliche richtet oder es sollen keine trinkenden oder zum Trinken auffordernde Kinder und Jugendliche in den Werbemaßnahmen gezeigt werden. Personen, die in der Werbung für alkoholische Getränke gezeigt werden, müssen – auch vom optischen Eindruck her – mindestens junge Erwachsene sein. Der Deutsche Werberat hat bereits 2015 mit den Erläuterungen zu den Verhaltensregeln für den Bereich der Online-Kommunikation (Social Media Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke) auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Onlinekommunikation reagiert. d) Warnhinweise auf alkoholischen Produkten zur Reduzierung des Alkoholkonsums? Welche Maßnahmen hält sie für besonders geeignet, und inwiefern erwägt sie, bei den einzelnen Bereichen gesetzgeberisch tätig zu werden? Nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung ) besteht keine Pflicht zu Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken. Verpflichtend ist jedoch die Angabe des Alkoholgehalts bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Auf freiwilliger Basis angebrachte Warnhinweise, z. B. Piktogramme, sind grundsätzlich zulässig, sofern sie die allgemeinen Kennzeichnungsregelungen, darunter das Irreführungsverbot, einhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Wirksamkeit von bildlichen Warnhinweisen auf Alkoholprodukten ist bisher wenig untersucht. Die Einführung des Piktogramms in Frankreich, mit dem vor den Gefahren des Alkoholkonsums für Schwangere gewarnt wird, konnte laut einer Studie des Institut national de prévention et d'éducation pour la santé von 2008 zur Wissenssteigerung über die Schäden von Alkohol in der Schwangerschaft beitragen. Ob der Warnhinweis zu einer Veränderung des Konsums führt, wurde bisher nicht untersucht. Gegen die Einführung eines allgemeinen Warnhinweises auf alkoholischen Getränken spricht, dass die EU-Kommission zu einem entsprechenden Warnhinweis , den Finnland im Jahr 2006 notifiziert und später zurückgezogen hat, rechtliche Bedenken hatte. Die Prävention von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist ein Thema, dem die Bundesregierung große Bedeutung beimisst. In Zusammenarbeit mit der BZgA und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wurde daher zur Prävention alkoholbedingter Fehlbildungen in der Schwangerschaft umfangreiches Material entwickelt, zum Beispiel die Broschüre „Andere Umstände – neue Verantwortung “. 31. Welchen gesundheitlichen Risiken sind Jugendliche unter 18 Jahren nach Kenntnissen der Bundesregierung beim Konsum von Alkohol ausgesetzt? Alkoholkonsum ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit einer Vielzahl von Risiken verknüpft, die sowohl sozialer, psychischer wie biologischer Natur sein können . Kurzfristig unterliegen Jugendliche z. B. anders als Erwachsene psychischen Veränderungen im Zuge des Alkoholkonsums, u. a. Wahrnehmungsstörungen und daraus folgenden Konsequenzen für Handlungsentscheidungen. Kurzfristig unterliegen sie auch besonderen Hirnveränderungen, die bei Erwachsenen nicht beobachtet werden. Langfristig unterliegen Jugendliche aufgrund von Alkoholkonsum einem erhöhten Risiko für eine große Zahl an chronischen Erkrankungen sowie einem erhöhten Risiko für eine Suchtentwicklung. Eine ausführliche Darstellung der kurz- wie der langfristigen Risiken des Alkoholkonsums Jugendlicher findet sich im aktuellen Jahrbuch Sucht 2017 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. 32. Wie begründet die Bundesregierung unterschiedliche Altersgrenzen nach Getränketypen (Spirituosen und Likören einerseits und Bier, Wein und Sekt andererseits)? Bereits das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom 4. Dezember 1951 (BGBl. I S. 936) sah in Gaststätten und Verkaufsstellen ein Abgabeverbot von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Genussmitteln an Jugendliche unter 18 Jahren und ein Abgabeverbot von anderen alkoholischen Getränken , wie zum Beispiel Wein, Sekt und Bier, an Jugendliche unter 16 Jahren vor. Eine eventuelle Diskussion zu dieser Differenzierung im parlamentarischen Verfahren ist nicht dokumentiert (vergleiche Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge vom 26. Juni 1951, Bundestagsdrucksache 1/2389, Seite 8). Mit dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425) wurden die verschiedenen Altersgrenzen übernommen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde zwar eine Heraufsetzung der Altersgrenze für andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Wein, Sekt und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13211 Bier, diskutiert. Zweifel an der Durchsetzbarkeit eines umfassenden Alkoholverbots für Minderjährige waren jedoch ausschlaggebend für die Beibehaltung der bisherigen Altersgrenze von 16 Jahren für die Abgabe anderer alkoholischer Getränke als Branntwein (vergleiche Bundestagsdrucksache 10/722, Seite 9). Die differenzierten Altersgrenzen wurden im JuSchG vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476) beibehalten. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 30 Buchstabe b verwiesen. Die Bundesregierung nimmt die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Konsum von alkoholischen Getränken sehr ernst. Ein effektiver Schutz ist daher von erheblicher Bedeutung. Neben einer konsequenten Umsetzung und effektiven Kontrolle des JuSchG bedarf es aus Sicht der Bundesregierung zunächst des aktiven Vorbildes der Eltern und weiteren an der Erziehung beteiligten Personen. Darüber hinaus und dazu ergänzend setzt die Bundesregierung auf sinnvolle Präventionsaktivitäten , um generell dem Konsum alkoholischer Getränke unter Minderjährigen vorzubeugen. Wichtig ist zunächst, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten und konsequent umgesetzt werden. Für die Kontrolle und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG sind die Behörden in den Ländern zuständig (je nach Bundesland organisatorisch dem Jugendamt, Ordnungsamt u. a. zugeteilt ). Im Rahmen einer intensiven Aufklärungs- und Informationsarbeit führt die Bundesregierung bundesweite Projekte zum Zweck einer effektiven Einhaltung des JuSchG durch. Die Aktion „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit Jugendschutz-, Einzelhandels -, Gastronomie- und Tankstellenverbänden durchführt, sensibilisiert mit Plakaten, Flyern und Aufklebern für die Einhaltung geltender jugendschutzrechtlicher Bestimmungen. Darüber hinaus informiert das Internet-Portal „Jugendschutz aktiv“ unter www.jugendschutzaktiv.de Gewerbetreibende und Veranstalter , aber auch Eltern und Erziehende sowie alle Interessierten über die gesetzlichen Bestimmungen zum JuSchG. Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol durch nachhaltige Aufklärungs- und Informationsarbeit anzuhalten. Zu diesem Zweck wurden bundesweite Projekte geschaffen, die sich ausdrücklich an Kinder und Jugendliche richten. Einzelheiten zu den verschiedenen Präventionsmaßnahmen für den Bereich Alkohol finden sich auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.drogenbeauftragte.de oder auf der Homepage der für Präventionsmaßnahmen im Bereich Sucht zuständigen BZgA sowie auf den Internetseiten der Alkoholkampagnen der BZgA unter www.null-alkohol-voll-power.de, www.kenn-dein-limit.info, www.kenn-deinlimit .de und www.alkoholfrei-sport-geniessen.de. Seitens der Alkoholindustrie werden diese Maßnahmen seit vielen Jahren durch eigene Präventionsinitiativen erfolgreich unterstützt, z. B. durch die Kampagne „Don’t Drink and Drive“ zur Aufklärung junger Verkehrsteilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren über die Gefahren und Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Fahrtüchtigkeit (www.ddad.de), „Klartext reden!“ zur Verbesserung der Alkoholprävention in Familien (www.klartext-reden.de), die „Schulungsinitiative Jugendschutz “ zur Verbesserung des Jugendschutzes beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Gastronomie, Handel und Tankstellen (www.schu-ju.de), die Schwangerschaftspräventionsinitiative „Verantwortung von Anfang an!“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (www.verantwortung-von-anfang-an.de) oder die Präventionskampagnen des Deutschen Brauer-Bundes e.V., z. B. „Schwanger. Natürlich ohne Alkohol“! (www.schwanger-ohne-alkohol.de) und die Jugendschutzkampagne „Bier? Sorry. Erst ab 16“ (www.bierbewusstgeniessen.de/bier-sorry-erst-ab-16). 33. Welche Auswirkung haben unterschiedliche Altersgrenzen nach Getränketypen (Spirituosen und Likören einerseits und Bier, Wein und Sekt andererseits ) auf die Säule der Prävention und Aufklärung bei Alkohol nach Einschätzung der Bundesregierung? Die nachhaltige Sensibilisierungs-, Aufklärungs- und Informationsarbeit der Bundesregierung gegenüber Gewerbetreibenden, Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und Erziehenden zielt darauf ab, die Akzeptanz für die bereits bestehenden Abgabe- und Konsumverbote zu steigern und auf einen allgemein verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken hinzuwirken. Die differenzierten Altersgrenzen sind seit vielen Jahren unverändert. Insofern haben sie keine Auswirkungen auf die Säule der Prävention und Aufklärung. 34. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Hamburg Center for Health Economics, wonach die Einschränkung des Alkoholverkaufs in Baden -Württemberg bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren mit einer Reduzierung des Alkoholkonsums um 7 Prozent einhergegangen ist, während die Zahlen in anderen Bundesländern zur gleichen Zeit angestiegen sind (www. sciencedirect.com/science/article/pii/S0047272714002564)? Die Bundesregierung hat die genannte Studie zur Kenntnis genommen. Rückschlüsse daraus zu ziehen, liegt in der Zuständigkeit der Länder. 35. Hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände seit dem 21. Oktober 2016 zum Thema Alkoholverkauf bei Minderjährigen eingeladen, und falls ja, wann und wie oft fanden diese Treffen statt (vgl. www.noz.de/deutschland-welt/politik/ artikel/792996/drogenbeauftragte-empoert-alkohol-fuer-minderjaehrige)? Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat sich am 20. März 2017 mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu einem Austausch darüber getroffen, wie Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Alkohol geschützt werden können. 36. Wie hoch ist der Anteil von Verstößen gegen den Jugendschutz bei Testkäufen nach Kenntnissen der Bundesregierung, die sie aus dem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände gewonnen hat (bitte auflisten nach Bundesländern bzw. einzelnen Kommunen)? Ergebnisse zu Testkäufen, die in Bundesländern oder auf der kommunalen Ebene durchgeführt werden, wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände nicht präsentiert. 37. Welche Gründe wurden beim Treffen zwischen der Drogenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände für die hohe Zahl von Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze diskutiert? Im angesprochenen Treffen bestand Einigkeit, dass bei der Alkoholprävention von Kindern und Jugendlichen ein Bündel von Maßnahmen der Verhaltens- und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13211 Verhältnisprävention möglich und nötig sind und die Kommunen in diesem Zusammenhang wichtige Akteure sind. Die Kommunen legen sowohl beim Thema Alkoholprävention als auch bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzes Wert darauf festzustellen, dass die Umsetzung in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. 38. Welche Maßnahmen wurden beim Treffen zwischen der Drogenbeauftragten und den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände für die hohe Zahl von Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze diskutiert? 39. Wie sollen die diskutierten Lösungsvorschläge künftig umgesetzt werden, und welche Aufgaben hat die Bundesregierung hierfür übernommen? Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Im Gespräch der Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände ging es vorrangig um die Möglichkeiten, die Kommunen weiter für die Bedeutung der kommunalen Alkoholprävention zu sensibilisieren und für die Durchführung weiterer Maßnahmen zu gewinnen. Hierbei unterstützt der Bund die Kommunen schon heute: Die BZgA hat als Fachbehörde auf Bundesebene 2010 das Modellprojekt „Gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ (GigA) initiiert, das die Zusammenarbeit von Suchtberatung, Jugendhilfe, Ordnungsämtern , Polizei und anderen Akteuren in der Kommune fördern soll. Aufbauend auf der ersten Modellphase des GigA-Projekts von 2010 bis 2014, in der in sechs unterschiedlich großen Kommunen in Nordrhein-Westfalen erprobt wurde, wie ein optimiertes Netzwerk-Management die Vernetzung der kommunalen alkoholpräventiven Maßnahmen qualitativ verbessern und verstetigen kann, wird seither in einer zweiten GigA-Modellphase von 2015 bis 2018 das Konzept des „netzwerkbezogenen Qualitätsmanagements“ zur Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität von Kooperationen auch anderen Kommunen bundesweit angeboten . Erfahrungen des GigA-Projektes zeigen, dass strukturelle Voraussetzungen vor allem in den Flächenländern die Netzwerkarbeit beeinflussen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13211 Anlage 2 Branntweinsteuersätze in der EU im Vergleich (Jahre 2009 bis 2016) 2009 Minimum excise duty: 550 EUR per hectolitre of pure alcohol Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.029 rev. 1 July 2009 2010 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.031 rev. 1 July 2010 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 BE BG CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK values in EUR at 1/10/2008 Member states Situation as at 1 July 2009 Excise Duty… Ethyl Alcohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Minimum excise duty: 550 EUR per hectolitre of pure alcohol Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.033 July 2011 2012 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.035 July 2012 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 BE BG CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK values in EUR at 1/10/2010 Member states Situation as at 1 January 2011 Excise Duty… Ethyl Alcohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/13211 2013 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.038 July 2013 2014 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.041 July 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.044 July 2015 2016 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.047 July 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/13211 Anlage 3 Schaumweinsteuersätze in der EU im Vergleich (Jahre 2009 bis 2016) 2009 values in EUR at 1/10/2008 Minimum excise duty: 0 EUR per hectolitre of product Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.029 rev. 1 July 2009 2010 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.031 rev. 1 July 2010 0 100 200 300 400 500 600 700 BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK Member states Situation as at 1 January 2009 Excise Duty Rate Sparkling wine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 values in EUR at 1/10/2010 Minimum excise duty: 0 EUR per hectolitre of product Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.033 July 2011 2012 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.035 July 2012 0 100 200 300 400 500 600 BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK Member states Situation as at 1 January 2011 Excise Duty Rate Sparkling wine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/13211 2013 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.038 July 2013 2014 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.041 July 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.044 July 2015 2016 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.047 July 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/13211 Anlage 4 Zwischenerzeugnissteuersätze in der EU im Vergleich (Jahre 2009 bis 2016) 2009 values in EUR at 1/10/2008 Minimum excise duty: 45 EUR per hectolitre of product Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.029 rev. 1 July 2009 2010 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.031 rev. 1 July 2010 0 100 200 300 400 500 600 700 BE BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IE IT CY LV LT LU HU MT NL NL AT AT PL PT RO SI SK FI SE UK Member states Situation as at 1 July 2009 Excise Duty… Intermediate Products Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.033 July 2011 2012 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.035 July 2012 0 100 200 300 400 500 600 BE BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IE IT CY LV LT LU HU MT NL NL AT AT PL PT RO SI SK FI SE UK values in EUR at 1/10/2010 Member states Situation as at 1 January 2011 Excise Duty… Intermediate Products Minimum excise duty: 45 EUR per hectolitre of product Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/13211 2013 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.038 July 2013 2014 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.041 July 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.044 July 2015 2016 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.047 July 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/13211 Anlage 5 Weinsteuersätze in der EU im Vergleich (Jahre 2009 bis 2016) 2009 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.029 rev. 1 July 2009 2010 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.031 rev. 1 July 2010 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK values in EUR at 1/10/2008 Member states Situation as at 1 July 2009 Excise Duty… Still wine Minimum excise duty: 0 EUR per hectolitre of product Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.033 July 2011 2012 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.035 July 2012 0 50 100 150 200 250 300 350 400 BE BG CZ DK DK DE EE EL ES FR IE IE IT CY LV LT LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK values in EUR at 1/10/2010 Member states Situation as at 1 January 2011 Excise Duty… Still wine Minimum excise duty: 0 EUR per hectolitre of product Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/13211 2013 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.038 July 2013 2014 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.041 July 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.044 July 2015 2016 Quelle: EU-Kommission: excise duty tables – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.047 July 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/13211 Anlage 6 Biersteuersätze in der EU im Vergleich (Jahre 2009 bis 2016) 2009 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.029 rev. 1 July 2009. Diagrammerstellung durch BMF. 2010 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.031 rev. 1 July 2010. Diagrammerstellung durch BMF. 0 5 10 15 20 25 30 35 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol 0 5 10 15 20 25 30 35 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2011 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.033 July 2011. Diagrammerstellung durch BMF. 2012 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.035 July 2012. Diagrammerstellung durch BMF. 0 5 10 15 20 25 30 35 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol 0 5 10 15 20 25 30 35 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/13211 2013 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.038 July 2013. Diagrammerstellung durch BMF. 2014 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.041 July 2014. Diagrammerstellung durch BMF. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol 0 5 10 15 20 25 30 35 40 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13211 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2015 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.044 July 2015. Diagrammerstellung durch BMF. 2016 Quelle: Die Daten, die als Grundlage für die Erstellung der Diagramme dienen, stammen aus den excise duty tables der EU-Kommission – part I – Alcoholic Beverages – REF 1.047 July 2016. Diagrammerstellung durch BMF. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol 0 5 10 15 20 25 30 35 40 BE CZ DE EL FR IT LV LU MT AT PT SI FI UK Euro pro hl pro Grad Plato Euro pro hl Alkohol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333